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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
27.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1276128.08.2019
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
Zwei Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben nach
Ansicht der Fragesteller wertvolle Aufklärungsarbeit zu der rechtsterroristischen
Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geleistet. Beide
Ausschüsse hatten das Ziel, die notwendigen (sicherheits-)politischen
Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den beispiellosen Taten zu ziehen. In ihren
jeweils mehrere tausende Seiten umfassenden Abschlussberichten
(Bundestagsdrucksachen 17/14600, 18/12950) haben die Fraktionen des Deutschen
Bundestages daher klare Handlungsempfehlungen hinsichtlich notwendiger
Korrekturen und Reformen im Bereich der Inneren Sicherheit ausgesprochen, die es
seitdem umzusetzen galt. Knapp acht Jahre nach der Selbstenttarnung des
NSU, sechs Jahre nach Abschluss des ersten NSU-Untersuchungsausschusses
und zwei Jahre nach Abschluss des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses
des Deutschen Bundestages sowie rund ein Jahr nach Ende des NSU-Prozesses
vor dem OLG München ist es aus Sicht der Fragesteller geboten, die
Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen durch die Bundesregierung zu
überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich der Polizei“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame
Bewertungen, G., I., 1.–21.) durch die Bundesregierung bzw. ihre
nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12761
19. Wahlperiode 28.08.2019
2. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich der Justiz“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame
Bewertungen, G., II., 22.–31.) durch die Bundesregierung bzw. ihre
nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)?
3. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich der Verfassungsschutzbehörden“ des 2.
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter
Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., III., 31.–43.) durch die
Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte
aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
4. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ des 2.
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14600: Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., IV., 44.–47.) durch
die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt
(bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
5. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die ergänzenden
Handlungsempfehlungen des 3. Untersuchungsausschusses der 18.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1175 ff.) durch die
Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden umgesetzt (bitte
aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1365927.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12761 - Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12761 –
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwei Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben nach
Ansicht der Fragesteller wertvolle Aufklärungsarbeit zu der rechtsterroristischen
Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geleistet. Beide
Ausschüsse hatten das Ziel, die notwendigen (sicherheits-)politischen
Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den beispiellosen Taten zu ziehen. In
ihren jeweils mehrere tausende Seiten umfassenden Abschlussberichten
(Bundestagsdrucksachen 17/14600, 18/12950) haben die Fraktionen des
Deutschen Bundestages daher klare Handlungsempfehlungen hinsichtlich
notwendiger Korrekturen und Reformen im Bereich der Inneren Sicherheit
ausgesprochen, die es seitdem umzusetzen galt. Knapp acht Jahre nach der
Selbstenttarnung des NSU, sechs Jahre nach Abschluss des ersten NSU-
Untersuchungsausschusses und zwei Jahre nach Abschluss des zweiten NSU-
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie rund ein Jahr nach
Ende des NSU-Prozesses vor dem OLG München ist es aus Sicht der
Fragesteller geboten, die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen durch die
Bundesregierung zu überprüfen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des
Nationalsozialistischen Untergrundes war Gegenstand der Antwort der Bundesregierung vom
4. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9331) auf die Große Anfrage der
Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/6465). Die
diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung sind unverändert gültig, bedürfen
jedoch der Ergänzung und Aktualisierung. Die Beantwortung der von den
Fragestellern aufgeworfenen Fragen konzentriert sich im Folgenden hierauf, im
Übrigen wird deshalb auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage
„Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13659
19. Wahlperiode 27.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 25. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Die
Beantwortung wird nach Empfehlungen aufgeschlüsselt vorgenommen.
1. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die
„Empfehlungen für den Bereich der Polizei“ des 2. Untersuchungsausschusses der
17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil:
Gemeinsame Bewertungen, G., I., 1.–21.) durch die Bundesregierung bzw.
ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden,
wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet, da es sich bei den
meisten Empfehlungen um Daueraufgaben handelt, die fortlaufend umgesetzt
werden.
Empfehlung Nr. 1: Prüfung und Dokumentation des Motivs bei
Gewaltkriminalität
Hinsichtlich der in Empfehlung Nr. 1 angeregten Prüfung und Dokumentation
eines rassistischen oder anderen politischen Motivs bei Gewaltkriminalität
gelten die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des
Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 zur Einrichtung des
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GETZ-R), zur Inbetriebnahme der
Rechtsextremismus-Datei (RED), zur Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 sowie zur
Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) fort.
Die Arbeit der nach Aufdeckung des NSU im Bundeskriminalamt (BKA)
eingerichteten Clearingstelle „Straftaten gegen Asylunterkünfte“, die
ermittlungsführenden Länderdienststellen Unterstützung durch Phänomen- und
Fachexpertise anbietet und die Sammlung sowie Bewertung aller bundesweit
vorliegenden Informationen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte koordiniert, wird seit
dem 15. Januar 2019 jedoch im Rahmen der Regelorganisation (AAO)
fortgeführt. Dies ist dem seit Februar 2016 feststellbaren rückläufigen Trend der
Fallzahlen geschuldet. Bei diesen Ermittlungen leistet das BKA unabhängig vom
Nachweis einer politischen Motivation der jeweiligen Tat weiterhin
Unterstützung.
Empfehlung Nr. 2: Entwicklung einer neuen Fehlerkultur
Beim BKA und bei der Bundespolizei wurden zur Umsetzung der Empfehlung
zahlreiche Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Fortbildung getroffen. Der im
Oktober 2009 eingeführte und 2014 neu konzeptionierte modularisierte
Bachelorstudiengang im Bundeskriminalamt vermittelt für den Bereich der
Fehlerkultur die kritische Selbstreflexion eigenen Handelns auch in dem Modul
„Reflexion polizeilichen Handelns – Historie, Gegenwart, Zukunft“. Die hier
stattfindenden Workshops des Fritz-Bauer-Instituts Frankfurt sollen die
Studierenden befähigen, in einer heterogenen Gesellschaft mit Zuschreibungen und
Ausgrenzungen gegenüber Minderheiten selbstkritisch und reflektiert
umzugehen.
Im Rahmen des Integrierten Polizeilichen Einsatztrainings (IET) werden
Elemente der Kommunikation und Deeskalation vermittelt.
Schließlich führt die Hochschule beim Bundeskriminalamt ab Januar 2020 bis
Mai 2020 eine mehrere Veranstaltungen umfassende Vortragsreihe „Spektrum“
zum Thema „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ mit den Phänomenen
Rassismus, Antisemitismus sowie Antiziganismus durch.
Darüber hinaus wurde für die Ausbildung des höheren Kriminaldienstes durch
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das BKA
eine stärkere Akzentuierung des Themas „Fehlerkultur“ an die Deutsche
Hochschule der Polizei (DHPol) als zentral zuständige Einrichtung für die Aus- und
Fortbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes von Bund und Ländern
herangetragen.
Die gemäß Protokoll der 27. Sitzung des Kuratoriums der DHPol vom
10. März 2015 von dem Kuratorium an die DHPol herangetragene Bitte, die
Themen „Interkulturelle Kompetenz“ und „Fehlerkultur“ in die curriculare
Weiterentwicklung verstärkt mit einzubeziehen, wurde mit Vorlage des
Modulhandbuchs 2016/2018 zum Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung –
Polizeimanagement“ zur 29. Sitzung des Kuratoriums der DHPol am 8. März 2016
umgesetzt. Die am Curriculum der DHPol orientierten Fortschreibungen des
Modulhandbuches werden auch weiterhin berücksichtigt.
Empfehlung Nr. 3: Überprüfung ungeklärter Straftaten auf Bezüge zu
Rechtsterrorismus und insbesondere zur Terrorgruppe NSU
Bislang haben Sicherheitsbehörden die Prüfung von weiteren ungeklärten
Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund zwischen
den Jahren 1990 und 2011 für ungeklärte vollendete und versuchte
Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Rahmen der Arbeitsgruppe Fallanalyse
abgeschlossen und evaluiert, über die Ergebnisse wurden in den parlamentarischen
Raum berichtet.
Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
18/9331 verwiesen. Hinsichtlich des Stands der polizeilichen Überprüfung
möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011 hatte neben dem
Land Brandenburg auch das Land Berlin Fälle aus dem Überprüfungsumfang
der Arbeitsgruppe Fallanalyse im GETZ-R zur Untersuchung an eine
Forschungseinrichtung vergeben. Mit der Untersuchung von 12 Fällen wurde das
Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin
mit dem Projekt „Analyse und Bewertung von aufgeklärten Tötungsdelikten in
Berlin hinsichtlich ihrer politischen Aspekte (1990 bis 2014)“ beauftragt. Im
Ergebnis wurden sechs Fälle als politisch rechts motiviert bewertet, die die
Polizei Berlin bislang als nicht politisch motiviert klassifiziert hatte, sowie
Anregungen zu Änderungen im Meldedienst KPMD-PMK gegeben. Das LKA
Berlin schloss sich dem Forschungsergebnis an und übermittelte dem BKA
entsprechende Meldungen für die Statistik.
Empfehlung Nr. 4: Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK
Zur grundlegenden Überprüfung des Themenfeldkatalogs Politisch motivierte
Kriminalität (PMK) sowie Überprüfung des Definitionssystems PMK wurde
durch die Kommission Staatsschutz (KST) unter Federführung des BKA und
Beteiligung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und des BMI eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe (BLAG) eingerichtet.
Die Arbeit der BLAG wurde mit Vorlage des Abschlussberichtes zur 80.
Tagung der KST im Januar 2016 abgeschlossen. Die AG Kripo hat den Bericht in
der 178. Tagung im März 2016 zur Kenntnis genommen. Die Anpassungen der
Unterlagen zum KPMD-PMK (u. a. des „Themenfeldkatalogs zur KTA-PMK“)
wurden zum 1. Januar 2017 vorgenommen. Die weitere Überprüfung und
Pflege der Unterlagen zum KPMD-PMK wird durch die AG
„Qualitätskontrolle PMK“ der KST fortgeführt.
Die AG Qualitätskontrolle PMK hat sich zudem damit beschäftigt, eine
einvernehmliche konkretisierende Handlungsempfehlung mit dem Bundesamt für
Verfassungsschutz zu erarbeiten, um auf die Verbesserung der
Zuordnungsqualität von Deliktssachverhalten zum Extremismus hinzuwirken. Im Rahmen
eines Umlaufbeschlussverfahrens der Kommission Staatsschutz (UM 08/2018,
wirksam zum 17. Oktober 2018) wurde das überarbeitete Dokument
„Kategorienschema und Fallbeispiele zu Nummer 14 (Extremismus) -VS-NfD“ (Stand:
19. September 2018)“, gültig ab 1. Januar 2019, zur Kenntnis genommen.
Die AG Kripo ist dem Vorschlag der KST mit Beschluss vom 4. Dezember
2018 gefolgt und hat den Vorsitzenden des AK II entsprechend informiert.
Empfehlung Nr. 5: Deliktsübergreifende Zusammenarbeit und Einschätzung
der „Gefährlichkeit“ rechtsmotivierter Täter
Zur Umsetzung der Empfehlung Nr. 5 mit der Forderung der „Einschätzung der
Gefährlichkeit rechtsmotivierter Täter“ wurde die AG Personenpotenziale im
GETZ-R eingerichtet. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. In regelmäßigen Sitzungen der AG
Personenpotenziale im GETZ-R tauschen die polizeilichen und
nachrichtendienstlichen Teilnehmer im Rahmen des geltenden Rechts Informationen zum
relevanten Personenpotenzial der rechten Szene, darunter eingestufte
„Gefährder“ und „Relevante Personen“, aus. Die jährliche Erhebung des
Umsetzungsstandes der Standardmaßnahmen bei Gefährdern und Relevanten Personen
zeigt im Ergebnis die intensive Befassung der zuständigen Behörden mit dem
Personenpotenzial, was sich unter anderem in der kontinuierlichen Ein- und
Ausstufungspraxis von Gefährdern und Relevanten Personen widerspiegelt.
Ergänzend werden in der AG Personenpotenzial anlassbezogen Auswertungen
zu Schnittmengen des rechtsmotivierten Personenpotenzials mit Rockern oder
Hooligans sowie Auswertungen zu Mehrfachgewaltstraftätern durchgeführt.
Zwischenzeitlich wurde die Entwicklung eines wissenschaftlich basierten
Instruments zur Risikobewertung potenzieller rechtsmotivierter
Gewaltstraftäter (RADAR-rechts) beschlossen und wurden einzelfallorientierte
Bedrohungsbeurteilungen vorbereitet.
Empfehlung Nr. 6: Zentrale Ermittlungsführung heißt keineswegs zwingende
Ermittlungsführung beim BKA
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/9331
verwiesen. Ergänzend wird der Fall der Bombendrohungen durch die
Nationalsozialistische Offensive (NSO), in dem die zentrale Ermittlungsführung auf
Anregung des BKA durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen
wurde, als jüngstes Beispiel zentraler Ermittlungsführung genannt, die jedoch
wie erwähnt nicht beim BKA lag.
Empfehlung Nr. 7: Informationstechnische Vernetzung
Am 30. November 2016 verständigten sich die Innenminister des Bundes und
der Länder im Rahmen ihrer Herbstkonferenz auf die Saarbrücker Agenda zur
Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit.
Damit wurden die Weichen dafür gestellt, das Informationsmanagement der
deutschen Polizei grundlegend zu modernisieren und zu vereinheitlichen.
Die aktuelle Verbundarchitektur ist hochkomplex. Die polizeilich relevanten
Daten werden in unterschiedlichen phänomenspezifischen Dateien – zum Teil
redundant – vorgehalten und sind für die Polizeibeamtinnen und -beamten
häufig nur über verschiedene Anwendungen erschließbar. Auch der automatisierte
Austausch der Daten ist wegen der eingeschränkten Kompatibilität der
Anwendungen untereinander nur begrenzt möglich. Dies führt dazu, dass
Zusammenhänge nur schwer oder gar nicht erkennbar sind.
Mit der Umsetzung des Programms „Polizei 2020“ wird diese Komplexität
erheblich reduziert. Die zentral beim BKA vorgehaltenen, polizeilich relevanten
Daten von Bund und Ländern sollen zukünftig über standardisierte Services
bereitgestellt werden. Die Verantwortung für die Daten verbleibt beim jeweiligen
Datenbesitzer. In der Konsequenz sind verbundrelevante Daten dann für alle
Teilnehmer sichtbar, Daten ohne Verbundrelevanz nur für den jeweiligen
Datenbesitzer. Ein dynamisches Zugriffsmanagement steuert hierbei die
Eingriffstiefe des Datenzugriffs im Rahmen der gesetzlichen Schranken. Mit dem
Programm Polizei 2020 wird seitens des Bundes ein Beitrag für die Umsetzung
der genannten Saarbrücker Agenda geleistet. Das neue
Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG), das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, setzt die Vorgaben aus
dem Urteil zum BKAG des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 um
und bildet gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für grundlegende
Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme, deren Struktur aus den 1970er Jahren
stammt.
Die für die Ermittlungs- und Auswertearbeit erforderlichen Daten stehen damit
den Polizeien des Bundes und der Länder unmittelbar und nach einheitlichen
Regeln zur Verfügung. Redundante Datenerfassungen werden vermieden und
aussagekräftige Analysen sowie das Erkennen von Zusammenhängen
ermöglicht.
Die Umsetzung des Programms würde demnach eine vollständige Umsetzung
der Empfehlung Nr. 7 der NSU-Untersuchungsausschüsse bedeuten. Das
Programm „Polizei 2020“ genießt im BKA höchste Priorität, hierfür wurde bereits
eine abteilungsgleiche Organisationseinheit eingerichtet. In den Ländern
wurden ebenfalls Programm-Strukturen geschaffen, die die Basis für eine
zielgerichtete Kooperation unter dem Dach „Polizei 2020“ bilden.
Das in der Vergangenheit in Bundestagsdrucksache 18/710 genannte Vorhaben
„Polizeilicher Informations- und Analyseverbund“ (PIAV) verfolgt das Ziel, die
Informationen der Länder und des Bundes im Bereich der Zentralstellen- und
Auswerte-/Analyseaufgaben sowie die Informationen der verschiedenen
Phänomenbereiche zur Erkennung von phänomenübergreifenden Bezügen
zusammenzuführen. Der Wirkbetrieb der 1. Stufe „Waffen- und
Sprengstoffkriminalität“ wurde zum 1. Mai 2016 erfolgreich aufgenommen. Die
Wirkbetriebsaufnahme der Stufe 2 (Rauschgiftkriminalität und gemeingefährliche Straftaten/
Gewaltdelikte) erfolgte am 1. Juni 2019. Durch den PIAV können die
Informationen schneller vorliegen als mit der früheren Vorgehensweise. Die
Wirkbetriebsaufnahme der Ausbaustufen 3 und 4 (Eigentumskriminalität/
Vermögensdelikte, Cybercrime, Sexualdelikte, Dokumentenkriminalität, Schleusung/
Menschenhandel/-Ausbeutung) ist aktuell für Juni 2020 geplant. Der
Pilotbetrieb von PIAV-Strategisch wird, nicht zuletzt um eine bessere Früherkennung
von Straftaten und optimierte Lagedarstellungen zu ermöglichen, zum 1. Januar
2020 beginnen.
Im Bereich „X-Polizei“, ein zwischen Bund und Ländern vereinbarter
fachlicher und technischer Standard für den polizeilichen Informationsaustausch
und eine der Grundlagen der Systemarchitektur PIAV, wurde eine neue Version
(Version 2.3) termingerecht erstellt, am 18. Dezember 2018 von der AG Kripo
und am 18. Januar 2019 vom Unterausschuss Informations- und
Kommunikationstechnik (UA IuK) freigegeben.
Grundsätzlich wird der Standard bei neuen Projekten für den
länderübergreifenden polizeilichen Datenaustausch angewandt. Derzeit wird das Projekt PIAV
hinsichtlich der Anwendung des Standards „XPolizei“ unterstützt und der
Standard auf der Basis der Anforderungen des Projekts weiterentwickelt.
Auch die Bundespolizei beteiligt sich an der Harmonisierung der
entsprechenden IT-Systeme im Rahmen der Saarbrücker Agenda sowie an dem Programm
„Polizei 2020“. Beispielhaft ist hier ebenfalls der stufenweise Ausbau des PIAV
zu nennen, außerdem in Zusammenarbeit mit der Justiz die Beteiligung der
Bundespolizei an der Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen
(EAS).
Empfehlung Nr. 8: Zentrale Ermittlungsführung
Es wird auf die Ausführungen zu Empfehlung Nr. 6 verwiesen.
Empfehlung Nr. 9: Schaffung einer Controlling-Einheit zur
Ermittlungsüberprüfung
Das in der Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/9331
dargestellte, im Jahr 2015 eingeführte Controlling der Ermittlungsverfahren, die in der
Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) sowie in der Abteilung
Staatsschutz (ST) geführt werden, wurde zwischenzeitlich im Jahr 2016 durch
eine Arbeitsgruppe evaluiert. Die Verfahrensabläufe des Controllings wurden in
den Grundzügen bestätigt. Als Ergebnis der Evaluierung wurde die
Formatvorlage in Bezug auf die internen Arbeitsabläufe in den Fachreferaten präziser und
somit für die Bedarfsträger verständlicher und nachvollziehbarer gestaltet. Die
fortlaufende Optimierung der Ermittlungsarbeit durch weitere Controlling-
Maßnahmen ist für das BKA selbst von großem Interesse und wird im Rahmen
strategischer Überlegungen regelmäßig berücksichtigt.
Empfehlung Nr. 10: Untergetauchte Rechtsextremisten mit Haftbefehl
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 21 auf
Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen,
dass das BKA im Bedarfsfall Unterstützung bei der Erstellung von
phänomenbezogenen Fahndungskonzepten sowie der medienübergreifenden
Öffentlichkeitsfahndung nach untergetauchten Rechtsextremisten mit Haftbefehl leistet.
Darüber hinaus steht das BKA für Zielfahndungen im Phänomenbereich des
Rechtsextremismus/-terrorismus zur Verfügung. Die Zielfahndungseinheiten
von Bund und Ländern beschäftigen sich im Rahmen der Fortbildung und des
Erfahrungsaustausches auch mit den Besonderheiten dieses Phänomenbereichs.
Empfehlung Nr. 11: Erhöhung des Anteils von Personen mit
Migrationshintergrund im Polizeidienst
Die Erhöhung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund ist
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD:
„Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen
sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen,
gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es
weiterhin zu verbessern.“ (S. 105).
Im Rahmen einer bundesweiten Strategie wird auch das BKA fortlaufend
Maßnahmen ergreifen, um dieses Ziel umzusetzen. Da sich das BKA derzeit in
einer großen Phase des Personalaufwuchses befindet und damit sowohl in
personeller als auch in inhaltlicher und räumlicher Hinsicht sehr große
Veränderungsprozesse einhergehen, beteiligt sich das BKA mit einer ausgewählten
Abteilung an einem Forschungsprojekt zur Untersuchung von kultureller Vielfalt und
Chancengleichheit in der Bundesverwaltung. An diesem Forschungsprojekt
beteiligt sich auch die Bundespolizei. Das BKA ebenso wie die Bundespolizei
leisten damit einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung Nr. 11.
Empfehlung Nr. 12: Stärkung der interkulturellen Kompetenz
Im zentralen Aus- und Fortbildungsangebot des Bildungszentrums des BKA
werden zur Schaffung und Stärkung der interkulturellen Kompetenz für alle
Abteilungen des BKA folgende Seminare bzw. Lehrgänge vorgehalten:
– Verhalten in einer multikulturellen Gesellschaft bzw. auf internationalem
Parkett im Rahmen von „Allgemein fachlichen Fortbildungen“ sowohl
für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst als auch für den
gehobenen sowie den einfachen und mittleren Verwaltungsdienst. Die
Veranstaltungen dauern jeweils einen halben Tag. In den Jahren 2017 und
2018 wurden sieben dieser Lehrgänge mit erreichten 175 Teilnehmern/-
innen durchgeführt. Im Jahr 2019 sind vier Lehrgänge mit erreichten 100
Kolleginnen und Kollegen vorgesehen. Davon fanden zwei bereits im
1. Halbjahr statt, zwei weitere sind für das vierte Quartal terminiert. Auch
im Jahr 2020 sind vier Veranstaltungen mit insgesamt 100
Teilnehmenden geplant.
– „Interkulturelle Kommunikation für den gehobenen Dienst“ im Rahmen
von dreitägigen Seminaren. Diese werden von externen bikulturellen
Trainertandems in externen Tagungsstätten durchgeführt. In den Jahren
2017 und 2018 wurden sechs dieser Seminare mit erreichten 92
Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden bislang zwei dieser
Seminare mit erreichten 22 Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Ein
drittes Angebot kann im Dezember 2019 von bis zu 16 BKA-
Mitarbeitern/-innen genutzt werden. Die laufende Planung 2020
beinhaltet zwei derartige Lehrgänge.
– „Interkulturelle Kompetenz für den höheren Dienst“. Hierbei handelt es
sich um zweitägige Pflichtlehrgänge für Führungskräfte, welche von
externen interkulturellen Trainerinnen und Trainern durchgeführt werden.
In den Jahren 2017 und 2018 wurden zwei Seminare mit erreichten
31 Führungskräften durchgeführt. Im Jahr 2019 ist ein Lehrgang mit
16 Teilnehmern/-innen für September vorgesehen. Auch im Jahr 2020
wird dieses zweitägige Seminar für bis zu 16 Teilnehmende Bestandteil
des Fortbildungsangebotes sein.
– „Menschenrechte – Werteordnung des Grundgesetzes“. Hierbei handelt
es sich um ein neu aufgenommenes Format, welches im vierten Quartal
2019 an eineinhalb Tagen für bis zu 15 Teilnehmende angeboten werden
wird. Das inhaltliche Konzept wird derzeit in enger Abstimmung mit
externen Trainerinnen Trainern und ausgearbeitet.
– „Ethik im Polizeiberuf“. Hierbei handelt es sich ebenso um ein neu
aufgenommenes Format. Der Lehrgang soll im 1. Halbjahr 2020 an zwei
Tagen für bis zu 15 Führungskräfte angeboten werden. Die inhaltliche
Konzeptionierung unter Hinzuziehung externer fachlicher Expertise
befindet sich in der Vorbereitung.
– „Selbstpositionierung/-reflexion als Führungskraft“. Hierbei handelt es
sich um ein für 2020 neu zu erstellendes Konzept, das im 2. Halbjahr
2020 an zwei bis drei Tagen mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt
werden soll. Auch hier wird die inhaltliche Ausgestaltung durch fachlich
hoch kompetente externe Persönlichkeiten ausgefüllt werden.
– „Hauptamtliches Führen von Vertrauenspersonen – Interkulturelle
Kommunikation“. Dieser Lehrgang wird von externen interkulturellen
Trainerinnen und Trainern durchgeführt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden
vier dieser Lehrgänge mit erreichten 64 Kolleginnen und Kollegen (Bund
– Land) durchgeführt.
– „Islam/Islamistischer Terrorismus“. In den Jahren 2017 und 2018 wurden
sechs dieser Lehrgänge mit erreichten 156 Kolleginnen und Kollegen
(Bund-Land) durchgeführt. Im Jahr 2019 sind zwei Lehrgänge mit
jeweils mehr als 40 Kolleginnen und Kollegen vorgesehen und für das Jahr
2020 vier Lehrgänge mit insgesamt mehr als 160 Kolleginnen und
Kollegen aus dem Bund, den Bundesländern und dem deutschsprachigen
Ausland.
Neben den zentral angebotenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen besteht für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA die Möglichkeit, dezentral das
Fortbildungsangebot der Deutschen Hochschule der Polizei und der
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Themenfeld interkulturelle
Kompetenz zu nutzen.
Empfehlung Nr. 13: Spezielle Schulung der Beamten für den Umgang mit
Opfern und Hinterbliebenen
Das Thema Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen ist im BKA seit mehreren
Jahren Bestandteil der Aus- und Fortbildung an der Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung.
Im Rahmen der Fortbildung besteht nunmehr das bedarfsorientierte
Lehrgangsangebot „Aufbaumodul Vernehmung“. In diesem wird durch praxisorientierte
Übungen dem Aspekt der Interkulturalität besondere Bedeutung zugemessen.
Die Fortbildung richtet sich an BKA-Vollzugsbeamtinnen und -beamte. Die
Absolvierung des „Aufbaumoduls Vernehmung“ ist nach entsprechender
Evaluierung nunmehr Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgangsangebot
„Vernehmung von Opferzeugen“, das sich darüber hinaus explizit mit der
Interaktion mit Opferzeugen beschäftigt. Beide Module wurden und werden unter
Einbeziehung psychologischer Expertise durchgeführt.
Das BKA hat darüber hinaus eine Konzeption zur Optimierung der
Opferbetreuung erstellt, um zukünftig den Herausforderungen in Zusammenhang mit
einer „Großschadenslage Terrorismus“ (GSL-TE) besser gerecht zu werden.
Diese Konzeption sieht im Ergebnis vor, dass zukünftig im Rahmen einer BAO
GSL-TE ein Einsatzabschnitt „Koordinierung Betreuung“ gebildet und
personell durch geschultes Personal hinterlegt wird.
Für die Bundespolizei ist in Umsetzung von Empfehlung Nr. 13 noch im Jahr
2019 die Inkraftsetzung der Rahmenkonzeption zum polizeilichen Opferschutz
vorgesehen, um durch verbesserte Fortbildungsstandards eine vertrauensvolle
Interaktion mit Opfern von Straftaten oder deren Angehörigen weiter zu
fördern.
Empfehlungen Nr. 14 und 15: Übersetzung von Belehrungsaufgaben sowie
Hinweis auf Beratungsangebote und Entschädigungsansprüche
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Bundestagsdrucksache 18/9331 zu
Frage Nr. 29 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Aspekt
der Informationen über Rechte und Ansprüche von Hinterbliebenen und der
Hinweis auf entsprechende Informationsquellen Bestandteil einer Broschüre
der Identifizierungskommission (IDKO) für Vermissende und Hinterbliebene
ist.
Empfehlungen Nr. 16 und 17: Nochmalige Überprüfung erfolglos verbliebener
Ermittlungen zu herausragend schweren Straftaten
Diese beiden Empfehlungen sind mit Empfehlung Nr. 9 zu vergleichen,
weswegen auf die dortigen Ausführungen sowie auf diejenigen in der Antwort zu
den Fragen 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen wird.
Die hierbei erwähnte vollautomatisierte Wiedervorlage von ungelösten
Tatortspuren wird mit einer neuen Version des „Automatisierten
Fingerabdruckidentifizierungssystems“ (AFIS) technisch realisiert werden. Die Realisierung ist
Bestandteil der Umsetzung des Konzeptes „AFIS+“ und wird voraussichtlich im
zweiten Quartal 2020 erfolgen.
Empfehlung Nr. 18: Ausschöpfung aller Informationsmöglichkeiten des BKA
bei Länderanfragen
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 33 auf
Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu
Empfehlung Nr. 7, insbesondere zum Programm „Polizei 2020“ verwiesen. Durch
die Umsetzung eines zentralen Datenhauses im BKA und des polizeilichen
Informationsverbunds sollen polizeilich relevante Daten von Bund und Ländern
über eine Plattform durch standardisierte Funktionalitäten bereitgestellt werden.
Ein dynamisches Zugriffsmanagement soll die Eingriffstiefe des Datenzugriffs
im Rahmen der gesetzlichen Schranken steuern.
Die für die Ermittlungs- und Auswertearbeit erforderlichen Daten stehen damit
den Polizeien des Bundes und der Länder unmittelbar und nach einheitlichen
Regeln zur Verfügung, sodass eine Recherche in mehreren verschiedenen
Anwendungen entfallen soll.
Empfehlungen Nr. 19, 20 und 21: Aufarbeitung des NSU i. R. der Aus- und
Fortbildung, Vermittlung von Zusammenarbeitsgrundlagen in der Aus- und
Fortbildung sowie Sensibilisierung für die Gefährlichkeit von
Rechtsterrorismus und -extremismus, Einbeziehung von Wissenschaft und
zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Aus- und Fortbildung
Diesbezüglich wird zunächst auf die Ausführungen in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass
das Lehrangebot von Aus- und Fortbildung an der Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung im Hinblick auf die Aufarbeitung des NSU fortlaufend
ergänzt wurde. So wird beispielsweise im Rahmen des Bachelorstudiengangs
für den gehobenen Kriminaldienst nun eine eigene Lehrveranstaltung mit dem
Gegenstand „Polizeigeschichte während und nach dem Nationalsozialismus“
durchgeführt. Weiterhin wurde im Rahmen des Moduls zur Politisch
motivierten Kriminalität Raum für einen Thementag geschaffen, der die Befunde der
NSU-Untersuchungsausschüsse in einem regelmäßigen Vortrag behandelt.
Angepasst und fortentwickelt wurden auch diverse Module in der Ausbildung des
höheren Kriminaldienstes des Bundes.
Im Bereich der Fortbildung werden insbesondere im „Speziallehrgang PMK-
rechts“ neben u. a. praxisbezogenen Bekämpfungsansätzen, der Darstellung des
Lagebilds und der Gefährdungslage Inhalte zur „BAO Trio/EG Trio“ zum
NSU-Ermittlungsverfahren gem. § 129a StGB“ vermittelt, zu Straftaten gegen
Asylunterkünfte sowie zu weiteren aktuellen Phänomenen. Inhalte und
Auswahl der Referenten werden fortlaufend den aktuellen Erfordernissen
angepasst. So wurden in den Jahren 2018 und 2019 beispielsweise Vorträge über das
Phänomen der Reichsbürger/Selbstverwalter (aktueller Sachstand und
Entwicklungen), über die bundesweit versandten Drohmails der
„Nationalsozialistischen Offensive“ (NSO) sowie die Aufgaben der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) ergänzt.
Weiterhin hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die Fachtagung
„Polizei und Rechtsextremismus. Zur Vermessung eines schwierigen Feldes“
(22./23. November 2017) in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft
und Recht in Berlin sowie der Akademie für politische Bildung in Tutzing
durchgeführt und die Projekte „Politische Bildung und Polizei“ (August 2016
bis Februar 2019) und „Politische Bildung und Polizei II“ (März 2019 bis
Dezember 2021) in Kooperation mit der Deutschen Hochschule der Polizei und
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gefördert, ebenso die Modulare
Fortbildung „ Zivilgesellschaft und Polizei“ (August 2016 bis Juli 2017) des
Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexanderbad.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung einzelne der o. g. Empfehlungen
nicht umzusetzen?
Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)?
Es ist nicht beabsichtigt, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen.
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses
der 17. Wahlperiode ist durch das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen
des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestagesvom 12. Juni
2015 (Bundesgesetzblatt Teil I 2015 Nr. 23 19.06.2015 S. 925) gesetzlich
vorgeschrieben. Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Empfehlungen
weiterhin intensiv prüfen und deren Umsetzung vornehmen bzw. alle
erforderlichen Maßnahmen für eine Umsetzung treffen. Soweit eine Umsetzung bereits
erfolgt ist, wird die Bundesregierung die eingeleiteten Maßnahmen konsequent
fortführen.
2. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die
„Empfehlungen für den Bereich der Justiz“ des 2. Untersuchungsausschusses der
17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil:
Gemeinsame Bewertungen, G., II., 22.–31.) durch die Bundesregierung bzw.
ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden,
wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen
nicht umzusetzen?
Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses
der 17. Wahlperiode für den Bereich Justiz (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14600, S. 863) stellt sich wie folgt dar:
Zu Empfehlung Nr. 22: Qualitätsstandards für Prüfvorgänge in
Staatsschutzsachen beim Generalbundesanwalt
Die Bearbeitung von Prüfvorgängen in Staatsschutzsachen (ARP-Vorgänge)
durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfüllt bereits seit
Februar 2012 die Forderungen der Empfehlung 22 des 2. NSU-
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/14600,
S. 863). Insoweit wird auf den Bericht der Bundesregierung vom 28. Februar
2014 (Bundestagsdrucksache 18/710, Seiten 7/8) und die Ausführungen in der
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf
Bundestagsdrucksache 18/9331, S. 42, verwiesen.
Zu Empfehlung Nr. 23 bis 25: Gesetzgeberische Anpassungen hinsichtlich der
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 37
der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der
Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331
auf S. 42 verwiesen.
Zu Empfehlung Nr. 26: Anwendung von GBA-Zuständigkeit begründenden
Vorschriften in allen PMK-Phänomenbereichen nach gleichen Maßstäben
Auf der Grundlage des Legalitätsprinzips werden die eine Zuständigkeit des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof begründenden Vorschriften seit
jeher in allen Phänomenbereichen politisch motivierter Kriminalität nach den
gleichen Maßstäben angewandt.
Zu Empfehlung Nr. 27: Führung eines Sammelverfahrens nach Nr. 25 ff.
RiStBV
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 37
der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der
Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331
auf S. 42 verwiesen.
Zu Empfehlungen Nr. 28 und 29: Ergänzung § 143 GVG bzw. tatsächliche
Nutzung § 145 GVG
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 37 bis 40 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung
der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf
Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 42 bis 43 verwiesen.
Zu Empfehlung Nr. 30: Aus- und Fortbildungsangebote für Richter sowie
Staatsanwälte und Justizvollzugsbedienstete
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 41 bis 43 der
Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des
2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf
S. 44 bis 45 verwiesen.
Zu Empfehlung Nr. 31: Vernichtung von Asservaten zu ungeklärten Verbrechen
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 der Großen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-
Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 45
verwiesen.
3. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die
„Empfehlungen für den Bereich der Verfassungsschutzbehörden“ des 2.
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., III., 31.–43.) durch
die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils
umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden,
wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen
nicht umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 3b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Für den
Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sieht die Bundesregierung
die in den Abschlussberichten des 2. Untersuchungsausschusses der 17.
Wahlperiode bzw. des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode
formulierten bzw. bekräftigten und ergänzten Handlungsempfehlungen für umgesetzt an.
Diesbezüglich wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des
Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen.
Die nachfolgenden, nach Empfehlungen aufgeschlüsselten Ausführungen
beziehen sich demnach auf den Bereich des Bundesamtes für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD), das seinerzeit nur am Rande in die genannte
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Umsetzung der
Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode
zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf
Bundestagsdrucksache 18/9331 einbezogen worden war.
Zu Empfehlung Nr. 32: Zentrale Zusammenführung und Auswertung
länderübergreifender Informationen
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist an der Rechtsextremismusdatei
(RED) beteiligt. Mit dieser wird der Informationsaustausch zwischen dem
Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei, den Landeskriminalämtern, den
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem MAD im
Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert
und beschleunigt.
Der MAD beteiligt sich darüber hinaus seit Schaffung des Gemeinsamen
Abwehrzentrums-Rechts (GA-R) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums-Rechts (GETZ-R) und der Koordinierten
Internetauswertung-Rechts (KIA-R) an diesen Plattformen mit je zwei Dienstposten. In
diesen Foren werden Informationen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus
offen und zeitnah ausgetauscht (auch mit den Strafverfolgungsbehörden), die
vor der Einrichtung dieser Plattformen von den beteiligten Behörden nur mit
erheblichem Mehraufwand und zeitlichem Verzug zu erlangen waren. Die
Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kooperation zwischen den
Sicherheitsbehörden.
Seit dem Jahr 2016 ist der MAD an der vom Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) geführten Vertrauenspersonen-Datei (VP-Datei) beteiligt. Die
Umwandlung der einstigen Amts- in eine Verbunddatei wurde durch das BfV im Juni
2017 abgeschlossen. Über die Arbeit mit dieser Verbunddatei wird
sichergestellt, dass sich bei gleichen Quellenzugängen bzw. bei Quellen mit
vergleichbarer Nähe zu einem Beobachtungsobjekt die betroffenen Behörden ins
Benehmen setzen können.
Überdies erfolgt die Bereitstellung von zur Verfügung stehenden Informationen
durch den Zugriff auf eine behördeninterne Fachanwendung des BfV durch
MAD-Mitarbeiter vor Ort und umgekehrt nach schriftlicher Abfrage durch das
BfV auf die des MAD. Künftig, d. h. nach Abschluss der hierfür erforderlichen
technischen Maßnahmen, wird es den Mitarbeitern beider Behörden möglich
sein, von ihrem Arbeitsplatz aus auf Informationen aus der jeweils anderen
Fachanwendung zugreifen zu können.
Zu Empfehlung Nr. 33: Konsequente Anwendung der Vorschriften zur
Übermittlung von Informationen der Nachrichtendienste
Die konsequente Anwendung der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften –
insbesondere unter Beachtung des Trennungsgebotes – wird im MAD durch die
Erarbeitung eigener Regelwerke wie z. B. der Arbeitsweisung (AW)
„Informationsverarbeitung im Militärischen Abschirmdienst“ (VS-NfD) sichergestellt.
Maßgeblich beteiligt an deren Erarbeitung sind die Grundsatzjuristen des
MAD. Diese stehen überdies dem einzelnen MAD-Mitarbeiter im Falle
beabsichtigter Informationsübermittlungen jederzeit beratend zur Verfügung und
prüfen selbst einzelfallbezogen.
Zu Empfehlung Nr. 34: Sorgsamer und effektiver Umgang mit Informationen
durch Controlling
Die zuständige Fachabteilung hat die Weisungslage und das
Datenmanagementsystem zur Speicherung und Aufbewahrung von Daten angepasst, um
elektronische Dokumente zweckmäßiger abzulegen, die Recherchefähigkeit zu
verbessern und somit vorliegende Erkenntnisse effektiver nutzen und speichern
zu können. Insgesamt sind die Regelungen zum Umgang mit Daten vereinfacht
worden. Der Bereich Eigenmethodik wurde inhaltlich gestärkt, um als
unabhängiges Evaluierungselement fungieren zu können und den sorgsamen und
effektiven Umgang mit vorliegenden Informationen zu überwachen.
Zu Empfehlungen 35 bis 37: Empfehlungen zur Anpassung von Vorschriften
für die Datenspeicherung und Datenlöschung, Aktenhaltung und
Aktenvernichtung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Berichtigung, Löschung und
Verarbeitungseinschränkung in Dateien und Akten sind in dem einschlägigen § 6
Absatz 2 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) i. V. m.
§ 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) bzw. § 6 Absatz 3
MADG i. V. m. § 13 BVerfSchG geregelt. Das Kontrollrecht des Beauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in § 12a MADG i. V. m.
§ 26a BVerfSchG geregelt. Der MAD hat für seine Bearbeiterinnen und
Bearbeitern zur verständlichen und unkomplizierten Umsetzung dieser
Regelungen eine Arbeitsweisung (AW) „Informationsverarbeitung im Militärischen
Abschirmdienst“ (VS-NfD) erlassen.
Der Datenschutz findet im MAD besondere Beachtung. Aus diesem Grund
unterhält der MAD mit dem Dezernat „Datenschutz“ einen eigenen
Aufgabenbereich, der – im Auftrage der Leitung des MAD – für die Einhaltung und
Umsetzung bereichsspezifischer und allgemeiner datenschutzrechtlicher
Bestimmungen im MAD zuständig ist. Neben dem Bereich des administrativen
Datenschutzes befindet sich aufgrund der Verarbeitung sensitiver personenbezogener
Daten eine Außenstelle der Behördlichen Datenschutzbeauftragten der
Bundeswehr (BfDBw) im MAD.
Zu Empfehlung Nr. 38: Neues Selbstverständnis der Offenheit in den
Verfassungsschutzbehörden
Im MAD erfolgt die Wahrnehmung großer Teile der Informationsarbeit des
MAD (InfoA MAD) durch das Dezernat Informationsmanagement. Zu den
wesentlichen Aufgabenfeldern gehören die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die InfoA MAD ist Teil der InfoA der Bundeswehr. Sie trägt wesentlich zur
Transparenz und Darstellung des MAD und seiner Aufgaben bei. Mit der
Implementierung dieses Dezernats hat sich der MAD ein Organisationselement
geschaffen, welches den Auftrag des MAD als abwehrender Nachrichtendienst
und Sicherheitsdienstleister für die Bundeswehr in den Geschäftsbereich
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie in die Öffentlichkeit
transportiert. Die Pressestelle des MAD wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 auf
die Leitungsebene des MAD verlagert.
Zu Empfehlung Nr. 39: Öffnung der Verfassungsschutzbehörden, u. a. bei
Personalgewinnung, Ausbildungswegen und Auseinandersetzung mit
Zivilgesellschaft
Die Personalgewinnung für den MAD wird sich durch kürzlich angeordnete,
strukturelle Veränderungen anpassen müssen. Hier sind die Möglichkeiten des
Rückgriffs auf das militärische und zivile Personal der Bundeswehr noch
stärker auszuschöpfen. Quereinsteiger auch von außerhalb der Bundeswehr werden
berücksichtigt, ein Mitarbeiteraustausch mit den Verfassungsschutzbehörden
findet statt und soll zukünftig noch intensiver erfolgen. Die
Ausbildungsmodelle passen sich dem Qualifikationsbedürfnis des Personals in Abhängigkeit von
fachlichen Erfordernissen an.
Zu Empfehlung Nr. 40: Kompetenter Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt
Der MAD geht kompetent mit der gesellschaftlichen Vielfalt um. Dies spiegelt
sich auch in dessen Personalbestand wider. Sowohl interkulturelle Kompetenz
als auch Diskursfähigkeit und eine Fehlerkultur gehören zum Mitarbeiterprofil.
Zu Empfehlungen Nr. 41 bis 43: Empfehlungen für eine Stärkung der
parlamentarischen Kontrolle
Die Empfehlungen richten sich nach dem Verständnis der Bundesregierung an
den Deutschen Bundestag.
4. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die
„Empfehlungen für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ des 2.
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14600: Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., IV., 44.–47.) durch
die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils
umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden,
wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 4a werden im Sachzusammenhang beantwortet. Für den
Bereich der Bundespolizei sind die „Empfehlungen für den Bereich
Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ durch den Erlass einer entsprechenden
Richtlinie des BMI (Stand: 29. Juni 2017) umgesetzt worden. Für den Bereich des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sieht die Bundesregierung die in den
Abschlussberichten des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode bzw.
des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode formulierten bzw.
bekräftigten und ergänzten Handlungsempfehlungen für umgesetzt an.
Diesbezüglich wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des
Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend
macht die Bundesregierung nachfolgende, nach Empfehlungen aufgeschlüsselte
Angaben für den Bereich „Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“:
Empfehlung Nr. 44: Klare gesetzliche Regelungen im Hinblick auf
einheitlichen Sprachgebrauch für menschliche Quellen
Das BKA sieht in den §§ 161, 163 StPO, in den „Gemeinsamen Richtlinien der
Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die
Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von
Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der
Strafverfolgung“ (RiStBV, Anlage D) sowie in der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte eine
hinreichende Rechtsgrundlage und Regelung für den Einsatz von polizeilichen
V-Personen sowie die Inanspruchnahme polizeilicher Informanten im Bereich
der Strafverfolgung. Die Begriffe „Vertrauensperson“ und „Informant“ sind in
der Anlage D der RiStBV definiert.
Der Einsatz einer V-Person im Bereich der Gefahrenabwehr ist in den
Polizeigesetzen der Länder bzw. in § 45 Absatz 2 Nummer 4 des
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) normiert.
Im Bereich der Bundespolizei wird zur Umsetzung von Empfehlung Nr. 44 zur
Schaffung eines einheitlichen Sprachgebrauchs im Rahmen der angestrebten
Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BpolG) seitens des BMI beabsichtigt,
den Einsatz der in § 28 Absatz 2 Nummer 3 BPolG als besondere Mittel der
Datenerhebung benannte „Personen, die nicht der Bundespolizei angehören und
deren Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Dritten nicht bekannt ist“, als
sog. Vertrauenspersonen legal zu definieren. Hierdurch entstünde eine
Harmonisierung mit § 45 Absatz 2 Nummer 4 BKAG.
Im Bereich des Verfassungsschutzes wurden mit dem „Gesetz zur Verbesserung
der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ vom 17. November
2015 neue Regelungen und u. a. auch Begriffsbestimmungen und Definitionen
vorgegeben. In Abstimmung zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND),
dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den
Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wurden daher im Rahmen einer
Arbeitsgruppe konsensfähige nachrichtendienstliche Begriffe und Definitionen
identifiziert und harmonisiert. Das Ergebnis wurde am 8. Juni 2019 im
Bundeskanzleramt vorgelegt.
Empfehlung Nr. 45: Klare Vorgaben hinsichtlich Auswahl, Eignung und
Anwerbung von Vertrauensleuten sowie Beendigung der Zusammenarbeit
Für den Bereich des BKA sind die in der Anlage D RiStBV und die durch
einschlägige Rechtsprechung hinsichtlich Auswahl, Anwerbung und Eignung von
V-Personen sowie zur Beendigung der Zusammenarbeit gemachten Vorgaben
hinreichend bestimmt. Diese wurden bereits vor Bekanntwerden des NSU in
der „Dienstanweisung des Bundeskriminalamts zur Inanspruchnahme von
Informantinnen bzw. Informanten und zum Einsatz von V-Personen“
konkretisiert. Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7591 ausgeführt,
haben die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses eine Anpassung dieser
Dienstanweisung nicht erforderlich gemacht.
Für den Bereich der Bundespolizei normiert mit Stand 29. Juni 2017 die
genannte BMI-Richtlinie, durch welche die „Empfehlungen für den Bereich
Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ für die Bundespolizei umgesetzt wurden,
Regelungen hinsichtlich der Auswahl, der Verwendungsanforderungen und der
Verwendungsdauer von Vertrauenspersonen und Informanten.
Im Bereich des Verfassungsschutzes wird der Einsatz von Vertrauensleuten
beim MAD durch § 5, 2. Halbsatz MADG i. V. m. dem einschlägigen § 9b
BVerfSchG geregelt. Über die Verpflichtung entscheidet der Präsident des
MAD oder dessen Vertreter unter Berücksichtigung der unter § 9b Absatz 2
BVerfSchG aufgeführten Ausschlusskriterien. Die Verpflichtung erfolgt auf der
Grundlage des sogenannten Verpflichtungsgesetzes, §§ 5, 2. Halbsatz MADG
i. V. m. 9a und 9b BVerfSchG. Überdies hat sich der MAD auf Grundlage des
§ 4 Absatz 1 Satz 3 MADG i. V. m. § 8 Absatz 2 BVerfSchG mit der
„Dienstanweisung – ND-Mittel“ ein internes Regelwerk für den Einsatz von
Vertrauensleuten gegeben.
Empfehlung Nr. 46: Klare Vorgaben hinsichtlich Dauer einer Quellenführung
Im Bereich des BKA waren die von Empfehlung Nr. 46 gemachten Vorgaben
bereits vor Bekanntwerden des NSU in der entsprechenden „Dienstanweisung
des Bundeskriminalamts zur Inanspruchnahme von Informantinnen bzw.
Informanten und zum Einsatz von V-Personen“ umgesetzt.
Im Bereich der Bundespolizei wird der Entstehung eines zu engen persönlichen
Verhältnisses durch eine rotierende Besetzung der Führung von
Vertrauenspersonen bzw. Informanten entgegengewirkt.
Aufgrund der für die Bundeswehr typischen Fluktuation auf den Dienstposten
sowie der deutlich kürzeren Laufzeiten einer nachrichtendienstlichen Operation
im MAD ist bei langjähriger Führung von Vertrauenspersonen eine
regelmäßige Personalrotation gegeben. Darüber hinaus wird durch das Sachgebiet
Eigenmethodik bei einer möglichen langjährigen Führung einer Vertrauensperson
(VP) die Rotation der Quellenführung vorgeschlagen und überprüft. Diese
Maßnahmen erschweren das Entstehen eines zu engen persönlichen
Verhältnisses zwischen VP-Führer und VP.
Empfehlung Nr. 47: Kein absoluter Quellenschutz
Im Bereich des BKA war ein angemessenes Verhältnis von Quellenschutz
einerseits sowie der berechtigten Belange von Strafverfolgung und
Gefahrenabwehr andererseits im Sinne der Empfehlung Nr. 47 vor dem Hintergrund des
Legalitätsprinzips, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und – im Bereich
der Strafverfolgung – der engen Einbindung der Staatsanwaltschaft im Rahmen
ihrer Sachleitungsbefugnis bereits vor Bekanntwerden des NSU Standard in der
Führung von Vertrauenspersonen.
Für den Bereich der Bundespolizei normiert die benannte Richtlinie zur
Umsetzung der Empfehlungen für den Bereich „Vertrauensleute der
Sicherheitsbehörden“ auch Regelungen zur Gewährleistung eines sachgerechten Ausgleichs
zwischen dem Schutz der Vertrauensperson bzw. des Informanten einerseits
und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr
andererseits.
Auch im MAD ist der sogenannte Quellenschutz nicht absolut. Entscheidungen
hinsichtlich des Quellenschutzes erfolgen im MAD stets im Rahmen einer
vorangegangenen einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die
zuständige Fachabteilung führt regelmäßig fachliche Weiterbildungen ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Im Rahmen dieser Weiterbildungen
werden u. a. Vorgaben und Kriterien hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten und
zur Abgabe von Sachverhalten an die Strafverfolgungsbehörden vertieft.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen
nicht umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
5. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die ergänzenden
Handlungsempfehlungen des 3. Untersuchungsausschusses der 18.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1175 ff.) durch die
Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden umgesetzt (bitte
aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden,
wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Empfehlung, Ermittlungen in Zielrichtung offen und in Perspektive
phänomenübergreifend zu führen
Bei dieser Empfehlung handelt es sich im Wesentlichen um eine
Zusammenfassung der Empfehlungen Nr. 1 und Nr. 5 des 1. Bundestags-
Untersuchungsausschusses zum NSU. Daher wird zunächst auf die Ausführungen zu diesen
Empfehlungen verwiesen. Insbesondere im Hinblick auf die informationstechnische
Unterstützung phänomenübergreifender Ermittlungen wird zudem auf die
Ausführungen der Empfehlung Nr. 7 des 1. Bundestags-Untersuchungsausschusses
zum NSU verwiesen.
Ergänzend zu den dort genannten Maßnahmen zeigen nachfolgende weitere
Maßnahmen die im BKA verankerte phänomenübergreifende Verzahnung:
Das Konzept der „Modularen Integration“ wird im BKA zur Gewährleistung
einer professionellen Lagebewältigung phänomenübergreifend verfolgt. Ziel
der Modularen Integration ist ein personell vorbereitetes und konzeptionell
abgestimmtes Zusammenwirken aller erforderlichen (Fach-)Kräfte des BKA. Dies
erfolgt im Lagefall
– durch „Personaleingliederung“, d. h. die Integration von
personenbezogener Kompetenz/Expertise zur Unterstützung der jeweiligen
Einsatzabschnitte. Um die Funktionsfähigkeit der BAO sicherzustellen, kann die
Polizeiführung jederzeit über die Amtsleitung Personalverstärkung aus
den anderen Abteilungen bzw. von anderen Bundes- oder
Landesbehörden anfordern
– durch „Struktureingliederung“, d. h. die Eingliederung von kompletten
Kompetenzmodulen mit entsprechenden Fachkräften aus der
Allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) als eigenständige Einsatzabschnitte in die
BAO, z. B. der Einsatzabschnitt Tatortarbeit (EA TB), Operative
Maßnahmen (EA OM) und Identifizierung (EA Ident) sowie Koordinierung
Betreuung (EA KoBe).
Ermittlungsverfahren im BKA werden grundsätzlich ermittlungsoffen geführt.
Als Konsequenz daraus kann auch die Übergabe eines laufenden
Ermittlungsverfahrens an einen anderen Phänomenbereich im BKA in Betracht kommen.
Als Beispiel kann hier der Wechsel der BAO Pott (Anschlag auf den BVB
Mannschaftsbus am 11. April 2017) von der Abteilung Staatsschutz (ST) zur
Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) genannt werden.
Als weiterer Schwerpunkt zur Gewährleistung phänomenübergreifender und in
der Zielrichtung offener Ermittlungen wird ein standardisiertes
Verfahrenscontrolling gesehen. Die Ermittlungsverfahren des BKA unterliegen
grundsätzlich einem fortlaufenden als auch retrograden Verfahrens-/
Ermittlungscontrolling (siehe dazu auch Empfehlungen Nr. 9, 16 und 17).
Essentiell zur Umsetzung der Empfehlung sind ferner eine qualitativ
hochwertige und an den aktuellen Anforderungen ausgerichtete Aus- und Fortbildung
sowie strukturierte Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Staatsschutz. In
diesem Zusammenhang werden aktuelle phänomenspezifische und
deliktsübergreifende Entwicklungen der PMK wie z. B. Radikalisierungsverläufe über
soziale Medien, berücksichtigt, um eine realitätsnahe und praxisorientierte Aus-
und Fortbildung zu gewährleisten.
Der Perspektivwechsel bei Ermittlungen und ein phänomenübergreifender
Blick hängen daneben sowohl von technischen Vernetzungen der
Recherchesysteme als auch von der Zusammenarbeit zwischen den phänomenspezifischen
Dienststellen und nicht zuletzt von dem persönlichen Wissens- und
Erfahrungsschatz der Polizeibeamten ab. In diesem Lichte kann neben den bereits
getroffenen technischen Maßnahmen eine phänomenübergreifende Personalrotation,
beispielsweise zwischen OK- und ST-Dienststellen, im Sinne eines Erfahrungs-
und Wissensaustauschs sinnvoll sein. Allerdings steht dies immer im
Spannungsfeld zu der Notwendigkeit tiefgreifender Phänomen-, Personen- und
Ortskenntnis in dem jeweiligen Bereich. Rotation darf daher nicht zum Verlust
dieser Kompetenzen führen und ist daher im Umfang entsprechend anzupassen.
Empfehlung zur Nutzung aller Möglichkeiten i.Z.m. der DNA-Analyse
Eine den gesetzlichen Rahmen ausschöpfende Nutzung der DNA-Analyse in
den Ermittlungsverfahren des BKA ist bereits gängige Praxis.
Die molekulargenetische Analyse von Personenproben und Spuren erfolgt im
Kriminaltechnischen Institut (KTI) des BKA stets auf dem aktuellen Stand der
Technik unter hohen Qualitätsanforderungen im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten. Personenproben werden untersucht mit dem Ziel einer Erfassung/
Recherche in der DNA-Analysedatei (DAD) und/oder mit dem Ziel eines
direkten Vergleichs mit Spurenbefunden. Der direkte Vergleich mit Spurenbefunden
erfolgt bei der Untersuchungsstelle und das Ergebnis wird i.d.R. in Form eines
Behördengutachtens mitgeteilt.
Liegen keine Personenproben für einen direkten Vergleich vor oder können
über einen direkten Vergleich Spurenbefunde keinen Personen zugeordnet
werden, werden diese Befunde zum Zweck der Veranlassung der Erfassung in der
DAD an die Ermittlungsstelle weitergeleitet. Dies ist jedoch nur zutreffend für
Spurenbefunde, die DNA von nur einer Person enthalten. Sogenannte
„Mischspuren“, die DNA von mehr als einer Person enthalten, sind nur unter ganz
bestimmten Voraussetzungen für eine Erfassung oder Recherche in der DAD
geeignet.
Die Untersuchungsstelle ist darauf angewiesen, dass Proben von allen
verfahrensrelevanten Personen erhoben und ihr zugeliefert werden. Als weitere
Voraussetzung muss gewährleistet sein, dass eine umfängliche Sicherung von
Asservaten, deren molekulargenetische Analyse einen kriminalistischen
Mehrwert verspricht, erfolgt ist. Dies wird sichergestellt durch einen bundesweit
abgestimmten Standard zur DNA-Spurensicherung unter Einbeziehung der
neuesten naturwissenschaftlichen/kriminaltechnischen Möglichkeiten, der den
Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung steht.
Eine Grundvoraussetzung der bestmöglichen Nutzung aller Möglichkeiten der
DNA-Analyse ist eine qualitativ hochwertige DNA-Spurensicherung. Hierzu
wird neben den entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch der
Vorhalt personeller Ressourcen in angemessenem Umfang praktiziert. So wird
die Spurensicherung nur durch entsprechend geschulte Mitarbeiter von
Tatortgruppen durchgeführt. Die Analyse erfolgt in speziellen DNA-Laboren durch
qualifizierte Wissenschaftler.
Zwischenzeitlich erfolgte die Überprüfung aller offenen und in der DAD
gespeicherten Spuren im NSU-Komplex. Sowohl die Besitzübertragungen als
auch die Anpassung der Pflichtdaten- und Freitextfelder des jeweiligen in der
DAD gespeicherten DNA-Datensatzes sind abgeschlossen. Sowohl die regulär
erfassten DNA-Spuren als auch die Dauerrecherchen befinden sich
zwischenzeitlich alle im Datenbesitz des BKA. Die im NSU-Komplex noch offenen
DNA-Spuren sind somit jetzt eindeutig dem BKA als ermittlungsführende
Dienststelle zugeordnet.
Vor Anpassung der Pflichtdaten- und Freitextfelder in den DAD-Datensätzen
hat das BKA die 18. DNA-Anwendertagung am 26./27. April 2017 genutzt und
die Thematik „Wechsel von Besitzverhältnissen bei Spurendatensätzen in der
DNA-Analyse-Datei“ behandelt.
Die DNA-Fachdienststellen des Bundes und der Länder waren
übereinstimmend der Auffassung, dass bei Übergabe einer Verfahrensführerschaft die neu
zuständige Dienststelle inklusive Verfahrensdaten in den entsprechenden
Datenfeldern des DNA-Datensatzes anzupassen sind und im Freitextfeld auf
die dann neu zuständige Dienststelle hinzuweisen ist. Die im NSU-Komplex
jetzt praktizierte Vorgehensweise entspricht folglich der zwischen den DAD-
Fachdienststellen abgestimmten Vorgehensweise.
Mit der beschriebenen Vorgehensweise „Anpassung der Pflichtdaten- und
Freitextfelder des vorhandenen DNA-Datensatzes“ ist sichergestellt, dass ein in der
DAD gespeicherter DNA-Spurendatensatz eindeutig der aktuell
sachbearbeitenden Dienststelle zugeordnet werden kann.
Weiterhin nicht umgesetzt ist die Funktion, in der DAD bzw. in INPOL-Z auch
den technischen Datenbesitzer bei offenen DNA-Spuren zu wechseln, sofern
der Datensatz einer anderen Dienststelle zugeordnet wird. Somit bleibt immer
der DAD-Teilnehmer technischer Datenbesitzer, der den DAD-Datensatz als
Erster angelegt hat.
Das Programmieren der hier beschriebenen nicht vorhandenen Funktion in
INPOL-Z zum Wechsel des technischen Datenbesitzers für offene DNA-Spuren
ist grundsätzlich möglich (bei Personendatensätzen ist diese Funktion bereits
vorhanden). Eine solche Anpassung in INPOL-Z zum Datenbesitzwechsel in
der DAD bedarf zwingend der Zustimmung durch die Länder im Rahmen einer
fachlichen Gremienbefassung und deren Mitarbeit.
Die Abteilung Zentrales Informationsmanagement (ZI) hat eine Anforderung
für eine solche Implementierung formuliert, die Abteilung IT hat diese
entsprechend in die Priorisierung der verschiedenen IT-Vorhaben eingegliedert.
Die Realisierung der Anforderung wird Aufwand bei den INPOL-Teilnehmern
erzeugen. Aus diesem Grund ist ein sogenannter Versionsübergreifender
Change (VüC) erforderlich. Alle INPOL-Teilnehmer müssen die Anforderung
gleichzeitig realisieren. Einzubindende externe Stellen sind daher die
Landeskriminalämter im Rahmen der Gremienbehandlung in der Kommission
„INPOL-Technik“ und im Unterausschuss „Polizeiliche Informations- und
Kommunikationsstrategie und –technik“ (UA IuK).
Vor dem Hintergrund der notwendigen Zustimmung durch die Länder im
Rahmen einer fachlichen Gremienbefassung und aufgrund verschiedener anderer
priorisierter IT-Vorhaben im BKA, aber auch im Länderverbund, ist eine
Implementierung der Funktion vor 2020 nicht realistisch.
Eine DNA-Referenzdatei, in der DNA-Vergleichsmaterial von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern erfasst wird, die beispielsweise Zutritt zu kriminaltechnischen
Laboren haben oder von Polizeibediensteten, die im Rahmen ihrer
hauptamtlichen Tätigkeit mit Spurensicherung betraut sind, ist grundsätzlich
erfolgskritisch für die Minimierung von Trugspuren.
Im BKA wird seit 2015 eine DNA-Internreferenzdatei (IRD) geführt. Diese
stützt sich seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Bundeskriminalamt
vom 1. Juni 2017, in Kraft seit 25. Mai 2018, auf § 24 BKAG
(Probenentnahme, molekulargenetische Untersuchung zur Feststellung des DNA-
Identifizierungsmusters und automatisierter Abgleich).
Demnach ist die Abgabe der DNA für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BKA, die Umgang mit Spurenmaterial haben oder die Bereiche betreten
müssen, in denen mit Spurenmaterial umgegangen oder dieses gelagert wird,
verpflichtend. Untersuchungen und Abgleiche bei Personen, die nicht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind (Besucher, externe Wartungskräfte,
Angehörige anderer Polizeidienststellen) und Zutritt zu kontaminationsgefährdeten
Bereichen benötigen oder wünschen, dürfen nur mit deren schriftlicher
Einwilligung erfolgen. Die erhobenen DNA-Muster sind zu pseudonymisieren und
darüber hinaus im Informationssystem des BKA gesondert zu speichern.
Auch die Bundespolizei nutzt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das
Instrument der DNA-Analyse in ihren Ermittlungsverfahren. Es erfolgen dabei -
alle rechtlich zulässigen nationalen und internationalen Abgleiche mit
Datensätzen.
Empfehlung zur Interoperabilität polizeilicher Datensysteme
Die fortlaufende Optimierung des polizeilichen Informationsverbunds wird als
eine der vordringlichsten Aufgaben des BKA angesehen. In der Vergangenheit
wurden hierzu bereits diverse IT-Projekte mit dem Ziel betrieben, den
polizeilichen Bedarfsträgern Informationen möglichst unmittelbar, d. h. in möglichst
hohem Automatisierungsgrad, verfügbar zu machen und dabei relevante
Lageentwicklungen ausdrücklich zu berücksichtigen.
Insbesondere durch die Umsetzung des Programms „Polizei 2020“ soll die
Komplexität und Inkompatibilität der unterschiedlichen Datensysteme
erheblich reduziert, die gesamte IT-Architektur und somit das
Informationsmanagement der Polizei zukunftsfähig gemacht werden. Die polizeilich relevanten
Daten von Bund und Ländern sollen zukünftig in einem „Datenhaus“ zentral
beim BKA vorgehalten und über standardisierte Funktionalitäten bereitgestellt
werden. Ein dynamisches Zugriffsmanagement soll hierbei die jeweilige
Eingriffstiefe des Datenzugriffs im Rahmen der gesetzlichen Schranken
gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird – auch für die Bundespolizei – auf die
obigen Ausführungen zur Empfehlung Nr. 7 verwiesen.
Empfehlung zu stärkerer personeller Kontinuität in künftigen BAOen
Das Kräftemanagement in einer BAO ist – im Bund ebenso wie in einem Land
– eine der zentralen Herausforderungen. Berechtigte dienstliche Belange aus
der AAO sowie zum Teil auch private Bedürfnisse stehen grundsätzlich im
Spannungsfeld zu der wünschenswerten Personalkontinuität in einer BAO.
Dieses Spannungsfeld führt zwangsläufig dazu, dass ein Teil der eingesetzten
Kräfte bei einer länger andauernden Einsatzlage wechselt. Die Kräfteplanung
einer BAO ist darauf ausgerichtet, diese widerstreitenden Interessen
auszutarieren, um eine möglichst hohe Personalkontinuität zu gewährleisten.
Im BKA stehen hierbei folgende Mechanismen zur Verfügung, die sich bei der
Kräfteplanung einer BAO positiv bemerkbar machen:
• Festlegung einer mehrwöchigen Mindestverweildauer in einer BAO;
• Identifizierung von Bereichen innerhalb der BAO, die dringend einen
längeren und zwingend kontinuierlichen Kräfteeinsatz erforderlich machen (z. B.
Bereich Ermittlungen);
• Prüfung der Dislozierung einzelner Einsatz-/Unterabschnitte der BAO an
allen drei Standorten des BKA;
• Prüfung des verstärkten Einsatzes von Mitarbeitern/-innen im Rahmen des
Regeldienstes (bei familiären Betreuungspflichten) bzw. in Teilzeit;
• Prüfung des verstärkten Einsatzes von Tarifbeschäftigten;
• Prüfung der Anwendung festgelegter Rotationsmodelle (feste Tauschpartner,
damit geringere Transferverluste und zunehmend eigenverantwortliche
Gestaltung der Entsendezeiträume);
• verstärkte (modulare) Integration von Kräften anderer Abteilungen, die sich
am Standort der BAO befinden;
• standardmäßiger Ressourcenvorhalt und die Implementierung von
monetären und nichtmonetären Anreizsystemen;
• Einrichtung eines entsprechenden Personalpools mit Kräften für eine
längerfristige Verweildauer in einer BAO und damit zielgruppenspezifische
Qualifizierung für die jeweiligen Aufgabenbereiche;
• Gewährleistung einer Personalkontinuität als wesentliche Führungsaufgabe.
Die genannten Maßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit praktiziert und
sind auch perspektivisch verstärkt Gegenstand von Kräfteplanungen in einer
BAO.
