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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrekturbitten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Mai 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
12.09.2019
Antwortdauer
9 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1290503.09.2019
Korrekturbitten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Mai 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Mai 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel
38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG
folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber
der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen
als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem
grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12905
19. Wahlperiode 03.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) im Mai 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils
nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium der Verteidigung im Mai
2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen
von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium,
Anlass und Kosten auflisten)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1317012.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12905 - Korrekturbitten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Mai 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12905 –
Korrekturbitten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Mai 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und
mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung
korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und
Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten
Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV
und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien
Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden,
oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach
einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort
der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht
vor.“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung
nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13170
19. Wahlperiode 12.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
11. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) im Mai 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte
jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat im Mai 2019 keine
anwaltliche Hilfe zum Ersuchen von Korrekturen von Berichterstattungen bei
Medien in Anspruch genommen.
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium der Verteidigung im
Mai 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach
Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das BMVg gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom
BMVg veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung
objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVg einen Hinweis für
geeignet und angemessen erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht. Eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/7472 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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