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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Regieren zwischen Rhein, Spree und Senne mit modernen Kommunikationsmitteln
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
13.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1276428.08.2019
Regieren zwischen Rhein, Spree und Senne mit modernen Kommunikationsmitteln
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Peter Heidt,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Regieren zwischen Rhein, Spree und Senne mit modernen
Kommunikationsmitteln
Laut Presseberichten führt die Art und Weise, wie verschiedene
Bundesministerien die Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den beiden
Dienstsitzen in Bonn und Berlin organisieren, zu einem hohen Reiseaufkommen mit
entsprechendem zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie ökologischen
Belastungen (https://www1.wdr.de/nachrichten/inlandsfluege-bonn-berlin-
100.html). Die Tageszeitung „WELT“ berichtet, das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat habe ganze 229.116 Inlandsflüge von Mitarbeitern
der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Verwaltung im vergangenen
Jahr festgestellt (www.welt.de/politik/article197403649/Bundesministerien-
und-Behoerden-2018-rund-230-000-Inlandsfluege.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell
kompensiert?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12764
19. Wahlperiode 28.08.2019
2. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell
kompensiert?
3. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell
kompensiert?
4. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell
kompensiert?
5. Wie viele Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell
kompensiert?
6. Wie viele Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell
kompensiert?
7. Wie viele zusätzliche Dienstreisekilometer a) per Flugzeug, b) per Bahn
und c) per Auto werden – bei gleicher Termindichte und gleich großem
Personalbestand wie 2018 – für Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien und ihrer
nachgeordneten Behörden ab dem Zeitpunkt entstehen, zu dem alle
Bundesministerien ausschließlich in Berlin ansässig sind?
a) Welcher zusätzlichen CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher zusätzlichen Summe pro benanntem Verkehrsmittel für die
finanzielle Kompensation des jeweiligen ökologischen Fußabdrucks
entspricht das?
8. Über wie viele Quadratmeter Bürofläche verfügen die Bundesministerien
derzeit in Bonn (bitte pro Bundesministerium differenziert darstellen)?
9. Über wie viele Quadratmeter Bürofläche verfügen die Bundesministerien
derzeit in Berlin (bitte pro Bundesministerium differenziert darstellen)?
10. Welche Maßnahmen haben die Bundesministerien und jeweils
nachgeordneten Behörden ergriffen, um Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin zu
vermeiden?
11. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden
besteht die Möglichkeit, Videokonferenzen durchzuführen (bitte der
jeweiligen Standorte benennen)?
12. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden
haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, im Homeoffice
zu arbeiten?
13. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden,
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, im
Homeoffice zu arbeiten, erhalten diese von ihrem Arbeitgeber die technische
Ausstattung, um im Homeoffice an dienstlichen Videokonferenzen
teilzunehmen?
14. Spielt aus Sicht der Bundesregierung bei Gewährung der Möglichkeit, im
Homeoffice zu arbeiten, die Vermeidung von Dienstreisen eine Rolle, und
wenn ja, welche?
15. Bieten die eingesetzten Videokonferenzsysteme die Möglichkeit, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über deren mobile Endgeräte einzubinden
(bitte nach Bundesministerien differenzieren)?
16. Erfolgt die Bereitstellung der Videokonferenzsysteme in den
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden gebündelt durch einen Anbieter
für alle Bundesministerien oder ohne zentrale Koordinierung in der
Einzelverantwortung der jeweiligen Bundesministerien?
17. Welche anderen technischen Kommunikationsmittel nutzen die
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden insbesondere zur
Vermeidung von Dienstreisen?
18. Wird der Umfang der Nutzung dieser technischen Kommunikationsmittel
erfasst?
19. Mittel in welcher Höhe sind seit Inkrafttreten des Berlin/Bonn-Gesetzes
bislang für die Anschaffung und den Betrieb moderner
Kommunikationsmittel in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden verwendet
worden?
20. Wird bei der Videokonferenzsoftware konsequent ein starkes
Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, das die Sicherheit der Kommunikation
gewährleistet?
a) Um welche Verschlüsselungsverfahren handelt es sich in den jeweiligen
Bundesministerien?
b) In welchem Umfang ist die jeweils genutzte Videokonferenztechnik
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
zertifiziert worden?
21. Kann die Bundesregierung für die einzelnen Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden nachvollziehen, zwischen welchen Einheiten bzw.
Referaten besonders intensiver Reiseverkehr stattfindet?
22. Zwischen welchen Einheiten bzw. Referaten der einzelnen
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden findet besonders intensiver
Reiseverkehr statt?
23. Hat die Bundesregierung bislang Umsetzungen von Abteilungen und
Referaten von Berlin nach Bonn oder umgekehrt vorgenommen aus der
Erwägung heraus, unnötige Dienstreisen zwischen den Regierungsstandorten zu
vermeiden?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1319413.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12764 - Regieren zwischen Rhein, Spree und Senne mit modernen Kommunikationsmitteln
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12764 –
Regieren zwischen Rhein, Spree und Senne mit modernen
Kommunikationsmitteln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Presseberichten führt die Art und Weise, wie verschiedene
Bundesministerien die Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den beiden
Dienstsitzen in Bonn und Berlin organisieren, zu einem hohen Reiseaufkommen mit
entsprechendem zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie ökologischen
Belastungen (www1.wdr.de/nachrichten/inlandsfluege-bonn-berlin-100.html).
Die Tageszeitung „WELT“ berichtet, das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat habe ganze 229.116 Inlandsflüge von Mitarbeitern der
Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Verwaltung im vergangenen Jahr
festgestellt (www.welt.de/politik/article197403649/Bundesministerien-und-
Behoerden-2018-rund-230-000-Inlandsfluege.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Einige der Antworten sind zur besseren Übersicht in tabellarischer Form
dargestellt worden, das betrifft die Antworten zu den Fragen 8, 9, 11, 12, 13, 15, 19
und 20.
Zu den Antworten auf die Fragen 1 bis 7 wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 basieren auf Informationen des Travel
Management des Bundes. Diese Informationen beinhalten weder
ressortspezifische noch mitarbeiterbezogene Daten.
1. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für 2018 nur die Gesamtzahlen der
Tickets zwischen Köln/Bonn und Berlin für alle Teilnehmer des Travel
Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der Bundestagsabgeord-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13194
19. Wahlperiode 13.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
neten –, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger
und sonstige Einrichtungen) mit 109.422 Tickets vor.
Bahn: Derselbe Nutzerkreis hat 26.661 Fahrten zwischen Bonn und Berlin
durchgeführt. Hierin sind die Fahrten mit BahnCards 100 (z. B.
Bundestagsabgeordnete) nicht enthalten, da sie nicht erfasst werden.
Auto: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor.
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
Zum Flug und zum PKW liegen hierzu keine Daten vor. Die 26.661 Fahrten
entsprechen 16.146.521 Personenkilometern.
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor.
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck
finanziell kompensiert?
Zu Flugzeugen: Alle Flüge der unmittelbaren Bundesverwaltung – nicht für die
Verfassungsorgane und somit auch nicht für die Bundestagsabgeordneten –
werden kompensiert.
Zur Bahn: Die Fahrten des Bundes per Bahn sind CO2-frei, so dass es keiner
finanziellen Kompensation bedarf. Zum Auto kann die Bundesregierung keine
Angaben machen.
2. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für das erste Halbjahr 2019 nur die
Gesamtzahlen der Tickets zwischen Köln/Bonn und Berlin für alle Teilnehmer des
Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der
Bundestagsabgeordneten –, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte
Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 61.839 Tickets vor.
Bahn: Derselbe Nutzerkreis hat 13.991 Fahrten zwischen Bonn und Berlin
durchgeführt. Hierin sind die Fahrten mit BahnCards 100 (z. B.
Bundestagsabgeordnete) nicht enthalten, da sie nicht erfasst werden.
Auto: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor.
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
Zum Flug und zum PKW liegen keine Daten vor. Die 13.991 Fahrten
entsprechen 8.485.927 Personenkilometern.
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor.
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck
finanziell kompensiert?
Zu Flugzeugen: Alle Flüge der unmittelbaren Bundesverwaltung – nicht für die
Verfassungsorgane und somit auch nicht für die Bundestagsabgeordneten –
werden kompensiert.
Zur Bahn: Die Fahrten des Bundes sind CO2-frei, so dass es keiner finanziellen
Kompensation bedarf. Zum Auto kann die Bundesregierung keine Angaben
machen.
3. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck
finanziell kompensiert?
Flugzeug: Es gibt keine Flugverbindung zwischen Köln/Bonn und Brüssel.
Bahn und Auto: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor. Damit ist auch
eine Beantwortung der folgenden Fragen 3 bis 4 nicht möglich.
4. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck
finanziell kompensiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Wie viele Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für 2018 nur die Gesamtzahlen der
Tickets zwischen Berlin und Brüssel für alle Teilnehmer des Travel Management
des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der Bundestagsabgeordneten
–, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger und
sonstige Einrichtungen) mit 9.673 Tickets vor.
Bahn und Auto: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor.
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor.
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck
finanziell kompensiert?
Zu Flugzeugen: Alle Flüge der unmittelbaren Bundesverwaltung – nicht für die
Verfassungsorgane und somit auch nicht für die Bundestagsabgeordneten –
werden kompensiert.
Zur Bahn: Die Fahrten des Bundes sind CO2-frei, so dass es keiner finanziellen
Kompensation bedarf. Zum Auto kann die Bundesregierung keine Angaben
machen.
6. Wie viele Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten
Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert?
Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für das erste Halbjahr 2019 nur die
Gesamtzahlen der Tickets zwischen Berlin und Brüssel für alle Teilnehmer des
Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der
Bundestagsabgeordneten –, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte
Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 4.885 Tickets vor.
Bahn und Auto: Es liegen keine Daten vor.
a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das?
c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat
die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck
finanziell kompensiert?
Die Fragen 6a bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5a bis 5c verwiesen.
7. Wie viele zusätzliche Dienstreisekilometer a) per Flugzeug, b) per Bahn
und c) per Auto werden – bei gleicher Termindichte und gleich großem
Personalbestand wie 2018 – für Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien und ihrer
nachgeordneten Behörden ab dem Zeitpunkt entstehen, zu dem alle
Bundesministerien ausschließlich in Berlin ansässig sind?
a) Welcher zusätzlichen CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel
entspricht das?
b) Welcher zusätzlichen Summe pro benanntem Verkehrsmittel für die
finanzielle Kompensation des jeweiligen ökologischen Fußabdrucks
entspricht das?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Es ist davon auszugehen, dass die heute von Bonn aus mit der Bahn oder dem
PKW nach Brüssel durchgeführten Dienstreisen entfallen und stattdessen ab
Berlin mit dem Flugzeug durchgeführt würden.
8. Über wie viele Quadratmeter Bürofläche verfügen die Bundesministerien
derzeit in Bonn (bitte pro Bundesministerium differenziert darstellen)?
AA 6.111,00
BMI 3.861,30
BMAS 11.201,00
BMBF 37.429,00
BMEL 18.070,00
BMF 5.020,11
BMFSFJ 14.415,00
BMG 8.370,44
BMJV 52,62
BMU 20.573,72
BMVI 18.317,00
BMVg 28.165,00
BMWi 6.800,00
BMZ 24.376,00
9. Über wie viele Quadratmeter Bürofläche verfügen die Bundesministerien
derzeit in Berlin (bitte pro Bundesministerium differenziert darstellen)?
AA 45.029,16
BMI 33.082,13
BMAS 13.256,00
BMBF 21.063,00
BMEL 10.814,00
BMF 42.784,84
BMFSFJ 15.218,99
BMG 17.737,89
BMJV 47.650,00
BMU 33.989,71
BMVI 14.961,00
BMVg 29.042,00
BMWi 33.232,90
BMZ 10.483,00
10. Welche Maßnahmen haben die Bundesministerien und jeweils
nachgeordneten Behörden ergriffen, um Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin
zu vermeiden?
Grundsätzlich werden Dienstreisen nach Berlin bzw. Bonn nur durchgeführt,
wenn sie zur Durchführung des Dienstgeschäftes notwendig sind und das
Dienstgeschäft nicht auf eine kostengünstigere Weise (z. B. Videokonferenz)
durchgeführt werden kann (§ 2 BRKG i. V. m. § 7 BHO).
Eine Vielzahl der Bundesbehörden haben moderne Telefon- und
Videokonferenzsysteme eingerichtet; Skype for Business oder die Einführung von Voice-
Over- IP-Telefonie ermöglichen neue und standortunabhängige Formen der
Zusammenarbeit wie beispielsweise die Durchführung von Videokonferenzen
vom Büro- oder mobilen Arbeitsplatz aus oder Telefonkonferenzen mit
mehreren Teilnehmern. Die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation
werden verstärkt genutzt, dazu gehören E-Mail-Austausch, aber auch elektronische
Akten- und Vorgangsbearbeitung.
11. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden
besteht die Möglichkeit, Videokonferenzen durchzuführen (bitte der
jeweiligen Standorte benennen)?
12. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden
haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, im Homeoffice
zu arbeiten?
13. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden,
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, im
Homeoffice zu arbeiten, erhalten diese von ihrem Arbeitgeber die technische
Ausstattung, um im Homeoffice an dienstlichen Videokonferenzen
teilzunehmen?
Die Fragen 11 bis 13 werden anhand der folgenden Übersicht zusammen
beantwortet:
Zu Frage: Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13
Videokonferenz (VK) Homeoffice (HO) HO mit VK
AA ja (Bonn und Berlin u.a.) ja (Bonn und Berlin u.a.) ja, mit Skype for Business
(Bonn und Berlin u.a.)
DAI ja ja ja, mit Skype for Business
BMI Ja (Bonn und Berlin) Ja, alle Standorte ja
BAA/BADV Ja (Berlin, Bad Homburg) Ja, alle Standorte perspektivisch durch
Einführung von Skype for
business ab 01.11.19
BAMF Ja, in allen 49 Standorten Ja, soweit
datenschutzrechtlich möglich
nein
BBK Ja, Bonn/Ahrweiler Ja nein
BDBOS Ja (Berlin) ja nein
BeschA Ja (Bonn) ja nein
BfV Ja (Köln und Berlin) ja nein
BiB Ja (Wiesbaden) ja nein
BKA Ja (Meckenheim, Berlin,
Wiesbaden)
ja nein
BKG Ja, Leipzig, Frankfurt ja
BpB Ja (Bonn und Berlin) ja ja
BPOL nein ja nein
BSI Ja (Bonn und Berlin) ja ja
BVA Ja, Bad Homburg, Berlin,
Bonn, Düsseldorf, Frankfurt
(O), Friedland, Hamm,
Hannover, Kiel, Köln, München,
Neubrandenburg,
Osnabrück, Rostock, Stuttgart,
Wiesbaden
ja, alle Standorte des BVA Telefonische Teilnahme,
künftig Skype
VG HS Bund und
BAköV
Ja, Brühl ja nein
StBA Ja, Wiesbaden, Berlin, Bonn ja nein
THW ja, THW-Leitung in Bonn ja nein
ZITiS Ja (München) ja nein
BBR Ja (Bonn und Berlin) ja nein
BISp Ja (Mitnutzung VK vom
StBA)
ja nein
BMAS ja (Berlin und Bonn) ja (Berlin und Bonn) ja (Berlin und Bonn)
BAG ja (Erfurt) ja (Erfurt) nein
Zu Frage: Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13
Videokonferenz (VK) Homeoffice (HO) HO mit VK
BAuA ja (Berlin, Dortmund,
Dresden)
ja (Berlin, Dortmund,
Dresden)
nein
BSG ja (Kassel) ja (Kassel) ja (Kassel)
BVA ja (Cloppenburg, Fulda,
Duisburg,Berlin, Ingolstadt)
ja (Cloppenburg, Fulda,
Duisburg,Berlin, Ingolstadt)
nein
BMBF ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) ja, mit Skype for Business
BMEL ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein
BLE ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein
BfR ja (Berlin) ja (Berlin) nein
BVL ja (Berlin) ja (Berlin) nein
BMF ja (Bonn, Berlin und Brühl
(Bundesfinanzakademie))
ja (Bonn, Berlin und Brühl
(Bundesfinanzakademie))
ja, eingeschränkt
GDZ ja ja nein
ITZBund ja (Bonn, Frankfurt am
Main, Düsseldorf,
Hamburg)
ja (Bonn, Frankfurt am
Main, Düsseldorf,
Hamburg)
nein
BZSt ja (Bonn, Berlin, Saarlouis,
Schwedt)
ja (Bonn, Berlin, Saarlouis,
Schwedt)
nein
BMFSFJ ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) ja, eingeschränkt
BAFzA ja (Köln, Schleife, Berlin) ja (Köln, Schleife, Berlin) nein
BMG ja ja in Planung
RKI ja ja in Planung
BfArM ja ja in Planung
PEI ja ja in Planung
BzGA ja ja in Planung
DIMDI ja ja in Planung
BMJV ja ja nein
DPMA ja ja nein
BfJ ja ja nein
GBA ja (Karlsruhe) ja (Karlsruhe) nein
BMU ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) In Umsetzung
BfE ja ja k.A.
BfS ja ja k.A.
BfN ja ja k.A.
UBA ja ja k.A.
