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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019)

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.09.2019

Aktualisiert

09.02.2023

BT19/1266126.08.2019

Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12661 19. Wahlperiode 26.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019) Mit dem Ziel, die „tieferen Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika zu bekämpfen“, richtete die Europäische Union im Jahr 2015 den Nothilfe-Treuhandfonds EUTF Afrika ein. Derzeit finanziert der Fonds mit 4,1 Mrd. Euro Maßnahmen in 26 Ländern der drei Regionalfenster Sahelzone/ Tschadseebecken, Horn von Afrika und Nordafrika (Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs vom 5. Dezember 2019). Die EUTF-Mittel werden u. a. zur Schulung von Polizei und Grenzbehörden, dem Aufbau von Informationssystemen sowie für Programme zur „freiwilligen“ Rückkehr von Migranten aus Transitländern und Rückübernahme abgelehnter Asylsuchender aus der EU genutzt (www.swp-berlin.org/publikation/der- eutreuhandfonds-fuer-afrika). Zuletzt hatte die Bundesregierung 116,7 Mio. Euro in das Nordafrika-Fenster des EUTF eingezahlt (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12116). Entsprechend den Gründungsdokumenten des EUTF werden afrikanische Partnerländer sowie der Regionalorganisationen von der Europäischen Kommission zu Sitzungen der Regionalfenster eingeladen (Bundestagsdrucksache 19/11033, Antwort zu Frage 3). Deren Regierungen sichern im Rahmen von Sitzungen des Exekutivausschusses „ihre Unterstützung bei der Durchführung von Projekten zu, unterstreichen die im Programmdokument genannten Rahmenbedingungen, schildern die Lage im Land oder der Region“. Sie können auch zu geplanten Vorhaben in Nachbarländern Stellung nehmen. Endgültige Entscheidungen über die Mittelvergabe trifft ein Exekutivausschuss (Operational Committee – OpCom) des EUTF in Brüssel. EUTF-Gelder sollen an „besonders fragile“ Länder an Hauptmigrationsrouten ausbezahlt werden (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1. August 2018). In Nordafrika gehört dazu auch Ägypten. Das Land hat sich nach Auskunft der Bundesregierung (wie Marokko, und Algerien sowie „in geringerer Ausprägung auch Tunesien“) in den letzten Jahren zunehmend auch zu einem Zielland von Migration entwickelt (Bundestagsdrucksache 19/10020, Antwort zu Frage 1). Im Februar 2017 schrieb die Bundesregierung, dass aus dem EUTF noch keine Auszahlungen an Ägypten getätigt wurden (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 20), obwohl die ägyptische Regierung bei der EU-Kommission eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung eingereicht hatte. Im Dezember 2017 hat die EU-Kommission einen „Migrationsdialog“ mit Ägypten mit dem Ziel begonnen, „eine stärkere und strategischere Zusammenarbeit im Bereich der Migration als Teil der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten für den Zeitraum 2017-2020 aufzubauen“ (Kommissionsdokument COM/2018/0250 final). Die Verhandlungen begannen mit der Unterzeichnung eines Projekts für 60 Mio. Euro. Hierzu verwies die Bundesregierung auf die weiterhin ausstehende Ratifizierung des zwischen der EU und der ägyptischen Regierung am 29. Oktober 2017 geschlossenen Finanzierungsabkommens durch das ägyptische Parlament (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 17). Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat die EU- Kommission eine Finanzhilfevereinbarung für das regionale Entwicklungs- und Schutzprogramm für Nordafrika unterzeichnet. Dieses Programm deckt auch Ägypten ab. Mit Ägypten bestehen laut der Bundesregierung seit 2018 „bilaterale Vereinbarungen oder praktische Absprachen“ zur Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen, außerdem zu Verfahren zur Identifizierung von Staatsangehörigen und Ausstellung von Dokumenten (Bundestagsdrucksache 19/7191, Antwort zu Frage 17). Im Rahmen des EUTF wurde mit Ägypten ein „schriftliches Identifizierungsverfahren“ vereinbart, mit dem ägyptische Staatsangehörige zur Ausstellung von Dokumenten identifiziert werden können. Diese erfolgt auf Antragstellung nach einem persönlichen Interview mit der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung. Auch die Bundesregierung will ihre „migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten“ mit den Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, verstärken (Bundestagsdrucksache 18/10437). Am 27. August 2017 haben die Beteiligten ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich geschlossen (Bundestagsdrucksache 19/1981). Zu Umsetzungsmaßnahmen befindet sich die Bundespolizei in „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei“ (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 5). Im Juli 2016 hat die Bundesregierung ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ mit Ägypten geschlossen (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 11). Es regelt den Datentausch unter Polizeien und Geheimdiensten sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als ernstzunehmendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 1), und inwiefern hat sich Ägypten nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10020 (Frage 1) weiterhin zu einem Zielland von Migration entwickelt? 2. Für welche Projekte hat die Bundesregierung 116,7 Mio. Euro in das Nordafrika-Fenster des EUTF eingezahlt, und welche Maßnahmen wurden aus diesen Mitteln in Libyen und Ägypten gefördert (Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12116)? 