[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13311 –
Beratungsunternehmen des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die BwConsulting GmbH befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des
Bundes; beteiligungsführendes Haus ist das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg). Mit dem Unternehmen und seinen 124 Mitarbeitern (Stand 2017,
vgl. Beteiligungsbericht des Bundes 2018, S. 105) steht dem BMVg ein
eigenständiges, privatwirtschaftlich organisiertes Beratungsunternehmen direkt zur
Seite. Presseberichten (
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/so-viel-rat-ist-
teuerdie-hinterlassenschaft-von-frau-von-der-leyen-ist-skandaloes/24692276.html)
ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium in den Jahren 2015 und 2016
mindestens 200 Mio. Euro für Beratungs- und Unterstützungsleistungen
ausgegeben hat.
Die 53,1 prozentige Beteiligung des Bundes an der PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH wird, ausweislich des Beteiligungsberichts 2018 (S. 63),
durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geführt. Gegenstand des
Unternehmens ist die Investitions- und Modernisierungsberatung der
öffentlichen Hand und Dritter (vgl. a. a. O.). Unter „II. Geschäftsentwicklung“ heißt
es zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Beteiligungsbericht
2018: „Die PD steht als Beratungsunternehmen in spürbarem Wettbewerb mit
anderen Beratern. Hierzu gehören neben großen internationalen
Wirtschaftsprüfungs- und Strategieberatungsgesellschaften viele kleinere Berater. Da
diese Berater – im Gegensatz zur PD – neben der öffentlichen Hand auch private
Unternehmen beraten können, ist ihr Marktpotenzial deutlich höher. (…)“.
Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ berichtet, die Bundesregierung
habe im ersten Halbjahr 2019 mindestens 333 Mio. Euro für externe Berater
ausgegeben (
www.tagesspiegel.de/politik/berateraffaere-im-verteidigungsmi
nisterium-was-von-der-leyen-ihrer-nachfolgerin-hinterlaesst/24886106.html).
Den höchsten Bedarf an externer Beratung hatten demnach das CDU-geführte
Bundesministerium der Verteidigung mit 155 Mio. Euro. Ebenfalls hohen
Beratungs- und Unterstützungsbedarf hatten das CSU-geführte
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das CSU-geführte
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (
www.tagesspiegel.de/politik/
vor-allem-seehofer-und-scheuer-bundesregierung-gibt-mehr-als-178-millio
nen-euro-fuer-berater-aus/24689118.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13804
19. Wahlperiode 08.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Oktober 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hält es die Bundesregierung, angesichts des finanziellen Umfangs der
Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen, für
notwendig, eine einheitliche Definition des Begriffs „Beratungs- und
Unterstützungsleistung“ vorzunehmen, und wenn ja, welche Parameter würden
in die Definition einfließen, bzw. wenn nein, warum nicht?
a) Inwiefern wird eine allgemeingültige Regelung derzeit
vorangetrieben?
b) Welche Definitionen, Maßstäbe oder Einordnungshilfen werden von
den verschiedenen Ressorts derzeit genutzt, wenn auf Anfragen zu
„Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ Angaben gemacht werden
müssen (bitte nach Bundesministerien getrennt ausweisen)?
Die Mehrzahl der Bundesministerien verwendet die in der Anlage 1 beigefügte
Definition des Begriffs „externe Beratungsleistungen“, die auf einen Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006
zurückgeht. Diese Definition liegt auch dieser Antwort der Bundesregierung
zugrunde und wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowohl bei den
von ihm federführend betreuten Abfragen im Zusammenhang mit einschlägigen
parlamentarischen Anfragen als auch bei dem Beraterbericht zugrunde gelegt,
den das BMF jährlich erstellt. Demgegenüber wird von einzelnen Ressorts ein
weitergehender Begriff verwendet, der auch „externe
Unterstützungsleistungen“ einschließt. Angesichts der Ressorthoheit und der Unterschiedlichkeit der
jeweiligen Beratungs- und Unterstützungsbedarfe ist nicht beabsichtigt, eine
einheitliche Definition des Begriffs „Beratungs- und Unterstützungsleistung“
für die Bundesregierung vorzunehmen. Hingewiesen sei darauf, dass der
Begriff „Beratungs- und Unterstützungsleistung“ in dieser Form weder
haushaltsrechtlich noch haushaltswirtschaftlich gebräuchlich und daher auch nicht
allgemeingültig näher definiert ist, weshalb von einer Heterogenität der
Antwortbeiträge der Ressorts ausgegangen werden muss und nicht von einer
ressortübergreifenden Vergleichbarkeit ausgegangen werden kann. Deshalb und
wegen der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit können
Unsicherheiten bzw. Doppelungen beim Ergebnis der Ressortabfrage nicht
ausgeschlossen werden.
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Die Fragesteller definieren nicht, was sie unter Beratungsunternehmen
verstehen, an denen der Bund beteiligt ist. Unter Berücksichtigung der
Vorbemerkung der Fragesteller und der gestellten Fragen geht die Bundesregierung
davon aus, dass der mutmaßliche Wille der Fragesteller sich nur auf solche
Unternehmen bezieht, an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist und bei denen die
Beratungstätigkeit die Haupttätigkeit des Unternehmens ist und die Tätigkeit
des Unternehmens prägt. Die Fragen werden auf der Grundlage der im Rahmen
einer Ressortabfrage eingegangenen Meldungen beantwortet.
2. An welchen Beratungsunternehmen ist der Bund mit welchem Anteil
beteiligt?
Der Bund ist an den folgenden zwei Beratungsunternehmen beteiligt:
BWConsulting GmbH zu 100 Prozent und PD – Berater der öffentlichen Hand
GmbH zu 79,14 Prozent.
3. Welches Bundesministerium ist jeweils beteiligungsführend?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist Beteiligungsführer bei
der BWConsulting GmbH und das BMF bei der PD – Berater der öffentlichen
Hand GmbH.
4. Wann wurden die Unternehmensanteile erworben bzw. das Unternehmen
gegründet?
Die BWConsulting GmbH wurde im Jahre 2000 und die PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH im Jahre 2008 gegründet, wobei der Bund bei beiden
Gesellschaften zunächst Alleingesellschafter war. Die BWConsulting GmbH
hieß zunächst Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb mbH,
während die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unter der Firma ÖPP
Deutschland AG gegründet worden ist.
5. Welche Rechtsform weisen die Unternehmen jeweils auf?
Bei beiden Beratungsunternehmen des Bundes handelt es sich um
Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
6. In welchen Politikbereichen sind die Unternehmen jeweils
schwerpunktmäßig tätig?
Die BWConsulting GmbH ist die Inhouse-Beratung im Geschäftsbereich des
BMVg. Sie berät mit methodischen sowie fachlichen Kompetenzen
Ministerium, Streitkräfte und Verwaltung dabei, Veränderungen zu ermöglichen und
eine nachhaltige Weiterentwicklung des Ressorts zu fördern.
Unternehmensgegenstand der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist die
Investitions- und Modernisierungsberatung der öffentlichen Hand,
ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die die Voraussetzungen eines
öffentlichen Auftraggebers i. S. d. § 99 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in seiner jeweils gültigen Fassung erfüllen sowie
alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Durch diese
Leistungen sollen die öffentlichen Stellen unterstützt werden, ihre Investitions-
und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Überdies ist
die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Kompetenzzentrum für
langfristige Kooperationsmodelle sowohl der öffentlichen Hand mit privaten
Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Verwaltungen sowie für die
Weiterentwicklung ihrer Grundlagen und Anwendungsbereiche.
7. Welches Unternehmen wurde von welcher Organisationseinheit im
Geschäftsbereich der jeweiligen Bundesministerien in den Jahren 2016 bis
2018 mit welcher Beratungs- oder Unterstützungsleistung beauftragt?
a) Fand eine Ausschreibung statt?
b) Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
c) Wurden Unteraufträge vergeben, und wenn ja, wer waren die
jeweiligen Auftragnehmer?
Zur Beantwortung wird auf die beigefügten Anlagen 2 und 3 verwiesen. In
Bezug auf die zweite Teilfrage zu Frage 7c wird darauf hingewiesen, dass es sich
in allen Fällen, in denen das betreffende Beratungsunternehmen des Bundes
Unteraufträge erteilt hat, bei den Unterauftragnehmern um Unternehmen
handelt, an denen der Bund nicht beteiligt ist. Bei der Beantwortung dieser
Teilfrage muss die Bundesregierung im Einklang mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu parlamentarischen Anfragen einerseits das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung und das durch Artikel 12 des
Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse dieser ausschließlich privaten Unterauftragnehmer wahren und
andererseits dem Informationsrecht des Deutschen Bundestages nachkommen. Zur
Wahrung der genannten Grundrechte ist eine offene Auskunftserteilung, die
auch die Namen der Unterauftragnehmer einschließt, nicht möglich. Nach
Abwägung der Interessen der betroffenen Grundrechtsträger und des
Informationsinteresses der Abgeordneten hat sich die Bundesregierung zwecks Herstellung
praktischer Konkordanz dazu entschlossen, die Angaben zu den
Unterauftragnehmern der BWConsulting GmbH und der PD – Berater der öffentlichen
Hand GmbH dem Bundestag über dessen Geheimschutzstelle zuzuleiten. Eine
Einholung der Einwilligung der Unterauftragnehmer in eine offene
Auskunftserteilung war in der vorgegebenen Frist nicht möglich und es wäre ungewiss
gewesen, ob alle Unterauftragnehmer ihre Einwilligung erteilt hätten. Ein
weiterer Vorgang zu Aufträgen, der vom Fachressort förmlich als „VS – Geheim“
eingestuft wurde, wird dem Deutschen Bundestag über die Geheimschutzstelle
zugeleitet.*
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Aufträge an die BWConsulting
GmbH nach folgendem Verfahren vergeben werden:
Basierend auf einer amtsinternen Bedarfsabfrage werden die potenziellen
Beratungsprojekte der BwConsulting GmbH priorisiert. Anschließend entscheidet
die Leitung des BMVg über die Reihung des Projektportfolios der Bw
Consulting GmbH. Sodann werden die Projekte entsprechend dieser Entscheidung
durch das amtsseitige, ministerielle Auftragsmanagement beauftragt. Als
Inhouse-Gesellschaft wird die BwConsulting ohne Vergabeverfahren
beauftragt.
Der BwConsulting GmbH wird ein Jahresbudget zugewiesen, welches sich aus
dem realisierbaren Projektportfolio ergibt.
2017 IST: 17,9 Mio. Euro
2018 IST: 22,5 Mio. Euro
2019 Soll: 28,8 Mio. Euro.
Aus dem beschriebenen Verfahren erklärt sich, dass in Anlage 2 bei Aufträgen
an die BwConsulting GmbH keine Auftragsvolumina genannt sind.
8. Werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen grundsätzlich zunächst
bei Unternehmen angefragt, die ganz oder teilweise im Eigentum des
Bundes stehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung fragt nicht immer zunächst bei Beratungsunternehmen an,
an denen der Bund beteiligt ist, wenn sie Aufträge für Beratungs- und
Unterstützungsleistungen vergibt. Entscheidend für die Beauftragung solcher
Leistungen sind neben Fragen der Wirtschaftlichkeit der jeweilige
Auftragsgegenstand und Beratungsbedarf einerseits und andererseits die Qualifikationen und
Erfahrungen der nach ihrem Leistungsspektrum in Betracht kommenden
Beratungsunternehmen. Das ist im Einzelfall zu beurteilen. Sofern es sich um eine
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen
werden.
Beratungs- und Unterstützungsleistung aus dem Leistungsportfolio eines
Beratungsunternehmens des Bundes handelt, wird von einigen Bundesministerien
grundsätzlich zuerst bei diesem Unternehmen die Anfrage gestellt.
9. Über wie viele Mitarbeiter verfügen die Unternehmen aktuell jeweils?
Zum Stichtag 31. August 2019 waren bei der BWConsulting GmbH 202 und
bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 254 Mitarbeiter (in
Vollzeitäquivalenten) beschäftigt.
10. Wie hoch sind die Personalkosten der Unternehmen jeweils?
Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Personalkosten bei der BWConsulting
GmbH 13,95 Mio. Euro und bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
13,57 Mio. Euro.
