[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/13632 –
Die migrationspolitische Kooperation der Bundesregierung und der
Europäischen Union mit afrikanischen Staaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung und die Europäischen Union (EU) haben in den letzten
Jahren die Art, in der sie in Migrations- und Fluchtfragen mit Herkunfts-,
Aufnahme- und Transitländern zusammenarbeiten, neu ausgerichtet und so die
entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen
Migrationsagenda gegenüber Afrika verändert. Es wäre nach Ansicht der Fragesteller
eine hochproblematische und fahrlässige Neuausrichtung, wenn die
Entwicklungspolitik auf deutscher und europäischer Ebene danach ausgerichtet würde,
primär Migration und Flucht zu unterbinden und dafür beispielsweise auch
Gelder aus der Entwicklungspolitik in den Sicherheitsbereich und zur
Kooperation mit autoritären und repressiven Regimen umzuschichten, statt mit den
Mitteln Hunger, Armut, der Klimakrise und Menschenrechtsverletzungen
entgegenzuwirken. Das deutsche und europäische Engagement richtet sich in der
Zusammenarbeit mit afrikanischen Regierungen vermehrt auf die entlang der
verschiedenen Migrationsrouten liegenden Transitstaaten, vor allem im Sahel,
der Tschadsee-Region, am Horn von Afrika und in den Staaten Nordafrikas.
Die afrikanischen Partnerstaaten sollen aktiv in das sogenannte
Migrationsmanagement eingebunden werden, Rückführungen ermöglichen und Migration
und Flucht eindämmen. Hierfür erhalten sie auch finanzielle Unterstützung
beim Aus- und Aufbau von Grenzmanagementmaßnahmen und der
Ausbildung und Ausrüstung ihrer Sicherheitskräfte (vgl.:
www.swp-berlin.org/filead
min/contents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf).
Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Bundesregierung an verschiedenen
migrationspolitischen Rahmenwerken und regionalen Prozessen, um
gemeinsam mit den Ländern Westafrikas (im Rahmen des sogenannten Rabat-
Prozesses) und am Horn von Afrika (über den sogenannten Khartum-Prozess)
sogenannte irreguläre Migration einzudämmen und beim Grenzmanagement,
aber auch bei der Stärkung des Flüchtlingsschutzes zusammenzuarbeiten. Im
November 2015 wurde auf dem Gipfel europäischer und afrikanischer
Regierungschefs im maltesischen Valletta mit dem Europäischen Nothilfe-
Treuhandfonds (EUTF) für Afrika ein neues milliardenschweres
Kooperationsinstrument geschaffen, welches nach Auffassung der Fragesteller
inzwischen zentral für die migrationspolitische Zusammenarbeit der EU mit den af-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14665
19. Wahlperiode 28.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rikanischen Ländern geworden ist. Der Handlungsbereich des EUTF ist auf
die drei Regionen Sahel und Tschadsee, Nordafrika und das Horn von Afrika
begrenzt. Zwar sind auch entwicklungspolitische Ziele aufgeführt, die
Maßnahmen konzentrieren sich jedoch überwiegend darauf, sogenannte irreguläre
Migration zu reduzieren. Die EU-Entwicklungspolitik droht nach Ansicht der
Fragesteller immer mehr in den Dienst kurzfristiger migrationspolitischer
Interessen gestellt zu werden, anstatt die Umsetzung struktureller
Verbesserungen beispielsweise für Ernährungssouveränität, Gesundheit oder Good
Governance zu adressieren und somit langfristig zur Verbesserung der
Lebensbedingungen beizutragen.
Während es aus Sicht der Fragesteller dringend notwendig ist, zum Schutz der
Rechte von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten intensiver
zusammenzuarbeiten, können enorme menschenrechtspolitische und
sicherheitspolitische Risiken entstehen, wenn Sicherheitskräfte ausgerüstet, beraten oder
ausgebildet werden und es zur Kooperation im Bereich von Grenzschutz und im
sogenannten Migrationsmanagement kommt. Eine solche Strategie ist nach
Auffassung der Fragesteller insbesondere hoch problematisch, wenn dafür die
notwendigen politischen Rahmenbedingungen fehlen und die Zusammenarbeit
nicht an verbindliche Auflagen zur Wahrung von Menschenrechten geknüpft
wird. Wenn in diesem sehr sensiblen Bereich unkritisch kooperiert wird, kann
dies dazu beitragen, dass autoritäre Regime stabilisiert und legitimiert
( w w w . s w p - b e r l i n . o r g / f i l e a d m i n / c o n t e n t s / p r o d u c t s / s t u d i e n /
2018S03_koc_web_wrf.pdf) sowie Fluchtgründe verschärft werden. Die
Wahrnehmung der Fragesteller, dass die EU und die Regierungen ihrer
Mitgliedstaaten in erster Linie daran interessiert sind, dass
Migrationsbewegungen abnehmen, trägt weiter dazu bei, dass Regierungen in Transit- und
Herkunftsstaaten versuchen, Migration mit problematischen Mitteln zu
verhindern. Darüber hinaus werden durch verstärkte innerafrikanische Grenzen auch
regionale wirtschaftliche Integrationsbemühungen und traditionelle Freiheiten,
wie etwa im Wirtschaftsraum Westafrikas (ECOWAS) beschränkt, mit
negativen Folgen für die innerafrikanische Entwicklung und Migration.
1. Mit welchen afrikanischen Staaten gibt es seitens der Bundesregierung
gegenwärtig eine Zusammenarbeit, die auch dazu dienen soll,
Fähigkeiten und Kapazitäten des jeweiligen Landes im Grenzschutz oder
Migrationsmanagement sowie in einzelnen Bereichen des Sicherheitssektors
aufoder auszubauen (die verschiedenen Kooperationen, deren Laufzeit und
die Ziele der jeweiligen Projektzusammenarbeit bitte in einer Tabelle
auflisten)?
a) Welche Projekte werden derzeit mit welchen Akteuren und Behörden
auf deutscher und auf Seite des jeweiligen Partnerlandes umgesetzt
(bitte ebenfalls einzeln und unter Angabe der beteiligten und
federführenden Bundesministerien in der Tabelle auflisten)?
b) Wie hoch ist das finanzielle Volumen der jeweiligen Projekte, aus
welchen Etats des Bundeshaushaltes werden die Kosten getragen, und wie
hoch ist der jeweilige ODA-Anteil (bitte ebenfalls einzeln in der
Tabelle auflisten)?
c) Welche Kooperationsprojekte wurden bislang von welcher Institution
evaluiert?
Was waren die wesentlichen Ergebnisse (bitte ebenfalls einzeln in der
Tabelle auflisten)?
d) Welche derartigen Kooperationsprojekte wurden in den letzten fünf
Jahren mit welchen Ergebnissen beendet (bitte ebenfalls tabellarisch,
einzeln und unter Angabe der Kooperationsländer, der beteiligten
Behörden und Akteure auf deutscher und auf Partnerseite, der
Projektziele, der Höhe und Herkunft der finanziellen Mittel beantworten)?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet bilateral und im europäischen Rahmen mit der
großen Mehrheit der afrikanischen Staaten sowie der Afrikanischen Union
(AU) und Regionalorganisationen in den in der Frage genannten Bereichen
zusammen. Ein großer Anteil der Projekte umfasst jeweils eine Vielzahl von
Staaten. Zur Beantwortung der Fragen 1a bis 1d wird auf Anlage 1* verwiesen. Die
Bundesregierung arbeitet direkt mit den in der Anlage genannten Institutionen
zusammen. Eine direkte Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und Behörden
erfolgt nicht.
Für eine Zusammenarbeit im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen. Für eine Zusammenarbeit im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung wird auf die Antwort zu
Frage 19 verwiesen. Für eine Zusammenarbeit im Rahmen des polizeilichen
Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung wird auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
e) Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit
gemäß Frage 1 jeweils, und inwiefern sind in den jeweiligen Verträgen
Zusicherungen und Garantien zur Einhaltung rechtsstaatlicher
Verfahren und der Achtung der Menschenrechte und konkrete Klauseln mit
Überprüfungscharakter in Bezug auf die Einhaltung der
Menschenrechte, auf Rechtsstaatlichkeit sowie die Verhinderung von Korruption
enthalten?
Grundsätzlich schließt das Auswärtige Amt (AA) bei ausländischen
Zuwendungsempfängern (privatrechtliche) Verträge. In diesen Verträgen wird die
Bundeshaushaltsordnung (BHO) analog angewendet. Gleichzeitig werden bei
Organisationen der Vereinten Nationen (VN), wie beispielsweise der
Internationalen Organisation für Migration (IOM), die VN-Regularien und -Statuten für
verbindlich erklärt. Die Statuten der jeweiligen Zuwendungsempfänger werden
grundsätzlich vor einer Förderentscheidung überprüft. Dabei werden
Regelungen zur Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung von Menschenrechten und
Genderaspekte geprüft. Jeder Zuwendungsempfänger wird grundsätzlich einer
Bonitätsprüfung unterzogen, wodurch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet
wird. Darüber hinaus sind in Verträgen der Bundesregierung mit den
Zuwendungsempfängern Klauseln zur Korruptionsprävention enthalten.
Im Fall der staatlichen Durchführungsorganisation (DO) Deutsche Gesellschaft
für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH erfolgt die Umsetzung der
Projekte im Rahmen des Auftragsverfahrens. Grundlage hierfür sind
Rahmenvereinbarungen der Bundesressorts sowie der Generalvertrag zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und der GIZ. Im Auftrag der Bundesregierung prüft und führt die GIZ
Vorhaben der technischen Entwicklungszusammenarbeit (TZ) fachlich und
organisatorisch eigenverantwortlich durch. Bei der Prüfung der Maßnahmen
werden die für verschiedene Sektoren und Subsektoren geltenden Vorgaben der
Bundesregierung berücksichtigt und im jeweiligen Modulvorschlag dargestellt.
