Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verfassungskonforme Demographie- und Sozialpolitik
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
17.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1288530.08.2019
Verfassungskonforme Demographie- und Sozialpolitik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Martin Reichardt,
Dr. Gottfried Curio, Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Uwe Witt,
Enrico Komning, Siegbert Droese, Joana Cotar, Jens Maier,
Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke, Dr. Bruno Hollnagel, Dr. Harald Weyel,
Steffen Kotré und der Fraktion der AfD
Verfassungskonforme Demografie- und Sozialpolitik
Unter dem Gesichtspunkt bestandserhaltender Bevölkerungspolitik in
Deutschland, ausgehend von einer Zahl von 2,1 lebendgeborenen Kindern pro Frau,
stellt die sog. kompensatorische Zuwanderung keine Problemlösung dar, da
auch die zugewanderte Bevölkerung das für den Bestandserhalt nötige Niveau
nicht erreichen wird (Birg, Herwig: „Die Gretchenfrage der deutschen
Demographiepolitik: Erneuerung der Gesellschaft durch Geburten im Inland oder
durch Zuwanderungen aus dem Ausland?“ Erschienen in: ZSE. Zeitschrift für
Staats-und Europawissenschaften, 3/2016, S. 351 bis 377).
Zu diesem Befund kommt nach Ansicht der Fragesteller die
Nachhaltigkeitslücke bei der intergenerativen Lastenverteilung durch den Anstieg der
zunehmend geringer qualifizierten Bevölkerungszusammensetzung in Deutschland
(Abwanderung Hochqualifizierter, sinkende Qualität der Leistungen von
Schulabgängern – vor allem in den sog. MINT-Fächern (MINT = Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften und Technik) –, Zuzug gering qualifizierter
Migranten).
Aus dem Bundeshaushalt wurden im Jahr 2017 mehr als 21 Mrd. Euro für
asylbedingte Kosten ausgegeben (www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/
265776/kosten-und-ausgaben), während sie nach Ansicht der Fragesteller die
Problematik der Abwanderung hochqualifizierter deutscher Staatsbürger
vernachlässigt (www.nzz.ch/meinung/deutschlands-doppeltes-
migrationsproblemzu-und-abwanderung-ld.1464988). Ebenfalls wird nach Ansicht der
Fragesteller die Umsetzung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts bei der
Lastenverteilung dieser demografischen Fehlentwicklungen durch die
Berücksichtigung der Erziehungsleistungen bei der Beitragsbemessung
umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme (BVerfG, Urteil vom 3. April 2001, Az: 1
BvR 1629/94, in BVerfGE 103, 242 ff.) vernachlässigt. Aus dem Tenor des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Forderung, bis spätestens
zum 31. Dezember 2004 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen unter
Berücksichtigung des Prüfgebots auch für andere Zweige der
Sozialversicherung. Die Bundesregierung hat dies nach Ansicht der Fragesteller in
ungenügender Weise dergestalt umgesetzt, indem nicht etwa Eltern eine
Beitragsermäßigung erhalten, sondern indem Kinderlose einen Beitragszuschlag zur sozialen
Pflegeversicherung zahlen müssen (www.transparent-beraten.de/
privatepflegeversicherung/kinderlose/).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12885
19. Wahlperiode 30.08.2019
Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 30. September 2015, Az:
B 12 KR 15/12 R, in: BSGE 120, 23 f.) hat zwar die Verfassungsgemäßheit der
bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen in der Sozialversicherung erkannt,
zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass es Sache des Gesetzgebers sei,
einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen Belastungen durch
die Kinderbetreuung und Kindererziehung im Beitragsrecht der
Sozialversicherung herbeizuführen. Das Urteil ist nach Ansicht der Fragesteller zweifelhaft in
dem Sinne, als dass es die Tatsache ignoriert, dass „kinderlose Menschen die
gleichen Vorteile genießen wie die Menschen mit Kindern“ (zitiert nach: Birg,
Herwig: Die Gretchenfrage. S. 365, www.herwig-birg.de/downloads/
dokumente/Birg-Gretchenfrage-ZSE-2016.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung in demografischer Hinsicht die
Äußerung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache
2015: „Zuwanderung ist ein Gewinn für uns alle“?
2. Wie viele Deutsche wandern nach Kenntnis der Bundesregierung jedes
Jahr in das Ausland ab, um dort zu leben und einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen (bitte nach beruflicher Qualifikation der Auswanderer und sofern
bekannt, den Gründen für die Auswanderung aufschlüsseln)?
3. Was tut die Bundesregierung dafür, um hochqualifizierten Arbeitskräften
(Absolventen der sog. MINT-Fächer) zu helfen, ihr erworbenes Wissen in
den deutschen Arbeitsmarkt einzubringen?
4. Wie viele Deutsche sind nach Kenntnis der Bundesregierung wieder nach
Deutschland zurückgekehrt, weil sie lieber wieder in Deutschland leben
und arbeiten wollen?
5. Wird die Bundesregierung auf die Forderung des
Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer verfassungskonformen Regelung – wie im in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten. Urteil des BVerfG vom
3. April 2001, 1 BvR 1629/94 verlangt –, unter Berücksichtigung der
Darstellung der Fragesteller in der Vorbemerkung reagieren und einen neuen
Gesetzentwurf einreichen?
6. Wird die Bundesregierung auf die Forderung aus dem Urteil des
Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 reagieren und einen Gesetzentwurf
für einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen Belastungen
durch die Kinderbetreuung und Kindererziehung im Beitragsrecht der
Sozialversicherung vorlegen?
7. Wird die Bundesregierung den sozialpolitischen Gestaltungsspielraum, den
sie aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit
Artikel 3 GG zur Verfügung stehen hat, nutzen, um Beitragserleichterungen für
Familien mit Kindern einzuführen?
8. Inwieweit wird die Bundesregierung ihre tatsächliche Migrationspolitik der
Jahre 2015 bis 2018, welche die Fragesteller für mindestens rechts-, wenn
nicht gar verfassungswidrig halten (vgl. auch https://jungefreiheit.de/
politik/deutschland/2019/rupert-scholz-wirft-regierung-
andauerndenverfassungsbruch-vor/), konkret fortsetzen bzw. abändern, insbesondere
unter Berücksichtigung der juristischen Fundamente dieser
Migrationspolitik (bitte erläutern bzw. begründen)?
9. Für wie hoch hält die Bundesregierung den Netto-Effekt der
kompensatorischen Einwanderung (Netto-Zuwanderung von Wirtschaftsmigranten
minus Abwanderung von Deutschen) in Euro pro Jahr seit 2015?
10. Welcher Anteil des Gesamtetats des Bundesfministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2015 bis 2018 kommt tatsächlich
Familien zugute?
Berlin, den 15. Juni 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland
AfD13.04.2026
Heizkostenkrisen, Zahlungsengpässe und mögliche Gefährdung der Wärmeversorgung in Wohnanlagen in Deutschland
AfD09.04.2026
Projektförderung, insbesondere Unterstützung der Opposition im Ausland, durch das Auswärtige Amt
AfD10.04.2026
Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser
AfD15.04.2026