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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zur Situation von Care Leavern in Mecklenburg-Vorpommern
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
19.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1295110.07.2019
Zur Situation von Care Leavern in Mecklenburg-Vorpommern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber,
Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek,
Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Thomas Sattelberger,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Zur Situation von Care Leavern in Mecklenburg-Vorpommern
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen
einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen
Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch
schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen
Erziehungshilfen ohne den sozialen Rückhalt einer Familie meistern müssen. Als
Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im
Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege
oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt
haben.
Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a.,
dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit
in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, [...] plötzlich vor der
Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an Jugendliche
und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der in
der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“
(Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist
es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen
Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen.
In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist geregelt, dass Care
Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um dieser
Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss die Situation von Care Leavern
analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12951
19. Wahlperiode 10.07.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Care Leaver gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung Schutz- und
Asylsuchende (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
2. Wie viele Care Leaver nahmen seit 2015 in Mecklenburg-Vorpommern nach
Kenntnis der Bundesregierung weitere Hilfe gemäß § 41 SGB VIII in
Anspruch und waren somit vom Kostenbeitrag betroffen (bitte nach Jahreszahl,
Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Welche Hilfen zur Erziehung wurde diesen Care Leavern nach Kenntnis
der Bundesregierung wie oft seit 2015 gewährt (bitte nach Jahreszahl,
Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet
sie das?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem
Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 SGB VIII ergibt, in Mecklenburg-
Vorpommern (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie
das?
4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus
§ 94 Absatz 6 SGB VIII ergibt, in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach
Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie
das?
5. Wie viele Care Leaver stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
einen Antrag auf BAföG in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach
Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie
das?
6. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 von dem Problem der Wohnungslosigkeit in
Mecklenburg-Vorpommern betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele von den betroffenen Personen sind Care Leaver?
a) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wie begründet
die Bundesregierung, dass ihr zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuellen
Daten vorliegen, obwohl sie bereits im 15. Kinder- und Jugendbericht
(2017) diesen Datenmangel festgestellt hat?
b) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wann und wie
wird sie für verlässliche Daten in der Zukunft sorgen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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