[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Amira Mohamed Ali,
Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12665 –
Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Parteien der Koalition von CDU, CSU und SPD erhalten Spenden aus der
Wirtschaft und von einzelnen Personen. Spenden, aber auch Mitgliedsbeiträge
und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer
Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10
000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des
Zuwendenden sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht
gemäß § 25 Absatz 3 des Parteiengesetzes zu verzeichnen (vgl.
Rechenschaftsberichte der Parteien, veröffentlicht jeweils jahresbezogen unter:
www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschafts
berichte/rechenschaftsberichte-202446).
Bisher werden Treffen und andere Kontakte mit Lobbyisten und anderen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sowie Unternehmen in den
Bundesministerien nicht automatisch proaktiv und zentral veröffentlicht,
obwohl nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Gefahr nicht
von der Hand zu weisen ist, dass Spenderinnen und Spender bevorzugten
Zugang zu den Bundesministerien haben könnten.
In der Vergangenheit wurde auch von einer Geburtstagsfeier im
Bundeskanzleramt für einen Vertreter eines Unternehmens berichtet, welches zuvor auch
an die damaligen Koalitionsparteien gespendet hatte (vgl. hierzu
www.spie
gel.de/politik/deutschland/party-im-kanzleramt-ackermann-feierte-
aufstaatskosten-a-%20644659.html und
www.spiegel.de/politik/deutschland/
a-765050.html). Transparenz ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller dringend erforderlich.
1. Mit welchen natürlichen Personen (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen
und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) oder Vertreterinnen bzw.
Vertretern von juristischen Personen haben sich Mitglieder der
Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) oder Vertreter der
Leitungsebene der Bundesministerien (auch Bundeskanzleramt) nach Kenntnis der
Bundesregierung in der 18. oder 19. Wahlperiode getroffen, die in der 18.
oder 19. Wahlperiode an die Parteien der CDU, CSU oder SPD jeweils
über 10 000 Euro ausweislich der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien gespendet haben
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13162
19. Wahlperiode 12.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 9. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(bitte nach Datum, Teilnehmenden und Thema bzw. Grund des Kontaktes
einzeln aufführen)?
2. Für welche natürlichen Personen (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen
und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) oder Vertreterinnen oder
Vertreter von juristischen Personen, die in der 18. oder 19.Wahlperiode an
die Parteien der CDU, CSU oder SPD jeweils über 10 000 Euro
ausweislich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien gespendet haben, wurden in der 18. oder
19. Wahlperiode unter Beteiligung der oder in den Bundesministerien
(einschließlich Bundeskanzleramt) Empfänge, Feierlichkeiten oder
Veranstaltungen ausgerichtet (bitte Datum, Teilnehmende und Anlass aufführen)?
3. An welche Spenderinnen und Spender, die in der 18. oder 19.Wahlperiode
an die Parteien der CDU, CSU oder SPD jeweils über 10 000 Euro
ausweislich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Rechenschaftsberichte gespendet haben, sind in der 18. oder 19. Wahlperiode
durch die Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Aufträge
vergeben oder sonstige mit finanziellen Ausgaben zulasten der Staatskasse
verbundene Verträge geschlossen worden (bitte nach Datum, finanziellem
Volumen, Bundesministerium und Empfängerin bzw. Empfänger einzeln
aufführen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Aus Sicht der
Bundesregierung wird einer Einflussnahmemöglichkeit durch Parteispender
durch die bestehenden Regelungen im Parteiengesetz und zur
Korruptionsprävention ausreichend vorgebeugt. Ein konkreter Missstand wird durch die
Fragesteller nicht angeführt.
Mit Frage 1 sollen alle Treffen aller Mitglieder der Bundesministerien sowie
Vertreterinnen und Vertreter der Leitungsebene mit allen Spendern in dieser
und der letzten Legislaturperiode nachträglich aufgelistet werden.
