BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Touristische Nutzung von Bundesimmobilien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331518.09.2019

Touristische Nutzung von Bundesimmobilien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Touristische Nutzung von Bundesimmobilien Immobilien in der Hand des Bundes unterliegen auch seiner Verantwortung. Gerade hinsichtlich des aktuellen Immobilienmarktes wären jedoch ungenutzte und leerstehende Immobilien aus Sicht der Fragesteller ein besonderes Ärgernis. Die Bundesregierung müsste bei einer solchen Situation mit gutem Beispiel vorangehen und die ihr gegebenen Möglichkeiten für touristische Zwecke nutzen. Von daher stellt sich die Frage, wie viele Immobilien der Bund aktuell in seinem Eigentum hat, welche touristischen Nutzen daraus bereits gezogen werden, und welche Strategie die Bundesregierung bei Leerstand bereithält. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Immobilien befinden sich im Eigentum des Bundes?  2. Welche Immobilien im Eigentum des Bundes werden nicht durchgängig genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in Bundeseigentum aus?  3. Hat die Bundesregierung evaluiert, inwiefern sich Immobilien aus dem Eigentum des Bundes touristisch nutzen lassen? Wenn ja, welche lassen sich touristisch nutzen?  4. Gibt es bereits eine touristische Nutzung von Bundesimmobilien (Schlossführungen, Museumsausstellungen etc)? a) Welche davon werden für öffentliche touristische Zwecke genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in Bundeseigentum aus? b) Welche Immobilien werden für Empfänge, Banketts und ähnliche Veranstaltungen, jedoch nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in Bundeseigentum aus?  5. Welche Immobilien in Bundeseigentum, die nicht durchgängig genutzt werden, eignen sich für touristische Zwecke?  6. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Immobilien im Eigentum des Bundes, welche z. B. aufgrund ihrer historischen Bedeutung oder ihrer ArDeutscher Bundestag Drucksache 19/13315 19. Wahlperiode 18.09.2019 chitektur einen besonderen touristischen Anziehungsfaktor haben oder entwickeln könnten? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, werden diese durchgängig genutzt? c) Wenn ja, werden diese bereits touristisch genutzt? d) Wenn ja, hat die Bundesregierung Pläne, diese touristisch nutzbar zu machen?  7. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Instandhaltungskosten der Immobilien, welche für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden?  8. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Einnahmen, die durch Immobilien für öffentliche touristische Zwecke generiert wurden?  9. Welche Einnahmen ließen sich nach Ansicht der Bundesregierung generieren, wenn alle touristisch nutzbaren Immobilien auch touristisch genutzt würden? 10. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Instandhaltungskosten der für touristische Zwecke geeigneten Immobilien, welche nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden? 11. Plant der Bund bezüglich der für touristische Zwecke geeigneten Immobilien, welche nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden, eine Öffnung für öffentlich zugängliche Zwecke? a) Wenn ja, für welche Immobilien kommt dies infrage? b) Wenn ja, welche konkreten Pläne bestehen? c) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen