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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Presse- und Medienfreiheit in Europa: Montenegro
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
26.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1272827.08.2019
Presse- und Medienfreiheit in Europa: Montenegro
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler,
Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Alexander Kulitz, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Presse- und Medienfreiheit in Europa: Montenegro
Jährlich veröffentlicht die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) eine
Rangliste, in der einzelne Länder nach dem jeweiligen Grad der Pressefreiheit
gelistet werden. Es fällt auf, dass Europa beim neuesten veröffentlichten
Ranking von April 2019 eine der Regionen mit der stärksten Verschlechterung
der Lage der Pressefreiheit ist. Auch in den Ranglisten der vergangenen Jahre
war dieser Trend bereits zu erkennen (vgl. www.tagesschau.de/ausland/
pressefreiheit-125.html).
Presse- und Medienfreiheit sind Grundpfeiler der freien Willensbildung und
somit elementar für eine demokratische Gesellschaft und um ein selbstbestimmtes
Leben führen zu können. Die Bedrohung dieser Freiheiten ist vielseitig. Es ist
zum Beispiel zu beobachten, dass auf der einen Seite in manchen europäischen
Ländern versucht wird, Zeitungen unter staatliche Regulierung zu nehmen und
dass Gewalt gegenüber Journalisten zunimmt. Auf der anderen Seite üben
externe Akteure negativen Druck auf die Presse- und Medienlandschaft in
einzelnen Ländern aus.
Ein Schlusslicht im europäischen Vergleich ist der Westbalkanstaat Montenegro
(MNE). MNE belegt nur Platz 104 von 180 des oben erwähnten Rankings. Im
neusten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission, wie auch in denen
der vergangenen Jahre, wurden keine Fortschritte im Bereich der Stärkung von
Presse- und Medienfreiheit festgestellt. Die EU-Kommission rät MNE im
Bericht von 2019 konkret, die Aufklärung von Fällen von Gewalt gegenüber
Journalisten voranzutreiben und den öffentlichen Sender „Radio and Television of
Montenegro“ (RTCG) und andere Medienbetriebe vor politischer
Einflussnahme zu schützen (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/
files/20190529-montenegro-report.pdf).
Das Ausmaß der Gefährdung von Journalisten in MNE zeigt zum Beispiel der
Fall von Olivera Lakić, eine Journalistin der größten montenegrinischen Tages-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12728
19. Wahlperiode 27.08.2019
zeitung „Vijesti“. Nach einem Bericht über illegalen Zigarettenschmuggel
wurde Lakić vor ihrem Apartment in Podgorica aufgelauert und man schoss ihr ins
Bein. Die Aufklärung des Falles ist über ein Jahr nach dem Verbrechen noch
immer nicht abgeschlossen (https://freedomhouse.org/blog/montenegro-eu-
accession-front-runner-moves-backward-media-freedom).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von ROG, wonach Presse- und
Medienfreiheit in MNE starke Defizite aufweisen?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fortschrittsberichts der
EU-Kommission von 2019, wonach MNE keine Fortschritte im Bereich
der Presse- und Medienfreiheit gemacht hat?
3. Welche Fortschritte verzeichnete MNE nach Kenntnis der Bundesregierung
bei der Aufklärung von Fällen von Gewalt gegen Journalisten seit Mai
2018?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der seit September 2016 in
MNE eingerichteten „Ad-hoc-Kommission zur Überwachung von Gewalt
gegen Medien“?
5. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die politische Unabhängigkeit des
öffentlichen Senders RTCG gewährleistet?
6. Ergreift MNE derzeit nach Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen, um
die Unabhängigkeit von RTCG wiederherzustellen, und falls ja, sind diese
Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?
7. Inwiefern wurden Defizite der Presse- und Medienfreiheit in MNE beim
„Mini-Westbalkan-Gipfel“ am 29./30. April 2019 in Berlin thematisiert?
8. Bei welchen Gelegenheiten hat sich die Bundesregierung bei Gesprächen
mit Vertretern von MNE seit Mai 2018 über die kritische Lage der Presse-
und Medienfreiheit ausgetauscht?