11. In welcher Höhe erwirtschafteten die Unternehmen jeweils in den Jahren
von 2016 bis 2018 Gewinne bzw. Verluste?
a) Wurden diese Gewinne an den Bundeshaushalt abgeführt, und wenn
ja, in welcher Haushaltsstelle wurden sie vereinnahmt, bzw. wenn
nein, warum nicht (bitte nach Unternehmen und Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an die
jeweiligen Unternehmen, mit welcher Begründung wurden sie gewährt
und aus welchen Haushaltsstellen finanziert (bitte nach Unternehmen
und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Antworten ergeben sich aus den beiden nachfolgenden Tabellen nebst den
ergänzenden Erläuterungen.
BW Consulting
GmbH
Alle Angaben in
Euro 2016 2017 2018
Jahresergebnis 83.860,34 77.047,85 58.813,24
Gewinnausschüttung insgesamt
0 0 0
Zuwendungen 0 0 0
PD – Berater
der öffentlichen
Hand GmbH
Alle Angaben
in Euro 2016 2017 2018
Jahresergebnis 1.323.552,22 2.838.302,36 3.858.143,31
Gewinnausschüttung insgesamt
635.159,76
Der auf den Bund
entfallende
Gewinnanteil floss abzüglich
Kapitalertragsteuer
an Epl. 60, Kapitel
6002, Titel 121 01
764.350,27
Der auf den Bund
entfallende
Gewinnanteil floss abzüglich
Kapitalertragsteuer
an Epl. 60, Kapitel
6002, Titel 121 01
1.052.047,77
Die Abführung an
den Bundeshaushalt
ist noch nicht erfolgt.
Im Übrigen gilt das
zu den Vorjahren
Geschriebene.
Zuwendungen 0 0 0
Die Gewinne in den Jahren 2016 bis 2018 wurden bei der BWConsulting
GmbH vollständig nicht und bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
teilweise nicht ausgeschüttet, sondern zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
thesauriert.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Wettbewerbssituation der
Unternehmen?
Die BwConsulting steht nicht im direkten Wettbewerb zu anderen
Beratungsunternehmen. Als Inhouse-Gesellschaft des Ressorts BMVg ist die Bw
Consulting, zugeschnitten auf den Kunden Bundeswehr, die Beratung „von der
öffentlichen Hand, für die öffentliche Hand“. Als Inhouse-Gesellschaft kann die
BwConsulting ohne Vergabeverfahren kurzfristig und projektbasiert für das
Ressort BMVg eingesetzt werden. Die Fokussierung auf die Bundeswehr als
einzigen Kunden führt zu einem besseren Verständnis des Kunden und macht
die Kundenakquise obsolet.
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH steht im teilweise direkten
Wettbewerb zu einer Vielzahl von Beratungsunternehmen. Sie nimmt hier eine
Sonderstellung dadurch ein, dass sie ausschließlich öffentliche Auftraggeber
berät und unterstützt.
13. Welche Strategie im Hinblick auf die nachfolgenden Aspekte verfolgt die
Bundesregierung bei ihrer Beteiligung an den Unternehmen.
a) Kapazität der Beratungs- und Unterstützungsleistungen der jeweiligen
Unternehmen,
b) Gewinn und Abführungen an den Bundeshaushalt,
c) Personalgewinnung?
BWConsuling GmbH:
a) Im Leistungsfokus der BwConsulting, der über einen
Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt ist, steht die Beratung mit methodischer und fachlicher
Expertise in für die Leitung des BMVg strategisch relevanten Projekten. Dabei
fokussiert BwConsulting auf drei Beratungsfelder: Strategie & Steuerung,
Prozesse & Organisation sowie Projektmanagement. Die in diesem fachlichen
Rahmen seitens der BwConsulting GmbH vorgehaltene Beratungskapazität
orientiert sich am durchschnittlichen Bedarf. Bei der jährlichen
Portfolioermittlung ergibt sich regelmäßig ein Nachfrageüberhang.
b) Die Gewinne der Gesellschaft werden zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
thesauriert.
c) Die BwConsulting verantwortet als rechtlich unabhängiges Unternehmen die
Personalgewinnung eigenständig. Zustimmungsvorbehalte bestehen bei der
Überschreitung von Jahresgehaltsgrenzen.
