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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1331218.09.2019
Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm,
Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Hermann Otto Solms,
Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert
Smartphones als Mobiltelefone mit zahlreichen Zusatzfunktionen. Nutzer
können demnach mit Smartphones im Internet surfen und Mediadateien wie
Podcasts und Videos abspielen. Smartphones besitzen einen vollständigen E-Mail-
Client und können Termine und andere Daten zum Beispiel mit den Servern
eines Firmennetzes synchronisieren. Dazu verfügen sie neben der
Telefonnetzanbindung über weitere Schnittstellen wie etwa WLAN und Bluetooth
(www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Download/
Ueberblickspapier_Smartphone_pdf.pdf?__blob=publicationFile).
Einer Studie des Digitalverbandes Bitkom zufolge, nutzen acht von zehn
Personen in Deutschland Smartphones. 87 Prozent der Nutzer sehen in einem
mobilen Gerät eine große Erleichterung im Alltag (www.bitkom.org/Presse/Pressein
formation/Smartphone-Markt-waechst-um-3-Prozent-auf-34-Mrd.-Euro). Nach
Ansicht der Fragesteller können Smartphones auch einen wesentlichen Beitrag
zur Umgestaltung der Arbeitswelt hin zu selbstbestimmtem, mobilen Arbeiten
leisten. Der öffentliche Dienst steht als Arbeitgeber in ständigem Wettbewerb
um motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte. In einer repräsentativen
Befragung Mitte 2018 kam das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) zu dem
Ergebnis, dass gerade junge und technikaffine Menschen eher von zu Hause aus
arbeiten. So stieg der Anteil der Heimarbeiter unter den 25- bis 34-Jährigen
binnen eines Jahres von 34 auf 42 Prozent an.
Gleichzeitig zeigen seit Jahren immer wieder internationale Vorfälle, dass
Datensicherheit eine Schwachstelle in der mobilen Kommunikation darstellen
kann. Gerade Smartphones bieten eine Vielzahl von Angriffspunkten für
Hacker. Near Field Communication (NFC), Ausspähen von Daten via
Handykamera oder das Abrufen von Informationen mittels Bluetooth-Verbindung sind
nur drei mögliche Einfallstore. Auch durch Apps oder ganz klassisch via E-
Mails können Unbefugte Zugang zu sensiblen Daten auf dem Smartphone
erhalten. Diese Sicherheitsfragen dürfen nach Ansicht der Fragesteller bei
Beschaffungsvorhaben des Bundes nicht unberücksichtigt bleiben.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13312
19. Wahlperiode 18.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Smartphones im Kontext
des mobilen Arbeitens von Bundesbediensteten ein?
2. Besteht für Bundesbedienstete die Möglichkeit, mit privat angeschafften
und genutzten Smartphones online auf Datensätze der Bundesministerien
oder obersten Bundesbehörden zuzugreifen?
3. Wie viele Smartphones haben die einzelnen Bundesministerien in den
Jahren 2018 und 2019 ihren Bediensteten jeweils zur Verfügung gestellt?
a) Um welche Modelle handelt es sich bei den angeschafften und
ausgegebenen Smartphones (bitte die jeweilige Gesamtanzahl je Modell
ausweisen)?
b) In welcher Höhe wurde welche Haushaltsstelle in den jeweiligen Etats
der Bundesministerien für die Anschaffung in den Jahren 2018 und
2019 in Anspruch genommen?
4. Bestehen oder bestanden Rabattverträge mit einzelnen oder mehreren
Herstellern von Smartphones, und wenn ja, welche Vorteile ergeben oder
ergaben sich hieraus für den Bund?
5. Mit welchen Mobilfunknetzbetreibern haben die Bundesministerien
Verträge zur Nutzung dienstlich zur Verfügung gestellter Smartphones jeweils
geschlossen?
a) Wie lange ist die durchschnittliche Vertragslaufzeit?
b) Auf Grundlage welcher Parameter entschieden sich die
Bundesministerien für die jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber?
c) Bestehen mit einem oder mehreren Mobilfunknetzbetreibern
Rahmenverträge, und wenn ja, welche Regelungen wurden darin getroffen, und
wie lange laufen die Verträge jeweils?
6. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer der Smartphones, die an
Bundesbedienstete ausgegeben werden in Monaten?
7. Ist auch eine private Nutzung der Mobiltelefone zulässig, und wenn ja, wie
erfolgt die Aufteilung der Nutzungs- und Grundgebühren?
8. Welche Smartphonemodelle werden durch die Mitglieder der
Bundesregierung jeweils dienstlich genutzt?
9. Wie viele dieser Smartphones verfügen über eine spezielle
Verschlüsselungstechnologie zur Verschlüsselung von Gesprächsdaten (Krypto-
Handy)?
10. Inwieweit wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) oder wurden andere Sicherheitsbehörden des Bundes in die
Entscheidung zur Modellauswahl bei der Anschaffung einbezogen?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entsprechende
Sicherheitsvorkehrungen bei der Nutzung der Smartphones gelten?
a) Welche Programme nutzt die Bundesregierung für die Kommunikation?
b) Ist den Bundesministerinnen und Bundesministern sowie den
Mitarbeitern die Nutzung bestimmter sicherheitsrelevanter Programme wie etwa
Whatsapp untersagt?
12. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer in Monaten der
Smartphones der Mitglieder der Bundesregierung?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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