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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zur Situation von Care Leavern im Saarland
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
19.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1294703.09.2019
Zur Situation von Care Leavern im Saarland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Zur Situation von Care Leavern im Saarland
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen
einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen
Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch
schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen
Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als
Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im
Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege
oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt
haben.
Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a.,
dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit
in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der
Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an
Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der
in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“
(Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist
es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen
Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen.
In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist geregelt, dass Care
Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um dieser
Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss die Situation von Care Leavern
analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Care Leaver gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
im Saarland (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl- und
Schutzsuchende (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12947
19. Wahlperiode 03.09.2019
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
2. Wie viele Care Leaver nahmen seit 2015 im Saarland nach Kenntnis der
Bundesregierung weitere Hilfe gemäß § 41 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch in Anspruch und waren somit vom Kostenbeitrag betroffen (bitte nach
Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Welche Hilfen zur Erziehung wurden diesen Care Leavern nach Kenntnis
der Bundesregierung wie oft seit 2015 gewährt (bitte nach Jahreszahl,
Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem
Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch ergibt, im Saarland (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie
das?
4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus
§ 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt, im Saarland
(bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie
das?
5. Wie viele Care Leaver stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
einen Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im
Saarland (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie
das?
6. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 von dem Problem der Wohnungslosigkeit im
Saarland betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Wie viele von den betroffenen Personen sind Care Leaver?
a) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wie begründet
die Bundesregierung, dass ihr zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuellen
Daten vorliegen, obwohl sie bereits im 15. Kinder- und Jugendbericht
(2017) diesen Datenmangel festgestellt hat?
b) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wann, und wie
wird sie für verlässliche Daten in der Zukunft sorgen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1334419.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12947 - Zur Situation von Care Leavern im Saarland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12947 –
Zur Situation von Care Leavern im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen
einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen
Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend
noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen
Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen.
Als Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die
im Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der
Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt
haben.
Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a.,
dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich
damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der
Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an
Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen
müssen, der in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“
(Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der
Gesellschaft ist es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser
wichtigen Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende
Angebote zu machen. In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist
geregelt, dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben.
Um dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss die Situation
von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch
erfasst werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13344
19. Wahlperiode 19.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Care Leaver gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2010 im Saarland (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl- und
Schutzsuchende (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie
begründet sie das?
Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen aktuell bis
zum Berichtsjahr 2017 vor. Mit einer Veröffentlichung der Resultate für das
Berichtsjahr 2018 ist gegen Ende des Jahres zu rechnen. Eine Erhebung des
asylrechtlichen Status am Ende der Hilfe ist in der Statistik nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.
2. Wie viele Care Leaver nahmen seit 2015 im Saarland nach Kenntnis der
Bundesregierung weitere Hilfe gemäß § 41 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch in Anspruch und waren somit vom Kostenbeitrag betroffen (bitte
nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Welche Hilfen zur Erziehung wurden diesen Care Leavern nach
Kenntnis der Bundesregierung wie oft seit 2015 gewährt (bitte nach
Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie
begründet sie das?
Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen aktuell bis
zum Berichtsjahr 2017 vor. Mit einer Veröffentlichung der Resultate für das
Berichtsjahr 2018 ist gegen Ende des Jahres zu rechnen. Für die Antwort wird
auf die Anlage 2 verwiesen.
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem
Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch ergibt, im Saarland (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
Der Bundesregierung liegen zu den Einnahmen aus dem Kostenbeitrag nach
§ 94 Absatz 6 SGB VIII keine Erkenntnisse vor. Die Erfassung der Einnahmen
für die Einzel- und Gruppenhilfen im Rahmen der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik sieht keine Differenzierung nach einzelnen Hilfearten bzw.
Leistungen vor.
4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus
§ 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt, im Saarland
(bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den Verwaltungskosten für den
Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 SGB VIII ergibt, vor. Die im Rahmen
des SGB VIII anfallenden Verwaltungskosten werden nicht nach einzelnen
Rechtsvorschriften differenziert.
5. Wie viele Care Leaver stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 einen Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) im Saarland (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Die für die Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) relevanten Daten werden vom Statistischen Bundesamt erfasst
und jährlich veröffentlicht. Die einzelnen Erhebungsmerkmale sind in § 55
Absatz 2 BAföG detailliert geregelt. Erkenntnisse über Antragszahlen als solche
oder über Personen, die im Rahmen der Jugendhilfe in der Heimerziehung, der
Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben
oder gelebt haben, sind der amtlichen BAföG-Statistik nicht zu entnehmen.
Daten über die Anzahl der in den jeweiligen Bundesländern tatsächlich
Geförderten sowie weitere Erhebungsmerkmale stehen unter der Internetseite des
Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Um
welt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/
_inhalt.html%20-%20sprg233672) zur Verfügung.
6. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 von dem Problem der Wohnungslosigkeit im
Saarland betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Wie viele von den betroffenen Personen sind Care Leaver?
a) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wie begründet
die Bundesregierung, dass ihr zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuellen
Daten vorliegen, obwohl sie bereits im 15. Kinder- und Jugendbericht
(2017) diesen Datenmangel festgestellt hat?
b) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wann, und wie
wird sie für verlässliche Daten in der Zukunft sorgen?
Amtliche Statistiken über die bundesweite Zahl von Obdachlosen in
Deutschland liegen nicht vor. Entsprechend liegen auch keine Daten zur Anzahl der
jungen Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahre ohne einen festen Wohnsitz vor.
Um die Datenlage zu verbessern beabsichtigt die Bundesregierung die
Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung. Der Gesetzentwurf sieht die
Einführung einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen als
Stichtagserhebung am 31. Januar eines jeden Jahres vor. In die Datenerhebung
einbezogen werden solche Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in
Anspruch nehmen. Es sollen auch Angaben zum Alter erhoben werden. Weiterhin
wird mit dem Gesetz eine Wohnungslosenberichterstattung eingeführt, mit der
eine qualifizierte Datengrundlage über solche Formen von Wohnungslosigkeit,
die über den Gegenstand der statistischen Erhebung hinausgehen, geschaffen
wird.
Änderungsbedarfe hinsichtlich der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
sind auch Gegenstand der Diskussion im Dialogprozess „Mitreden –
Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Dialogprozesses wird das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im kommenden Jahr einen
Gesetzentwurf erarbeiten.
Drucksache 19/13344 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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