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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Überwachungskameras auf deutschen Bahnhöfen
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1346324.09.2019
Überwachungskameras auf deutschen Bahnhöfen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess,
Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug und der
Fraktion der AfD
Überwachungskameras auf deutschen Bahnhöfen
Am 29. Juli 2019 gegen 10 Uhr stieß ein 40-jähriger Mann aus Eritrea eine
gleichaltrige Frau und ihren achtjährigen Sohn im Frankfurter Hauptbahnhof
auf das Bahngleis vor einen einfahrenden ICE. Der Junge verlor sein Leben,
seine Mutter konnte sich selbst retten (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesche
hen/2019-07/hauptbahnhof-frankfurt-kind-getoetet-ice-faq).
Abgesehen von diesem schrecklichen Mord wurde nunmehr bekannt, dass die
Überwachungskamera, welche das Tatgeschehen auf dem Bahnsteig hätte
aufnehmen müssen, zur Tatzeit defekt war. Eine weitere Kamera, die lediglich das
Geschehen in der Reisehalle des Kopfbahnhofs filmte, konnte daher nur die
Flucht des Täters bildlich festhalten (www.focus.de/panorama/welt/focus-on
line-exklusiv-ueberwachungskamera-war-defekt-sicherheitspanne-bei-bahn
steig-attacke-in-frankfurt_id_11006098.html).
Die sich wiederholenden Überwachungspannen (Ende 2012 beim versuchten
Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof konnte ebenfalls kein
Videomaterial durch die Kameras der Deutschen Bahn sichergestellt werden –
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-ueber-videoueberwachung-
nach-bonner-anschlagsversuch-a-873207.html) werfen nach Ansicht der
Fragesteller Fragen nach dem allgemeinen Zustand der Überwachungstechnik, deren
Kosten und Nutzen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann war nach Kenntnis der Bundesregierung die Kamera, die Gleis 7
auf dem Frankfurter Hauptbahnhof überwachen sollte, defekt?
2. Wann erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte Wartung
dieser Überwachungskamera?
3. Wie viele Kameras waren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Tatzeit
noch defekt, die die Tat oder den Täter beim Betreten des Bahnhofs und
auf seiner Flucht hätten aufzeichnen müssen?
4. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Betreiber bzw. Eigentümer der
Kamera, die Gleis 7 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof überwachen sollte
(Deutsche Bahn AG, Bundespolizei, Centermanagement usw.)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13463
19. Wahlperiode 24.09.2019
5. Wie viele Kameras betreibt die Bundespolizei an Bahnhöfen (im Bereich
Bahnsteige, Querbahnsteige, Bahnhofshallen, Wandelhallen, Ein- und
Ausgänge von Bahnhöfen sowie Haltepunkten) in Deutschland, und wie viele
werden von Dritten betrieben (Deutsche Bahn AG, Centermanagement
usw.)?
a) Wie viele davon sind fest installiert, und wie viele können mittels
Fernsteuerung bewegt werden?
b) Wie viele Kameras davon sind digital, und wie viele sind analog?
c) Auf wie viele Kameras kann die Bundespolizei (in dem bereits oben
angegebenen, definierten Bereich) zugreifen?
d) Bei wie vielen Kameras kann die Bundespolizei in den eigenen
Diensträumen bzw. Einsatzleitstellen zugreifen?
e) Bei wie vielen Kameras kann die Bundespolizei nur in den
Liegenschaften der Betreiber bzw. Eigentümer (beispielsweise Deutsche Bahn AG –
3-S-Zentrale) zugreifen?
6. Wie oft wurde durch die Bundespolizei seit 2015 zur Aufklärung von
Straftaten Videomaterial durch Überwachungskameras auf Bahnhöfen gesichert
(bitte nach den einzelnen Jahren auflisten)?
7. Wie oft konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bei Straftaten an
Bahnhöfen kein Videomaterial gesichert werden, weil die Kamera defekt oder
verschmutzt war (bitte getrennt nach den beiden Kategorien auflisten)?
8. Wie viel muss die Bundespolizei dritten Betreibern von Kameras auf
Bahnhöfen und Haltepunkten für deren Nutzung zahlen (bitte jährlich seit 2015
aufschlüsseln, immer an wen und die genaue Summe)?
9. Wie viele Kameras darf die Bundespolizei von dritten Betreibern auch
präventiv nutzen, beispielsweise zur Auftragserfüllung nach § 3 Absatz 1 des
Bundespolizeigesetzes)?
10. Wie viele Kameras, auf die die Bundespolizei auf Bahnhöfen und
Haltepunkten Zugriff hat, werden mittels integriertem Sprach- und Datennetz –
ISDN-Verbindung – betrieben?
Berlin, den 20. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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