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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenInnere Sicherheit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1293403.09.2019
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos,
Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring,
Niema Movassat, Sören Pellmann, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
Nach einer Recherche des Online-Portals Buzzfeed.News vom Mai 2019
wurden dem Anti-Gewalt-Projekt Maneo 2017 allein in Berlin „324 Angriffe und
Beleidigungen gegen Schwule, aber auch gegen lesbische Frauen und Trans-
Personen“ gemeldet (www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/uebergriffe-
gewaltgegen-lgbt-umfrage).
Nach Presseberichten folterten im April 2018 drei rechtsextreme Männer einen
schwulen Mann in Chemnitz zu Tode (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/
queerspiegel/landgericht-chemnitz-toetung-eines-homosexuellen-wird-
nichtals-mord-gewertet/24436990.html). In den sozialen Medien wird homo- und
transfeindlicher Hass geschürt, Cybermobbing gegen LSBTIQ (Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen) findet
in beträchtlichen Größenordnungen statt (www.schau-hin.info/grundlagen/
cybermobbing-terror-im-netz). Ausdrucks- und Lebensweisen queerer
Menschen werden verunglimpft, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, homo-
und transfeindliche Hasskriminalität sowie Gewaltaufrufe nehmen zu, wie auch
repräsentative Studien darlegen (www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/
Bericht_Hass_im_Netz.pdf).
Während die rechtliche Situation von LSBTIQ in den letzten Jahren etwa im
Rahmen der „Ehe für alle“, Rehabilitierungen von Verurteilten nach § 175 des
Strafgesetzbuchs (StGB) oder der Gesetzgebung zur „Dritten Option“
verbessert wurde, gehören Diskriminierungen und Übergriffe verschiedener Art
aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität aus Sicht der
Fragesteller weiterhin zum Alltag. Unabhängige Beratungsstellen verzeichnen
zunehmende Gewalttaten gegen LSBTIQ auch als Zeichen erhöhter
Meldebereitschaft zumindest dort, wo es sensible Strukturen gibt. Gleichzeitig bleibt
das Dunkelfeld signifikant groß. Der im Mai 2019 veröffentlichte Maneo-
Arbeitsbericht spricht von erhöhten Fallzahlen und Anzeigebereitschaften
gegenüber der Polizei. Obwohl mehr Fälle ins „Hellfeld“ kommen, würden viele
Betroffene „viel zu wenig ihre Möglichkeit erkennen, sich mit einer Anzeige zu
wehren“ (www.maneo.de/fileadmin/user_upload/dateien/MANEO-
Report-2018-online_Teil_1.pdf).
Als Bundesland, das explizit Daten zu homo- und transfeindlichen Straftaten in
seiner Kriminalitätsstatistik veröffentlicht und zu diesem Themenbereich
verhältnismäßig sensible Strukturen und politische Maßnahmen umgesetzt hat,
dürfte Berlin das größte „Hellfeld“ zur Hasskriminalität gegen LSBTIQ auf-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12934
19. Wahlperiode 03.09.2019
weisen (vgl. www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/praevention/
straftaten_lsbti.pdf). In der Regel bleiben nach Auffassung der Fragesteller
Polizeistatistiken deutlich weiter hinter den Realitäten von Hasskriminalität
zurück. Eine aktuelle „Dunkelfeld“-Studie der LAQ Queeres Netzwerk Sachsen
verzeichnet für die vergangenen fünf Jahre 1.672 Straftaten gegen LSBTIQ in
Sachsen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die „Anzeigebereitschaft […]
sowohl in Bezug auf die angegebene[n] Fallzahlen als auch in Bezug auf die
Betroffenen sehr gering [ist]. Die offizielle Kriminalstatistik im Bereich
Politisch motivierte Kriminalität (PKM) bildet in Bezug auf Gewalt gegen die
sexuelle Orientierung nur einen Bruchteil der realen Gewalterfahrungen ab.
Dabei fällt nicht nur auf, dass das „Dunkelfeld“ erheblich größer ist als das
„Hellfeld“, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten. Bei weitem werden
nicht alle Taten, die von LSBTTIQ* als vorurteilsmotivierte Kriminalität
gewertet und zur Anzeige gebracht werden, auch im Rahmen der genannten
Statistik als solche erfasst“ (www.queeres-netzwerk-sachsen.de/wp-content/
uploads/2019/06/Gewalterfahrungsstudie-LSBTTIQ-
Sachsen_LAGQNS_2019.pdf). Opferberatungen und Betroffenenverbände
fordern seit längerem mehr Sensibilisierung, statistische Trennschärfe und Queer-
Kompetenz von Polizei und Staatsanwaltschaften (vgl. www.queeres-netzwerk-
sachsen.de/wp-content/uploads/2019/06/
Zusammenfassung_Gewalterfahrungsstudie-LSBTTIQ-
Sachsen_LAGQNS_2019.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wo, und in welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Polizei und
Bundespolizei für LSBTIQ, und wie viele Personalstellen sind hierfür vorgesehen
bzw. besetzt (bitte nach Bundesländern, Bundespolizei und ggf.
Jahreszahlen der entsprechenden Einführung auflisten)?
2. Wie erfolgt in den Bundesländern und bei der Bundespolizei die Erfassung
innerhalb des Polizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte
Kriminalität (KPMD-PMK) von Anzeigen oder Hinweisen in Bezug auf
vorurteilsmotivierte Kriminalität (Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität) gegenüber
LSBTIQ?
a) In welchen Themen und Unterthemen des Erfassungssystems zur
Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten gegen LSBTIQ erfasst?
b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung einer Straftat in diesen
Themen bzw. Unterthemen?
3. Wo, und inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Formen von
Hasskriminalität speziell gegen LSBTIQ Teil der Ausbildung zum
Polizeibeamten bzw. zur Polizeibeamtin?
Inwiefern wird in der Ausbildung der Bundespolizei auf besondere
Gewaltgefährdungen und Erfahrungen hingewiesen, und wie viele
Ausbildungsstunden sind hierfür vorgesehen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
4. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LSBTIQ bei den
Staatsanwaltschaften, und wie viele Personalstellen existieren hierfür (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
5. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Pressestellen der Polizei zum Bericht über homo-, trans*- und
interfeindliche Straftaten aufgefordert oder verpflichtet?
6. Wie viele homo, trans*- bzw. interfeindliche Straftaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 verübt (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach
Bundesländern, Anzahl und Art der Straftat aufschlüsseln)?
7. Wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straftatbestände wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung wegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ seit
2013
a) eingeleitet,
b) eingestellt?
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen homo, trans*- bzw. interfeindlicher Straftaten 2013 bis 2018 und im
ersten Halbjahr 2019 angeklagt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach
Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)?
9. Wie viele der Tatverdächtigen wurden zu einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe
mit Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Jugendstrafe
verurteilt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art
der Straftaten aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Überfällen mit homo-, trans*- bzw. interfeindlicher oder zu vermutender homo-,
trans*- bzw. interfeindlicher Motivation in den Jahren 2013 bis 2018 und
im ersten Halbjahr 2019
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt,
c) getötet
(bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der
Straftat aufschlüsseln)?
11. Inwiefern sind der Bundesregierung Differenzierungen über die von
vorurteilsmotivierter Kriminalität betroffenen Personengruppen bekannt?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über vorurteilsmotivierte
Gewalttaten speziell gegen z. B. homosexuelle (Cis-)Frauen und (Cis-)Männer,
trans*, intergeschlechtliche, bisexuelle Menschen vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle qualifizierte Studien und
Erhebungen, die von deutlich höheren Fallzahlen in Bezug auf Straftaten gegen
LSBTIQ ausgehen als die offiziellen PMK-Statistiken (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung das hohe „Dunkelfeld“ bei dieser Form
von Hasskriminalität?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der vorhandenen Daten im
Bereich Hasskriminalität gegen LSBTIQ insbesondere in Hinblick auf den
Verfahrensablauf zwischen der Erfassung als entsprechende Straftat durch
die Polizei und dem weiteren Prozess der Strafverfolgung (beispielsweise
Verurteilung oder Verfahrenseinstellung)?
Wird seitens der Bundesregierung entsprechend Verbesserungsbedarf bei
der Erhebungspraxis gesehen?
14. Inwiefern existieren bereits Pläne für die „unabhängige Evaluierung des
PMK-Erfassungssystems mit einer Überprüfung der theoretischen
Grundlagen“, wie sie in den Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises
Antisemitismus im Bereich Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung
(Bundestagsdrucksache 18/11970) enthalten ist (Erläuterung dort: „Vor
allem die verwendeten Definitionen und die vier Dimensionen (1)
Deliktqualität, (2) Phänomenbereiche, (3) Themenfelder und (4) extremistische
Qualität sollen überprüft werden ebenso wie deren Anwendung in der
Ermittlungspraxis.“)?
15. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die hohen
Dunkelziffern bei homo- bzw. transfeindlich motivierten Straftaten im
Themenfeld „Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität“ zu verringern bzw. die
Anzeigebereitschaft Betroffener und das Problembewusstsein der
Behörden zu erhöhen?
16. Welche Anstrengungen werden unternommen, um unter
Polizeibediensteten über Einstellungsmuster gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu
informieren?
17. Welche präventiven Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
LSBTIQ besser vor Straftaten zu schützen?
18. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Betroffenen
von Hasskriminalität gegen LSBTIQ Anlauf- und Beratungsstellen
vorzuhalten?
19. Inwiefern ist der Bundesregierung das aktuelle bundesweite gemeinsame
Projekt „ZEIG SIE AN!“ des Verbandes lesbischer und schwuler
Polizeibediensteter in Deutschland (VelsPol Deutschland e.V.) bekannt, und erfolgt
eine Unterstützung des Projektes auf Bundes- oder auf Landesebene?
20. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Akzeptanz und
Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten innerhalb
der Polizeien auf Bundes- und Landesebene gefördert?
21. Mit welcher Strategie werden institutionelle Opferhilfen für LSBTIQ,
insbesondere für lesbische und queere Frauen sowie für Trans*-Personen, auf
Bundesebene von der Bundesregierung gefördert?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1337119.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12934 - Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12934 –
Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer Recherche des Online-Portals Buzzfeed.News vom Mai 2019
wurden dem Anti-Gewalt-Projekt Maneo 2017 allein in Berlin „324 Angriffe und
Beleidigungen gegen Schwule, aber auch gegen lesbische Frauen und Trans-
Personen“ gemeldet (www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/uebergriffe-ge
walt-gegen-lgbt-umfrage).
Nach Presseberichten folterten im April 2018 drei rechtsextreme Männer
einen schwulen Mann in Chemnitz zu Tode (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/
queerspiegel/landgericht-chemnitz-toetung-eines-homosexuellen-wird-
nichtals-mord-gewertet/24436990.html). In den sozialen Medien wird homo- und
transfeindlicher Hass geschürt, Cybermobbing gegen LSBTIQ (Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen)
findet in beträchtlichen Größenordnungen statt (www.schau-hin.info/grundlagen/
cybermobbing-terror-im-netz). Ausdrucks- und Lebensweisen queerer
Menschen werden verunglimpft, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, homo-
und transfeindliche Hasskriminalität sowie Gewaltaufrufe nehmen zu, wie
auch repräsentative Studien darlegen (www.idz-jena.de/fileadmin/user_uplo
ad/Bericht_Hass_im_Netz.pdf).
