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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
08.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1324816.09.2019
Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel,
Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat,
Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion
DIE LINKE.
Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei
Das im Jahr 397 nach unserer Zeitrechnung von syrisch-orthodoxen Mönchen
gegründete Kloster Mor Gabriel bei Mardin im Südosten der Türkei zählt zu
den ältesten Klöstern weltweit und stellt ein religiös-kulturelles Zentrum für die
Suryoye (Eigenbezeichnung für mehrere christliche Volksgruppen im Mittleren
Osten, darunter Aramäer, Assyrer, Chaldäer u.a.) dar. Seit 2008 sieht sich das
Kloster einer Flut von Gerichtsverfahren und systematischen
Enteignungsprozessen ausgesetzt, die es in seiner Existenz bedrohen. Im Jahr 2011 sprach der
Oberste Gerichtshof der Türkei 27,6 Hektar Landfläche dem türkischen Staat
zu. Daraufhin zog die Mor-Gabriel-Stiftung vor den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. Dort wurde die Klage auf die Rückübertragung von
Kirchengrundstücken acht Jahre später im Mai 2019 wegen „fehlender
Unterlagen“ abgewiesen (https://anfdeutsch.com/kultur/egmr-weist-klage-von-mor-
gabriel-stiftung-ab-11414).
Zwischen den Jahren 2013 und 2018 hat die türkische Regierung rund hundert
historische Kirchengüter der Suryoye in den Provinzen Diyarbakir und Mardin
konfisziert. Im Februar 2018 wurde per Dekret des Staatspräsidenten die
Rückgabe eines Teiles der kirchlichen Liegenschaften an die syrisch-orthodoxe
Kirche angeordnet. Noch ist die Übertragung aller beschlagnahmten Kirchengüter
nicht vollzogen worden. Viele Suryoye befürchten, dass ihr Jahrtausende altes
Kulturerbe mit Klöstern und Kirchen aus frühchristlicher Zeit veräußert oder
gar in Moscheen umgewandelt werden sollen (https://anfdeutsch.com/kultur/
egmr-weist-klage-von-mor-gabriel-stiftung-ab-11414).
Das Hochplateau Tur Abdin bei Mardin ist die Heimatregion der türkischen
Assyrer und Aramäer. Während des Völkermordes an den Armeniern in den
Jahren 1915/1916 kamen auch hunderttausende Suryoye ums Leben. Durch den
Vertrag von Lausanne im Jahre 1923 wurde den syrisch-orthodoxen Christen in
der Türkei, anders als den jüdischen, armenischen und griechisch-orthodoxen
Gemeinden, kein Minderheitenstatus zugesichert. Der Eigentumserwerb, Bau
oder Unterhalt von Kirchengebäuden ist damit mit Schwierigkeiten für die
Gemeinden verbunden; die Ausbildung des Priesternachwuchses und der offizielle
Unterricht in der aramäischen Sprache sind sogar verboten. In der
Bundesrepublik Deutschland gibt es mit rund 150.000 Aramäerinnen und Aramäern bzw.
Assyrerinnen und Assyrern heute eine der größten Exilgemeinden (www.domra
dio.de/themen/kirche-und-politik/2018-05-28/tuerkei-gibt-kloester-und-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13248
19. Wahlperiode 16.09.2019
kirchen-aramaeer-zurueck). Viele von ihnen betrachten nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Kirchen und Köster in der Osttürkei
weiterhin als spirituelle Zentren und zeigen sich dementsprechend beunruhigt über
die sukzessive Enteignung von Kirchengrundstücken. Rückkehrer aus der
Bundesrepublik Deutschland in der Tur Abdin, darunter solche mit deutscher
Staatsbürgerschaft, beklagten 2016, von der Deutschen Botschaft trotz der
zugespitzten Sicherheitslage angesichts des erneuten Krieges zwischen der
türkischen Armee und kurdischen Rebellen in dieser Region allein gelassen zu
werden (www.tagesspiegel.de/politik/aramaeer-in-der-tuerkei-die-rueckkehrer/
12929688.html). Noch vor zehn Jahren war dies nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller anders. Damals verfolgte die deutsche Botschaft die
Entwicklungen um das Kloster Mor Gabriel sehr genau, wobei der Kontakt zu
türkischen Regierungsstellen als auch zu Vertretern des Klosters regelmäßig
gesucht wurde ( w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b /
494382/59bc7c46853639a747bf4734f99abe56/Das-Kloster-Mor-Gabriel-
data.pdf). Im Jahr 2012 beschloss der Deutsche Bundestag einen Antrag der
Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich in
Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische
Regierung die Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel sichert
(Bundestagsdrucksache 17/9185; www.evangelisch.de/inhalte/3674/15-06-2012/bundes
tag-fordert-weiteren-einsatz-fuer-kloster-mor-gabriel).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die generelle Situation von
christlichen Suryoye bzw. Assyrerinnen und Assyrern sowie Aramäerinnen
und Aramäern in der Türkei?
a) Wie viele Assyrer und Aramäer bzw. Suryoye leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Türkei, und wie viele davon in der Tur Abdin bei
Mardin?
b) Inwieweit bestehen für Assyrer und Aramäer Einschränkungen bei der
freien Auslebung ihrer Religion oder dem Gebrauch und der Lehre der
aramäischen Sprache?
c) Inwieweit, und in welcher Form sind der Bundesregierung Drohungen
oder Hetze vonseiten der türkischen Regierungspartei AKP und ihr
nahestehender Medien, vonseiten anderer Parteien oder durch
radikalislamische Gruppierungen gegen Assyrer und Aramäer in der Türkei
bekannt (vgl. www.meforum.org/7243/turkey-turns-on-its-christians)?
d) Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern von Gemeinden
bzw. Verbänden von christlichen Suryoye bzw. Assyrerinnen und
Assyrern sowie Aramäerinnen und Aramäern in der Bundesrepublik
Deutschland getroffen, wenn ja, wann, und welche Informationen wurden der
Bundesregierung übermittelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Konfiszierungen und
Enteignungen von Kirchengrundstücken und Gebäuden assyrischer Christen in
der Türkei in den letzten Jahren?
a) Wie viele, und welche Grundstücke von welcher Gesamtfläche wurden
auf welcher rechtlichen Grundlage konfisziert oder enteignet, und wem
wurden diese Grundstücke übertragen?
b) Inwieweit, auf welcher rechtlichen Grundlage, und aus welchem Grund
wurden wie viele konfiszierte oder enteignete Grundstücke mit welcher
Gesamtfläche zwischenzeitlich wieder an Kirchengemeinden oder
Stiftungen oder sonstige ursprüngliche Besitzer zurückgegeben?
c) Welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
bezüglich der Enteignungen und Konfiszierungen kirchlicher Grundstücke in
der Türkei?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich
Enteignungsprozessen gegen das Kloster Mor Gabriel, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für ihre Türkeipolitik unter Berücksichtigung des ihr mit
Bundestagsdrucksache 17/9185 erteilten Auftrages, sich in Abstimmung mit den EU-
Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die
Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel sichert?
4. Inwieweit, und wann, und mit welcher Reaktion hat die Bundesregierung die
Situation von assyrischen und aramäischen Christinnen und Christen sowie
die Enteignung und Konfiszierung kirchlichen Eigentums (einschließlich
des Eigentums kirchlicher Stiftungen wie der Mor Gabriel Stiftung) bislang
gegenüber der Türkei angesprochen?
5. Haben sich Verbände oder Gemeinden von Suryoye bzw. Assyrern und
Aramäern in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Konfiszierung
kirchlichen Eigentums in der Türkei an die Bundesregierung gewandt, und
wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung auf deren Sorgen und
Forderungen eingegangen?
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Konfiszierung und Enteignung
von kirchlichen Grundstücken und Gebäuden in der Türkei eine Gefahr für
das Recht auf freie Ausübung des Glaubens der assyrischen und
aramäischen Christen und generell die weitere Existenz assyrisch-aramäischer
Kultur in der Türkei?
7. Wie viele Suryoye bzw. Assyrer und Aramäer aus der Türkei haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in der
Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt, und in wie vielen Fällen wurde diesem
Antrag stattgegeben bzw. ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren und
Schutzstatus aufgliedern)?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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