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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Deutsche Arktispolitik
(insgesamt 95 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
20.11.2019
Antwortdauer
68 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1319313.09.2019
Deutsche Arktispolitik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Hubertus Zdebel, Lorenz Gösta Beutin,
Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Helin Evrim Sommer,
Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Deutsche Arktispolitik
Der Arktis kommt im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung eine
besondere Rolle zu. In der Klimaforschung wird davon ausgegangen, dass das
Schmelzen des arktischen Meereseises und des grönländischen Eisschildes ab
einem bestimmten Ausmaß im globalen Klimasystem irreversible Kipppunkte
darstellen. Der Erfolg oder Misserfolg des globalen Klimaschutzes wird sich
demnach auch an der künftigen Arktispolitik der Industriestaaten bemessen.
Ein zentraler Faktor im Kampf gegen den Klimawandel wird die Verhinderung
des weiteren Abschmelzens dieser Eismassen sein (www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/publikation/long/3283.pdf).
Viele große Küstenstädte und sogar ganze Staaten wären von einem Anstieg
des Meeresspiegels und darauffolgenden gigantischen Überflutungen direkt
betroffen (vgl. w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 5 7 2 2 5 4 /
b6c277110173d17aa1ef3e9e2de89061/wd-8-085-18-pdf-data.pdf). Vor allem
Regionen des globalen Südens würden unter einem noch viel massiveren
Mangel an Trinkwasser und an noch viel drastischeren Dürreperioden und
Ernteausfällen leiden. Aufgrund dessen würden diese Länder noch ärmer werden und
Millionen ihrer Bewohner von Hunger bedroht. Nach einer Studie der
Weltbank könnten zudem bis 2050 140 Millionen. Menschen aufgrund des
Klimawandels zur Flucht gezwungen werden (vgl. www.worldbank.org/en/news/
press-release/2018/03/19/climate-change-could-force-over-140-million-
tomigrate-within-countries-by-2050-world-bank-report). Auch Kriege zwischen
den Staaten des globalen Südens um Grundnahrungsmittel und
Wasserversorgung werden prognostiziert.
Zugleich ermöglicht das durch globale Erwärmung abschmelzende Meereseis
den Zugang zu Rohstoffen und die Entstehung neuer Schifffahrtswege in der
Arktis. Die Erderwärmung verläuft hier doppelt so schnell wie anderswo.
Studien von Klimaforschern gehen davon aus, dass Mitte dieses Jahrhunderts
sogar der Nordpol im Sommer eisfrei sein könnte, sodass viele Bodenschätze und
Zufahrtswege bereits in den nächsten Jahren freigeschmolzen sein werden (vgl.
www.ipcc.ch/working-group/wg2/?idp=605).
Die Bundesregierung zeigt seit längerer Zeit ein erkennbares Interesse an der
Arktis, welches sich unter anderem in den im Jahr 2013 verabschiedeten
Leitlinien deutscher Arktispolitik manifestiert, in denen sie angibt, die Arktis „zu
einem zentralen Gegenstand deutscher Politik“ machen zu wollen und konkrete
Schritte dafür darlegt (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirt
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13193
19. Wahlperiode 13.09.2019
schaft/EU-Fischereipolitik-Meeresschutz/Leitlinien-Arktispolitik.pdf?
__blob=publicationFile).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war zuletzt Gastgeber der
„Zweiten Arktiswissenschaftsministerkonferenz“, welche im Oktober 2018 in
Berlin stattfand (vgl. w w w . b m b f . d e / d e / f o r s c h e n - f u e r - d a s - e w i g e -
eis-7193.html). Außerdem fördert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung das Alfred-Wegener-Institut – Helmholtz-Zentrum für Polar- und
Meeresforschung – (AWI).
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
befindet sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
welche sich ebenfalls aktiv mit der Arktis beschäftigt (www.bgr.bund.de/DE/The
men/Polarforschung/Arktis/arktis_node.html).
Auch der Bundesnachrichtendienst setzt sich aktiv mit der Arktis auseinander
und bezeichnet sie als „eines der interessantesten Themen der Zukunft“, auch in
Hinsicht auf ihre geostrategische und militärische Bedeutung (siehe „Das
Rennen um die Arktis“, www.bnd.bund.de, abgerufen am 17. August 2018).
Zudem hob Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Fragilität des arktischen
Ökosystems und die damit einhergehende Gefahr durch äußere Eingriffe im
Oktober 2014 hervor: „Umweltschäden wirken sich im sensiblen arktischen
Ökosystem langfristiger als anderswo aus. Folgen eines Umweltunfalls lassen
sich viel schwerer unter Kontrolle bringen. Umso wichtiger ist das
Vorsorgeprinzip als Richtschnur der Arktispolitik. Daher würde ich es begrüßen,
intensiver darüber nachzudenken, bestimmte Gebiete in der Arktis unter besonderen
Schutz zu stellen“ (siehe www.deutschlandfunk.de/run-auf-die-arktis-deutsche-
forschung-im-zwiespalt.724.de.html?dram:article_id=320795).
Die Anrainerstaaten widmen der militärischen Bedeutung der Region ebenfalls
hohe Aufmerksamkeit. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat auf einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit dem norwegischen Verteidigungsminister
Frank Bakke-Jensen im Oktober 2018 einen Präsenzausbau angekündigt und
die militärischen Ansprüche der NATO durch die Übung Trident Juncture 18
untermauert, welche in Norwegen stattfand und an der ca. 50.000 Soldaten
teilnahmen (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_159853.htm?selectedLoca
le=en und www.nato.int/cps/en/natohq/news_158620.htm).
Großbritannien plant gemeinsame Truppenübungen mit Norwegen im Rahmen
eines neuen Programms. Außerdem plane das Vereinigte Königreich laut
seinem Verteidigungsminister den Einsatz der neueren U-Boot-Jagdflugzeuge des
Typs P-8 „Poseidon“ über der Arktis (vgl. www.gov.uk/government/news/
defence-secretary-announces-new-defence-arctic-strategy).
Aus den anderen Anrainerstaaten sind ähnliche Signale zu vernehmen. So
möchte Kanada seine Militärausgaben laut Verteidigungsminister Harjit Sajjan
bis 2027 um 70 Prozent steigern, was ebenfalls vor allem der Erhöhung seiner
Präsenz in der Arktis dienen soll. Russland baut seine militärische Präsenz dort
ebenfalls massiv aus und hat seit 2014 mehr als 500 Objekte mit einer Fläche
von mehr als 710.000 Quadratmetern zur Nutzung übergeben (vgl. www.cana
da.ca/en/department-national-defence/news/2017/06/canada_unveils_newdefen
cepolicy.html und https://ria.ru/20181106/1532164714.html).
Laut einem Bericht des Thinktanks European Council on Foreign Relations ist
das Verhältnis zwischen Russland und der NATO in Bezug auf die Arktis
angespannt und wird sich infolge der Klimaerwärmung und der damit
einhergehenden Eröffnung des Zugangs zu großen Öl- und Gasvorkommen, die auch die
deutsche Bundeswehr in ihrer Studie als „Chance“ bezeichnet, noch
verschärfen (vgl. www.ecfr.eu/article/commentary_strategy_on_ice_has_russia_alrea
dy_won_the_scramble_for_the_arct).
Trotz erheblicher Gefahren für das arktische Ökosystem wird nach Ansicht der
Fragesteller aus den oben erwähnten Leitlinien deutscher Arktispolitik deutlich,
dass der Zugang zu Rohstoffen das eigentliche Hauptziel der von der
Bundesregierung verfolgten Arktispolitik ist. So werden in diesem Bericht deutlich die
sich bei der Erschließung von Rohstoffvorkommen „bietenden Perspektiven für
die deutsche und europäische Wirtschaft“ angesprochen und es wird sogar in
aller Klarheit festgestellt, dass „Deutschland und seine Wirtschaft ein Interesse
am Zugang zu den großen arktischen Vorkommen“ haben. Der Geologische
Dienst der USA schätzt in seinem Bericht, dass die Arktis 13 Prozent der
vermuteten Ölressourcen der Erde und 30 Prozent der förderbaren Gasvorkommen
der Welt birgt (vgl. https://pubs.er.usgs.gov/publication/70035000).
Dieses große Interesse an Rohstoffvorkommen teilen auch andere große
Industrienationen, mit welchen die Bundesregierung somit konkurriert –
Anrainerstaaten wie die USA, Kanada und Russland, aber auch die Volksrepublik China,
die im Januar 2018 ihre Arktisstrategie im „Weißbuch zur arktischen Politik“
vorstellte. Der zentrale Begriff dieser Strategie ist die „polare Seidenstraße“,
womit China aufzeigt, dass es für sich neue Seerouten erschließen und seine
bisherigen Handelswege nach Europa um fast 4.000 Kilometer abkürzen will
(vgl. http://german.china.org.cn/txt/2018-01/28/content_50333339.htm).
Somit kann nach Auffassung der Fragesteller festgestellt werden, dass global
agierende Energiekonzerne (ExxonMobil, Shell, BP, Chevron u.a.) sowie große
Industrienationen, welche auch die Hauptverantwortung für den weltweiten
CO2-Ausstoß und für die daraus resultierende Klimakatastrophe tragen, von
dieser gleichzeitig profitieren, da sie ihnen in der Arktis neue, extrem profitable
Handelswege und Rohstoffzugänge eröffnet. Durch die Erschließung,
Verarbeitung und Nutzung der dort vorhandenen Rohstoffvorkommen, würde nach
Ansicht der Fragesteller der globale CO2-Ausstoß mutmaßlich steigen, statt zu
dessen globaler Reduktion beizutragen, wie im Übereinkommen von Paris und
den verpflichtenden nationalen Klimaschutzzielen vereinbart. Auch die
Bundesrepublik Deutschland trägt selbstverständlich als wichtiger Industriestandort
zum Klimawandel bei, während Unionspolitiker in diesem auch eine „Chance“
in Bezug auf die Arktis sehen (vgl. http://berliner-kreis.info/klima-und-energie
politik). Für den globalen Süden hätte die Klimaerwärmung aus Sicht der
Fragesteller hingegen nur negative Konsequenzen. Dies würde letztendlich zu
einem noch stärkeren Wohlstandsgefälle zwischen den entwickelten
Industrienationen und den Ländern des globalen Südens führen und die weltweite
Ungleichheit drastisch verschärfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung kommt der Arktis nach Einschätzung der
Bundesregierung im Rahmen der globalen Erwärmung zu?
2. Mit welchem Anstieg der durchschnittlichen Lufttemperatur in der Arktis
ist nach Kenntnis der Bundesregierung von 2030 bis 2100 zu rechnen (bitte
in Grad Celsius und in Zehn-Jahres-Schritten angeben)?
3. Wie wird sich die Erderwärmung nach Kenntnis der Bundesregierung bis
2030, 2050, 2070, 2100 auf die polare Eiskappe am Nordpol und die
Gletscher in der arktischen Region auswirken?
4. Welche Auswirkungen wird die erwartete Freisetzung von Methan im Zuge
des Rückgangs der Permafrostböden in der Arktis nach Einschätzung der
Bundesregierung auf das globale Klima haben?
5. Mit welchem Anstieg des Meeresspiegels ist nach Kenntnis der
Bundesregierung bis 2030, 2050, 2070, 2100 im Zuge des Schmelzens der
Polkappen und der Gletscher in der Arktis zu rechnen (bitte in Zentimetern
angeben)?
6. Welche Weltregionen und Länder werden nach Einschätzung der
Bundesregierung von diesem Meeresspiegelanstieg am meisten betroffen sein?
7. Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der erhöhte
Seetransport in der Arktis, die damit einhergehende verstärkte
Luftverschmutzung durch Rußpartikel und deren Ablagerung auf dem Gletschereis auf
die Wärmereflexion und die Eisschmelze auswirken?
8. Inwiefern kommt dem Schmelzen des Eises in der Arktis nach
Einschätzung der Bundesregierung die Bedeutung eines Kipppunktes im globalen
Klimasystem zu und bedarf daher besonderer Anstrengungen zur
Verhinderung dieser Entwicklung?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten
Forschungsergebnissen des Alfred-Wegener-Instituts, wonach „die
Veränderungen im Jetstream zumindest teilweise vom Rückgang des arktischen
Meereises verursacht werden“, womit auch ein Zusammenhang mit den
jüngsten Hitzesommern in Deutschland nahegelegt wäre (www.focus.de/
wissen/natur/neue-studie-erwaermung-der-arktis-fuehrt-zu-wetterextre
men-in-deutschland_id_10768071.html)?
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Einschätzung des
Berliner Kreises in der Union bei, wonach „die mit dem Schmelzen des polaren
Meereises verbundenen Chancen (eisfreie Nordpassage, neue
Fischfangmöglichkeiten, Rohstoffabbau) vermutlich sogar größer als mögliche
negative ökologische Effekte“ seien (vgl. das Positionspapier Klima und
Energie: http://berliner-kreis.info/klima-und-energiepolitik)?
11. Inwiefern ist der Kampf gegen den Klimawandel und die damit
einhergehende Reduktion der CO2-Emissionen seitens der Bundesregierung mit
dem Interesse am Zugang zu den arktischen Rohstoffvorkommen und der
Erschließung von Handelswegen vereinbar (siehe „Leitlinien deutscher
Arktispolitik“, S. 7), und welches der beiden Ziele betrachtet die
Bundesregierung als primär?
12. An welchen Standorten werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
Projekte zur Erschließung von Rohstoffen durchgeführt, und an welchen
Standorten sind zukünftige Projekte geplant (bitte nach Jahr, Standort,
beteiligten Unternehmen und Zweck der Projekte angeben)?
13. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausgewählten
Standorte in ausgewiesenen Territorien indigener Völker?
14. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte bzw. die
Lebensgrundlagen der indigenen Völker, die durch ihre Lebensweise auf
eine intakte Umwelt angewiesen sind, durch die Erschließung von
Rohstoffvorkommen verletzt?
15. Welche Schutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
geplant, um die Lebensräume der indigenen Völker zu bewahren?
16. Welche ministeriellen Ressorts und Fachabteilungen bzw. nachgeordneten
Bundesbehörden befassen sich mit dem Thema Arktis?
17. Wie ist die deutsche interministerielle Arktiskoordination organisiert bzw.
strukturiert?
18. Plant die Bundesregierung, ihre Arktisstrategie (siehe „Leitlinien deutscher
Arktispolitik“, 2013) zu aktualisieren?
Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?
19. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Arktispolitik eine
spezifische Klimaschutzstrategie für die Arktis, und steht sie darüber mit anderen
Staaten im Austausch?
20. Welche spezifische Klimaschutzstrategie verfolgt die Bundesregierung für
die Arktis?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen für marine
Säugetiere durch Abfälle, Abwasser und verursachten Lärm durch die zunehmende
Schifffahrt in der Arktis?
22. Verfolgt die Bundesregierung, anhand des von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel geforderten „Vorsorgeprinzips“, die Strategie,
bestimmte Gebiete in der Arktis unter Schutz stellen zu wollen, um das „sensible“
arktische Ökosystem zu bewahren?
23. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den
aktuellen Stand oder die Planung, bestimmte Gebiete in der Arktis unter Schutz
zu stellen?
24. Welche infrastrukturellen Konzepte der Rettungs- und
Säuberungsmaßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle von Unfällen,
Havarien und Ölkatastrophen in der Arktis?
25. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu geplanten
Konzepten zur Finanzierung bei Folgeschäden der Luft-, Boden- und
Wasserverschmutzung in der Arktis?
26. Welche deutschen Organisationen und bundesministeriellen Ressorts bzw.
Fachabteilungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung am 5.
Internationalen Arktis-Forum in Sankt Petersburg vom 8. bis 10. April 2019
teilgenommen bzw. das Arktis-Forum besucht?
27. Welche deutschen Organisationen und bundesministeriellen Ressorts bzw.
Fachabteilungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das 11.
Ministertreffen des Arktischen Rates in Finnland (Rovaniemi) vom 6. bis 7. Mai
2019 besucht?
28. Welche Mitgliedstaaten des Arktischen Rates haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung geweigert, bei dem Ministertreffen des Arktischen Rates
in Rovaniemi vom 6. bis 7. Mai 2019 in der gemeinsamen
Abschlusserklärung bzw. in dem Abschlussdokument Bezug auf den Klimawandel (sowie
das Pariser Klimaschutzabkommen) zu nehmen, und mit welcher
Begründung?
29. Wie evaluiert die Bundesregierung die 12. Sitzung des Arktisdialogs am
21. November 2018 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit?
Welche Bundestagsabgeordneten wurden zur Veranstaltung eingeladen?
30. Welche Bundestagsabgeordneten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zur 13. Sitzung des Arktisdialogs „Wissenschaftskooperationen in der
Arktis“ am 5. Juni 2019 eingeladen?
Wenn keine, warum nicht?
31. Welche Forschungsziele verfolgt die Wissenschaftspolitik der
Bundesregierung in der Arktis?
32. Mit welchen finanziellen Mitteln wurde das Alfred-Wegener-Institut seit
2000 durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
33. Welche Forschungsstationen in der Arktis werden von deutschen
Forscherinnen und Forschern aktuell genutzt?
34. Plant die Bundesregierung die Errichtung eigener permanenter
Forschungsstationen in der Arktis?
Wenn ja, wo, wann, und zu welchem Zweck?
35. Was ist der aktuelle Stand bezüglich des Forschungseisbrechers „Polarstern
II“, dessen Bau das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ende
2014 ausgeschrieben hatte?
36. Welche weiteren deutschen Forschungsschiffe für die Arktis sind in
Planung?
37. Wie viele Eisbrecher waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 in
der Arktisregion im Einsatz (bitte nach Staaten und Antriebssystemen
auflisten)?
38. Welche Staaten arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell am
Bau sowie an der Entwicklung neuer Eisbrecher für die Arktisregion?
39. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Mitgliedstaaten des
Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach
einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln)?
40. Welche Auswirkungen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-
Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation auf die deutsch-russische
Zusammenarbeit in der Arktis?
41. Wurde im Rahmen des Russlandbesuchs vom Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller im April 2019
die deutsch-russische Zusammenarbeit in der Arktisregion thematisiert,
undwenn ja, in welchem Zusammenhang?
42. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Beobachterstaaten
des Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach
einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln)?
43. Welche Folgen ergeben sich aktuell konkret aus den am Festlandsockel
vorgenommenen Untersuchungen, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
44. Was waren die Ergebnisse der nach Angaben des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie erfolgreichen Testphase des „Systems zum
dynamischen Positionieren im Eis“, welches von der Hamburgischen Schiffbau-
Versuchsanstalt (HSVA) entwickelt und vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im Rahmen des Forschungsprogramms „Maritime
Technologien der nächsten Generation“ mit insgesamt 784.000 Euro im
Zeitraum August 2008 bis Dezember 2012 gefördert wurde?
45. Wo wurde bzw. wird das in Frage 44 genannte System nach der
Markteinführung 2013 bisher verwendet, und mit welchen Ergebnissen?
46. Wurden Schiffe der deutschen Flotte mit diesem System ausgerüstet, und
wenn ja, welche, und wie viele?
47. Wurde das System ins Ausland verkauft, und wenn ja, an welche Staaten
und Unternehmen, und in welcher Menge?
48. Inwiefern ist es der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 gelungen, seine
Ad-hoc-Teilnahme an den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates
auszubauen (siehe „Leitlinien deutscher Arktispolitik“, S. 14)?
49. Zur Lösung welcher Probleme konnte die Bundesrepublik Deutschland im
Rahmen des Arktischen Rates nach Ansicht der Bundesregierung seit 2013
substanziell beitragen?
50. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Stärkung der
deutschen Beobachterrolle im Arktischen Rat (siehe „Leitlinien deutscher
Arktispolitik“, S. 2)?
51. Welche Projekte mit Bezug auf die Arktis mit den Organisationen mit
Beobachterstatus im Arktischen Rat fördert die Bundesregierung seit 2000
(bitte nach einzelnen Organisationen, Jahren und Umfang der Förderung
aufschlüsseln und Projekttitel angeben)?
52. In welchen weiteren Foren bzw. Gremien mit Bezug auf die Arktis neben
dem Arktischen Rat engagiert sich die Bundesregierung?
53. Über welche Informationen zum aktuellen Stand der Bewerbung der
Europäischen Union um den Beobachterstatus im Arktischen Rat verfügt die
Bundesregierung?
54. Welche Mitgliedstaaten im Arktischen Rat sind bzw. waren nach Kenntnis
der Bundesregierung bisher zurückhaltend bzw. ablehnend gegenüber dem
Antrag der Europäischen Union (EU) auf ihre Aufnahme als ständiger
Beobachter?
55. Inwiefern hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ukrainekrise auf
die Aufnahme der EU als ständiger Beobachter in den Arktischen Rat
ausgewirkt?
56. Welche Möglichkeiten bieten sich nach Kenntnis der Bundesregierung für
die EU, wenn ihr der Status zuerkannt würde?
57. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung der EU-Botschafterin für
die Arktisregion Marie-Anne Coninsx über die Annahme einer neuen oder
überarbeiteten EU-Arktispolitik in relativ naher Zukunft (vgl. www.eurac
tiv.de/section/eu-aussenpolitik/interview/konflikte-in-der-arktis-unwahr
scheinlich-aber-nicht-ausgeschlossen/)?
Hält die Bundesregierung es für zielführend, die bestehende EU-
Arktisstrategie zu aktualisieren?
58. Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der
EU-Arktispolitik?
59. Welche konkreten vertrauensbildenden Maßnahmen für die Arktisregion
hat die Europäische Union seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen?
60. Mit welchen finanziellen Mitteln fördert die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung den Arctic Economic Council (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
61. Inwiefern kooperiert die EU mit den Mitgliedstaaten des Arktischen Rates,
die nicht als EU-Mitgliedstaaten gelten?
62. In welchen weiteren Foren bzw. Gremien mit Bezug auf die Arktis neben
dem Arktischen Rat engagiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Europäische Union?
63. Welche Staaten sowie Bündnisse, an denen die Bundesrepublik
Deutschland beteiligt ist, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Strategiepapiere für die Arktis (bitte die Staaten, Bündnisse sowie die Namen der
Strategiepapiere auflisten)?
64. Welche Arktisanrainerstaaten haben das Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (UNCLOS) bisher nicht ratifiziert?
65. Mit den Regierungen welcher Mitgliedstaaten des Arktischen Rates hat die
Bundesregierung seit 2014 ihre Arktispolitik besprochen (bitte Datum und
Umstände der Gespräche nennen)?
66. Welches Konfliktpotenzial sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis
aktuell zwischen den Arktisanrainerstaaten (Kanada, USA, Russland,
Norwegen, Dänemark, Island, Finnland und Schweden)?
67. Teilt die Bundesregierung die Meinung von Experten aus dem
Bundesministerium in der Verteidigung, dass die bislang vorherrschende
Kooperationsbereitschaft einzelner Akteure in der Arktisregion geschwunden ist
(siehe www.bmvg.de/de/aktuelles/strategische-vorausschau-der-arktisdia
log-25808)?
Wenn ja, um welche konkreten Akteure, und um welche Bereiche handelt
es sich?
68. Inwiefern begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag des russischen
Außenministers Sergej Lawrow auf dem 5. Internationalen Arktis-Forum in
Sankt Petersburg am 9. April 2019, die seit 2014 ausgesetzten jährlichen
Treffen der Generalstabschefs der Mitgliedstaaten des Arktischen Rates
zwecks der Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität wieder
aufzunehmen und Kontakte auf der Ebene von Militärexperten der Arktisstaaten
herzustellen (siehe www.mid.ru/ru/press_service/minister_speeches/-/
asset_publisher/7OvQR5KJWVmR/content/id/3608543)?
69. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als aktuell geeignet an, im Rahmen
des Nato-Russland-Rates über die Sicherheitsfragen in der Arktisregion zu
beraten?
70. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der 11. Sitzung des
Arktisdialogs am 26. Juni 2018 im Bundesverteidigungsministerium?
Welche konkreten Anregungen seitens der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Sitzung wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung aufgenommen?
71. Über welche Informationen zur Organisationsstruktur von „Arctic Security
Forces Roundtable“ verfügt die Bundesregierung?
72. Hält die Bundesregierung Bundeswehreinsätze jenseits des nördlichen
Polarkreises grundsätzlich für möglich?
73. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an dem Aufbau von speziellen
Fähigkeiten für eventuelle militärische Einsätze in der Arktis sowie
gemeinsamen Manövern mit Bündnispartnern in der Region?
74. Welche Bedeutung wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) der Region Arktis
beigemessen?
An welchen konkreten militärischen Projekten mit Bezug auf die Arktis
wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von PESCO aktuell
gearbeitet?
75. Verfügt die Bundesregierung über eigene Konzepte einer arktischen
Sicherheitsarchitektur?
Wenn ja, über welche?
Wenn nein, wird an diesen aktuell gearbeitet?
76. An welchen Militärübungen jenseits des nördlichen Polarkreises hat die
Bundeswehr seit 1990 teilgenommen (bitte nach Jahren auflisten)?
77. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Norwegen als
Übungsplatz für das Manöver Trident Juncture gewählt?
78. Wie bewertet die Bundesregierung die Tauglichkeit der Bundeswehr für
Einsätze jenseits des nördlichen Polarkreises?
79. Inwiefern werden existierende Waffensysteme sowie existierende
Kampfbekleidung der Bundeswehr unter arktisch-winterlichen Bedingungen
erprobt (bitte die Waffensysteme nennen)?
80. Hat die Bundesregierung seit 2000 geplant, für extreme
Minustemperaturen bzw. für arktische Klimabedingungen taugliche Waffensysteme bzw.
entsprechende Kampfbekleidung zu entwickeln?
Wenn ja, welche, und wann?
81. Verfügt die Bundeswehr bereits über Handlungserfahrungen in der Arktis?
Wenn ja, über welche?
82. Über welche für die Arktis geeigneten Waffensysteme verfügt aktuell die
Bundeswehr (bitte alle Waffensysteme und ihre Herkunft auflisten)?
83. Wann hat die Bundesregierung den Bundesnachrichtendienst beauftragt, in
der Arktis „die dortigen geostrategischen Trends“ zu verfolgen und „die
politischen Entscheidungsträger über relevante Entwicklungen in der
Arktis“ zu informieren (siehe www.bnd.bund.de/DE/Die_Themen/hidden_con
tent1/Arktis/arktis_node.html)?
84. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in der Arktis tätig (bitte Standorte auflisten und ihre Standorte in
der Arktis angeben)?
85. In welchen Formaten werden zwischen der Bundesregierung und den
deutschen Unternehmen die Pläne der deutschen Wirtschaft für die
Arktisregion thematisiert bzw. besprochen?
86. Wie konkret bewertet die Bundesregierung das wirtschaftliche Potenzial
der Arktis, vor allem in Bezug auf die dort vorhandenen Bodenschätze?
87. Welche Konzepte zur Erschließung der Arktis verfolgt die
Bundesregierung, und mit welchen Staaten sowie Unternehmen arbeitet sie
diesbezüglich zusammen?
88. Welche zusätzlichen Erträge für Unternehmen einerseits und Schäden für
die natürliche Umwelt andererseits werden nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge der abschmelzenden Arktis durch mehr Schiffsverkehr sowie
leichter zugänglicher Rohstoffe erwartet?
An welchen konkreten Einschätzungen und Analysen orientiert sich die
Bundesregierung in dieser Frage?
89. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil von Gas
ist, das von der russischen Halbinsel Jamal über die Pipeline North Stream
II in die Bundesrepublik Deutschland transportiert wird oder werden soll,
und welchen Beitrag zur CO2-Einsparung in der Bundesrepublik
Deutschland leisten diese Gaslieferungen zum Erreichen der deutschen
Klimaschutzziele?
90. Welche Änderungen für die wirtschaftliche Nutzung (etwa Forst- und
Landwirtschaft, Fischerei) sind nach Auffassung der Bundesregierung in
der heute existierenden Permafrostzone angesichts der Klimaerwärmung zu
erwarten?
91. Welche Schäden an der bestehenden Infrastruktur sind nach Auffassung der
Bundesregierung in der heute existierenden Permafrostzone angesichts der
Klimaerwärmung zu erwarten?