BMVI ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein
GDWS ja (Bonn) ja (Bonn) nein
WNA/WSA ja (Berlin) ja (Berlin) nein
BEU ja (Bonn) ja (Bonn) nein
EBA ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein
BEV ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein
BMVg ja (Bonn und in den
Liegenschaften)
ja (gesamter GB) ja, eingeschränkt
BMWi ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein
BAM Webkonferenzen per Adobe
Connect
ja ja, Webkonferenzen per
Adobe Connect
BNetzA ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin)
„alternierende Telearbeit“
nein, in Arbeit
BKartA nein (Bonn) ja (Bonn) nein
BAFA ja (Eschborn) ja (Eschborn) nein
PTB ja (Braunschweig und
Berlin)
ja (Braunschweig und
Berlin)
ja (Berlin)
BMZ ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) Ja, eingeschränkt
14. Spielt aus Sicht der Bundesregierung bei Gewährung der Möglichkeit, im
Homeoffice zu arbeiten, die Vermeidung von Dienstreisen eine Rolle, und
wenn ja, welche?
Nein. Grundsätzlich dient die Option zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice
der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
15. Bieten die eingesetzten Videokonferenzsysteme die Möglichkeit, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über deren mobile Endgeräte einzubinden
(bitte nach Bundesministerien differenzieren)?
AA nein (mit Skype for Business geplant)
DAI nein
BMI ja
BAA/BADV/BVA ab Einführung Windows 10 (mit Skype for Business)
BSI/BKG/BpB ja
BMAS ja (Berlin und Bonn)
BAG nein
BAuA nein
BSG ja (Kassel)
BVA nein
BMBF ja
BMEL nein
BLE ja
BfR nein
BVL nein
BMF ja, eingeschränkt
GDZ nein
ITZBund nein
BZSt nein
BMFSFJ ja, eingeschränkt
BAFzA nein
BMG ja, eingeschränkt
RKI ja, eingeschränkt
BfArM ja, eingeschränkt
PEI ja, eingeschränkt
BzGA ja, eingeschränkt
DIMDI ja, eingeschränkt
BMJV nein
DPMA nein
BfJ nein
GBA nein
BMU in Einführung
BMVI in Planung
BMVg in Arbeit
BMWi nein
BAM ja, mit Webkonferenzen per Adobe Connect
BNetzA ja, eingeschränkt
BKartA nein
BAFA nein
PTB ja (Berlin)
BMZ ja, eingeschränkt
16. Erfolgt die Bereitstellung der Videokonferenzsysteme in den
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden gebündelt durch einen
Anbieter für alle Bundesministerien oder ohne zentrale Koordinierung in
der Einzelverantwortung der jeweiligen Bundesministerien?
Die Bereitstellung der Videokonferenzsysteme wird nicht zentral koordiniert
sondern liegt in der Einzelverantwortung der jeweiligen Bundesministerien und
der nachgeordneten Behörden. Die Beschaffung von Videokonferenzsystemen
erfolgt meist über das Kaufhaus des Bundes (KdB). Der Bund hat aktuell drei
Rahmenvertragspartner. Teilweise erfolgt die Bereitstellung auch durch das
ITZBund.
17. Welche anderen technischen Kommunikationsmittel nutzen die
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden insbesondere zur
Vermeidung von Dienstreisen?
Neben der Kommunikation per E-Mail und Telefon werden Möglichkeiten der
Online-Besprechung verstärkt genutzt, z. B. mittels Skype for Business bzw.
Microsoft Lync. Aber auch elektronische Kollaborationsplattformen, WebEx,
GoToMeeting, Adobe Connect, FileSharing, elektronische Akten- und
Vorgangsbearbeitung sowie virtuelle Teamräume sorgen für den reibungslosen
Austausch auf Distanz.
18. Wird der Umfang der Nutzung dieser technischen Kommunikationsmittel
erfasst?
Nein.
19. Mittel in welcher Höhe sind seit Inkrafttreten des Berlin/Bonn-Gesetzes
bislang für die Anschaffung und den Betrieb moderner
Kommunikationsmittel in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
verwendet worden?
Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 19
Für die Aufbewahrung von Vergabevorgängen gilt eine Frist von 10 Jahren.
Eine Bereitstellung von Daten ab 1994 ist daher nicht möglich. Die Frage wurde
mit der Maßgabe an die Ressorts weitergeleitet, die Titelansätze für die
gesamte IT und TK-Technik zu nennen, weil es keine allgemeinverbindliche
Definition von „modern“ gibt und eine differenzierte Erhebung haushaltstechnisch
nicht möglich ist.
