[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1520
17. Wahlperiode 27. 04. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1260 –
Gefahren für Bienen durch Pestizide
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Frühjahr 2008 kam es nach der Aussaat von Mais zu einem massenhaften
Bienensterben im Rheintal. Als Ursache wurde der Pestizidwirkstoff
Clothianidin benannt, der bei der Beizung von Maissaatgut verwendet wurde. Als
Folge ordnete der damalige Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz Horst Seehofer das Ruhen der Zulassung von acht
Saatgutbeizmitteln, die Clothianidin oder andere bienengefährliche Wirkstoffe
enthalten, an. Bereits im Sommer 2008 – pünktlich zur Aussaat des
Winterrapses – wurden die Mittel teilweise aber wieder zugelassen, was auch beim
Bundesumweltamt zu großem Befremden geführt hat.
Obwohl die Vorkommnisse im Frühjahr 2008 belegt haben, dass die
Auswirkungen auf Bienen im Rahmen der Pestizidzulassung offensichtlich viel zu
wenig berücksichtigt werden, wurden die Zulassungsverfahren bislang nicht
nachgebessert. Das Umweltbundesamt ist nicht involviert, da Bienen als
Nutztiere klassifiziert werden. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als dass
Bienen auch als Stellvertreterorganismus für wild lebende Bestäuberinsekten
allgemein herangezogen werden können. Subletale Auswirkungen auf die
Bienenvölker wie Verhaltensänderungen oder die Einschränkung der
Überwinterungsfähigkeit finden nach wie vor keine Berücksichtigung. Im
Zulassungsverfahren fehlt zudem eine Prüfung von Pestiziden auf Verträglichkeit
unter Einbeziehung aller Entwicklungsstadien und eine Untersuchung des
Einflusses sowohl auf die Lebensdauer der Einzelbienen als auch die
Auswirkungen auf das Bienenvolk als „Superorganismus“. Ebenso müssen die
Berücksichtigung des Flugradius der Bienen bei der Festsetzung der
untersuchten Feldgröße, Rückstandsanalysen von Pestiziden in Nektar, Pollen und
Larven sowie Untersuchungen zur Überwinterungsfähigkeiten des Bienenvolkes
in das Zulassungsverfahren verbindlich aufgenommen werden. Des Weiteren
müssen neben dem Abrieb auch andere Kontaminationspfade (u. a. über
Guttations- und Regenwasser) bei der Zulassung berücksichtigt werden. Auch
Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen, die im Zusammenhang mit
gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt werden, finden bislang keine
ausreichende Beachtung. Die gilt insbesondere für die gentechnisch veränderten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 23. April 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1520 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeOrganismen (GVO), in denen das Pestizid in den Pflanzen selbst gebildet
wird, wie dies bei den sogenannten Bt-Pflanzen der Fall ist.
Bienen sind durch ihre Bestäubungsleistung nicht nur von enormer Bedeutung
für den Erhalt der Artenvielfalt, sondern auch das drittwichtigste Nutztier.
Rund ein Drittel der globalen Lebensmittelproduktion und zwei Drittel der
wichtigsten Nahrungspflanzen sind von Bestäuberinsekten, und dabei
insbesondere von Bienen, abhängig. Allein in Deutschland beträgt der
ökonomische Wert der Bestäubungsleistung nach Schätzungen der Universität
Hohenheim rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr, weltweit sogar 70 bis 100 Mrd. Euro pro
Jahr. Bienen sind sowohl durch den Einsatz von bienengefährlichen Pestiziden
gefährdet als auch durch Nahrungsmangel aufgrund von zunehmender
Blütenverarmung in der Landschaft durch Monokulturen. Das Pestizid Aktions-
Netzwerk e. V. weist vor diesem Hintergrund auf die Notwendigkeit hin,
pflanzenbauliche Vorsorge u. a. im Bereich der Fruchtfolge zum Schutz von
Artenvielfalt und Ernährungssicherung zu treffen.
1. Welche Forschungsprogramme und -projekte zu den Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln auf Bienen bzw. Wildinsekten mit welchen genauen
Fragestellungen wurden bzw. werden im Zeitraum 2000 bis 2010 seitens
des Bundes finanziert bzw. finanziell gefördert (bitte aufschlüsseln nach
Jahren, Forschungseinrichtungen, Ziel und Inhalt der Projekte bzw.
Programme sowie die jeweilige Höhe der Mittelzuwendung)?
Titel Beschreibung/Ziel Einrichtung Laufzeit
Deutsches Bienenmonitoring
(400 000 Euro jährlich durch
Bundesmittel)
Mehrjähriges Monitoringprojekt, um Daten zu den
Winterverlusten bei Bienenvölkern zu erhalten und
deren Ursachen zu untersuchen.
Bienenkundliche
Länderinstitute, bzw.
- anstalten
seit 2004
seit 2010
Förderung durch den
Bund
Erarbeitung der fachlichen
Grundlagen für ein
Prüfverfahren für Sägeräte mit
verminderter Abdrift von
Beizstäuben
(Bundesmittel:
179 000 Euro)
Erarbeitung von Prüfmethoden zur Beurteilung von
Sägeräten unter Berücksichtigung der Beizqualität.
Landwirtschaftliches
Technologiezentrum
Augustenberg
2010–2012
Bewertung von
Pflanzenschutzmitteln in der
Saatgutbeizung im Kontext von
Zuchterfolg und
Umwelteinfluss
Entwicklung einer zuverlässigen qualitativen und
quantitativen Wirkstoffanalytik zur Bewertung und
Überwachung von Beizmittel und ihrer
Umwelteinflüsse. Der Einsatz der Schwingungsspektroskopie
bietet eine zerstörungsfreie und schnelle Analytik
ohne aufwendige Probenpräparation. Gegenstand
dieses Projektes soll die Bewertung von Raman- und
FT-IR-Spektroskopie hinsichtlich der
Wirkstoffidentifikation sowie die Entwicklung und Pflege einer
statistisch abgesicherten Kalibration für Wirkstoffe
in ihren üblicherweise eingesetzten Beizmatrices
sein, um eine schnelle und umfassende Bewertung
der Pflanzenschutzmittelbelastung zu ermöglichen.
Julius Kühn-
Institut,
Bundesforschungsinstitut
für
Kulturpflanzen (JKI)
7/2009–6/2011
Biologische Untersuchungen
von Schäden an Bienen
durch zugelassene
Pflanzenschutzmittel
Analyse von Bienenschäden durch zugelassene
Pflanzenschutzmittel mit Hilfe standardisierter
biologischer Methoden
JKI fortlaufend
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1520Methodenentwicklung zur
Bewertung der Abdrift von
Staubabrieb und
Risikobewertung von
Saatgutbehandlungsmitteln während der
Aussaat auf Honigbienen
Verbesserung der Expositionsabschätzung von
Saatgutabrieb auf benachbarte Nicht-Zielpflanzen im
Hinblick auf letale und subletale Effekte von
Insektizidhaltigen Stäuben auf Bienenvölker; Klärung, ob
Schadwirkung bereits allein durch die Verdriftung
von Stäuben entstehen kann oder die Schadwirkung
ausschließlich auf die Aufnahme von
kontaminiertem Nektar oder Pollen zurückzuführen ist;
Untersuchung, ob verschiedene Pflanzenbestände wie Raps,
Löwenzahn, Phacelia durch ein unterschiedliches
Filtervermögen, unterschiedliche Belastungen und
somit ein unterschiedliches Schadensausmaß zur
Folge haben können; Auswirkungen auf
verschiedene Bienen, wie Pollensammler, Nektarsammler,
Wassersammler, Ammenbienen und Stockbienen
JKI 1/2009–12/2011
Sammlung und Auswertung
von Pollenproben für die
Untersuchungen von
Bienenvergiftungen
Pollenproben werden zu Vergleichszwecken im
Hinblick auf die Festlegung des Ortes der Entstehung
des Bienenschadens bzw. der zuletzt beflogenen
Trachtquelle gesammelt.
JKI fortlaufend
Weiterentwicklung von Prüf-
und Bewertungsmethoden
für die Bewertung der
Bienengefährdung
Fortschreibung der Prüf- und Bewertungsmethoden
für die Beurteilung der Bienengefährdung
JKI, Bundesamt
für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL)
fortlaufend
Untersuchungen zu den
Auswirkungen von
wirkstoffhaltigen Guttationstropfen und
wirkstoffhaltigem Wasser,
Bienenvölkern mit spezieller
Betrachtung der
Wassersammler und besonderer
Berücksichtigung der
Brutentwicklung und der Gesundheit
von Bienenvölkern
Fortschreiben der Prüf- und Bewertungsmethoden,
Verbesserung der Expositionsabschätzung
JKI 1/2009–12/2012
Untersuchungen zu akuten,
letalen, chronischen und
subletalen Auswirkungen von
PSM-wirkstoffhaltigen
Saatgutstäuben an
Bienenvölkern unter besonderer
Berücksichtigung der
Brutentwicklung und der Gesundheit
von Bienenvölkern
Fortschreiben der Prüf- und Bewertungsmethoden JKI 5/2009–12/2012
Bestimmung von
Pflanzenschutzmitteln im
Guttationswasser von gebeizten
Pflanzen zur Erarbeitung von
bisher nicht beachteten Daten zu
einem Expositionspfad mit
möglichen ökotoxischen
Auswirkungen auf Bienen
und andere terrestrische
Nichtzielorganismen
Verbesserung der Expositionsabschätzung JKI 1/2009–12/2011
Titel Beschreibung/Ziel Einrichtung Laufzeit
Drucksache 17/1520 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeChemisch-analytische
Aufklärung von Schadensfällen
an Honigbienen, die
möglicherweise durch
Pflanzenschutzmittel oder andere
Xenobiotika verursacht wurden
Bestimmung der Schadensursachen bei Schäden an
Bienen durch Pflanzenschutzmittel. Entwicklung
und Etablierung von Methoden zur
rückstandsanalytischen Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in
sehr unterschiedlichen Matrices (Bienen, Pflanzen,
Pollen, Wachs), die laufend optimiert und überprüft
werden müssen, z. B. nach Aufnahme neuer
Wirkstoffe ins Untersuchungsprogramm. Erarbeitung von
Daten zu Wiederfindungsraten, Nachweis- und
Bestimmungsgrenzen und Lagerstabilität. Aufbau und
Pflege von Massenspektroskopie-Bibliotheken und
Ergebnis-Datenbanken.