Empfehlung zur Vorbereitung und Informationsversorgung von Länderbeamten
bei der Einbindung in Ermittlungsmaßnahmen sowie Dokumentation
Das BKA hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine angemessene
Informationsversorgung von externen Polizeibeamtinnen und -beamten bei der
Einbindung in Ermittlungsmaßnahmen sicherzustellen. Schwerpunkte dabei
sind:
• Einrichtung von regionalen Einsatzabschnitten in den Bundesländern;
• Besetzung der regionalen Einsatzabschnitte auch mit Länderbeamten;
• Leitung von regionalen Einsatzabschnitten der BAO durch Länderbeamte;
• regelmäßige Besprechungen der Leiter der regionalen Einsatzabschnitte mit
dem Polizeiführer der BAO;
• weitgehende Zugriffs- und Recherchemöglichkeiten der Bundesländer für
Datenbanken des BKA;
• Austausch der Erkenntnisse im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA
und der Zusammenarbeit beispielsweise im GETZ-R mit anderen
Bundesländern (insbesondere AG Personenpotentiale) sowie im GTAZ.
Die durch den 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode formulierte
Empfehlung zur Vorbereitung und Informationsversorgung von Länderbeamten
bei der Einbindung in Ermittlungsmaßnahmen wurde im BKA im Rahmen der
BAO ST City (Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner
Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016) sowie der BAO Pott (Anschlag auf den
Mannschaftsbus des BVB am 11. April 2017) umgesetzt.
Weiterhin wird durch wechselseitige Hospitationen sowie temporäre und
dauerhafte Behördenwechsel nicht nur ein Wissens- und Erfahrungsaustausch
ermöglicht, sondern auch das gegenseitige Verständnis für Bedürfnisse und
Arbeitsweisen der jeweils anderen Behörde gefördert.
Empfehlung zu Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz bei PMK-
Gewaltdelikten
Soweit in den ergänzenden Handlungsempfehlungen der Informationsaustausch
zwischen Polizei und Justiz bei PMK-Gewaltdelikten angesprochen wird, ist
festzustellen, dass zum 1. Dezember 2018 die Änderung von Nr. 207 RiStBV in
Kraft trat. Dabei wurde der Deliktskatalog um die politisch motivierten
Gewaltstraftaten bestimmter Deliktsgruppen erweitert.
Die Staatsanwaltschaft ist somit verpflichtet, dem Bundeskriminalamt –
unabhängig von einem polizeilichen Informationsaustausch – alsbald nach
Abschluss des Verfahrens eine Kopie der staatsanwaltschaftlichen oder
gerichtlichen Abschlussentscheidung (z. B. Urteil mit Gründen, Strafbefehl,
Einstellungsverfügung), möglichst in elektronischer Form, zur Auswertung zu
senden.
Mit dieser Erweiterung des Kataloges wird die Empfehlung des 2.
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum NSU umgesetzt, den
gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz bei PMK-
Gewaltdelikten zu verbessern.
Empfehlungen im Bereich des Verfassungsschutzes, insbesondere zu Einsatz
und Führung von V-Leuten
Im Bereich des Verfassungsschutzes wurden für das BfV die genannten
Empfehlungen in einer internen Dienstvorschrift vom 20. Juni 2018 verbindlich
geregelt und umgesetzt.
Beim MAD wird die aufgestellte Forderung nach einer verstärkten Einbindung
des stellvertretenden VP-Führers bereits seit Jahren durch die zuständige
Fachabteilung umgesetzt: Die Quellenführung erfolgt ausschließlich durch
zweiköpfige Teams. Hinsichtlich der Forderung nach Implementierung eines
Rotationsverfahrens bei langjähriger Führung von Vertrauensleuten wird auf den
Antwortbeitrag zu Frage 4, Empfehlung Nr. 46 verwiesen.
Eine regelmäßige kritische Prüfung der konkreten VP-Führung erfolgt in der
zuständigen Fachabteilung seit Jahren durch das Sachgebiet Eigenmethodik,
über welches eine Qualitätssicherung betrieben wird.
Die Forderung nach einer Zuweisung klarer Zuständigkeiten und Kompetenzen
im Rahmen einer Schutzmaßnahme (Enttarnung einer VP) wird seit dem Jahr
2016 durch die Kategorie „Schutzoperation“ im MAD umgesetzt.
Für diese Schutzmaßnahmen ist das Sachgebiet Eigenmethodik der zuständigen
Fachabteilung des MAD zuständig.
Empfehlung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und nachhaltiger Förderung von
Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus
Den ergänzenden Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Zivilgesellschaft
und nachhaltigen Förderung von Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus
kommt die Bundesregierung insofern nach, als Programme und Maßnahmen
zur Prävention von Rechtsextremismus bereits seit 2001 gefördert werden. Im
Zeitraum 2001 bis 2014 förderte zunächst das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen gegen
Rechtsextremismus im Rahmen der beiden Förderperioden des Europäischen Sozialfonds
(ESF) 2001 bis 2007 und 2008 bis 2013 sowie zuletzt mit dem ESF-Programm
XENOS – Integration und Vielfalt (2008 bis 2014) und dem XENOS-
Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ (2009 bis 2014).
Durch die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen
Bundestages sowie der Landtage wurde jedoch deutlich, dass eine noch intensivere und
wirkungsvollere Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus
notwendig ist. Die Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse des
Deutschen Bundestages (insbesondere Bundestagsdrucksache 17/14600,
S. 861 ff.) wurden daher bereits bei der Konzeption des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) berücksichtigt. Das Bundesprogramm fördert
zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen
Extremismus auf der kommunalen, regionalen und bundesweiten Ebene. Damit zielt es
sowohl auf die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen als auch auf die
Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab.
Die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur Verfügung
stehenden Fördermittel wurden kontinuierlich erhöht. Mit dem Mittelaufwuchs
konnten sowohl zivilgesellschaftliche Strukturen weiter gestärkt als auch die
pädagogische Fachpraxis u.a. in den Themenfeldern Rechtsextremismus und
Rassismus mittels zusätzlicher Modellprojekte weiterentwickelt werden. Die
mit den Aufstockungen verbundene konzeptionelle Weiterentwicklung erfolgte
im partizipativen Austausch mit der Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
So wurden die erfolgreichen Ansätze der ESF-Programme (XENOS-Integration
und Vielfalt sowie XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“) ab
2014 berücksichtigt.
Eine Nachhaltigkeit des ESF-Bundesprogramms XENOS-Integration und
Vielfalt konnte auch dadurch sichergestellt werden, dass die innovativen Ansätze
dieses Pro-gramms im Handlungsschwerpunkt „Interkulturelle Öffnung und
Sensibilisierung zu Themen kultureller Vielfalt an den Lernorten Unternehmen
und öffentlichen Verwaltungen“ in die Ausgestaltung der Leitlinie für den
neuen Bereich „Förderung von Modellprojekten für Engagement und Vielfalt in
der Arbeits- und Unternehmenswelt“ des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ eingeflossen sind.
Die Förderung bewährter Beratungsstrukturen wie der Mobilen Beratung und
der Ausstiegsberatung in den Bundesländern wurde ausgeweitet und finanziell
ausgebaut.
Weiterhin wurden die Partnerschaften für Demokratie, die Handlungskonzepte
auf lokaler Ebene erarbeiten und relevante Akteure vor Ort vernetzen und
stärken, deutlich ausgeweitet und die Fördermittel aufgestockt. Die Vernetzung der
demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteure untereinander und die
Vernetzung mit Verbänden und Trägern aus anderen Bereichen wurden intensiviert.
Schließlich unterliegen grundsätzlich alle Maßnahmen der wissenschaftlichen
Begleitung und Evaluation. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei
der Weiterentwicklung des Programms und der Maßnahmen berücksichtigt.
Mit Blick auf die Empfehlung der kontinuierlichen Unterstützung für
Demokratieförderung und der Verstetigung der bislang zeitlich befristeten
Förderungen von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hat auch das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch
Teilhabe“ im Jahre 2016 verstetigt. Zugleich wurde der Etat auf derzeit 12 Mio.
Euro/Jahr verdoppelt und die Förderung, die bis dahin auf die neuen
Bundesländer konzentriert war, auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.
Empfehlung zur Finanzierung von Opferberatungsstellen
Soweit in den ergänzenden Handlungsempfehlungen die Finanzierung von
Opferberatungsstellen für Opfer rechtsextremistischer Gewalt angesprochen ist,
nehmen die Länder die allgemeine Opferhilfe im Rahmen der föderalen
Organisation der Bundesrepublik in eigener Zuständigkeit wahr. Auch die
Förderung bewährter Beratungsstrukturen der Opferberatung wurde in den
Bundesländern ausgeweitet und finanziell gestärkt. In mehreren Ländern sind
besondere Landesstiftungen und Opferbüros eingerichtet worden. Ebenso wie die Frage
der Organisation der Opferhilfe in den einzelnen Ländern fällt die Frage der
finanziellen Unterstützung der verschiedenen Einrichtungen bzw.
Organisationen in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Allerdings ist die Stärkung der Opferhilfe insgesamt auch für die
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Mit der Ernennung von Herrn Prof. Dr. Edgar
Franke zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern
und Hinterbliebenen terroristischer Straftaten im Inland steht Betroffenen ein
zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus haben es sich die
Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder zum Ziel gesetzt, den Opferschutz durch gemeinsame Projekte zu
verstärken (Pakt für den Rechtsstaat). Die Länder sind sich einig, dass zentrale
Strukturen zur schnellen und unbürokratischen Betreuung der Opfer wichtig sind.
Hierbei werden sie durch den Bund unterstützt, der einen regelmäßigen
Austausch durch in der Regel halbjährliche Treffen zwischen Vertretern des Bundes
und der Länder, insbesondere mit den Opferbeauftragen, ermöglicht.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen
nicht umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
Es ist nicht beabsichtigt, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen.
Wie auch bei den Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses der
17. Wahlperiode wird die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen
weiterhin intensiv prüfen und deren Umsetzung vornehmen bzw. alle
erforderlichen Maßnahmen für eine Umsetzung treffen. Soweit eine Umsetzung bereits
erfolgt ist, wird die Bundesregierung die eingeleiteten Maßnahmen konsequent
fortführen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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