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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

28.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1327417.09.2019

Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Möglicher Drehtüreffekt – Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft Bisher findet für Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre eine Karenzzeitregelung Anwendung, die die Anzeigepflicht und ggf. auch Untersagungsmöglichkeit der „Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes“ bis zu einer Dauer von 18 Monaten regelt (vgl. hierzu § 6a ff. des Bundesministergesetzes – BMinG, § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – ParlStG). Unzureichend öffentlich zentral bekannt gemacht wird hingegen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wie viele und welche Personen aus der Leitungsebene der Bundesministerien in die Wirtschaft, also in Tätigkeiten „außerhalb des öffentlichen Dienstes“ (§ 6a BMinG) wechseln, und wie oft sie sich anschließend noch mit Mitgliedern der Bundesregierung oder anderen Personen der Leitungsebene der Bundesministerien treffen. Dies ist für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und auch für die Öffentlichkeit gerade deshalb von Interesse, weil diese Personen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einen besonders guten und möglicherweise besonders leichten Zugang zu Kontakten in die Bundesministerien haben. Der Karenzzeitregelung des BMinG liegt die Wertung zugrunde, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Diese Wertung ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch auf die anschließenden dienstlichen Kontakte grundsätzlich übertragbar. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Ansicht der Fragesteller ganz zutreffend ausgeführt: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 – 2 BvE 1/06 u.a.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Bundesministerinnen und Bundesminister sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der 17., 18. und 19. Wahlperiode in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt? a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13274 19. Wahlperiode 17.09.2019 c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und wenn ja, inwieweit? e) Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)? 2. Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der 17., 18. und 19. Wahlperiode in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt? a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung? c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und wenn ja, inwieweit? e) Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)? 3. Wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der 17., 18. und 19. Wahlperiode in die private Wirtschaft (Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt? a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung? c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und wenn ja, inwieweit? e) Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)? 4. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung mit den in den Fragen 1 bis 3 genannten Personen und zu welchem Thema seit dem jeweiligen Wechsel der Person (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen)? 5. Hat die Bundesregierung die jeweiligen Kontakte a) öffentlich nachvollziehbar und b) intern nachvollziehbar dokumentiert, und wenn ja, inwieweit? 6. Hat die Bundesregierung und haben die Bundesbehörden spezifische rechtlich verbindliche Vorgaben für die Anzeige, Dokumentation und Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten durch dienstliche Kontakte zu vorher in Bundesministerien beschäftigten Personen (insbesondere aus der Leitungsebene), die mittlerweile außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig sind, getroffen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht? 7. Plant die Bundesregierung und/oder planen die Bundesbehörden ggf. die Einführung oder Veränderung von in Frage 6 genannten Vorgaben, und falls ja, inwieweit, und falls nein, warum nicht? Berlin, den 23. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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