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der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12734 –
Touristisch relevante Objekte im Bundeseigentum in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Denkmäler fangen Zeitgeschichte ein und bieten in der Touristik eine
Abwechslung neben üblichem Sightseeing. Mahnmale erinnern an Geschehnisse
und bieten Auseinandersetzung mit bestimmten Themen. Einzigartige
Formationen in der Natur geben oft Regionen einen bestimmten Charme. Die
Aufzählung lässt sich noch weiterführen, jedoch entfalten diese besonders
ausgestellten Objekte nur dann ihr volles Potenzial, wenn die Öffentlichkeit von
ihnen erfährt und ein Konzept für Darstellung, Zugänglichkeit und
Instandhaltung zugrunde liegt. Die Bauten, welche sich im Eigentum des Bundes
befinden, unterfallen auch seiner Verantwortung. Es stellt sich daher die Frage, ob
der Bund dieser nachgekommen und für kommende touristische Aufgaben
gerüstet ist.
1. Welche Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und
vergleichbaren Objekte in Nordrhein-Westfalen (NRW) befinden sich im
Eigentum des Bundes?
a) Welche davon sind der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich?
b) Welche davon sind nur unter Einschränkungen oder Bedingungen der
Öffentlichkeit zugänglich?
c) Welche davon sind für die Öffentlichkeit unzugänglich?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Eine Aufstellung der Liegenschaften der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) in Nordrhein-Westfalen, auf denen sich bekannte Denkmäler o. Ä.
befinden, ist der Anlage zu entnehmen.
Da nahezu sämtliche Liegenschaften der BImA in Nordrhein-Westfalen, auf
denen sich Denkmäler befinden, in Nutzung oder vermietet sind (Büronutzung,
Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung, militärische Nutzung durch die britischen
Streitkräfte in Deutschland etc.) oder aus militärischen bzw.
Verkehrssicherungsgründen gesperrt sind, ist eine Zugänglichkeit nicht oder nur einge-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13329
19. Wahlperiode 19.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schränkt möglich. Die Entscheidung zur Zugänglichkeit treffen die Nutzer und
Mieter unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Sicherheitsinteressen aufgrund
ihres Hausrechts.
Die Denkmäler, die an öffentlichen Straßen liegen, können zumindest von
außen besichtigt werden, sofern keine besonderen Sicherheitsbedenken der
Nutzer (z. B. Sicherheitsbehörden des Bundes) dagegensprechen.
Unabhängig davon wird der Zugang zu nicht genutzten Liegenschaften zu
bestimmten Zeitpunkten ermöglicht, wie z. B. am Tag des Denkmals, am 8.
September 2019, bei dem in der Vergangenheit diverse unter Denkmalschutz
stehende Hochbunker für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
Uneingeschränkt zugänglich sind Bodendenkmäler und Naturdenkmäler o. Ä.
in folgenden Liegenschaften der BImA (Waldflächen und Nationales
Naturerbe):
• Niederkrüchten-Elmpt
• Kleve-Materborn
• Düsseldorf, Aaper Wald
• Rheine-Bentlage, Waldhügel
• Münster, Haus Spital (Soldatenfriedhof)
Weiterhin ist die im Nationalpark Eifel gelegene Burg Vogelsang in Schleiden
uneingeschränkt zugänglich.
2. Welche Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und
vergleichbaren Objekte in NRW befinden sich im Eigentum des Bundes und
haben gleichzeitig den Status des Kulturgutes einer internationalen
Organisation, beispielsweise den Status als UNESCO-Weltkulturerbe?
a) Seit wann haben diese Objekte den jeweiligen Status?
b) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass weiteren
Denkmälern, Mahnmalen, Ehrenmalen, Naturformationen und vergleichbaren
Objekten in NRW einen solcher Status verliehen wird, und wenn ja,
um welche Objekte handelt es sich?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
In Nordrhein-Westfalen hat keine BImA-Liegenschaft den Status des
Kulturgutes einer internationalen Organisation, beispielsweise den Status als
UNESCO Weltkulturerbe. Aktuelle Bestrebungen, dass einer Liegenschaft der
BImA in Nordrhein-Westfalen ein solcher Status verliehen werden soll, sind
nicht bekannt.
3. Wie hoch waren für den Zeitraum von 2014 bis heute die laufenden
Kosten für Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und
vergleichbare Objekte in NRW, die im Eigentum des Bundes stehen (bitte
nach Objekten aufschlüsseln)?
Aufschlüsselungen von konkreten Kosten, die im kausalen Zusammenhang mit
der Denkmaleigenschaft der bundeseigenen Liegenschaft in Nordrhein-
Westfalen stehen, liegen nicht vor und können systembedingt auch nicht generiert
werden.
4. Welche Einnahmen aus Tourismus wurden für den Zeitraum von 2014 bis
heute durch Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale und vergleichbare
Objekte in NRW, die im Eigentum des Bundes stehen, generiert (bitte nach
Objekten aufschlüsseln)?
Die BImA hat für den Zeitraum von 2014 bis heute für die im Eigentum des
Bundes stehenden Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen keine Einnahmen
aus dem Tourismus generiert.
5. Welche Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und
vergleichbaren Objekte in NRW kann die Bundesregierung benennen, die im
Zeitraum von 2014 bis heute keine Einnahmen oder kaum nennenswerte
Beträge generieren konnten, sich jedoch einer großen touristischen
Beliebtheit erfreuen?
a) Konnte die Bundesregierung bezüglich dieser Objekte für den
Zeitraum 2014 bis heute eine nennenswerte Drittwirkung (für die lokale
Infrastruktur, die lokale Touristikbranche) feststellen?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Die im Nationalpark Eifel gelegene Burg Vogelsang in Schleiden erfreut sich
großen auch touristischen Interesses und wird zurzeit von rund 300.000
Besuchern jährlich frequentiert. Inwieweit dies eine Drittwirkung (für die lokale
Infrastruktur; die lokale Touristikbranche) hat, vermag die BImA nicht zu
beurteilen.
