BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1293403.09.2019

Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Sören Pellmann, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ Nach einer Recherche des Online-Portals Buzzfeed.News vom Mai 2019 wurden dem Anti-Gewalt-Projekt Maneo 2017 allein in Berlin „324 Angriffe und Beleidigungen gegen Schwule, aber auch gegen lesbische Frauen und Trans- Personen“ gemeldet (www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/uebergriffe- gewaltgegen-lgbt-umfrage). Nach Presseberichten folterten im April 2018 drei rechtsextreme Männer einen schwulen Mann in Chemnitz zu Tode (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/ queerspiegel/landgericht-chemnitz-toetung-eines-homosexuellen-wird- nichtals-mord-gewertet/24436990.html). In den sozialen Medien wird homo- und transfeindlicher Hass geschürt, Cybermobbing gegen LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen) findet in beträchtlichen Größenordnungen statt (www.schau-hin.info/grundlagen/ cybermobbing-terror-im-netz). Ausdrucks- und Lebensweisen queerer Menschen werden verunglimpft, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, homo- und transfeindliche Hasskriminalität sowie Gewaltaufrufe nehmen zu, wie auch repräsentative Studien darlegen (www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/ Bericht_Hass_im_Netz.pdf). Während die rechtliche Situation von LSBTIQ in den letzten Jahren etwa im Rahmen der „Ehe für alle“, Rehabilitierungen von Verurteilten nach § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder der Gesetzgebung zur „Dritten Option“ verbessert wurde, gehören Diskriminierungen und Übergriffe verschiedener Art aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität aus Sicht der Fragesteller weiterhin zum Alltag. Unabhängige Beratungsstellen verzeichnen zunehmende Gewalttaten gegen LSBTIQ auch als Zeichen erhöhter Meldebereitschaft zumindest dort, wo es sensible Strukturen gibt. Gleichzeitig bleibt das Dunkelfeld signifikant groß. Der im Mai 2019 veröffentlichte Maneo- Arbeitsbericht spricht von erhöhten Fallzahlen und Anzeigebereitschaften gegenüber der Polizei. Obwohl mehr Fälle ins „Hellfeld“ kommen, würden viele Betroffene „viel zu wenig ihre Möglichkeit erkennen, sich mit einer Anzeige zu wehren“ (www.maneo.de/fileadmin/user_upload/dateien/MANEO- Report-2018-online_Teil_1.pdf). Als Bundesland, das explizit Daten zu homo- und transfeindlichen Straftaten in seiner Kriminalitätsstatistik veröffentlicht und zu diesem Themenbereich verhältnismäßig sensible Strukturen und politische Maßnahmen umgesetzt hat, dürfte Berlin das größte „Hellfeld“ zur Hasskriminalität gegen LSBTIQ auf- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12934 19. Wahlperiode 03.09.2019 weisen (vgl. www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/praevention/ straftaten_lsbti.pdf). In der Regel bleiben nach Auffassung der Fragesteller Polizeistatistiken deutlich weiter hinter den Realitäten von Hasskriminalität zurück. Eine aktuelle „Dunkelfeld“-Studie der LAQ Queeres Netzwerk Sachsen verzeichnet für die vergangenen fünf Jahre 1.672 Straftaten gegen LSBTIQ in Sachsen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die „Anzeigebereitschaft […] sowohl in Bezug auf die angegebene[n] Fallzahlen als auch in Bezug auf die Betroffenen sehr gering [ist]. Die offizielle Kriminalstatistik im Bereich Politisch motivierte Kriminalität (PKM) bildet in Bezug auf Gewalt gegen die sexuelle Orientierung nur einen Bruchteil der realen Gewalterfahrungen ab. Dabei fällt nicht nur auf, dass das „Dunkelfeld“ erheblich größer ist als das „Hellfeld“, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten. Bei weitem werden nicht alle Taten, die von LSBTTIQ* als vorurteilsmotivierte Kriminalität gewertet und zur Anzeige gebracht werden, auch im Rahmen der genannten Statistik als solche erfasst“ (www.queeres-netzwerk-sachsen.de/wp-content/ uploads/2019/06/Gewalterfahrungsstudie-LSBTTIQ- Sachsen_LAGQNS_2019.pdf). Opferberatungen und Betroffenenverbände fordern seit längerem mehr Sensibilisierung, statistische Trennschärfe und Queer- Kompetenz von Polizei und Staatsanwaltschaften (vgl. www.queeres-netzwerk- sachsen.de/wp-content/uploads/2019/06/ Zusammenfassung_Gewalterfahrungsstudie-LSBTTIQ- Sachsen_LAGQNS_2019.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wo, und in welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Polizei und Bundespolizei für LSBTIQ, und wie viele Personalstellen sind hierfür vorgesehen bzw. besetzt (bitte nach Bundesländern, Bundespolizei und ggf. Jahreszahlen der entsprechenden Einführung auflisten)?  2. Wie erfolgt in den Bundesländern und bei der Bundespolizei die Erfassung innerhalb des Polizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) von Anzeigen oder Hinweisen in Bezug auf vorurteilsmotivierte Kriminalität (Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität) gegenüber LSBTIQ? a) In welchen Themen und Unterthemen des Erfassungssystems zur Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten gegen LSBTIQ erfasst? b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung einer Straftat in diesen Themen bzw. Unterthemen?  