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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
27.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1276128.08.2019
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse
Zwei Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben nach
Ansicht der Fragesteller wertvolle Aufklärungsarbeit zu der rechtsterroristischen
Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geleistet. Beide
Ausschüsse hatten das Ziel, die notwendigen (sicherheits-)politischen
Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den beispiellosen Taten zu ziehen. In ihren
jeweils mehrere tausende Seiten umfassenden Abschlussberichten
(Bundestagsdrucksachen 17/14600, 18/12950) haben die Fraktionen des Deutschen
Bundestages daher klare Handlungsempfehlungen hinsichtlich notwendiger
Korrekturen und Reformen im Bereich der Inneren Sicherheit ausgesprochen, die es
seitdem umzusetzen galt. Knapp acht Jahre nach der Selbstenttarnung des
NSU, sechs Jahre nach Abschluss des ersten NSU-Untersuchungsausschusses
und zwei Jahre nach Abschluss des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses
des Deutschen Bundestages sowie rund ein Jahr nach Ende des NSU-Prozesses
vor dem OLG München ist es aus Sicht der Fragesteller geboten, die
Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen durch die Bundesregierung zu
überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich der Polizei“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame
Bewertungen, G., I., 1.–21.) durch die Bundesregierung bzw. ihre
nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12761
19. Wahlperiode 28.08.2019
2. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich der Justiz“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame
Bewertungen, G., II., 22.–31.) durch die Bundesregierung bzw. ihre
nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)?
3. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich der Verfassungsschutzbehörden“ des 2.
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter
Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., III., 31.–43.) durch die
Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte
aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
4. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen
für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ des 2.
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14600: Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., IV., 44.–47.) durch
die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt
(bitte aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
5. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die ergänzenden
Handlungsempfehlungen des 3. Untersuchungsausschusses der 18.
Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1175 ff.) durch die
Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden umgesetzt (bitte
aufschlüsseln)?
a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht
umzusetzen?
Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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