JKI fortlaufend
Modellversuche zur
Wirkung ausgewählter
Insektizide auf die Honigbiene und
zur Klärung
rückstandsanalytischer Fragen
Verbesserung der Expositionsabschätzung JKI 1/2008–12/2010
Expositionsabschätzung der
Abdrift bei der Aussaat von
gebeiztem Saatgut auf
benachbarte Nicht-Zielflächen
als Baustein für die
Bewertung ökotoxischer
Auswirkungen auf Bienen und
andere Nichtzielorganismen
Verbesserung der Expositionsabschätzung JKI 1/2008–12/2012
Forschungsprojekt
Bienenvergiftungen –
Wechselwirkungen von PSM und
anderen Faktoren
Überprüfung der Sensitivität von Honigbienen mit
unterschiedlichem Gesundheits- und
Ernährungszustand gegenüber Pflanzenschutzmitteln (Labor und
Halbfreiland)
BVL 1/2004–12/2005
Optimierung eines In-vitro-
Larventests zu den
Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln auf die Bienenbrut
(Teile 1, 2, 3)
Teile 1 und 2. Durchführung eines In-vitro-
Larventests zur Prüfung der
Pflanzenschutzmittelwirkungen von verschiedenen Wirkstoffen auf die
Bienenbrut.
Teil 3. Die Auswirkungen von Wirkstoffmengen aus
der Gruppe der Neonicotinoide (Imidacloprid,
Clothianidin, Thiamethoxam) sollen auf die Bienenbrut
mit dem In-vitro-Larventest überprüft werden.
Dabei werden die typischen Konzentrationen. die in
Pollen, Nektar und Guttationswasser auftreten,
überprüft.
BVL 7/2008–10/2008
5/2009–3/2010
5/2010–12/2010
Die Arthropodenfauna von
Nichtzielflächen und die
Konsequenzen für die
Bewertung der Auswirkungen
von Pflanzenschutzmitteln
auf den terrestrischen
Bereich des Naturhaushaltes
(255 000 Euro)
Typisierung der Biozönosen von grasreichen
Feldrainen (off crop) in der Agrarlandschaft.
– Identifizierung von Arten, die die Biozönose (u. a.
Schlüsselarten) repräsentieren können oder durch
ihr Fehlen bzw. ihre ungewöhnliche Dominanz
eine Störung der Lebensgemeinschaft indizieren.
– Prüfung, inwieweit die in der
Pflanzenschutzmittelprüfung eingesetzten ökotoxikologischen
Testverfahren mit Arthropoden prospektiv Hinweise
auf eine Schädigung der Ökosysteme liefern
können.
– Erarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung so
genannter höherwertiger Prüfverfahren für den
terrestrischen Bereich.
Umweltbundesamt/
RWTH Aachen
2000–2003
Titel Beschreibung/Ziel Einrichtung Laufzeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1520Bei den Forschungsprojekten, die durch Ressortforschungseinrichtungen des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) aus deren Haushalten finanziert wurden, liegen keine Angaben über
das Finanzvolumen der einzelnen Projekte vor.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, welche
ökonomischen Schäden (z. B. bei den Imkern, in der Landwirtschaft oder im
Obstbau) und welche ökologischen Auswirkungen das Bienensterben im
Rheintal im Mai 2008 insgesamt verursacht hat?
Wenn nein, warum wurden die ökologischen und ökonomischen Schäden
bisher nicht durch die Bundesregierung erhoben?
Insgesamt wurden den Imkern Hilfszahlungen von 2,25 Mio. Euro durch das
Land Baden-Württemberg zum Ausgleich der entstandenen Schäden
ausgezahlt. Das Geld wurde auf freiwilliger Basis von Bayer CropScience
bereitgestellt. Der Bundesregierung sind in der Landwirtschaft keine ökonomischen
Schäden bekannt geworden. Der Bundesregierung liegen auch keine
Erkenntnisse über gravierende ökologische Schäden im Rheintal vor. Weitere
Informationen können dem Abschlussbericht „Beizung und Bienenschäden“ des
badenwürttembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz entnommen werden.
3. a) Bei welchen Saatgutbeizmitteln (bitte auflisten nach Wirkstoffen und
Handelsnamen) wurde das im Zusammenhang mit dem Bienensterben
im Rheintal verordnete Ruhen der Zulassung wieder aufgehoben, und
für welche Kulturen und mit welchen Auflagen dürfen die Mittel wieder
eingesetzt werden?
Zulassungen für Saatgutbehandlungsmittel für Maissaatgut mit Wirkstoffen aus
der Gruppe der Neonicotinoide ruhen seit dem 15. Mai 2008. Die Einfuhr, das
Inverkehrbringen und die Aussaat von mit diesen Stoffen behandeltem Saatgut
sind per Verordnung untersagt.
Die Sachverhaltsaufklärung der Bienenvergiftungen im Frühjahr 2008 ergab,
dass nach dem Stand der Erkenntnisse bei der Aussaat von mit Antarc (beta-
Cyfluthrin; Imidacloprid), Chinook (beta-Cyfluthrin; Imidacloprid), Cruiser
OSR (Fludioxonil; Metalaxyl-M; Thiamethoxam) und Elado (beta-Cyfluthrin;
Clothianidin) behandeltem Rapssaatgut mit der Situation während der
Maisaussaat vergleichbare Szenarien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden können. Die Bewertung durch das Julius Kühn-Institut
(JKI) und die Ergebnisse aus dem Deutschen Bienenmonitoring ergaben keine
Anhaltspunkte für eine mögliche Schädigung von Bienenvölkern. Durch das
Julius Kühn-Institut und das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augus-
Das Schutzgut Biodiversität
in der Umweltbewertung von
Stoffen – Aktueller
Erkenntnisstand und Anpassung von
Ansätzen zur
Berücksichtigung des Schutzgutes
Biodiversität in der Bewertung
und im Management von
Umweltrisiken durch
Pestizide (Pflanzenschutzmittel,
Biozide)
(147 200 Euro)
– Differenzierte Schutzgut- und
Schutzzielbeschreibung für Bodenorganismen und terrestrische
Nichtzielinvertebraten in potentiell exponierten
Lebensraumtypen und Ableitung geeigneter
Bewertungs- und Entscheidungskriterien als
Grundlage für die Anpassung der Risikobewertungs-
und Risikomanagementpraxis zu Pestiziden
(PSM, BP). Welche Lebensräume sind betroffen,
welche Organismen kommen dort vor bzw. sollten
vorkommen, welche Änderungen der
Risikobewertung und des Risikomanagements sind
erforderlich, um diese Organismen zu schützen?
Umweltbundesamt/Uni
Koblenz-Landau
2010–2012
Titel Beschreibung/Ziel Einrichtung Laufzeit
Drucksache 17/1520 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetenberg wurden Saatgutproben aus dem Handel auf Abriebfestigkeit geprüft.
Der Abrieb bei Rapsproben erwies sich als sehr gering und lag deutlich unter
den Werten bei Mais. Weiterhin sind bei der Aussaat von Raps ausschließlich
Maschinen im Einsatz, die Abriebstäube nur in bzw. auf den Boden, nicht aber
in die Luft abgeben. Zudem gelangt mit behandeltem Raps weniger Wirkstoff
auf einen Hektar als mit behandeltem Mais. Schließlich gibt es nach wie vor
keine Anhaltspunkte dafür, dass Pollen und Nektar der Rapsblüten ein Risiko
für Bienen darstellen könnten.
Das Ruhen der Zulassungen der oben aufgeführten Pflanzenschutzmittel wurde
insoweit jeweils mit Bescheid vom 25. Juni 2008 aufgehoben. Die betroffenen
Anwendungen wurden hierbei mit weiteren Auflagen insbesondere zur
Vermeidung freier Stäube und Verbesserung der Abriebfestigkeit versehen.
b) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung dieser
Beizmittel ein besonderes Monitoring der Auswirkungen auf Bienen
veranlasst, und wenn nein, warum nicht?
