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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Evaluation der Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs durch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
09.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1339123.09.2019
Evaluation der Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs durch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katja Hessel, Reinhard Houben,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Evaluation der Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs durch das Gesetz zur
Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
Am 21. Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag das von der
Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung
der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“. Die damit verbundene
Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) gestattet Ärztinnen und
Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, öffentlich darüber zu informieren,
dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Detaillierte Informationen zur
genauen Durchführung des Eingriffs dürfen jedoch nur durch neutrale Stellen
zur Verfügung gestellt werden, auf die Ärztinnen und Ärzte sowie
Krankenhäuser und Einrichtungen „insbesondere durch Verlinkung in ihrem
Internetauftritt“ hinweisen sollen. Darüber hinaus wurde die Bundesärztekammer durch
das Gesetz beauftragt, eine Liste zu führen, auf der sich Ärztinnen und Ärzte
sowie Krankenhäuser und Einrichtungen eintragen lassen können, die
Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB
vornehmen.
Die aktuelle Medienberichterstattung sowie die Äußerungen von Vertretern der
Regierungskoalition (vgl. https://taz.de/Informationen-ueber-Abtreibungen/!
5616385/; www.tagesspiegel.de/politik/information-ueber-
abtreibungenbislang-nur-87-aerzte-auf-offizieller-liste-zu-paragraf-219a-verzeichnet/
24859958.html) bestätigen aus Sicht der Fragesteller ihre im Rahmen des
Gesetzgebungsprozesses vorgebrachten Zweifel, dass die mit dem „Gesetz zur
Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“
vorgenommene Änderung des § 219a StGB ihren Zweck erfüllt, der darin besteht,
die Informationserlangung für Schwangere zu erleichtern und Ärztinnen und
Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen Rechtssicherheit zu geben.
Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn hat bereits angekündigt, einen
Runden Tisch einzuberufen, um über mögliche weitere Schritte zu sprechen
(www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/jens-spahn-aerzteliste-schwanger
schaftsabbruch-219a-werbeverbot).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13391
19. Wahlperiode 23.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ärzte haben ihre Internetseite nach Kenntnis der
Bundesregierung angepasst, und informieren dort nun darüber, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen?
Wie viele Verlinkungen auf die Seite der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung sind erstellt worden?
2. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung dafür verantwortlich,
dass der Anteil der bisher auf der Liste der Bundesärztekammer
eingetragenen, Abtreibungen durchführenden Mediziner gemessen an ihrer
Gesamtanzahl so gering ist (https://taz.de/Informationen-ueber-Abtreibungen/!
5616385/; www.tagesspiegel.de/politik/information-ueber-
abtreibungenbislang-nur-87-aerzte-auf-offizieller-liste-zu-paragraf-219a-verzeichnet/
24859958.html)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Verteilung (Bundesländer)
der Ärzte, die sich auf der Liste bisher eingetragen haben?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das Verfahren in der Praxis
ausgestaltet ist, um auf die Liste der Bundesärztekammer zu kommen?
Erfolgt eine Aufnahme nur nach Beantragung durch einen behandelnden
Arzt oder soll zukünftig eine Abfrage durch die Bundesärztekammer
erfolgen?
5. Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Ablauf, um auf die Liste zu
gelangen, für effektiv und zielführend?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass von den Ländern geführte
Listen teilweise mehr Ärzte ausweisen als die bundesweite Liste (www.ta
gesspiegel.de/politik/information-ueber-abtreibungen-bislang-nur-87-
aerzte-auf-offizieller-liste-zu-paragraf-219a-verzeichnet/24859958.html;
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-
kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschafts
konfliktberatung/arztpraxen-fuer-schwangerschaftsabbrueche/)?
Wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung hierfür, und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dies zu ändern?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Zahl der auf der Liste
der Bundesärztekammer eingetragenen, Abtreibungen durchführenden
Mediziner ohne weitere Gesetzesänderungen erhöhen wird (bitte begründen)?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Liste der
Bundesärztekammer eine merkliche Verbesserung des Informationszugangs für Schwangere
bedingt, und kann die Liste nach Ansicht der Bundesregierung bundesweit
ihren Zweck erfüllen?
9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, die Angabe in die
Liste der Bundesärztekammer aufzunehmen, nach welcher operativen
Methode und bis zu welcher Woche der anbietende Arzt den
Schwangerschaftsabbruch vornimmt?
Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Antworten
auf die vorangegangenen Fragen?
a) Ist eine Evaluierung der mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Information über einen Schwangerschaftsabbruch einhergehenden Änderung des
§ 219a StGB geplant?
b) Plant die Bundesregierung, die Thematik des § 219a StGB erneut
anzugehen?
11. Welches genaue Ziel verfolgt der vom Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn angekündigte Runde Tisch nach Kenntnis der Bundesregierung?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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