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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1283529.08.2019
Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion
der FDP
Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützte laut
Haushaltsrechnung 2018 „deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südeuropa
einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR“ in Höhe von
rund 21 Mio. Euro (Kapitel 06 03, Titel 684 32-249 und 896 32-249).
Außerdem war auch das Auswärtige Amt im Rahmen der „Förderung der deutschen
Sprache im Ausland sowie der kultur- und bildungspolitischen Förderung
deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ (MOE = Ost- und Mitteleuropa, GUS =
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) mit weiteren 12 Mio. Euro aktiv (Kapitel
05 04, Titel 687 16-024). Diese Förderung wird 2019 und 2020 in ähnlicher
Höhe fortgesetzt und ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung deutscher
Minderheiten im Ausland. Einige deutsche Minderheiten leben allerdings in
Staaten, deren Regierungssysteme autoritär geprägt sind und von Freedom
House als „not free“ deklariert wurden. Dazu zählen Russland, Weißrussland,
Aserbaidschan, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
(Freedom House: Freedom in the World 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der deutschen
Minderheiten in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Ländern seit Beginn der Förderprogramme entwickelt (bitte nach Land und
Anzahl aufgeschlüsseln)?
2. In welcher Höhe und für welche Programme flossen seit 2014 Finanzmittel
aus den oben genannten Titeln an die oben genannten Länder (bitte nach
Land, Programm, Jahr und Mittel in Euro aufschlüsseln)?
3. Welche Institutionen, Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Regierungs-
und Nichtregierungsorganisationen etc. erhalten im Rahmen der
Förderprogramme Finanzmittel (bitte nach Land, Programm und Mittel in Euro
aufgeschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12835
19. Wahlperiode 29.08.2019
a) Werden diese Mittel als Pauschalbetrag an die Institutionen überwiesen
oder werden die Mittel durch die jeweiligen Institutionen projektbezogen
beantragt?
b) An welche Bedingungen ist die Zuweisung der Mittel an die jeweiligen
Institutionen geknüpft?
4. Welche Behörden in den in der Vorbemerkung der Fragesteller oben
genannten Ländern sind für die Verwaltung und Zuteilung der Finanzmittel
zuständig (bitte nach Land und Behörde aufschlüsseln)?
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzmittel zweckgebunden
und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden?
a) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht für andere,
zweckfremde Ausgaben des jeweiligen Staates verwendet werden?
b) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht zum
Zwecke autoritärer Vorgänge (Kontrolle der Medien, Unterdrückung der
Opposition etc.) verwendet werden?
6. Inwieweit unterscheidet sich die Förderung der deutschen Sprache des oben
genannten Titels von den Aktivitäten des Goethe-Instituts?
Aus welchen Gründen wird diese Förderung nicht vom Goethe-Institut
übernommen?
7. Werden im Rahmen der Förderung der deutschen Sprache Sprachkurse
angeboten?
a) Wenn ja, inwieweit unterscheiden sich diese Sprachkurse von den
Sprachkursen des Goethe-Instituts?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen werden die Sprachkurse nicht durch das
Goethe-Institut durchgeführt?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1323616.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12835 - Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Marco
Buschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12835 –
Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützte laut
Haushaltsrechnung 2018 „deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und
Südeuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR“ in
Höhe von rund 21 Mio. Euro (Kapitel 06 03, Titel 684 32-249 und 896 32-249).
Außerdem war auch das Auswärtige Amt im Rahmen der „Förderung der
deutschen Sprache im Ausland sowie der kultur- und bildungspolitischen
Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ (MOE = Ost- und
Mitteleuropa, GUS = Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) mit weiteren 12 Mio.
Euro aktiv (Kapitel 05 04, Titel 687 16-024). Diese Förderung wird 2019 und
2020 in ähnlicher Höhe fortgesetzt und ist ein wichtiger Baustein zur
Unterstützung deutscher Minderheiten im Ausland. Einige deutsche Minderheiten
leben allerdings in Staaten, deren Regierungssysteme autoritär geprägt sind
und von Freedom House als „not free“ deklariert wurden. Dazu zählen
Russland, Weißrussland, Aserbaidschan, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan
und Usbekistan (Freedom House: Freedom in the World 2018).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die deutschen Minderheiten werden in den Staaten Ostmittel-, Ost- und
Südosteuropas einschließlich der Nachfolgestaaten der UdSSR und im Baltikum
gefördert. Dabei ist die Bindung an die deutsche Sprache, die dauerhafte
Sicherung der kulturellen Identität, aber auch die Verbesserung der Lebens- und
Zukunftsperspektiven für die Angehörigen der deutschen Minderheit von
essentieller Bedeutung. Nach wie vor bilden die deutschen Minderheiten ein
wichtiges Element der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den jeweiligen
Herkunftsländern. Länderübergreifende Partnerschaften und Netzwerke der
deutschen Minderheiten fördern zudem den interkulturellen Dialog. In Zeiten
zunehmender Konflikte, Diskriminierungen und teilweise erstarkendem
Nationalismus ist diese Brückenfunktion von besonderer Bedeutung.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Haushalt des Auswärtigen Amts
die Ansätze unter dem Titel „Förderung der deutschen Sprache im Ausland so-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13236
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE
und GUS“ für die Förderung der deutschen Minderheiten in MOE und GUS in
den Jahren seit 2015 jährlich 3,959 Mio. Euro betragen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der deutschen
Minderheiten in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Ländern seit Beginn der Förderprogramme entwickelt (bitte nach Land und
Anzahl aufgeschlüsselt)?