92. Werden in den Gesprächen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung und den Vertreterinnen und Vertretern der chinesischen
Regierung Perspektiven der sogenannten Polaren Neuen Seidenstraße
thematisiert?
Wenn ja, wann, und in welchem Zusammenhang, und mit welchem
Ergebnis?
93. Inwiefern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Firmen an dem Ausbau der Infrastruktur der Nordostpassage?
94. Inwiefern hält die Bundesregierung die Pläne der russischen Regierung für
realistisch, den jährlichen Warenverkehr über die Nordostpassage bis zum
Jahr 2024 auf 80 Mio. Tonnen anzuheben?
95. Inwiefern ist die Bundesregierung mit den von Russland erarbeiteten
Auflagen für die Durchfahrt von ausländischen Militärschiffen der
Nordostpassage (https://iz.ru/852943/aleksei-kozachenko-bogdan-stepovoi-elnar-
bainazarov/kholodnaia-volna-inostrantcam-sozdali-pravila-
prokhodasevmorputi) einverstanden, nach denen Russland darüber 45 Tage im
Voraus informiert werden muss und die ausländischen Militärschiffe russische
Lotsen an Bord nehmen müssen?
Berlin, den 16. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1532620.11.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13193 - Deutsche Arktispolitik
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Hubertus Zdebel,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13193 –
Deutsche Arktispolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Arktis kommt im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung eine
besondere Rolle zu. In der Klimaforschung wird davon ausgegangen, dass das
Schmelzen des arktischen Meereseises und des grönländischen Eisschildes ab
einem bestimmten Ausmaß im globalen Klimasystem irreversible Kipppunkte
darstellen. Der Erfolg oder Misserfolg des globalen Klimaschutzes wird sich
demnach auch an der künftigen Arktispolitik der Industriestaaten bemessen.
Ein zentraler Faktor im Kampf gegen den Klimawandel wird die
Verhinderung des weiteren Abschmelzens dieser Eismassen sein (www.umweltbundes
amt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3283.pdf).
Viele große Küstenstädte und sogar ganze Staaten wären von einem Anstieg
des Meeresspiegels und darauffolgenden gigantischen Überflutungen direkt
betroffen (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/572254/b6c277110173d17aa
1ef3e9e2de89061/wd-8-085-18-pdf-data.pdf). Vor allem Regionen des
globalen Südens würden unter einem noch viel massiveren Mangel an Trinkwasser
und an noch viel drastischeren Dürreperioden und Ernteausfällen leiden.
Aufgrund dessen würden diese Länder noch ärmer werden und Millionen ihrer
Bewohner von Hunger bedroht. Nach einer Studie der Weltbank könnten
zudem bis 2050 140 Millionen. Menschen aufgrund des Klimawandels zur
Flucht gezwungen werden (vgl. www.worldbank.org/en/news/press-release/20
18/03/19/climate-change-could-force-over-140-million-to-migrate-within-cou
ntries-by-2050-world-bank-report). Auch Kriege zwischen den Staaten des
globalen Südens um Grundnahrungsmittel und Wasserversorgung werden
prognostiziert.
Zugleich ermöglicht das durch globale Erwärmung abschmelzende Meereseis
den Zugang zu Rohstoffen und die Entstehung neuer Schifffahrtswege in der
Arktis. Die Erderwärmung verläuft hier doppelt so schnell wie anderswo.
Studien von Klimaforschern gehen davon aus, dass Mitte dieses Jahrhunderts
sogar der Nordpol im Sommer eisfrei sein könnte, sodass viele Bodenschätze
und Zufahrtswege bereits in den nächsten Jahren freigeschmolzen sein werden
(vgl. www.ipcc.ch/working-group/wg2/?idp=605).
Die Bundesregierung zeigt seit längerer Zeit ein erkennbares Interesse an der
Arktis, welches sich unter anderem in den im Jahr 2013 verabschiedeten
Leitlinien deutscher Arktispolitik manifestiert, in denen sie angibt, die Arktis „zu
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15326
19. Wahlperiode 20.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
einem zentralen Gegenstand deutscher Politik“ machen zu wollen und
konkrete Schritte dafür darlegt (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirt
schaft/EU-Fischereipolitik-Meeresschutz/Leitlinien-Arktispolitik.pdf?__blob=
publicationFile).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war zuletzt Gastgeber der
„Zweiten Arktiswissenschaftsministerkonferenz“, welche im Oktober 2018 in
Berlin stattfand (vgl. www.bmbf.de/de/forschen-fuer-das-ewige-eis-7193
.html). Außerdem fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung
das Alfred-Wegener-Institut – Helmholtz-Zentrum für Polar- und
Meeresforschung – (AWI).
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
befindet sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
welche sich ebenfalls aktiv mit der Arktis beschäftigt (www.bgr.bund.de/DE/
Themen/Polarforschung/Arktis/arktis_node.html).
Auch der Bundesnachrichtendienst setzt sich aktiv mit der Arktis auseinander
und bezeichnet sie als „eines der interessantesten Themen der Zukunft“, auch
in Hinsicht auf ihre geostrategische und militärische Bedeutung (siehe „Das
Rennen um die Arktis“, www.bnd.bund.de, abgerufen am 17. August 2018).
Zudem hob Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Fragilität des arktischen
Ökosystems und die damit einhergehende Gefahr durch äußere Eingriffe im
Oktober 2014 hervor: „Umweltschäden wirken sich im sensiblen arktischen
Ökosystem langfristiger als anderswo aus. Folgen eines Umweltunfalls lassen
sich viel schwerer unter Kontrolle bringen. Umso wichtiger ist das
Vorsorgeprinzip als Richtschnur der Arktispolitik. Daher würde ich es begrüßen,
intensiver darüber nachzudenken, bestimmte Gebiete in der Arktis unter
besonderen Schutz zu stellen“ (siehe www.deutschlandfunk.de/run-auf-die-arktis-deut
sche-forschung-im-zwiespalt.724.de.html?dram:article_id=320795).
Die Anrainerstaaten widmen der militärischen Bedeutung der Region
ebenfalls hohe Aufmerksamkeit. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat auf
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem norwegischen
Verteidigungsminister Frank Bakke-Jensen im Oktober 2018 einen Präsenzausbau angekündigt
und die militärischen Ansprüche der NATO durch die Übung Trident Juncture
18 untermauert, welche in Norwegen stattfand und an der ca. 50.000 Soldaten
teilnahmen (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_159853.htm?selected
Locale=en%20und%20www.nato.int/cps/en/natohq/news_158620.htm).
Großbritannien plant gemeinsame Truppenübungen mit Norwegen im Rahmen
eines neuen Programms. Außerdem plane das Vereinigte Königreich laut
seinem Verteidigungsminister den Einsatz der neueren U-Boot-Jagdflugzeuge
des Typs P-8 „Poseidon“ über der Arktis (vgl. www.gov.uk/government/news/
defence-secretary-announces-new-defence-arctic-strategy).
Aus den anderen Anrainerstaaten sind ähnliche Signale zu vernehmen. So
möchte Kanada seine Militärausgaben laut Verteidigungsminister Harjit Sajjan
bis 2027 um 70 Prozent steigern, was ebenfalls vor allem der Erhöhung seiner
Präsenz in der Arktis dienen soll. Russland baut seine militärische Präsenz
dort ebenfalls massiv aus und hat seit 2014 mehr als 500 Objekte mit einer
Fläche von mehr als 710.000 Quadratmetern zur Nutzung übergeben (vgl.
www.canada.ca/en/department-national-defence/news/2017/06/canada_unveil
s_newdefencepolicy.html%20und%20https:/ria.ru/20181106/1532164714
.html).
Laut einem Bericht des Thinktanks European Council on Foreign Relations ist
das Verhältnis zwischen Russland und der NATO in Bezug auf die Arktis
angespannt und wird sich infolge der Klimaerwärmung und der damit
einhergehenden Eröffnung des Zugangs zu großen Öl- und Gasvorkommen, die auch die
deutsche Bundeswehr in ihrer Studie als „Chance“ bezeichnet, noch
verschärfen (vgl. www.ecfr.eu/article/commentary_strategy_on_ice_has_russia_alread
y_won_the_scramble_for_the_arct).
Trotz erheblicher Gefahren für das arktische Ökosystem wird nach Ansicht
der Fragesteller aus den oben erwähnten Leitlinien deutscher Arktispolitik
deutlich, dass der Zugang zu Rohstoffen das eigentliche Hauptziel der von der
Bundesregierung verfolgten Arktispolitik ist. So werden in diesem Bericht
deutlich die sich bei der Erschließung von Rohstoffvorkommen „bietenden
Perspektiven für die deutsche und europäische Wirtschaft“ angesprochen und
es wird sogar in aller Klarheit festgestellt, dass „Deutschland und seine
Wirtschaft ein Interesse am Zugang zu den großen arktischen Vorkommen“ haben.
Der Geologische Dienst der USA schätzt in seinem Bericht, dass die Arktis
13 Prozent der vermuteten Ölressourcen der Erde und 30 Prozent der
förderbaren Gasvorkommen der Welt birgt (vgl. www.pubs.er.usgs.gov/publication/
70035000).
Dieses große Interesse an Rohstoffvorkommen teilen auch andere große
Industrienationen, mit welchen die Bundesregierung somit konkurriert –
Anrainerstaaten wie die USA, Kanada und Russland, aber auch die Volksrepublik
China, die im Januar 2018 ihre Arktisstrategie im „Weißbuch zur arktischen
Politik“ vorstellte. Der zentrale Begriff dieser Strategie ist die „polare
Seidenstraße“, womit China aufzeigt, dass es für sich neue Seerouten erschließen und
seine bisherigen Handelswege nach Europa um fast 4.000 Kilometer abkürzen
will (vgl. www.german.china.org.cn/txt/2018-01/28/content_50333339.htm).
Somit kann nach Auffassung der Fragesteller festgestellt werden, dass global
agierende Energiekonzerne (ExxonMobil, Shell, BP, Chevron u. a.) sowie
große Industrienationen, welche auch die Hauptverantwortung für den weltweiten
CO2-Ausstoß und für die daraus resultierende Klimakatastrophe tragen, von
dieser gleichzeitig profitieren, da sie ihnen in der Arktis neue, extrem
profitable Handelswege und Rohstoffzugänge eröffnet. Durch die Erschließung,
Verarbeitung und Nutzung der dort vorhandenen Rohstoffvorkommen, würde nach
Ansicht der Fragesteller der globale CO2-Ausstoß mutmaßlich steigen, statt
zu dessen globaler Reduktion beizutragen, wie im Übereinkommen von Paris
und den verpflichtenden nationalen Klimaschutzzielen vereinbart. Auch die
Bundesrepublik Deutschland trägt selbstverständlich als wichtiger
Industriestandort zum Klimawandel bei, während Unionspolitiker in diesem auch eine
„Chance“ in Bezug auf die Arktis sehen (vgl. www.berliner-kreis.info/klima-u
nd-energiepolitik). Für den globalen Süden hätte die Klimaerwärmung aus
Sicht der Fragesteller hingegen nur negative Konsequenzen. Dies würde
letztendlich zu einem noch stärkeren Wohlstandsgefälle zwischen den
entwickelten Industrienationen und den Ländern des globalen Südens führen und die
weltweite Ungleichheit drastisch verschärfen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Arktis ist zu einer Schlüsselregion der Weltpolitik geworden. Ihre
ökologische, ökonomische und politische Bedeutung für die internationale
Gemeinschaft steigt stetig. Die Arktis gilt als Frühwarnsystem für die globale
Erderwärmung und die Folgen des Klimawandels. Sie erwärmt sich derzeit etwa
doppelt so schnell wie der Rest der Erde. Rückkopplungsprozesse beeinflussen
auch Klima und Wettergeschehen in Europa und in Deutschland. Bis Ende
dieses Jahrhunderts wird von einem Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter
oder mehr ausgegangen – mit gravierenden Folgen auch für Europa.
Der kürzlich erschienene Sonderbericht des Weltklimarates
(„Intergovernmental Panel on Climate Change“/IPCC) über den Ozean und die Kryosphäre hat
diese Erkenntnisse noch einmal bekräftigt und deutlich gemacht, dass die
Auswirkungen der globalen Erwärmung in vielen Bereichen gravierender sind als
bisher angenommen. In den polaren Regionen bedroht das Schrumpfen der
Kryosphäre und der damit verbundene Permafrostrückgang bis Ende des
Jahrhunderts weite Teile der arktischen Infrastruktur und hat Folgen für
Ernährungssicherheit, Wasserressourcen und die Lebensgrundlagen der dort lebenden
vier Millionen Menschen. Der Bericht geht aber auch darauf ein, dass
entschiedener Klimaschutz die Auswirkungen abfedern kann. Eine entsprechend
klimaresiliente Entwicklung erfordert jedoch eine umgehende, koordinierte und
konsequente Umsetzung von ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 21. August 2019 neue
Leitlinien deutscher Arktispolitik beschlossen und damit die Kernziele der
deutschen Arktispolitik dargelegt.
Für die Bundesregierung stehen Klima- und Umweltschutz im Einklang mit
dem Übereinkommen von Paris im Mittelpunkt einer zukunftsweisenden
Politik. Sie setzt sich außerdem dafür ein, dass europäische und internationale
Regelungen und Klimaschutzziele eingehalten und umgesetzt werden. Vorsorge-
und Verursacherprinzip sind für die Bundesregierung die Grundlage des
Handelns.
Angesichts der ökonomischen Perspektiven, die mit dem Schwinden des
Polareises in der arktischen Region einhergehen, wie eisfrei werdende
Schiffspassagen oder erreichbare Rohstofffelder, setzt sich die Bundesregierung für die
Festlegung höchster Umweltstandards ein. Die Ausweisung von
Schutzgebieten und Ruhezonen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt sind
Schlüsselelemente der deutschen Arktispolitik. Die Einhaltung rechtsverbindlicher
Regelungen zur Erkundung und zum Abbau von Bodenschätzen und die
Einbeziehung der lokalen und indigenen arktischen Bevölkerung in die Entwicklungen
in der Region sind unabdingbar.
Ziel der Bundesregierung ist der Erhalt der Arktis als konfliktarme Region. Die
Bundesregierung setzt sich für die kooperative Lösung von sich
überschneidenden Souveränitätsansprüchen in der Arktis unter der Prämisse
verantwortungsbewussten Handelns und für die Wahrung der geltenden Schifffahrts- und
Durchfahrtsrechte ein. Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, dass
sich auch NATO und Europäische Union (EU) verstärkt der Arktis und ihrer
sicherheitspolitischen Bedeutung widmen. Die Bundesregierung plädiert für die
Beibehaltung eines eindeutig defensiven Charakters jedweder militärischer
Maßnahmen, um einer verstärkten Militarisierung der Arktisregion
entgegenzuwirken.
Die Bundesregierung engagiert sich für einen klaren internationalen Rahmen,
der gleiche Regeln für alle festlegt. Sie wird Institutionen wie den Arktischen
Rat und die Internationale Seeschifffahrtsorganisation weiter stärken. Die
Bundesregierung begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit aller acht
Arktisstaaten im Arktischen Rat und ist bestrebt, Deutschlands bereits jetzt sehr
aktive Beobachterrolle weiter zu verstärken. Für die Bundesregierung ist darüber
hinaus die Pflege bilateraler Beziehungen zu den Staaten des Arktischen Rats
sowie zu anderen Beobachterstaaten eine zusätzliche Plattform für den
Austausch zur Arktispolitik.
Die Spitzenforschung ist ein wichtiger Grundpfeiler deutschen Engagements in
der Polarregion. Ziel der deutschen Arktisforschung ist, einen wesentlichen
Beitrag zum Verständnis der Arktis und darauf basierenden regionalen und
globalen Wirkungen zu leisten und dieses Wissen in die Gesellschaft und an die
Entscheidungsträger weiterzugeben. Die Bundesregierung engagiert sich
deshalb für Erhalt und Ausbau einer freien und verantwortungsvollen Forschung in
der Arktis und ist überzeugt, dass Deutschland aufgrund des großen
Spezialwissens in Forschung, Technologie und Umweltschutz zur nachhaltigen
wirtschaftlichen Entwicklung und der Vorhersagbarkeit zukünftiger Entwicklungen
in der Arktis beitragen kann. Die Forschung dazu muss im Einklang mit den
Interessen der Anrainerstaaten und der indigenen und lokalen Bevölkerung
erfolgen. Zudem sollten die Forschungsaktivitäten verantwortungsvoll verfolgt
werden und höchsten Umweltstandards unterliegen.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Einbindung der Arktis in eine
diversifizierte Ressourcensicherung sowie einer sicheren und umweltfreundlichen
Schifffahrt.
Die Bundesregierung setzt sich für die freie Schifffahrt in arktischen
Gewässern entsprechend den Regelungen des VN-Seerechtübereinkommens ein und
ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für eine koordinierte, sichere und
umweltverträgliche Seeschifffahrt in der Arktis insbesondere im Rahmen der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation zu verbessern. Der Bundesregierung sind
die zeitnahe Umsetzung der verbindlichen Regelungen und die freiwillige
Einhaltung relevanter Empfehlungen des „Polar Code“ ein wichtiges Anliegen, um
anspruchsvolle Sicherheits- und Umweltstandards der Schifffahrt in der Arktis
zu etablieren.
Die Bundesregierung orientiert sich an der geografischen Definition der Arktis
durch den Arktischen Rat, dem zentralen Forum der Zusammenarbeit in der
Region. Dieser zählt neben dem Arktischen Ozean die nördlichen Landgebiete
der acht Arktisstaaten Königreich Dänemark (Grönland), Republik Finnland,
Republik Island, Kanada, Königreich Norwegen (einschließlich Spitzbergen),
Russische Föderation, Königreich Schweden und Vereinigte Staaten von
Amerika (Alaska) zur Arktis.
Die Bundesregierung erwartet von der bisher größten internationalen Arktis-
Forschungsexpedition MOSAiC (Multidisciplinary drifting Observatory for the
Study of Arctic Climate) signifikante neue Erkenntnisse zur Rolle der Arktis im
globalen Klimasystem und insbesondere auch zu den Auswirkungen des
Klimawandels in der arktischen Region. Diese Mission wurde am 20. September
2019 unter Leitung des Alfred-Wegener–Instituts, Helmholtz-Zentrum für
Polar- und Meeresforschung mit Sitz in Bremerhaven, gestartet (www.mosaic-e
xpedition.org/expedition/).
1. Welche Bedeutung kommt der Arktis nach Einschätzung der
Bundesregierung im Rahmen der globalen Erwärmung zu?
Die Bundesregierung sieht in der Arktis einen Brennpunkt des globalen
Klimawandels, dessen Relevanz unter anderem aus wichtigen Kopplungsprozessen
zwischen den Eismassen und Schneeflächen über Land und Meer mit
Prozessen in Atmosphäre und Ozeanen resultiert.
2. Mit welchem Anstieg der durchschnittlichen Lufttemperatur in der Arktis
ist nach Kenntnis der Bundesregierung von 2030 bis 2100 zu rechnen (bitte
in Grad Celsius und in Zehn-Jahres-Schritten angeben)?
Der Bundesregierung liegen diverse Szenarien zum erwartbaren
Temperaturanstieg im arktischen Raum vor, die von der Entwicklung der globalen
Treibhausgasemission abhängig sind. Es wird auf den „Representative Concentration
Pathway“ des IPCC (www.ipcc.ch/sr15/chapter/spm/) verwiesen. Darüber
hinaus verweist die Bundesregierung auf den 6. Umweltbericht des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen („United Nations Environment Programme“/
UNEP) (www.wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/27539/GEO6_
2019.pdf?sequence=1&isAllowed=y).
3. Wie wird sich die Erderwärmung nach Kenntnis der Bundesregierung bis
2030, 2050, 2070, 2100 auf die polare Eiskappe am Nordpol und die
Gletscher in der arktischen Region auswirken?
Es wird auf den aktuellen Sonderbericht des Intergovernmental Panel on
Climate Change (IPCC) „The Ocean and Cryosphere in a Changing Climate“
(SROCC) , Kap. 4.2.2 verwiesen.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine gesicherten Kenntnisse zur
Entwicklung des Grönland-Eisschildes oder der arktischen Gletscher für
einzelne Dekaden vor.
4. Welche Auswirkungen wird die erwartete Freisetzung von Methan im
Zuge des Rückgangs der Permafrostböden in der Arktis nach Einschätzung
der Bundesregierung auf das globale Klima haben?
Es wird auf den aktuellen Sonderbericht des IPCC, SROCC, Kap. 3.4.2 und
3.4.3 verwiesen.
5. Mit welchem Anstieg des Meeresspiegels ist nach Kenntnis der
Bundesregierung bis 2030, 2050, 2070, 2100 im Zuge des Schmelzens der
Polkappen und der Gletscher in der Arktis zu rechnen (bitte in Zentimetern
angeben)?
Es wird auf den aktuellen Sonderbericht des IPCC, SROCC, Kap. 4.2.3
verwiesen.
6. Welche Weltregionen und Länder werden nach Einschätzung der
Bundesregierung von diesem Meeresspiegelanstieg am meisten betroffen sein?
Am stärksten sind kleine Inseln einschließlich kleiner Inselentwicklungsländer
(„Small Island Developing States“/SIDS) sowie die Polargebiete und niedrig
gelegenen Küstenzonen betroffen (Landgebiete, die weniger als zehn Meter
über dem Meeresspiegel liegen, darunter Bangladesch, Teile Indiens,
Indonesien und die Philippinen, die südliche Ostküste der USA, kleine Inselstaaten wie
die Fidschi, Jamaika, Malediven, Seychellen).
In diesen Gegenden leben derzeit rund 680 Millionen Menschen (fast 10
Prozent der Weltbevölkerung im Jahr 2010); für das Jahr 2050 wird eine
Bevölkerung von einer Milliarde prognostiziert.
7. Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der erhöhte
Seetransport in der Arktis, die damit einhergehende verstärkte
Luftverschmutzung durch Rußpartikel und deren Ablagerung auf dem Gletschereis auf
die Wärmereflexion und die Eisschmelze auswirken?
Grundsätzlich verringern dunkle Ablagerungen wie Ruß auf Schnee und Eis die
Rückstrahlung der Sonnenenergie. Aktuelle Prognosen sehen bei
abnehmendem Meereis eine verstärkte Nutzung der arktischen Seewege. Einer erhöhten
Luftverschmutzung durch Rußpartikel aufgrund von Treibstoffnutzung und
ungefilterten Abgasen ist durch geeignete Maßnahmen in der Seeschifffahrt
entgegenzuwirken. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation („International
Maritime Organisation“/IMO), eine Sonderorganisation der Vereinten
Nationen, die für die Sicherheit der Schifffahrt und die Verhütung von
Meeresverschmutzung durch Schiffe zuständig ist, diskutiert derzeit verschiedene
Maßnahmen, unter anderem ein Schwerölverbot für die Arktis.
8. Inwiefern kommt dem Schmelzen des Eises in der Arktis nach
Einschätzung der Bundesregierung die Bedeutung eines Kipppunktes im globalen
Klimasystem zu und bedarf daher besonderer Anstrengungen zur
Verhinderung dieser Entwicklung?
Nach der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen
gelten sowohl das Grönland-Eisschild als auch das Arktische Meereis als
sogenannte Kippelemente des globalen Klimasystems. Bei Überschreitung eines
bestimmten Grenzwertes (Kipppunkt) entwickeln diese Elemente eine
überproportionale Wirkung auf Umwelt und Klimasystem.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten
Forschungsergebnissen des Alfred-Wegener-Instituts, wonach „die
Veränderungen im Jetstream zumindest teilweise vom Rückgang des arktischen
Meereises verursacht werden“, womit auch ein Zusammenhang mit den
jüngsten Hitzesommern in Deutschland nahegelegt wäre (www.focus.de/w
issen/natur/neue-studie-erwaermung-der-arktis-fuehrt-zu-wetterextremen-i
n-deutschland_id_10768071.html)?
Die Bundesregierung leitet aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen ab, dass
die Emissionsquellen als Treiber der Klima- und Wetterveränderungen
konsequent und verstärkt reduziert werden müssen.
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Einschätzung des
Berliner Kreises in der Union bei, wonach „die mit dem Schmelzen des
polaren Meereises verbundenen Chancen (eisfreie Nordpassage, neue
Fischfangmöglichkeiten, Rohstoffabbau) vermutlich sogar größer als mögliche
negative ökologische Effekte“ seien (vgl. das Positionspapier Klima und
Energie: www.berliner-kreis.info/klima-und-energiepolitik)?
Die Bundesregierung nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Die Bundesregierung
stützt sich bei ihren Einschätzungen und Maßnahmen grundsätzlich auf
globale, wissenschaftliche Erkenntnisse und Bewertungen, darunter die drei Berichte
des IPCC aus den letzten zwölf Monaten (www.ipcc.ch/srocc/home/, www.ipcc
.ch/report/srccl/, www.ipcc.ch/sr15/).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Inwiefern ist der Kampf gegen den Klimawandel und die damit
einhergehende Reduktion der CO2-Emissionen seitens der Bundesregierung mit
dem Interesse am Zugang zu den arktischen Rohstoffvorkommen und der
Erschließung von Handelswegen vereinbar (siehe „Leitlinien deutscher
Arktispolitik“, S. 7), und welches der beiden Ziele betrachtet die
Bundesregierung als primär?
In der deutschen Arktispolitik [vgl. Leitlinien vom August 2019] ist ein
konsequenter Klima- und Umweltschutz zentrales Element. Um die vom Menschen
verursachte, globale Erwärmung deutlich zu begrenzen und die Ziele des
Übereinkommens von Paris zu erreichen, müssen Maßnahmen zur Minderung der
Treibhausgase strikt umgesetzt werden. Wichtige Schritte zur Erreichung der
Klimaschutzziele hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 und
den darin festgeschriebenen Minderungszielen, einem Maßnahmenprogramm
2030 sowie dem Klimaschutzgesetz bereits unternommen. Die
Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Anstrengungen der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zur Reduzierung der Rußemissionen und
Treibhausgasemissionen. Sie unterstützt IMO auch darin, dass eine Nutzung
möglicher arktischer Meerwege nur unter strikter Beachtung höchster und
international verbindlicher Umweltstandards für die Seeschifffahrt erfolgen kann,
wie sie zum Beispiel im „Polar Code“ angelegt sind, vgl. www.imo.org/en/Med
iaCentre/HotTopics/polar/Pages/default.aspx.
12. An welchen Standorten werden nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Projekte zur Erschließung von Rohstoffen durchgeführt, und an
welchen Standorten sind zukünftige Projekte geplant (bitte nach Jahr,
Standort, beteiligten Unternehmen und Zweck der Projekte angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung finden in den Arktisanrainerstaaten
Dänemark (Grönland), Kanada, Norwegen, Russland und USA bereits seit
Jahrzehnten Projekte zur Erkundung, Bewertung und Erschließung von Erdöl und
Erdgas statt. Im Verlauf der fast neunzigjährigen Explorationsgeschichte wurden in
der Arktis nördlich des Polarkreises mehr als 1.600 Bohrungen unter
Beteiligung zahlreicher internationaler Unternehmen vorgenommen.
Schwerpunktregionen sind die Halbinsel Yamal (Sibirien; Russland), North Slope (Alaska;
USA) und die südliche Barentssee (Norwegen).
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich auf der Halbinsel Yamal ein
integrierter Gasförderungs-, -behandlungs- und -verflüssigungskomplex.
Außerdem werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Autonomen Kreis
der Yamal-Nenzen (Russland) Projekte zur Förderung, Verarbeitung und
Verteilung von Erdöl und Erdgas durchgeführt; so um Beispiel in der „Achimov
Formation“ in der Region um Novy Urengoy, in der seit den 1950er Jahren durch
unterschiedliche Unternehmen und Konsortien Öl und Gas gefördert werden.
Nachstehende Informationen liegen der Bundesregierung zu den zahlreichen
Projekten zur Erschließung mineralischer Rohstoffe in der Arktisregion vor:
Grönland
Lagerstätte Wertminerale Derzeitiger Lizenzinhaber
Kvanefjeld Uran, Seltene Erden,
Natriumfluorid, Zink,
(Lithium, Beryllium,
Niob, Zirkon)
Greenland Minerals and Energy
Ltd., Australien
Kringlerne Zirkon, Niob, Tantal,
Seltene Erden
Rimbal Pty Ltd., Australien
Skaergaard Gold, Palladium, Platin Platina Resources Ltd., Australien
Malmbjerg Molybdän Greenland Resources Inc., Kanada
Citronen
Fjord
Blei, Zink IronBark Zinc Ltd., Australien
Black Angel Blei, Zink Arctic Resources HF, Island
Isua Eisenerz London Mining plc.,
Großbritannien
Nordamerikanische Arktis
Lagerstätte Wertminerale Derzeitiger Lizenzinhaber
Hope Bay Gold TMAC Resources Inc., Kanada
Baffin Island Gold Valore Metals Corp., Kanada
Committee
Bay Silber, Gold Auryn Resources Inc., Kanada
Aviat Diamant Stornoway Diamond Corp., Kanada
Chandalar Gold Goldrich Mining Company, USA
Ambler Kupfer, Zink, Silber,Gold NovaCopper Inc., USA
Anarraaq Zink,Blei, Silber Teck Resources Ltd., Kanada
Lik Zink, Blei, Silber Solitario Exploration & Royalty Corp., USA
Nordeuropäische Arktis
Lagerstätte Wertminerale Derzeitiger Lizenzinhaber
Nussir Kupfer, Silber, Gold Nussir ASA, Norwegen
Bruvann Nickel Scandinavian Highlands Holding A/S, Dänemark
Kaunisvaara Eisenerz Northland Resources Inc., Kanada
Gruvberget-
Fe Eisenerz LKAB AB, Schweden
Kallak Eisenerz Beowulf Mining plc., Großbritannien
Lulepotten Kupfer, Gold Agricola Resources plc.,Großbritannien
Jervas Kupfer Blackstone Ventures Inc., Kanada
Hannukainen Eisenerz, Kupfer, Gold Northland Resources Inc., Kanada
Yugo-
Vostochnaya
Gremyakha
Eisenerz, Titan,
Vanadium MMC Norilsk Nickel, Russland
Souker Nickel, Kupfer Kola Mining Corp., Kanada
Vuruchuaivench
Nickel, Kupfer
(Kobalt, PGM, Gold) MMC Norilsk Nickel, Russland
Pellapakh Molybdän, Kupfer Ovoca Gold plc., Irland
Oleningskoe Gold, PGM Ovoca Gold plc., Irland
Nyal’m-1 Gold Ovoca Gold plc., Irland
Nyal’m-2 Gold Ovaca Gold plc., Irland
Fedorovotundra PGM, Gold OAO Pana, Russland
West Pansky
Tundra PGM
OAO Pana, Russland / Uralplatina
Holding OOO, Russland
In der russischen Arktis finden Erkundungsprojekte zu Nickel, Wolfram, Niob,
Tantal, Blei/Zink, Kupfer, Zinn, Platingruppenmetalle, Gold, Silber, Antimon,
Seltene Erden, Diamanten, Phosphat und Glimmer statt. Nähere Erkenntnisse
darüber liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zu Standorten zukünftig geplanter Projekte für die Erschließung arktischer
Rohstoffe hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
13. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausgewählten
Standorte in ausgewiesenen Territorien indigener Völker?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen die Standorte der bestehenden
Förderprojekte teilweise in Regionen, in denen auch einige der indigenen Völker
des Nordens leben.
14. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte bzw.
die Lebensgrundlagen der indigenen Völker, die durch ihre Lebensweise
auf eine intakte Umwelt angewiesen sind, durch die Erschließung von
Rohstoffvorkommen verletzt?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
15. Welche Schutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
geplant, um die Lebensräume der indigenen Völker zu bewahren?
Der Bundesregierung liegen zu einzelnen Arktisanrainerstaaten folgende
Informationen vor:
In Finnland ist der überwiegende Teil des Sami-Gebiets bereits
Naturschutzgebiet. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen
bekannt.
Die grönländische Selbstverwaltung entscheidet selbst über sämtliche
Erschließungsvorhaben und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen.
In Kanada wird die Beteiligung indigener Gruppen an Entscheidungsprozessen
zu ihren Lebensräumen durch umfangreiche gesetzliche Regelungen sowie
Grundsätze geregelt. Die kanadische Regierung arbeitet an der Umsetzung der
Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte Indigener Völker in das
kanadische Recht. National und international setzt sich Kanada für die
Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz ein.
In Russland werden unter anderem durch das Gesetz Nr. 82 vom 30. April 1999
„Über die Garantie der Rechte der indigenen Völker in der Russischen
Föderation“ traditionelle Tätigkeiten und Lebensweisen geschützt und besondere
Nutzungsrechte etwa für traditionelle Tätigkeiten wie Rentierzucht, Fischfang und
Jagd garantiert. Die Vereinigung der indigenen Minderheiten des Nordens,
Sibiriens und des Fernen Ostens der Russischen Föderation nimmt an der Arbeit
des Arktischen Rats aktiv teil und hat neben ihrem Sonderstatus in Gremien der
Vereinten Nationen besondere Konsultationsrechte in der russischen
Gesetzgebung und Politik.
In den USA wird die Verantwortung gegenüber den auf Bundesebene
anerkannten indigenen Völkern Alaskas von dem beim Innenministerium angesiedelten
Amt für indianische Angelegenheiten wahrgenommen. Diese umfasst auch die
Wahrung der anerkannten Lebensräume.
16. Welche ministeriellen Ressorts und Fachabteilungen bzw. nachgeordneten
Bundesbehörden befassen sich mit dem Thema Arktis?
Mit den Themen der Arktis befassen sich das Auswärtige Amt (AA), das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und im
Geschäftsbereich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) und im Geschäftsbereich das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und im Geschäftsbereich das
Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 83 verwiesen.
17. Wie ist die deutsche interministerielle Arktiskoordination organisiert bzw.
strukturiert?
Das AA ist zuständig für die Koordinierung der deutschen Arktispolitik. Die
Fachministerien verantworten die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden die
Arktis betreffenden Fachpolitiken. Die Ministerien stimmen sich regelmäßig
auf Arbeitsebene ab.
18. Plant die Bundesregierung, ihre Arktisstrategie (siehe „Leitlinien
deutscher Arktispolitik“, 2013) zu aktualisieren?
Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung hat am 21. August 2019 ressortübergreifende Leitlinien
deutscher Arktispolitik beschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
19. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Arktispolitik eine
spezifische Klimaschutzstrategie für die Arktis, und steht sie darüber mit
anderen Staaten im Austausch?
20. Welche spezifische Klimaschutzstrategie verfolgt die Bundesregierung
für die Arktis?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammengefasst beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundesregierung bekennt sich zum Klimaschutzplan 2050 und den darin
festgeschriebenen Minderungszielen. Mit dem kürzlich im Kabinett
beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 sowie dem Klimaschutzgesetz soll die
Erreichung der Klimaschutzziele sichergestellt werden. Zusätzlich müssen
Rußemissionen in Deutschland und in Bezug auf internationale Aktivitäten deutscher
Unternehmen, einschließlich der Seeschifffahrt (sogenannte „Black-Carbon-
Emissionen“), reduziert werden. Die Bundesregierung unterstützt die
Aktivitäten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hierzu mit
Nachdruck. Die Bundesregierung beabsichtigt ebenfalls, die Aktivitäten der
Weltorganisation für Meteorologie („World Meteorological Organisation“/WMO) und
des im Aufbau befindlichen „Arctic Regional Climate Centre Network“ sowie
anderer internationaler Institutionen zu unterstützen, um Lücken in
Klimaüberwachungssystemen zu schließen und diese in ein dauerhaftes Klimamonitoring
zu überführen. Die Bundesregierung arbeitet im internationalen Klimaschutz
eng mit der Internationalen Gemeinschaft zusammen und bei arktisspezifischen
Anliegen auch mit den Mitgliedstaaten und Beobachtern im Arktischen Rat.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen für marine
Säugetiere durch Abfälle, Abwasser und verursachten Lärm durch die
zunehmende Schifffahrt in der Arktis?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 11 wird verwiesen. Erhöhte
Umweltbelastungen durch intensivere Seeschifffahrt erfordern ein umfassendes
Umweltschutzsystem, das für alle Schiffe in der Arktis gleichermaßen verbindlich ist.
Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass der „Polar Code“ der IMO
weiterentwickelt wird und auch Regelungen zu Unterwasserlärm enthält.
Wichtig sind weiterhin vorsorgende Maßnahmen zum Schutz vor
Ölverschmutzungen und ein vollständiges Verbot von Schweröl als Treibstoff und
weitergehende auf aktuellen Forschungsergebnissen basierende Maßnahmen. Die
Ausweisung von Sondergebieten und strengen Regeln für die Einleitung von Abwasser
oder die Einbringung von Abfällen oder auch Emissionsüberwachungsgebiete
zur Minderung von Schwefel- und Stickoxiden wie auch die Ausweisung
besonders empfindlicher Meeresgebiete („Particularly Sensitive Sea Areas“/
PSSA) können zum Schutz der empfindlichen Ökosysteme beitragen.
Entsprechende internationale Initiativen unterstützt die Bundesregierung.
22. Verfolgt die Bundesregierung, anhand des von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel geforderten „Vorsorgeprinzips“, die Strategie,
bestimmte Gebiete in der Arktis unter Schutz stellen zu wollen, um das
„sensible“ arktische Ökosystem zu bewahren?
Für die Bundesregierung sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip die Basis
des umweltpolitischen und wirtschaftlichen Handelns in der Arktis. Dies ist
auch in den Leitlinien der Bundesregierung festgehalten.
Deutschland setzt sich in verschiedenen Foren internationaler Zusammenarbeit
für die Ausweisung von Schutzgebieten in arktischen Gewässern ein.
Grundsätzlich ist die Einrichtung von Schutzgebieten in den Hoheitsgewässern und
Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der arktischen Anrainerstaaten
(Dänemark/Grönland, Kanada, Norwegen, Russland, USA) ausschließlich den
jeweiligen Küstenstaaten vorbehalten.
Im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des
Nordostatlantiks (Oslo-Paris-Konvention/OSPAR), basierend auf der Oslo-Konvention
von 1972 und der Paris-Konvention von 1974) setzt sich die Bundesregierung
seit Jahren für die Etablierung eines kohärenten und repräsentativen
Netzwerkes von Meeresschutzgebieten im Nordostatlantik ein, einschließlich der
arktischen Gewässer. Zudem setzt sich Deutschland als Beobachterstaat im
Arktischen Rat für die Etablierung eines pan-arktischen Netzwerkes von
Meeresschutzgebieten ein.
23. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den
aktuellen Stand oder die Planung, bestimmte Gebiete in der Arktis unter Schutz
zu stellen?
Im Oktober 2018 waren insgesamt 1,08 Millionen Quadratkilometer als
Meeresschutzgebiete deklariert – so das Ergebnis einer gemeinsamen Evaluierung
von UNEP-WCMC („United Nations Environment Programme – World
Conservation Monitoring Center“) und CAFF („Arctic Council Working Group on
Conservation of Arctic Flora and Fauna“).
Die Bundesregierung setzt sich für die Einrichtung eines Hochsee-
Schutzgebiets in der Arktis im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens für den
Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ein, das seit 2016 von den
Arktis-Staaten des Übereinkommens im Arktischen Rat diskutiert wird. Im
Oktober 2018 haben sich die arktischen Anrainerstaaten gemeinsam mit China,
der Europäischen Union, Island, Japan und der Republik Korea im Rahmen
eines multilateralen Abkommens darauf verständigt, unregulierte und illegale
kommerzielle Fischerei im gesamten zentralen arktischen Ozean jenseits
nationaler Rechtsprechung zu unterbinden.
24. Welche infrastrukturellen Konzepte der Rettungs- und
Säuberungsmaßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle von
Unfällen, Havarien und Ölkatastrophen in der Arktis?
25. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu geplanten
Konzepten zur Finanzierung bei Folgeschäden der Luft-, Boden- und
Wasserverschmutzung in der Arktis?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
26. Welche deutschen Organisationen und bundesministeriellen Ressorts bzw.
Fachabteilungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung am 5.
Internationalen Arktis-Forum in Sankt Petersburg vom 8. bis 10. April 2019
teilgenommen bzw. das Arktis-Forum besucht?
Vertreter der deutschen Auslandsvertretungen in Moskau und St. Petersburg
haben am 5. Internationalen Arktis-Forum teilgenommen. Zudem haben nach
Kenntnis der Bundesregierung Vertreter des GEOMAR Helmholtz-Zentrums
für Ozeanforschung Kiel und des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und
Meeresforschung teilgenommen.
27. Welche deutschen Organisationen und bundesministeriellen Ressorts bzw.
Fachabteilungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das 11.
Ministertreffen des Arktischen Rates in Finnland (Rovaniemi) vom 6. bis
7. Mai 2019 besucht?
Als Beobachterstaat im Arktischen Rat haben Vertreter der Bundesregierung
am 11. Ministertreffen des Arktischen Rates in Finnland (Rovaniemi)
teilgenommen.
28. Welche Mitgliedstaaten des Arktischen Rates haben sich nach Kenntnis
der Bundesregierung geweigert, bei dem Ministertreffen des Arktischen
Rates in Rovaniemi vom 6. bis 7. Mai 2019 in der gemeinsamen
Abschlusserklärung bzw. in dem Abschlussdokument Bezug auf den
Klimawandel (sowie das Pariser Klimaschutzabkommen) zu nehmen, und mit
welcher Begründung?
Zu internen Gesprächen in multilateralen Organisationen nimmt die
Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.
29. Wie evaluiert die Bundesregierung die 12. Sitzung des Arktisdialogs am
21. November 2018 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit?
Welche Bundestagsabgeordneten wurden zur Veranstaltung eingeladen?
30. Welche Bundestagsabgeordneten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zur 13. Sitzung des Arktisdialogs „Wissenschaftskooperationen in
der Arktis“ am 5. Juni 2019 eingeladen?
Wenn keine, warum nicht?
Die Fragen 29 und 30 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Arktisdialog wurde vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für
Polar- und Meeresforschung (AWI) ins Leben gerufen und wird seit 2017 vom
in Potsdam ansässigen Deutschen Arktisbüro koordiniert. Er bietet ein
fachliches Austauschforum beteiligter Bundesministerien, nachgeordneter Behörden,
Forschungsinstituten und der Zivilgesellschaft und fördert so den Dialog
zwischen Wissenschaft und Politik und die Abstimmung zwischen der
Bundesregierung und Fachexperten aus den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates oder
anderer relevanter Gremien.
31. Welche Forschungsziele verfolgt die Wissenschaftspolitik der
Bundesregierung in der Arktis?
Die deutsche Arktisforschung soll wesentliche Beiträge zum Verständnis der
Arktis und ihrer regionalen und globalen Bedeutung leisten und diese
Erkenntnisse für die Gesellschaft und politische Entscheidungsträger aufbereiten. In der
arktischen Forschung setzt sich die Bundesregierung ein für:
• die finanzielle Unterstützung nationaler Polarforschungsinstitutionen und
Projekte zur Untersuchung klimarelevanter Prozesse und Mechanismen,
• wissenschaftliche Beratungsangebote für politische Entscheidungsträger
zum Thema Arktis,
• die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen zur Ausweisung von
Schutzgebieten zum Schutz einzigartiger Biodiversität,
• internationale Abstimmungen zu Forschungsaktivitäten, um im Rahmen von
Vorsorge- und Verursacherprinzip als Grundprinzipien globales Wissen zum
Erhalt der Gemeinschaftsgüter zu erarbeiten,
• die Kooperation mit dem Arktischen Rat, insbesondere Umsetzung des vom
Arktischen Rat initiierten Abkommens zur Verbesserung der
Zusammenarbeit bei der Arktisforschung mit Schwerpunkt auf den drei Teilbereichen (1)
wissenschaftliche Beobachtung und gemeinsame Datennutzung, (2)
regionale und globale Veränderungen und (3) Herausforderungen der Bewohner der
Arktis,
• die Entwicklung einer europäischen Rahmenstrategie zur wissenschaftlichen
Erforschung der Arktis,
• die Einrichtung und das Management nationaler und internationaler
gemeinsamer Nutzung von Forschungsschiffen, Unterwasserfahrzeugen und
Observatorien entsprechend der Regelungen des Seerechtübereinkommens der
Vereinten Nationen.
32. Mit welchen finanziellen Mitteln wurde das Alfred-Wegener-Institut seit
2000 durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Einzelheiten zur institutionellen Förderung des Alfred-Wegener-Instituts (AWI)
durch die Bundesregierung sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Jahr In tausend Euro
2000 65.417
2001 67.787
2002 79.401
2003 80.558
2004 85.022
2005 78.145
2006 88.964
2007 93.691
2008 86.531
2009 92.091
2010 87.631
2011 93.894
2012 97.005
2013 100.335
2014 106.313
2015 115.058
2016 121.770
2017 136.941
2018 133.689
2019 133.174
2000-2019 1.943.420
33. Welche Forschungsstationen in der Arktis werden von deutschen
Forscherinnen und Forschern aktuell genutzt?
Das Netzwerk „International Network for Terrestrial Research and Monitoring
in the Arctic“ (Interact, www.eu-interact.org/) listet terrestrische
Forschungsstationen unter anderem in den Färöer Inseln, Grönland, Island, Kanada,
Nordeuropa, Russland und den USA auf. Informationen über die aktuelle Nutzung
durch deutsche Forscherinnen und Forscher zu diesen Stationen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen institutioneller Kooperationen des
deutschen Alfred-Wegener-Instituts (AWI) mit dem französischen Polarforschungs-
Institut Paul Emilie Victor (IPEV) wird die AWIPEV Forschungsbasis Ny-
Ålesund auf Spitzbergen als gemeinsame Station betrieben, in der sich deutsche
Wissenschaftler zu Forschungsarbeiten regelmäßig aufhalten.
34. Plant die Bundesregierung die Errichtung eigener permanenter
Forschungsstationen in der Arktis?
Wenn ja, wo, wann, und zu welchem Zweck?
Derzeit plant die Bundesregierung keine permanenten Forschungsstationen in
der Arktis.
35. Was ist der aktuelle Stand bezüglich des Forschungseisbrechers
„Polarstern II“, dessen Bau das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ende 2014 ausgeschrieben hatte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der
Abgeordneten Claudia Müller auf Bundestagsdrucksache 19/14492 verwiesen.
36. Welche weiteren deutschen Forschungsschiffe für die Arktis sind in
Planung?
Derzeit plant die Bundesregierung keine weiteren Forschungsschiffe für den
Einsatz in der Arktis.
37. Wie viele Eisbrecher waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 in
der Arktisregion im Einsatz (bitte nach Staaten und Antriebssystemen
auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren im Jahr 2018 je ein militärischer,
konventionell angetriebener Eisbrecher Russlands und Chinas in der
Arktisregion im Einsatz, zudem der deutsche Forschungseisbrecher „Polarstern“ mit
dieselmechanischem Antriebsystem. Zu Einsätzen ziviler Eisbrecher anderer
Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Eine Übersicht über Forschungseisbrecher gibt das durch die EU geförderte
Vorhaben „Arctic Research Icebreaker Consortium (ARICE)“ (www.arice.eu/).
Des Weiteren sind auf der Website des „Forum of Arctic Research Operator
(FARO)“, einem Netzwerk der Arktisforschung betreibenden Einrichtungen,
Eisbrecher gelistet (www.faro-arctic.org/science-platforms-and-infrastruc
tures/).
38. Welche Staaten arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell am
Bau sowie an der Entwicklung neuer Eisbrecher für die Arktisregion?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen Russland und China über
Schiffbauprogramme für neue Eisbrecher. Zudem hat die Bundesregierung Kenntnis
von jeweils einem in Bau befindlichen Forschungseisbrecher in Deutschland
und Großbritannien.
39. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Mitgliedstaaten des
Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach
einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert seit dem Jahr 2000 bilaterale Arktis-
Forschungsvorhaben deutscher Forschungseinrichtungen mit folgenden
Mitgliedstaaten des Arktischen Rates (in Tausend Euro):
Jahr Russland Kanada Norwegen
2000 2.732
2001 1.877
2002 2.324
2003 1.273
2004 1.581
2005 535
2006 598
2007 2.834
2008 2.529
2009 2.640
2010 2.918
2011 2.253 48
2012 643 13 69
2013 3.116 34 74
2014 3.369 8 18
2015 3.097 5
2016 2.316
2017 2.137
2018 1.991
2019 1.868
40. Welche Auswirkungen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU-Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation auf die
deutschrussische Zusammenarbeit in der Arktis?
Der Bundesregierung sind keine Auswirkungen von EU-Sanktionen auf die
deutsch-russische Zusammenarbeit in der Arktis bekannt.
41. Wurde im Rahmen des Russlandbesuchs vom Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller im April 2019
die deutsch-russische Zusammenarbeit in der Arktisregion thematisiert,
undwenn ja, in welchem Zusammenhang?
Beim Besuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Gerd Müller, in Russland wurden Fragen des Erhalts der
Biodiversität und des Umweltschutzes erörtert; thematisiert wurde auch das
Auftauen von Permafrostböden und dessen Folgen für das Weltklima.
42. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Beobachterstaaten
des Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach
einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert seit 2014 bilaterale Arktis-Forschungsvorhaben
deutscher Forschungseinrichtungen mit folgenden Beobachterstaaten des
Arktischen Rates (in Tausend Euro):
Jahr Volksrepublik China Großbritannien
2014 104
2015 237
2016 249
2017 73
2018 57 187
2019 1.066
43. Welche Folgen ergeben sich aktuell konkret aus den am Festlandsockel
vorgenommenen Untersuchungen, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
Die fünf Küstenstaaten des arktischen Ozeans und seiner angrenzenden
Gewässer Dänemark (Grönland), Kanada, Norwegen (Spitzbergen), Russland und die
USA machen Festlandsockel-ansprüche nach dem Seerechtsübereinkommen
der Vereinten Nationen (SRÜ) auch jenseits einer Breite von 200 Seemeilen,
gemessen ab den jeweiligen Basislinien, geltend. Zur Festlegung der äußeren
Grenzen ihres jeweiligen Festlandsockels haben gegenwärtig Dänemark,
Kanada und Russland bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels
(FSGK) entsprechende Anträge nach Artikel 76 und Anlage II des SRÜ
unterbreitet und erheben hierzu weitere wissenschaftliche und technische Daten. Die
FSGK wird zu gegebener Zeit Empfehlungen an die betreffenden
Küstenstaaten hinsichtlich der Festlegung der äußeren Grenzen der jeweiligen
Festlandsockel richten. Die betreffenden arktischen Küstenstaaten mit
gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten sind sodann verpflichtet, den
jeweiligen Festlandsockel durch eine völkerrechtliche Übereinkunft im Sinne einer
der Billigkeit entsprechenden Lösung abzugrenzen. Die Bundesregierung
begrüßt, dass die arktischen Küstenstaaten ihre Anträge bei der FSGK nach
Maßgabe des SRÜ unterbreiten, hierzu weitere wissenschaftliche Untersuchungen
vornehmen und Festlandsockelgebiete in der Arktis in einvernehmlicher Weise
abgrenzen, wie beispielsweise im Vertrag von 2010 zwischen Norwegen und
Russland.
44. Was waren die Ergebnisse der nach Angaben des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie erfolgreichen Testphase des „Systems zum
dynamischen Positionieren im Eis“, welches von der Hamburgischen
Schiffbau-Versuchsanstalt (HSVA) entwickelt und vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Forschungsprogramms
„Maritime Technologien der nächsten Generation“ mit insgesamt
784.000 Euro im Zeitraum August 2008 bis Dezember 2012 gefördert
wurde?
45. Wo wurde bzw. wird das in Frage 44 genannte System nach der
Markteinführung 2013 bisher verwendet, und mit welchen Ergebnissen?
46. Wurden Schiffe der deutschen Flotte mit diesem System ausgerüstet, und
wenn ja, welche, und wie viele?
47. Wurde das System ins Ausland verkauft, und wenn ja, an welche Staaten
und Unternehmen, und in welcher Menge?
Die Fragen 44 bis 47 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des international geförderten MARTEC ERA-NET
Verbundvorhabens „DYPIC – Dynamic Positioning in Ice“ hat das BMWi die Entwicklung,
Herstellung und Testphase eines Systems gefördert, mit denen (Modell-)Schiffe
auch in vereisten Gewässern ihre Position genau halten können (dynamisches
Positionieren, DP). Ergebnis des geförderten Teilvorhabens ist ein System für
Modellversuche der Hamburgischen Schiffbau-Versuchsanstalt (HSVA) im Eis
und im offenen Wasser sowie dazugehörige Leitlinien zur Durchführung der
Modellversuche. Die im Rahmen der anteiligen Förderung entwickelte
Modellversuchstechnik ermöglicht es der HSAV, erstmals Modellversuche
durchzuführen, mit denen das Manövrier- und Bewegungsverhalten von Schiffen mit
DP-Anlage im eigenen Eistank untersucht werden kann. Solche
Modellversuche sind Grundlage für die Optimierung von DP-Schiffen in der
Entwurfsphase.
Das System zum dynamischen Positionieren ist seit Abschluss des
Forschungsprojektes im Besitz der HSVA, die mit dessen Hilfe Versuche im
Modellmaßstab durchführen kann. Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt die HSVA
das System hierzu seit Abschluss des Forschungsvorhabens in Projekten zur
Optimierung des Entwurfs von DP-Schiffen für Kunden ein. Genauere
Informationen dazu liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Vertrieb des
Modellversuchssystems selbst war und ist jedoch nicht vorgesehen. Das System wurde
entsprechend den förderpolitischen Zielen des Forschungsprogramms
„Maritime Technologien der nächsten Generation“ für den Modellmaßstab und
Einsatz bei der HSVA entwickelt. Es ist auf Schiffen nicht einsetzbar, da
insbesondere geometrische und zeitliche Parameter Skalierungseffekten unterliegen und
die Soft- und Hardwareschnittstellen spezifisch für die Bedingungen bei der
HSVA konfiguriert wurden.
48. Inwiefern ist es der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 gelungen,
seine Ad-hoc-Teilnahme an den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates
auszubauen (siehe „Leitlinien deutscher Arktispolitik“, S. 14)?
Die Bundesregierung hat 2013 wissenschaftliche und fachpolitische
Expertinnen und Experten u. a. des Alfred-Wegener-Instituts (AWI), des
Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), der Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt (DLR) und des Bundesamts für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) für alle Arbeitsgruppen benannt, die regelmäßig an den
Arbeitsgruppensitzungen teilnehmen und der Bundesregierung über deren Arbeit
berichten. 2015 wurde zudem ein Stellvertretersystem entwickelt, um die
Teilnahme deutscher Vertreter bei den Arbeitsgruppensitzungen auch sicherzustellen,
wenn die benannten Expertinnen und Experten verhindert sind.
49. Zur Lösung welcher Probleme konnte die Bundesrepublik Deutschland
im Rahmen des Arktischen Rates nach Ansicht der Bundesregierung seit
2013 substanziell beitragen?
Als Beobachterstaat im Arktischen Rat ist Deutschland durch seine Experten in
allen Arbeitsgruppen des Arktischen Rats vertreten und bringt sich so inhaltlich
in zahlreiche Projekte und Forschungs-vorhaben ein. Deutschland war beratend
an der Entwicklung des Abkommens zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei
der Arktisforschung beteiligt. Das Abkommen soll die internationale
Forschungszusammenarbeit in der Arktis erleichtern. Es wurde beim
Ministertreffen des Arktischen Rats im Jahr 2017 verabschiedet und trat 2018 in Kraft.
50. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Stärkung der
deutschen Beobachterrolle im Arktischen Rat (siehe „Leitlinien deutscher
Arktispolitik“, S. 2)?
Die Bundesregierung nimmt an den Sitzungen des Arktischen Rats und seiner
Arbeitsgruppen aktiv teil. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit den
Beobachterstaaten im Arktischen Rat deutlich ausgebaut. So werden vermehrt
Treffen des Vorsitzes oder der Arbeitsgruppen mit den Beobachtern angeboten,
zudem erhalten die Beobachter in speziellen „Observer Special Sessions“
Rederecht im Plenum. Die Bundesregierung nimmt diese Angebote wahr.
51. Welche Projekte mit Bezug auf die Arktis mit den Organisationen mit
Beobachterstatus im Arktischen Rat fördert die Bundesregierung seit 2000
(bitte nach einzelnen Organisationen, Jahren und Umfang der Förderung
aufschlüsseln und Projekttitel angeben)?
Die Bundesregierung hat keine Projekte im Sinne der Fragestellung gefördert.
52. In welchen weiteren Foren bzw. Gremien mit Bezug auf die Arktis neben
dem Arktischen Rat engagiert sich die Bundesregierung?
Die Bundesregierung engagiert sich neben dem Arktischen Rat derzeit in
weiteren Gremien, die in ihrer Arbeit Bezug auf die Arktis nehmen. Dazu zählen:
- der Euro-arktische Barentsseerat (Barents Euro-Arctic Council, BEAC),
- das EU Arctic Forum,
- die Internationalen Arktis-Wissenschaftsministerkonferenzen (ASM),
- die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO),
- die OSPAR Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des
Nordostatlantiks,
- die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA),
- der Arctic Security Forces Roundtable.
Zudem ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den internationalen
wissenschaftlichen Gremien zur Arktisforschung vertreten und benennt über
ein Nationalkomitee für die Arktis/Antarktis deutsche Vertreter in den
Arbeitsgruppen des „International Arctic Science Committee“ und in anderen
internationalen Forschungsgremien.
53. Über welche Informationen zum aktuellen Stand der Bewerbung der
Europäischen Union um den Beobachterstatus im Arktischen Rat verfügt die
Bundesregierung?
Die Europäische Union hat 2008 einen Antrag auf Zulassung als ständiger
Beobachter im Arktischen Rat gestellt. Das Verfahren zur Erlangung des
Beobachterstatus ist im Annex 2 der Geschäftsordnung des Arktischen Rates
geregelt. Danach trifft der Rat einstimmig die Entscheidung über eine Zulassung als
Beobachter anhand der in der Geschäftsordnung vorgegebenen Kriterien. Bis
dato ist dem Antrag der Europäischen Union nicht stattgegeben worden. Sie
nimmt aber seit vielen Jahren auf Einladung des Vorsitzes beobachtend an den
Sitzungen des Arktischen Rates teil und entsendet Expertinnen und Experten in
die Arbeitsgruppen.
54. Welche Mitgliedstaaten im Arktischen Rat sind bzw. waren nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher zurückhaltend bzw. ablehnend gegenüber
dem Antrag der Europäischen Union (EU) auf ihre Aufnahme als
ständiger Beobachter?
55. Inwiefern hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ukrainekrise
auf die Aufnahme der EU als ständiger Beobachter in den Arktischen Rat
ausgewirkt?
Die Fragen 54 und 55 werden zusammengefasst beantwortet.
Zu internen Beratungen in multilateralen Organisationen nimmt die
Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.
56. Welche Möglichkeiten bieten sich nach Kenntnis der Bundesregierung für
die EU, wenn ihr der Status zuerkannt würde?
Beobachter im Arktischen Rat können insbesondere durch die Entsendung von
Expertinnen und Experten oder anderweitige Unterstützung an bestehenden und
entstehenden Projekten der Unterorgane (vor allem Arbeitsgruppen) des
Arktischen Rates mitwirken. Im Übrigen wird auf die Geschäftsordnung des
Arktischen Rates sowie das „Arctic Council Observer Manual for Subsidiary
Bodies“ verwiesen (www.oaarchive.arctic-council.org/handle/11374/940, www.oa
archive.arctic-council.org/handle /11374/939).
57. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung der EU-Botschafterin
für die Arktisregion Marie-Anne Coninsx über die Annahme einer neuen
oder überarbeiteten EU-Arktispolitik in relativ naher Zukunft (vgl. www.
euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/interview/konflikte-in-der-arktis-unw
ahrscheinlich-aber-nicht-ausgeschlossen/)?
Hält die Bundesregierung es für zielführend, die bestehende EU-
Arktisstrategie zu aktualisieren?
58. Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung
der EU-Arktispolitik?
59. Welche konkreten vertrauensbildenden Maßnahmen für die Arktisregion
hat die Europäische Union seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen?
Die Fragen 57 bis 59 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für die Aktualisierung der EU-Arktisstrategie
ein.
Die EU hat ihr Engagement für die Arktispolitik seit 2013 erheblich verstärkt,
unter anderem durch Ernennung einer EU-Botschafterin für die Arktisregion,
durch Bereitstellung hoher Fördermittel für die Arktisforschung in Höhe von
200 Mio. Euro seit 2002, durch Förderprogramme für indigene und lokale
Bevölkerungsgruppen oder durch die Organisation von Dialogen zwischen der
Europäischen Union und Vertretern der arktischen indigenen Bevölkerung
(Arctic Indigenous Peoples Dialogue).
Im Übrigen wird auf die Veröffentlichungen der EU zu ihrem Engagement für
die Arktisregion verwiesen: www.europa.eu/rapid/press-release_MEMO-
16-1540_de.htm von 2016.
60. Mit welchen finanziellen Mitteln fördert die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung den Arctic Economic Council (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die finanzielle Förderung
des „Arctic Economic Council“ durch die EU vor.
61. Inwiefern kooperiert die EU mit den Mitgliedstaaten des Arktischen
Rates, die nicht als EU-Mitgliedstaaten gelten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht mit Kanada eine enge
wissenschaftliche Kooperation zu Arktisthemen. Zudem engagiert sich die EU im
Rahmen der Nördlichen Dimension, einer gemein-samen Politik der
Europäischen Union, Russlands, Norwegens und Islands, zur Förderung von Dialog
und Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Umwelt und
Verkehr. Im Oktober 2019 hat die EU gemeinsam mit Schweden erstmals ein EU
Arctic Forum ausgerichtet, an dem neben den EU-Mitgliedstaaten die
Mitgliedstaaten des Arktischen Rates sowie Vertreter von Indigenen-Organi-sationen
teilnahmen.
62. In welchen weiteren Foren bzw. Gremien mit Bezug auf die Arktis neben
dem Arktischen Rat engagiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Europäische Union?
Die EU ist Vollmitglied im Euro-arktischen Barentsseerat (BEAC). Dabei
handelt es sich um ein Forum für zwischenstaatliche und interregionale
Zusammenarbeit im Barentsseeraum. Bei der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat die EU Beobachterstatus. Weiterhin engagiert sich die EU im
Rahmen der Nördlichen Dimension. Die EU ist zudem Vertragspartei des
Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-
Übereinkommen).
Die EU engagiert sich auch in weiteren internationalen Organisationen und
Foren, die eine Verbindung zur Arktis aufweisen, ohne sich speziell auf die Arktis
zu beziehen, darunter die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen (UNECE), die Internationale Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO), das
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), das
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
(CLRTAP) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).
Weitere wichtige Formate sind das EU Arctic Forum und der regelmäßige
Dialog zwischen der EU und den arktischen indigenen Völkern („Arctic
Indigenous Peoples Dialogue“).
63. Welche Staaten sowie Bündnisse, an denen die Bundesrepublik
Deutschland beteiligt ist, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Strategiepapiere für die Arktis (bitte die Staaten, Bündnisse sowie die Namen
der Strategiepapiere auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine über einschlägige öffentliche Quellen
hinausgehenden Strategie-papiere zur Arktispolitik anderer Länder bekannt.
64. Welche Arktisanrainerstaaten haben das Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (UNCLOS) bisher nicht ratifiziert?
Unter den Küstenstaaten des arktischen Ozeans und seiner angrenzenden
Gewässer haben die Vereinigten Staaten von Amerika das
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 nicht ratifiziert.
65. Mit den Regierungen welcher Mitgliedstaaten des Arktischen Rates hat
die Bundesregierung seit 2014 ihre Arktispolitik besprochen (bitte Datum
und Umstände der Gespräche nennen)?
Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt eine Vielzahl von Kontakten mit
Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen, so auch zu den
Regierungen der Mitgliedstaaten des Arktischen Rates. Eine Aufstellung von
Einzelterminen erfolgt nicht. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender
Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmern) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B.
Vorträgen) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen
teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen
geführt worden sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Gespräche mit
Amtsträgerinnen und Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind, weshalb die
Bundesregierung hierzu keine weiteren Angaben macht.
66. Welches Konfliktpotenzial sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis
aktuell zwischen den Arktisanrainerstaaten (Kanada, USA, Russland,
Norwegen, Dänemark, Island, Finnland und Schweden)?
67. Teilt die Bundesregierung die Meinung von Experten aus dem
Bundesministerium in der Verteidigung, dass die bislang vorherrschende
Kooperationsbereitschaft einzelner Akteure in der Arktisregion geschwunden ist
(siehe www.bmvg.de/de/aktuelles/strategische-vorausschau-der-arktisdia
log-25808)?
Wenn ja, um welche konkreten Akteure, und um welche Bereiche handelt
es sich?
Die Fragen 66 und 67 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stellt fest, dass multilaterale Standards und Normen,
Kodizes und Konfliktbeilegungsmechanismen weltweit zunehmend in Frage
gestellt werden, was die internationale Zusammenarbeit auch in der Arktisregion
verstärkt belastet. Staaten sichern ihre Interessen in der Arktis zunehmend auch
militärisch ab. Die Grenzen zwischen offensiven und defensiven
Handlungsoptionen werden durch den Aufbau und die Anwendung von Dual Use-
Fähigkeiten, Strategien externer Einflussnahme und den Technologiefortschritt
verwischt.
68. Inwiefern begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag des russischen
Außenministers Sergej Lawrow auf dem 5. Internationalen Arktis-Forum in
Sankt Petersburg am 9. April 2019, die seit 2014 ausgesetzten jährlichen
Treffen der Generalstabschefs der Mitgliedstaaten des Arktischen Rates
zwecks der Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität wieder
aufzunehmen und Kontakte auf der Ebene von Militärexperten der Arktisstaaten
herzustellen (siehe www.mid.ru/ru/press_service/minister_speeches/-/ass
et_publisher/7OvQR5KJWVmR/content/id/3608543)?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Dialogformate über multilaterale
Standards und Normen, Kodizes und Konfliktbeilegungsmechanismen mit dem
Ziel, die Arktis als konfliktarme Region zu erhalten. Ein Treffen auf Ebene der
Generalstabschefs ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.
69. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als aktuell geeignet an, im
Rahmen des Nato-Russland-Rates über die Sicherheitsfragen in der
Arktisregion zu beraten?
Die Bundesregierung bekennt sich klar zu ihren Bündnisverpflichtungen, die
aus der Mitgliedschaft in EU und NATO erwachsen und fördert eine intensivere
Befassung von EU und NATO mit den sicherheitspolitischen Implikationen der
Arktis. Insofern ist der NATO-Russland-Rat grundsätzlich ein geeignetes
Gremium, um gemeinsam mit Russland über Sicherheitsfragen in der Arktisregion
zu beraten.
Hinsichtlich der grundlegenden Position der Bundesregierung zu
sicherheitspolitischen Fragestellungen zur Arktis wird auf die Antwort zu Frage 75
verwiesen.
70. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der 11. Sitzung des
Arktisdialogs am 26. Juni 2018 im Bundesverteidigungsministerium?
Welche konkreten Anregungen seitens der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Sitzung wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung aufgenommen?
Der Arktisdialog ist für die Bunderegierung ein wichtiges Forum für die
ressort- und sektorübergreifende Koordinierung und den Austausch über die
Region.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
71. Über welche Informationen zur Organisationsstruktur von „Arctic
Security Forces Roundtable“ verfügt die Bundesregierung?
Der „Arctic Security Forces Roundtable“ ist ein Gesprächsforum, bei dem sich
die Mitglieder Dänemark, Finnland, Island, Kanada, Norwegen, Schweden und
die USA nebst der ständigen Teilnehmer Deutschland, Frankreich,
Großbritannien und die Niederlande über sicherheits- und militärpolitische
Fragestellungen austauschen. Die Teilnahme Russlands ist seit der völkerrechtswidrigen
Annexion der Krim ausgesetzt.
72. Hält die Bundesregierung Bundeswehreinsätze jenseits des nördlichen
Polarkreises grundsätzlich für möglich?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über hypothetische
Szenarien.
73. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an dem Aufbau von speziellen
Fähigkeiten für eventuelle militärische Einsätze in der Arktis sowie
gemeinsamen Manövern mit Bündnispartnern in der Region?
Es wird auf die Antwort zu Frage 72 verwiesen.
Zum Aufbau von Fähigkeiten für militärische Einsätze in der Arktis wird auf
die Antworten zu den Fragen 78 und 79 verwiesen.
Außerdem wird zur Teilnahme der Bundeswehr an gemeinsamen Manövern auf
die Antwort zu Frage 76 verwiesen.
74. Welche Bedeutung wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) der Region
Arktis beigemessen?
An welchen konkreten militärischen Projekten mit Bezug auf die Arktis
wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von PESCO aktuell
gearbeitet?
Auf Grundlage des Vertrags von Lissabon über die EU (Artikel 42.6, 46 und
Protokoll 10) und des Ratsbeschlusses (GASP) 2017/2315 vom 11. Dezember
2017 bildet die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured
Cooperation“/PESCO) einen Rahmen und Prozess zur Vertiefung der
Verteidigungszusammenarbeit zwischen 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Die
von den Teilnehmern eingegangenen 20 verbindlichen Verpflichtungen und die
Projektvorhaben im Rahmen der PESCO haben das Ziel, gemeinsam zu einem
kohärenten Spektrum an Verteidigungsfähigkeiten zu gelangen, die den
Mitgliedstaaten für nationale und multinationale Missionen und Operationen
unabhängig von einem geografisch vorab festgelegten Operationsgebiet zur
Verfügung stehen.
Die vom Rat beschlossenen Projekte sind auf der PESCO-Webseite einsehbar
(www.pesco.europa.eu/). Zu militärischen Projekten mit spezifischem Bezug
zur Arktis liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
75. Verfügt die Bundesregierung über eigene Konzepte einer arktischen
Sicherheitsarchitektur?
Wenn ja, über welche?
Wenn nein, wird an diesen aktuell gearbeitet?