Zur Überprüfung der Entscheidungen wurde das Aufheben des Ruhens der
Zulassungen für Saatgutbehandlungsmittel für den Raps mit der Anordnung zur
Durchführung eines Monitorings gemäß § 15 Absatz 7 des
Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in Feldsäumen bzw. angrenzenden Flächen zum Zeitpunkt
der Rapsaussaat im Jahr 2008 verbunden, um eine Exposition von Honigbienen
außerhalb von Rapsflächen auf benachbarten Trachtpflanzen ausschließen zu
können. Insgesamt wurden 40 Standorte im Hinblick auf die Deposition von
Neonicotinoid-haltigen Stäuben untersucht. Es liegen danach keine
Anhaltspunkte vor, dass die Anwendung von Saatgutbehandlungsmitteln aus der
Gruppe der Neonicotinoide an Rapssaatgut in Verbindung mit den für das
Aufheben des Ruhens verbundenen Auflagen zur Verbesserung der Saatgutqualität
bzgl. Staubfreiheit und Abriebfestigkeit im Jahr 2008 zu einer Gefährdung von
Honigbienen geführt hat.
4. a) Welche Clothianidin enthaltenden Insektizide (bitte Wirkstoffe bzw.
Wirkstofftypen und Handelsnamen nennen) sind für welche Kulturen
und welche Anwendungen in Deutschland zugelassen?
Tab. 1: Zugelassene Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Clothianidin
Tab. 2: Zugelassene Spritzmittel mit dem Wirkstoff Clothianidin
b) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung dieser
Mittel ein besonderes Monitoring der Auswirkungen auf Bienen
veranlasst, und wenn nein, warum nicht?
Ein spezielles Monitoring bzgl. Auswirkungen auf die Honigbiene wurde für
die vorgenannten Mittel nicht durchgeführt (Ausnahme Elado, vgl. Antwort zu
Mittelname Wirkstoff(e) Kultur
Elado beta-Cyfluthrin + Clothianidin Raps
Poncho Beta beta-Cyfluthrin + Clothianidin Futterrübe, Zuckerrübe
Poncho ungefärbt Clothianidin Futterrübe, Zuckerrübe
Mittelname Wirkstoff(e) Kultur
Dantop Clothianidin Kartoffel
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1520Frage 3b), da weder aus dem oben beschriebenen Rapsmonitoring noch auf
Grundlage der Risikobewertung durch die Bewertungsbehörde Anhaltspunkte
für eine Schädigung von Bienenvölkern vorliegen.
5. Von welchen Akteuren (Wirtschaftsverbände, Forschungsinstitutionen,
Vertreter der Politik etc.) ging die Initiative für den inzwischen abgesagten
baden-württembergischen Großversuch 2010 zur Ausbringung von mit
Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut mit neuen Sämaschinen aus?
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz des
Landes Baden-Württemberg hatte erwogen, in Kooperation mit anderen
Institutionen und Verbänden, einen Aussaatversuch mit einem Bienenmonitoring auf
zwei ca. 100 bis 150 ha großen abgeschlossenen Freilandflächen im
südbadischen Saatmaisanbaugebiet mit den im Ausland zugelassenen
Maissaatgutbeizen Cruiser (Wirkstoff: Thiamethoxam) und Poncho (Wirkstoff: Clothianidin)
durchzuführen. Damit sollte unter Praxisbedingungen geprüft werden, ob unter
Berücksichtigung der neuen Sätechnik mit Deflektoren und einer wesentlich
verbesserten Beizqualität des Saatgutes eine Gefährdung von
Nichtzielorganismen ausgeschlossen werden kann. Als wichtige Fragestellung sollte u. a. die
Relevanz von Guttation auf die Bienen miterfasst werden. Voraussetzung für
diesen Versuch war das Einvernehmen aller Beteiligten. Nachdem sich die
betroffenen Imkerverbände gegen diesen Versuch ausgesprochen hatten, wurde
dieser auch nicht durchgeführt.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit und die Risiken eines
solchen Versuches vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2009 in Österreich
trotz einer geänderten Beiztechnik inklusive umgerüsteter Sämaschinen
und eines umfassend neuen Kontrollverfahrens laut Österreichischem
Imkerbund ca. 3 000 Bienenvölker geschädigt wurden und laut der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
(AGES) Rückstände von Clothianidin sowie seiner Metaboliten in über 60
Prozent der untersuchten Proben verendeter Bienen, welche in diesem
Zusammenhang von betroffenen Imkern eingesandt wurden, nachgewiesen
wurden?
Nach Informationen der AGES sind die in Österreich im letzten Jahr mit der
Maissaat in Verbindung gebrachten Bienenschäden ausschließlich auf solche
Standorte zurückzuführen, auf denen die beschriebene Sätechnik mit
Deflektoren nicht eingesetzt wurde. Zudem lag der Grenzwert für den Beizstaub bei
Mais fast doppelt so hoch wie der in Deutschland zulässige Grenzwert. Insofern
sind die in 2009 in Österreich beschriebenen Rahmenbedingungen nicht
vergleichbar.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung deutscher Imker, dass
die Bienenmonitoring-Studie des Schweizer Bundesamts für
Landwirtschaft (BLW) in Bern zur Bienengefährlichkeit von Clothianidin als
Maisbeizmittel nicht unter Bedingungen der üblichen Imkerpraxis durchgeführt
wurde insofern, als dass nur flugbienenfreie Kleinvölker zum Einsatz
kamen?
Die Einschätzung, die Schweizer Studie hätte nur flugbienenfreie Kleinvölker
berücksichtigt, kann seitens der deutschen Fachbehörden nicht nachvollzogen
werden. Die Aussagekraft der vorliegenden Studie für Deutschland wird jedoch
unabhängig davon als nicht sehr hoch eingeschätzt. Dies ist zu begründen u. a.
mit den gewählten standortlichen Rahmenbedingungen, die nicht stellvertre-
Drucksache 17/1520 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetend für die in Deutschland in weiten Teilen der Praxis anzutreffenden
Situationen stehen können.
8. Inwieweit hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund an der
Begründung für die erneute Zulassung von neonicotinoidhaltigen und
anderen bienengefährlichen Beizmitteln für Raps sowie an der beschränkten
Zulassung von Mesurol als Beizstoff für Maissaatgut fest, nach der zur
weitgehenden Vermeidung von bienengefährlichem Abriebstaub ein
zusätzliches Haftmittel für eine bessere Bindung ausreichend ist?
Seitens der Bundesbehörden BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit) und JKI wurde in Verbindung mit der
Saatgutwirtschaft ein Konzept ausgearbeitet, das über die ausschließliche Verwendung von
zusätzlichen Haftmitteln hinausgeht.
Folgende zentrale Elemente spielten dabei eine besondere Rolle:
Durchführung von Probebeizungen in den entsprechenden Anlagen
– Analyse der Saatgutmuster vor der Beizsaison,
– Einhaltung eines Referenzwertes von 0,5 g Feinstaub pro 700 000
Rapskörner nach Heubachtest,
– Anfertigung von detaillierten Prozessbeschreibungen für die 12
Rapsbeizstellen in Deutschland,
– Ziehung von Rückstellmustern von allen gebeizten Rapssaatgutpartien.
Durch die getroffenen Maßnahmen konnten Bienenschäden im Raps verhindert
werden.
Was die Maisbeizung mit Mesurol (Wirkstoff: Methiocarb) angeht, so sind hier
ebenfalls keine Bienenschäden beobachtet worden. Die getroffenen rechtlichen
und behördlichen Maßnahmen haben sich als effektiv zur Vermeidung von
Bienenschäden erwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die mit Schreiben vom 31. Juli 2008
von Mitarbeitern des Umweltbundesamtes formulierten Kritikpunkte in
Bezug auf die Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln zur
Rapssaatgutbehandlung (Beendigung der Ruhe der Zulassung), insbesondere die
dargestellten Defizite und Mängel der Unterlagen des Clothianidin-
Herstellers Bayer?
Nachdem im Zusammenhang mit der Aussaat von mit dem Wirkstoff
Clothianidin gebeiztem Maissaatgut erhebliche Bienenschäden beobachtet worden
waren, ordnete das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit am 15. Mai 2008 das Ruhen der Zulassung für acht insektizide
Saatgutbehandlungsmittel an. Aus Vorsorgegründen erstreckte sich diese Maßnahme
nicht nur auf Mittel zur Behandlung von Maissaatgut, sondern auch auf solche
zur Behandlung von Rapssaatgut. Die Ursachenaufklärung zeigte, dass die bei
der Aussaat von mangelhaft gebeiztem Maissaatgut aufgetretenen Probleme
nicht auf die Rapsaussaat zu übertragen sind, da sich der Abrieb bei gebeizten
Rapsproben als sehr gering erwies und deutlich unter den Werten bei
Maissaatgut lag. Weiterhin ist die hektarbezogene Wirkstoffaufwandmenge bei der
Aussaat von gebeiztem Raps geringer als bei Mais und es kommen fast
ausschließlich Maschinen zum Einsatz, die Abriebstäube in den Boden abgeben, nicht
jedoch wie pneumatische Sägeräte zur Mais-Einzelkornablage mit der Abluft
ausstoßen. Das BVL hatte daher am 25. Juni 2008 die bestehenden
Zulassungen der Saatgutbehandlungsmittel Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado für
Raps unter Erteilung von zusätzlichen Auflagen und
Anwendungsbestimmungen wieder in Kraft gesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1520Nach dem vorsorglichen Anordnen des Ruhens der Zulassungen auch der
genannten Saatgutbehandlungsmittel für Raps hatte die Zulassungsbehörde zu
prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ursachen für die
Verdriftung von Clothianidin-belastetem Staub bei der Maisaussaat mit nachfolgenden
schwerwiegenden Auswirkungen auf Bienen auch auf Rapssaatgut zu
übertragen sind. Da dies nicht der Fall ist, war der weitestgehende Eingriff in die
Rechte der Zulassungsinhaber, den die Anordnung des Ruhens der Zulassung
darstellt, nicht aufrechtzuerhalten.