3. Wo, und inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Formen von Hasskriminalität speziell gegen LSBTIQ Teil der Ausbildung zum Polizeibeamten bzw. zur Polizeibeamtin? Inwiefern wird in der Ausbildung der Bundespolizei auf besondere Gewaltgefährdungen und Erfahrungen hingewiesen, und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür vorgesehen (bitte nach Bundesländern auflisten)?  4. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LSBTIQ bei den Staatsanwaltschaften, und wie viele Personalstellen existieren hierfür (bitte nach Bundesländern auflisten)?  5. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Pressestellen der Polizei zum Bericht über homo-, trans*- und interfeindliche Straftaten aufgefordert oder verpflichtet?  6. Wie viele homo, trans*- bzw. interfeindliche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten Halbjahr 2019 verübt (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern, Anzahl und Art der Straftat aufschlüsseln)?  7. Wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straftatbestände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ seit 2013 a) eingeleitet, b) eingestellt?  8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen homo, trans*- bzw. interfeindlicher Straftaten 2013 bis 2018 und im ersten Halbjahr 2019 angeklagt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)?  9. Wie viele der Tatverdächtigen wurden zu einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Jugendstrafe verurteilt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)? 10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Überfällen mit homo-, trans*- bzw. interfeindlicher oder zu vermutender homo-, trans*- bzw. interfeindlicher Motivation in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten Halbjahr 2019 a) leicht verletzt, b) schwer verletzt, c) getötet (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der Straftat aufschlüsseln)? 11. Inwiefern sind der Bundesregierung Differenzierungen über die von vorurteilsmotivierter Kriminalität betroffenen Personengruppen bekannt? Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über vorurteilsmotivierte Gewalttaten speziell gegen z. B. homosexuelle (Cis-)Frauen und (Cis-)Männer, trans*, intergeschlechtliche, bisexuelle Menschen vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 12. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle qualifizierte Studien und Erhebungen, die von deutlich höheren Fallzahlen in Bezug auf Straftaten gegen LSBTIQ ausgehen als die offiziellen PMK-Statistiken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie bewertet die Bundesregierung das hohe „Dunkelfeld“ bei dieser Form von Hasskriminalität? 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der vorhandenen Daten im Bereich Hasskriminalität gegen LSBTIQ insbesondere in Hinblick auf den Verfahrensablauf zwischen der Erfassung als entsprechende Straftat durch die Polizei und dem weiteren Prozess der Strafverfolgung (beispielsweise Verurteilung oder Verfahrenseinstellung)? Wird seitens der Bundesregierung entsprechend Verbesserungsbedarf bei der Erhebungspraxis gesehen? 14. Inwiefern existieren bereits Pläne für die „unabhängige Evaluierung des PMK-Erfassungssystems mit einer Überprüfung der theoretischen Grundlagen“, wie sie in den Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus im Bereich Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung (Bundestagsdrucksache 18/11970) enthalten ist (Erläuterung dort: „Vor allem die verwendeten Definitionen und die vier Dimensionen (1) Deliktqualität, (2) Phänomenbereiche, (3) Themenfelder und (4) extremistische Qualität sollen überprüft werden ebenso wie deren Anwendung in der Ermittlungspraxis.“)? 15. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die hohen Dunkelziffern bei homo- bzw. transfeindlich motivierten Straftaten im Themenfeld „Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität“ zu verringern bzw. die Anzeigebereitschaft Betroffener und das Problembewusstsein der Behörden zu erhöhen? 16. Welche Anstrengungen werden unternommen, um unter Polizeibediensteten über Einstellungsmuster gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu informieren? 17. Welche präventiven Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um LSBTIQ besser vor Straftaten zu schützen? 18. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Betroffenen von Hasskriminalität gegen LSBTIQ Anlauf- und Beratungsstellen vorzuhalten? 19. Inwiefern ist der Bundesregierung das aktuelle bundesweite gemeinsame Projekt „ZEIG SIE AN!“ des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland (VelsPol Deutschland e.V.) bekannt, und erfolgt eine Unterstützung des Projektes auf Bundes- oder auf Landesebene? 20. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Akzeptanz und Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten innerhalb der Polizeien auf Bundes- und Landesebene gefördert? 21. Mit welcher Strategie werden institutionelle Opferhilfen für LSBTIQ, insbesondere für lesbische und queere Frauen sowie für Trans*-Personen, auf Bundesebene von der Bundesregierung gefördert? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen