Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1362626.09.2019
Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Stefan Keuter, Dietmar Friedhoff und der
Fraktion der AfD
Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 61 auf
Bundestagsdrucksache 19/10441 erklärt die Bundesregierung, dass sie im Jahr 2018
für Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland eine
Gesamtförderung 269,84 Mio. Euro ausgab.
Davon wurden 217,6 Mio. Euro insgesamt zur Förderung von europäischen
sowie nichteuropäischen ausländischen Schulen vom Auswärtigen Amt vergeben;
135,2 Mio. Euro außerhalb Europas und 82,4 Mio. Euro innerhalb Europas. Für
Baumaßnahmen wurden weltweit 4,3 Mio. Euro aufgewendet.
Weiterhin förderte, laut der oben genannten Antwort auf die Schriftliche Frage,
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zehn Europäische
Schulen im europäischen Ausland mit rund 8,34 Mio. Euro für die Erstattung
der Gehälter von „abgeordneten“ Lehrkräften.
Somit trägt die Bundesrepublik Deutschland zum EU-Haushalt für europäische
sowie nichteuropäische Schulen etwa 39,6 Mio. Euro bei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit den geförderten Schulen
durch diese Zuwendungen?
2. Welche Staaten profitieren in welchem Umfang finanziell von den
jährlichen Unterstützungen von Auslandsschulen mit Bundesmitteln (bitte für
die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
3. Wer entscheidet über die Vergabekriterien und Vergabe der Förderung
dieser Schulen?
4. Wie definiert die Bundesregierung folgende bezuschussten Schulformen
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/10441, Antwort auf die Schriftliche
Frage 61), und an welchem Kriterium macht sie eine Befähigung zur
Förderung der folgenden Schulformen fest (bitte jeweils benennen und nach
Fördersumme für die letzten 10 Jahre aufschlüsseln)
a) deutsche Auslandsschulen,
b) Spezialgymnasien,
c) Deutsch- Profilschulen,
d) europäische Schulen,
e) bilinguale Schulen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13626
19. Wahlperiode 26.09.2019
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang
Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Einrichtungen?
5. In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nehmerländer Verpflichtungen (z. B. Deutsch als Lehrsprache,
Namensgebung oder andere) bei der Art und Weise der Schulführung sowie bei den
zu unterrichtenden Inhalten, und in welcher Form?
a) An welche inhaltlichen und formalen Bedingungen, z. B. hinsichtlich
der Unterrichtssprache, des Schulnamens, der Lehrinhalte, der
Einstellung der Lehrer etc., sind jeweils Nehmer und Geber gebunden?
b) Erfolgt eine standardisierte Qualitätskontrolle, und wenn ja, inwiefern?
c) Wenn es Qualitätskontrollen gab und/oder gibt, mit welchem Ergebnis
erfolgten bzw. erfolgen diese, und gibt es dazu Berichte (bitte
Ergebnisse für die letzten zehn Jahre, Land, Schule und Ergebnis aufschlüsseln)?
d) Wenn es Berichte zu den Qualitätskontrollen gibt, wo sind diese
Ergebnisse einsehbar?
e) Wenn es keine Form der Qualitätskontrolle gibt, warum nicht (bitte
begründen)?
6. Ist für die Bevölkerung vor Ort erkennbar, ob diese Schulen deutsche
Fördergelder erhalten, und ist die Kenntlichmachung der Förderung auch eine
Bedingung für die Förderung?
7. Wie verhält es sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vergabe
der geförderten Schulplätze bezüglich Kriterien, die die Bewerber erfüllen
müssen (Wissensstand, Behinderungsförderung, gesellschaftliches
Interesse) prozentual in der Verteilung auf die jeweiligen Länder?
8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der
Schulplätze auch einkommensschwache Familien systematisch bzw. prozentual
berücksichtigt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
9. In welchem Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Absolventen dieser Schulen an deutschen Hochschulen und Universitäten ihre
Bildung fortgesetzt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Schulart und
Herkunftsland des Schülers aufschlüsseln)?
a) Werden diese Studenten durch Bundesmittel weiter gefördert (bitte nach
Herkunftsland pro Jahr für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
b) Wie viele Studenten finden nach Kenntnis der Bundesregierung eine
sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit in Deutschland (bitte nach
Herkunftsland pro Jahr für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
10. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt in der jährlichen Förderung
solcher privaten Institutionen im europäischen und nichteuropäischen Ausland
unter dem Aspekt des Investitionsstaus von 42,8 Mrd. Euro bei Schulen
(KfW-Kommunalpanel 2019) im eigenen Land?
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept Schulen im Ausland im
Allgemeinen (bitte begründen)?
Berlin, den 28. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
AfD04.02.2026
Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025
AfD05.02.2026
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland: Aktueller Stand und Planung
AfD05.02.2026
Aktuelle Fragen, Diskussionen und Analysen zu den Aussichten auf den weiteren Verlauf und einen möglichen Ausgang des Ukrainekrieges sowie die Zeit danach - Deutschlands Interessen im Lichte des Lagebilds und der Strategie der Regierung
AfD05.02.2026