Die Bundesregierung richtet ihr Handeln darauf aus, Krisenpotenziale und
Konflikte in der Arktisregion frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. In
diesem Sinne bringt sie ihre Vermittlungskompetenz präventiv und
vertrauensbildend ein und setzt sich dafür ein, dass Interessengegensätze einvernehmlich auf
Grundlage bestehenden Rechts gelöst werden. Um die Arktis als konfliktarme
Region zu bewahren, muss sie in ein System multilateraler Stabilität
eingebunden sein. Regionale Gremien sind dabei essentielle Bausteine. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
76. An welchen Militärübungen jenseits des nördlichen Polarkreises hat die
Bundeswehr seit 1990 teilgenommen (bitte nach Jahren auflisten)?
Die Bundeswehr war seit 1990 an folgenden Übungen beteiligt, deren
Gastgebernation ein Arktisstaat ist (Gastgebernation in Klammern):
1990: Array Encounter (Norwegen, Northern Light (Norwegen)
1991: Northern Light (Norwegen), Ocean Safari (Norwegen)
1992: Northern Light (Norwegen)
1993: Northern Light (Norwegen)
1994: Arctic Express (Norwegen), Northern Light (Norwegen)
1995: Northern Light (Norwegen), Strong Resolve (Norwegen)
1996: Northern Light (Norwegen)
1997: Northern Light (Norwegen), Strong Resolve (Norwegen)
1998: Northern Light (Norwegen)
1999: Battle Griffin (Norwegen), Northern Light (Norwegen)
2000: Northern Light (Norwegen)
2001: Northern Light (Island)
2002: Northern Light (Island), Strong Resolve (Norwegen)
2003: DEFRAM (Norwegen, Island), Northern Light (Island)
2004: Cope Thunder (Vereinigte Staaten von Amerika), Northern Light (Norwegen)
2005: Battle Griffin (Norwegen), Übung Marinefliegergeschwader 3 (Island)
2006: Standing NATO Mine Counter Measures Group 1 Exercise (Norwegen)
2007: Übung Marinefliegergeschwader 3 (Island)
2008: Red Flag (Vereinigte Staaten von Amerika), Übung Marinefliegergeschwader 3 (Norwegen)
2009: Cold Response (Norwegen), Northern Challenge (Island)
2010: Northern Challenge (Island)
2011: Explosive Ordnance Disposal Exercise (Norwegen), Northern Challenge (Island)
2012: Cold Response (Norwegen), Explosive Ordnance Disposal Exercise (Norwegen), Northern
Challenge (Island), Red Flag (Vereinigte Staaten von Amerika), Übung Standing NATO Mine Counter
Measures Group 1 (Norwegen)
2013: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Northern Challenge (Island)
2014: Cold Response (Norwegen), Dynamic Guard (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen),
Northern Challenge (Island), Red Flag (Vereinigte Staaten von Amerika), Standing NATO Maritime
Group 1 Exercise (Norwegen)
2015: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Cold Response (Norwegen), Dynamic
Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island)
2016: Cold Response (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island),
Norwegian MINEX (Norwegen), Standing NATO Mine Counter Measures Group 1 Exercise (Norwegen)
2017: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern
Challenge (Island)
2018: Cold Response (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island), Trident
Juncture (Norwegen)
2019: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Dynamic Mongoose (Norwegen), Joint Arctic
Training (Norwegen), Nanook-Nunalivut (Kanada)
77. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Norwegen als
Übungsplatz für das Manöver Trident Juncture gewählt?
Die norwegische Regierung hat die Rolle als Gastgebernation für die
Durchführung der Übung 2018 angeboten.
78. Wie bewertet die Bundesregierung die Tauglichkeit der Bundeswehr für
Einsätze jenseits des nördlichen Polarkreises?
79. Inwiefern werden existierende Waffensysteme sowie existierende
Kampfbekleidung der Bundeswehr unter arktisch-winterlichen Bedingungen
erprobt (bitte die Waffensysteme nennen)?
80. Hat die Bundesregierung seit 2000 geplant, für extreme
Minustemperaturen bzw. für arktische Klimabedingungen taugliche Waffensysteme bzw.
entsprechende Kampfbekleidung zu entwickeln?
Wenn ja, welche, und wann?
Die Fragen 78 bis 80 können nicht offen beantwortet werden.
Informationen zu diesem Sachverhalt sind von besonderer
sicherheitspolitischer Relevanz. Eine Offenlegung könnte nachteilige Auswirkungen für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland haben, da sie die Reichweite
sicherheitsrelevanter Fähigkeiten der Bundeswehr betreffen. Daher sind diese
Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert
übermittelt.*
81. Verfügt die Bundeswehr bereits über Handlungserfahrungen in der
Arktis?
Wenn ja, über welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 76 verwiesen.
82. Über welche für die Arktis geeigneten Waffensysteme verfügt aktuell die
Bundeswehr (bitte alle Waffensysteme und ihre Herkunft auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 79 verwiesen.
83. Wann hat die Bundesregierung den Bundesnachrichtendienst beauftragt,
in der Arktis „die dortigen geostrategischen Trends“ zu verfolgen und
„die politischen Entscheidungsträger über relevante Entwicklungen in der
Arktis“ zu informieren (siehe www.bnd.bund.de/DE/Die_Themen/hid
den_content1/Arktis/arktis_node.html)?
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags befasst sich der
Bundesnachrichtendienst auch fortlaufend mit der Arktis im Zusammenhang mit priorisierten
Themen und Staaten.
84. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in der Arktis tätig (bitte Standorte auflisten und ihre Standorte in
der Arktis angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist im Bereich der Rohstoffgewinnung
Wintershall Dea derzeit das einzige deutsche Unternehmen, das direkt an der
Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in der Arktis engagiert
ist (www.wintershalldea.com/de/wo-wir-sind/russland, www.wintershall
dea.com/de/wo-wir-sind/norwegen).
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
85. In welchen Formaten werden zwischen der Bundesregierung und den
deutschen Unternehmen die Pläne der deutschen Wirtschaft für die
Arktisregion thematisiert bzw. besprochen?
Es existieren keine Formate im Sinne der Fragestellung.
86. Wie konkret bewertet die Bundesregierung das wirtschaftliche Potenzial
der Arktis, vor allem in Bezug auf die dort vorhandenen Bodenschätze?
Die bisher in der Arktis durch Bohrungen bestätigten, förderbaren
Kohlenwasserstoff-Reserven belaufen sich auf insgesamt 328,95 Milliarden
BOE („barrels oil equivalent“). Davon sind 60,55 Milliarden Barrel Erdöl und
Kondensat (18,4 Prozent) und 268,40 Milliarden BOE Erdgas (81,6 Prozent).
Die unentdeckten Kohlenwasserstoff-Ressourcen verteilen sich auf 33
Kohlenwasserstoff-Provinzen in der Arktis und werden auf 89,9 Milliarden
Barrel Erdöl, 44,1 Milliarden Barrel Kondensat und 412,2 BOE an Erdgas
geschätzt. Trotz der nachgewiesenen und vermuteten Kohlenwasserstoff-
Ressourcen von bedeutender Größenordnung sind eine flächendeckende
Exploration und Feldesentwicklung (Erschließung der Felder bis zur Produktion) in
naher Zukunft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erkennbar. Gründe
sind unter anderem die unzureichende Infrastruktur, hohe und langfristige
Entwicklungskosten, die harschen operativen Bedingungen und hohe Umwelt- und
Sicherheitsauflagen.
Das mineralische Rohstoffpotenzial der Arktis wurde von der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in vier Studien (getrennt nach
Grönland, nordamerikanischer Arktis, nord-europäischer Arktis und russischer
Arktis) bewertet, die zwischen 2010 und 2012 in der Reihe „DERA-
Rohstoffinformationen“, Bände 1-4, erschienen (www.deutsche-rohstoffagen
tur.de/DERA/DE/Publikationen/Schriftenreihe/schriftenreihe_inhalt.html).
Zudem veröffentlichte die BGR in ihrer Publikationsreihe „Commodity Top
News“, Heft 41, am 06. Januar 2014 eine aktualisierte Zusammenfassung des
mineralischen Rohstoffpotenzials der Arktis (www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsa
mes/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstoffwirtschaft/41_mine
ralisches-rohstoffpotenzial-arktis.pdf?__blob=publicationFile&v=7).
Die Bundesregierung teilt die darin enthaltene wirtschaftliche Bewertung des
mineralischen Rohstoffpotenzials der Arktis.
87. Welche Konzepte zur Erschließung der Arktis verfolgt die
Bundesregierung, und mit welchen Staaten sowie Unternehmen arbeitet sie
diesbezüglich zusammen?
Die Bundesregierung befürwortet multilaterale Kooperation, insbesondere im
Arktischen Rat. Sie setzt sich für den Erhalt der Arktis als konfliktarme Region
und deren friedliche Nutzung ein. Das ökonomische Potential der Arktis sollte
unter Beachtung ihrer besonderen ökologischen Empfindlichkeit und der
daraus resultierenden besonderen Verantwortung unter Einhaltung höchster
Umweltstandards schonend und nachhaltig genutzt werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
88. Welche zusätzlichen Erträge für Unternehmen einerseits und Schäden für
die natürliche Umwelt andererseits werden nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge der abschmelzenden Arktis durch mehr Schiffsverkehr
sowie leichter zugänglicher Rohstoffe erwartet?
An welchen konkreten Einschätzungen und Analysen orientiert sich die
Bundesregierung in dieser Frage?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Erwartungen zusätzlicher
Erträge für Unternehmen infolge der abschmelzenden Arktis durch mehr
Schiffsverkehr sowie leichter zugängliche Rohstoffe vor. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 94
verwiesen.
Die Umweltrisiken durch zunehmenden Schiffsverkehr in der Arktis können
unterschiedlichen Ursachen zugeordnet werden. Ihr jeweiliges Ausmaß kann
sehr unterschiedlich ausfallen. Potentielle Umweltrisiken entstehen etwa durch
Schadstoffemissionen (Stickstoff- und Schwefeloxide, Ruß), die Einleitung von
Abwasser, Abfällen oder Öl, den Abrieb von Mitteln gegen Biofouling,
Unterwasserlärm. Zudem steigert sich durch erhöhten Schiffsverkehr das allgemeine
Risiko von Unfällen in schwierigen Meeres- und Wetterbedingungen.
Der Abbau von Rohstoffen kann sich in verschiedener Weise negativ auf die
arktischen Ökosysteme und ihre biologische Vielfalt auswirken, zum Beispiel
durch den Abbau selbst, durch dafür verwendete Stoffe, den entstehenden
Abraum und hierfür benötigte Lagerflächen, durch die Lagerung geförderter Stoffe
und durch die für den Abbau erforderliche Infrastruktur (Fördergeräte,
Terminals, Häfen, Straßen).
89. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil von Gas
ist, das von der russischen Halbinsel Jamal über die Pipeline North
Stream II in die Bundesrepublik Deutschland transportiert wird oder
werden soll, und welchen Beitrag zur CO2-Einsparung in der Bundesrepublik
Deutschland leisten diese Gaslieferungen zum Erreichen der deutschen
Klimaschutzziele?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
90. Welche Änderungen für die wirtschaftliche Nutzung (etwa Forst- und
Landwirtschaft, Fischerei) sind nach Auffassung der Bundesregierung in
der heute existierenden Permafrostzone angesichts der Klimaerwärmung
zu erwarten?
Es wird auf Publikationen des Umweltbundesamtes (UBA) verwiesen (www.u
mweltbundes amt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/arktis/me
nschen-in-der-arktis/wirtschafts zweige#textpart-2). Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
91. Welche Schäden an der bestehenden Infrastruktur sind nach Auffassung
der Bundesregierung in der heute existierenden Permafrostzone
angesichts der Klimaerwärmung zu erwarten?
Es wird auf folgenden Artikel verwiesen: www.sciencedaily.com/releases/2019
/10/%20191030132658.htm. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
92. Werden in den Gesprächen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern
der Bundesregierung und den Vertreterinnen und Vertretern der
chinesischen Regierung Perspektiven der sogenannten Polaren Neuen
Seidenstraße thematisiert?
Wenn ja, wann, und in welchem Zusammenhang, und mit welchem
Ergebnis?
Die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der chinesischen Regierung
behandeln eine Vielzahl von Themen einschließlich die chinesische
Infrastrukturinitiative „Belt and Road Initiative“. Diese Gespräche sind vertraulich,
weshalb die Bundesregierung zu den Inhalten grundsätzlich keine Angaben macht.
93. Inwiefern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Firmen an dem Ausbau der Infrastruktur der Nordostpassage?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
94. Inwiefern hält die Bundesregierung die Pläne der russischen Regierung
für realistisch, den jährlichen Warenverkehr über die Nordostpassage bis
zum Jahr 2024 auf 80 Mio. Tonnen anzuheben?
Der Bundesregierung liegt die Kalkulationsgrundlage der russischen Regierung
nicht vor.
95. Inwiefern ist die Bundesregierung mit den von Russland erarbeiteten
Auflagen für die Durchfahrt von ausländischen Militärschiffen der
Nordostpassage (www.iz.ru/852943/aleksei-kozachenko-bogdan-stepovoi-elna
r-bainazarov/kholodnaia-volna-inostrantcam-sozdali-pravila-prokhoda-se
vmorputi) einverstanden, nach denen Russland darüber 45 Tage im
Voraus informiert werden muss und die ausländischen Militärschiffe
russische Lotsen an Bord nehmen müssen?
Nach Auffassung der Bundesregierung müssen Gesetze und sonstige
Regelungen der Küstenstaaten auch im Gebiet der Arktis im Einklang mit dem
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) von 1982 stehen,
insbesondere mit dessen Regelungen über die Schifffahrtsfreiheit und
Durchfahrtrechte sowie über die Ausübung von küstenstaatlichen Rechten und
Hoheitsbefugnissen im Küstenmeer, in der Anschlusszone und in der ausschließlichen
Wirtschaftszone einschließlich eisbedeckter Gebiete. Dies gilt auch hinsichtlich
der Seewege im Bereich der sogenannten Nordostpassage in den Gewässern
vor der Küste der Russischen Föderation. Im Übrigen nimmt die
Bundesregierung zu laufenden Regelungsvorhaben anderer Staaten grundsätzlich nicht
Stellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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