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH:
a) Die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH ist gehalten, ihre Beratungs-
und Unterstützungskapazität entsprechend der Nachfrage nach Ihren
diesbezüglichen Leistungen auszurichten.
b) Die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH ist ein
Wirtschaftsunternehmen und als solches gewinnorientiert. Hierbei liegt für den Bund zusammen
mit seinen 91 öffentlichen direkten und indirekten Mitgesellschaftern nicht die
Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern die Sicherstellung solider
finanzieller Verhältnisse. Ein „Vorhalten“ von Kapazitäten ohne dass ein
unmittelbarer Bedarf besteht, ist nicht vorgesehen und würde der wirtschaftlichen
Ausrichtung des Unternehmens widersprechen.
c) Die hierbei erzielten Gewinne sollen einerseits durch die Bildung von
Rücklagen die Unternehmenssituation stabilisieren und auch als Rendite für das in
dem Unternehmen gebundene öffentliche Kapital dienen.
14. Worin liegt jeweils einzeln das unabweisbare Bundesinteresse an der
Beteiligung begründet (bitte je Unternehmen einzeln ausweisen)?
BW Consulting GmbH:
Die BwConsulting GmbH konzentriert sich als organisationsprivatisierter
Bestandteil (Inhouse-Gesellschaft) des Geschäftsbereiches BMVg auf die
Unterstützung des BMVg bei der Projektarbeit durch Beratung. Das fachliche
Knowhow der Gesellschaft wird geprägt durch das Zusammenwirken von
Unternehmensberatern, Praktikern aus der Wirtschaft, Soldaten und Beamten. Es ist
auf die Bedürfnisse der Bundeswehr zugeschnitten und am Markt in dieser
spezifischen Zusammensetzung nicht erhältlich.
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH:
Der Bund strebt in einer Vielzahl von Bereichen eine Verbesserung der
staatlichen Leistungen an. Hierbei ist er oftmals auf die Unterstützung externer
Berater angewiesen. Mit der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH entsteht
eine interne Beratungskapazität, die auf verschiedenen staatlichen Ebenen
beratend und unterstützend tätig ist und die Erfahrungen aus anderen öffentlichen
Projekten unmittelbar ihren Kunden zu Verfügung stellt. Diese Stärkung des
„internen Know-how“ reduziert die Abhängigkeit von externen Beratern und
stärkt die Unabhängigkeit der Aufgabenerledigung der Verwaltung.
15. Ist mit der Beteiligung des Bundes an den Unternehmen ein Vorteil im
Hinblick auf die Preisgestaltung oder auf die zur Verfügung stehenden
Beratungskapazitäten verbunden?
BWConsulting GmbH:
Die Vorteile für den Bund, die sich aus der Beauftragung der BWConsulting
GmbH als Inhouse-Gesellschaft ergeben, liegen zum einen in der
aufwandsarmen Beauftragung und fachlich passgenauen Verfügbarkeit der
Beratungskapazität und zum anderen in der Kenntnis der amtsinternen Abläufe und
Strukturen seitens der Berater. Letzteres verkürzt die Einarbeitungszeit und
damit die Beraterstunden in einer Beauftragung. Die Wirtschaftlichkeit wird
anhand der drei Unternehmenskennzahlen Beraterquote, fakturierbarer Anteil und
Tagessatz nachgehalten. Darüber hinaus gibt es neben einem monatlichen
Berichtswesen auch einen regelmäßigen Austausch mit dem Gesellschafter.
PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH:
Die Preisgestaltung der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH ist in einer
zwischen ihr und 92 mittelbaren und unmittelbaren den Gesellschaftern (u. a.
dem Bund) geschlossenen Vereinbarung festgelegt. Diese Bindung an feste
Preise ermöglicht es den Kunden der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH,
die Kosten der Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmens belastbar
einzuschätzen. Zudem ist die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH
gehalten, vorrangig den Leistungsanfragen ihrer Gesellschafter nachzukommen.
