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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Baukindergeld: Änderungen der Förderungsbedingungen
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1284329.08.2019
Baukindergeld: Änderungen der Förderungsbedingungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stefan Ruppert, Christian Dürr, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter,
Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Baukindergeld: Änderungen der Förderungsbedingungen
Seit 2018 fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit
dem Baukindergeld den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum für Familien mit Kindern. Zum 17. Mai 2019 haben sich die
Förderungsbedingungen für das Baukindergeld geändert. Diese Änderung kam für viele
Bürger überraschend und hat die Finanzierungspläne einiger Familien grundlegend
geändert (www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohn
raumfoerderung/baukindergeld/baukindergeld-node.html; www.focus.de/
immobilien/kaufen/neue-regelung-gilt-seit-17-mai-staat-streicht-fami
l i e -84 -000 -eu ro -bauk inde rge ld -und -b l e ib t -nun -au f -kos t en - s i t
zen_id_10969783.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Baukindergeld sind seit Beginn der Förderung bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen (bitte nach Anzahl der
Anträge und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden durch die KfW abgelehnt
(bitte nach Anzahl der Anträge und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
a) Was sind die Gründe für die Ablehnung (bitte nach Grund, Anzahl der
Ablehnungen und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
b) Wie viele Anträge wurden aufgrund der Änderung der
Förderungsbedingungen vom 17. Mai 2019 abgelehnt (Anzahl der Ablehnungen und
Anzahl der Kinder)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12843
19. Wahlperiode 29.08.2019
3. Wie oft wurden seit Beginn der Förderung die Förderungsbedingungen
geändert?
a) Welche Änderungen wurden im Einzelnen vorgenommen, und was wurde
mit den jeweiligen Änderungen beabsichtigt (bitte nach Änderung,
Datum und Zweck der Änderung aufschlüsseln)?
b) Wie unterstützen die Änderungen die Erreichung des Förderzwecks des
Programms?
4. Mit welcher Vorlaufzeit wurden die Änderungen der
Förderungsbedingungen in der Öffentlichkeit angekündigt (bitte nach Art der Änderung und
Datum der Bekanntgabe aufschlüsseln)?
5. Auf welche Weise wurden die Änderungen der Förderungsbedingungen in
der Öffentlichkeit angekündigt?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1323916.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12843 - Baukindergeld: Änderungen der Förderungsbedingungen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Ruppert, Christian Dürr,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12843 –
Baukindergeld: Änderungen der Förderungsbedingungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2018 fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit
dem Baukindergeld den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum für Familien mit Kindern. Zum 17. Mai 2019 haben sich die
Förderungsbedingungen für das Baukindergeld geändert. Diese Änderung kam für viele
Bürger überraschend und hat die Finanzierungspläne einiger Familien
grundlegend geändert (www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/
wohnraumfoerderung/baukindergeld/baukindergeld-node.html; www.fo
cus.de/immobilien/kaufen/neue-regelung-gilt-seit-17-mai-staat-
streichtfamilie-84-000-euro-baukindergeld-und-bleibt-nun-auf-kosten-sit
zen_id_10969783.html).
1. Wie viele Anträge auf Baukindergeld sind seit Beginn der Förderung bei
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen (bitte nach Anzahl
der Anträge und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
Anträge seit Programmstart bis 31. Juli 2019:
Kinder / Zuschusshöhe Anträge
1 – 12.000 € 54.638
2 – 24.000 € 52.313
3 – 36.000 € 13.337
4 – 48.000 € 2.656
5 – 60.000 € 559
6 – 72.000 € 162
7 – 84.000 € 48
8 – 96.000 € 22
9 – 108.000 € 11
10 – 120.000 € 8
11 – 132.000 €
12 – 144.000 €
Gesamt 123.754
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13239
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 13. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden durch die KfW abgelehnt
(bitte nach Anzahl der Anträge und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
a) Was sind die Gründe für die Ablehnung (bitte nach Grund, Anzahl der
Ablehnungen und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
b) Wie viele Anträge wurden aufgrund der Änderung der
Förderungsbedingungen vom 17. Mai 2019 abgelehnt (Anzahl der Ablehnungen und
Anzahl der Kinder)?
