[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann,
Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Touristische Nutzung von Bundesimmobilien
Immobilien in der Hand des Bundes unterliegen auch seiner Verantwortung.
Gerade hinsichtlich des aktuellen Immobilienmarktes wären jedoch ungenutzte
und leerstehende Immobilien aus Sicht der Fragesteller ein besonderes
Ärgernis. Die Bundesregierung müsste bei einer solchen Situation mit gutem Beispiel
vorangehen und die ihr gegebenen Möglichkeiten für touristische Zwecke
nutzen. Von daher stellt sich die Frage, wie viele Immobilien der Bund aktuell in
seinem Eigentum hat, welche touristischen Nutzen daraus bereits gezogen
werden, und welche Strategie die Bundesregierung bei Leerstand bereithält.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Immobilien befinden sich im Eigentum des Bundes?
2. Welche Immobilien im Eigentum des Bundes werden nicht durchgängig
genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an
Immobilien in Bundeseigentum aus?
3. Hat die Bundesregierung evaluiert, inwiefern sich Immobilien aus dem
Eigentum des Bundes touristisch nutzen lassen?
Wenn ja, welche lassen sich touristisch nutzen?
4. Gibt es bereits eine touristische Nutzung von Bundesimmobilien
(Schlossführungen, Museumsausstellungen etc)?
a) Welche davon werden für öffentliche touristische Zwecke genutzt, und
welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in
Bundeseigentum aus?
b) Welche Immobilien werden für Empfänge, Banketts und ähnliche
Veranstaltungen, jedoch nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt,
und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien
in Bundeseigentum aus?
5. Welche Immobilien in Bundeseigentum, die nicht durchgängig genutzt
werden, eignen sich für touristische Zwecke?
6. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Immobilien im Eigentum des
Bundes, welche z. B. aufgrund ihrer historischen Bedeutung oder ihrer
ArDeutscher Bundestag Drucksache 19/13315
19. Wahlperiode 18.09.2019
chitektur einen besonderen touristischen Anziehungsfaktor haben oder
entwickeln könnten?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, werden diese durchgängig genutzt?
c) Wenn ja, werden diese bereits touristisch genutzt?
d) Wenn ja, hat die Bundesregierung Pläne, diese touristisch nutzbar zu
machen?
7. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die
Instandhaltungskosten der Immobilien, welche für öffentliche touristische Zwecke genutzt
werden?
8. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Einnahmen, die
durch Immobilien für öffentliche touristische Zwecke generiert wurden?
9. Welche Einnahmen ließen sich nach Ansicht der Bundesregierung
generieren, wenn alle touristisch nutzbaren Immobilien auch touristisch genutzt
würden?
10. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die
Instandhaltungskosten der für touristische Zwecke geeigneten Immobilien, welche nicht
für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden?
11. Plant der Bund bezüglich der für touristische Zwecke geeigneten
Immobilien, welche nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden, eine
Öffnung für öffentlich zugängliche Zwecke?
a) Wenn ja, für welche Immobilien kommt dies infrage?
b) Wenn ja, welche konkreten Pläne bestehen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]