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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
(insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
24.09.2019
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenDigitales & Medien
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1301305.09.2019
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet.
Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel
beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens
50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im
Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden.
Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis
zu 30 Mio. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen
(NRW) (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen
des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach
Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung
(Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die
zugesagte Förderung?
3. Wann und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche
Zuwendungsempfänger aus NRW (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell und
Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen?
Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer oder
Glasfaserkabel verlegt?
4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde bzw.
Stadt bzw. in welchem Kreis auch der Anschluss mindestens einer Schule
vorgesehen?
5. Wie viele Schulen in NRW sollten insgesamt durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem
schnelleren Kupferkabel versorgt werden?
6. Wie viele Haushalte sind bisher in NRW durch das Bundesförderprogramm
in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen?
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung
der Mittel in NRW?
8. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13013
19. Wahlperiode 05.09.2019
9. Wie viele Gemeinden aus NRW haben bisher ihre Förderbescheide im
Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben?
Welche Gemeinden waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen
verzichtet?
10. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau
nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der
Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
11. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die NRW-Gemeinden
ihre Förderbescheide zurückgegeben?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide
zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte?
Welche Gemeinden waren hier betroffen?
Berlin, den 16. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1349224.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13013 - Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/13013 –
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau
gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel
beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens
50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im
Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden.
Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis
zu 30 Mio. Euro.
1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen
(NRW) (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im
Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte
nach Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung
(Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die
zugesagte Förderung?
3. Wann und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche
Zuwendungsempfänger aus NRW (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell
und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen?
Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer oder
Glasfaserkabel verlegt?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den gegenständlichen Infrastrukturprojekten wird nicht die Verlegung von
Kupferleitungen, sondern die Verlegung von Glasfaserleitungen gefördert. Seit
dem 1. August 2018 werden nur neue Projekte gefördert, die
Glasfaserverbindungen bis zum Endkunden vorsehen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13492
19. Wahlperiode 24.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastrukur vom 20. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen.
4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde bzw.
Stadt bzw. in welchem Kreis auch der Anschluss mindestens einer Schule
vorgesehen?
Derzeit sollen durch das Bundesförderprogramm 2321 Schulen in Nordrhein-
Westfalen an die Breitbandversorgung angeschlossen werden.
Zuwendungsempfänger Anzahl* Schulen nach
Antragstellung
Blomberg 6
Ennepe-Ruhr-Kreis 1
ENNI Stadt & Service Niederrhein (Wir 4 Region) 58
Gemeinde Altenberge 4
Gemeinde Dörentrup 6
Gemeinde Engelskirchen 4
Gemeinde Extertal 4
Gemeinde Holzwickede 3
Gemeinde Kalletal 4
Gemeinde Kranenburg 3
Gemeinde Leopoldshöhe 3
Gemeinde Neuenkirchen 2
Gemeinde Nottuln 5
Gemeinde Raesfeld 1
Gemeinde Westerkappeln 2
Hagen – Stadt der Fernuniversität 45
Hallewestfalen.net GmbH 20
Hochsauerlandkreis 8
Kolpingstadt Kerpen 20
Kreis Düren 106
Kreis Herford 46
Kreis Kleve 24
Kreis Kleve 19
Kreis Kleve 54
Kreis Lippe 14
Kreis Paderborn 19
Kreis Paderborn 30
Kreis Recklinghausen 114
Kreis Recklinghausen 94
Kreis Siegen-Wittgenstein 16
Kreis Viersen 51
Kreis Viersen 49
Kreis Warendorf 21
Kreis Warendorf 28
Kreis Wesel 7
Kreis Wesel 30
Kreisstadt Steinfurt 1
Kupferstadt Stolberg 20
Landeshauptstadt Düsseldorf 89
Landkreis Euskirchen 79
Märkischer Kreis 30
Oberbergischer Kreis - Der Landrat 53
Rheinisch-Bergischer Kreis 74
Zuwendungsempfänger Anzahl* Schulen nach
Antragstellung
Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat 130
Rhein-Sieg-Kreis 185
Stadt Aachen 17
Stadt Bergkamen 1
Stadt Bergneustadt 7
Stadt Bielefeld 50
Stadt Bonn 54
Stadt Coesfeld 10
Stadt Dortmund 170
Stadt Duisburg 84
Stadt Greven 9
Stadt Hamm 5
Stadt Horn-Bad Meinberg 4
Stadt Ibbenbüren 20
Stadt Leverkusen 34
Stadt Lügde 4
Stadt Lünen 29
Stadt Monschau 7
Stadt Mülheim an der Ruhr 48
Stadt Oerlinghausen 6
Stadt Radevormwald - Der Bürgermeister 4
Stadt Remscheid 44
Stadt Rheine 19
Stadt Schieder-Schwalenberg 2
Stadt Selm 9
Stadt Waldbröl - Der Bürgermeister 8
Stadt Wuppertal 3
StädteRegion Aachen - A 85 Regionalentwicklung
und Europa
1
Stadtverwaltung Krefeld 34
Teutoburger Planungs- und
Dienstleistungsgesellschaft mbH
1
Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH 51
Zweckverband INFOKOM 4
Gesamt 2321
* Die tatsächliche Schulanzahl kann nach vorläufiger Bescheidung bei
einzelnen Antragstellern zur endgültigen Bescheidung noch höher ausfallen
Stand: 16. September 2019
5. Wie viele Schulen in NRW sollten insgesamt durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem
schnelleren Kupferkabel versorgt werden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Daten zur potentiell förderfähigen
Anzahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen vor.
6. Wie viele Haushalte sind bisher in NRW durch das
Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s
gekommen?
Hierzu kann erst nach Vorliegen und Prüfung der Endverwendungsnachweise
durch die Bewilligungsbehörde eine belastbare Aussage getroffen werden.
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung
der Mittel in NRW?
Die letzte Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Endverwendungsnachweises.
Der Zeitpunkt der Anforderung der letzten Auszahlung obliegt dem
Zuwendungsempfänger und ist abhängig vom Projektfortschritt.
8. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet?
Um die Förderung sicherzustellen, wird die Richtlinie über 2019 hinaus
verlängert.
9. Wie viele Gemeinden aus NRW haben bisher ihre Förderbescheide im
Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben?
Welche Gemeinden waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen
verzichtet?
10. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes
Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe
der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
11. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die NRW-Gemeinden
ihre Förderbescheide zurückgegeben?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide
zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte?
Welche Gemeinden waren hier betroffen?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Antragsteller Beantragte
Förderung
Begründung für Rückgabe in Kurzfassung
Gemeinde Hopsten 132.569,50 € Keine Begründung
Kreisverwaltung Düren 14.084.136,92 € Neue Antragstellung
Kreis Warendorf 1.456.035,14 € Keine Begründung
Gemeinde Roetgen 4.916.581,32 € Eigenausbau der Deutschen Glasfaser
Stadt Hagen 8.135.838,33 € Eigenausbau durch Vodafone
Gemeinde
Engelskirchen
150.000,00 € Falscher Antrag
Stadt Essen 1.050.000,00 € Keine Begründung
Gemeinde
Leopoldshöhe
100.000,00 € Falscher Antrag
Kreis Siegen-
Wittgenstein
1.022.190,00 € Keine Begründung
Stand: 16. September 2019
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13492
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13492
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13492
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13492
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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