Die Fragen 2 bis 2b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ablehnungsquote der bisher geprüften Anträge liegt für das Baukindergeld
bei rund 3 Prozent. Die Ablehnungen erfolgen, da die eingereichten Dokumente
nicht mit den zuvor bei Antragstellung im Zuschussportal durch den
Antragsteller erfassten und bestätigten Angaben übereinstimmen und somit die
Förderungsbedingungen gemäß Merkblatt nicht eingehalten werden. Eine
tiefergehende Analyse durch die KfW bspw. nach Anzahl der Kinder der abgelehnten
Anträge erfolgt nicht und ist zur Beurteilung der Zulässigkeit der Anträge auch
nicht erforderlich.
3. Wie oft wurden seit Beginn der Förderung die Förderungsbedingungen
geändert?
a) Welche Änderungen wurden im Einzelnen vorgenommen, und was
wurde mit den jeweiligen Änderungen beabsichtigt (bitte nach
Änderung, Datum und Zweck der Änderung aufschlüsseln)?
b) Wie unterstützen die Änderungen die Erreichung des Förderzwecks des
Programms?
Die Fragen 3 bis 3b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit Programmstart des Baukindergelds am 18. September 2018 wurde das
Merkblatt mit den Förderungsbedingungen nur einmal geändert. Darüber
hinaus erfolgen im Rahmen der ständigen Spruchpraxis der KfW, die in den
FAQs der KfW kodifiziert ist, Klarstellungen zu bestimmten
Förderkonstellationen.
Die wichtigste Änderung des aktualisierten Merkblatts, gültig ab 17. Mai 2019,
betrifft die Verlängerung der Antragsfrist von drei auf sechs Monate nach
Einzug. Dies erfolgte aufgrund der Praxiserfahrungen im ersten Abschnitt der
Programmlaufzeit. Zusätzlich wurden folgende sprachliche Präzisierungen im
Merkblatt zur besseren Verständlichkeit umgesetzt:
Definition Wohnimmobilien, Präzisierung Voreigentum, Klarstellung der
zwingenden Antragstellung nach Einzug, Erläuterungen bei Wegfall der
Selbstnutzungen, Erläuterung zum Vorgehen bei Kauf einer bereits selbstgenutzten
Wohnimmobilie.
Folgende Förderausschlüsse wurden im Wesentlichen zur Klarstellung der
ständigen Spruchpraxis der KfW wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung neu in
das Merkblatt aufgenommen:
Nicht mit Baukindergeld gefördert werden:
– der Erwerb von Ferien- oder Wochenendhäusern sowie
Ferienwohnungen,
– die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen)
Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung,
– der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten,
Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten
Lebensgemeinschaft,
– der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines
Haushaltsmitgliedes in gerader Linie,
– der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines
Haushaltsmitgliedes stand.
Diese Klarstellungen erfolgten im Wesentlichen um Mitnahmeeffekte zu
vermeiden und die begrenzten Fördermittel bestmöglich einzusetzen. Hierzu wird
auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der
Abgeordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/11515 verwiesen.
4. Mit welcher Vorlaufzeit wurden die Änderungen der
Förderungsbedingungen in der Öffentlichkeit angekündigt (bitte nach Art der Änderung und
Datum der Bekanntgabe aufschlüsseln)?
5. Auf welche Weise wurden die Änderungen der Förderungsbedingungen in
der Öffentlichkeit angekündigt?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Öffentlichkeit wurde von der KfW zu den Merkblattänderungen per
17. Mai 2019 durch folgende Maßnahmen informiert:
• 2. Mai 2019: Veröffentlichung der ab 17. Mai 2019 gültigen
Programmbedingungen (Programmmerkblatt) auf der Internetseite der KfW
(www.kfw.de/baukindergeld),
• 6. Mai 2019: Versand KfW-Newsletter „Bauen, Wohnen, Energie sparen“
zur Ankündigung der Programmänderung per 17. Mai 2019 (50 000
Abonnenten),
• 17. Mai 2019: Versand einer KfW-Information für Banken zur Änderung der
Programmbedingungen im Baukindergeld,
• begleitende Maßnahmen: Hinweis auf die anstehende Änderung der
Programmbedingungen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld,
Anpassung des Vorab-Checks für Antragsteller, Anpassung der häufigen
Fragen (FAQ) auf www.kfw.de/baukindergeld.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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