Auch die im Eigentum der BImA stehenden öffentlich zugänglichen
Waldflächen und Flächen des Nationalen Naturerbes (NNE), in denen sich
Bodendenkmäler und Naturdenkmäler o. Ä. befinden, sind zur Naherholung beliebt.
Im Übrigen liegen der BImA hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor.
b) Gibt es bezüglich dieser Objekte besondere Maßnahmen für die
Tourismuswirtschaft durch den Bund, beispielsweise Förderungen von
Werbemaßnahmen oder eine Förderung lokaler Angebote im
Zusammenhang mit diesen Objekten?
Die BImA fördert keine diesbezüglichen Werbemaßnahmen oder Ähnliches.
6. Gibt es eine grundlegende Strategie oder ein Konzept der
Bundesregierung für die Instandhaltung, Vermarktung und zukunftsorientierte
Nutzung der Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und
vergleichbarer Objekte in NRW in Bundeseigentum?
a) Wenn ja, welche Schwerpunkte sind darin vorgesehen?
b) Wenn ja, welche Objekte in NRW bedürfen insbesondere
Instandhaltungsmaßnahmen?
c) Wenn nein, auf welcher konzeptionellen Grundlage entwickelt die
Bundesregierung Maßnahmen bezüglich der Denkmäler, Mahnmale,
Ehrenmale, Naturformationen und vergleichbaren Objekte in NRW?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Die BImA kommt hinsichtlich der Denkmäler bei allen bundeseigenen
Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen ihren Verpflichtungen als Eigentümerin aus
dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) nach, insbesondere
den Verpflichtungen aus § 7 Absatz 1 DSchG.
Hinsichtlich der Liegenschaften der BImA, die in das Nationale Naturerbe
(NNE) überführt worden sind, ist erklärtes Ziel die Umweltbildung und -
information.
7. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für Maßnahmen bezüglich der
Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und vergleichbaren
Objekte in NRW vorgesehen?
Sofern sich die Maßnahmen auf Liegenschaften der BImA in Nordrhein-
Westfalen beziehen, ist systembedingt eine Aufschlüsselung, in welcher Höhe
Mittel für Maßnahmen bezüglich der Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale,
Naturformationen und vergleichbarer Objekte in Nordrhein-Westfalen vorgesehen
sind, nicht möglich.
Die konkrete Höhe ist zudem abhängig vom Bedarf, der auch kurzfristig
entstehen kann.
8. Plant die Bundesregierung, mehr Mittel als bislang in Denkmäler,
Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und vergleichbare Objekte in NRW
zu investieren?
a) Wenn ja, wie viel plant die Bundesregierung künftig in Denkmäler,
Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und vergleichbare Objekte
in NRW zu investieren?
b) Wenn ja, wo bzw. worin sollen diese Investitionen erfolgen?
c) Wenn nein, aus welchen Gründen sind aus Sicht der Bundesregierung
keine Investitionen notwendig?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausstattung von Förderprogrammen des Bundes hängt von der
Veranschlagung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt nach Beschlussfassung durch
den Haushaltsgesetzgeber ab.
Hinsichtlich der BImA-Liegenschaften wird auf die Antworten zu den Fragen 6
und 7 verwiesen.
9. Werden Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen und
vergleichbare Objekte in NRW, die nicht im Eigentum des Bundes stehen,
durch die Bundesregierung finanziell, ideell oder werbetechnisch
gefördert?
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zuvörderst Aufgaben der Länder und
Kommunen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) unterstützt das Engagement der Länder, Kommunen und privater
Eigentümer, indem sie anteilig Maßnahmen zur Substanzerhaltung und
Restaurierung unbeweglicher Kulturdenkmäler von herausragender, nationaler
Bedeutung fördert. Die Denkmalförderung der BKM kommt regelmäßig auch
zahlreichen Objekten in Nordrhein-Westfalen zugute. Auch der Erhalt und die Pflege
von Erinnerungsorten und Mahnmalen liegt zunächst in der Zuständigkeit der
Länder. Die ergänzende Gedenkstättenförderung der BKM betrifft auch Stätten
in Nordrhein-Westfalen. Beispielhaft seien der Geschichtsort Villa ten Hompel
in Münster oder die Mahn- und Gedenkstätte Steinwache in Dortmund erwähnt.
10. Bezüglich welcher Denkmäler, Mahnmale, Ehrenmale, Naturformationen
und vergleichbaren Objekte in NRW gibt es zwischen dem Bund und
Dritten aus der Privatwirtschaft Kooperationen?
a) Wie sind diese ausgestaltet?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der BImA-Liegenschaften mit Denkmälern o. Ä. in Nordrhein-
Westfalen sind Kooperationen mit Dritten aus der Privatwirtschaft nicht
bekannt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Sind weitere Kooperationen zwischen dem Bund und Dritten aus der
Privatwirtschaft geplant, und wenn ja, auf welche Objekte sollen sich
diese beziehen?
Kooperationen zwischen der BImA und Dritten aus der Privatwirtschaft
bezüglich Denkmäler o. Ä. auf Liegenschaften der BImA in Nordrhein-Westfalen
sind derzeit nicht geplant.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 19/13329 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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