[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1518
17. Wahlperiode 22. 04. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 19. April 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1278 –
Förderung von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Förderung sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern muss
zentraler Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein. Das Recht
auf soziale Sicherung ist in Artikel 22 der allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte festgeschrieben und im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte verankert. Soziale Sicherheit schließt dabei explizit
Sozialversicherungen ein.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode in
einem Antrag aufgefordert, die Entwicklungs- und Schwellenländer beim
Aufbau und bei Reformen von sozialen Sicherungssystemen zu unterstützen und
soziale Sicherung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
zu implementieren. Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfasste Sektorkonzept soziale Sicherung
gibt einen guten Rahmen für die weitere Arbeit und spricht die wichtigsten
Punkte an. Nun bedarf es einer konkreten Planung des BMZ, wie die Förderung
sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern langfristig und nachhaltig
umgesetzt werden soll.
1. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Forderung des Deutschen
Bundestages (aus dem Jahr 2008 von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und DIE LINKE. getragenen Antrag,
Bundestagsdrucksache 16/7747) nachzukommen, die Bedeutung des Schwerpunktes
soziale Sicherheit auch institutionell im BMZ zu verankern?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat eine Referentinnen-/Referentenstelle für soziale Sicherung
geschaffen. Unterstützt wird das BMZ durch das Sektorvorhaben „Aufbau und
Integration von Systemen der sozialen Sicherung“.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Aufforderung des
Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/7747) ergriffen, um die Förderung
sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungs- und Schwellenländern inhaltlich
und konzeptionell voranzutreiben und zu präzisieren?
Welche qualitativen Fortschritte wurden hierbei erzielt?
Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert Entwicklungs- und
Schwellenländern bei Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme zu unterstützen. Mit
dem im Juli 2009 verabschiedeten Sektorkonzept Soziale Sicherung wurden die
konzeptionellen Grundlagen geschaffen, um den Bereich soziale Sicherung in
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen. Zurzeit unterstützt
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
15 Entwicklungs- und Schwellenländern mit einem Gesamtvolumen von rund
105 Mio. Euro (siehe auch Antwort zu Frage 9). Unter anderem in Indonesien,
Kambodscha, Tansania, Kenia und El Salvador konnten mit deutscher
Unterstützung große Fortschritte im Bereich soziale Sicherung erreicht werden.
Exemplarisch illustriert dies der Beitrag der Bundesregierung zur Weiterentwicklung
der Systeme zur sozialen Absicherung in Kenia. Dort entbinden 20 000 arme
Frauen pro Jahr nun nicht mehr zu Hause sondern in einem Krankenhaus,
wodurch weniger Mütter und Kinder bei der Geburt sterben. Das in Kenia mit
deutscher Unterstützung entwickelte Programme der nachfrageorientierten
Finanzierung von Mutter-Kind-Diensten ist zudem in nationale Modelle und
Strategien überführt worden. Damit und mit anderen Maßnahmen konnte die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Kenia Politik- und
Strategieänderungen in den Bereichen Gesundheitsfinanzierung (u. a. Einführung eines
an Prinzipien sozialer Gerechtigkeit ausgerichteten
Krankenversicherungssystems), Versorgungsplanung, Dienstleistungen, Privatsektorbeteiligung,
Dezentralisierung sowie eine gerechtere Verteilung von Haushaltsmitteln bewirken.
3. Wie bringt die Bundesregierung deutsche Expertise in den internationalen
Diskurs über die Zukunft sozialer Sicherungssysteme ein, der
organisationsübergreifend zum Beispiel durch die WHO, die ILO oder die Weltbank
geführt wird?
Die Bundesrepublik Deutschland ist in allen diesen internationalen
Organisationen als Mitglied vertreten. Über die Mitgliedschaft hinaus bringt sich die
Bundesregierung auf vielfältige Art und Weise in den internationalen Diskurs zu
sozialer Sicherung ein.
Im Kontext der OECD-DAC Gruppe PovNet beteiligt sich das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung z. B. aktiv und
oftmals federführend an inhaltlichen Debatten und der konzeptionellen
Ausgestaltung des internationalen Diskurses zu sozialer Sicherung.
Darüber hinaus unterstützt die Providing for Health-Initiative –
partnerschaftlich getragen von Deutschland, Frankreich, der Internationalen
Arbeitsorganisation, der Weltgesundheitsorganisation und der Weltbank – einen
internationalen Austausch unter den wichtigsten bi- und multilateralen Gebern im Bereich
soziale Absicherung im Krankheitsfall und Gesundheitssystemfinanzierung.
Der diesjährige Weltgesundheitsbericht zu einem ähnlichen Thema (Financing
universal health coverage) wird ebenfalls von der Bundesregierung fachlich und
finanziell unterstützt.
Im europäischen Rahmen bringt sich das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung z. B. mit fachlicher Expertise und
finanzieller Unterstützung bei der Erstellung des European Report on Development 2010
zum Thema soziale Sicherung ein.
4. Wie arbeitet die Bundesregierung mit internationalen Initiativen wie der
„Access to insurance initiative“, „Providing for Health“ (p4h), „HelpAge
International“ oder „Leapfrog Investments“ zusammen?
Die Bundesregierung ist Gründungsmitglied der Access to Insurance-Initiative
und unterstützt diese als „Sponsor“. Das BMZ ist im Lenkungsorgan der
Initiative vertreten, das Sekretariat der Initiative ist bei der Deutschen Gesellschaft für
technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH angesiedelt.
Das BMZ unterstützt über einen Auftrag an die GTZ die Providing for Health-
Initiative mit 3 Mio. Euro für den Zeitraum von Oktober 2008 bis April 2011.
Mit dem deutschen Beitrag werden u. a. der bei der Weltgesundheitsorganisation
angesiedelte deutsche Koordinator der Initiative sowie konkrete
Beratungsaktivitäten in den Partnerländern finanziert. Zudem ist das BMZ aktiv in den
Steuerungsgremien der Initiative vertreten.
Das BMZ unterstützt HelpAge International durch eine Funds-in-Trust-
Maßnahme mit 1 Mio. Euro. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit erarbeitet HelpAge
International in Subsahara Afrika wichtige Erkenntnisse zur Gestaltung von
Alterssicherungssystemen (Effektivität, Finanzierung, Ausgestaltung). Basierend
darauf berät HelpAge International nationale Regierungen dabei,
Alterssicherung in das allgemeine soziale Sicherungssystem zu integrieren.
Die Bundesregierung ist über die KfW Bankengruppe an dem
Mikroversicherungsfonds LeapFrog Investments beteiligt und mit einem Beitrag von 17 Mio.
Euro (plus 3 Mio. US-Dollar aus Eigenmitteln der KfW Bankengruppe) der
größte Anteilseiger von LeapFrog. Gemeinsam mit anderen öffentlichen und
privaten Anteilseignern hat die Bundesregierung über die KfW Bankengruppe
die Strukturierung des Fonds unterstützt und ist im Aufsichtsgremium des Fonds
vertreten.
5. Hat die Bundesregierung, wie im Antrag 2008 gefordert, Konzepte sozialer
Sicherung entwickelt, die sich vor allem auf besonders vulnerable Gruppen
(z. B. Beschäftigte im informellen Sektor, (Aids-)Waisen oder alte
Menschen) beziehen?
Das Sektorkonzept Soziale Sicherung geht explizit auf die besonderen
Bedürfnisse vulnerabler Gruppen ein. So richtet sich das Handlungsfeld
Mikroversicherungen auf im informellen Sektor Beschäftigte und das Handlungsfeld
Grundsicherung vorwiegend auf Kinder (Waisen), Jugendliche, extrem Arme
und Frauen. Im Handlungsfeld Menschen mit Behinderungen wird die
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt. Im
Handlungsfeld Alterssicherung richtet sich der Blick auf ärmere alte Menschen und
die Vermeidung von Altersarmut.
6. In welcher Weise will die Bundesregierung gewährleisten, dass Frauen in
den Mittelpunkt sozialer Sicherheit gerückt werden und ihre
Benachteiligung konsequent abgebaut wird?
Die Bundesregierung verfolgt einen gender-gerechten Aufbau universeller
sozialer Sicherungssysteme. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Vorhaben und
Maßnahmen wird auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet. Darüber hinaus
werden Teilvorhaben und Maßnahmen durchgeführt, von denen speziell Frauen
profitieren. In einem Grundsicherungsvorhaben in El Salvador wird z. B. der
Sozialtransfer an die weiblichen Haushaltsvorstände ausgezahlt. Unter Anderem
in Kenia profitieren Frauen in einem Vorhaben zur sozialen Absicherung durch
Gutscheine für Gesundheitsdienstleitungen während der Schwangerschaft.
a) Wie will die Bundesregierung Systeme sozialer Sicherung auf jene – oft
informellen – Sektoren und Beschäftigungsfelder ausdehnen, in denen
Frauen vorrangig beschäftigt sind?
Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer auf Anfrage dabei, den
informellen Sektor in das bestehende System der sozialen Sicherung zu
integrieren.
Viele Instrumente der deutschen Entwicklungspolitik im Bereich soziale
Sicherung adressieren im Besonderen im informellen Sektor Beschäftigte wie z. B.
Frauen. Mitglieder von gemeindebasierten Krankenversicherungen sind oftmals
Frauen; als Empfänger von Sozialtransfers werden in vielen Ländern Frauen
ausgewählt; Mikroversicherungen werden häufig im Textil- und Agrarsektor
eingesetzt, wo vorwiegend Frauen beschäftigt sind.
Darüber hinaus beinhaltet der entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan
(2009 bis 2012) unter anderem den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Stärkung
von Frauen. Der Aktionsplan sieht zudem Maßnahmen zur stärkeren
Einbindung des informellen Sektors vor.
b) Wie gedenkt die Bundesregierung im Bereich der sozialen Sicherheit auf
frauenspezifische Benachteiligungen (begrenzter Zugang zu
existenzsichernder Erwerbsarbeit, fehlende rechtliche Gleichstellung, mangelnde
Möglichkeiten der Organisation in eigenen Solidaritätsnetzen) zu
reagieren?
Maßnahmen der sozialen Sicherung verringern oder vermeiden
Einkommensarmut und Hunger, und ermöglichen so den abgesicherten Haushalten in
Bildung, Gesundheit und produktives Sachkapital zu investieren. Dadurch wird die
stärkere Beteiligung von Frauen und Mädchen an Bildung und Erwerbsarbeit
gefördert, ihre Gleichstellung in der Gemeinde und ihre Fähigkeit, sich in
Netzwerke einzubringen, gestärkt.
Zudem unterstützt die Bundesregierung den verbesserten Zugang zu
existenzsichernden Erwerbsarbeit von Frauen, die Verbesserung der rechtlichen
Gleichstellung, den Zugang zu rechtlicher Beratung sowie Möglichkeiten der
Organisation in Solidaritätsnetzwerken in verschiedenen Partnerländern. Hierzu
zählen unter anderem Vorhaben und Maßnahmen in Bangladesch, Kambodscha,
Ägypten, Nigeria und Marokko.
c) Wie bezieht die Bundesregierung konzeptionell den Umstand ein, dass
insbesondere Frauen in den Entwicklungsländern von einer Erosion
traditioneller Absicherungen betroffen sind?
Bei der Entwicklung von Konzepten und Förderung von Maßnahmen, die sich
mit den Ursachen (z. B. Klimawandel) und Auswirkungen (z. B. Migration und
Auseinanderdriften von Familien) der Erosion traditioneller Absicherungen
beschäftigen, berücksichtigt die Bundesregierung die speziellen Bedürfnisse
von Männern und Frauen gleichermaßen. Darüber hinaus werden für Frauen
spezifische Maßnahmen ergriffen.
d) Welche konkreten Konzepte hat die Bundesregierung zur nachhaltigen
Verbesserung des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit von
Frauen entwickelt, insbesondere im Hinblick auf
– eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und
Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen im Eigentums-,
Ehe- und Scheidungsrecht,
– Programme zur rechts- und sozialpolitischen Beratung für Frauen,
– Unterstützung von Frauenorganisationen zur Förderung von
selbstorganisierten Solidaritätsnetzen und deren Vernetzung,
– einen gender-sensitiven Ausbau der formellen Sicherungssysteme
(z. B. Berücksichtigung von Mutterschutzleistungen etc.)?
Siehe Antwort zu den Fragen 6a und 6b.
e) Gibt es Pläne der Bundesregierung, Systeme der sozialen Sicherung
stärker mit dem von Frauen stark nachgefragten und erfolgreichen Konzept
der Mikrofinanzierung und auch mit gemeinschaftsbasierten
Versicherungen zu koppeln, wie es beispielsweise bei SEWA in Indien erfolgreich
geschieht?
Die Bundesregierung hat den Aufbau des SEWA Netzwerkes in Indien in seiner
frühen Aufbauphase gefördert. Aktuell wird SEWA bei der Weiterentwicklung
des Angebots von Mikroversicherungen unterstützt. Bei der Verbreitung von
Mikroversicherungen arbeitet die deutsche Entwicklungspolitik eng mit
Mikrofinanzinstitutionen zusammen, und stärkt deren Kapazität, die Zielgruppe
effektiv und effizient zu erreichen. Hierbei wird den besonderen Bedarfen von Frauen
Rechnung getragen.
Mikroversicherung ebenso wie etwa gemeindebasierte (Mikro-)
Krankenversicherungen sind Instrumente der Bundesregierung im Bereich soziale Sicherung.
Durch weitere Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen (z. B. in
Bangladesch) hat die Bundesregierung erfolgreiche integrale Ansätze unterstützt, die
extrem armen Familien und insbesondere Frauen den Zugang zu Mikrokrediten
und Mikroversicherungen ermöglichen.
f) Inwiefern gibt es in den Planungen der Bundesregierung ein auf
Frauenbelange ausgerichtetes integriertes Konzept von Beschäftigungspolitik
und sozialer Sicherung in den Entwicklungsländern?
Das BMZ-Diskurspapier „Strategies for Employment Promotion in
Development Cooperation“ (2007) verweist auf die besondere Rolle von Frauen.
g) Sind soziale Sicherungssysteme (vor allem
Krankenversicherungssysteme) Teil der Strategie der Bundesregierung zur Erreichung der
MDGs 4 und 5 (MDG = Millenium Developments Goals)?
Grundsätzlich werden die Millenniumsentwicklungsziele im Rahmen
länderspezifischer Strategien erreicht. In diesem Kontext können soziale
Sicherungssysteme einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der MDGs 4 und 5 leisten (siehe
auch BMZ Sektorkonzept „Gesundheit in der deutschen Entwicklungspolitik“).
h) Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen sozialer
Sicherungssysteme auf die Erreichung der MDGs 4 und 5 (Kinder- und
Müttergesundheit) ein?
Siehe Antwort zu Frage 6g.
7. Welche Strategie hat die Bundesregierung, um zukünftig die Finanzierung
der Förderung sozialer Sicherung international zu sichern, und welche
nationale Zielgröße strebt die Bundesregierung zur Förderung der sozialen
Sicherung in Entwicklungsländern an?
Die Finanzierung laufender Kosten der sozialen Sicherung ist primär Aufgabe
der Schwellen- und Entwicklungsländer selbst. Die Bundesregierung kann
Unterstützung bei der Ausgestaltung der Systeme der sozialen Sicherung leisten.
Im Interesse einer weiteren Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit der
deutschen Entwicklungspolitik wurde das Zielgrößensystem des BMZ konsolidiert
und die Zielgröße soziale Sicherung im Dezember 2009 abgeschafft. Ein BMZ-
internes Monitoring wird weiterhin sicherstellen, dass das geplante und aktuelle
Vorhabenvolumen bekannt ist und gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen
zur weiteren Stärkung des Bereichs soziale Sicherung eingeleitet werden können.
8. Wie unterstützt die Bundesregierung den Prozess der Bewusstseinsbildung
in Regierungen und Bevölkerungen in vielen Partnerländern im Hinblick auf
die Etablierung sozialer Sicherungssysteme?
Die Bundesregierung unterstützt den Prozess der Bewusstseinbildung
hinsichtlich Systemen der sozialen Sicherung auf vielfältige Weise:
– Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen wie HelpAge
International (siehe auch Antwort zu Frage 4) und anderen Akteuren in Partnerländern
bei der Schaffung und Publikationen von Evidenzen zu sozialen
Sicherungssystemen im jeweiligen Länder-/Regionalkontext;
– Ausbildungsprogramme für junge Führungskräfte öffentlicher
Verwaltungen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft (z. B. das International
Leadership Training Soziale Sicherung von InWEnt);
– Unterstützung des Reformdialoges innerhalb der Partnerregierungen (z. B.
Interessensausgleich verschiedener Sektorministerien und anderer
gesellschaftlich relevanter Gruppen);
– im Bereich Mikroversicherung gibt es Programme, die arme Menschen über
die Funktionsweise und Vorteile von Versicherungen sowie über ihre Rechte
und Pflichten informieren („insurance literacy“ – z. B. in Ghana, Tansania
und Indonesien).
9. Wie und mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern arbeitet die
Bundesregierung zusammen, um Konzepte und konkrete Maßnahmen
langfristiger sozialer Sicherung zu entwickeln, die auf die Bedingungen in den
Partnerländern zugeschnitten sind?
Im Rahmen von EU Twinning Projekten unterstützt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales den Verwaltungsaufbau in den Twinning-Partnerländern
auch um Konzepte zur langfristigen sozialen Sicherung zu entwickeln und zu
fördern.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
unterstützt aktuell fünfzehn Entwicklungs- und Schwellenländern beim Auf-
und Ausbau langfristiger sozialer Sicherungssysteme. Im Bereich soziale
Absicherung im Krankheitsfall werden Vorhaben in Kambodscha, der Mongolei,
Tansania und Kenia durchgeführt. Zusätzlich agiert die Providing for Health-
Initiative global. Im Bereich Alterssicherung leistet die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit Unterstützung in Indien, Namibia und über HelpAge
International in Subsahara Afrika. Vorhaben zu Mikroversicherungen werden in
Indien, Indonesien, auf den Philippinen und über den in Asien und Afrika
aktiven LeapFrog Mikroversicherungsfonds durchgeführt.
Systemische Beratung zu sozialer Sicherung und Sozialpolitik findet aktuell in
Indien (Pilotvorhaben im Bundesstaat Karnataka), Indonesien, Vietnam,
Südostasien und Zentralasien statt. Im Rahmen von Vorhaben der sozialen Sicherung
werden Menschen mit Behinderungen insbesondere in Chile, Indien und
Vietnam adressiert. Zur sozialen Grundsicherung unterstützt das BMZ in
Indonesien, Vietnam, Kenia, Simbabwe und El Salvador.
10. Wie stark ist die Nachfrage bei den Partnerländern nach Beratung und
Unterstützung von deutscher Seite zum Aufbau von sozialen
Sicherungssystemen?
Besitzt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit genügend Kapazitäten,
um Anfragen zeitnah bedienen zu können?
Grundsätzlich werden mit jedem Partnerland der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit maximal drei thematische Schwerpunkte vereinbart. Daraus
ergibt sich, dass Partnerländer meist nur dann ihrer Nachfrage nach Unterstützung
im Bereich soziale Sicherung Ausdruck verleihen, wenn die vereinbarten
Schwerpunkte eine Kooperation hinsichtlich sozialer Sicherung zulassen. Dies
können u. a. die Schwerpunkte Gesundheit, nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, ländliche Entwicklung sowie gute Regierungsführung und
Dezentralisierung sein.
Die Bundesregierung arbeitet darüber hinaus nachfrageorientiert und schafft die
notwendigen Kapazitäten im Bedarfsfall.
Aus Nord- und Westafrika inklusive der Sahelzone hat das BMZ bislang keine
Nachfragen nach Unterstützung beim Aufbau von sozialen Sicherungssystemen
erhalten.
Aus Zentralafrika gab es Anträge aus Kamerun und Ruanda auf Beratung beim
Aufbau kommunaler Krankenkassen. Diese Nachfrage bedient das BMZ im
Rahmen der Zusammenarbeit mit beiden Ländern im Gesundheitsbereich.
Darüber hinaus unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in
Ostafrika die Länder Tansania und Kenia im Bereich soziale Krankenversicherung,
einem wichtigen Teilbereich der Förderung sozialer Sicherungssysteme, und
besitzt daher Kapazitäten, um Anfragen zeitnah und flexibel bedienen zu können.
Im südlichen Afrika gibt es ebenfalls Nachfrage nach sozialen
Sicherungssystemen, insbesondere in Namibia, Malawi und Mosambik. Kapazitäten im Falle
von Nachfragen auf Partnerseite sind vorhanden.
In Südostasien (Indonesien, Kambodscha, Philippinen, Vietnam), Südasien
(Indien) und Zentralasien (Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan) besteht
Nachfrage nach Unterstützung zum Auf- und Ausbau von sozialen
Sicherungssystemen. Diese Nachfrage kann durch die Kapazitäten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bedient werden.
In Lateinamerika gibt es Nachfrage aus Bolivien und Peru zu Maßnahmen der
sozialen Sicherung. Auch hier sind die Kapazitäten zur Bewältigung der
Nachfrage gegeben.
11. Welche Entwicklungs- und Schwellenländer hat die Bundesregierung bzw.
die GTZ in den letzten 2 Jahren beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme
beraten bzw. unterstützt?
In welcher Form fand die Beratung bzw. Unterstützung jeweils statt?
Siehe Antwort zu Frage 9.
12. Welche Konzepte sozialer Grundsicherung favorisiert die
Bundesregierung und warum?
Die Bundesregierung ist offen für alle Formen der sozialen Grundsicherung. Die
Ausgestaltung der Systeme der sozialen Sicherung, inklusive der sozialen
Grundsicherung, reflektiert politische Priorisierungen und gesellschaftliche
Diskurse und ist daher vom Partnerland vorzunehmen. Anfragen aus Partnerländern
auf Unterstützung werden ergebnisoffen geprüft und richten sich an den
Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort aus.
a) Wie unterstützt die Bundesregierung eine langfristige, sich im
Partnerland selbst tragende Finanzierung einer allgemeinen Grundsicherung
im Rahmen der ILO-Ziele zur Einführung sozialer Grundabsicherung
für Kinder, alte Menschen, und Menschen mit Behinderungen?
Seit Ende 2006 wirbt Deutschland in der ILO und in den Vereinten Nationen für
eine Initiative, die bestehenden ILO-Übereinkommen zur sozialen Sicherheit
um ein Fundament („Social Protection Floor“) bestehend aus den
Grundversorgungselementen
– grundlegende Einkommenssicherheit für Arme und Hilfebedürftige im
arbeitsfähigen Alter,
– medizinische Basisversorgung für alle,
– Leistungen für bedürftige Familien mit Kindern im Zusammenhang mit
Schul- und Ausbildung sowie
– Grundversorgung für alte Menschen und Menschen mit Behinderung bzw.
bei Erwerbsunfähigkeit
zu ergänzen.
Vorrangiges Ziel der Initiative ist es, Entwicklungs- und Schwellenländer in die
Lage zu versetzen, zumindest die o. g. Basissysteme der sozialen Sicherung zu
installieren. Entsprechend ihrer sozioökonomischen Bedingungen und
nationalen Entwicklungsplanung, können die Entwicklungs- und Schwellenländer
entscheiden, welche dieser Grundversorgungselemente der gesamten
Bevölkerung eines Landes auf universeller Basis gewährt werden können. Die
nationalen Anstrengungen können u. a. durch länderspezifische technische Hilfe und
Beratung der ILO begleitet werden und so die Grundlage dafür schaffen,
umfassendere Systeme der sozialen Sicherung zu entwickeln.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im hohen Maße dafür eingesetzt,
dass das Konzept bei den Vereinten Nationen anerkannt wird. Der Aufbau von
sozialen Basissystemen wurde in 2009 vom Chief Executive Board for
Coordination der Vereinten Nationen als eine entscheidende Säule der Bekämpfung
der Auswirkung der Finanzkrise anerkannt.
Um diesen innovativen Ansatz der ILO zu flankieren hat die Bundesregierung
in 2008/2009 Projekte zur Verbesserung der Ausbildung im Finanzmanagement
von sozialen Sicherungssystemen in Afrika und zur Ausdehnung des
Sozialschutzes für afrikanische Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen
gefördert.
b) Welche Bedeutung und Relevanz misst die Bundesregierung dabei
beitragsfinanzierten und nichtbeitragsfinanzierten Systemen in Bezug auf
besonders vulnerable Zielgruppen und deren soziale Lage zu?
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung Ansätze der Eigenvorsorge (z. B.
beitragsfinanzierte Ansätze); besonders vulnerable Gruppen können durch
zeitlich befristete und gegebenenfalls an Auflagen gebundene
nichtbeitragsfinanzierte Maßnahmen der sozialen Sicherung unterstützt werden.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Social Cash Transfers zur
Armutsreduktion in Entwicklungsländern?
Social Cash Transfers spielen neben anderen Instrumenten der sozialen
Sicherung eine wichtige Rolle bei der Armutsreduzierung in Entwicklungsländern.
Sie können dazu beitragen in besonders armen und verwundbaren Haushalten
sowohl die Ernährungssituation zu verbessern als auch den Zugang zu
Gesundheit und Bildung zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Darüber hinaus
ermöglichen Social Cash Transfers kleinere Investitionen und tragen somit zur
Stärkung des Selbsthilfepotentials bei.
a) Gibt es nach Meinung der Bundesregierung erkennbare Unterschiede in
der Wirkung von SCT-Projekten oder -Programmen in Mittel- und
Niedrigeinkommensländern?
Gegebenenfalls welche?
Die Wirkung von Social Cash Transfers hängt grundsätzlich von der Höhe der
Transfers und der Anzahl der Empfängerhaushalte (Breitenwirksamkeit) ab. In
Niedrigeinkommensländern ist jedoch der Bedarf und die zu erwartende
Breitenwirksamkeit von Social Cash Transfers höher als in Mitteleinkommensländern.
b) Hält die Bundesregierung nur umfassende Programme (wie z. B. bolsa
familia in Brasilien) für aussagekräftig oder auch Einzelprojekte (wie
z. B. das in Kalomo, Zambia, von 2005 bis 2007 von der GTZ
durchgeführte)?
Programme wie Bolsa Família sind aufgrund ihrer Breitenwirksamkeit von hoher
Bedeutung. Einzelprojekte, wie das in Kalomo (Sambia), können als
Pilotvorhaben wertvolle Erkenntnisse über Wirkungszusammenhänge,
Umsetzungsmodalitäten, Bedarfe etc. liefern, die für eine landesweite Ausdehnung wichtig sind.
c) Welche ähnlich angelegten Projekte hat die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bisher durchgeführt oder tut es noch?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützte und unterstützt
konditionierte und nichtkonditionierte Social Cash Transfer Programme in El
Salvador, Paraguay, Simbabwe und Indonesien.
d) Hat es bezüglich des Projekts in Kalomo Evaluationen seitens der
deutschen EZ gegeben, sind diese öffentlich zugänglich, und wie beurteilt
die Bundesregierung sie?
Es gibt verschiedene Evaluierung, u. a. des Ministry of Community
Development and Social Services (MCDSS) und der GTZ, die auch öffentlich
zugänglich sind (
www.socialcashtransfers-zambia.org/, www.gtz.de).
Die Evaluierung zeigt, dass mit dem Projekt in Kalomo wesentlich zur
Armutsreduktion in den Empfängerhaushalten beigetragen werden konnte: es
verbesserte sich die Ernährungssituation und der Zugang zu Gesundheits- und
Bildungseinrichtungen. Das Projekt hat zudem die Selbsthilfekräfte der
Empfängerhaushalte aktiviert und lokale Wirtschaftskreisläufe gestärkt.
e) Warum wurde das Projekt in Kalomo nicht von deutscher Seite
fortgeführt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Fortführung unter
Leitung von Care International?
In Absprache mit der Regierung und anderen Gebern im Rahmen der
internationalen Arbeitsteilung (zur Senkung der Transaktionskosten für die Partnerseite
in Sinne der Paris Agenda und des einschlägigen EU-Ratsbeschlusses vom Mai
2007) konzentriert sich die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit
mit Sambia seit 2006 auf die Bereiche Wasser- und Sanitärversorgung,
Dezentralisierung und Demokratisierung, Staat und Zivilgesellschaft.
Die Erfahrungen, die durch das von Deutschland unterstützte Pilotvorhaben
gewonnen werden konnten, wurden im Rahmen einer Übergangsphase an die
sambische Regierung und die im Sektor weiterhin aktiven Geber (insbesondere
Großbritannien/DFID) weiter gegeben. Die direkten deutschen Aktivitäten im
Bereich soziale Sicherung wurden 2007 vollständig an Großbritannien/DFID
übergeben. Das Projekt wird erfolgreich von DFID, UNICEF; ILO und Irish Aid
fortgeführt.
Deutschland unterstützt und verfolgt soziale Sicherung in Sambia weiter
indirekt durch die Gewährung allgemeiner Budgethilfe. Dadurch wird die
Eigenverantwortung der sambischen Regierung in der Umsetzung ihrer nationalen
Entwicklungsstrategie, die auch ein Kapitel zu sozialer Sicherung enthält, gestärkt.
Über den die Budgethilfe begleitenden Politikdialog und die Beratung des
Finanzministeriums wirkt die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit
zudem daraufhin, dass sich die in der nationalen Entwicklungsstrategie
geäußerten Prioritäten der sambischen Regierung (zu der auch soziale Sicherung gehört)
auch in entsprechenden Haushaltsallokationen widerspiegelt.
f) Hat sich nach Meinung der Bundesregierung insbesondere das
Auswahlkriterium der Berechtigten im Kalomo-Projekt (Familien ohne
arbeitsfähige(n) erwachsene(n) Ernährerin/Ernährer) bewährt?
Die erwähnte Zielgruppe besteht aus den ärmsten Haushalten in den
ausgewählten Distrikten. Bereits geringe Transfers können hier signifikante Wirkungen in
Bezug auf Armutsbekämpfung entfalten, z. B. gehen Kinder wieder zur Schule
und integrieren sich besser, die Gesundheits- und Ernährungssituation
verbessert sich, Transportkosten zur nächsten Krankenstation können bezahlt werden
etc.
Grundsätzlich unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die
Partnerländer bei der bestmöglichen Identifizierung der Zielgruppen.
g) Gibt es nach Meinung der Bundesregierung relevante
verallgemeinerbare Unterschiede in der Wirkung von „unconditional“ oder
„conditional SCT“?
Die Frage, ob Social Cash Transfers konditioniert oder unkonditioniert vergeben
werden sollten, liegt im Ermessen des Partnerlandes. Die bisherigen
Erfahrungen mit Social Cash Transfers zeigen keine verallgemeinerbaren Unterschiede
in den Wirkungen von konditionierten und nichtkonditionierten Programmen.
14. Ist der Bundesregierung das Basic Income Grant (BIG)-Projekt in
Otjivero/Omitara (Namibia) bekannt, das von zivilgesellschaftlichen
Organisationen auf Spendenbasis durchgeführt wird, und wie beurteilt die
Bundesregierung die Ergebnisse?
Das Basic-Income-Grant-(BIG)-Projekt in Otjivero/Omitara (Namibia) ist der
Bundesregierung bekannt. Für eine Beurteilung der Ergebnisse durch die
Bundesregierung muss vom Projektträger noch die Schlussevaluierung vorgelegt
werden. Ein Angebot der Bundesregierung über eine Unterstützung des
Monitorings und einer Evaluierung wurde von den Projektträgern nicht angenommen.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die von der namibischen
Regierung einberufene Steuerkommission (Namibian Tax Consortium) 2002
einen Vorschlag für ein allgemeines BIG-Programm für die gesamte
namibische Bevölkerung vorgeschlagen und dessen Kosten berechnet hat?
Die Idee eines BIG-Programms wurde 2002 von einer durch die namibische
Regierung benannten Kommission (NAMTAX) in die Diskussion gebracht.
Befürworter des Grundeinkommens gehen davon aus, dass BIG den namibischen
Staat zwischen 2 und 4 Prozent des Bruttoinlandproduktes kosten würde. Die
namibische Regierung geht davon aus, dass bei einer landesweiten Einführung
von BIG zusätzliche Steuermittel in einem Umfang von knapp 10 Prozent des
Staathaushaltes generiert werden müssen, was die namibische Regierung als
nicht finanzierbar bewertet.
b) Hat es seitens irgendwelcher namibischer Stellen bezüglich des
Namtax-Vorschlages oder des Otjivero-Projekts Kontakte zur
Bundesregierung oder der deutschen EZ gegeben, und wie hat sich die deutsche
Seite positioniert?
Es hat bislang weder eine Beteiligung, noch Anfragen zur Unterstützung des
BIG-Ansatzes seitens der namibischen Regierung gegeben. Die deutsche
Botschaft Windhuk und das BMZ verfolgen den BIG-Ansatz aufmerksam. Es kam
in der Vergangenheit mehrfach zu Kontakten mit dem namibischen Bischof
Kameeta, der zu den Initiatoren des Vorhabens zählt.
Grundsätzlich problematisch beurteilt die Bundesregierung die nachhaltige
Finanzierbarkeit des BIG-Ansatzes. Das BIG-Projekt in Otjivero wurde nach zwei
Jahren aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen beendet.
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Namibia diesbezüglich
Verhandlungen u. a. mit der Weltbank geführt hat?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass auch die Weltbank das BIG-Pilotprojekt
aufmerksam verfolgt und die Thematik auch Eingang in die Gespräche zwischen
der namibischen Regierung und der Weltbank u. a. im Rahmen der Erstellung
und Fortschreibung der nationalen Armutsbekämpfungsstrategien gefunden hat.
So wird schon seit langen auch der Aufbau eines „Internationalen Sozialfonds“
diskutiert. Da Namibia kein Least Development Country ist, kann Namibia von
der Weltbank (und anderen internationalen Gebern) nur Kredite und keine
Zuschüsse erhalten. Dies macht die Finanzierung derartiger Ansätze durch die
Weltbank für die namibische Regierung wenig attraktiv.
d) Hat es in der Weltbank Entscheidungen diesbezüglich gegeben, an
denen die deutsche Seite beteiligt war?
Wie hat sie sich gegebenenfalls dabei verhalten?
Der Bundesregierung liegt weder eine Förderanfrage der Weltbank zu dem BIG-
Ansatz vor, noch ist der Bundesregierung zu einer Stellungnahme seitens der
Weltbank aufgefordert worden.
e) Ist die Bundesregierung bereit, die Fortführung des Projekts und
entsprechende zivilgesellschaftliche Bemühungen gegebenenfalls zu
unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich Vorhaben, die den Prioritäten und Möglichkeiten
der Partnerregierungen entsprechen. Diese Voraussetzungen sind hier nicht
gegeben (siehe Antwort zu Frage 14a).
15. Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung privater
Krankenversicherungen in Entwicklungsländern, und wenn ja, in welcher Form?
a) Welche Rolle würde hier der deutschen Versicherungswirtschaft
zukommen?
Die deutsche Versicherungswirtschaft trägt bereits im Rahmen von Public
Private Partnerships durch die Entwicklung von angepassten
Mikroversicherungsprodukten für arme Bevölkerungsgruppen im informellen Sektor zu einer
nachhaltig verbesserten sozialen Absicherung bei. Wie im Sektorkonzept Soziale
Sicherung dargelegt, bedarf es für eine umfassende Absicherung im
Krankheitsfall eine enge Koordination und Abstimmung von öffentlichen,
gemeindebasierten, genossenschaftlichen und privatwirtschaftlichen Ansätzen.
b) Plant die Bundesregierung die Förderung privater Mikro-
Krankenversicherungen in Entwicklungsländern (Zuschnitt auf Arme, kleiner
Beitrag, geringe Leistungen), und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung sieht die Förderung privater Mikrokrankenversicherungen
in Entwicklungsländern als zukünftiges Betätigungsfeld.
Über ihre Beteiligung am LeapFrog Mikroversicherungsfonds (siehe Antwort
zu Frage 4) unterstützt die Bundesregierung in Zukunft auch den Auf- und
Ausbau privater Mikrokrankenversicherungen. Krankenversicherungen
gehören zu den am stärksten nachgefragten Versicherungsprodukten in
Entwicklungsländern und LeapFrog hat konkrete Pläne für Investitionen in diesem
Bereich in unterschiedlichen Ländern.
c) Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um bei privaten
Krankenversicherungen den Ausschluss Armer und Mittelloser zu
verhindern?
Die langjährigen Erfahrungen der Mikrofinanzierungen haben gezeigt, dass
arme Menschen Bankkunden sein können. Das gleiche trifft auf Versicherungen
zu und die deutsche Bundesregierung ist optimistisch, dass
Mikroversicherungen und auch Mikrokrankenversicherungen eine große Anzahl armer Menschen
erreichen werden. Marktbasierte Ansätze stoßen an ihre Grenzen, wenn
Menschen mit sehr hohen Krankheitsrisiken oder ohne jegliches monetäres
Einkommen versichert werden sollen. Hier sind andere Absicherungsmechanismen wie
Social Cash Transfers sinnvoll. Die Erfahrungen zu privaten
Mikrokrankenversicherungen weltweit sind jedoch im Vergleich zur Mikrofinanzierung noch sehr
neu. Die Bundesregierung steht im engen Dialog mit internationalen Experten
und Organisationen, zum Beispiel im Microinsurance Network, und treibt das
Thema aktiv voran.
d) Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um eine negative
Risikoauslese zu verhindern und gerade Kranken oder Menschen mit
hohem Krankheitsrisiko den Zugang zu ermöglichen?
Siehe Antwort zu Frage 15c.
16. Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung lokaler, solidarischer,
gemeinschaftsbasierter Krankenversicherungen (z. B. nach dem Modell
der „santé mutuelle“ in Ruanda)?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich offen für die Prüfung entsprechender
Anfragen von Partnerregierungen.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung einer „caisse
communautarie de solidarité“ im Raum Thiès (Senegal) und die
Weiterentwicklung zu einer „mutuelles de santé“ samt den Auswirkungen auf die
Gesundheitsversorgung in der Region?
Das Beispiel der Region Thiès zeigt die Relevanz lokaler Ansätze in der
Entwicklung eines Krankenversicherungssystems. Der partizipative Ansatz fördert
die Akzeptanz und das Verständnis von Krankenversicherungen in der
Bevölkerung und stärkt langfristig die Kompetenzen der beteiligten Akteure.
b) Sieht die Bundesregierung in diesen Ansätzen auch eine Möglichkeit
mittelfristig den Ausbau zu einer universellen, verpflichtenden
Krankenversicherung zu schaffen?
Mutuelles bieten eine Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung besonders in
ländlichen Gebieten, in einem ersten Schritt dezentral zu verbessern. Dem
stehen als größte Herausforderungen vor allem Defizite im Management der
Versicherungen sowie niedrige Abdeckungsraten entgegen. Regionale
Kompetenzzentren, wie sie von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bereits in
mehreren afrikanischen Ländern nach dem Centre for Health Insurance
Competence (CHIC)-Model gefördert werden, können hier durch Vernetzung und
Professionalisierung der gemeindebasierten Organisationen einen wichtigen
Beitrag zu Ausbreitung und Nachhaltigkeit von Krankenversicherungen spielen.
c) Wie könnte ein solcher Weg aussehen; gibt es strategische Konzepte für
eine solche Ausweitung?