9. Welche Projekte zur Stärkung der Pressefreiheit in MNE unterstützt die
Bundesregierung?
10. Wird die Bundesregierung das Engagement bei den gegebenenfalls in
Frage 9 genannten Projekten verstärken und/oder plant die Bundesregierung
neue Projekte in diesem Bereich?
11. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung neben den Empfehlungen
der EU-Kommission (vgl. https://ec.europa.eu/neighbourhood-
enlargement/sites/near/files/20190529-montenegro-report.pdf, S. 27 f)
weitere wichtige Herausforderungen, die MNE zur Stärkung von Presse- und
Medienfreiheit bewältigen muss?
12. Welche Maßnahmen bzw. Kampagnen betreibt die Bundesregierung derzeit
im Kontext der strategischen Auslandskommunikation hinsichtlich der
Themen „Fake-News“, gezielter Desinformationskampagnen und dem
missbräuchlichen Einsatz von Social Bots in MNE, und auf welche
Zielgruppen beziehen sich diese?
13. Wie viele Personen sind in der Abteilung 6-B-3 insgesamt und
insbesondere in den dazugehörigen Referaten 607 – Steuerungsgruppe strategische
Kommunikation und 608 – strategische Auslandskommunikation des
Auswärtigen Amtes beschäftigt?
a) Wie viele sind dort für den Westbalkan zuständig?
b) Wie viele sind dort konkret für MNE zuständig?
c) Falls für a und/oder b keine Mitarbeiter zuständig sind, warum nicht,
was sind die Gründe dafür?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Medienkompetenz der Bevölkerung
in MNE im Umgang mit Desinformationskampagnen und „Fake News“?
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und welche
Initiativen in MNE geplant sind, um die Resilienz gegen
Desinformationskampagnen und „Fake-News“ zu „stärken” und dadurch die Medienkompetenz
zu verbessern?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentliche Zahl der
Nutzerkontakte von russischen Auslandssendern, und wie bewertet die
Bundesregierung deren medialen Auftritt und die Medienreichweite in
MNE?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentliche Zahl der
Nutzerkontakte von chinesischen Auslandssendern, und wie bewertet die
Bundesregierung deren medialen Auftritt und die Medienreichweite in
MNE?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellung der Deutschen Welle
hinsichtlich der Reichweite im Vergleich zu anderen Auslandssendern in
MNE?
19. Welche Entwicklungen zeichnen sich nach Ansicht der Bundesregierung
hinsichtlich der strategischen Kommunikation ausländischer Akteure
in den letzten fünf Jahren in MNE ab?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1361226.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12728 - Presse- und Medienfreiheit in Europa: Montenegro
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12728 –
Presse- und Medienfreiheit in Europa: Montenegro
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jährlich veröffentlicht die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) eine
Rangliste, in der einzelne Länder nach dem jeweiligen Grad der Pressefreiheit
gelistet werden. Es fällt auf, dass Europa beim neuesten veröffentlichten
Ranking von April 2019 eine der Regionen mit der stärksten Verschlechterung
der Lage der Pressefreiheit ist. Auch in den Ranglisten der vergangenen Jahre
war dieser Trend bereits zu erkennen (vgl. www.tagesschau.de/ausland/presse
freiheit-125.html).
Presse- und Medienfreiheit sind Grundpfeiler der freien Willensbildung und
somit elementar für eine demokratische Gesellschaft und um ein
selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Bedrohung dieser Freiheiten ist
vielseitig. Es ist zum Beispiel zu beobachten, dass auf der einen Seite in manchen
europäischen Ländern versucht wird, Zeitungen unter staatliche Regulierung
zu nehmen und dass Gewalt gegenüber Journalisten zunimmt. Auf der anderen
Seite üben externe Akteure negativen Druck auf die Presse- und
Medienlandschaft in einzelnen Ländern aus.