Dies umfasst unter anderem die Strategiepapiere Förderung von Good
Governance in der deutschen Entwicklungspolitik, Antikorruption und Integrität in
der deutschen Entwicklungspolitik und Menschenrechte in der deutschen
Entwicklungspolitik. Im Rahmen der Bewertung der Wirkungen des Moduls
werden die Auswirkungen auf Menschenrechte sowie ggf. die Diskussion von
verbleibenden Zielkonflikten dargestellt. Die Bewertung der Risiken für die
Wirksamkeit des Moduls umfasst auch die Nennung und Bewertung von sowie
Korruptionsrisiken sowie Maßnahmen zum Risikomanagement im
Vorhabenkontext, zu denen in Fortschrittsberichten regelmäßig berichtet werden muss.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14665 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weiterhin sind alle Zuwendungsempfänger und DO an die Richtlinie zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gebunden.
2. In welchen afrikanischen Ländern erfolgte oder erfolgt seitens der
Bundesregierung oder über die Europäische Union eine direkte
Unterstützung der Ausbildung von Sicherheitskräften (bitte einzeln unter Angabe
der jeweiligen ausgebildeten bzw. auszubildenden Einheiten der
Sicherheitskräfte der Partnerländer auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt die Ausbildung von Sicherheitskräften
afrikanischer Länder durch Missionen und Operationen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP). Im
Rahmen von drei zivilen Missionen erfolgen Ausbildungsmaßnahmen der
Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde in Mali (EUCAP Sahel Mali) und Niger
(EUCAP Sahel Niger) sowie der Küstenwache und der Hafenpolizeien in
Somalia (EUCAP Somalia). Vier militärische Missionen unterstützen die
Ausbildung der Streitkräfte in Mali (EUTM Mali), Somalia (EUTM Somalia) und
Zentralafrika (EUTM RCA) sowie der Küstenwache und Marine in Libyen
(EUNAVFOR MED Operation SOPHIA).
Darüber hinaus wird auf die Anlage 2 sowie auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen. Die Anlage 2 wird als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die
Antwort zu Frage 2 in Teilen nicht offen erfolgen kann. Die Einstufung von Teilen
der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.
Nach § 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können,
entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung der Frage könnte dazu führen,
dass die Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu afrikanischen
Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass
Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den BND nicht mehr als
verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine
Stellungnahme des BND zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde.
Da der BND für seine Arbeit und Aufgabenerfüllung auf den
Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen ist, könnte er seine
gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BNDG zum Schutz der äußeren und
inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bzw. nur noch
eingeschränkt erfüllen. Daher ist die Antwort zu Frage 2 in Teilen als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“
eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.1*
a) Inwieweit wird bei der Kooperation nachverfolgt, welcher Anteil der
ausgebildeten Sicherheitskräfte nach zwei, fünf oder zehn Jahren noch
im Dienst ist?
b) Wie wird sichergestellt, dass jene Ausgebildeten, die sich danach im
Dienst für einen höheren Menschenrechtsstandard aussprechen und
einsetzen, nicht entlassen werden?
Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet.
1 Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“
eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Eine Nachverfolgung der Tätigkeiten der ausgebildeten Sicherheitskräfte
mehrere Jahre nach Ausbildung ist nicht Teil der Aufgabenstellung der jeweiligen
Programme. Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Wirksamkeit der
von ihr unterstützten Programme, teilweise auch durch externe Evaluierung.
Dabei sind lokale Rahmenbedingungen, wie z. B. der etwaige Mangel
entsprechender Personalmanagementsysteme zu berücksichtigen. Lehrinhalte zu
internationalen Menschenrechten und Völkerrecht sind regelmäßig Bestandteil
der Ausbildungsmaßnahmen, vgl. auch Antwort zu Frage 10d. Im engen
Austausch mit den jeweiligen Botschaften und militärischen Beratern wird die
Beachtung von Menschenrechtsstandards durch die Sicherheitskräfte verfolgt und
in die Projektplanung und -umsetzung einbezogen.
3. Welche afrikanischen Länder erhielten oder erhalten seitens der
Bundesregierung oder über die Europäische Union Ausrüstung und
Ausstattungshilfe für ihre Sicherheitskräfte und den jeweiligen Sicherheitssektor
(bitte zu den Ländern jeweils die Art und Anzahl der gelieferten
Ausrüstungsgegenstände und die Art der Finanzierung auflisten)?
a) Welches Material soll bzw. kann nach Kenntnis der Bundesregierung
im Grenzschutz oder Grenzmanagement eingesetzt werden?
b) Durch welches Bundesministerium, welche andere staatliche Behörde
oder nichtstaatliche Organisation erfolgte die jeweilige Unterstützung?
Die Fragen 3, 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9612.
Darüber hinaus wird auf das Schreiben vom 26. Februar 2019 an die
Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses und der
zugehörigen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage
verwiesen.
Es wird ferner auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) der Fraktion
DIE LINKE. (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/12554), insbesondere auch auf
die in der dortigen Vorbemerkung der Bundesregierung genannten vorherigen
Antworten verwiesen. Bezüglich des Ausstattungshilfeprogramms der
Bundesregierung für ausländische Streitkräfte wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
4. Welche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen der Polizeilichen
Aufbauhilfe in anderen Ländern durch die Bundespolizei ausgeführt (bitte die
jeweiligen Kooperationen, ihren finanziellen und personellen Umfang
und ggf. gelieferte Ausrüstung auflisten)?
In Bezug auf die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe der Bundespolizei
für das Jahr 2019 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) der
Fraktion DIE LINKE (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/12554) verwiesen.
Darüber hinaus wurden über das zweite Quartal 2019 hinaus die in der Anlage 3*
aufgeführten bundespolizeilichen Maßnahmen umgesetzt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14665 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Inwiefern werden von der Bundespolizei in afrikanischen Staaten
Ausbildungsleistungen erbracht, die
a) inhaltlich mit den Ausbildungsleistungen vergleichbar sind, die
aufgrund des zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien am 27. Mai 2009
unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit im
Sicherheitsbereich erbracht wurden,
Die Polizeiliche Aufbauhilfe in afrikanischen Staaten beinhaltet die
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in den gesetzlichen Aufgabengebieten der
Bundespolizei. Die bundespolizeiliche Ausbildungshilfe gestaltet sich nach den
konkreten strategischen und operativen Bedürfnissen der jeweiligen
(grenz-)polizeilichen Partnerbehörden im Bereich des Wissenstransfers, so dass
die damit einhergehende Individualität eine Vergleichbarkeit der
Ausbildungsleistungen zwischen den verschiedenen Partnerbehörden ausschließt.
b) einen direkten Bezug zum Einsatz bestimmter technischer Systeme
zum Zweck der Grenzsicherung haben und/oder
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zu
Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) der Fraktion
DIE LINKE. (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/12554) sowie auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
c) der Vermittlung von taktischem polizeilichen Wissen und der
Anwendung polizeilicher Einsatzmittel gegen Personengruppen dienen?
Die Polizeiliche Aufbauhilfe der Bundespolizei beinhaltet grundsätzlich keine
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in der Anwendung polizeilicher
Einsatzmittel gegen Personengruppen.
6. In welcher jeweiligen Höhe wurden seit 2014 Haushaltsmittel welcher
Bundesministerien für die Unterstützung afrikanischer Länder im Bereich
des Grenzschutzes und des Migrationsmanagements ausgegeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus
den nationalen Haushaltsmitteln der in der Antwort zu Frage 1
aufgelisteten afrikanischen Partnerstaaten in den Bereich des Grenzmanagements
(bitte nach Land, Höhe der Mittel und Anteil am Staatshaushalt
auflisten)?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
8. Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Auswahl der
Kooperationsländer in Fragen des Grenzschutzes und des
Migrationsmanagements berücksichtigt?
Im engen Austausch mit den Auslandsvertretungen wird die Beachtung von
Menschenrechtsstandards in Fragen des Grenzschutzes und des
Migrationsmanagements verfolgt und bei der Projektplanung und -umsetzung berücksichtigt.
a) Wie ist die Einschätzung der Menschenrechtslage in den jeweiligen in
Frage 1 gelisteten Kooperationsländern?
Es wird auf Kapitel C 2 des 13. Berichts der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik verwiesen.
b) Bei welchen Ländern hat man sich aufgrund der
Menschenrechtssituation gegen eine Kooperation in diesem Feld entschieden?
Ob Kooperationen im Bereich Migrationsmanagement und Grenzschutz
möglich und sinnvoll sind, entscheidet sich anhand einer Vielzahl von Faktoren,
wobei die Menschenrechtslage in einem Land ein wesentlicher Gesichtspunkt
ist. Dies gilt nicht nur für die Frage, ob eine Kooperation erfolgt, sondern auch
für die Frage, welche Art von Unterstützung gegebenenfalls geleistet wird. Aus
einer schwierigen Menschenrechtslage kann sich grundsätzlich auch Bedarf für
Dialog bzw. Kooperation hinsichtlich Flucht und Migration ableiten lassen.
c) Inwieweit sind die Maßnahmen gender-responsiv ausgestaltet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
9. Welche Kriterien werden auferlegt, um Frauen, Kinder, LGBTIQ und
besonders schutzbedürftige Gruppen in den Fokus der Maßnahmen zu
nehmen?
In welcher Höhe fließen Gelder aus der Sonderinitiative Flucht des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) in Maßnahmen zum Grenzschutz?
Wie sind die Maßnahmen der Sonderinitiative mit europäischen
Grenzmanagementmaßnahmen abgestimmt, bzw. verzahnt?
Die Bundesregierung berücksichtigt die Bedürfnisse der in Frage 9 genannten
Zielgruppen in den von ihr geförderten Maßnahmen. Dies geschieht unter
anderem dadurch, dass die Projektplanung und -steuerung, das Monitoring sowie
die Evaluierung gendersensibel gestaltet werden. Der Schutz der genannten
Zielgruppen ist auch wichtiger Bestandteil im Rahmen der
migrationspolitischen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU). Im Fokus des
Schwerpunkts Resilienzstärkung des Europäischen Nothilfe-Treuhandfonds
(EUTF) für Afrika stehen daher besonders schutzbedürftige Gruppen. Zudem
sind gemäß dem Grundlagendokument des EUTF (strategic orientation
document) bei den Grundsätzen für Maßnahmen (principles of intervention), die
Geschlechtergleichstellung zu stärken sowie Kinder und Frauen besonders zu
schützen. Weiterhin ist es eine der fünf übergeordneten Prioritäten (broad
priorities), Menschenrechte zu stärken, insbesondere die der vulnerabelsten
Personengruppen, wie Frauen und Kindern (
https://ec.europa.eu/europeaid/eu-emer
gency-trust-fund-strategic-orientation-document_en).
Aus der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fließen keine Gelder in Maßnahmen zum Grenzschutz. Die Vorhaben
der Sonderinitiative dienen der Prävention von Fluchtursachen sowie der
Verbesserung der Lebensperspektiven für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und die
Bevölkerung aufnehmender Gemeinden in Partnerländern; sie weisen keine
bedeutsamen Berührungspunkte mit europäischen Grenzmanagementmaßnahmen
auf, die eine enge Abstimmung oder Verzahnung mit diesen erforderlich
machen würden.
10. Wie verteilt sich das Budget des gemeinsam von der EU und dem BMZ
finanzierten Programms Better Migration Management (BMM) auf die
einzelnen Programmländer Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia,
Südsudan, Sudan und Uganda?
Das Budget des Vorhabens Better Migration Management (BMM) in Höhe von
46 Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019 verteilt sich wie folgt: Äthiopien
(21,30 Prozent), Djibouti (9,78 Prozent), Eritrea (1,96 Prozent), Kenia
(19,57 Prozent), Somalia (9,13 Prozent), Südsudan (2,83 Prozent), Sudan
(17,83 Prozent), Uganda (5,00 Prozent) und regionale Aktivitäten (12,60
Prozent).
a) Welche konkreten Maßnahmen werden in den einzelnen Ländern mit
welchen Partnern vor Ort durchgeführt?
Welche dieser Maßnahmen werden durch die deutsche
Durchführungsorganisation Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH umgesetzt?
Das zentrale Ziel des Programms Better Migration Management ist es,
Migrationsmanagement in der Region zu verbessern und insbesondere
Menschenhandel und -schleusung innerhalb und aus dem Horn von Afrika zu verringern. Die
Umsetzung erfolgt in vier komplementären Handlungsfeldern, die jeweils
zahlreiche Aktivitäten und verschiedene Implementierungspartner, koordiniert
durch die GIZ, umfassen:
1. Politikberatung zur Etablierung einer abgestimmten, an internationale
Gesetzgebung angepassten Migrationspolitik (Implementierungspartner: GIZ,
IOM, Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC)).
2. Kapazitätsaufbau staatlicher Institutionen, um wirksam gegen
Menschenhandel und Schleusertum vorgehen zu können (Implementierungspartner:
GIZ, IOM, UNODC, Civipol, Expertise France, Italian Department of
Public Security).
3. Schutz vulnerabler Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten
(Implementierungspartner: GIZ, IOM, Expertise France, Italian Department of Public
Security).
4. Information und Beratung junger Menschen und (potentieller) Migrantinnen
und Migranten zu alternativen Optionen der Existenzsicherung sowie legaler
Migrationswege (Implementierungspartner: GIZ, IOM, British Council).
Darüber hinaus wird auf Anlage 4* verwiesen.
b) Welche Ausrüstungsgegenstände wurden bisher im Rahmen des
Programms an die einzelnen Programmländer Äthiopien, Djibouti,
Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda geliefert (bitte
jeweils in einer Tabelle auflisten)?
Es wird auf Anlage 5* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14665 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Welche Trainings oder Schulungen haben Sicherheitskräfte in
Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda
im Rahmen des Programms erhalten, und welche Maßnahmen sind bis
zum Ende des Programms vorgesehen (bitte einzeln unter Angabe der
beteiligten Akteure auflisten)?
Es wird auf Anlage 6* verwiesen.
d) Welchen Anteil haben Schulungen über menschenrechtliche
Gewährleistungen und Schutzverpflichtungen an den Schulungen in den
aufgezählten Partnerstaaten?
Wer führt Schulungen zum Bereich Menschenrechte durch, und wer
erarbeitet die Inhalte, die in menschenrechtlichen Schulungen
vermittelt werden?
Menschenrechtsaspekte finden als Querschnittsthema in allen Schulungen
Niederschlag. Die Schulungen werden von den Implementierungspartnern sowie
der GIZ unterstützt und orientieren sich an internationalen Vereinbarungen und
Regelungen zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten. Die Umsetzung
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Menschenrechtsinstitutionen
vor Ort.
Schulungen zu speziellen Menschenrechtsthemen finden sowohl für staatliche
Einheiten als auch für Nichtregierungsorganisationen (NRO) unter anderem zu
den Themen Kinderschutz, Gendersensibilität, Opferschutz und
Menschenrechtsmonitoring statt. Ein besonderer Schwerpunkt der Schulungen stellt der
Umgang und Erstkontakt mit Opfern von Menschenhandel dar. Daher wird ein
Fokus auf die Unterstützung und die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger
Gruppen wie Kinder, Frauen, ältere Menschen und geschmuggelte Migranten
und Migrantinnen gelegt.
e) Welche Maßnahmen wurden hinsichtlich des Grenzmanagements
zwischen Eritrea und Sudan durchgeführt?
Es wurden keine Maßnahmen hinsichtlich Grenzmanagements zwischen Eritrea
und Sudan durchgeführt.
f) Mit welchen Ländern soll nach dem Ablauf des jetzigen
Programmzeitraums das Programm BMM fortgeführt oder intensiviert werden?
Die im Rahmen des Programms einbezogenen Länder bleiben unverändert.
11. Welche Erkenntnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisherige
Evaluationen der Wirksamkeit des BMM hinsichtlich der Ziele sowie mit
Blick auf nicht intendierte Folgen gebracht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission eine
Zwischenevaluierung (Mid-Term-Review) des Programms BMM beauftragt.
Die Zwischenevaluierung wurde von der unabhängigen Consultingfirma AL-
TAI Consulting im zweiten Halbjahr 2018 durchgeführt und hat den Zeitraum
Januar 2016 bis Mai 2018 evaluiert. Die Zielsetzung des Programms wird als
positiv gewertet, das Programm sei sehr relevant und strategisch positioniert.
Die Weiterführung wird empfohlen. Hinweise auf nicht intendierte Folgen gibt
es nicht.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14665 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. In welchen Ländern ist oder war die Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) mit Programmen bzw. Projekten im Bereich
Migration, Flüchtlingsschutz, Migrations- und Grenzmanagement oder in der
Beratung und Ausbildung von Sicherheitskräften tätig (bitte für die letzten
15 Jahre einzeln nach Ländern, Projekten, Mittelherkunft und
Finanzvolumen auflisten)?
Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 7* verwiesen.
Dabei sind auch Vorhaben des Geschäftsbereichs International Services
berücksichtigt. Es ist dabei zu beachten, dass Projekte im Bereich Migration in der
Regel Querschnittsprojekte sind und eine klare Abgrenzung daher nicht immer
möglich ist. Für Projekte der GIZ, die mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative
der Bundesregierung gefördert werden, wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
13. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung am „Regional
Operation Centre Khartoum“ (ROCK)?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgabe des ROCK?
Welche beteiligten Sicherheitsinstitutionen tauschen über das ROCK
Informationen aus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll das Regional Operation Centre
Khartoum (ROCK) dem Austausch von polizeilichen Informationen in der Region
dienen. Hierzu sollen die beteiligten afrikanischen Länder polizeiliche
Verbindungsbeamte entsenden, die ihrerseits mit den jeweiligen Polizeibehörden ihrer
Herkunftsländer in Verbindung stehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im
Rahmen von ROCK Schulungen für nationale Polizeikräfte, die mit dem ROCK
zusammenarbeiten, in den Bereichen menschenrechtskonformer Umgang mit
Migranten, Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit, durchzuführen. Die
Bundesregierung hat gegenüber den am Projekt beteiligten europäischen
Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärt, im Bedarfsfall mit der Entsendung von
Kurzzeitexperten im Rahmen von Schulungen zu unterstützen. Eine
Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die eigentliche operative Arbeit des
ROCK ist nicht vorgesehen.
14. Welche Anpassung ihrer Zusammenarbeit mit dem Sudan hat die
Bundesregierung seit dem Sturz von Omar al-Baschir und seit dem gewaltsamen
Vorgehen des Militärrats gegen die Demonstrantinnen und
Demonstranten am 3. Juni 2019 (
www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-massaker-
andemonstranten-zeigt-den-harten-kurs-der-armee-a-1270640.html)
vorgenommen?
