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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Frauen im gewerblich-technischen Handwerk

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1332419.09.2019

Frauen im gewerblich-technischen Handwerk

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frauen im gewerblich-technischen Handwerk Der Fachkräftemangel hat nach Ansicht der Fragesteller das gewerblichtechnische Handwerk seit Langem erreicht (als gewerblich-technische Berufe werden nachfolgend die Berufe der Berufsgruppen 07 bis 65 der Klassifizierung der Berufe, Ausgabe 1992 gezählt, ohne die Gruppe der Ernährungsberufe 39 bis 43). Insbesondere die Industrie und das Handwerk bilden hier aus. Trotzdem wurde und wird das Potenzial, das Frauen für diese Berufe mitbringen, aus Sicht der Fragesteller noch zu wenig erschlossen. So wird nur jeder fünfte Handwerksbetrieb (19,4 Prozent) von einer Frau geführt und jede vierte Gründung im Handwerk erfolgt durch eine Frau- diese Zahlen umfassen auch nichttechnisch-gewerbliche Handwerksberufe, weshalb sie in diesem Bereich nochmal deutlich niedriger sein dürften (www.zdh.de/fachbereiche/soziale-siche rungssysteme/frauen-im-handwerk/). Zwar gibt es seit einigen Jahren einen begrüßenswerten Wandel hin zu mehr Frauen im Handwerk und in anderen technischen Berufen, jedoch reichen die Maßnahmen zur Gewinnung von Frauen in diesen Berufen, wie einzelne Werbekampagnen (z. B. ZDH Broschüre „Frauen können alles“) nicht aus. Die Auflistungen der zehn lehrlingsstärksten Ausbildungen bei Männern und Frauen zeigen, wie unterschiedlich gelagert die Interessen liegen: Während die Friseurin, die Kauffrau für Büromanagement und die Lebensmittelfachverkäuferin bei den Frauen die Liste mit deutlichem Abstand anführen, sind es bei den Männern der Kraftfahrzeugmechatroniker, der Elektroniker und der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Jedoch kommen danach bei den Frauen genauso wie bei den Männern die Kraftfahrzeugmechatronikerin, die Tischlerin und die Malerin und Lackiererin bei den zehn gefragtesten Ausbildungsberufen vor. Dennoch stehen einer weiblichen Auszubildenden im Kfz-Handwerk 26 männliche Auszubildende gegenüber, bei den Tischlerinnen beträgt dieses Verhältnis eine Frau zu sieben Männern (www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/statistik/ kennzahlen-handwerk/frauen-im-handwerk/?L=0). Die Frauen, die in diesen Gewerken als Handwerkerinnen tätig sind oder sein wollen, haben nach Auffassung der Fragesteller nach wie vor häufig mit Vorbehalten zu kämpfen. Klischeevorstellungen über die körperliche Belastbarkeit spielen hier eine Rolle, während z. B. Pflegeberufe als selbstverständlich für Frauen geeignet angesehen werden, trotz der großen körperlichen Belastungen. Solche Klischees schaden Frauen und Männern, weil sie dazu führen, dass Deutscher Bundestag Drucksache 19/13324 19. Wahlperiode 19.09.2019 Frauen sich selbst oft unterschätzen und von anderen unterschätzt werden und weil sie Männer daran hindern, übergroße Belastungen anzusprechen und sie so ihre Gesundheit in Gefahr bringen. Auch das außerhalb der Baubranche recht unbekannte Beschäftigungsverbot für Frauen in vielen Bauberufen in Westdeutschland, das bis 1994 galt, hat nach Meinung der Fragesteller die Vorstellungswelten vieler Menschen geprägt. Es gilt nach Ansicht der Fragesteller deshalb, bestehende Hürden für Frauen am Arbeits-, Aus- und Fortbildungsmarkt abzubauen. Neben der Förderung von weiblichen Vorbildern, die andere Frauen ermutigen, ungewöhnliche Wege zu gehen, und der Förderung von Frauen-Netzwerken gilt es auch, Sexismus und Klischeevorstellungen abzubauen. Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es nach Ansicht der Fragesteller viel zu tun. Beim Mutterschutz etwa gilt aufgrund von hohen Belastungen durch z. B. Staub, Lärm und schweres Heben meist ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Während Arbeitnehmerinnen für diese Zeit Ausgleichszahlungen von ihrem Arbeitgeber erhalten, gelten die Mutterschutzregelungen für weibliche Selbstständige nicht. Sie müssen sich auf andere Weise für berufliche Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft absichern. Dies stellt auch deshalb ein besonderes Problem dar, weil sich verhältnismäßig viele Handwerkerinnen für die Selbstständigkeit entscheiden, um überhaupt den erlernten Beruf ausüben zu können. Denn eine abhängige Beschäftigung zu finden, ist für Frauen in diesem Bereich nach wie vor schwieriger. Auch nutzen viele Frauen die Möglichkeit der selbstständigen Arbeit, um Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und eigene Nischen zu besetzen (www.zdh.de/fachbereiche/ wirtschaftenergie-umwelt/statistik/kennzahlen-handwerk/frauen-im-handwerk/?L=0). Wir fragen die Bundesregierung: Datengrundlage:  1. Wie viele Personen beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Ausbildung als Tischlerin, Malerin und Lackiererin, Kfz- Mechatronikerin, Elektronikerin, Metallbauerin und als Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?  2. Wie viele Auszubildende im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz- Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich ihre Ausbildung innerhalb des ersten, zweiten oder dritten Lehrjahres abgebrochen (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?  3. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich ihre Ausbildung im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz- Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau-, und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk mit der Gesellenprüfung abgeschlossen, und wie waren die Erfolgsquoten (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?  4. Wie viele Handwerker und Handwerkerinnen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine erfolgreiche Meisterprüfung im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk abgelegt, und wie waren die Erfolgsquoten (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?  5. Wie viele Handwerker und Handwerkerinnen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung sozialversicherungspflichtig im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-Mechatronik-, Elektronik- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 1998 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?  6. Wie viele Handwerker und Handwerkerinnen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 7b der Handwerksordnung im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz- Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk erhalten (bitte Jahreswerte nach Gewerken ab 2004 getrennt für Frauen und Männer sowie absolut und anteilig ausweisen)?  7. Wie viele Handwerksbetriebe im Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz- Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenhandwerk werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Frauen, und wie viele partnerschaftlich geführt, und wie hoch ist der jeweilige Anteil an allen Handwerksbetrieben des jeweiligen Gewerkes?  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004 auf den Frauenanteil in den B1-Gewerken bei den Auszubildenden, den Gesellenprüfungen, den Meisterprüfungen, bei der Führung von Betrieben sowie bei Gründungen, und wie bewertet sie diese?  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Frauenanteil in Meisterprüfungsausschüssen in Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz- Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagengewerken, und wie bewertet sie diesen (bitte nach Gewerken sowie, falls bekannt, Entwicklungen über mehrere Jahre hinweg aufschlüsseln)? 10. Wie hoch ist der Frauenanteil beim Aufstiegs-BAföG in Bezug auf die Anzahl der Personen, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, und in Bezug auf die Fördersumme (bitte für die Jahre seit 2002 aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen erhielten beim Aufstiegs-BAföG einen Darlehnserlass bei Prüfungserfolg (bitte für die Jahre seit 2009 und nach Geschlechtern sowie, falls möglich, nach Handwerk aufschlüsseln)? 12. Wie viele Meisterstücke wurden im Rahmen eines Aufstiegs-BAföGs gefördert (bitte für die Jahre seit 2002 und nach Geschlechtern aufschlüsseln)? 13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Förderungen für ein Meisterstück im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs (bitte für die Jahre seit 2002 und nach Geschlechtern aufschlüsseln)? 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Frauen aus dem gewerblich-technischen Handwerk nach der Gesellenprüfung den Beruf wechseln, und ob dieser Anteil höher ist als bei den männlichen Handwerkern, und wie bewertet sie diese? 15. Wie viele Personen im gewerblich-technischen Handwerk haben Leistungen zur Eingliederung nach § 16c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Gründungszuschuss nach § 93, 94 SGB III erhalten (bitte für die Jahre seit 2002 und nach Geschlechtern aufschlüsseln)? 16. Wie viele Frauen mit einem gewerblich-technischen Berufsabschluss waren durchschnittlich im letzten Jahr arbeitslos gemeldet? 17. Wie viele Arbeitslose wurden durch Arbeitsagenturen und Jobcenter im letzten Jahr ins gewerblich-technische Handwerk vermittelt, und wie viele davon waren Frauen? Spezifische Hürden für Frauen in Handwerksberufen: 18. Welche spezifischen Hürden für Frauen sind in männerdominierten Branchen des Handwerks nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vorhanden, und wie bewertet die Bundesregierung diese? 19. Welche Schutzbestimmungen gelten für die selbstständige schwangere Unternehmerin eines Handwerksbetriebes im Vergleich zu den Regelungen für Angestellte, welche während der gesamten Schwangerschaft nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie schädlichen Auswirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind, und wie bewertet die Bundesregierung diese? 20. Welche Möglichkeiten bestehen für selbstständige Frauen in Tischler-, Maler- und Lackierer-, Kfz-Mechatronik-, Elektronik-, Metallbau- und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagengewerken sowie im Handwerk generell, sich für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern? 21. Besteht für eine schwangere selbstständige Frau, welche sich freiwillig gesetzlich versichert hat, mit einer entsprechenden Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 SGB V, und welche Arbeiten realisiert, bei denen sie schädlichen Auswirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist, nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, sich von einem Arzt ein Beschäftigungsverbot auferlegen zu lassen, und wenn ja, bewertet die Bundesregierung diese Möglichkeit als ausreichend zum Schutz der schwangeren Frauen, auch in finanzieller Hinsicht? 