3. Über welche Gesamtmittel verfügt der EUTF im Nordafrika-Fenster, und wie verteilen sich diese auf die EU und ihre einzelnen Mitgliedstaaten? a) Welchen Anteil haben die Verwaltungskosten des EUTF an diesen Mitteln? b) Welche EUTF-Mittel im Nordafrika-Fenster sind bereits für welche Projekte ausgegeben und damit gebunden? c) Welche Mittel können im Jahr 2019 vergeben werden, bzw. über welche Mittel für 2019 wurde bereits entschieden? d) Welche Finanzierungslücken existierten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 im Nordafrika-Fenster des EUTF, und wurden bzw. werden diese geschlossen? 4. Welche EUTF-Programme werden derzeit mit welchen Vorhaben in Ägypten durchgeführt? a) Inwiefern wurden diese Programme bzw. Projekte verlängert, verändert oder nachfinanziert? b) Welche beschlossenen EUTF-Programme wurden nicht begonnen, und welche Gründe kennt die Bundesregierung hierfür? 5. Welche Sitzungen des Exekutivausschusses zum EUTF-Nordafrika-Fenster haben im Jahr 2019 stattgefunden? a) Welche Vorhaben wurden dort beschlossen? b) Welche ägyptischen Behörden nahmen an den Sitzungen des Exekutivausschusses teil? 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren EUTF- Programme nach Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10021 in Ägypten durchgeführt bzw. ratifiziert werden sollen, und welchen Umfang haben diese? Wer ist von den Projekten begünstigt, wer führt diese durch, und wer sind die Teilnehmer bzw. Auftragnehmer? 7. Welche Programme und Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation im Themenbereich Migration in Ägypten durchgeführt, und welche weiteren sind geplant oder befinden sich in der Abstimmung? 8. Welche Programme und Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Rahmen des Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument (NDICI) in Ägypten durchgeführt, und welche weiteren sind geplant? 9. Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im „Migrationsdialog“ zwischen der Europäischen Union und Ägypten behandelt, welche Passagen enthält deren Referenzrahmen, und welche Maßnahmen wurden dort verabredet (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 12)? 10. Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit Ägypten mitteilen? a) Wer nimmt derzeit auf beiden Seiten an den Verhandlungen teil? b) Welche Treffen auf hoher Beamtenebene haben hierzu bereits stattgefunden, und welche sind geplant? c) Welche Treffen auf technischer Ebene wurden zu bestimmten Themen angesetzt? 11. Was ist der Bundesregierung nach der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/272 über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzagentur und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt, und wann soll nach derzeitigem Stand der Abschluss erfolgen? 12. Welche Kooperationen und Abkommen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der EU-Polizeiagentur Europol sowie der EU- Grenzagentur Frontex und Ägypten, bzw. welche Änderungen haben sich seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 ergeben? a) Welche weiteren Treffen von Frontex fanden seit Oktober 2016 mit ägyptischen Behörden statt, und welche Ergebnisse sind der Bundesregierung bekannt? b) Hat die EU inzwischen einen Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officer“) nach Ägypten entsandt? c) Auf welche Weise und mit welchen Behörden nimmt Ägypten an der „Africa-Frontex Intelligence Community“ teil oder profitiert von den dort gesammelten Erkenntnissen? d) Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Regierung Ägyptens bekannt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 1)? 13. Welche Maßnahmen der Zusammenarbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Gesprächen der Europäischen Union mit der ägyptischen Regierung „bezüglich Fragen der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ gefolgt, zu deren Themen „u. a. Fragen der Radikalisierungsprävention, justizielle Zusammenarbeit, Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden sowie Zusammenarbeit im Grenzschutz“ identifiziert wurden (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu den Fragen 4 und 9)? 14. Welche Programme bzw. Projekte zu Terrorismusbekämpfung finanziert die EU nach Kenntnis der Bundesregierung in Ägypten im Rahmen des Stabilitätsinstruments („Instrument contributing to Stability and Peace“, IcSP), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 9)? 15. Welche Verabredungen oder Maßnahmen sind der Bundesregierung aus der Zusammenarbeit der Europäischen Union und Ägypten als Ko-Vorsitze der Arbeitsgruppe Horn von Afrika im Global Counterterrorism Forum (GCTF) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 9)? 16. Auf welche Weise wird Ägypten im Rahmen der Initiative „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) von der EU und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 7), und welche Programme bzw. Projekte „zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels“ werden darüber finanziert? 17. Was weiß die Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration bzw. Abschiebe- bzw. Rückübernahmeabkommen Ägyptens mit EU-Mittelmeeranrainern, wie es beispielsweise zu Italien bekannt ist (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 11), und inwiefern werden diese Abkommen derzeit auch angewandt? 