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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Evaluation von Fahrverboten
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
01.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1325016.09.2019
Evaluation von Fahrverboten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung,
Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser,
Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Evaluation von Fahrverboten
Seit dem 1. Juni 2018 gelten in Hamburg Deutschlands erste Fahrverbote für
Diesel-Pkw. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 27. Februar 2018, in dem die Richter Kommunen die Möglichkeit
zugestanden, für die Sicherstellung der Einhaltung des Jahresmittelgrenzwerts von
40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft notfalls Dieselfahrverbote zu verhängen
(vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-hamburger-fahrverbote-sind-erst-der-
anfang-15617028.html).
Zusätzlich zu Hamburg gelten heute bereits Fahrverbote in Darmstadt und in
Stuttgart. Während in Hamburg und Darmstadt einzelne Straßen für bestimmte
Diesel-Klassen gesperrt sind, gilt das Fahrverbot in Stuttgart dort für die
gesamte Umweltzone bzw. das Stadtgebiet. In weiteren deutschen Städten sind
Fahrverbote bereits beschlossen, etwa in Berlin und Mainz (vgl. www.sueddeut
sche.de/wirtschaft/fahrverbote-deutschland-ueberblick-1.4220563).
Eine Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, mit dem Ziel
Fahrverbote unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als unverhältnismäßig
zu verhindern, wurde am 17. Januar 2019 mit den Stimmen der Großen
Koalition im Deutschen Bundestag beschlossen. Allerdings bestehen juristische
Bedenken, ob die Gesetzesänderung die Wirkung der EU-Grenzwerte ändern
kann. So sah etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am
18. März 2019 in Bezug auf die Stadt Reutlingen weiterhin die EU-Grenzwerte
von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als verbindlich an (vgl. www.tages
schau.de/inland/fahrverbote-125.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Fahrverboten, die
aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von NO2 erlassen wurden
insgesamt sowie jeweils für die betroffenen Städte und Straßen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13250
19. Wahlperiode 16.09.2019
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung solcher Fahrverbote in
Hinsicht auf die Senkung der NO2-Werte an den betroffenen Straßen sowie
insgesamt in den bisher betroffenen Städten?
3. In welchen Städten drohen nach Kenntnis der Bundesregierung Fahrverbote
aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von NO2?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung solcher Fahrverbote in
Hinsicht auf die Umfahrung gesperrter Straßen und Gebiete, insbesondere
im Hinblick auf die Mehrbelastung durch NO2 und Lärm, den Verkehrsfluss
sowie die Verkehrssicherheit?
5. Wie, und durch wen wurden solche Fahrverbote nach Kenntnis der
Bundesregierung in den bisher betroffenen Städten durchgesetzt bzw. kontrolliert?
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Straßenschilder für
solche Fahrverbote, oder wer erstellt die aufgestellten Straßenschilder?
7. Ist eine Aufhebung von Fahrverboten, sobald der NO2-
Jahresmittelgrenzwert an den betroffenen Straßen unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm
NO2 pro Kubikmeter Luft fallen sollte, nach Einschätzung der
Bundesregierung zwingend geboten, und wenn nein, ist die Bundesregierung für die
Aufhebung solcher Fahrverbote, sobald der genannte Fall eintreffen sollte,
oder unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung für die Aufhebung
solcher Fahrverbote?
8. Wie bewertet die Bundesregierung Fahrverbote als Mittel zur Senkung von
NO2-Werten, insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen mit bereits
bestehenden Fahrverboten?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes vom 17. Januar 2019 im Hinblick auf die bestehenden
Fahrverbote in Deutschland?
Berlin, den 22. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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