[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1385
17. Wahlperiode 15. 04. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. April 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1271 –
Arbeitsbedingungen, Outsourcing und Zeitarbeit in Bundesministerien und
deren nachgeordneten Behörden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Arbeitsbedingungen und Entgelte in der Bundesrepublik Deutschland
haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verschlechtert.
Wesentliche Gründe dafür sind die Liberalisierung der Arbeitsmärkte, veränderte
Organisationsformen in den Unternehmen, deutlich gestiegene
Flexibilitätsanforderungen an die Beschäftigten, der gestiegene internationale
Wettbewerbsdruck und die Finanznöte aller staatlichen Ebenen.
Die Tendenz der Unternehmen, Dienstleistungen auszulagern (Outsourcing)
und die Löhne mittels Zeitarbeit zu senken, hat stark zugenommen. Von dieser
Entwicklung sind auch die Bundesministerien und deren nachgeordnete
Behörden betroffen. Zahlreiche Dienstleistungen die von gering qualifizierten
Arbeitskräften erbracht werden können (Gebäudereinigung,
Sicherheitsdienstleistungen), aber auch IT-Dienstleistungen wurden an externe Unternehmen
ausgelagert. Nicht selten wurden Beschäftigte entlassen, von externen
Unternehmen wieder eingestellt und dann anschließend bei der Behörde, bei der sie
ursprünglich gearbeitet hatten, zu deutlich niedrigeren Entgelten eingesetzt.
All diese Veränderungen bei den Unternehmens- und Behördenstrukturen
haben sich auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt, wodurch reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse untergraben wurden. Die Folge
sind ein deutlich zu spürender Lohndruck und schlechtere
Arbeitsbedingungen.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage soll Aufschluss darüber geben, wie sich
die Arbeitsbedingungen, die Auslagerung von Dienstleistungen und der
Einsatz der Zeitarbeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden entwickelt haben.
Arbeitsbedingungen
1. Wie viele Beschäftigte werden in Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden insgesamt beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach
Bundesministerien, Behörden und Geschlecht)?
Die Zahl der Beschäftigten in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (Stichtag 30. Juni 2008):
Quelle: Statistisches Bundesamt
* ohne Militärisches Personal
2. Wie haben sich die durchschnittlichen Entgelte seit 2006 in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden entwickelt (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)?
Die Entwicklung der durchschnittlichen Entgelte in den Bundesministerien und
deren nachgeordneten Behörden seit 2006 ist nicht bekannt, da das
Durchschnittsentgelt der Tarifbeschäftigten des Bundes nicht ermittelt wird.
Bundesministerien und nachgeordnete Behörden Frauen Männer Insgesamt
AA 1 248 1 502 2 750
Vertretungen des Bundes im Ausland 3 872 4 897 8 769
nachgeordnete Behörden 123 104 227
BMI 663 739 1 402
nachgeordnete Behörden 13 821 41 219 55 040
BMJ 339 219 558
nachgeordnete Behörden 2 066 2 009 4 075
BMF 894 976 1 870
nachgeordnete Behörden 14 500 27 892 42 392
BMWi 752 870 1 622
nachgeordnete Behörden 2 686 4 789 7 475
BMELV 476 501 977
nachgeordnete Behörden 2 548 2 022 4 570
BMAS 561 511 1 072
nachgeordnete Behörden 825 728 1 553
BMVBS 711 805 1 516
nachgeordnete Behörden 6 384 18 171 24 555
BMVg* 785 1 182 1 967
nachgeordnete Behörden* 33 862 64 356 98 218
BMG 359 260 619
nachgeordnete Behörden 1 784 952 2 736
BMU 411 425 836
nachgeordnete Behörden 1 219 1 150 2 369
BMFSFJ 337 181 518
nachgeordnete Behörden 494 541 1 035
BMZ 309 316 625
BMBF 532 457 989
Insgesamt 92 561 177 774 270 335
3. In welchem Verhältnis steht die durchschnittliche Tarifentwicklung seit
2006 in den Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden zu der
tariflichen Entwicklung der Metall- und Elektroindustrie?
Eine durchschnittliche Tarifentwicklung wird statistisch nicht erhoben.
Aussagen über die Entgeltentwicklung allgemein können nur aus den tariflichen
Steigerungsraten ermittelt werden. Ein Vergleich der tariflichen Entwicklung in
der Metall- und Elektroindustrie mit der durchschnittlichen Tarifentwicklung im
öffentlichen Dienst des Bundes ist daher nicht möglich.
4. Wie hoch sind die zehn niedrigsten Bruttoentgelte pro Stunde, die in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden gezahlt werden (bitte
aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsbereichen, Bundesministerien, Behörden
und Geschlecht)?
Die zehn niedrigsten Bruttoentgelte (Stand 1. Januar 2010), die nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden können, ergeben
sich aus der nachfolgenden Übersicht.
Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe richtet sich nach der auszuübenden
Tätigkeit. Weil im TVöD noch keine eigenständigen
Eingruppierungsregelungen und – bis auf die Entgeltgruppe 1 – keine eigenständigen
Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung von Beschäftigten vereinbart worden sind, gelten
die bisherigen Eingruppierungsregelungen für Angestellte (Vergütungsordnung
der Anlage 1a und 1b zum BAT) sowie die entsprechenden Vorschriften für die
Eingruppierung von Arbeitern (TV Lohngruppenverzeichnis) übergangsweise
fort. In diesen Vorschriften sind mehr als 1 500 Tätigkeitsmerkmale einschlägig.
Davon entfallen mehrere hundert auf Tätigkeitsmerkmale, die für Beschäftigte
im Geltungsbereich des TVöD zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2,
3 und 4 führen. Von einer Auflistung aller Tätigkeitsmerkmale wird im Rahmen
der Beantwortung der Kleinen Anfrage abgesehen. Im Folgenden werden
einzelne typische Merkmale und Berufsbilder genannt.
Entgeltgruppe und Stufe Monatsentgelt nach
TVöD (ohne
individuelle Zulagen und
Einmalzahlungen/
Jahressonderzahlung)
rechnerisch ermitteltes
Stundenentgelt
E 1 Stufe 2 1 432,98 € 8,45 €
E 1 Stufe 3 1 458,72 € 8,60 €
E 1 Stufe 4 1 490,90 € 8,79 €
E 1 Stufe 5 1 520,92 € 8,97 €
E 1 Stufe 6 1 598,15 € 9,42 €
E 2 Stufe 1 1 607,80 € 9,48 €
E 3 Stufe 1 1 742,96 € 10,28 €
E 4 Stufe 1 1 771,91 € 10,45 €
E 2 Stufe 2 1 780,49 € 10,50 €
E 2 Stufe 3 1 834,12 € 10,82 €
Den Entgeltgruppen 1, 2, 3 und 4 sind tarifvertraglich u. a. folgende Tätigkeiten
zugeordnet:
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stichtag 30. Juni 2008) erhielten
in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden die in der
nachfolgenden Tabelle dargestellten Beschäftigten Entgelt nach den
Entgeltgruppen 1 bis 4 (Statistiken über Stufenzuordnungen innerhalb der Entgeltgruppen
werden nicht erhoben).
Quelle: Statistisches Bundesamt
5. Welche Tarifverträge werden in Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden angewandt?
Für die Beschäftigten in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden gelten der TVöD und die diesen ergänzenden Tarifverträge. Ergänzende
Tarifverträge sind z. B. der Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die
Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund), der Tarifvertrag zur Regelung der
Entgeltgruppe 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, z. B.
– Essens- und Getränkeausgeber/innen
– Garderobenpersonal
– Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich
– Reiniger/innen in Außenbereichen (Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks)
– Servierer/innen
– Hausarbeiter/innen
– Hausgehilfen/innen
– Bote / Botin (ohne Aufsichtsfunktion)
Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit Tätigkeiten als frühere Arbeiter:
– Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten, z. B. Haus- oder Hofarbeiter.
Beschäftigte mit Tätigkeiten als frühere Angestellte:
– Angestellte im Büro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei-, Sparkassen-, Kanzlei-,
sonstigen Innendienst und im Außendienst mit einfacheren Arbeiten oder mit
vorwiegend mechanischer Tätigkeit.
– Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit in Büchereien, Archiven,
Museen und Magazinen.
Entgeltgruppe 3 Beschäftigte mit Tätigkeiten als frühere Arbeiter:
– Arbeiter mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung erforderlich ist, z. B.
Magazin- und Lagerarbeiter, Wächter, Pförtner, Boten, Tierwärter.
– Angelernte Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche
Anlernung erfordern, z. B. Wächter mit Schusswaffe oder Begleithund, Pförtner mit
Fernsprechvermittlungsdienst.
Beschäftigte mit Tätigkeiten als frühere Angestellte:
– Angestellte im Büro-, Registratur-, und sonstigen Innendienst und im Außendienst
mit schwierigerer Tätigkeit.
– Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 4 Beschäftigte mit Tätigkeiten als frühere Arbeiter:
– Kraftfahrer PKW
Frauen Männer Gesamt
Entgeltgruppe 1 30 22 52
Entgeltgruppe 2 1 137 312 1 449
Entgeltgruppe 3 8 313 10 126 18 439
Entgeltgruppe 4 210 4 296 4 506
Altersteilzeit (TV ATZ), der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV), der Tarifvertrag für die
Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) oder der
Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit
der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw).
6. Wenden die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden immer
Tarifverträge an?
Wenn nein, in welchen Tätigkeitsbereichen, Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden werden keine Tarifverträge angewandt, und wie viele
Beschäftigte sind davon betroffen (bitte differenziert nach Geschlecht)?
Die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden wenden immer die
für sie geltenden Tarifverträge an (siehe Antwort zu Frage 5). Ausnahmen sind
in § 1 Absatz 2 TVöD normiert.
7. Welche Rolle spielen die Tarifverträge des Christlichen
Gewerkschaftsbunds (CGB) und dessen Mitgliedsgewerkschaften, und wie viele
Beschäftigte in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden werden
nach diesen Tarifverträgen bezahlt (bitte differenziert nach Geschlecht)?
Der Bund hat mit den Mitgliedsgewerkschaften des Christlichen
Gewerkschaftsbundes GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen)
und DHV (Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband) mehrere
Anschlusstarifverträge an den TVöD und diesen ergänzende Tarifverträge
abgeschlossen. Inhalt der Anschlusstarifverträge ist, dass jeweils ein Tarifvertrag
gleichen Inhalts abgeschlossen wird, wie er zwischen dem Bund und den
Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vereinbart ist. Auch für die
Beschäftigten, die von GÖD oder DHV vertreten werden, gelten somit der TVöD und die
diesen ergänzenden Tarifverträge.
8. In welchen Beschäftigungsformen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) sind wie
viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesministerien oder deren
nachgeordneten Behörden beschäftigt (bitte differenziert nach
Geschlecht)?
Die Anzahl der Beschäftigten in Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden in Vollzeit und Teilzeit ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle
(Stichtag 30. Juni 2008). Statistische Angaben zu der Zahl der Beschäftigten in
Minijobs werden nicht erhoben.
Quelle: Statistisches Bundesamt
* ohne Militärisches Personal
9. Welche Rolle spielen befristete Beschäftigungsverhältnisse, und wie hat
sich die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse seit 2006 in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden entwickelt (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesministerien, Behörden und
Geschlecht)?
Die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse seit 2006 (jeweils zum
Stichtag 30. Juni) ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Im Verhältnis zu
der Gesamtzahl der in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden Beschäftigten lag der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zum
Beispiel im Jahr 2008 bei 2,5 Prozent. Dies zeigt, dass befristete
Beschäftigungsverhältnisse eine geringe Bedeutung haben.
Bundesministerien und
nachgeordnete Behörden
Vollzeit Teilzeit
Frauen Männer Insgesamt Frauen Männer Insgesamt
AA 1 034 1 366 2 400 214 136 350
Vertretungen des Bundes im
Ausland
3 407 4 776 8 183 465 121 586
nachgeordnete Behörden 96 96 192 27 8 35
BMI 493 679 1 172 170 60 230
nachgeordnete Behörden 9 537 39 398 48 935 4 284 1 821 6 105
BMJ 240 188 428 99 31 130
nachgeordnete Behörden 1 358 1 848 3 206 708 161 869
BMF 657 890 1 547 237 86 323
nachgeordnete Behörden 9 813 25 527 35 340 4 687 2 365 7 052
BMWi 519 778 1 297 233 92 325
nachgeordnete Behörden 1 684 4 164 5 848 1 002 625 1 627
BMELV 309 459 768 167 42 209
nachgeordnete Behörden 1 365 1 728 3 093 1 183 294 1 477
BMAS 413 445 858 148 66 214
nachgeordnete Behörden 530 642 1 172 295 86 381
BMVBS 498 710 1 208 213 95 308
nachgeordnete Behörden 4 130 16 764 20 894 2 254 1 407 3 661
BMVg* 569 1 068 1 637 216 114 330
nachgeordnete Behörden* 20 237 53 482 73 719 13 625 10 874 24 499
BMG 247 232 479 112 28 140
nachgeordnete Behörden 1 069 824 1 893 715 128 843
BMU 272 365 637 139 60 199
nachgeordnete Behörden 708 933 1 641 511 217 728
BMFSFJ 217 168 385 120 13 133
nachgeordnete Behörden 303 455 758 191 86 277
BMZ 208 276 484 101 40 141
BMBF 339 405 744 193 52 245
Insgesamt 60 252 158 666 218 918 32 309 19 108 51 417
Quelle: Statistisches Bundesamt
10. Aus welchen Gründen werden Beschäftigungsverhältnisse in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden befristet (bitte Benennung
der fünf wichtigsten Gründe, hierarchisch geordnet)?
Beschäftigungsverhältnisse in den Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden werden aus den unterschiedlichsten Gründen befristet, wobei auf
Grund der Verschiedenheit der Behörden eine Reihenfolge nach der Wichtigkeit
der Gründe nicht möglich ist.
Die folgenden Gründe sind die häufigsten:
– Vertretung von abwesenden Beschäftigten (z. B. Elternzeit, Mutterschutz,
Beurlaubung zur Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Sonderurlaub
usw.),
– Vertretung für langfristig erkrankte Beschäftigte,
– zeitlich befristete Aufgaben oder Projekte, auch befristete wissenschaftliche
Projekte,
– Erprobung neu eingestellter Beschäftigter zur späteren Übernahme in ein
unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis,
– Befristung im Anschluss an eine Ausbildung,
– Deckung eines vorübergehenden Personalmehrbedarfs, bis Personal aus
eigenen Ausbildungen zur Verfügung steht und
– Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs nach dem
Wissenschaftszeitvertragsgesetz bei den Ressortforschungseinrichtungen
(Zeitstellen, befristete Stellen aus Drittmitteln, Studentische Hilfskräfte).
11. An wie viele Beschäftigte in Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden werden Stundenlöhne gezahlt, die so niedrig sind, dass
diese Beschäftigte – sollten sie alleinstehend sein – bei einer
Vollzeittätigkeit Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II hätten (bitte
aufgeschlüsselt nach Bundesministerien, Behörden und Geschlecht)?
12. Wie viele Beschäftigte in Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden stocken ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II auf (bitte
differenziert nach Geschlecht)?
Die Leistungen in der Grundsicherung nach dem Arbeitslosengeld II bemessen
sich neben dem zu berücksichtigenden Einkommen individuell nach der Größe
und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft sowie den angemessenen
Kosten für Unterkunft und Heizung. Vor diesem Hintergrund kann je nach
individueller Voraussetzung nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Beschäftigte
mit einer Vollzeittätigkeit neben ihrem Arbeitsentgelt Leistungen nach dem
Arbeitslosengeld II erhalten. Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, wie
viele Beschäftigte in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden
ihr Entgelt durch Arbeitslosengeld II aufstocken.
Da das niedrigste monatliche Tabellenentgelt für Beschäftigte im
Geltungsbereich des TVöD derzeit 1 432,98 Euro beträgt, ist davon auszugehen, dass
Frauen Männer Insgesamt
2006 2 146 2 026 4 172
2007 2 770 2 529 5 299
2008 3 442 3 191 6 633
alleinstehende Vollzeitbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD auf
zusätzliche Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II nicht angewiesen sind.
Outsourcing
13. In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden wurden seit
2006 welche Dienstleistungen (bitte Benennung mindestens der zehn
wichtigsten Dienstleistungen, hierarchisch geordnet) an externe
Unternehmen ausgegliedert, und wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden
abgebaut (bitte differenziert nach Geschlecht)?
14. Welche Gründe gibt es für die Ausgliederung der Leistungserbringung
(bitte Benennung der fünf wichtigsten Gründe, hierarchisch geordnet)?
In vielen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind seit 2006 keine
Dienstleistungen an externe Unternehmen ausgegliedert worden.
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Ausgliederungen von
Dienstleistungen, die seit 2006 an externe Unternehmen erfolgt sind sowie die
maßgeblichen Gründe. Soweit überhaupt Beschäftigungsverhältnisse abgebaut
wurden, erfolgte dies nicht durch Entlassung von Beschäftigten, sondern im
Wege der Übertragung von anderen Aufgaben oder im Zusammenhang mit dem
Ausscheiden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Altersgründen.
Behörden Ausgliederungen seit 2006 Gründe
BMI,
nachgeordnete Behörde
(u. a.THW, BBK,
BSI)
– Unterstützungsleistungen im Bereich der IT
(Windows-Umfeld, Hardware,
Sicherheitsmanagement); ohne Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen
– Datenbankprogrammierung; ohne Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen
– Erstellen einer Sicherheitskonzeption,
Grundschutz; ohne Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen
– Government-Site-Builder (Wartung); ohne
Abbau von Beschäftigungsverhältnissen
– Ausgliederung des ärztlichen Dienstes; zwei
Beschäftigungsverhältnisse wurden abgebaut
(1m/0,5w)
– Gebäudereinigung; ohne Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen
– Wartungsverträge für technische Anlagen und
Gerätschaften
– Einrichtung eines Servicecenters für (aktuelle)
IT-Sicherheitsfragen; ohne Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen
– mehr Flexibilität bei der
Leistungserbringung sowie langfristige
Kostensenkung
– fehlendes eigenes (qualifiziertes)
Personal (Bauarbeiten,
Wartungen, Betriebsarzt usw.)
BMF,
nachgeordnete Behörde
(Zoll)
Betreiben einer Mensaküche; Abbau von zwei
Beschäftigungsverhältnissen (1m/1w) durch
Altersabgang
Empfehlung des
Bundesrechnungshofs
BMWi Entwicklungs-, Anwenderunterstützungs- und
Anpassungsleistungen spezieller
Softwareanwendungen sowie die Wartung spezieller
Hardwaresysteme; kein Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen
erforderliche Spezialkenntnisse
waren bei eigenem Personal nicht in
ausreichendem Maße vorhanden
15. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen, die Leistungen für
Bundesministerien sowie deren nachgeordnete Behörden erbringen, entwickelt?
Seit 2006 hat sich die Zahl der Unternehmen, die Leistungen für
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden erbringen, nicht wesentlich verändert.
Die Entwicklung der Zahl der Unternehmen hängt von den zu erbringenden
Dienstleistungen und der Laufzeit der geschlossenen Verträge ab.
16. Wie haben sich die Kosten für Leistungen, die von externen
Unternehmen für Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden
eingekauft werden, seit 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und
Behörde)?
Die nachfolgende Übersicht gibt – aufgeschlüsselt nach Jahr und Behörde –
Auskunft über die Kosten für solche Leistungen, die seit dem Jahr 2006 von
externen Unternehmen für Bundesministerien und deren nachgeordnete
Behörden eingekauft wurden.
BMELV,
nachgeordnete Behörde
(JKI)
Bewachungsdienst; Abbau eines
Beschäftigungsverhältnisses (1m)
Stelleneinsparung, Kompensation
längerfristiger Abwesenheit von
eigenen Beschäftigten
BMVBS,
nachgeordnete Behörde
(LBA)
Poststelle; ohne Abbau von
Beschäftigungsverhältnissen (den betroffenen Beschäftigten wurden
andere Aufgaben übertragen)
Sicherstellung der Aufgabe
BMG – Facility Management
– Sicherheitsdienste
– Kantine / Catering
– Empfang
ohne Abbau von Beschäftigungsverhältnissen
Kein geeignetes Personal vorhanden;
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte
BMU – Fachkraft für Arbeitssicherheit
– Strahlenschutzbeauftragter
– Brandschutzbeauftragter
– Postanlieferung und -abholung
– Telefonzentrale
ohne Abbau von Beschäftigungsverhältnissen
Geeignetes Personal stand nicht mehr
zur Verfügung
BMU,
nachgeordnete Behörde
(UBA)
– Kurierfahrten; ohne Abbau von Beschäftigten
– Postabholung; Hol-und-Bring-Dienst der Post;
ohne Abbau von Beschäftigten
– Druckerei und Vervielfältigung; Abbau von
zwei Beschäftigungsverhältnissen
– Durchführung von IT-Fortbildungen
– Betrieb des IT-HelpDesk
– Dienstleistung PC-Service (Hardware,
Standardsoftware)
– Kompensation von
Stellendefiziten
– Sicherstellung der durchgehenden
Erreichbarkeit im Bereich IT
Behörden Ausgliederungen seit 2006 Gründe
17. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei Unternehmen
beschäftigt, die Leistungen erbringen, die seit 2006 aus
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden ausgelagert wurden (bitte
differenziert nach Geschlecht)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, da es sich um
interne Unternehmensdaten handelt.
18. Nach welchen Kriterien wurden die Aufträge an Externe vergeben?
Generell werden bei der Vergabe von Aufträgen die Vorgaben des Vergaberechts
beachtet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In den
Ausschreibungen werden zuvor Festlegungen zu Leistungsumfang, Qualität und
Qualifikation getroffen.
19. Haben die Anwendung von Tarifverträgen und ökologische Kriterien bei
Ausschreibungen seit 2006 eine Rolle gespielt, wenn ausgegliederte
Leistungen von externen Unternehmen eingekauft wurden?
Die Anwendung von Tarifverträgen wird in der Ausschreibung regelmäßig
gefordert. Die Einhaltung von Tarifverträgen als Kriterium in Vergabeverfahren ist
nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Ökologische Kriterien
werden nach Maßgabe der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
energieeffizienten Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen“ (BAnz. 2008,
S. 198), und des gemeinsamen Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 17. Januar 2007 (GMBl.
2007, S. 67) zu Holzprodukten berücksichtigt.
Bundesministerien und
nachgeordnete Behörden 2006 2007 2008 2009
BMI, nachgeordnete Behörden
(u. a. THW, BBK, BSI) 1 374 993 € 1 192 913 € 1 269 774 € 1 254 012 €
BMF, nachgeordnete Behörden
(Zoll) – – 171 000 € 158 000 €
BMWi 203 300 € 195 600 € 139 400 € 183 100 €
BMELV, nachgeordnete Behörde
(JKI) 40 350 € 41 400 € 41 400 € 42 430 €
BMVBS, nachgeordnete Behörden 53 592 € 54 978 € 76 220 € 103 244 €
BMG 811 000 € 931 000 € 1 001 000 € 887 000 €
BMU 22 265 € 100 672 € 141 404 € 127 100 €
BMU, nachgeordnete Behörde
(UBA) 350 600 € 350 668 € 362 508 € 529 120 €
20. Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft, Tariftreue und/oder
ökologische Kriterien zur zwingenden Bedingung bei Ausschreibungen von
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Ökologische Kriterien werden zwingend beachtet, soweit es für einzelne
Produkte oder Produktgruppen entsprechende Verwaltungsvorschriften gibt. Wie
bei der Antwort zu Frage 19 angeführt wurde, gibt es für die Bundesverwaltung
verpflichtende Regelungen zur Berücksichtigung von ökologischen Kriterien
bei der Beschaffung von Holzprodukten (gemeinsamer Erlass von BMWi,
BMELV, BMU und BMVBS vom 17. Januar 2007). Darin werden die
Bundesverwaltungen verpflichtet, nur Holzprodukte zu beschaffen, die nachweislich
aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ferner wurde als
Teil der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms der
Bundesregierung vom 5. Dezember 2007 (Maßnahme 24 des IKEP) die bereits zu Frage
19 genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift/Leitlinie zur Beschaffung
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen eingeführt. Neben diesen
Vorgaben beabsichtigt die Bundesregierung derzeit keine weiteren zwingenden
Vorgaben für die Beschaffung zu machen.
Zur konkreten Umsetzung werden auf der Internetseite des
Bundeswirtschaftsministeriums Informationen bereit gestellt. Darüber hinaus wurde die
Arbeitsgruppe „Grüner Einkauf“ unter Federführung des
Bundeswirtschaftsministeriums gebildet. Durch die verstärkte Beschaffung energieeffizienter Produkte
und Dienstleistungen nimmt der Bund seine Vorbildfunktion wahr.
Die EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge
vom 23. April 2009 verpflichtet zudem öffentliche Auftraggeber und bestimmte
Betreiber dazu, beim Kauf von Straßenfahrzeugen die Energie- und
Umweltauswirkungen einschließlich des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und
bestimmte Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer zu
berücksichtigen. Dadurch wird der Markt für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge
gefördert und der Beitrag des Verkehrssektors zur Umwelt-, Klima- und
Energiepolitik der Europäischen Union gesteigert. Die Mitgliedstaaten sind
verpflichtet, diese Richtlinie bis spätestens 4. Dezember 2010 in nationales Recht
umzusetzen.
Flankierend zu diesen Regelungen wurde im deutschen Vergaberecht in den
vergangenen Jahren mehr Rechtssicherheit für eine umweltfreundliche öffentliche
Auftragsvergabe geschaffen. So lassen die Verdingungsordnungen VOL/A,
VOB/A und VOF seit dem Jahr 2006 ausdrücklich die Berücksichtigung von
Umweltaspekten bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu. Umweltkriterien
konnten jedoch auch schon vorher in Ausschreibungen einbezogen werden. Seit
2009 ist in § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
geregelt, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an
Auftragnehmer gestellt werden können, die insbesondere soziale, umweltbezogene
oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit
dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung
ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftraggeber nur
gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. Diese
Vorschrift soll in der laufenden Legislaturperiode auf ihre Auswirkungen in der
Praxis untersucht werden.
Hinsichtlich der Forderung nach Tariftreue wird auf die Antwort zu Frage 21
verwiesen.
21. Ist die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes in der laufenden
Legislaturperiode geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes ist in der laufenden
Legislaturperiode nicht geplant.
Der Europäische Gerichtshof hat am 3. April 2008 im Fall „Rüffert“
(Rechtssache C-346/06) entschieden, dass gesetzliche Regelungen, die bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge die Einhaltung tarifvertraglich festgelegter Entgelte
vorschreiben, gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen, sofern das betreffende
tarifvertragliche Entgelt in dem Mitgliedstaat nicht auf einem der in der
europäischen Entsenderichtlinie vorgesehenen Wege festgesetzt wurde. Danach
kann die Einhaltung tarifvertraglicher Löhne in öffentlichen Ausschreibungen
grundsätzlich nur verlangt werden, wenn der entsprechende Tarifvertrag nach
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle entsprechenden Arbeitnehmer und
Arbeitgeber verbindlich gilt. Die Pflicht für Arbeitgeber mit Sitz im In- und
Ausland, innerhalb bestimmter Branchen die in entsprechenden Tarifverträgen
oder Rechtsverordnungen normierten Mindestentgelte anzuwenden, ist auch für
den Bereich öffentlicher Vergabeverfahren bereits durch das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz zwingend vorgeschrieben. Eines gesonderten Tariftreuegesetzes
bedarf es insoweit nicht.
22. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Tarifverträge die externen
Leistungserbringer, an die Dienstleistungen für Bundesministerien und deren
nachgeordnete Behörden ausgelagert wurden, seit 2006 angewendet
haben?
Wenn ja, welchen Anteil hatten Tarifverträge, die mit Gewerkschaften
des Christlichen Gewerkschaftsbunds vereinbart wurden?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Nicht bekannt ist
insoweit auch, welchen Anteil die Tarifverträge hatten, die mit Gewerkschaften
des Christlichen Gewerkschaftsbundes vereinbart wurden.
23. Lassen sich die jährlichen Kosten bzw. Ersparnisse, die
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden durch das Outsourcing seit 2006
hatten, beziffern?
Wenn ja, wie hoch waren die Ersparnisse bzw. die zusätzlichen Kosten
(bitte aufgeschlüsselt nach Bereich)?
Die jährlichen Kosten bzw. Ersparnisse durch Outsourcing lassen sich wegen
der Verknüpfung mit gleichzeitig einhergehenden
Umstrukturierungsmaßnahmen in den Behörden und Änderungen in der Qualität und im Umfang der
Leistungen nicht beziffern.
24. Wie viele Beschäftigte, deren Bereiche seit 2006 ausgegliedert wurden,
wurden anschließend wieder bei von Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden beauftragten Unternehmen eingestellt, und wie
haben sich deren Arbeitsbedingungen und Entgelte seit 2006 im
Durchschnitt verändert (bitte differenziert nach Jahr, Tätigkeitsbereich und
Geschlecht)?
In den Bereichen, die seit 2006 bei Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden an externe Unternehmen ausgegliedert worden sind, wurden
keine Beschäftigten wieder eingestellt. Insoweit wird auf die Antwort zu den
Fragen 13 und 14 verwiesen. Über Personalveränderungen in den Unternehmen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Liegen Erkenntnisse über die durchschnittliche Gewinnspanne von
externen Anbietern vor, an die Leistungen ausgelagert wurden, die zuvor von
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden erbracht
wurden?
Wenn ja, wie hat sich die Gewinnspanne seit 2006 entwickelt
(aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, da es sich um
interne Unternehmensdaten handelt.
26. Gab es seit 2006 deutliche Kostensteigerungen bei Tätigkeiten, die von
externen Unternehmen erbracht werden und die vor der Ausgliederung
von den Bundesministerien oder deren nachgeordneten Behörden selbst
erbracht wurden?
Wenn ja, um welche Tätigkeitsbereiche in welchen Bundesministerien
und/oder nachgeordneten Behörden handelt es sich (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahr und Tätigkeit)?
27. Wie haben sich die Aufwendungen der Bundesministerien seit 2006 für
die Erbringung der ausgegliederten Leistungen aus Bundesministerien
und deren nachgeordneten Behörden entwickelt (bitte aufgeschlüsselt
nach Behörde und Jahr)?
Die Entwicklung der Kosten und Aufwendungen hängt von der Laufzeit der
geschlossenen Verträge und der jeweiligen Marktsituation ab. Insoweit wird
hinsichtlich der Aufwendungen auf die Antwort zu Frage 16 zu den Kosten
verwiesen.
28. Wurden seit 2006 Tätigkeitsbereiche und Leistungen, die an externe
Dienstleister vergeben wurden, wieder in die Bundesministerien oder
deren nachstehende Behörden eingegliedert?
Um welche Bereiche und Leistungen handelt es sich?
Tätigkeitsbereiche und Leistungen, die seit 2006 an externe Dienstleister
ausgegliedert wurden, sind seither nicht wieder in die Bundesministerien oder deren
nachgeordnete Behörden eingegliedert worden.
29. In welche Behörden und Tätigkeitsbereiche sollen zuvor ausgegliederte
Leistungen wieder integriert werden?
Um welche Leistungen handelt es sich, und wie wird die beabsichtigte
Wiedereingliederung begründet?
Eine Wiedereingliederung von zuvor ausgegliederten Leistungen ist nicht
beabsichtigt.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der von externen
Dienstleistern erbrachten Leistungen, die zuvor von den Behörden selbst
verrichtet wurden?
Wo hat sich die Qualität verbessert und wo verschlechtert?
31. Bei welchen Leistungen hat sich aus Sicht der Bundesregierung die
Ausgliederung der Leistungserbringung aus Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden gelohnt und warum?
Bei welchen Leistungen hat sich die Ausgliederung nicht gelohnt und
warum?
Grundsätzlich ist die Qualität der von externen Dienstleistern erbrachten
Leistungen als gut zu bewerten. In Einzelfällen ist eine solche Bewertung jedoch
nicht möglich, da die ausgegliederten Leistungen in der von externen
Dienstleistern erbrachten Form zuvor nicht von den Bundesministerien oder deren
nachgeordneten Behörden in vergleichbarer Weise erbracht wurden. In Einzelfällen
auftretende Qualitätsmängel werden entsprechend der vertraglichen
Vereinbarungen geregelt.
Die Vorteile der Ausgliederung wie die höhere Flexibilität bei Auftreten von
befristeten Arbeitsspitzen oder personellem Zusatzbedarf, die höhere
Verfügbarkeit der Dienstleistung durch Kompensation von Ausfällen Einzelner
(Krankheit, Urlaub) haben erwartete Verbesserungen in den Abläufen – insbesondere
im IT- und Telekommunikationsbereich – gebracht, die allen Beschäftigten
zugutekommen.
Die Ausgliederung von Dienstleistungen ist im IT-Bereich häufig auch aus
Urheberrechtsgründen und wegen der nicht im erforderlichen Umfang
vorhandenen Kenntnisse des eigenen Personals lohnend. Der Erwerb derartiger
Spezialkenntnisse wäre nicht ohne kostenaufwendige Aus- und/oder Weiterbildung
des eigenen Personals möglich.
Auf Grund der dargestellten Vorteile der Ausgliederung und vor dem
Hintergrund von immer wieder auftretenden personellen Engpässen ist eine
Ausgliederung in vielen Bereichen alternativlos.
32. Wie viele Beschäftigte externer Anbieter, die für Bundesministerien oder
deren nachgeordnete Behörden Dienstleistungen erbringen, die seit 2006
ausgelagert wurden, stocken ihren Lohn durch staatliche Hilfen wie das
Arbeitslosengeld II auf (bitte differenziert nach Geschlecht)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, da der Bezug von
staatlichen Hilfen wie dem Arbeitslosengeld II von den persönlichen
Umständen des Beschäftigten abhängt, die im Einzelfall nicht bekannt sind.
33. In welchen Beschäftigungsformen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, befristete
Beschäftigungsverhältnisse) wurden und werden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die bei externen Anbietern Leistungen für Bundesministerien
oder deren nachgeordnete Behörden erbringen, beschäftigt (bitte
differenziert nach Geschlecht)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, da es sich um
interne Unternehmensdaten handelt.
Zeitarbeit
Soweit in der Kleinen Anfrage von „Zeitarbeit“ die Rede ist, wird darauf
hingewiesen, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) diesen Begriff nicht
verwendet. Stattdessen wird in § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG der Begriff des
„Leiharbeitnehmers“ verwendet. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht die
Bundesregierung von der gleichen Bedeutung der Begriffe „Zeitarbeiter“ bzw.
„Zeitarbeit“ und „Leiharbeitnehmern“ bzw. „Leiharbeit“ aus.
34. Wie viele Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter wurden seit 2006 in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden beschäftigt (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahr und Geschlecht)?
35. Welche Tätigkeiten übten die Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter in
Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden aus (bitte
aufgeschlüsselt nach den zehn häufigsten Tätigkeiten, Institutionen und Geschlecht)?
36. Wie viele der seit 2006 beschäftigten Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter
wurden nach ihrem Einsatz bei Zeitarbeitsunternehmen von
Bundesministerien oder deren nachgeordneten Behörden übernommen (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahr, Tätigkeitsbereich und Geschlecht)?
37. Wie hat sich die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von
Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden seit 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und
Geschlecht)?
38. Wie hoch waren seit 2006 die durchschnittlichen Entgelte, die an die
beschäftigten Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter gezahlt wurden, die in den
Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden eingesetzt wurden
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
39. Wie ist die Verteilung der Beschäftigungsformen (Minijob, Teilzeit,
Vollzeit) bei den Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern, die in den
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden beschäftigt sind (bitte differenziert
nach Geschlecht)?
40. Wie viele Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter, die in den
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden seit 2006 beschäftigt wurden, waren
auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen?
Wie hat sich diese Zahl seit 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren und Geschlecht)?
Zu den Fragen 34 bis 40 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien und
Bundesämtern sowie in Bundesbehörden“, Bundestagsdrucksache 16/11546
vom 5. Januar 2009 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien,
nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2009“, Bundestagsdrucksache 17/736 vom
17. Februar 2010 verwiesen.
41. Werden in der Kostenkalkulation zur Nutzung der Zeitarbeit
Sozialleistungen und Fördergelder von Seiten der Bundesagentur für Arbeit
einbezogen, die für alleinstehende Beschäftigte aufgewandt werden müssen,
damit die Beschäftigten und deren Familien leben können?
Wenn nein, warum nicht?
Sozialleistungen und Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit können nicht
berücksichtigt werden, da sich diese Leistungen neben dem zu
berücksichtigenden Einkommen nach weiteren individuellen Voraussetzungen in der Person des
Leistungsberechtigten bemessen. Diese Kenntnisse liegen den Behörden in der
Regel nicht vor.
42. Wenden die Bundesregierung und deren nachgeordnete Behörden das
Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ an, das 2002 bei der Reform
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gesetzlich verankert wurde, von
dem eigentlich nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf, wenn ein
Tarifvertrag angewendet wird?
Wenn nein, wie begründen die Bundesregierung und/oder deren
nachgeordnete Behörden das Abweichen von diesem Grundsatz?
Die von den externen Unternehmen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gezahlten Stundenlöhne sowie die von den Behörden pro Stunde gezahlten Beträge
können mit Rücksicht auf den Datenschutz, zu wahrende Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse und den vergaberechtlichen Grundsatz der Vertraulichkeit
(§ 22 Nummer 6 der Verdingungsordnung für Leistungen/Teil A – VOL/A) nicht
mitgeteilt werden.
In der Regel weicht die Bundesregierung nicht von dem Prinzip „gleicher Lohn
für gleiche Arbeit“ ab. Die Entlohnung der Leiharbeitnehmer entspricht den
Sätzen, die vergleichbare Beschäftigte innerhalb des TVöD erhalten würden.
43. Welche Tarifverträge werden von den für Bundesministerien und
nachgeordnete Behörden beauftragten Zeitarbeitsfirmen angewandt?
Welche Rolle spielen die Tarifverträge des Christlichen
Gewerkschaftsbunds und dessen Mitgliedsgewerkschaften?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
44. Aus welchen Gründen werden in den Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter eingesetzt (bitte
Benennung der fünf wichtigsten Gründe)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien und Bundesämtern sowie in
Bundesbehörden“, Bundestagsdrucksache 16/11546 vom 5. Januar 2009 und auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und
Behörden im Jahr 2009“, Bundestagsdrucksache 17/736 vom 17. Februar 2010 wird
verwiesen.
45. Weshalb nutzen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden
Zeitarbeit statt befristeter Beschäftigungsverhältnisse?
46. Gibt es auch in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden
Auftragsspitzen, die den Einsatz von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern
rechtfertigen?
47. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, Zeitarbeiterinnen und
Zeitarbeiter bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden zu übernehmen, ihnen reguläre sozialversicherungspflichtige und
angemessen bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zu bieten und in
Zukunft auf Zeitarbeit zu verzichten?
Wenn nein, warum nicht?
Der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern hat gegenüber
der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in befristeten
Beschäftigungsverhältnissen den Vorteil der größeren Flexibilität. Dies gilt gerade
im Hinblick auf die Möglichkeiten für einen kurzfristigen Einsatz. Ausgehend
von der durchschnittlichen Beschäftigungsdauer eines Leiharbeitsverhältnisses
von sechs Monaten (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien,
nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2009“, Bundestagsdrucksache 17/736
vom 17. Februar 2010) wird deutlich, dass die Begründung eines befristeten
Beschäftigungsverhältnisses auf Grund des mit einer Einstellung verbundenen
Verwaltungsaufwands nicht sinnvoll wäre.
Da Leiharbeitsverhältnisse überwiegend für die Vertretung bei krankheits- und
urlaubsbedingten Abwesenheiten oder bis zur endgültigen Besetzung einer
Stelle oder für zeitlich begrenzte Aufgaben eingesetzt werden (siehe die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien und Bundesämtern sowie in
Bundesbehörden“, Bundestagsdrucksache 16/11546 vom 5. Januar 2009 und
„Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2009“,
Bundestagsdrucksache 17/736 vom 17. Februar 2010), ist eine dauerhafte
Beschäftigung keine Alternative.
48. Wie haben sich seit 2006 die durchschnittlichen Kosten für den Einsatz
von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern entwickelt, die an die
Zeitarbeitsfirmen gezahlt wurden, die in Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden eingesetzt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
49. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden eingesetzte Zeitarbeitskraft?
50. Hätten die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden
Kostenvorteile wenn sie, anstatt Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter zu
beschäftigen, reguläre Beschäftigung schaffen würden?
Wenn nein, wie hoch wären die Mehrkosten?
Die von Leiharbeitsunterunternehmen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gezahlten Stundenlöhne sowie die jeweils an das Leiharbeitsunternehmen pro
Stunde gezahlten Beträge können mit Rücksicht auf den Datenschutz, zu
wahrende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und den vergaberechtlichen
Grundsatz der Vertraulichkeit (§ 22 Nummer 6 der Verdingungsordnung für
Leistungen/Teil A – VOL/A) nicht mitgeteilt werden.
51. Wie hat sich seit 2006 die Zahl der von Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden beauftragten Zeitarbeitsunternehmen
entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Leiharbeit in Bundesministerien und Bundesämtern sowie in
Bundesbehörden“, Bundestagsdrucksache 16/11546 vom 5. Januar 2009 und auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im
Jahr 2009“, Bundestagsdrucksache 17/736 vom 17. Februar 2010 wird
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]