Den angegebenen Zahlen liegen – je nach Verfügbarkeit der Daten –
unterschiedliche Zeiträume und Titelansätze zugrunde. Die Beträge der Ministerien
und der jeweiligen nachgeordneten Behörden wurden in einer Summe addiert.
AA 22.026.000 €
BMI *,**,***220.000.000 €
BMAS *71.911.000 €
BMBF **53.000 €
BMEL 179.881.000 €
BMF *10.330.000 €
BMFSFJ 59.799.000 €
BMG ***2.600.000 €
BMJV 102.754.380 €
BMU Keine Aufschlüsselung möglich
BMVI 2.900.000 €
BMVg keine Aufschlüsselung möglich
BMWi keine Aufschlüsselung möglich
BMZ *,***54.431.000 €
* teilweise Schätzungen
** nur teilungsbedingte Kosten
*** nur die letzten 10 Jahre
20. Wird bei der Videokonferenzsoftware konsequent ein starkes
Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, das die Sicherheit der Kommunikation
gewährleistet?
Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 20
Die Verschlüsselung der Videokonferenzübertragung im IVBB basiert auf einer
Hardware-Lösung. Hierbei kommt das Kryptosystem Elcrodat 6.2 zum Einsatz.
Produkte zum Schutz von VS werden nicht zertifiziert, sondern durch das BSI
zugelassen.
a) Um welche Verschlüsselungsverfahren handelt es sich in den
jeweiligen Bundesministerien?
AA AES 256, TLS
BMI NdB Verschlüsselung, AES, TLS
BMAS NdB Verschlüsselung, TLS
BMBF End-to-End-Verschlüsselung, VPN und TLS
BMEL NdB Verschlüsselung, AES, VPN und TLS
BMF NdB Verschlüsselung, AES
BMFSFJ NdB Verschlüsselung und H.235 v2 & v3 und AES
BMG NdB Verschlüsselung
BMJV NdB-SINA Verschlüsselung und H.235v3 und AES
BMU NdB Verschlüsselung, AES, TLS
BMVI AES 128 im „offenen (DSL)“ Bereich. Der geschlossene
Bereich ist NdB-SINA Verschlüsselt.
BMVg End-to-End-Verschlüsselung und AES 128
BMWi vom BSI zugelassene
BMZ AES 128
b) In welchem Umfang ist die jeweils genutzte Videokonferenztechnik
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
zertifiziert worden?
AA teilweise
BMI nein
BMAS ja
BMBF ja
BMEL teilweise
BMF ja
BMFSFJ nein
BMG nein
BMJV Da die Beschaffung über das KdB erfolgt, ist von einer
ausreichenden Sicherheitszertifizierung auszugehen.
BMU teilweise
BMVI nein
BMVg nein
BMWi ja
BMZ nein
21. Kann die Bundesregierung für die einzelnen Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden nachvollziehen, zwischen welchen Einheiten
bzw. Referaten besonders intensiver Reiseverkehr stattfindet?
Nein.
22. Zwischen welchen Einheiten bzw. Referaten der einzelnen
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden findet besonders intensiver
Reiseverkehr statt?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung bislang Umsetzungen von Abteilungen und
Referaten von Berlin nach Bonn oder umgekehrt vorgenommen aus der
Erwägung heraus, unnötige Dienstreisen zwischen den
Regierungsstandorten zu vermeiden?
Unnötige Dienstreisen sind immer zu vermeiden. Die Standortfrage richtet sich
in erster Linie nach aufbau- und ablauforganisatorischen Erwägungen zur
Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Hauses. Die Vermeidung von
Dienstreisen fließt in die Überlegungen ein, spielt dabei aber eine untergeordnete Rolle.
Bei dieser Frage ist das im Jahre 1991 vom Deutschen Bundestag beschlossene
Aufteilungskonzept zu berücksichtigen, nach dem die politischen Aufgaben der
Ministerien in Berlin wahrgenommen und insb. die Verwaltungsaufgaben zu
erheblichen Teilen in Bonn verbleiben sollen.
Im Übrigen wurde die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den
Dienstorten Bonn und Berlin im Hinblick auf Effizienz und Arbeitsökonomie
(einschließlich Dienstreisen) unter Berücksichtigung des Berlin/Bonn-Gesetzes
bereits optimiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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