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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
26.09.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1315912.09.2019
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, Torsten Herbst,
Dr. Christian Jung, Bernd Reuther, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter,
Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms,
Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg,
Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
Die Bundesregierung strebt für die kommenden Jahre ein enormes Wachstum
der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland an. Zu diesem Zweck
schafft sie Kaufanreize durch steuerliche Vorteile, Kaufprämien und weitere
Maßnahmen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/
elektromobilitaet-weiter-vorantreiben-1530062). Gleichzeitig musste das
ursprünglich ausgegebene Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 um zwei
Jahre auf 2022 verschoben werden, da das Angebot und der Absatz von
Elektrofahrzeugen nicht den Vorstellungen der Nationalen Plattform
Elektromobilität (NPE) entsprechen und Elektroautos weiterhin einen marginalen Anteil am
PKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. So waren zum 1.
Januar 2019 insgesamt 83.175 reine Elektroautos laut Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) zugelassen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,2 Prozent aller
zugelassenen PKWs in der Bundesrepublik Deutschland (www.kba.de/DE/
Statistik/Fahrzeuge/Bestand/j%C3%A4hrlich/
2019_b_barometer.html?nn=2084378).
Der Ausbau der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt
primär mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu senken
(https://ecomento.de/2019/01/29/elektroauto-foerderung-mineraloelbranche-
bemaengelt-wettbewerbsnachteile/). Allerdings gibt es widersprüchliche
Aussagen und Kritik bezüglich der CO2-Bilanz von Elektrofahrzeugen. Diese
konzentrieren sich nicht auf die eigentliche Fahrt, die elektrische Batterie stößt im
Gegensatz zum Verbrennungsmotor im Fahrbetrieb kein CO2 aus, sondern auf
die CO2-Bilanz des gesamtheitlichen Schöpfungs-, Nutzungs- und
Abbauzyklus von Elektrofahrzeugen (www.n-tv.de/wirtschaft/Sinn-verteidigt-Fazit-zu-
Elektroautos-article20989625.html). Beispiele dafür sind der verwendete
Strom, dessen Zusammensetzung große Auswirkungen auf die CO2-Bilanz des
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13159
19. Wahlperiode 12.09.2019
jeweiligen Fahrzeugs hat, oder der Energieaufwand einer angemessenen
Entsorgung von Fahrzeug und Batterie. Eine vollständige Bewertung aller Aspekte
allein ermöglicht eine sachgerechte Bewertung und damit die Entwicklung hin
zu einer nachhaltigen Mobilität.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welchem Strommix geht die Bundesregierung bei eigenen
Ausführungen zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus, und von
welchem Strommix gehen Studien zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen
Elektrofahrzeugen aus, die die Bundesregierung verwendet (bitte nach Inhalt
des Strommixes, nach Referenzdatum und Studie aufgeschlüsselt)?
2. Wie setzt sich der durchschnittliche Strommix in der Bundesrepublik
Deutschland zusammen, den batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zum 1.
Januar 2019 tankten, und wie sind die Unterschiede zwischen den Ländern
(bitte insgesamt sowie für die Länder aufgeführt)?
3. Ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einem CO2-
neutralen Strommix in der Bundesrepublik Deutschland, und ab wann
rechnet sie mit CO2-neutralem PKW-Verkehr?
4. In welchem zeitlichen, inhaltlichen und anderweitigen Rahmen bewertet die
Bundesregierung die Nachhaltigkeit von batteriebetriebenen
Elektrofahrzeugen, insbesondere in Bezug auf deren CO2-Bilanz, und wie sind die
untersuchten Zyklen von Studien zu diesem Thema, auf die sich die
Bundesregierung bezieht?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden verschiedenen Zyklen
bezüglich ihrer Aussagefähigkeit zur Nachhaltigkeit von PKWs: Well-to-Tank
(Energiebereitstellung), Tank-to-Wheel (Fahrzeugwirkungsgrad) und
Wellto-Wheel (die beiden vorherigen Zyklen kombiniert), und welche Methodik
nutzt bzw. präferiert die Bundesregierung für ihre Schlussfolgerungen?
6. Findet der Aspekt der Entsorgung von Fahrzeug und Batterie Eingang in die
von der Bundesregierung verwendeten Zyklen zur Nachhaltigkeit von
batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen?
7. Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Meinung, dass batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge heute über eine bessere CO2-Bilanz als Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor verfügen, wenn der gesamte Lebenszyklus inklusive
Energiebereitstellung, Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung berücksichtigt
wird?
8. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein aktuell in der Bundesrepublik
Deutschland erhältliches batteriebetriebenes Elektrofahrzeug über eine
bessere CO2-Bilanz als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor verfügt, wenn der
gesamte Lebenszyklus inklusive Energiebereitstellung,
Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung berücksichtigt wird, und wenn ja, um welches
Fahrzeug handelt es sich dabei?
9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren über eine bessere CO2-Bilanz als
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verfügen werden, wenn der gesamte
Lebenszyklus inklusive Energiebereitstellung, Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung
berücksichtigt werden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
diese Annahme?
Berlin, den 20. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1360926.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13159 - Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13159 –
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung strebt für die kommenden Jahre ein enormes Wachstum
der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland an. Zu diesem Zweck
schafft sie Kaufanreize durch steuerliche Vorteile, Kaufprämien und weitere
Maßnahmen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/elektro
mobilitaet-weiter-vorantreiben-1530062). Gleichzeitig musste das
ursprünglich ausgegebene Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 um zwei Jahre
auf 2022 verschoben werden, da das Angebot und der Absatz von
Elektrofahrzeugen nicht den Vorstellungen der Nationalen Plattform Elektromobilität
(NPE) entsprechen und Elektroautos weiterhin einen marginalen Anteil am
PKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. So waren zum 1.
Januar 2019 insgesamt 83.175 reine Elektroautos laut Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) zugelassen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,2 Prozent aller
zugelassenen PKWs in der Bundesrepublik Deutschland (www.kba.de/DE/Sta
tistik/Fahrzeuge/Bestand/j%C3%A4hrlich/2019_b_barometer.html?
nn=2084378).
Der Ausbau der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt
primär mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu senken
(https://ecomento.de/2019/01/29/elektroauto-foerderung-mineraloelbranche-
bemaengelt-wettbewerbsnachteile/). Allerdings gibt es widersprüchliche
Aussagen und Kritik bezüglich der CO2-Bilanz von Elektrofahrzeugen. Diese
konzentrieren sich nicht auf die eigentliche Fahrt, die elektrische Batterie stößt im
Gegensatz zum Verbrennungsmotor im Fahrbetrieb kein CO2 aus, sondern auf
die CO2-Bilanz des gesamtheitlichen Schöpfungs-, Nutzungs- und
Abbauzyklus von Elektrofahrzeugen (www.n-tv.de/wirtschaft/Sinn-verteidigt-Fazit-zu-
Elektroautos-article20989625.html). Beispiele dafür sind der verwendete
Strom, dessen Zusammensetzung große Auswirkungen auf die CO2-Bilanz
des jeweiligen Fahrzeugs hat, oder der Energieaufwand einer angemessenen
Entsorgung von Fahrzeug und Batterie. Eine vollständige Bewertung aller
Aspekte allein ermöglicht eine sachgerechte Bewertung und damit die
Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Mobilität.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13609
19. Wahlperiode 26.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 25. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Von welchem Strommix geht die Bundesregierung bei eigenen
Ausführungen zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus, und
von welchem Strommix gehen Studien zur CO2-Bilanz von
batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus, die die Bundesregierung verwendet (bitte
nach Inhalt des Strommixes, nach Referenzdatum und Studie
aufgeschlüsselt)?
Die Bundesregierung legt bei der Bewertung der Klimafreundlichkeit von
Elektrofahrzeugen grundsätzlich den deutschen Strommix zugrunde. Der
Emissionsfaktor des Strommix wird jährlich vom Umweltbundesamt berichtet. Eine
aktuelle Bewertung und nähere Beschreibung ist unter www.bmu.de/fileadmin/
Daten_BMU/Download_PDF/Verkehr/emob_klimabilanz_2017_bf.pdf zu
finden.
Einschlägige Studien Dritter verfolgen in der Regel eine ähnliche
Betrachtungsweise, das heißt sie setzen den deutschen Strommix an. Im Vergleich zu
einer Betrachtungsweise mit rein erneuerbarem Strom oder unter
Berücksichtigung des Emissionshandels stellt dies eine konservative Perspektive dar.
Nähere Angaben sind den Studien zu entnehmen, eine Auflistung führt die
Bundesregierung nicht.
2. Wie setzt sich der durchschnittliche Strommix in der Bundesrepublik
Deutschland zusammen, den batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zum
1. Januar 2019 tankten, und wie sind die Unterschiede zwischen den
Ländern (bitte insgesamt sowie für die Länder aufgeführt)?
Unter der Voraussetzung, dass der Strom, der deutschlandweit bzw. auf
Länderebene erzeugt wird, auch verbraucht wird, stellt sich der Stromverbrauch von
Elektrofahrzeugen auf der Grundlage des jeweiligen Strommix wie folgt dar.
Der Strommix ist am 1. Januar 2019 aufgrund des gesetzlichen Feiertags stark
überzeichnet, da hier der Witterungseinfluss eines einzigen Tages einen großen
Einfluss hatte und die Produktion im Industrie- und GHD-Bereich zum großen
Teil heruntergefahren wurde.
Auf Länderebene liegen nur jahresscharfe Daten zum Energiemix vor. Da der
aktuelle Datenstand von Land zu Land sehr unterschiedlich ist, werden für die
Landesergebnisse mehrere Jahresergebnisse dargestellt.
3. Ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einem CO2-
neutralen Strommix in der Bundesrepublik Deutschland, und ab wann
rechnet sie mit CO2-neutralem PKW-Verkehr?