16. Wie verläuft organisatorisch der Abwägungs- und Entscheidungsprozess
innerhalb der Bundesregierung zur Verwendung von durch den
Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln für den Erwerb von
Unternehmensanteilen bzw. die Gründung von Unternehmen
exemplarisch?
Das Ressort, das eine Gesellschaft gründen oder Anteile an einem bestehenden
Unternehmen erwerben will, prüft unter Beteiligung seines Beauftragten für
den Haushalt das Vorliegen der Kriterien nach § 65 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere ob das wichtige Bundesinteresse vorliegt und sich
der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere
Weise erreichen lässt, § 65 Absatz 1 Nummer 1 BHO. Kommt das Ressort zu
dem Schluss, dass alle Voraussetzungen nach § 65 BHO für die Neugründung
oder die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen erfüllt sind, stellt das
Ressort beim BMF einen Antrag nach § 65 BHO. In diesem Antrag werden alle
maßgeblichen Sachverhalte und das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 65
BHO dargelegt. Das BMF prüft den Antrag in seiner Funktion als Etat- und
Vermögensminister dahingehend, ob das Ressort das Vorliegen der
Voraussetzungen nach § 65 BHO ausreichend dargestellt und belegt hat. Wenn dies der
Fall ist, wird die Einwilligung nach § 65 BHO erteilt.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beteiligungen an den
Beratungsunternehmen ganz oder teilweise zu veräußern, und wenn ja, wie sieht der
jeweilige Zeitplan hierfür aus?
BWConsulting GmbH:
Eine Veräußerung der Beteiligung an der BwConsulting GmbH ist derzeit nicht
geplant.
PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH:
Der Bund strebt bei der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH einen Anteil
von 40 Prozent am Stammkapital an. Die diese Beteiligungsquote
übersteigenden Geschäftsanteile bietet der Bund anderen öffentlichen Auftraggebern zum
Erwerb an. Ein Zeitplan ist nicht festgelegt, da nur ein Erwerb durch öffentliche
Auftraggeber in Frage kommt und ein solcher i. d. R. nur erfolgt, wenn diese
unmittelbaren Bedarf an den Leistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand
GmbH haben. Seit Anfang 2017 konnte so der Anteil des Bundes von 99,6
Prozent auf unter 80 Prozent reduziert werden.
18. Wie hoch war die Auslastung der Berater der BwConsulting in den Jahren
2016, 2017 und 2018 (bitte jeweils nach Jahresscheiben ausweisen)?
Die Kapazität der BwConsulting GmbH nutzt die Bundeswehr komplett aus. Es
besteht ein Nachfrageüberhang seitens des BMVg. Nach der Umfirmierung in
die BwConsulting GmbH im Januar 2017 und der damit einhergehenden
Neuausrichtung der Gesellschaft erfolgte die konsistente systematische Erhebung
der Auslastung erstmals für das Jahr 2018. Die Auslastung in dem Jahr 2018
belief sich auf ca. 80,68 Prozent Die BwConsulting GmbH hat mit dem BMVg
eine projektbasierte Zielauslastung der Berater von 80 Prozent vereinbart, was
im oberen Korridor externer Beratungshäuser liegt. Die aktuelle Auslastung für
den Zeitraum Januar 2019 bis Juni 2019 beläuft sich auf 80,72 Prozent.
a) Wie viele Consultants waren in den Jahren jeweils beschäftigt, und
wie viele abgerechnete Personentage im jeweiligen Jahr pro
Consultant konnten erzielt werden?
Im Jahr 2018 sind bei durchschnittlich 107 Beratern (Vollzeitäquivalente)
insgesamt 18.199 Personentage angefallen. Das entspricht im Durchschnitt 170
Personentage pro Berater. Die tatsächlich verfügbaren Personentage pro Berater
betrugen im Jahr 2018 durchschnittlich 211 Personentage.
b) Was haben die Mitarbeiter in den Zeiten getan, als sie nicht gebucht
wurden?
Die projektfreien Zeiten der Berater werden unter anderem genutzt für die
Weiterbildung, das Recruiting sowie für die Teilnahme an internen Projekten.
Drucksache 19/13804 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13804 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13804 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]