18. Inwiefern haben die weiteren Gespräche der Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung zur Konkretisierung von Maßnahmen der am 27. August 2017 unterzeichneten politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich nach einem „Auftakttreffen“ mittlerweile stattgefunden, bzw. welche Änderungen haben sich nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1981 ergeben? 19. Welche Umsetzungsmaßnahmen wurden im deutsch-ägyptischen „Migrationsdialog“ in den vereinbarten Kooperationsbereichen verhandelt, und welche wurden bereits beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 10)? a) Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat derzeit mit dem ägyptischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten zusammen? b) Welche Vorschläge zur Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens vorgelegt, und wie wurde hierüber entschieden (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 8)? c) In welche Abschiebeflüge aus Deutschland war der Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Kairo zur Planung und Vorbereitung eingebunden? d) Inwiefern wurden für die Abschiebungen bereits Standard-Prozeduren („Standard Operating Procedures“ bzw. „einheitliche Verfahrensgrundsätze“) festgelegt (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 7), und falls einem deutschen Entwurf für einheitliche Verfahrensgrundsätze von der ägyptischen Regierung noch nicht zugestimmt wurde, welche Gründe kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? e) Wo befindet das „Migrationsberatungszentrum“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und welche „Umsetzungsmodalitäten“ haben die GIZ oder das BMZ für dessen Arbeit verabredet bzw. beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 6)? 20. Auf welche Weise setzt die Bundesregierung ihre angekündigte „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten“ und die genannten Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, um (Bundestagsdrucksache 18/10437)? a) Inwiefern ist der „Abstimmungsprozess“ zu der von der ägyptischen Regierung vorgelegten „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ mittlerweile abgeschlossen, und welche ausführlichen Angaben kann die Bundesregierung zu deren Inhalt machen (Plenarprotokoll 19/41, Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 81 des Abgeordneten Andrej Hunko)? b) Sofern sich diese „Bedarfsliste“ weiterhin im „Prüfungs- und Planungsprozess“ des Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Kairo mit dem ägyptischen Innenministerium befindet, wann soll dieser abgeschlossen sein? 21. Was ergaben die „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei, die mittels erhöhter polizeilicher Aufbauhilfe in ihren strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen gestärkt werden soll“, und welche „zuständigen ägyptischen Behörden“ werden damit adressiert (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 5)? a) Welche bilateralen Programme bzw. Projekte führt die Bundesregierung derzeit in Ägypten im Themenbereich Migration/Grenzkontrolle/ Grenzüberwachung durch bzw. unterstützt diese? b) Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zu den auf Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen der Bereiche Grenzkontrolle/-überwachung, Dokumenten- und Urkundensicherheit, Luftsicherheitskontrolle, technische Ausstattung und damit verbundene Schulungsmaßnahmen sowie Einsatzmobilität, unter anderem Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich mitteilen? c) Ist die seit mehreren Jahren geplante und stets verzögerte Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für ägyptische Pässe mittlerweile erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12)? 22. Inwiefern hat sich der Ausbau des Informationsaustausches mit Ägypten nach Abschluss des Abkommens vom Juli 2016 „über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ aus Sicht der Bundesregierung (auch im Hinblick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze) bewährt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 11), und welche Defizite sind ihr bekannt geworden? a) In welchem Umfang tauschen die beteiligten Behörden im Rahmen des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung Ägyptens nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien im Einzelfall Daten aus? b) Welche „Fachleute“ wurden bzw. werden im Rahmen der Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9965 ausgetauscht? c) Inwiefern wurden auch das Zollkriminalamt und die Bundespolizei mittels entsprechender Ersuchen von ägyptischer Seite um Unterstützung gebeten oder haben selbst Unterstützungsersuchen an die ägyptischen Behörden gerichtet (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 12)? 23. Welche Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Bundespolizeiakademie sind für 2019 und 2020 mit ägyptischen Behörden geplant (bitte jeweils das Datum und die Begünstigten nennen)? 24. Enthalten die auf Bundestagsdrucksache 19/2792 (Antwort zu Frage 15) genannten Genehmigungen zur Ausfuhr „digitaler Kryptotechnik“ und „Software für Informationssicherheit“ nach Ägypten Soft- und Hardware, die auch zur Entschlüsselung von Telekommunikation genutzt werden kann? Welche weiteren Genehmigungen wurden nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache erteilt? 25. Konnte die Bundesregierung die Praxis willkürlicher Erschießungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden mittlerweile verifizieren, oder verweist sie hierzu auf den Stand der Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 19 von vor einem Jahr? Berlin, den 8. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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