Ein Schlusslicht im europäischen Vergleich ist der Westbalkanstaat
Montenegro (MNE). MNE belegt nur Platz 104 von 180 des oben erwähnten
Rankings. Im neusten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission, wie
auch in denen der vergangenen Jahre, wurden keine Fortschritte im Bereich
der Stärkung von Presse- und Medienfreiheit festgestellt. Die EU-Kommission
rät MNE im Bericht von 2019 konkret, die Aufklärung von Fällen von Gewalt
gegenüber Journalisten voranzutreiben und den öffentlichen Sender „Radio
and Television of Montenegro“ (RTCG) und andere Medienbetriebe vor
politischer Einflussnahme zu schützen (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlarge
ment/sites/near/files/20190529-montenegro-report.pdf).
Das Ausmaß der Gefährdung von Journalisten in MNE zeigt zum Beispiel der
Fall von Olivera Lakić, eine Journalistin der größten montenegrinischen
Tageszeitung „Vijesti“. Nach einem Bericht über illegalen Zigarettenschmuggel
wurde Lakić vor ihrem Apartment in Podgorica aufgelauert und man schoss
ihr ins Bein. Die Aufklärung des Falles ist über ein Jahr nach dem Verbrechen
noch immer nicht abgeschlossen (https://freedomhouse.org/blog/montenegro-
eu-accession-front-runner-moves-backward-media-freedom).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13612
19. Wahlperiode 26.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von ROG, wonach Presse-
und Medienfreiheit in MNE starke Defizite aufweisen?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fortschrittsberichts der
EU-Kommission von 2019, wonach MNE keine Fortschritte im Bereich
der Presse- und Medienfreiheit gemacht hat?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den Länderbericht der Europäischen Kommission vom 29. Mai
2019 verwiesen (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/
files/20190529-montenegro-report.pdf). Die Bundesregierung fordert
Vertreterinnen und Vertreter der montenegrinischen Regierung in bilateralen Gesprächen
kontinuierlich dazu auf, die Defizite im Medienbereich dezidiert anzugehen.
3. Welche Fortschritte verzeichnete MNE nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Aufklärung von Fällen von Gewalt gegen Journalisten seit
Mai 2018?
Der Länderbericht der Europäischen Kommission spricht von begrenztem
Fortschritt bei der Aufklärung von Fällen von Gewalt gegen Journalistinnen und
Journalisten. Im Fall der investigativen Journalistin Olivera Lakić teilte die
montenegrinische Polizei am 19. Februar 2019 nach der Verhaftung von neun
Tatverdächtigen mit, den Fall weitgehend aufgeklärt zu haben.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der seit September 2016 in
MNE eingerichteten „Ad-hoc-Kommission zur Überwachung von Gewalt
gegen Medien“?
Die in der Fragestellung genannte Kommission wurde auf Vorschlag der
Regierung bereits im Dezember 2013 eingerichtet und setzt sich aus Vertreterinnen
und Vertretern der Medien, Staatsanwaltschaft, Polizei und Nachrichtendienst
zusammen. Konkrete Erfolge der Kommission bei der Bekämpfung von Gewalt
gegen Medien sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden.
5. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die politische Unabhängigkeit des
öffentlichen Senders RTCG gewährleistet?
6. Ergreift MNE derzeit nach Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen,
um die Unabhängigkeit von RTCG wiederherzustellen, und falls ja, sind
diese Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung rund um den montenegrinischen
Rundfunkrat RTCG sehr aufmerksam und unterstützt die von Europäischer
Union und Europarat begleiteten Bemühungen, im Dialog zwischen Regierung
und Opposition die Unabhängigkeit des Rundfunkrates zu stärken. Die
Besetzung des Rundfunkrates und der Austausch von Mitgliedern des Rates führen
immer wieder zu Vorwürfen politischer Einflussnahme. Klagten Betroffene
gegen die Entscheidung, aus dem Rat entfernt zu werden, erhielten sie in der
Vergangenheit in mehreren Fällen Recht. Für Aufsehen sorgte zuletzt das nicht
bindende Rechtsgutachten des Obersten Gerichts, dass Gerichte hier nicht
zuständig seien, da die Mitglieder des Rundfunkrates direkt vom Parlament
gewählt würden.
7. Inwiefern wurden Defizite der Presse- und Medienfreiheit in MNE beim
„Mini-Westbalkan-Gipfel“ am 29./30. April 2019 in Berlin thematisiert?
Die zentrale Rolle unabhängiger Medien für die Demokratie wurde von den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Westbalkantreffens am 29./30. April
2019 betont und fand auch in der Pressemitteilung der Bundesregierung zum
Westbalkantreffen Erwähnung (www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/suche/schluss
folgerungen-der-deutsch-franzoesischen-ko-vorsitzenden-zum-westbalkantref
fen-am-29-4-2019-1604158).
8. Bei welchen Gelegenheiten hat sich die Bundesregierung bei Gesprächen
mit Vertretern von MNE seit Mai 2018 über die kritische Lage der
Presse- und Medienfreiheit ausgetauscht?
Die Lage der Presse- und Medienfreiheit in Montenegro ist regelmäßig Thema
bei bilateralen Gesprächen. Die Thematisierung erfolgt sowohl gegenüber
politischen Vertreterinnen und Vertretern der montenegrinischen Regierung als
auch gegenüber der montenegrinischen Botschaft in Deutschland.
9. Welche Projekte zur Stärkung der Pressefreiheit in MNE unterstützt die
Bundesregierung?
10. Wird die Bundesregierung das Engagement bei den gegebenenfalls in
Frage 9 genannten Projekten verstärken und/oder plant die
Bundesregierung neue Projekte in diesem Bereich?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert das Projekt „Balkan Booster“, welches darauf
ausgerichtet ist, junge Menschen an den Journalismus heranzuführen und die
Diskussionskultur zu stärken. Ein weiteres Projekt mit der Deutschen Welle ist
in Vorbereitung.
11. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung neben den Empfehlungen
der EU-Kommission (vgl. https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlarge
ment/sites/near/files/20190529-montenegro-report.pdf, S. 27 f) weitere
wichtige Herausforderungen, die MNE zur Stärkung von Presse- und
Medienfreiheit bewältigen muss?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
12. Welche Maßnahmen bzw. Kampagnen betreibt die Bundesregierung
derzeit im Kontext der strategischen Auslandskommunikation hinsichtlich
der Themen „Fake-News“, gezielter Desinformationskampagnen und
dem missbräuchlichen Einsatz von Social Bots in MNE, und auf welche
Zielgruppen beziehen sich diese?
In Montenegro betreibt die Bundesregierung zurzeit keine länderbezogenen
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung.
13. Wie viele Personen sind in der Abteilung 6-B-3 insgesamt und
insbesondere in den dazugehörigen Referaten 607 – Steuerungsgruppe
strategische Kommunikation und 608 – strategische Auslandskommunikation
des Auswärtigen Amts beschäftigt?
a) Wie viele sind dort für den Westbalkan zuständig?
b) Wie viele sind dort konkret für MNE zuständig?
c) Falls für a und/oder b keine Mitarbeiter zuständig sind, warum nicht,
was sind die Gründe dafür?
Die Frage 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für strategische Kommunikation,
6-B-3, sind derzeit 38 Personen beschäftigt. 30 dieser Personen arbeiten in den
Referaten 607 und 608. Nur ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist
direkt in der strategischen Kommunikation eingesetzt.
Da Zuständigkeiten nach thematischen, nicht nach geographischen Kriterien
verteilt sind, ist eine eindeutige Zuordnung der Zuständigkeit für die Region
Westbalkan bzw. Montenegros zu einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
nicht möglich.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Medienkompetenz der
Bevölkerung in MNE im Umgang mit Desinformationskampagnen und „Fake
News“?
„Fake News“ im Sinne erfundener Nachrichten spielen in Montenegro, auch
nach einer Analyse der Zivilgesellschaft (siehe https://dfcme.me/en/informati
on-warfare-and-the-new-world-order-case-study-western-balkans/), bisher eine
untergeordnete Rolle. Für Desinformationskampagnen im Sinne der
Verbreitung einseitiger und unvollständiger Nachrichten sind Teile der Bevölkerung
nach Einschätzung von Experten anfällig.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und welche
Initiativen in MNE geplant sind, um die Resilienz gegen
Desinformationskampagnen und „Fake-News“ zu „stärken” und dadurch die
Medienkompetenz zu verbessern?
Der Bundesregierung sind keine staatlichen montenegrinischen Initiativen zur
Verbesserung der Medienkompetenz und Stärkung der Resilienz gegen
Desinformationskampagnen bekannt. Das u. a. mit US-Mitteln finanzierte „Atlantic
Council of Montenegro“ wirkt gezielt Desinformationskampagnen in
Montenegro entgegen, etwa durch Aufklärung von Falschmeldungen auf ihrer eigenen
Internetpräsenz. Die EU-Kommission unterstützt mit 20 Mio. Euro Projekte im
westlichen Balkan im Rahmen einer Initiative zur Stärkung der Medien, die
u. a. die Resilienz gegen Desinformationskampagnen verbessern und die
Professionalisierung von Journalistinnen und Journalisten voranbringen soll. In
Montenegro wurden bisher 365.000 Euro für die Finanzierung derartiger
Projekte ausgegeben (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/
files/media_days_factsheet.pdf).
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentliche Zahl
der Nutzerkontakte von russischen Auslandssendern, und wie bewertet
die Bundesregierung deren medialen Auftritt und die Medienreichweite
in MNE?
Russische Fernsehsender sind im Kabelfernsehen über kostenpflichtige
Zusatzpakete zu empfangen. Die Programme zielen in erster Linie auf die circa
20.000 in Montenegro lebenden russischen Staatsangehörigen. Zahlen zu
Nutzerkontakten in der montenegrinischen Bevölkerung liegen der Bundesregierung
nicht vor. In Montenegro in russischer Sprache erscheinende Printmedien und
dort ansässige, akkreditierte Korrespondenten russischer Medien sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Das serbische Internetportal der russischen
Nachrichtenagentur „Sputnik“ deckt in serbischer Sprache auch den Markt in
Montenegro ab.
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentliche Zahl
der Nutzerkontakte von chinesischen Auslandssendern, und wie bewertet
die Bundesregierung deren medialen Auftritt und die Medienreichweite
in MNE?
Außer dem im Kabelfernsehen über ein kostenpflichtiges Zusatzpaket zu
empfangenden Auslandssender „CGTN“ sind auf dem montenegrinischen Markt
nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren chinesischen Medien
vertreten. Zahlen zu Nutzerkontakten in der montenegrinischen Bevölkerung
liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellung der Deutschen Welle
hinsichtlich der Reichweite im Vergleich zu anderen Auslandssendern in
MNE?
Die Deutsche Welle (DW) ist die einzige ausländische Redaktion, die im
Westbalkan mehrsprachig mit neun Redaktionen aufgestellt ist. Sie stellt auf
Serbisch, Bosnisch, Albanisch und Kroatisch Angebote bereit und ist auch über
Schalten in den jeweiligen öffentlichen Rundfunksendern vertreten. Ihre
Angebote konzentrieren sich auf digitale und TV-Angebote. Die Angebote in
Sozialen Medien umfassen Auftritte auf Facebook, Twitter und YouTube. Im
Durchschnitt werden täglich 50 Posts auf Facebook und 30 auf Twitter veröffentlicht.
Aufgrund nicht vorliegender Daten für Montenegro lässt sich die tatsächliche
Reichweite nicht beziffern.
19. Welche Entwicklungen zeichnen sich nach Ansicht der Bundesregierung
hinsichtlich der strategischen Kommunikation ausländischer Akteure in
den letzten fünf Jahren in MNE ab?
Der Einfluss serbischer Medien ist Beobachtungen der Bundesregierung
zufolge stark und nimmt weiter zu. Über Kabel werden Senderpakete des
serbischen Senders „Pink“ angeboten. Von den drei großen
Telekommunikationsanbietern ist ein Unternehmen (telenor CG) in Streubesitz mit einer Mehrheit aus
serbischen Unternehmen. „M:tel CG“ ist im Mehrheitsbesitz von „Telekom
Srpske“. Zu „Sputnik“ wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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