[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet.
Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel
beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens
50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im
Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden.
Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis
zu 30 Mio. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen
(NRW) (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen
des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach
Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung
(Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die
zugesagte Förderung?
3. Wann und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche
Zuwendungsempfänger aus NRW (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell und
Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen?
Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer oder
Glasfaserkabel verlegt?
4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde bzw.
Stadt bzw. in welchem Kreis auch der Anschluss mindestens einer Schule
vorgesehen?
5. Wie viele Schulen in NRW sollten insgesamt durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem
schnelleren Kupferkabel versorgt werden?
6. Wie viele Haushalte sind bisher in NRW durch das Bundesförderprogramm
in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen?
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung
der Mittel in NRW?
8. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13013
19. Wahlperiode 05.09.2019
9. Wie viele Gemeinden aus NRW haben bisher ihre Förderbescheide im
Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben?
Welche Gemeinden waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen
verzichtet?
10. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau
nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der
Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
11. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die NRW-Gemeinden
ihre Förderbescheide zurückgegeben?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide
zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte?
Welche Gemeinden waren hier betroffen?
Berlin, den 16. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]