Die Transformation der Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien
ordnet sich ein in die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Erneuerbare
Energien werden künftig die wichtigste Primärquelle sein. Ihr Anteil am
Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen. Ein wichtiger
Meilenstein zu einem CO2-neutralen Strommix ist die von der Bundesregierung
beabsichtigte Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung. Danach wird die Kohleverstromung in
Deutschland schrittweise bis zum Jahr 2038 beendet sein und die mit der
Kohleverstromung verbundenen CO2-Emissionen zurückgehen.
Das Verkehrssystem in Deutschland wird im Jahr 2050 nahezu unabhängig von
Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff („dekarbonisiert“) und somit weitgehend
treibhausgasneutral sein. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird die
Bundesregierung einen wichtigen Schritt in diese Richtung gehen, indem die
notwendigen Rahmenbedingungen für den politischen und technologischen
Transformationsprozess geschaffen werden.
4. In welchem zeitlichen, inhaltlichen und anderweitigen Rahmen bewertet
die Bundesregierung die Nachhaltigkeit von batteriebetriebenen
Elektrofahrzeugen, insbesondere in Bezug auf deren CO2-Bilanz, und wie sind die
untersuchten Zyklen von Studien zu diesem Thema, auf die sich die
Bundesregierung bezieht?
Mit den Auswirkungen und Herausforderungen einer zunehmenden
Elektrifizierung des Straßenverkehrs beschäftigt sich eine Vielzahl von Studien.
Aufgrund der Bedeutung der Elektromobilität für Umwelt- und Klimaschutz
ebenso wie für Wertschöpfung und Beschäftigung bezieht die Bundesregierung ein
breites Spektrum von Analysen in ihre Positionierung ein. Sie verlässt sich
dabei nicht allein auf Untersuchungen Dritter, sondern hat zahlreiche eigene
Forschungsvorhaben dazu vergeben. Darüber hinaus bezieht die Bundesregierung
Analysen und Empfehlungen breit angelegter Akteursplattformen wie etwa der
Nationalen Plattform zur Zukunft der Mobilität (NPM) in ihre Erwägungen ein.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden verschiedenen Zyklen
bezüglich ihrer Aussagefähigkeit zur Nachhaltigkeit von PKWs: Well-to-
Tank (Energiebereitstellung), Tank-to-Wheel (Fahrzeugwirkungsgrad) und
Well-to-Wheel (die beiden vorherigen Zyklen kombiniert), und welche
Methodik nutzt bzw. präferiert die Bundesregierung für ihre
Schlussfolgerungen?
Bezüglich der Umweltauswirkungen von Pkw betrachtet die Bundesregierung
den vollständigen Lebenszyklus der Fahrzeuge (einschließlich aller
Komponenten), der eine gesamthafte Bewertung im Sinne einer Umweltbilanz ermöglicht.
Intersektorale Effekte, etwa bei der Energiebereitstellung, beim Energiebedarf
der Fahrzeug- und Fahrzeugteileproduktion und bezüglich Umweltwirkungen
der Rohstoffbereitstellung, sind integrierter Bestandteil einer solchen
Umweltbilanz. Aus regulatorischer Sicht ist es oftmals sinnvoll und erforderlich,
einzelne Elemente einer Umwelt- bzw. CO2-Bilanz separat zu analysieren und zu
regulieren.
6. Findet der Aspekt der Entsorgung von Fahrzeug und Batterie Eingang in
die von der Bundesregierung verwendeten Zyklen zur Nachhaltigkeit von
batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen?
Ja, siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 5.
7. Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Meinung, dass
batteriebetriebene Elektrofahrzeuge heute über eine bessere CO2-Bilanz als Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor verfügen, wenn der gesamte Lebenszyklus inklusive
Energiebereitstellung, Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung
berücksichtigt wird?
8. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein aktuell in der
Bundesrepublik Deutschland erhältliches batteriebetriebenes Elektrofahrzeug über eine
bessere CO2-Bilanz als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor verfügt,
wenn der gesamte Lebenszyklus inklusive Energiebereitstellung,
Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung berücksichtigt wird, und wenn ja, um
welches Fahrzeug handelt es sich dabei?
9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren über eine bessere CO2-Bilanz als
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verfügen werden, wenn der gesamte
Lebenszyklus inklusive Energiebereitstellung, Fahrzeugwirkungsgrad und
Entsorgung berücksichtigt werden, und wenn ja, wie begründet die
Bundesregierung diese Annahme?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Betrachtet man die Klimaschutzwirkung eines Elektrofahrzeugs im Sinne der
angesprochenen ganzheitlichen Bilanzierung, ergeben sich erhebliche und mit
wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien im Strommix im Zeitverlauf
zunehmende Treibhausgasvorteile von Elektrofahrzeugen. Diese Einschätzung
basiert auf konservativen Annahmen und zieht den Vergleich zu besonders
effizienten konventionellen Fahrzeugalternativen. Nähere Angaben und eine
detaillierte Erläuterung zu dieser Bewertung können dem in der Antwort auf Frage 1
genannten Papier entnommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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