Die Anzahl der denkbaren Parteispender und Parteispenderinnen in den
vergangenen zwei Legislaturperioden liegt im vierstelligen Bereich. Die Anzahl von
allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundesministerien und des
Bundeskanzleramts, die theoretisch ein Treffen mit potentiellen Spendern haben
könnten, liegt im fünfstelligen Bereich. Eine Abfrage dieser Treffen könnte
schon aus Gründen der Zumutbarkeit nicht erfolgen. Die Beantwortung der
Fragen 1 bis 3 bedeutet einen unverhältnismäßigen Aufwand.
Die Mitglieder der Bundesregierung und die Vertreter der Leitungsebene
pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen
ständigen Austausch fallen Gespräche und auch die Kommunikation in anderen
Formen. Sie haben nicht, wie die Fragestellung andeutet, typischerweise einen
lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Feierlichkeiten, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
nachträglich zu erstellen oder zu pflegen.
Je nach Weite des abzufragenden Personenkreises wären daher für den
Zeitraum ab dem 22. Oktober 2013 (Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages), mithin eine Zeitspanne von fast sechs Jahren, tausende mögliche
Treffen abzufragen und auszuwerten, ohne, wie eben beschrieben, diese
vollständig und zuverlässig alle erheben zu können. Dies hätte einen
unverhältnismäßigen Aufwand für sämtliche Ressorts zur Folge, der die Arbeitsfähigkeit
einzelner Arbeitseinheiten, insbesondere in den Leitungsbereichen ggf. über
Wochen behindern würde. Eine Beantwortung wäre mit den bestehenden
Ressourcen der Bundesverwaltung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht
zumutbar zu bewerkstelligen.
Entsprechendes gilt für die Fragen 2 und 3, die so weit gestellt sind – u. a.
Prüfung aller Veranstaltungen unter Beteiligung der Bundesministerien –, dass eine
nachträgliche Rekonstruktion bei Spendern im vierstelligen Bereich nicht
zumutbar und verhältnismäßig zu leisten ist.
Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass das Instrument der Kleinen
Anfrage nicht genutzt werden kann, um politische Vorstellungen einzelner
Oppositionsfraktionen umzusetzen (vgl. hierzu etwa die Ausführungen auf der
Homepage des Abgeordneten Jan Korte „Linke fragt nach Lobbyeinfluss auf
Gesetzgebungsprozess“).
Die Fragesteller wollen im Ergebnis über das Fragerecht für die Vergangenheit
ein Lobbyregister erreichen (vgl. hierzu auch die Vorbemerkung der
Fragesteller) für das ihnen in dieser und in den vergangenen Legislaturperioden die
parlamentarische Mehrheit fehlt bzw. fehlte.
Aus dem Frage- und Interpellationsrecht des Parlaments aus Artikel 38 Absatz
1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes folgt nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesver-fassungsgerichts für die Bundesregierung die
Verpflichtung, auf Fragen Rede und Antwort zu stehen. Die Antworten der
Bundesregierung sollen dazu dienen, dem Deutschen Bundestag und den
einzelnen Abgeordneten die für ihre Tätigkeit nötigen Informationen auf rasche
und zuverlässige Weise zu verschaffen. Die Bundesregierung schafft so die
Voraussetzungen für eine sachgerechte Arbeit des Parlaments.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
dabei den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein
tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt
aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen
Kontrolle dar. Gewaltenteilung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, dass die Zweige der Staatsgewalt zwar aufeinander
bezogen und miteinander verschränkt sind; sie dürfen aber ihrer jeweiligen
Eigenheit und ihrer spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten nicht beraubt
werden.
Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 <219>; 124, 78 <122>; 137, 185
<250 Rn. 169>).
Durch die Fragen 1 bis 3 ist dieses funktionsverträgliche Maß überschritten.
4. Welche Vorschriften gelten in den Bundesministerien im Hinblick auf
Vorkehrungen gegen die Bevorzugung von Spenderinnen und Spendern an die
jeweils der Regierungskoalition angehörenden Parteien?
Die Bundesregierung nimmt zu abstrakten Rechtsfragen grundsätzlich keine
Stellung. Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Korruptionsprävention und
zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
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ISSN 0722-8333]