[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12885 –
Verfassungskonforme Demografie- und Sozialpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter dem Gesichtspunkt bestandserhaltender Bevölkerungspolitik in
Deutschland, ausgehend von einer Zahl von 2,1 lebendgeborenen Kindern pro
Frau, stellt die sog. kompensatorische Zuwanderung keine Problemlösung dar,
da auch die zugewanderte Bevölkerung das für den Bestandserhalt nötige
Niveau nicht erreichen wird (Birg, Herwig: „Die Gretchenfrage der deutschen
Demographiepolitik: Erneuerung der Gesellschaft durch Geburten im Inland
oder durch Zuwanderungen aus dem Ausland?“ Erschienen in: ZSE.
Zeitschrift für Staats-und Europawissenschaften, 3/2016, S. 351 bis 377).
Zu diesem Befund kommt nach Ansicht der Fragesteller die
Nachhaltigkeitslücke bei der intergenerativen Lastenverteilung durch den Anstieg der
zunehmend geringer qualifizierten Bevölkerungszusammensetzung in
Deutschland (Abwanderung Hochqualifizierter, sinkende Qualität der Leistungen von
Schulabgängern – vor allem in den sog. MINT-Fächern (MINT = Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften und Technik) –, Zuzug gering qualifizierter
Migranten).
Aus dem Bundeshaushalt wurden im Jahr 2017 mehr als 21 Mrd. Euro für
asylbedingte Kosten ausgegeben (
www.bpb.de/gesellschaft/migration/
flucht/265776/kosten-und-ausgaben), während sie nach Ansicht der
Fragesteller die Problematik der Abwanderung hochqualifizierter deutscher
Staatsbürger vernachlässigt (
www.nzz.ch/meinung/deutschlands-doppeltes-migrati
onsproblem-zu-und-abwanderung-ld.1464988). Ebenfalls wird nach Ansicht
der Fragesteller die Umsetzung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts
bei der Lastenverteilung dieser demografischen Fehlentwicklungen durch die
Berücksichtigung der Erziehungsleistungen bei der Beitragsbemessung
umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme (BVerfG, Urteil vom 3. April
2001, Az: 1 BvR 1629/94, in BVerfGE 103, 242 ff.) vernachlässigt. Aus dem
Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Forderung,
bis spätestens zum 31. Dezember 2004 eine verfassungsgemäße Neuregelung
zu treffen unter Berücksichtigung des Prüfgebots auch für andere Zweige der
Sozialversicherung. Die Bundesregierung hat dies nach Ansicht der
Fragesteller in ungenügender Weise dergestalt umgesetzt, indem nicht etwa Eltern eine
Beitragsermäßigung erhalten, sondern indem Kinderlose einen Beitragszu-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13267
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 13. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schlag zur sozialen Pflegeversicherung zahlen müssen (
www.transparent-bera
ten.de/private-pflegeversicherung/kinderlose/).
Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 30. September 2015,
Az: B 12 KR 15/12 R, in: BSGE 120, 23 f.) hat zwar die
Verfassungsgemäßheit der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen in der
Sozialversicherung erkannt, zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass es Sache des
Gesetzgebers sei, einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen
Belastungen durch die Kinderbetreuung und Kindererziehung im
Beitragsrecht der Sozialversicherung herbeizuführen. Das Urteil ist nach Ansicht der
Fragesteller zweifelhaft in dem Sinne, als dass es die Tatsache ignoriert, dass
„kinderlose Menschen die gleichen Vorteile genießen wie die Menschen mit
Kindern“ (zitiert nach: Birg, Herwig: Die Gretchenfrage. S. 365,
www.her
wig-birg.de/downloads/dokumente/Birg-Gretchenfrage-ZSE-2016.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Demografiepolitik der Bundesregierung hat das Ziel, bestmögliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, um das wirtschaftliche Wachstumspotenzial zu
stärken, den erreichten Wohlstand fortzuentwickeln und an künftige
Generationen weiterzugeben. Entscheidend ist dabei neben materiellen Aspekten, den
gesellschaftlichen Zusammenhalt der Menschen in unserem Land zu stärken
und zu fördern und auch zu berücksichtigen, dass hierzu die verschiedensten
Aspekte und Lebensbereiche ineinandergreifen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung in demografischer Hinsicht die
Äußerung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache
2015: „Zuwanderung ist ein Gewinn für uns alle“?
Deutschland ist wie andere europäische Länder vom demografischen Wandel
und einer damit einhergehenden Fachkräfteknappheit betroffen.
Zur Sicherung des Wohlstandes, solider Finanzen und der Verlässlichkeit der
sozialen Sicherungssysteme gilt es daher alle in Deutschland vorhandenen
Potenziale besser zu integrieren und auch Fachkräfte aus dem Ausland
hinzuzugewinnen.
2. Wie viele Deutsche wandern nach Kenntnis der Bundesregierung jedes
Jahr in das Ausland ab, um dort zu leben und einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen (bitte nach beruflicher Qualifikation der Auswanderer und sofern
bekannt, den Gründen für die Auswanderung aufschlüsseln)?
Die Zahl deutscher Staatsangehöriger, die ins Ausland abwandern, um dort
einer Erwerbtätigkeit nachzugehen, ist nicht bekannt. Die Wanderungsstatistik
enthält lediglich Angaben zur Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die sich
ins Ausland abgemeldet haben, und deren demografische Merkmale. Die
jeweilige Zahl ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Angaben zum Motiv der
Abwanderung sowie zur Qualifikation der Abgewanderten liegen nicht vor.
Wanderungen von deutschen Staatsangehörigen aus dem Ausland nach Deutschland und in das Ausland
in den Jahren 2015 bis 2018
Berichtsjahr
Zuzüge von deutschen Staatsangehörigen
aus dem Ausland
(ohne Zuzüge von unbekannt)
Fortzüge von deutschen Staatsangehörigen
in das Ausland
(ohne Fortzüge nach unbekannt)
2015 120 528 138 099
2016 115 458 130 732
2017 115 193 117 636
2018 113 568 125 684
3. Was tut die Bundesregierung dafür, um hochqualifizierten Arbeitskräften
(Absolventen der sog. MINT-Fächer) zu helfen, ihr erworbenes Wissen in
den deutschen Arbeitsmarkt einzubringen?
Absolventen der sog. MINT-Fächer haben derzeit auf dem Arbeitsmarkt beste
Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden und ihr Wissen einzubringen. Insgesamt
ist eine steigende Nachfrage nach MINT-Arbeitskräften festzustellen.
Sowohl die Anzahl der Stellen für akademisches MINT-Fachpersonal als auch
für Expertentätigkeiten sind im Jahr 2018 gestiegen.
Arbeitsuchende oder arbeitslose Menschen haben das Recht auf Beratung und
Vermittlung durch die Agentur für Arbeit. Art und Umfang der Beratung
richten sich dabei nach dem Beratungsbedarf des Ratsuchenden. Die Vermittlung
von arbeitsuchenden und arbeitslosen Menschen sowie die Besetzung von
offenen Stellen erfolgt nach dem Prinzip des „Best Match“. Ziel ist es, ausgehend
von den Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers
und den Anforderungen des Arbeitgebers, die passende Arbeitskraft mit dem
passenden Arbeitgeber zusammenzubringen. Auf diesem Weg gelingt es, dass
Menschen ihr Wissen in den Arbeitsmarkt einbringen können.
Die Arbeitslosigkeit in den MINT-Berufen ist 2018 noch einmal deutlich
gesunken (-10,7 Prozent). Bezogen auf alle Erwerbstätigen in MINT-Berufen lag
die rechnerische Arbeitslosenquote 2018 bei 2,6 Prozent. Bei den Akademikern
ist die Arbeitslosenquote noch geringer (2,2 Prozent). In der Regel gelingt es
insbesondere akademischen Fachkräften nach kurzer Zeit, ihre Arbeitslosigkeit
wieder zu beenden (vgl. Bundesagentur für Arbeit, Blickpunkt Arbeitsmarkt,
MINT-Berufe, August 2019).
4. Wie viele Deutsche sind nach Kenntnis der Bundesregierung wieder nach
Deutschland zurückgekehrt, weil sie lieber wieder in Deutschland leben
und arbeiten wollen?
Die Zahl der zurückgekehrten deutschen Staatsangehörigen, die lieber in
Deutschland leben und arbeiten wollen, ist nicht bekannt. Die
Wanderungsstatistik enthält lediglich Angaben zur Zahl der deutschen Staatsangehörigen,
die sich aus dem Ausland kommend angemeldet haben. Auf die Tabelle in der
Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Motive des Zuzugs sind nicht bekannt.
5. Wird die Bundesregierung auf die Forderung des
Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer verfassungskonformen Regelung – wie im
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten. Urteil des BVerfG vom
3. April 2001, 1 BvR 1629/94 verlangt –, unter Berücksichtigung der
Darstellung der Fragesteller in der Vorbemerkung reagieren und einen neuen
Gesetzentwurf einreichen?
6. Wird die Bundesregierung auf die Forderung aus dem Urteil des
Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 reagieren und einen
Gesetzentwurf für einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen
Belastungen durch die Kinderbetreuung und Kindererziehung im
Beitragsrecht der Sozialversicherung vorlegen?
7. Wird die Bundesregierung den sozialpolitischen Gestaltungsspielraum,
den sie aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit
Artikel 3 GG zur Verfügung stehen hat, nutzen, um
Beitragserleichterungen für Familien mit Kindern einzuführen?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
In einem seiner Urteile vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) hat es das
Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich geboten angesehen, dass ein
Beitragsabstand zwischen Beitragszahlern mit und ohne Kinder zur sozialen
Pflegeversicherung eingeführt wird. Dies wurde mit dem
Kinderberücksichtigungsgesetz zum 1. Januar 2005 umgesetzt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Prüfauftrag des
Bundesverfassungsgerichts in diesem Urteil zur Berücksichtigung von Kindern in anderen
Sozialversicherungszweigen erfüllt, siehe den Bericht der Bundesregierung zur
Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen
Pflegeversicherung vom 3. April 2001 für andere Zweige der Sozialversicherung
(Bundestagsdrucksache 15/4375).
Entgegen der Annahme der Fragesteller hat das Bundessozialgericht in dem
angesprochenen Urteil vom 30. September 2015 keine Forderung an den
Gesetzgeber gerichtet. Vielmehr hat das Bundessozialgericht den dem Gesetzgeber bei
der staatlichen Familienförderung verfassungsrechtlich zustehenden
Gestaltungsspielraum betont.
Im Übrigen hat der Gesetzgeber – über das verfassungsrechtlich Gebotene
hinaus – einen sozial- und familienpolitischen Gestaltungsspielraum, den er
auch gerade in den letzten Jahren im Interesse von Familien mit Kindern
genutzt hat.
Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht eine Vorlage des Sozialgerichts
Freiburg (Aktenzeichen 1 BvL 3/18) und eine Verfassungsbeschwerde
(Aktenzeichen 1 BvR 717/16) zur Berücksichtigung von Kindern im Rahmen der
Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung anhängig. Das
Bundesverfassungsgericht hat noch nicht über die Verfassungsbeschwerde entschieden.
Im Auftrag der Bundesregierung hat Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein dazu eine
Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht abgegeben und die derzeitige
Rechtslage für verfassungskonform erachtet. In der Stellungnahme der
Bundesregierung werden auch die seit dem Jahr 2001 umgesetzten familienpolitischen
Verbesserungen hervorgehoben.
In einer weiteren Stellungnahme hat die Bundesregierung zu einer beim
Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR
2824/17) betreffend das Beitragsrecht für Versicherte mit Kindern in der
gesetzlichen Rentenversicherung ausgeführt, dass die Kindererziehung durch
Versicherte auf der Leistungsseite der gesetzlichen Rentenversicherung vielfältig
berücksichtigt wird.
Gesetzgeberische Maßnahmen zur weiteren Berücksichtigung von Kindern und
zur finanziellen Entlastung von Familien bei den Beiträgen zur Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung sind derzeit nicht vorgesehen. Die
Bundesregierung nimmt die Beiträge zur Diskussion, wie sie derzeit insbesondere auch
in zahlreichen Stellungnahmen zu dem Verfahren zur Pflegeversicherung vor
dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck kommen, jedoch aufmerksam
zur Kenntnis.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 19 bis 19b der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/10809 verwiesen.
8. Inwieweit wird die Bundesregierung ihre tatsächliche Migrationspolitik
der Jahre 2015 bis 2018, welche die Fragesteller für mindestens rechts-,
wenn nicht gar verfassungswidrig halten (vgl. auch
https://jungefrei
heit.de/politik/deutschland/2019/rupert-scholz-wirft-regierung-andauern
den-verfassungsbruch-vor/), konkret fortsetzen bzw. abändern,
insbesondere unter Berücksichtigung der juristischen Fundamente dieser
Migrationspolitik (bitte erläutern bzw. begründen)?
Die Migrationspolitik der Bundesregierung ist dadurch geprägt, dass über die
Begrenzung und Steuerung von Zuwanderung ein Ausgleich zwischen
wirtschaftlichen, humanitären und Ordnungsgesichtspunkten geschaffen wird, der
auf eine Steuerung des Migrationsgeschehens zielt, rechtsstaatlichen
Anforderungen genügt und damit eine Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsordnung
anstrebt. Durch die Verabschiedung zahlreicher von der Bundesregierung
initiierter Gesetze im Bereich der Migration hat auch der Deutsche Bundestag
diese Zielsetzung der Bundesregierung mitgetragen. Auch im Zusammenhang mit
der angestrebten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der
Stärkung des Außengrenzschutzes der Europäischen Union setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, dass ein solcher Ausgleich auch in der Politik der
Europäischen Union optimiert wird. Die Bundesregierung teilt die rechtliche
Einschätzung nicht, die in der Fragestellung und im verlinkten Artikel geäußert
wird.
9. Für wie hoch hält die Bundesregierung den Netto-Effekt der
kompensatorischen Einwanderung (Netto-Zuwanderung von Wirtschaftsmigranten
minus Abwanderung von Deutschen) in Euro pro Jahr seit 2015?
Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
10. Welcher Anteil des Gesamtetats des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2015 bis 2018 kommt
tatsächlich Familien zugute?
Der Gesamtetat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ist öffentlich einsehbar (Einzelplan 17) und informiert über die in
bestimmten Bereichen eingesetzten Mittel. Daraus geht hervor, dass das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer Vielzahl von
Angeboten Familien direkt oder indirekt unterstützt. Dazu zählen unter
anderem Geldleistungen, wie beispielsweise Elterngeld, Kinderzuschlag und
Unterhaltsvorschuss, Infrastrukturangebote wie der Ausbau der
Kinderbetreuungsangebote, aber auch Informations- und Beratungsangebote.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]