Die letzte Volkszählung in der Sowjetunion wurde 1989 durchgeführt.
Demzufolge lebten in den Republiken der Sowjetunion über zwei Millionen Personen,
die sich als Deutsche bekannt hatten. Aufgrund des nachfolgenden Zerfalls der
Sowjetunion und umfangreicher Migrationsbewegungen ist verlässliches
Zahlenmaterial über die Zahl der Deutschstämmigen während der 1990er Jahren
nicht vorhanden. Es liegen für die einzelnen angefragten Staaten
unterschiedliche Zahlen aus unterschiedlichen Zeiträumen vor, die sich zudem in der Art
ihrer Erhebung sowie den Bedingungen für die Selbstidentifikation als
Angehöriger einer deutschen Minderheit voneinander unterscheiden.
In diesem Zusammenhang wird auf einschlägige Antworten der
Bundesregierung verwiesen, die sich auch mit den deutschen Minderheiten in den oben
genannten Staaten befassen (Bundestagsdrucksache 19/597 zu Aserbaidschan,
Antwort zu Frage 35; Bundestagsdrucksache 19/10475 zu Belarus, Antwort zu
Frage 3; Bundestagsdrucksache 19/4277 zu Kasachstan, Antwort zu Frage 20;
Bundestagsdrucksache 19/2924 zu Russland, Antwort zu Frage 7). Nach
Kenntnis der Bundesregierung werden aktuell in Tadschikistan ca. 1.000
Personen, in Turkmenistan wenige hundert Personen und in Usbekistan ca. 8.000
Personen zu den deutschen Minderheiten gezählt.
2. In welcher Höhe und für welche Programme flossen seit 2014 Finanzmittel
aus den oben genannten Titeln an die oben genannten Länder (bitte nach
Land, Programm, Jahr und Mittel in Euro aufschlüsseln)?
In diesem Zusammenhang wird auf einschlägige Antworten der
Bundesregierung verwiesen, die sich auch mit den deutschen Minderheiten in den oben
genannten Staaten befassen (Bundestagsdrucksache 19/597 zu Aserbaidschan,
Bundestagsdrucksache 19/4277 zu Kasachstan, Bundestagsdrucksache 19/2924
zu Russland). In Belarus, Tadschikistan und Turkmenistan fand aus den
genannten Haushaltstiteln des BMI im angefragten Zeitraum keine Förderung
statt.
Die nachfolgende Tabelle erfasst die Ausgaben des BMI aus Kapitel 0603 Titel
684 32 für die Unterstützung der deutschen Minderheit in Kasachstan,
Russland, Usbekistan und Aserbaidschan in den Jahren von 2014 bis 2018 (in Tsd.
Euro, gerundet):
Staat/Jahr 2014 2015 2016 2017 2018
Kasachstan 2.797 2.749 2.653 2.513 3.037
Russland 8.910 8.751 8.899 9.020 8.936
Usbekistan 259 261 285 261 261
Aserbaidschan 3
In den Jahren von 2015 bis 2018 wurden aus Mitteln des Auswärtigen Amts
aus Kapitel 0504 Titel 687 16 – 24 deutsche Minderheiten in folgenden Staaten
gefördert (in Tsd. Euro, gerundet); Zahlen für 2014 liegen dem Auswärtigen
Amt nicht vor.
Staat/Jahr 2015 2016 2017 2018
Belarus 0,5 0,5 0,5 0,5
Russland 882 885 897 929
Kasachstan 261 246 277 213
Usbekistan 19 20 20 20
Turkmenistan 0,4
Deutsche Minderheiten in Aserbaidschan und Tadschikistan wurden in dieser
Zeit nicht gefördert, deutsche Minderheiten in Turkmenistan einmalig 2015.
3. Welche Institutionen, Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Regierungs-
und Nichtregierungsorganisationen etc. erhalten im Rahmen der
Förderprogramme Finanzmittel (bitte nach Land, Programm und Mittel in Euro
aufgeschlüsseln)?
a) Werden diese Mittel als Pauschalbetrag an die Institutionen überwiesen
oder werden die Mittel durch die jeweiligen Institutionen
projektbezogen beantragt?
b) An welche Bedingungen ist die Zuweisung der Mittel an die jeweiligen
Institutionen geknüpft?
Die Fragen 3 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Fördermittel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
werden durch Zuwendungsbescheid an eine in Deutschland ansässige juristische
Person (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Deutsches Rotes
Kreuz, Baden-Württemberg International) geleitet, die als
Zuwendungsempfänger und Mittler fungiert und die Mittel an die jeweiligen Dachverbände der
deutschen Minderheiten weiterreicht. Der Zuwendungsempfänger ist gegenüber
der Bundesregierung haftbar für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.
Die Fördermittel des Auswärtigen Amts werden durch Zuwendungsbescheid an
eine in Deutschland ansässige juristische Person (Goethe-Institut, Institut für
Auslandsbeziehungen (ifa), Deutscher Akademischer Austauschdienst
(DAAD), Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)) oder an eine
deutsche Auslandsvertretung geleitet, die Mittel für Projekte der jeweiligen
Organisationen der deutschen Minderheiten bewilligt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Auswärtige
Amt fördern ausschließlich projektbezogen unter Anwendung des
Zuwendungsrechts. Die Zweckbindung ergibt sich für den Zuwendungsempfänger aus
dem Zuwendungsbescheid und ist mit einer Rückforderungsklausel bei
zweckfremder Verwendung bewehrt. Nach Durchführung der Projektmaßnahmen sind
Sachberichte und Verwendungsnachweise vorzulegen, die vom
Bundesverwaltungsamt auf ihre rechtliche und zahlenmäßige Richtigkeit hin geprüft werden.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat führt eine
Erfolgskontrolle durch, ob der vorgegebene Zweck auch erfüllt wurde. Auch das
Auswärtige Amt führt auf Grundlage von Sachberichten und
Verwendungsnachweisen Zielerreichungs- und Erfolgskontrollen durch.
4. Welche Behörden in den in der Vorbemerkung der Fragesteller oben
genannten Ländern sind für die Verwaltung und Zuteilung der Finanzmittel
zuständig (bitte nach Land und Behörde aufschlüsseln)?
Keine. Die Mittelverwaltung und Zuteilung erfolgt durch die
Zuwendungsempfänger aufgrund der Vorgaben durch die zuweisende Behörde in Deutschland.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzmittel
zweckgebunden und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden?
a) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht für
andere, zweckfremde Ausgaben des jeweiligen Staates verwendet werden?
b) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht zum
Zwecke autoritärer Vorgänge (Kontrolle der Medien, Unterdrückung der
Opposition etc.) verwendet werden?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht an die jeweiligen Staaten
ausgezahlt, sondern an einen Zuwendungsempfänger im Inland (Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit, Deutsches Rotes Kreuz, Baden-Württemberg
International, Goethe-Institut, ifa, DAAD, ZfA) oder an eine deutsche
Auslandsvertretung. Von dort werden die Mittel auf Antrag an die
Selbstorganisationen der deutschen Minderheiten weitergereicht. Die Behörden der Staaten, in
denen die Angehörigen der deutschen Minderheiten leben, haben daher keine
Verfügungsgewalt über die Mittel. Die rechtmäßige Verwendung der zur
Verfügung gestellten Mittel erfolgt durch regelmäßige Kontrollen vor Ort durch die
Mittler und das Bundesverwaltungsamt.
6. Inwieweit unterscheidet sich die Förderung der deutschen Sprache des
oben genannten Titels von den Aktivitäten des Goethe-Instituts?
Aus welchen Gründen wird diese Förderung nicht vom Goethe-Institut
übernommen?
7. Werden im Rahmen der Förderung der deutschen Sprache Sprachkurse
angeboten?
a) Wenn ja, inwieweit unterscheiden sich diese Sprachkurse von den
Sprachkursen des Goethe-Instituts?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen werden die Sprachkurse nicht durch das
Goethe-Institut durchgeführt?
Die Fragen 6 bis 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Auswärtige Amt stellt dem Goethe-Institut aus dem Minderheitentitel
Mittel für die Durchführung von Projekten zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel
wird vom Goethe-Institut für Sprachkurse eingesetzt. Diese werden in den
betreffenden Ländern durch das Goethe-Institut angeboten und durchgeführt.
Während durch das Goethe-Institut reine Sprachkurse gefördert werden, die
grundsätzlich kostenpflichtig sind, allen Interessierten vor Ort offenstehen und
als offizielle Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen werden, sind die vom
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geförderten Maßnahmen in
besonderer Weise zielgruppenorientiert, da für die Angehörigen der deutschen
Minderheiten die Bindung an die deutsche Sprache und die dauerhafte
Sicherung ihrer kulturellen Identität von essentieller Bedeutung sind. Die Projekte
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zielen daher gerade
auf eine Förderung der deutschen Sprache als Minderheitensprache und
erfassen damit z. B. auch deutsche Dialekte und minderheitenspezifische Themen
mit Blick auf deren Geschichte und Kultur, um die Bindung innerhalb der
deutschen Minderheiten zu stärken. Hierzu gehören beispielsweise
Konversationszirkel, Lehrerweiterbildungen, Sprachkurse für Erwachsene und Kinder,
Kindersprachlager, Jugendsprachakademien und Deutschintensivkurse für
Mitglieder der Selbstorganisationen sowie neue Projekte wie etwa Online-Sprachkurse
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
19/330, Russlanddeutsche in Krisenregionen). Über diesbezügliches Wissen
und entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten verfügt das Goethe-Institut nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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