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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG
(insgesamt 18 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
25.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1331418.09.2019
Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata
Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus
Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard
Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver
Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland
Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes
Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG
Im Zuge der Bahnreform wurde das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) 1994
als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes errichtet. Ihm wurden
unter anderem die nicht bahnbetriebsnotwendigen Liegenschaften der ehemaligen
Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zur Verwertung
übertragen. Mehr als 25 Jahre nach der Bahnreform ist diese Aufgabe nach wie vor
nicht abgeschlossen. Bahnbetriebsnotwendige Grundstücke und Liegenschaften
verblieben bei der neu gegründeten Deutschen Bahn AG (DB AG). Durch
Zukäufe, Änderungen in der Bewirtschaftung und sonstige Effekte sind
Grundstücke, die damals an die DB AG übertragen wurden, heute nicht mehr zur
Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs zwingend erforderlich, also nicht mehr
bahnbetriebsnotwendig. Die Veräußerung dieser Immobilien übernimmt die DB
Immobilien, eine Organisationseinheit des DB-Konzerns (www.deu t sch
ebahn.com/de/geschaefte/immobilien).
13 Länder haben aktuell von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht,
Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren. Nach Angaben des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen
Liegenschaften in einer Gesamtfläche von 155.000 Quadratmetern aus dem Portfolio des
Bundeseisenbahnvermögens für Neubauten zur Verfügung (www.bayerische-
staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/
vermieter-deutsche-bahn.html#topPosition).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie groß ist die Gesamtfläche der durch das Bundeseisenbahnvermögen
verwalteten Liegenschaften?
a) Wie viel Quadratmeter Wohnraum werden durch das
Bundeseisenbahnvermögen verwaltet (bitte getrennt nach Ländern ausweisen)?
b) Wie hoch ist der aktuelle Leerstand dieser Wohnflächen in
Quadratmetern, und worin liegt der Leerstand begründet?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13314
19. Wahlperiode 18.09.2019
2. In welchen Städten und Gemeinden befinden sich die in der Vorbemerkung
genannten, für Neubau geeigneten Flächen, und welche Größe in
Quadratmeter weisen sie jeweils und in Summe auf?
3. Sind die genannten Flächen als Bauland ausgewiesen, und wenn nein, wie
begründet die Bundesregierung ihre Haltung, die Flächen stünden für
Neubauten zur Verfügung?
4. Wie werden die Flächen aktuell jeweils genutzt?
5. Welche der Flächen sind aktuell bebaut und wie werden die baulichen
Anlagen jeweils genutzt?
6. Welche Verkehrswerte weisen die Flächen jeweils auf?
7. Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die Veräußerungen der Flächen aus?
8. In welcher Haushaltsstelle werden die Veräußerungserlöse des
Bundeseisenbahnvermögens vereinnahmt?
9. Welche Organisationseinheit des BEV ist Ansprechpartner für interessierte
Käuferinnen und Käufer der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Flächen?
10. Welchen jeweiligen Erfüllungsgrad weisen die in § 3 Absatz 2 des
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes (BEZNG) dem
Bundeseisenbahnvermögen zugewiesenen Aufgaben derzeit auf?
11. Welche Parameter mit welchen jeweiligen Schwellenwerten hat die
Bundesregierung definiert, um zu bestimmen, wann die Aufgaben des BEV
soweit zurückgegangen sind, dass eine eigenständige Organisation nicht
mehr angemessen ist, wie sie in ihrer Antwort zu den Fragen 17 und 18 auf
Bundestagsdrucksache 19/2026 ausführt?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation, dass die Grundstücke, die
derzeit noch dem Bundeseisenbahnvermögen zugehörig sind, trotz des seit
Jahren anhaltenden Wohnungsmangels in den deutschen Ballungsgebieten
noch nicht dem Wohnungsbau zugeführt wurden (www.dgb.de/themen/+
+co++1fe76e9a-a204-11e8-8956-52540088cada)?
13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtfläche der im
Veräußerungsportfolio der DB Immobilien stehenden Immobilien?
14. In welchen Städten und Gemeinden befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die in Frage 15 thematisierten Liegenschaften, und
welche Fläche weisen sie jeweils auf?
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag der DB
Immobilien zum Konzernergebnis der DB AG in den Jahren seit 2009 (bitte
nach Jahresscheiben getrennt ausweisen)?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine rechtliche Regelung vorzuschlagen,
wonach nicht-bahnbetriebsnotwendige Immobilien im Bestand der DB AG
an das BEV zur Verwertung übertragen werden, und wenn ja, wann ist mit
der entsprechenden Vorlage zu rechnen, bzw. wenn nein, warum nicht?
17. Wie groß sind Grundstücksflächen bei der Deutschen Bahn AG, die sich
laut Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. August 2019 als
Bauland mobilisieren ließen (https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bundesregie
rung-beschliesst-wohn--und-mietenpaket)?
a) In welchem Zeithorizont erwartet die Bundesregierung hier zusätzliches
Bauland mobilisieren zu können?
b) In welcher Form soll die Deutsche Bahn AG für die Abgabe der
Grundstücksflächen entschädigt werden?
18. Mit welchen Einnahmeausfällen rechnet die Bundesregierung durch eine
Übertragung der BImA-Verbilligungsrichtlinie (BImA = Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben) auf die BEV, wie es der Beschluss des
Koalitionsausschusses vom 18. August 2019 vorsieht, und wie sieht der Zeitplan für die
entsprechende Regelung aus?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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