Davon unberührt bleibt, dass in laufenden und zukünftigen
Zulassungsverfahren von den Antragstellern die von den Bewertungsbehörden für die
Risikobewertung von Saatgutbehandlungsmitteln (für alle Kulturen) benötigten Daten
vorgelegt werden müssen. Zur Abstimmung über die Methodik zur Gewinnung
dieser Daten wurden in der inzwischen vergangenen Zeit experimentelle
Untersuchungen durchgeführt und Fachgespräche unter Beteiligung von
Antragstellern und den am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden geführt.
10. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung von BUND e. V.,
PAN Germany e. V. und Deutschem Berufs- und Erwerbsimkerbund,
dass der Versuchsaufbau verschiedener Studien von Bayer Crop
Science zur Bienengefährlichkeit des Mittels Poncho, auf deren
Ergebnisse sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung des Mittels bezog, realen
Bedingungen nicht entspricht?
Die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt gemäß der
Richtlinie 91/414/EWG. Einige der oft angeführten Bedenken (hohe Toxizität,
systemische Wirkung, hohe Persistenz) benennen potenzielle Gefahren, die die
Risikobewertung jedoch außer Acht lassen. Die Zulassungsentscheidung
hinsichtlich der Bienengefährlichkeit wird auf der Grundlage komplexerer
Auswertungsmethoden durchgeführt, da von verschiedenen Faktoren abhängt, ob
ein toxisches Mittel auch als solches wirksam und infolge als bienengefährlich
einzustufen ist. Als Faktoren sind hier beispielsweise Anwendungsweise,
Anwendungszeitpunkt, Formulierung, Aufwandmenge etc. zu nennen.
Als Grundlage für die Zulassungsentscheidung für das Mittel Poncho im Jahre
2007 wurden zur Bewertung der Gefährdung von Honigbienen durch die
Anwendung von Clothianidin als Saatgutbehandlungsmittel insgesamt 31 Studien
eingereicht und ausgewertet. Die eingereichten Versuche deckten verschiedene
Fragestellungen rund um die Toxizität von Clothianidin aber auch die
Gefährdung von Bienen ab. In Laborversuchen wurde nach internationalen Normen
die Toxizität, in Halbfreiland- und Freilandversuchen wurde die Gefährdung
von Bienen untersucht, in zusätzlichen Rückstandsversuchen das Auftreten von
Wirkstoffen in für Bienen relevanten Matrices.
Das JKI als Bewertungsbehörde hat das Mittel Poncho (Wirkstoff Clothianidin)
abschließend wie folgt bewertet: „Der Wirkstoff Clothianidin ist als sehr
toxisch für Honigbienen einzustufen. In Halbfreiland- und Freilandversuchen zu
den Auswirkungen von Poncho (600 g/L Clothianidin) als Saatgutbeizung in
Mais, Sonnenblumen und Raps konnten bei den beantragten Aufwandmengen
jedoch keine negativen Auswirkungen auf Honigbienen in Bezug auf
Mortalität, Volksentwicklung, Brutentwicklung, Flugintensität, Verhalten und
insbesondere Orientierungsvermögen festgestellt werden. Rückstände von
Clothianidin und den Metaboliten TZNG und TZMU in für Bienen relevanten
Materialien (Nektar und Pollen) aus den Halbfreiland- und Freilandversuchen sowie
aus zahlreichen separaten Rückstandsversuchen lagen deutlich unter den für
Bienen kritischen Konzentrationen.“
Drucksache 17/1520 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas im Frühjahr 2008 aufgetretene Bienensterben nach der Aussaat von
gebeiztem Maissaatgut hat jedoch die zuständigen Behörden veranlasst,
entsprechende Zulassungen ruhen zu lassen und das Zulassungsverfahren zu
überprüfen. Erst nach wissenschaftlicher Klärung der offenen Fragen zum Thema
Beizstaubentwicklung und Guttation, wird über eine Zulassung/Nichtzulassung
entschieden werden.
b) In welchem Umfang werden von den deutschen Zulassungsbehörden
vor der Zulassung von Pestiziden eigene Untersuchungen zu den
Auswirkungen auf Bienen durchgeführt, und welche Rolle spielen
Untersuchungen des die Zulassung beantragenden Unternehmens bei der
abschließenden Bewertung?
Der Zulassungsinhaber hat durch Vorlage entsprechender Studien zu belegen,
dass das beantragte Mittel die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die dafür
notwendigen Studien sind nach national und international abgestimmten
Richtlinien zu erarbeiten. Diese Studien bilden die Grundlage für die Bewertung.
Im JKI werden eigene Forschungsarbeiten zu Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln auf Bienenvölker durchgeführt. Die Ergebnisse und gewonnenen
Erkenntnisse werden bei der Risikobewertung berücksichtigt und der
Zulassungsbehörde BVL mitgeteilt.
11. a) Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen die Bundesregierung und
die Länderregierungen sicherstellen, dass beim Einsatz des
Insektizidgranulats „Santana“ zur Bekämpfung des Drahtwurms die
Durchführungsvorschriften eingehalten werden?
Die Kontrollen werden durch das Fachpersonal der zuständigen
Landesbehörden durchgeführt. Die Kontrollen werden vor, während und nach der
Ausbringung des Granulats erfolgen. Die Landwirte, die Santana anwenden wollen,
sind den Behörden bekannt, da für den Kauf ein Bezugsschein bei der
zuständigen Landesbehörde beantragt werden muss. Die Bundesländer, in denen das
Pflanzenschutzmittel Santana eingesetzt wird, haben Allgemeinverfügungen
erlassen, die strenge Auflagen enthalten, die dem Bienenschutz dienen.
b) Wie ist das begleitende Bienenmonitoring konzipiert, wer führt es in
den einzelnen Bundesländern durch, und auf welche Weise wurden und
werden die Imkerverbände bei Konzeption, Durchführung und
Auswertung eingebunden?
In Bayern wird das Bienenmonitoring durch das Fachzentrum Bienen in
Veitshöchheim, zusammen mit seiner Fachberatung für Bienenzucht durchgeführt
und zwei Teilbereiche umfassen:
1. Meldungen von eventuellen Schädigungen
Die Imker werden in Form „Runder Tische“ durch die Ämter für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit Vertretern der Kreisverbände der
Imkerschaft und des Bayerischen Bauernverbandes informiert. Soweit Imker
Auffälligkeiten an ihren Bienenvölkern feststellen und einen Zusammenhang mit
der Ausbringung von Santana vermuten, sollen diese unmittelbar an die
Pflanzenschutzdienste der jeweils zuständigen ÄELF gemeldet werden. Die
Pflanzenschutzdienste informieren das Fachzentrum Bienen und den zuständigen
Fachberater für Bienenzucht. Dann erfolgen eine Begutachtung der Völker,
eine Probennahme und weitere Untersuchungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/15202. Begleitende Versuche
Zusätzlich wird das Fachzentrum Bienen mit eigenen Völkern zu behandelnde
Flächen anwandern und die Anwendung von Santana begleiten. An den
Völkern erfolgen genaue Messungen zur Bienen- und Brutentwicklung, zum
täglichen Bienentotenfall und zur Bevorratung der Völker. Durch gezielte
Probennahme von toten Bienen, Bienenbrot (eingelagerte Pollen) und eingetragenem
Nektar/Honig sollen Fragen der möglichen Schädigung von Bienenvölkern und
Fragen des Eintrages von Clothianidin geklärt werden. Der Versuchszeitraum
umfasst sowohl die Aussaat mit Ausbringung des Granulates sowie den
Zeitraum des Auflaufens und der frühen Jugendentwicklung des Maises.
Die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Imkerverbände wurden vor Erlass der
Allgemeinverfügung von der zuständigen Behörde umfassend über die
geplante Vorgehensweise informiert. Eine laufende Konsultation während der
Anwendungszeit des Mittels ist vorgesehen. Hierzu wird die zuständige
Behörde den Imkerverbänden die räumlichen Schwerpunkte einer möglichen
Anwendung benennen und die Möglichkeit einer gemeinsamen Kontrolle der
Anwendungen bieten. Im Gegenzug werden die Imkerverbände der
zuständigen Landesbehörde Listen über die bekannten Standorte von Bienenständen zur
Verfügung stellen, wodurch die Information der betroffenen Imker durch die
Anwender erleichtert wird. Im Rahmen der o. g. Stichprobenkontrollen wird
auch nach Anhaltspunkten für mögliche Bienenkalamitäten gesucht. Bei
Hinweisen auf Kalamitäten, die von Imkern oder auf Grund von Kontrollen
erfolgen, wird unverzüglich der örtlich zuständige Bienensachverständige sowie der
Bienenobmann der zuständigen Behörde hinzu gezogen. Sollten
Laboruntersuchungen oder weitergehende Untersuchungen erforderlich werden, werden
diese am JKI erfolgen.
In Niedersachsen wird die Anwendung von Santana durch Feldversuche
überwacht. Die zu behandelnden Flächen werden gezielt angewandert und die
Völker werden hinsichtlich der Bienen- und Brutentwicklung, dem täglichen
Bienentotenfall und zur Bevorratung der Völker untersucht. Die
Landesimkervereine sind vor der Genehmigung informiert worden. Zusätzlich wurde das
Bieneninstitut in Celle (LAVES – Niedersächsisches Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Institut für Bienenkunde Celle)
einbezogen. Der gezielte Versuch wird in Zusammenarbeit mit diesem Institut
durchgeführt. Auch wird dieses über die erteilten Genehmigungen regelmäßig
informiert.
In Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, einen „worst case“ im Versuch zu
überprüfen; es soll ein Vergleich zwischen Bienenvölkern, die einer Maisfläche mit
Santana-Behandlung exponiert werden, und solchen, die Maisflächen ohne
Santana-Behandlung exponiert werden, durchgeführt werden. Ferner sollen
Bienenvölker, die im näheren Umkreis von behandelten Maisflächen stehen,
auf Bienenschäden überwacht werden.
Im Falle von übernormalem Totenfall werden Bienenproben amtlich
entnommen und zur Untersuchung zum JKI nach Braunschweig gesendet. Es ist
geplant, die Pflanzenschutzberater, -kontrolleure und das Fachinstitut für
Bienenkunde in Mayen (Dienstleistungszentrum Westerwald-Osteifel) einzubinden.
Die Imkerverbände wurden über die Genehmigung und die damit verbundenen
Auflagen informiert. Die Imkerverbände wurden um Mithilfe gebeten;
teilweise wurde diese bereits zugesichert.
Drucksache 17/1520 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einstufung des Insektizids Biscaya
als ungefährlich für Bienen (B4-Einstufung) angesichts der Tatsache,
dass das Mittel den zur Gruppe der Neonicotinoide gehörenden Wirkstoff
Thiacloprid enthält, dem nach Anwendung im Mais am Oberrhein im
August 2008 Schadensfälle an Bienenvölkern zugeschrieben werden?
Thiacloprid gehört wie Clothianidin zur Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide.
Die Toxizität der einzelnen Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe ist z. T. jedoch
sehr unterschiedlich. Clothianidin ist gemäß der Kriterien der ICPBR
(International Commission for Plant–Bee Relationships) als stark toxisch für
Honigbienen eingestuft (LD50 oral: 3,7 Nanogramm/Biene, LD50 topikal: 44
Nanogramm/Biene). Im Vergleich dazu ist Thiacloprid schwach bis mäßig toxisch
(LD50 oral: 17 320 Nanogramm/Biene, LD50 topikal: 38 820 Nanogramm/
Biene).
Thiacloprid wurde in Halbfreilandversuchen geprüft. Sämtliche Spritzpräparate
sind als nicht bienengefährlich eingestuft. Dem JKI sind keine Schadfälle
bekannt, die den Schluss zulassen würden, dass Thiacloprid bei sachgerechter
Anwendung ursächlich für Bienenvergiftungen ist.
13. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Bayer Crop Science
eine Zulassung für sein in Frankreich zugelassenes Thiacloprid
enthaltendes Pestizid „Proteus“ auch für Deutschland beantragt hat, und falls ja,
für welche Anwendungsbereiche?
Ein Antrag auf Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Proteus wurde mit
Schreiben vom 23. Januar 2008 durch die deutsche Zulassungsbehörde per
Bescheid abgewiesen.
14. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich Clothianidin
aufgrund seiner hohen Persistenz im Boden anreichert und sich daraus
Gefährdungen für Bienen (z. B. durch Staubaufwirbelung und
Windverbreitung des kontaminierten Bodens durch Bodenbearbeitung)
ergeben?
Für alle Wirkstoffe, die durch die Ausbringung als Pflanzenschutzmittel auf
den Boden gelangen können, sind vom Antragsteller im Zulassungsverfahren
Daten zum Abbau aus Labor- und gegebenenfalls Freilandversuchen
vorzulegen. Unter Laborbedingungen (konstante Temperatur und Feuchte,
Lichtausschluss) wird ein nur sehr langsamer Abbau des Wirkstoffs Clothianidin im
Boden beobachtet. Für derartige, langsam abbauende Wirkstoffe sind
Ergebnisse von Abbauversuchen im Freiland vorzulegen, welche den Bedingungen
der praktischen Anwendung eher entsprechen. An sechs Standorten in Europa
wurden für Clothianidin DT50 (Zeitraum, innerhalb dessen die
Anfangskonzentration auf die Hälfte abnimmt) von 16 bis 258 Tagen ermittelt. Die
Ergebnisse dieser Freilandabbauversuche zeigen, dass nicht in allen Fällen ein
vollständiger Wirkstoffabbau im Boden bis zum Zeitpunkt einer möglichen
erneuten Ausbringung im Folgejahr sichergestellt ist. Aus diesem Grunde wurden
zusätzliche Versuche über mehrere Jahre durchgeführt, die das
Umweltverhalten des Wirkstoffs im Boden bei wiederholter Anwendung untersuchen
(Bodenakkumulationsstudien).
Die gesetzlichen Zulassungskriterien (Einheitliche Grundsätze im Anhang VI
der Richtlinie 91/414/EWG) erlauben es nicht, allein aufgrund der Persistenz
des Wirkstoffs im Boden die Zulassung zu verweigern. Vielmehr ist zu prüfen,
ob es zu unannehmbaren Auswirkungen auf die Folgekultur bzw. Rückständen
auf der Folgekultur wie auch weiteren Umweltauswirkungen kommen kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1520Modellrechnung, die auch durch Bodenanalysen bestätigt wurden, haben unter
der Annahme von Worst-Case-Bedingungen (dauerhafte Monokultur mit
jährlicher hoher Wirkstoffaufwandmenge) gezeigt, dass sich im Boden eine
Plateaukonzentration des Wirkstoffs in der Größenordnung von 40 µg/kg im Boden
einstellen kann. Voraussetzung für eine Zulassung für Kulturen, bei denen ein
derartiges Anwendungsszenario möglich ist (Mais), wird es u. a. sein, dass
unvertretbare Effekte dieser Rückstände auf Nichtzielorganismen auch über den
Expositionspfad Winderosion ausgeschlossen werden können. Eine
Anreicherung im Boden in dem Sinne, dass die jährlich ausgebrachten Wirkstoffmengen
nicht abgebaut werden und deren Konzentrationen sich daher über die Jahre
addieren, wurde – im Einklang mit den aus Freilandversuchen vorliegenden
Abbaudaten – in den Akkumulationsstudien nicht beobachtet (vgl. Frage 15).
b) Liegen zu dieser Fragestellung ausreichende wissenschaftliche
Erkenntnisse vor, und wenn nein, wie unterstützt die Bundesregierung
die wissenschaftliche Klärung dieser Frage?
Zur Klärung der Frage, ob die Exposition von Nichtzielorganismen wie
Honigbienen über wirkstoffbelasteten Staub zu einer höheren Toxizität führt, als dies
auf der Basis der Ergebnisse von höherstufigen Standardtests mit Spritzbelägen
zu erwarten ist, sind von den Antragstellern zusätzliche vergleichende
Untersuchungen anzustellen.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Angemessenheit der aktuell
angewandten Bewertungsmethode zum Verhalten von Clothianidin in Böden
in Deutschland (DT50 von 155,3 d median) vor dem Hintergrund ein,
dass in Studien aus den USA und Kanada eine Halbwertszeit für den
Wirkstoff von 1 386 Tagen nachgewiesen bzw. von der US-
Umweltbehörde EPA mit 1 155 Tagen angegeben wurde?
Für den Wirkstoff Clothianidin liegen Daten aus 8 Feldabbauversuchen an
europäischen Standorten (in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und
Spanien) vor. Die dabei bestimmten DT50-Werte liegen zwischen 16 und 258
Tagen. Da in diesen Studien der 90-prozentige Abbau innerhalb eines Jahres
nur für wenige der Standorte gezeigt werden konnte, waren zusätzlich
mehrjährige Bodenakkumulationsstudien durchzuführen. Diese wurden an 4 Standorten
in Deutschland, Frankreich und Großbritannien angelegt. Für die Beurteilung
des Verhaltens des Wirkstoffs Clothianidin im Boden unter den für
Mitteleuropa relevanten Bedingungen liegt damit ein umfassendes Datenpaket vor
(s. a. Frage 14).
Für die Zulassungsverfahren in Nordamerika wurden vom Antragsteller
weitere Feldstudien durchgeführt, um damit auch die dort geforderten
repräsentativen Verhältnisse abzudecken. Diese Studien wurden an 5 Standorten in den
USA und Kanada durchgeführt. Im Bewertungsbericht der US-EPA sind
Halbwertzeiten von 277 bis 1 386 Tagen für vier Standorte angegeben. Der
Maximalwert von 1 386 Tagen wurde an einem Standort in North Dakota, USA
ermittelt. In der fünften Studie (Standort in Saskatchewan, Kanada) war der
Abbau so langsam, dass keine Halbwertszeit abgeleitet werden konnte.
Die Untersuchungen zeigen, dass unter den an den Standorten in Saskatchewan
und North Dakota vorherrschenden Bedingungen (kalt-trockenes
Kontinentalklima) mit einem sehr langsamen Abbau des Wirkstoffs Clothianidin gerechnet
werden muss. Dies gibt jedoch keinen Anlass, die Beurteilung des
Umweltverhaltens von Clothianidin in Mitteleuropa nicht auf die Ergebnisse der unter
hiesigen Verhältnissen durchgeführten Freilandstudien zu gründen. Die
mehrjährigen in Europa durchgeführten Akkumulationsstudien mit jährlich wiederholter
Ausbringung des Wirkstoffs belegen, dass es nicht zu einer Anreicherung im
Drucksache 17/1520 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBoden kommt, wie sie auftreten würde, wenn der tatsächliche Abbau durch
Halbwertszeiten charakterisiert wäre, wie sie in North Dakota und
Saskatchewan ermittelt wurden.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse von Dr. Monique
Gauthier von der Universität Toulouse, nach denen Neonicotinoide
aufgrund der Blockade des Nervensystems zu Lähmungen bei Bienen und
Menschen führen können?
Die toxische Wirkung der Neonicotinoide basiert auf einer Wechselwirkung mit
dem nikotinischen Azetylcholinrezeptor (nAChR). Sie binden an die
Azetylcholin-Bindungsstelle. Vergleichende Untersuchungen an nAChR von Säugern
und Insekten zeigten eine höhere Bindungsaffinität von Neonicotinoiden an die
Rezeptoren von Insekten als an die von Säugern. Damit ist die unterschiedliche
relative Wirkungsstärke von Neonicotinoiden bei Säugern und Insekten zu
erklären.
Die in Deutschland zugelassenen Neonicotinoide wurden nach den heute
üblichen Anforderungen hinsichtlich ihrer Toxizität für Säugetiere in Studien an
Ratten, Mäusen, Kaninchen und Hunden untersucht. In diesen Studien gab es
keine Hinweise auf irreversible neurotoxische Effekte wie Lähmungen oder
Verhaltensveränderungen. Die jeweiligen Grenzwerte für die
Pflanzenschutzmittelzulassung wurden, ausgehend von der niedrigsten relevanten Dosierung
ohne schädlichen Effekt, unter Verwendung eines Sicherheitsfaktors von 100
abgeleitet. Bei Einhaltung der Grenzwerte sind keine neurotoxischen oder
sonstigen gesundheitsschädlichen Wirkungen beim Menschen zu erwarten. Aus der
oben erwähnten Studie ergeben sich somit keine neuen zulassungsrelevanten
Erkenntnisse.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Schweizer
Bienenmonitorings in 2009 im Auftrag des Schweizerischen Bundesamtes für
Landwirtschaft, in welchen nach einer Anwendung von Clothianidin als
Maisbeizmittel bienengefährliche Konzentrationen des Wirkstoffs über
40 Tage lang im Guttationswasser der Maispflanzen nachgewiesen
wurden?
Die Erkenntnisse des schweizerischen Bundesamtes für Landwirtschaft
bestätigen die Ergebnisse der eigenen Studien des JKI und der Universität Hohenheim
sowie der im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch die Zulassungsinhaber
bisher eingereichten Ergebnisse. Im Jahr 2010 laufende Studien dienen der
wissenschaftlichen Klärung, inwieweit diese potenziellen Gefahrenquellen
tatsächlich zu einer Schädigung von Honigbienen beitragen.
18. a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf
die Vergiftungsrisiken für Bienen über den Expositionsweg der
Guttation (Aufnahme pestizidbelasteter Wasserausscheidungen von
Kulturpflanzen und Beikräutern durch die Bienen) sowie über die
Expositionswege Tauwasser, Regenwasser und Wasserpfützen (Leaching)?
Für Saatgutbeizungen verschiedenster Kulturen werden u. a. systemische
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingesetzt. Es liegen Hinweise vor, dass im
Guttationswasser zu bestimmten Zeiten für Bienen kritische Konzentrationen
enthalten sein können. Eine Aufnahme von Guttationstropfen durch Bienen
kann vor allem bei feldrandnaher Aufstellung der Völker nicht ausgeschlossen
werden; eine relevante Schädigung von Bienenvölkern konnte bisher jedoch
nicht nachgewiesen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1520Dem JKI sind bislang keine Bienenschäden bekannt, bei denen ein
Zusammenhang mit einer Vergiftung durch Guttationswasser oder andere Wasserquellen
nachgewiesen werden konnte bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen
war. Es wird derzeit untersucht, welche Gefährdung unter praktischen
Bedingungen besteht, ob und inwiefern nachteilige Auswirkungen auf Bienenvölker
auftreten und ob dadurch Bienenvölker nachhaltig geschwächt oder
beeinträchtigt werden.
b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur
Erreichung einer besseren Erforschung dieser Risiken angesichts der
eigenen Feststellung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 25.
Februar 2010 auf die Schriftliche Frage 4a der Abgeordneten Ulrike
Höfken (Bundestagsdrucksache 17/1248), dass die vorliegenden
Versuchsberichte nicht für eine abschließende Bewertung der Problematik
ausreichen?
Im JKI werden derzeit umfangreiche Forschungsarbeiten zu den Auswirkungen
von Guttationswasser auf Bienen und Bienenvölker durchgeführt. Das BVL
unterstützt im Jahr 2010 die Untersuchung der Wirkungen von Neonicotinoiden
auf die Bienenlarven durch das LAVES Bieneninstitut Celle. Zusätzlich hat die
Bundesregierung weitere Forschungsgelder zur Klärung diesbezüglicher
offener Fragen bereitgestellt.
19. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf
direkte oder indirekte Beteiligung (finanziell, personell) von
Unternehmen oder Branchenverbänden an Forschungsprojekten zu den genannten
Risikobereichen (Guttation, Leaching)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass angesichts des
Einflusses solcher Forschungsergebnisse auf Zulassungsverfahren und eines
bedeutenden öffentlichen Informationsinteresses insbesondere seitens der
Imkerei die Ergebnisse dieser Forschungen öffentlich zugänglich
gemacht werden?
Zur Aufklärung der möglichen Risiken im Bereich Guttation führt das JKI
Studien mit zahlreichen Kooperationspartnern durch, zu denen neben
Universitäten und Forschungseinrichtungen (Hohenheim, Celle, IfZ) auch Anbau- und
Interessenverbände zählen (UFOP, BDP, DMK, UNIKA, IVA). Das JKI folgt mit
allen seinen Forschungsarbeiten den Grundregeln der Guten
Wissenschaftlichen Praxis und macht die gefundenen Ergebnisse über Fachvorträge und
Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich. Zudem pflegen das JKI und das
BVL einen intensiven wissenschaftlichen Austausch mit einer Reihe von
Bewertungs- und Zulassungsbehörden aus dem europäischen Ausland.
20. Inwieweit will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die neuen
Erkenntnisse zur Bienengefährdung durch die Ausscheidung von
Pflanzenschutzmitteln über Guttationstropfen in nationalen und europäischen
Entscheidungen zur Zulassung von Wirkstoffen und
Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden?
Es ist unbestritten, dass viele Pflanzen, darunter zahlreiche Kulturpflanzen,
guttieren. Zur Klärung der Relevanz dieses Expositionspfades haben sowohl
Antragsteller als auch das Julius Kühn-Institut im Jahr 2009 umfangreiche eigene
Untersuchungen durchgeführt. Weitere Studien werden 2010 durchgeführt.
Inwieweit unvertretbare Auswirkungen auf Honigbienen aufgrund der
Aufnahme von Guttationstropfen behandelter Kulturpflanzen zu befürchten sind,
unterliegt zurzeit weiter der wissenschaftlichen Klärung. Aus den Daten der
Drucksache 17/1520 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUntersuchungsstelle für Bienenvergiftungen und der verfügbaren Literatur
ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Guttation von
Pflanzenschutzmitteln zu unvertretbaren Auswirkungen auf Honigbienen führt. Erst
nach abschließender wissenschaftlicher Aufarbeitung des Sachverhalts wird zu
entscheiden sein, inwieweit eine Berücksichtigung im Rahmen der
Zulassungsprüfung und damit ein Handeln der Bundesregierung erforderlich ist.
21. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass subletale
Auswirkungen von Pestiziden auf Bienenvölker zukünftig im Zulassungsverfahren
für Pestizidwirkstoffe auf europäischer Ebene und für Pestizide auf
nationaler Ebene ausreichend berücksichtigt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Die am Zulassungsverfahren und an der gemeinsamen Wirkstoffprüfung der
Mitgliedstaaten der EU beteiligten Fachbehörden verwenden sich in den
einschlägigen nationalen und internationalen Gremien sowie im Rahmen der
Fortschreibung der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG für die
Berücksichtigung des jeweils neuesten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse
einschließlich der Berücksichtigung subletaler Auswirkungen. So haben die
deutschen Fachbehörden maßgeblich an der Erarbeitung des OECD „Guidance
Document on the honey bee (Apis mellifera L.) brood test under semi-field
conditions“ mitgewirkt und sind an der Weiterentwicklung von Prüfmethoden
für die Honigbiene im Rahmen der Arbeiten der International Commission for
Plant-Bee Relationships (ICPBR) beteiligt, namentlich dem In-vitro-
Larventest.
22. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die „Letale
Dose 50“-Methode zur Messung der Auswirkungen von Stressfaktoren
wie z. B. Insektizide auf Bienen durch Messmethoden zu ersetzen, die
auch subletale Auswirkungen auf das Bienenvolk z. B. durch
Verhaltensänderungen berücksichtigen?
Die Ermittlung der letalen Dosis 50 Prozent (LD50) ist weltweit akzeptierter
Standard zur Charakterisierung der Toxizität von Wirkstoffen für die
Honigbiene aber auch für andere Organismen. Insofern ist eine Ablösung dieses
Labortests fachlich nicht angezeigt und wird seitens der Fachbehörden folglich
nicht betrieben. Die zuständigen Behörden unterstützen jedoch die
Weiterentwicklung und Einführung fachlich sinnvoller Untersuchungsmethoden als
Ergänzung zu den bereits etablierten Methoden (s. o.).