Während die rechtliche Situation von LSBTIQ in den letzten Jahren etwa im
Rahmen der „Ehe für alle“, Rehabilitierungen von Verurteilten nach § 175 des
Strafgesetzbuchs (StGB) oder der Gesetzgebung zur „Dritten Option“
verbessert wurde, gehören Diskriminierungen und Übergriffe verschiedener Art
aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität aus Sicht der
Fragesteller weiterhin zum Alltag. Unabhängige Beratungsstellen verzeichnen
zunehmende Gewalttaten gegen LSBTIQ auch als Zeichen erhöhter
Meldebereitschaft zumindest dort, wo es sensible Strukturen gibt. Gleichzeitig bleibt
das Dunkelfeld signifikant groß. Der im Mai 2019 veröffentlichte Maneo-
Arbeitsbericht spricht von erhöhten Fallzahlen und Anzeigebereitschaften
gegenüber der Polizei. Obwohl mehr Fälle ins „Hellfeld“ kommen, würden viele
Betroffene „viel zu wenig ihre Möglichkeit erkennen, sich mit einer Anzeige
zu wehren“ (www.maneo.de/fileadmin/user_upload/dateien/MANEO-Re
port-2018-online_Teil_1.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13371
19. Wahlperiode 19.9.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 17. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Als Bundesland, das explizit Daten zu homo- und transfeindlichen Straftaten
in seiner Kriminalitätsstatistik veröffentlicht und zu diesem Themenbereich
verhältnismäßig sensible Strukturen und politische Maßnahmen umgesetzt
hat, dürfte Berlin das größte „Hellfeld“ zur Hasskriminalität gegen LSBTIQ
aufweisen (vgl. www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/praevention/strafta
ten_lsbti.pdf). In der Regel bleiben nach Auffassung der Fragesteller
Polizeistatistiken deutlich weiter hinter den Realitäten von Hasskriminalität zurück.
Eine aktuelle „Dunkelfeld“-Studie der LAQ Queeres Netzwerk Sachsen
verzeichnet für die vergangenen fünf Jahre 1.672 Straftaten gegen LSBTIQ in
Sachsen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die „Anzeigebereitschaft
[…] sowohl in Bezug auf die angegebene[n] Fallzahlen als auch in Bezug auf
die Betroffenen sehr gering [ist]. Die offizielle Kriminalstatistik im Bereich
Politisch motivierte Kriminalität (PKM) bildet in Bezug auf Gewalt gegen die
sexuelle Orientierung nur einen Bruchteil der realen Gewalterfahrungen ab.
Dabei fällt nicht nur auf, dass das „Dunkelfeld“ erheblich größer ist als das
„Hellfeld“, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten. Bei weitem werden
nicht alle Taten, die von LSBTTIQ* als vorurteilsmotivierte Kriminalität
gewertet und zur Anzeige gebracht werden, auch im Rahmen der genannten
Statistik als solche erfasst“ (www.queeres-netzwerk-sachsen.de/wp-content/
u p l o a d s / 2 0 1 9 / 0 6 / G e w a l t e r f a h r u n g s s t u d i e - L S B T T I Q - S a c h
sen_LAGQNS_2019.pdf). Opferberatungen und Betroffenenverbände fordern
seit längerem mehr Sensibilisierung, statistische Trennschärfe und Queer-
Kompetenz von Polizei und Staatsanwaltschaften (vgl. www.queeres-netz
werk-sachsen.de/wp-content/uploads/2019/06/Zusammenfassung_Gewalter
fahrungsstudie-LSBTTIQ-Sachsen_LAGQNS_2019.pdf).
1. Wo, und in welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Polizei und
Bundespolizei für LSBTIQ, und wie viele Personalstellen sind hierfür
vorgesehen bzw. besetzt (bitte nach Bundesländern, Bundespolizei und ggf.
Jahreszahlen der entsprechenden Einführung auflisten)?
Im Bundeskriminalamt (BKA) gibt es seit dem 1. April 2000 eine Beauftragte
für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Die Funktion wird als Nebenamt
ausgeübt. Derzeit gibt es für alle drei Dienstorte des BKA (Wiesbaden, Berlin,
Meckenheim) eine Ansprechpartnerin. Das Nebenamt der Ansprechpartnerin für
gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) ist im BKA bei der Abteilung
„Zentral- und Verwaltungsaufgaben“ im Referat „Personalfürsorge,
Gesundheitsmanagement, Gleichstellungsangelegenheiten“ angebunden.
Im Bereich der Bundespolizei gibt es in den Bundespolizeidirektionen Bad
Bramstedt, Hannover, München, Berlin und Flughafen Frankfurt am Main
(wird derzeit nachbesetzt) sowie in der Direktion Bundesbereitschaftspolizei,
Bundespolizeidirektion 11 und im Bundespolizeipräsidium Ansprechpartner /-
innen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL), die auch für die Bereiche
Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle ansprechbar sind. Alle AgL
führen auch bei der Bundespolizei ihre Funktion im Nebenamt aus, ohne dass
Personalstellen hierfür ausgewiesen sind.
2. Wie erfolgt in den Bundesländern und bei der Bundespolizei die
Erfassung innerhalb des Polizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte
Kriminalität (KPMD-PMK) von Anzeigen oder Hinweisen in Bezug auf
vorurteilsmotivierte Kriminalität (Sexuelle Orientierung/
Hasskriminalität) gegenüber LSBTIQ?
a) In welchen Themen und Unterthemen des Erfassungssystems zur
Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten gegen LSBTIQ
erfasst?
b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung einer Straftat in diesen
Themen bzw. Unterthemen?
Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind alle aufgrund der sexuellen
Orientierung und/oder sexuellen Identität begangenen Straftaten
meldepflichtig. Derartige Straftaten sind unter dem Themenfeld „sexuelle Orientierung“
zum Oberbegriff „Hasskriminalität“ zu erfassen. Die Erfassung weiterer
Themenfelder ist einzelfallbezogen zu prüfen.
Die Zuordnung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)
u. a. zu Themenfeldern erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK in Würdigung der
Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters.
Die Bundespolizei ist am Polizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte
Kriminalität (KPMD PMK) nicht beteiligt.
3. Wo, und inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Formen von
Hasskriminalität speziell gegen LSBTIQ Teil der Ausbildung zum
Polizeibeamten bzw. zur Polizeibeamtin?
Inwiefern wird in der Ausbildung der Bundespolizei auf besondere
Gewaltgefährdungen und Erfahrungen hingewiesen, und wie viele
Ausbildungsstunden sind hierfür vorgesehen (bitte nach Bundesländern
auflisten)?
Im Rahmen des reakkreditierten Bachelorstudienganges „Kriminalpolizei des
Bundes – BKA“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
finden im ersten Semester mehrere Lehrveranstaltungen der Fachgruppe
„Psychologie/Soziologie/Pädagogik“ statt, die sich intensiv mit der Bildung von
allgemeinen Vorurteilen und Handlungsmustern im polizeilichen Alltag („Cop
Culture“) sowie der Reflexion des eigenen Handelns befassen. Unterstützt wird
diese grundlegende Form der Bewusstseinsbildung durch eine langjährige
Kooperation mit dem Fritz-Bauer-Institut (Frankfurt/Main), dessen
Lehrendenteam u. a. den Holocaust und die Rolle der Polizei im Dritten Reich aufgreift.
Im zweiten Semester findet zudem eine vierzehnstündige Lehrveranstaltung
zum Thema „Hass- und Vorurteilskriminalität“ statt, die alle Themenfelder der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beinhaltet und dementsprechend
auch Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit
berücksichtigt. Hierbei kommen neben den polizeilichen Lagedaten und Ergebnissen
der „Mitte-Studien“ auch der Maneo-Report sowie diverse Fallbeispiele von
Übergriffen, Propaganda und Hatespeech gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans-
und Intersexuelle zur Diskussion. Diese Lehrveranstaltung legt inhaltliche
Grundlagen für eine Vertiefung im vierten Semester zur Politisch motivierten
Kriminalität. Das Thema LSBTIQ-Feindlichkeit wird hier erneut
berücksichtigt, nun unter vertiefender Bezugnahme auf verschiedene extremistische
Spektren:
• Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit im
Phänomenbereich der PMK -rechts- (sowohl unter historischer als auch
tagesaktueller Betrachtung inkl. Rechtspopulismus)
• Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit im
Phänomenbereich PMK – religiöse Ideologie –
• Erkennung, Erfassung, Verfolgung und Prävention entsprechender Delikte
Insgesamt findet das Themenfeld „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“
eine umfängliche Berücksichtigung in allen theoretischen Abschnitten des
Bachelor-Studiengangs bis hin zu Bachelor-Arbeiten der Studierenden. Als
Quellen dienen insbesondere Schriftenreihen der Bundeszentrale für Politische
Bildung, Auswertungen des Verfassungsschutzverbundes, Lagebilder und
Analysen des Polizeilichen Staatsschutzes, Studien anderer Hochschulen und von
NGOs.
Ergänzt werden diese spezifischen Inhalte um Trainings zur allgemeinen
interkulturellen Kompetenz sowie um Veranstaltungsreihen des Fachbereichs
Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Eine
Lehrende dieses Fachbereichs hat zu Fortbildungszwecken an der „2nd World
LGBTQ Conference for Criminal Justice Professionals“ in Toronto
teilgenommen.
Im Vorbereitungsdienst der Bundespolizei wird das Thema Hasskriminalität
gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle in verschiedenen Fächern
wie Staats- und Verfassungsrecht, Berufsethik, Polizeiführung,
Menschenrechte, Psychologie und Verhaltenstraining berücksichtigt.
Im Staats- und Verfassungsrecht werden je nach polizeilicher Laufbahn bis zu
36 Lehrveranstaltungen für die Erläuterung von Grund- und Menschenrechten
und deren Bedeutung durchgeführt.
Im Fach Polizeiführung sind die Studierenden ferner u. a. gehalten, sich zum
weitergehenden Verständnis eigenständig mit dem Themengebiet Grund- und
Menschenrechte auseinanderzusetzen und im Anschluss das Ergebnis in Form
von Referaten zu präsentieren. Im Teilbereich Politischer Extremismus werden
zwölf Lehrveranstaltungen dazu genutzt, um wichtige Inhalte auch in Bezug
auf Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle zu vermitteln und die
Auszubildenden zu sensibilisieren.
Ein Teilbereich des Faches Berufsethik beinhaltet in bis zu vier
Lehrveranstaltungen die Themen Identitätsfindung sowie Partnerschaften und
Lebenspartnerschaften mit Bezug zu Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle.
Im Fachbereich Psychologie wird erneut eine Steigerung der Sensibilität im
Hinblick auf Minderheiten angestrebt. Es werden auch Handlungsalternativen
mit nicht vertrauten Personengruppen aufgezeigt und ein Bewusstsein der
Auszubildenden über die eigene Wirkung im sozialen Gefüge gegenüber
Kolleginnen und Kollegen sowie Bürgerinnen und Bürgern geschaffen. Hierfür sind 16
Lehrveranstaltungen vorgesehen.
Im Fachbereich Verhaltenstraining wird durch diverse Übungen und 41
Lehrveranstaltungen die interkulturelle Kompetenz gefördert und auch der
entsprechende Umgang mit Minderheiten geschult.
4. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LSBTIQ bei den
Staatsanwaltschaften, und wie viele Personalstellen existieren hierfür (bitte
nach Bundesländern auflisten)?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Pressestellen der Polizei zum Bericht über homo-, trans*- und
interfeindliche Straftaten aufgefordert oder verpflichtet?
Im Rahmen des KPMD-PMK werden im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“
Straftaten erfasst, die aufgrund der sexuellen Neigung des Opfers, insbesondere
aus homophober Einstellung heraus, begangen werden (Unterthemenfeld:
„sexuelle Orientierung“). Diese Fallzahlen werden jährlich durch das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, presseöffentlich vorgestellt
(zuletzt am 14. Mai 2019).
Darüberhinausgehende Presseveröffentlichungen über homo-, trans- und
interfeindliche Straftaten werden im BKA nicht getätigt.
Über Presseaktivitäten in der Zuständigkeit der Bundesländer kann die
Bundesregierung keine Aussagen treffen.
6. Wie viele homo, trans*- bzw. interfeindliche Straftaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 verübt (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach
Bundesländern, Anzahl und Art der Straftat aufschlüsseln)?
Auf die nachfolgende Fallzahlenaufstellung des BKA für den Zeitraum 1.
Januar 2013 bis 30. Juni 2019 nach Deliktsgruppen und Quartalen wird verwiesen.
Die Darstellung der landeseigenen Fallzahlen fällt jedoch aufgrund der vom
Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in
die Hoheit der einzelnen Länder. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann
daher nicht erfolgen. Es wird auf die zuständigen Länder verwiesen.
2013/Quartale 2014/Quartale
I II III IV I II III IV
Tötungsdelikte 0 1 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch 0 1 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 4 15 11 16 6 13 9 6
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub 1 0 1 1 0 0 0 1
Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 1 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 1 0
Summe Gewaltdelikte 5 16 12 17 6 13 11 7
Sachbeschädigungen 6 6 5 5 3 2 2 0
Nötigung/Bedrohung 3 1 0 5 2 5 1 0
Propagandadelikte 3 6 9 5 5 4 2 8
Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 9 4 18 8 24 8 2 2
Verst gg VersG 0 2 0 1 0 0 0 0
Verst gg WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 26 20 24 24 32 16 19 10
Gesamtsumme 52 55 68 65 72 48 37 27
2015 2016
I. II. III. IV. I. II. III. IV.
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 13 12 23 3 13 19 25 18
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 1 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub 0 1 1 0 0 1 1 2
Erpressung 0 0 0 0 0 0 1 0
Widerstandsdelikte 0 1 0 0 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 13 14 24 3 13 20 28 20
Sachbeschädigungen 2 3 3 2 2 8 3 7
Nötigung/Bedrohung 4 6 4 1 4 6 11 3
Propagandadelikte 6 8 6 5 4 2 6 1
Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 12 12 19 7 15 14 7 25
Verst gg VersG 0 0 0 0 0 0 0 0
Verst gg WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 14 18 21 15 34 28 32 23
Gesamtsumme 51 61 77 33 72 78 87 79
2017/Quartale 2018/Quartale 2019
I II III IV I II III IV I II
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 9 24 22 15 21 23 25 23 22 31
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub 0 3 0 0 1 0 1 0 1 3
Erpressung 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 10 27 22 15 23 25 26 23 23 35
Sachbeschädigungen 6 2 9 6 9 6 6 4 3 39
Nötigung/Bedrohung 1 7 0 7 3 4 9 3 7 7
Propagandadelikte 3 2 7 1 2 3 2 2 8 10
Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 26 16 15 11 9 11 12 8 11 10
Verst gg VersG 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0
Verst gg WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 34 40 38 8 29 42 57 31 49 43
Gesamtsumme 80 94 91 48 77 91 112 71 101 144
7. Wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straftatbestände wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung wegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ
seit 2013
a) eingeleitet,
b) eingestellt?
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen homo, trans*- bzw. interfeindlicher Straftaten 2013 bis 2018 und im
ersten Halbjahr 2019 angeklagt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach
Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)?
9. Wie viele der Tatverdächtigen wurden zu einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe
mit Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer
Jugendstrafe verurteilt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern
und Art der Straftaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Informationen zu den oben aufgeführten Fragen liegen der Bundesregierung
nicht vor. Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der
Staatsanwaltschaften (Fachserie 10 Reihe 2.6) erfasst keine deliktsbezogenen
Daten. Die eingeleiteten Strafverfahren werden lediglich unterteilt nach
ausgewählten Sachgebieten erfasst. Da es sich ferner um eine Verfahrensstatistik
handelt, werden auch Angaben zu den Opfern nicht erhoben.
Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der
Strafverfolgung (Fachserie 10 Reihe 3) erfasst die Aburteilungen und
Verurteilungen zwar deliktsbezogen. Auch in dieser Statistik werden jedoch keine Daten
zu den Opfern erfasst.
Erstmals für das Berichtsjahr 2018 werden zusätzlich zu diesen Statistiken
Informationen zu Straftaten der Hasskriminalität erhoben, die durch das
Bundesamt für Justiz zu einem Bundesergebnis zusammengeführt werden. Diese
Statistik wird auch Ermittlungsverfahren und Verfahrenserledigungen betreffend
Straftaten gegen Personen aufgrund deren sexuellen Orientierung/Identität
ausweisen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung allerdings
noch keine abschließenden Daten für 2018 vor. Auch in dieser Statistik werden
jedoch keine Angaben zu Opferzahlen erhoben.
10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Überfällen mit homo-, trans*- bzw. interfeindlicher oder zu vermutender
homo-, trans*- bzw. interfeindlicher Motivation in den Jahren 2013 bis
2018 und im ersten Halbjahr 2019
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt,
Die Fragen 10a und 10b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die
Darstellung der landeseigenen Fallzahlen fällt aufgrund der vom Grundgesetz
festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in die Hoheit der
einzelnen Länder. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann daher nicht
erfolgen. Es wird auf die zuständigen Länder verwiesen.
Nach Angaben des BKA wurden nachfolgende Personen im Sinne der
Fragestellung im Zeitraum 2013 bis 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 durch
nachfolgende Straftaten (nach Deliktsgruppen) in den Quartalen der jeweiligen
Jahre verletzt:
Deliktskategorie Verletzte Jahr / Quartal
Tötungsdelikte 1 II/2013
Körperverletzungsdelikte
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
2013 6 13 12 16
2014 6 18 10 8
2015 12 16 26 3
2016 16 19 25 20
2017 9 26 22 15
2018 20 21 28 27
2019 20 21 -- --
Deliktskategorie Verletzte Jahr / Quartal
Gefährlicher Eingriff 1 III/2016
Raub
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
2013 0 0 1 1
2014 0 0 0 1
2015 0 2 1 0
2016 0 0 1 2
2017 0 2 0 0
2018 2 0 1 0
2019 0 2 -- --
c) getötet
(bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der
Straftat aufschlüsseln)?
Im Zeitraum 2013 bis 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 wurde im Rahmen
eines Tötungsdeliktes eine Person im Sinne der Fragestellung getötet (zweites
Quartal 2018).
11. Inwiefern sind der Bundesregierung Differenzierungen über die von
vorurteilsmotivierter Kriminalität betroffenen Personengruppen bekannt?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über vorurteilsmotivierte
Gewalttaten speziell gegen z. B. homosexuelle (Cis-)Frauen und
(Cis-)Männer, trans*, intergeschlechtliche, bisexuelle Menschen vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Das individuelle Motiv der Straftat ist im Rahmen des KPMD-PMK detailliert
darzustellen. Straftaten, die aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der
sexuellen Identität einer Person begangen werden, sind im Unterthemenfeld
„Sexuelle Orientierung“ zu erfassen. Eine automatisierte trennscharfe
statistische Differenzierung verschiedener Opfergruppen entsprechend der
Fragestellung ist in der zentralen Fallzahlendatei LAPOS des BKA nicht möglich.
12. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle qualifizierte Studien und
Erhebungen, die von deutlich höheren Fallzahlen in Bezug auf Straftaten
gegen LSBTIQ ausgehen als die offiziellen PMK-Statistiken (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung das hohe „Dunkelfeld“ bei dieser
Form von Hasskriminalität?
Im Rahmen des KPMD-PMK werden lediglich Fälle erfasst, die der Polizei
bekannt geworden sind. Straftaten, die den Deliktbereichen der Hasskriminalität
zuzuordnen sind, werden der Polizei typischerweise durch die
Anzeigeerstattung der Opfer oder anderer Personen bekannt. Gleichzeitig sind die
begangenen Straftaten häufig Deliktsbereichen zuzuordnen, die sich allgemein – also
auch ohne eine politische Motivation des oder der Tatverdächtigen – durch eine
geringe Anzeigebereitschaft der Betroffenen auszeichnen. Daher weisen
Studien, die darauf abzielen, das polizeistatistische Dunkelfeld mit zu erfassen,
wesentlich höhere Fallzahlen als die amtliche Polizeistatistik aus. Die Ergebnisse
besagter Studien werden vom BKA zur Kenntnis genommen und mit
Erkenntnissen eigener Studien zum Ausmaß des Dunkelfeldes abgeglichen (siehe
www.bka.de/ErsteErgebnisseDVS2017, insbesondere S. 20/21). Die Bewertung
der empirischen Ergebnisse externer Studien erfolgt jeweils entlang
wissenschaftlicher Gütekriterien.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der vorhandenen Daten
im Bereich Hasskriminalität gegen LSBTIQ insbesondere in Hinblick auf
den Verfahrensablauf zwischen der Erfassung als entsprechende Straftat
durch die Polizei und dem weiteren Prozess der Strafverfolgung
(beispielsweise Verurteilung oder Verfahrenseinstellung)?
Wird seitens der Bundesregierung entsprechend Verbesserungsbedarf bei
der Erhebungspraxis gesehen?
Das BKA nimmt Aufgaben im Rahmen des KPMD-PMK wahr. Dieser ist ein
gemeinsames System von Bund und Ländern, das zum 1. Januar 2001
eingeführt wurde. Es gewährleistet bundesweit eine einheitliche, detaillierte und
systematische Erhebung der gesamten Straftaten zur Politisch motivierten
Kriminalität. Dabei unterliegen die Daten einem mehrstufigen
Qualitätssicherungsverfahren. Dadurch wird eine verlässliche Datenbasis für polizeiliche
Auswertungen, statistische Aussagen, Führungsentscheidungen, kriminalpolitische
Entscheidungen und die kriminologische Forschung zum Zwecke der
Prävention und Repression geschaffen. Der KPMD-PMK ermöglicht durch eine
mehrdimensionale Erfassung eine differenzierte Betrachtung der Politisch
motivierten Kriminalität. Der KPMD-PMK wurde mehrfach evaluiert, zuletzt im Jahre
2015. Zudem werden im Rahmen eines bundesweiten Abstimmungsprozesses
regelmäßig aufgrund von phänomenologischen Entwicklungen z. B.
Themenfelder oder Angriffsziele mit dem Ziel ergänzt, diese jeweiligen Entwicklungen
trennscharf in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS abbilden zu können.
Das Definitionssystem PMK ist mit dem dazugehörigen KPMD-PMK ein gut
funktionierendes, praxistaugliches System zur Erfassung und Auswertung
politisch motivierter Straftaten. Mit der komplexen Erfassung und den sich daraus
ergebenden vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten hat der KPMD-PMK auch
international eine Vorbildfunktion.
Die Zuständigkeit für die statistische Erfassung der justiziellen Verfahren liegt
bei den jeweiligen Justizbehörden. Die Datenlage der erstmals für das
Berichtsjahr 2018 erhobenen Informationen zu Straftaten der Hasskriminalität kann
derzeit noch nicht bewertet werden. Dies wird erst dann zuverlässig möglich sein,
wenn zumindest Daten für zwei Jahre vorliegen.
14. Inwiefern existieren bereits Pläne für die „unabhängige Evaluierung des
PMK-Erfassungssystems mit einer Überprüfung der theoretischen
Grundlagen“, wie sie in den Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises
Antisemitismus im Bereich Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung
(Bundestagsdrucksache 18/11970) enthalten ist (Erläuterung dort: „Vor
allem die verwendeten Definitionen und die vier Dimensionen (1)
Deliktqualität, (2) Phänomenbereiche, (3) Themenfelder und (4) extremistische
Qualität sollen überprüft werden ebenso wie deren Anwendung in der
Ermittlungspraxis.“)?
Im Bericht „Antisemitismus in Deutschland – aktuelle Entwicklungen“ des
Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (April 2017) wurde die
Überprüfung von Definitionen und vier Dimensionen der Politisch motivierten
Kriminalität angeregt (vgl. S. 267 des Berichts).
Unabhängig von und zeitlich parallel zur Arbeit des Unabhängigen
Expertenkreis Antisemitismus überprüfte und überarbeitete eine Bund-Länder-
Projektgruppe unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in
den Jahren 2015 bis 2017 alle Unterlagen zum KPMD-PMK.
Die Ergebnisse der o. g. Bund-Länder-Projektgruppe konnten aufgrund der
Parallelität der Arbeit im Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises
nicht berücksichtigt werden.
15. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die hohen
Dunkelziffern bei homo- bzw. transfeindlich motivierten Straftaten im
Themenfeld „Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität“ zu verringern bzw.
die Anzeigebereitschaft Betroffener und das Problembewusstsein der
Behörden zu erhöhen?
Im Deutschen Viktimisierungssurvey des Kriminalistischen Instituts des BKA
wurde in zwei Wellen (2012 und 2017) u. a. das Anzeigeverhalten in
bestimmten Deliktsbereichen erhoben. Diese repräsentative Bevölkerungsumfrage
wurde nicht nur dafür genutzt, die Anzeigequoten zu ermitteln, sondern auch die
Motive für und gegen eine Anzeigeerstattung nachzuvollziehen (www.bka.de/
ErsteErgebnisseDVS2017). Die Publikation von Ergebnissen vertiefender
Analysen zum Anzeigeverhalten bei vorurteilsgeleiteten Straftaten ist für das
zweite Halbjahr 2020 geplant. Diese werden frei zugänglich veröffentlicht und
zusätzlich an Behörden mit thematischem Bezug gesteuert.
Zudem fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) seit 2015 über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
verschiedene Maßnahmen auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene, die sich
mit dem Themenfeld Homosexuellen- und Transfeindlichkeit
auseinandersetzen.
Auf Ebene der Länder werden in diesem Zusammenhang 16
Landesdemokratiezentren gefördert, die Beratung für Betroffene von Homosexuellen- und
Transfeindlichkeit sowie zu anderen Formen der Diskriminierung anbieten. Die
Landesdemokratiezentren sind Teil der Strategie der Bundesregierung zur
Extremismusprävention und Demokratieförderung.
Darüber hinaus werden im Bundesprogramm derzeit neun Modellprojekte im
Themenfeld Homosexuellen- und Transfeindlichkeit gefördert, von denen zwei
Projekte Ansätze entwickeln und erproben, die Beratungsangebote bundesweit
stärken und Hassverbrechen systematisch erfassen sollen.
Mit Blick auf das Thema „Homo- und Transfeindlichkeit“ sieht die
Bundesregierung eine erhöhte Notwendigkeit zur gesellschaftlichen Sensibilisierung
und generellen Steigerung des Problembewusstseins. Es wird diesbezüglich
auch auf die Ausführungen im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus –
Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit
und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP 2017, S. 12 –
Homosexuellen- und Transfeindlichkeit) verwiesen.
16. Welche Anstrengungen werden unternommen, um unter
Polizeibediensteten über Einstellungsmuster gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu
informieren?
Neben Berücksichtigung der Thematik im Aus- und Fortbildungsbereich finden
im BKA regelmäßig Sonderveranstaltungen statt, die vom Fachbereich
Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes organisiert werden und allen
Beschäftigen offenstehen.
So wird im November 2019 eine „EinBlicke“-Veranstaltung stattfinden, in der
der Regisseur Peter Ohlendorf seinen Dokumentarfilm „Blut muss fließen“
vorstellen und anschließend mit den Gästen diskutieren wird. Die hier zu
gewinnenden Einblicke in die rechtsextreme Musikszene beleuchten alle Aspekte der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.
Ab Februar 2020 wird eine mehrteilige Veranstaltungsreihe unter dem Motto
„Spektrum GMF“ stattfinden, in der die verschiedenen Erscheinungsformen der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit gemeinsam mit Akteuren aus
Politik, Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Polizei
beleuchtet werden.
Weiterhin wird das BKA im Dezember 2019 (geplant als Pilotprojekt mit
weiteren zukünftigen Ausrichtungen ab 2020) ein eineinhalb tägiges Seminar
„Menschenrechte und Werteordnung des Grundgesetzes: Demokratie,
Pluralität, Populismus und Menschenfeindlichkeit“ für Führungskräfte des höheren
Dienstes ausrichten. Dieses Seminar behandelt insbesondere die
Themenbereiche Rassismus, Antisemitismus und Islamismus und soll mit entsprechenden
Übungen und Vorträgen sensibilisieren sowie Handlungsoptionen,
Interventionsmöglichkeiten und Argumentationsstrategien gegen menschenfeindliche
Parolen am Arbeitsplatz und gegen Hatespeech im Netz vermitteln. Für die
fachliche Gestaltung jenes Seminars konnte die Bildungsstätte Anne-Frank e.V.
in Frankfurt gewonnen werden.
Im Bereich der Bundespolizei wird gleichermaßen auch nach Abschluss der
Ausbildung (vgl. hierzu Antwort zu Frage 3) großer Wert auf die Erhaltung und
Förderung einer Sensibilisierung in Bezug auf Menschenrechte – auch zum
Thema Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle – gelegt. So werden
u. a. berufsethische Fortbildungen angeboten, Fortbildungslehrgänge für
(angehende) Führungskräfte, Seminare und Lehrgänge zur Vorbereitung von
Auslandseinsätzen u. Ä., in denen erneut vertiefte Kenntnisse zu Grund- und
Menschenrechten vermittelt werden. Im Rahmen von Führungslehrgängen wird
insbesondere die diskriminierungsfreie Anwendung von Kontroll- und
Befragungsbefugnissen sowie eine werteorientierte Führung geschult.
17. Welche präventiven Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
LSBTIQ besser vor Straftaten zu schützen?
Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTIQ) sind in ihrem
Alltag noch immer mit Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt konfrontiert.
Die Bundesregierung setzt sich daher mit verschiedenen Maßnahmen für den
Schutz und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und gegen
Homophobie in der Bevölkerung ein. Neben der Ahndung von homosexuellen und
transfeindlichen Straf- und Gewalttaten kommt dem Schutz vor
Diskriminierung sowie präventiven Angeboten eine besondere Bedeutung zu. Ein
Schwerpunkt liegt bei dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) verantworteten Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Daneben tragen die Angebote der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zum Abbau von Vorbehalten und
Diskriminierung bei. Die bpb greift in zahlreichen Print- und Onlineangeboten,
pädagogischen Materialien sowie in Projekten das Thema Homo- und
Transfeindlichkeit als eine Facette von „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ auf.
Im Übrigen wird auf die bisherigen Antworten, insbesondere zu den Fragen 3
und 15, verwiesen.
18. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Betroffenen
von Hasskriminalität gegen LSBTIQ Anlauf- und Beratungsstellen
vorzuhalten?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 und die dort erwähnten
Landesdemokratiezentren verwiesen, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
gefördert werden. Diese Landesdemokratiezentren dienen als Anlauf- und
Beratungsstellen für Betroffene von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie
von anderen Formen der Diskriminierung.
19. Inwiefern ist der Bundesregierung das aktuelle bundesweite gemeinsame
Projekt „ZEIG SIE AN!“ des Verbandes lesbischer und schwuler
Polizeibediensteter in Deutschland (VelsPol Deutschland e.V.) bekannt, und
erfolgt eine Unterstützung des Projektes auf Bundes- oder auf
Landesebene?
Das Projekt ‚ZEIG SIE AN!‘ des Verbandes lesbischer und schwuler
Polizeibediensteter ist bei der Bundespolizei bekannt, die im ständigen Austausch mit
den entsprechenden Interessenvertretern steht. Weitere Erkenntnisse hierzu
liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Akzeptanz und
Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten
innerhalb der Polizeien auf Bundes- und Landesebene gefördert?
Im BKA sowie in der Bundespolizei wurde zur Förderung der Akzeptanz und
Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten die
Möglichkeit eröffnet, für jeden Mitarbeiter in der Bundespolizei einen vertraulichen
Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen. Ferner wird die Akzeptanz durch die benannten Aus-
und Fortbildungen gefördert. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3
und 16 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
21. Mit welcher Strategie werden institutionelle Opferhilfen für LSBTIQ,
insbesondere für lesbische und queere Frauen sowie für Trans*-Personen,
auf Bundesebene von der Bundesregierung gefördert?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 und die dort erwähnten
Landesdemokratiezentren verwiesen, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
gefördert werden und als Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene von
Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie von anderen Formen der
Diskriminierung dienen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]