BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1266526.08.2019

Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12665 19. Wahlperiode 26.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien Die Parteien der Koalition von CDU, CSU und SPD erhalten Spenden aus der Wirtschaft und von einzelnen Personen. Spenden, aber auch Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwendenden sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht gemäß § 25 Absatz 3 des Parteiengesetzes zu verzeichnen (vgl. Rechenschaftsberichte der Parteien, veröffentlicht jeweils jahresbezogen unter: www.bundestag. de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschafts berichte-202446). Bisher werden Treffen und andere Kontakte mit Lobbyisten und anderen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sowie Unternehmen in den Bundesministerien nicht automatisch proaktiv und zentral veröffentlicht, obwohl nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass Spenderinnen und Spender bevorzugten Zugang zu den Bundesministerien haben könnten. In der Vergangenheit wurde auch von einer Geburtstagsfeier im Bundeskanzleramt für einen Vertreter eines Unternehmens berichtet, welches zuvor auch an die damaligen Koalitionsparteien gespendet hatte (vgl. hierzu www.spiegel.de/ politik/deutschland/party-im-kanzleramt-ackermann-feierte-auf-staatskosten-a- 644659.html und www.spiegel.de/politik/deutschland/a-765050.html). Transparenz ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend erforderlich. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Mit welchen natürlichen Personen (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) oder Vertreterinnen bzw. Vertretern von juristischen Personen haben sich Mitglieder der Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) oder Vertreter der Leitungsebene der Bundesministerien (auch Bundeskanzleramt) nach Kenntnis der Bundesregierung in der 18. oder 19. Wahlperiode getroffen, die in der 18. oder 19. Wahlperiode an die Parteien der CDU, CSU oder SPD jeweils über 10 000 Euro ausweislich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien gespendet haben (bitte nach Datum, Teilnehmenden und Thema bzw. Grund des Kontaktes einzeln aufführen)? 2. Für welche natürlichen Personen (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) oder Vertreterinnen oder Vertreter von juristischen Personen, die in der 18. oder 19.Wahlperiode an die Parteien der CDU, CSU oder SPD jeweils über 10 000 Euro ausweislich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien gespendet haben, wurden in der 18. oder 19. Wahlperiode unter Beteiligung der oder in den Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Empfänge, Feierlichkeiten oder Veranstaltungen ausgerichtet (bitte Datum, Teilnehmende und Anlass aufführen)? 3. An welche Spenderinnen und Spender, die in der 18. oder 19.Wahlperiode an die Parteien der CDU, CSU oder SPD jeweils über 10 000 Euro ausweislich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rechenschaftsberichte gespendet haben, sind in der 18. oder 19. Wahlperiode durch die Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Aufträge vergeben oder sonstige mit finanziellen Ausgaben zulasten der Staatskasse verbundene Verträge geschlossen worden (bitte nach Datum, finanziellem Volumen, Bundesministerium und Empfängerin bzw. Empfänger einzeln aufführen)? 4. Welche Vorschriften gelten in den Bundesministerien im Hinblick auf Vorkehrungen gegen die Bevorzugung von Spenderinnen und Spendern an die jeweils der Regierungskoalition angehörenden Parteien? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen