[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko,
Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz
Die Staatsanwaltschaft Kempten, die für solche Verfahren zuständig ist,
ermittelte zwischen 2013 und 2017 in 67 Fällen wegen Straftaten im
Auslandseinsatz. Hinzu kommen Fälle, bei denen eine Soldatin oder ein Soldat verdächtigt
wird, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Dann ist die
Bundesanwaltschaft zuständig. Ermittelt wurde seit 2013 unter anderem wegen Diebstahls,
Gehorsamsverweigerung oder Körperverletzung (
www.maz-online.de/
Nachrichten/Panorama/Strafverfahren-gegen-Soldaten-im-Auslandseinsatz).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft oder die
Bundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 gegen Soldatinnen
oder Soldaten wegen Straftaten im Auslandseinsatz und wegen jeweils
welcher Straftat (bitte nach Straftat, Jahr und jeweiligem Einsatz
aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
eingestellt (bitte nach Straftat, Jahr, Einsatz und Grund für die Einstellung des
Verfahrens aufschlüsseln)?
3. Aufgrund welcher Situationen kam es seit 2013 nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils zu Ermittlungen wegen Gehorsamsverweigerung (bitte
einzeln aufführen)?
a) In wie vielen Fällen verweigerten die betroffenen Soldatinnen bzw.
Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung den Gehorsam, weil sie die
jeweiligen Befehle für nicht rechtmäßig hielten?
b) In wie vielen Fällen war es nach Ansicht der Bundesregierung rechtens,
dass die Soldatinnen bzw. Soldaten den Befehl nicht ausführten, da dieser
eine Straftat darstellte?
4. Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den übrigen Verfahren
jeweils die geschädigte Person?
Handelte es sich bei diesen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils ebenfalls um Angehörige der Bundeswehr (bitte nach Straftat und Jahr
aufschlüsseln)?
5. Inwiefern wurden die Geschädigten, die nicht Angehörige der Bundeswehr
waren, nach Kenntnis der Bundesregierung entschädigt?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12705
19. Wahlperiode 27.08.2019
6. Durch wen, auf welche Weise, und auf welcher Rechtsgrundlage werden
beim Verdacht auf Straftaten durch Bundeswehrangehörige während eines
Auslandseinsatzes die Ermittlungen durchgeführt, und welche Rolle kommt
hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung afghanischen
Sicherheitsbehörden zu?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]