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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die Europäische Union

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1345923.09.2019

Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die Europäische Union

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Fabio De Masi, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE. Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die Europäische Union Am 15. Juli 2019 haben die Außenminister der EU-Staaten wegen der Erdgaserkundungen Strafmaßnahmen gegen die Türkei beschlossen. So sollen unter anderem EU-Gelder für die Türkei gekürzt und die Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen eingestellt werden. Die EU-Außenminister forderten die EU-Kommission zudem auf, einen Vorschlag für Finanzsanktionen gegen türkische Verantwortliche zu erarbeiten, die an den Bohrungen beteiligt sind (AFP vom 16. Juli 2019). Die EU will nach Ansicht der Fragesteller mutmaßlich die Türkei mit diesen Strafmaßnahmen dazu bewegen, die Erdgassuche vor Zypern einzustellen. Die Türkei hält den Norden von Zypern seit 1974 besetzt und will sich mit den Bohrungen eigene Anteile am Erdgasgeschäft sichern. Von 2005 bis 2017 hat die Türkei die sogenannten EU-Heranführungs- bzw. Vorbeitrittshilfen in Höhe von ca. 7,3 Mrd. Euro erhalten. Allein von 2015 bis 2017 waren es ca. 1,8 Mrd. Euro. Der Finanzierungsanteil Deutschlands von rund 20 Prozent betrug entsprechend ca. 360 Mio. Euro zwischen 2015 und 2017 (Bundestagsdrucksache 19/4637, Frage 17 ff.). Für Heranführungshilfen für die Türkei im aktuellen IPA-II- Finanzierungszeitraum 2018 bis 2020 werden 1,181 Mrd. Euro veranschlagt, die sich auf die Jahre 2018 bis 2020 wie folgt verteilen: 2018: 387 Mio. Euro; 2019: 395 Mio. Euro und 2020: 399 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 17). Unter anderem soll es nun eine Kürzung der finanziellen EU- Beitrittshilfen für das kommende Jahr von den ca. 400 Mio. auf 250 Mio. Euro geben (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-first-warum-sich-die-tuerkei- starkfuehlt/24668432.html). Auch wurde die Europäische Investitionsbank (EIB) aufgefordert, die Konditionen für Finanzhilfen an die Türkei zu überprüfen (AFP vom 16. Juli 2019). Die Höhe der Unterzeichnungen von Kreditverträgen der EIB in der Türkei betrug von 2013 bis 2017 ca. 9,3 Mrd. Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im definierten Zeitraum nicht in Wertpapiere des türkischen Staates investiert. Allerdings machte die KfW Entwicklungsbank in besagtem Zeitraum Zusagen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro und die KfW IPEX-Bank in Höhe von ca. 1,6 Mrd. Euro. Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) machte Zusagen in Höhe von etwa 247 Mio. Euro und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in Höhe von etwa 8,4 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 22 ff.). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13459 19. Wahlperiode 23.09.2019 Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen deutscher Unternehmen in Höhe von 20,9 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Davon entfielen 10,7 Mrd. Euro auf Einzeldeckungen (635 Geschäfte). Sammeldeckungen machten 10,2 Mrd. Euro aus. Vier der 635 Einzeldeckungen betrafen Rüstungsgeschäfte (U-Boote, Flugzeugbetankungsfahrzeuge, Flughafenschlepper und Trainingsflugzeuge) in Höhe von 1,13 Mrd. Euro (Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 19/2083). Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für das Haushaltsjahr 2017 für die Türkei angesetzten Heranführungshilfen aus IPA II in Höhe von 493 Mio. Euro abgerufen (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 16), und für welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen Sektoren wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet?  2. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für das Haushaltsjahr 2018 für die Türkei angesetzten Heranführungshilfen aus IPA II in Höhe von 387 Mio. Euro abgerufen (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 17), und für welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen Sektoren wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet?  3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gekürzt werden sollen? Wenn ja, in welcher Höhe sollen diese in den Jahren 2019 und 2020 gekürzt werden, und welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen Sektoren sollen davon betroffen sein?  4. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Kürzungen der Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die verbleibenden Mittel für eine verstärkte inhaltliche Fokussierung der Programme auf Demokratie, gute Regierungsführung, Grund- und Menschenrechte vorgesehen werden (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 20)?  5. Wie viele Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen (sogenannte Hermesbürgschaften) hat die Bundesregierung 2018 und bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2019 übernommen (bitte für die Jahre getrennt unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)? Wie viele dieser Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte für die Jahre getrennt unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)?  6. Wie viele Hermesbürgschaften für den Export in die Türkei wurden 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 bei der Bundesregierung beantragt, und wie viele davon wurden positiv beschieden (bitte nach Jahr, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)? Wie viele davon betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)?  7. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Investitionsbank im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)?  8. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)?  9. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)? 10. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)? 11. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass aus ihrer Sicht die Frage nach Öffnung weiterer Verhandlungskapitel mit der Türkei derzeit nicht im Raum steht (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 18 f.)? 12. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor Auffassung, dass die Erteilung eines Mandats an die Europäische Kommission zu Verhandlungen über eine Modernisierung der Zollunion angesichts der derzeitigen Lage in der Türkei, insbesondere im Rechtsstaatsbereich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 29)? 13. Wie viele Treffen des gemeinsamen Ausschusses der EU-Türkei-Zollunion hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und bis dato im Jahr 2019 gegeben, und welche konkreten bzw. detaillierten Fragen der Implementierung, von Umsetzungsdefiziten und Entwicklungen mit Blick auf Handelshemmnisse in der EU-Türkei-Zollunion wurden behandelt (bitte entsprechend nach Jahren mit Datum und Ort des Treffens beantworten)? Berlin, den 27. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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