22. Welche Lücken sieht die Bundesregierung bei den derzeitigen Möglichkeiten zur Absicherung beruflicher Unterbrechung wegen Schwangerschaft für Selbstständige? Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Lücken zu schließen? 23. Zu welchen Ergebnissen kam die ressortübergreifende Arbeitsgruppe, welche – wie in der Antwort zu Frage 24 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2983 angekündigt – im Rahmen der gemeinsamen Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Frauen gründen – Gründerinnen und Unternehmerinnen in Deutschland stärken“ vereinbart wurde, um für Selbstständige während Schwangerschaft und Stillzeit bessere Bedingungen zu schaffen? Wie sind der derzeitige Stand und der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Ergebnisse? 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der werdenden Mütter im Handwerk, welche aufgrund eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder völlig mit ihrer Arbeit als Handwerkerin aussetzen müssen, und wie viele von ihnen infolge dessen ihren Handwerksberuf vollständig aufgegeben haben? Wie bewertet die Bundesregierung diese Problematik? 25. Sieht die Bundesregierung das österreichische Modell der „Betriebshilfe“, bei dem der Betrieb einer schwangeren Selbstständigen ohne Unterbrechung weiterlaufen kann, weil eine Aushilfe gestellt wird (siehe www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gesundheit_und_sicherheit/ mutterschutz/leistungen_selbststaendige/Seite.2930100.html), als geeignet an, Benachteiligungen von selbstständigen Frauen bei Schwangerschaft zu verringern? 26. Welche spezifischen Probleme beim Elterngeld für selbstständige Frauen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet sie diese? 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inanspruchnahme von Krankengeld bei Erkrankung eines gesetzlich oder privat versicherten Kindes durch angestellte und selbstständige Frauen (durchschnittliche Höhe, durchschnittliche Dauer) im Vergleich zu Männern? 28. Gilt die Vorschrift in § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung, dass für Betriebe mit weniger als neun Beschäftigten eine von innen abschließbare (Unisex-)Toilette ausreicht, also keine zwei nach Geschlechtern getrennten Toiletten notwendig sind, nach Ansicht der Bundesregierung ab neun Vollzeitäquivalenten oder ab neun „Köpfen“? Wie ist die Situation auf Baustellen? Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen Unisex- Toiletten auch für größere Betriebe? 29. Entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung die für Frauen und Männer unterschiedlichen Vorgaben in Bezug auf zu tragendes Gewicht in der „Hettinger Tabelle“ dem Stand der aktuellen arbeitsmedizinischen Forschung, und stellt das nach Ansicht der Bundesregierung ein Hindernis für die Ausübung bestimmter Handwerksberufe dar? Frauenförderung 30. Welche Netzwerke zur speziellen Förderung oder Beratung von Frauen im Handwerk existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche davon fördert sie (bitte jeweils angeben, ob bundesweites oder länderspezifisches Netzwerk, sowie seit wann es existiert, sowie bei Bundesförderung seit wann und wie lange es mit wie viel Fördermitteln gefördert wurde)? Falls die Bundesregierung kein solches Netzwerk fördert, warum nicht? 31. Welche spezifischen Förderungen gibt es für Frauen im Handwerk, und gab es schon Evaluationen dieser Förderungen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen diese (bitte nach Programm oder Projekt einzeln aufführen, sowie Fördervolumen und Jahr nennen)? 32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 ergriffen oder gefördert, um die Akzeptanz von Frauen als Auszubildende in gewerblichtechnischen Handwerken zu erhöhen, da diese wie in der Studie „Frauen im Handwerk – Status Quo und Herausforderungen“ von Katarzyna Haverkamp von 2015 beschrieben, gegenüber männlichen Bewerbern benachteiligt werden? 33. Sieht die Bundesregierung Sexismus und beständiges Bezugnehmen auf Sexualität und Geschlecht als Problem im gewerblich-technischen Handwerk an, und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen fördert sie? 34. Von welchen zusätzlichen Maßnahmen gegen Sexismus im Handwerk hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie bewertet sie diese? 35. Ist das Thema Sexismus im Programm „unternehmensWert:Mensch“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Beratungen zur Personalführung und des zentralen Handlungsfeldes „Chancengleichheit & Diversity“ explizit Bestandteil (bitte begründen)? 36. Plant die Bundesregierung bei den Überarbeitungen der bundesweit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, für das Handwerk zukünftig eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden? Berlin, den 26. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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