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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1349624.09.2019
Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Hilfsprogrammen der
Vereinten Nationen
Im Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen (UN) werden
biometrische Daten von Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern gesammelt,
um diese zweifelsfrei zu identifizieren und Nahrung zu verteilen („Ohne
Gesichts-Scan kein Essen“, www.sueddeutsche.de vom 6. August 2019). Die
Hilfsbedürftigen müssen sich in einem biometrischen Authentifizierungssystem
mit Fingerabdrücken sowie Iris- und Gesichtsscans registrieren.
Jede weitere biometrische Datensammlung erhöht aus Sicht der Fragesteller die
Gefahr des Zugriffs durch nicht berechtigte Personen. Medienberichten zufolge
besteht beispielsweise die Huthi-Bewegung darauf, Zugang zu den erhobenen
Daten zu erhalten. Das mögliche Hacken und Kopieren solcher Dateien durch
staatliche und nichtstaatliche Verfolger von schutzbedürftigen Geflüchteten
birgt weitere, nicht absehbare Gefahren.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erinnert die beschriebene
Praxis an die Kolonialzeit. Bedürftige und Schutzlose werden zur Preisgabe ihrer
sensiblen Daten gezwungen, die Technik und Finanzierung dieser
Biometrisierung stammt aus Industrieländern. Denkbar ist aus Sicht der Fragesteller auch,
dass im Rahmen von UN-Hilfsprogrammen gesammelte Daten von Militärs
oder Geheimdiensten aus NATO-Mitgliedstaaten genutzt werden. Eine solche
Sammlung und Verarbeitung von „Daten von Kriegsschauplätzen“ (sog.
battlefield data oder battlefield information) wird unter anderem von der
Polizeiorganisation Interpol vorangetrieben (Bundestagsdrucksache 19/10080).
Entsprechende Projekte sind aus Syrien und dem Irak bekannt. Weitere Möglichkeiten
zur polizeilichen Nutzung militärischer und geheimdienstlicher Informationen
hatte der EU-Terrorismusbeauftragte im Ratsdokument 6336/19 dargestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Projekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH werden nach Kenntnis der Bundesregierung
biometrische Daten schutzbedürftiger Personen, Geflüchteter sowie
Migrantinnen und Migranten verarbeitet oder eine solche Sammlung und
Verarbeitung durch Behörden des Gastlandes unterstützt?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13496
19. Wahlperiode 24.09.2019
2. Welche Projekte des Auswärtigen Amts oder des „Polizeiprogramms
Afrika“ beinhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung bei
der Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten (auch an neu
eingerichteten Grenzstationen, vgl. Bundestagsdrucksachen 19/3594 und
19/10345, Anlage 1)?
3. Welche Dokumenten- und Urkundenschulungen haben die
Projektbeteiligten in den verschiedenen Phasen des „Polizeiprogramms Afrika“ oder in
anderen Projekten der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten
lokaler Polizei- und Grenzbehörden durchgeführt, und wie war die
Bundespolizei daran beteiligt?
4. Welche einzelnen Maßnahmen fördert das Auswärtige Amt im Rahmen des
„Grenzmanagementprogramms Phase III ‚From Barriers to Bridges‘“ in
der Tschadsee-Region, und wer sind die begünstigten Behörden in den
betreffenden Ländern (Bundestagsdrucksache 19/10345, Anlage 1)?
5. An welchen Maßnahmen im Welternährungsprogramm der Vereinten
Nationen, in denen biometrische Daten schutzbedürftiger Personen,
Geflüchteter sowie Migrantinnen und Migranten verarbeitet oder eine solche
Sammlung und Verarbeitung durch Behörden des Gastlandes unterstützt
werden, ist die Bundesregierung in welchen Ländern mit welchem
Personal, welcher Ausrüstung bzw. welchen finanziellen Mitteln beteiligt?
6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Ländern der
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ein
„biometrisches Identitätsmanagement-System“ („Biometric Identity
Management System“) eingerichtet hat (vgl. www.unhcr.org/protection/basic/550c
304c9/biometric-identity-management-system.html)?
a) Inwiefern handelt es sich dabei um ein zentrales oder dezentral
vernetztes System, und wo ist dieses physisch angesiedelt?
b) Welche Hard- und Software welcher Hersteller wird hierfür genutzt, und
wer ist mit der Bereitstellung und Pflege beauftragt?
c) Welche Kosten sind für die Einrichtung des Systems entstanden, und
wie werden diese getragen?
d) Welche biometrischen Daten werden in diesem System erhoben?
e) Wie viele Fingerabdrücke, Gesichts- und Irisscans von wie vielen
Erwachsenen und Kindern sind derzeit in dem System gespeichert?
7. Wer darf nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Informationen im
„biometrischen Identitätsmanagement-System“ der Vereinten Nationen
zugreifen, und unter welchen Umständen ist eine Weitergabe an Regierungen
sowie deren Polizeien, Geheimdienste oder Militärs erlaubt?
8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren Länder
perspektivisch an dem „biometrischen Identitätsmanagement-System“ der
Vereinten Nationen teilnehmen sollen?
9. Was weiß die Bundesregierung über Maßnahmen zur Datensicherheit des
„biometrischen Identitätsmanagement-Systems“, und welche Defizite sind
ihr bekannt geworden?
10. Was weiß die Bundesregierung über die geplante oder bereits erfolgte
Einführung Blockchain-basierter Bezahlsysteme in Hilfsprogrammen der
Vereinten Nationen?
11. Welche Maßnahmen haben die EU-Kommission und deutsche
Bundesministerien nach Kenntnis der Bundesregierung im Sudan gestoppt,
nachdem offenkundig wurde, dass damit die Rapid Support Forces (RSF)
unterstützt worden sind, die für Massaker verantwortlich sein sollen („EU stoppt
Migrationspakt mit Sudan“, www.spiegel.de vom 19. August 2019)?
a) Worum handelt es sich bei dem „Zentrum für Datenaustausch über
Menschenhandel und Menschenschmuggel“ in Khartum, das ebenfalls bis
auf Weiteres geschlossen worden sein soll?
b) Auf welche Weise waren Bundesbehörden und die EU-Kommission in
den Aufbau oder Betrieb dieses Zentrums involviert?
12. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge und Diskussionen bekannt,
das Schengener Information System (SIS) verstärkt für den Austausch von
Informationen unter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zu
„ausländischen Kämpfern“ bzw. „Gefechtsfeldinformationen“ zu nutzen
(Ratsdokument 10991/19), und was ist ihr über Ergebnisse eines
hochrangigen Treffens der EU-Kommission mit EU-Agenturen, der US-Regierung,
Interpol und den Vereinten Nationen im Juli 2019 bekannt, um auch
außerhalb der Europäischen Union die Sammlung, den Austausch und die
Verarbeitung dieser Informationen zu verbessern (a. a. O.)?
13. Was ist der Bundesregierung über die Fortführung von Interpol-
Kontrollaktionen „Adwenpa“ bekannt, und in welchen afrikanischen Ländern
wurden diese seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 18/11307 durchgeführt?
a) Welche Mittel hat die Bundesregierung zur Entwicklung und
Durchführung der Interpol-Kontrollaktionen „Adwenpa“ bereitgestellt (bitte für
die einzelnen Phasen darstellen), und welche weiteren Mittel sind
geplant?
b) Welche Technik nutzt Interpol bei den Kontrollaktionen?
14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Ländern Interpol
im Projekt FIRST („Facial Imaging, Recognition, Searching and
Tracking“) lokale Behörden zur Erhebung biometrischer und biografischer
Daten von Inhaftierten ausbildet oder ausrüstet (vgl. „Global police
community approves measures to enhance global security“, Interpol vom 12. April
2018)?
15. Was ist der Bundesregierung über ein Interpol-Projekt „Iraq Battlefield
evidence“ bekannt, und inwiefern nimmt sie daran teil (Bundestagsdrucksache
19/10080, Antwort zu Frage 13)?
16. In wie vielen Fällen informierte das Bundeskriminalamt Interpol darüber,
dass zu einem über die Polizeiorganisation verteilten Festnahmeersuchen
(Red Notice) Strafklageverbrauch eingetreten ist, und es daher gegen das
Verbot der Doppelbestrafung verstößt, wenn die Betroffenen vom
ausschreibenden Staat mithilfe von Interpol weiterverfolgt und daher auch im
EU-Ausland verhaftet und ausgeliefert werden können (Pressemitteilung
des Verwaltungsgerichts – VG – Wiesbaden Nr. 10/2019 vom 3. Juli 2019;
bitte für deutsche, EU- und ausländische Staatsangehörige getrennt
ausweisen)?
Wie soll das Verbot der Doppelbestrafung aus Sicht der Bundesregierung
bei Interpol besser verankert werden, damit das Freizügigkeitsrecht für
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten nicht ausgehebelt wird?
17. Verfügt Interpol aus Sicht der Bundesregierung über ein angemessenes
Datenschutzniveau im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/680 oder liegen ihr
entsprechende Garantien der Europäischen Union vor, dass europäische
Strafverfolgungsbehörden mit Interpol bedenkenlos Daten austauschen können?
18. Welche Staaten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Fingerabdruckdatenbank Eurodac für Gefahrenabwehr- und
Strafverfolgungszwecke (Kommissionsdokument COM (2018) 827 final vom 13. Dezember
2018)?
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo die
„Kriminalitätsinformationszelle“ von Europol und Frontex zum Datentausch mit
Geheimdiensten und Militär der EU-Mitgliedstaaten nach dem Umbau der EU-
Militärmission EUNAVFOR MED zu einer ausschließlichen Operation mit
bemannten und unbemannten Luftaufklärern angesiedelt war und ist, und
was weiß die Bundesregierung über Pläne zum Abbruch oder zum Ausbau
dieser „Kriminalitätsinformationszelle“ (vgl. Bundestagsdrucksache
19/353)?
20. Inwiefern nutzt Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
seines Mandates auch Gefechtsfeldinformationen, und welche Pläne oder
Überlegungen sind ihr hierzu seit der Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/10080 bekannt geworden?
21. In welchem Umfang hat sich die Bundesregierung seit der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/10080 an einen Attaché der US-Botschaft
gewandt, um „Daten von Kriegsschauplätzen“ zu bestimmten Beschuldigten
oder Verdächtigen zu erlangen?
22. Welche biometrischen Informationen haben Bundesbehörden daraufhin
von US-Behörden erlangt, und inwiefern betraf dies auch Daten
unbekannter Personen?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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