23. a) Welche Methoden existieren zur Feststellung und Beurteilung von
subletalen Effekten und Langzeiteffekten durch Pestizide auf Bienen bzw.
auf die verschiedenen Teilgruppen eines Bienenvolkes
(Sammelbienen, Ammenbienen, Brut, Wasserholbienen), und hält die
Bundesregierung diese Methoden für ausreichend aussagekräftig?
Inwieweit werden subletale und langzeitliche Auswirkungen von
Pestiziden auf das Bienenvolk bezüglich seines Aufbaus und seiner
Funktionsweise als „Superorganismus“ erfasst und im Zulassungsverfahren
berücksichtigt?
b) Falls solche Methoden noch nicht zur Verfügung stehen: Welche
Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung dieses
Defizits?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1520Die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln
durchgeführten Prüfungen und Bewertungen werden auf der Grundlage des aktuell
verfügbaren Erkenntnisstandes durchgeführt.
Subletale Auswirkungen auf Bienenvölker werden berücksichtigt. In
Laborversuchen zur Bestimmung der Toxizität werden Verhaltensbeobachtungen
durchgeführt, die erste Hinweise auf subletale Wirkungen geben können.
Liegen entsprechende Hinweise vor, können diese in entsprechenden
Spezialversuchen abgeklärt werden. In den Halbfreiland- bzw. Freilandversuchen werden
Bienenvölker eingesetzt, die alle verschiedenen Teilgruppen eines Bienenvolks
enthalten; somit werden bei der Versuchsdurchführung die verschiedenen
Teilgruppen mit berücksichtigt. Versuche mit Bienenvölkern unter praktischen
Bedingungen betrachten daher den „Superorganismus“ Bienenvolk als
funktionierende Einheit unter realen Bedingungen.
Die subletalen Auswirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen wurden auch
bisher schon bei der Risikobewertung betrachtet und beispielsweise für den
ebenfalls für Bienen stark toxischen Wirkstoff Imidacloprid aus der Gruppe der
Neonicotinoide besonders intensiv geprüft. Gegenstand solcher
Untersuchungen sind z. B. Heimkehrerfolg, Reaktionsgeschwindigkeit und
Gedächtnisleistungen. Aus zahlreichen Studien ist aber bekannt, dass die auf Laborebene
beobachteten Hinweise auf mögliche subletale Effekte in den anschließenden
Halbfreiland- und Freilandversuchen mit Bienenvölkern nicht mehr
nachweisbar waren.
Auf nationaler und internationaler Ebene wird an einer Weiterentwicklung der
Prüf- und Bewertungsmethoden gearbeitet. Daran beteiligt sich die
Bundesregierung aktiv durch Forschungsaktivitäten und durch die Mitarbeit in den
entsprechenden Gremien auf internationaler Ebene (s. o.).
24. Plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der
Analysekapazitäten, damit die steigende Zahl von Fällen bzw. konkreten
Verdachtsmomenten bezüglich Vergiftungen von Bienen deutlich schneller als
bisher bearbeitet werden können, da die Wartezeit aktuell bis zu neun
Monate bis zur Vorlage eines Ergebnisses beträgt?
Wenn nein, warum nicht?
Das JKI hat auf das ungewöhnlich hohe Probenaufkommen im Jahre 2008
reagiert und sowohl die sächlichen als auch die personellen Kapazitäten für die
chemische Analytik der Bienen- und Pflanzenproben ausgeweitet. Mit Hilfe
eines Laborinformationssystems wird das Ablaufverfahren weiter optimiert.
Angestrebt wird grundsätzlich eine achtwöchige Bearbeitungszeit. Zudem ist
vorgesehen, bei Spitzenbelastungen künftig externe Vertragslabore
einzubeziehen. Das JKI sieht sich dadurch gut für die erwartete steigende Zahl von
Probeneinsendungen aufgestellt.
25. Inwieweit wurde im Laufe des Zulassungsverfahrens von gentechnisch
veränderten Pflanzen, denen ein Gen des Bacillus thuringiensis
übertragen wurde (Bt-Pflanzen wie zum Beispiel MON810-Mais) geprüft,
welche subletalen Effekte (z. B. hinsichtlich Nahrungsaufnahme,
Fortpflanzung) das in den Bt-Pflanzen gebildete Toxin konkret auf Bienen hat?
Welche Berücksichtigung finden diese konkreten Aspekte bei der
Pflanzenschutzmittelzulassung auf nationaler und europäischer Ebene?
Die Prüfung subletaler Effekte auf Bienen gehört nicht zum Standard-
Prüfumfang bei gentechnisch veränderten Pflanzen, die Bt-Toxin-Gene exprimieren.
Dennoch wurden in mehreren Anträgen zum Inverkehrbringen von Bt-transge-
Drucksache 17/1520 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenen Pflanzen Untersuchungsdaten zu subletalen Effekten auf Bienen vorgelegt.
Zusätzlich werden wissenschaftliche Veröffentlichungen zu subletalen Effekten
auf Honigbienen in der Risikobewertung berücksichtigt und bewertet. Aus den
vorliegenden Informationen lassen sich keine subletalen Effekte auf Bienen
ableiten.
26. Welche Forschungsprojekte werden derzeit mit Bundesmitteln gefördert,
bei denen die letalen und subletalen Auswirkungen von Pestiziden auf
Bienen untersucht werden, die im Zusammenhang mit gentechnisch
veränderten Pflanzen eingesetzt werden (einschließlich des Bt-Toxins in den
Pflanzen selbst)?
Im Rahmen der biologischen Sicherheitsforschung wird das folgende
Forschungsprojekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
gefördert (siehe
www.biosicherheit.de): Auswirkungen von Bt-Mais auf
Honigbienen (2008 bis 2011) Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Tierökologie I,
Abteilung Populationsökologie.
Es sollen mögliche Auswirkungen von gentechnisch verändertem Bt-Mais der
Linie MON89034xMON88017 auf Honigbienen untersucht werden. Dieser
Mais produziert drei Bt-Proteine und ist dadurch sowohl gegen den
Maiszünsler als auch gegen den Maiswurzelbohrer resistent.
Im Einzelnen werden folgende Fragestellungen untersucht:
– Hat die Aufnahme von Bt-Maispollen unerwünschte Auswirkungen auf die
Entwicklung von Bienenvölkern sowie einzelner Honigbienenlarven? Wird
die Überwinterungsfähigkeit der Bienen beeinflusst?
– Reduziert die Aufnahme von Bt-Proteinen die Widerstandsfähigkeit der
Bienen gegenüber weiteren Stressfaktoren wie z. B. Krankheitserregern?
– Hat der Eintrag von Bt-Maispollen direkte toxische Wirkungen auf
Bienenparasiten und damit möglicherweise indirekte positive Effekte auf die
Bienenvölker?
– Wie viel Maispollen werden in Abhängigkeit von der Struktur der
umgebenden Agrarlandschaft tatsächlich in Bienenstöcke eingetragen?
27. Inwieweit werden Forschungsprojekte mit öffentlichen Mitteln gefördert,
bei denen die Auswirkungen von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten
Pflanzen bei Bienen untersucht werden, die aufgrund von Parasiten und
Krankheitserregern bereits vorgeschädigt sind?
Im Rahmen der Biologischen Sicherheitsforschung im Förderprogramm des
BMBF wird im Teilprojekt „Auswirkungen von Bt-Mais auf Honigbienen“
auch die Frage der Auswirkungen von Bt-Proteinen in gentechnisch
veränderten Pflanzen bei Bienen untersucht, die aufgrund von Parasiten und
Krankheitserregern bereits vorgeschädigt sind (siehe
www.biosicherheit.de).
28. Welche internationalen neueren Forschungserkenntnisse hinsichtlich der
subletalen Wirkung von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten
Pflanzen auf Bienen sind der Bundesregierung zu diesem Bereich bekannt?
In Rose et al. (2007) sind die Forschungsergebnisse hinsichtlich der
Auswirkungen von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten Pflanzen auf Bienen
zusammengefasst und diskutiert. Negative subletale Wirkungen sind nach dem
bisherigen Kenntnisstand nicht aufgetreten. In der Studie von Ramirez-Romero
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1520et al. (2008) wird über einen Einfluss auf die aufgenommene Nektarmenge
und Lernfähigkeit bei der Exposition von sehr hohen Bt-Konzentrationen
(5 000 ppb) berichtet. Nach Auffassung der Autoren ist eine Gefährdung der
Bienen unwahrscheinlich, da im Freiland solch hohe Expositionen gegenüber
Bienen nicht erreicht werden. In einer aktuellen Veröffentlichung modellieren
Perry et al. (2010) u. a. subletale Wirkungen des Bt-Toxins in MON810 auf drei
Nichtziel-Lepidopteren und kommen zu der Schlussfolgerung, dass subletale
Auswirkungen auf Populationsebene nicht zu erwarten sind.
29. Ist die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Gefahr von Bt-
Toxinen für Bienen der Auffassung, dass mit Antibiotika behandelte
Bienen mit gesunden Bienen gleichgesetzt werden können vor dem
Hintergrund, dass die Wirksamkeit des Bt-Toxins vom Vorhandensein von
Darmbakterien im betroffenen Insekt abhängig ist, die durch
Antibiotikabehandlung aber abgetötet sein könnten?
Es liegen keine Untersuchungsergebnisse vor, die die in dieser Frage
aufgestellten Hypothesen verifizieren oder falsifizieren könnten.
30. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Risiken von Bt-Pflanzen für Bienen im kummulativen Zusammenwirken
mit verbreiteten biotischen Stressbelastungen wie Parasiten und
Krankheiten (z. B. Varroa-Milbe), Pollenmangel durch Blütenverarmung der
Kulturlandschaft und Einsatz von Pestiziden?
Es liegen keine Erkenntnisse aus referierten wissenschaftlichen Publikationen
vor, die auf ein erhöhtes Risiko für Bienen durch ein kumulatives
Zusammenwirken von Bt-Pflanzen und anderen Stressfaktoren hindeuten.
31. a) Welche Aktivitäten und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
den Trend zur Monokultur im Maisanbau zu stoppen vor dem
Hintergrund, dass diese eine wesentliche Ursache der Zunahme des
Schädlingsdruckes ist, welcher wiederum als Begründung für die Beizung
von Maissaatgut dient?
Plant die Bundesregierung z. B. Vorgaben für eine Erweiterung der
Fruchtfolgen, wie dies in der Schweiz beim Mais der Fall ist, sowie
eine bessere Kontrolle der guten fachlichen Praxis?
b) Wenn die Bundesregierung hierzu keine Aktivitäten plant, warum
nicht?
Der Bund bietet im Rahmen der „Grundsätze für die Förderung einer markt-
und standortangepassten Landbewirtschaftung“ der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen
zur Erweiterung von Fruchtfolgen an. Die Länder bestimmen in Abhängigkeit
von den regionalen Gegebenheiten und der Haushaltslage, welche
Fördermöglichkeiten der GAK umgesetzt werden. Das Maßnahmenspektrum der GAK
wird mit den Ländern regelmäßig abgestimmt.
Die gute fachliche Praxis ist Bestandteil der landwirtschaftlichen Beratung in
den Ländern und wird durch die zuständigen Landesbehörden kontrolliert.
Drucksache 17/1520 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von
Clothianidin als Beizmittel vertretbar trotz der Tatsache, dass laut den
Ergebnissen eines vergleichenden Versuchsanbaus in 2007 im Auftrag des
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR)
Fruchtfolgen die eindeutig wirksamere Bekämpfungsmethode gegen den
Maiswurzelbohrer sind?
Dass die Fruchtfolge die effektivste Maßnahme zur Bekämpfung des
Westlichen Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera virgifera) darstellt, ist
allgemein anerkannt. Auf Grund regionaler Gegebenheiten oder bei spezialisierten
Betrieben steht der Maisanbau vor besonderen Herausforderungen. In den
bestehenden Befallsgebieten erfolgte die Bekämpfung des Westlichen
Maiswurzelbohrers durch folgende Maßnahmen, teilweise in Kombination:
Fruchtwechsel, Bodeninsektizide (in Reihe) und Bekämpfung der Adulten durch
Blattapplikation von Insektiziden. Die Bekämpfung mit einem Insektizid durch
Saatgutbehandlung ist bedingt durch die Zulassungssituation in Deutschland
derzeit nicht möglich.
Das von der Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Bayern initiierte und
durchgeführte Forschungsprogramm zu Diabrotica verfolgt u. a. die Ziele,
verbesserte Bekämpfungs- und Eingrenzungsmaßnahmen sowie
Anbaualternativen aufzuzeigen um der zügigen Ausbreitung dieses Schädlings
entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass in Befallsgebieten eine Maisproduktion
möglich ist.
33. Was sind die Gründe für den wachsenden Schädlingsdruck durch den
Drahtwurm, der die Genehmigung des Präparats „Santana“ nach § 11 des
Pflanzenschutzgesetzes begründet?
Welche alternativen Vorbeugungs- und Bekämpfungsmethoden sowie
aktuelle Erkenntnisse und Forschungsprojekte bezüglich Methoden zur
Vermeidung von Schäden durch den Drahtwurm sind der
Bundesregierung bekannt?
Im JKI hat im Februar 2010 ein Fachgespräch zum Problemkreis Drahtwurm
stattgefunden, in dem aktuelle Forschungsergebnisse zur Biologie, Verbreitung,
Schadwirkung und Bekämpfung vorgestellt und diskutiert wurden. Dabei
wurde deutlich, dass viele Aspekte der Biologie der Schnellkäfer und ihrer
Larven (Drahtwürmer) bislang nur unzureichend geklärt sind.
Die Gründe für den wachsenden Schädlingsdruck durch Drahtwürmer sind
vielfältig. Eine Ursache für die Zunahme von Problemen mit Drahtwürmern ist
der Wegfall hinreichend wirksamer Pflanzenschutzmittel. Daneben kommen
als weitere Ursachen verstärkter Zwischenfruchtanbau, Flächenumbruch nach
Flächenstilllegung und reduzierte Bodenbearbeitung in Frage. Die sich
ausbreitende südliche Art des Drahtwurms wird aufgrund der kürzeren
Generationsfolge ebenfalls als eine mögliche Ursache für die Zunahme von Schäden
gesehen.
Biologische Pflanzenschutzmittel sind aufgrund fehlender Wirkungssicherheit
derzeit nicht nutzbar. Intensive Bodenbearbeitung kann den Drahtwurmbefall
reduzieren aber gerade die besonders empfindlichen Puppen des
Schnelllarvenkäfers treten in Ackerbaukulturen kurz vor der Ernte auf, wenn keine
Bodenbearbeitung möglich ist.
BMELV-finanzierte Vorhaben zur Erforschung der Biologie der Schnellkäfer
und ihrer Larven sowie zur Bekämpfung sind in den vergangenen Jahren an
mehreren Stellen gelaufen. Nähere Informationen sind dazu auf den
Internetseiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Projektträger
Agrarforschung (
www.ble.de) und des JKI (
www.jki.bund.de) zu finden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/152034. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die als
„bienengefährlich“ eingestuften Pestizidwirkstoffe keine EU-Zulassung mehr
erhalten bzw. das Kriterium „bienengefährlich“ zukünftig als
Ausschlusskriterium in die EU-Zulassungsverordnung aufgenommen wird?
Das Kriterium „bienengefährlich“ als Ausschlusskriterium für
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einzuführen wird von der Bundesregierung nicht unterstützt.
Im Rahmen der Verhandlungen der EU-Zulassungsverordnung wurde dies auch
von keinem anderen EU-Mitgliedstaat gefordert, da dies zur Folge hätte, dass
der Schutz der Kulturpflanzen vor Insekten in vielen Fällen nicht mehr möglich
wäre, ohne dass ein Verbot aus fachlicher Sicht als notwendig erachtet wird.
Entscheidend für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist, dass bei der
bestimmungs- und sachgerechten Anwendung der Bienenschutz gewährleistet ist.
Dies hängt von vielen Faktoren ab (Aufwandmenge, Anwendungszeitpunkt,
Kultur, Anwendungsform etc.). Es wäre bspw. fachlich nicht begründbar,
warum ein „bienengefährlicher“ Pflanzenschutzmittelwirkstoff verboten
werden soll, wenn Bienen aufgrund der Anwendung mit dem Pflanzenschutzmittel
gar nicht in Kontakt kommen (siehe auch Antwort zu Frage 10).
35. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer europaweiten
Studie unter Einbezug des Agrarökologischen Instituts der Universität
Göttingen, die besagen, dass der Einsatz von Fungiziden und
Insektiziden nicht nur der Hauptgrund für den Rückgang der Artenvielfalt ist,
sondern auch die natürlichen Funktionen von Agrarökosystemen
nachhaltig stört?
b) Wird die Bundesregierung dem Appell der Forscher folgen, dass die
Artenvielfalt nur erhalten werden kann, wenn der Einsatz von
Pestiziden durch ein quantitatives Pestizidreduktionsprogramm deutlich
reduziert wird, und wenn nein, warum nicht?
Viele der Schlussfolgerungen der Studie sind für die Bundesregierung nicht
grundsätzlich neu, auch wenn die methodischen Ansätze der Studie teilweise
umstritten sind. Ähnliche Aussagen zu Auswirkungen der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln auf die Artenvielfalt sind aus anderen Studien
hinreichend bekannt, wobei neben Pflanzenschutzmitteln auch andere Faktoren
Einfluss auf die Artenvielfalt haben.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der
Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Rahmenrichtlinie)
sollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2012 nationale Aktionspläne erlassen und
der Europäischen Kommission vorlegen. In diesen Aktionsplänen werden
quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der
Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt und die Entwicklung und
Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder
Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von der Verwendung von
Pestiziden zu verringern.
Das BMELV hat bereits 2008 einen „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ – basierend auf der
Weiterentwicklung des „Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz“ aus dem Jahre
2004 – publiziert, der zwischen dem BMELV und den Agrarministerinnen und
-ministern der Länder abgestimmt war. Derzeit laufen auf der Grundlage dieses
Aktionsplans die Vorarbeiten zur Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung, der den Vorgaben der Rahmenrichtlinie entspricht.
Drucksache 17/1520 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZur Erarbeitung geeigneter Strategien hat das BMELV angekündigt, im
Rahmen der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln u. a. eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung
der betroffenen Verbände einzurichten, die sich mit dem Thema
„Pflanzenschutz und Biodiversität“ auseinandersetzen soll. Bis Dezember 2010 soll diese
Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorlegen. Diese Ergebnisse fließen in die
Gestaltung des nationalen Aktionsplans gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/
128/EG ein.
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ISSN 0722-8333]