Siehe Antwort zu Frage 16b.
17. Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung solidarischer
gesetzlicher Krankenversicherungen (verpflichtende Mitgliedschaft, solidarische
Finanzierung über Beiträge oder Steuern), und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich offen für die Prüfung entsprechende
Anfragen von Partnerregierungen.
18. Welche Entwicklungs- und Schwellenländer hat die Bundesregierung beim
Aufbau von Alterssicherungssystemen beraten bzw. unterstützt?
Handelte es sich dabei jeweils um den Aufbau von umlagefinanzierter
Alterssicherung, kapitalgedeckter Alterssicherung oder um
steuerfinanzierte Grundsicherung?
Im Bereich Alterssicherung leistet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
Unterstützung in Indien, Indonesien, in Namibia und über HelpAge
International in ganz Subsahara Afrika. In Indien werden über den Aufbau einer
webbasierten Transaktionsplattform für Versicherer und Mikrofinanzinstitutionen
Mikrorentenversicherungen für informell Beschäftigte (insbesondere Frauen)
gefördert. In Indonesien wird das Planungsministerium beim Aufbau eines
umfassenden Systems der sozialen Sicherung inklusive der Alterssicherung
unterstützt. In Namibia berät die Bundesregierung zum Aufbau einer nationalen
beitragsfinanzierten Rentenversicherung. HelpAge International erarbeitet in
Subsahara Afrika wichtige Erkenntnisse zur Gestaltung von
Alterssicherungssystemen (Effektivität, Finanzierung, Ausgestaltung). Basierend darauf berät
HelpAge International nationale Regierungen dabei, Alterssicherung
(insbesondere steuerfinanzierte Grundsicherung) in das allgemeine soziale
Sicherungssystem zu integrieren.
a) Bei welchen dieser Teilbereiche (umlagefinanzierte Rente,
kapitalgedeckte Alterssicherung bzw. Zusatzversorgung, steuerfinanzierte
Grundsicherung im Alter) sieht die Bundesregierung Schwerpunkte
ihrer Beratung bzw. Unterstützung beim Aufbau von
Alterssicherungssystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern, und warum?
Die Bundesregierung richtet sich bei der Beratung und Unterstützung nach den
Gegebenheiten, Bedürfnissen und Prioritäten des Partnerlandes. Prinzipiell ist es
das Ziel, nachhaltige Systeme der Alterssicherung aufzubauen, die die gesamte
Bevölkerung und insbesondere die Ärmsten und Vulnerabelsten umfassen.
b) Plant die Bundesregierung eine verstärkte Unterstützung bzw. Beratung
beim Aufbau kapitalgedeckter Alterssicherung in Entwicklungs- und
Schwellenländern?
c) Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung von universellen
Alterssicherungssystemen in Form staatlich garantierter Renten, oder
zielt sie stärker auf umlagefinanzierte Systeme, und für welche
Bevölkerungsgruppen kämen diese in Betracht?
d) Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um bei
umlagefinanzierten Systemen der Alterssicherung den Ausschluss Armer und
Mittelloser zu verhindern?
Siehe Antwort zu Frage 18a.
19. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen global
zunehmender Kapitaldeckung in Alterssicherungssystemen und der
Finanzmarktkrise?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
Förderung von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang
zwischen global zunehmender Kapitaldeckung in Alterssicherungssystemen und
der Finanzmarktkrise vor.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung universellen
Alterssicherungssystemen in Bezug auf die weiteren familiären Strukturen und
Überlebensstrategien zu?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Bedeutung aller Formen der
Alterssicherung weiter zunehmen.
21. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um neben
Grundsicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung auch weitere im
Sektorkonzept Soziale Sicherung durch das BMZ erwähnte Risiken, wie zum
Beispiel Dürre, Hagel, Hochwasser, Wirbelstürme, Flutkatastrophen oder
Erdbeben, absicherbar zu machen?
Die Bundesregierung unterstützt Versicherungsanbieter bereits darin, angepasste
Klima- und Wetterversicherungsprodukte zu entwickeln und anzubieten. In
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft arbeitet sie z. B. mit deutschen
Versicherungsunternehmen zusammen (siehe
www.develoPPP.de). Gemeinsam
mit der Münchener Rück entwickelt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
im Rahmen einer dieser Entwicklungspartnerschaften das erste indexbasierte
Versicherungsprodukt gegen Überflutungen für arme Menschen in Indonesien.
Indexbasierte Versicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie speziell an die
Bedürfnisse und Lebensumstände der armen Bevölkerung in
Entwicklungsländern angepasst sind (z. B. geringe Beitragshöhe, einfaches Produktdesign,
schnelle Abwicklung der Schadensfälle). Die aufsichtsrechtlichen
Rahmenbedingen erlauben diese innovativen Lösungen jedoch häufig nicht, da sie auf
eher „traditionelle“ Versicherungen ausgerichtet sind. Daher unterstützt die
Bundesregierung ihre Partnerländer auch bei der Reform ihres
aufsichtsrechtlichen und politischen Rahmens, um so für Mikroversicherungsmärkte
förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig Kundenschutz zu
gewährleisten. Um dies zu fördern, ist das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gründungsmitglied der Access to
Insurance-Initiative. (siehe Antwort zu Frage 4). Auch über ihr Engagement bei
LeapFrog (siehe Antwort zu Frage 4) beteiligt sich die Bundesregierung an der
Absicherung von Risiken wie Dürre oder Überschwemmungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]