Die Bundesregierung hat die Entwicklungen seit dem Sturz von Omar al-Bashir
aufmerksam verfolgt und die gewaltsame Niederschlagung der
Demonstrationen am 3. Juni 2019 verurteilt. Die anschließenden Entwicklungen und die
Bildung der Übergangsregierung bewertet die Bundesregierung positiv. Die
Bundesregierung prüft unter anderem geeignete Maßnahmen zur Unterstützung
der demokratischen Transition im Sudan. Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden mit Mitteln der strukturbildenden Übergangshilfe sowie
der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren
finanziert und fortgeführt. Eine Ausweitung wird aktuell geprüft. Humanitäre
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14665 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Hilfsmaßnahmen werden über internationale Organisationen und NRO
entsprechend der humanitären Lage bedarfsgerecht umgesetzt.
a) Aus welchen Gründen wurden das Training und die Ausrüstung
sudanesischer Sicherheitskräfte im Rahmen des Programms Better
Migration Management Mitte März 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung ausgesetzt (vgl.:
www.dw.com/en/eu-suspends-migration-con
trol-projects-in-sudan-amid-repression-fears/a-49701408?maca=en-
Twitter-sharing sowie
www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-
wurdenmit-eu-geldern-die-rsf-milizen-finanziert-a-1281585.html)?
Wurde die Zusammenarbeit inzwischen wieder aufgenommen, bzw.
gibt es Pläne, dies zu tun?
Wenn ja, warum kam man zu dieser Entscheidung?
Das BMZ und die EU vereinbarten im März 2019 alle Aktivitäten im Rahmen
des Programms BMM im Sudan aufgrund der dortigen Entwicklungen
sorgfältig zu prüfen. Insbesondere wurde beschlossen, Trainings der Polizei und
Sicherheitskräfte zeitlich zu verschieben, sofern dies notwendig erscheint. Diese
Vereinbarungen haben weiterhin Bestand. Eine Ausrüstung von
Sicherheitskräften war und ist nicht Gegenstand des BMM.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der
sudanesischen Rapid Support Force (RSF), die sich vorrangig aus ehemaligen
für Kriegsverbrechen in Darfur verantwortlichen Janjaweed-Milizen
zusammensetzt, für den Grenzschutz (
www.swp-berlin.org/fileadmin/con
tents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf#page=49)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Beantwortung der Frage 15
nicht offen erfolgen kann. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch
grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit
angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die vorliegende Frage als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten des Lagebilds des BND betreffend solche
Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und
damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die
Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt (Anlage 8, wird dem
Deutschen Bundestag gesondert vorgelegt).2*
2 Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Inwiefern hat die Bundesregierung dies im Rahmen des Khartum-
Prozesses und im Kontext laufender migrationspolitischer
Zusammenarbeit mit Sudans Regierung thematisiert?
Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der sudanesischen Regierung
immer wieder die Rolle der Rapid Support Force (RSF) angesprochen und sich
besorgt darüber gezeigt, dass diese das staatliche Gewaltmonopol untergraben
könnten.
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die RSF seit 2015 auch als
Grenzschützer eingesetzt werden, und kann sie ausschließen, dass die
RSF von der migrationspolitischen Kooperation profitiert hat (vgl.:
www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-wurden-mit-eu-geldern-die-rsf-
milizen-finanziert-a-1281585.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 103 des Abgeordneten
Tobias auf Bundestagsdrucksache 19/11243 verwiesen.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der RSF
oder anderer sudanesischer Sicherheitskräfte im Jemen-Konflikt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/8785
verwiesen.
16. In welcher Höhe wurden bisher von der Bundesregierung und der
Europäischen Union Mittel für die Aufstellung, Koordination und Ausrüstung
der Force conjointe der G5-Sahel-Staaten bereitgestellt (bitte auch die
konkret geförderten Maßnahmen und die titelgenaue Mittelherkunft
angeben)?
Für Mittel der Bundesregierung aus der Ertüchtigungsinitiative wird auf die
Unterrichtung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Schreibens des
Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die
Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses, zuletzt
vom 26. Februar 2019, sowie die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuften Anlagen verwiesen. Für Mittel der EU wird auf die von der
Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen (
https://ec.euro
pa.eu/europeaid/regions/africa/continental-cooperation/african-peace-facili
ty_en und
https://africa-eu-partnership.org/en/projects/eu-support-g5-sahel-
joint-force). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
17. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für den Aufbau der
Force conjointe der G5-Sahel-Staaten direkt oder flankierend z. B. beim
Bau von Infrastruktur oder für Trainings bereitgestellt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden der Force Conjointe der G5 Sahel
Staaten über die African Peace Facility, die aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) gespeist wird, bisher 147 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die Verwendung der Mittel unterliegt den ODA-Kriterien.
18. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der
Bundesregierung für die Partnerländer bisher im Jahr 2019 durchgeführt,
und welche Maßnahmen werden im Laufe des Jahres außerdem
umgesetzt (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der
beteiligten und federführenden Bundesministerien, der Höhe der Mittel,
der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und ggf. der Stückzahlen
aufführen)?
Projekte der Ertüchtigungsinitiative umfassen die Maßnahmen Ausbildung,
Beratung und Ausstattung. Für eine Übersicht an Maßnahmen für das Jahr 2019
verweist die Bundesregierung auf die Information des Deutschen Bundestages
im Rahmen des Schreibens des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und
des Verteidigungsausschusses vom 26. Februar 2019, hier insbesondere auf die
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 mit
Projektübersicht für das Jahr 2019 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9612.
19. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms
der Bundesregierung 2017 bis 2020 für afrikanische Länder erfolgt bzw.
geplant (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der
Höhe der Mittel, der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und ggf. der
Stückzahlen aufführen)?
Mit Bezug auf die Programminhalte des Ausstattungshilfeprogramms der
Bundesregierung für ausländische Streitkräfte im Programmzeitraum 2017 bis
2020 verweist die Bundesregierung auf die Billigung des Auswärtigen
Ausschusses des Deutschen Bundestages unter Protokollnummer 18/80 (Top 5).
Die Umsetzung der Maßnahmen werden jährlich den Ausschüssen Haushalt
und Auswärtiges im Rahmen eines Haushaltsmittelverwendungsberichts
übermittelt. Die Bundesregierung verweist auf die Vorgänge für das Jahr 2017
(Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 19(8)2171 TP 4) und auf den
aktuellen Bericht zum Jahr 2018 (Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 3560,
Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 133/19).
20. Welche konkreten Projekte des EU Emergency Trust Fund for Africa
(EUTF) im Bereich des Migrationsmanagements (Aufbau migrations-
und sicherheitspolitischer Kapazitäten, Schulungen, Datenaustausch,
Programme zur freiwilligen Rückkehr etc.) befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Umsetzung?
Alle beschlossenen Projekte im Bereich Migrationsmanagement sind unter
diesem Link abrufbar:
https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/thematic/improved-
migration-management. Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Stand der
Umsetzung einzelner Vorhaben nur Erkenntnisse vor, soweit sie an den
Vorhaben beteiligt ist. Noch nicht in der Umsetzung befinden sich unter den
beschlossenen Projekten die Folgevorhaben von Better Migration Management
und des Programms zur Steuerung der gemischten Migrationsströme in Libyen
sowie das Programm Enhancing the Response to Migration Challenges in
Egypt (ERMCE).
a) Was sind die jeweiligen Ziele dieser Projekte, und wie hoch ist ihr
jeweiliges finanzielles Volumen?
Ziele und Mittelausstattung der Projekte sind den sogenannten Action Fiches
zu entnehmen, die auf der Webseite des EUTF abrufbar sind:
https://ec.euro
pa.eu/trustfundforafrica/index_en.
b) An welcher dieser Projekte und Maßnahmen sind deutsche Behörden
und Durchführungsorganisationen beteiligt?
Über die Filterfunktion auf der Webseite des EUTF kann nach
Umsetzungspartnern gefiltert werden, so dass auf diese Weise auch deutsche
Durchführungsorganisationen identifiziert werden können (
https://ec.europa.eu/trustfundforafri
ca/partner_en). Zu den Vorhaben, an denen deutsche Behörden beteiligt sind,
wird auf die Antwort zu Frage 20f verwiesen.
c) Welche Material- oder Ausrüstungslieferungen wurden im Rahmen
dieser Projekte durch deutsche Behörden oder
Durchführungsorganisationen beauftragt oder durchgeführt?
Die folgenden Material- oder Ausrüstungslieferungen wurden im Rahmen der
Projekte im Bereich Migrationsmanagement durch deutsche Behörden oder
Durchführungsorganisationen beauftragt:
Projekttitel Material oder Ausrüstung
Süd-Süd-
Zusammenarbeit im
Migrationsbereich
Transportmittel (drei Projektfahrzeuge); Büroausstattung in den vier
Partnerländern; Kommunikationsmaterial (Informationsblätter, Videos etc.).
Better Migration
Management
Es wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen.
Strengthening the
sustainable management
of the consequences
of migration flows
(Niger)
- Umsetzung von insgesamt 87 Einzelbaustellen, insbesondere (Aus-)Bau von
Gesundheitszentren, Schulen und Berufsbildungszentren, Trinkwassernetzen,
Pumpstationen, sowie Märkten und Kleinbusbahnhöfen entlang der wesentlichen
Migrationsrouten
- Ausstattung von 21 im Rahmen des Projekts (aus-)gebauten Gesundheitszentren
mit medizinischem Gerät und Solaranlagen (in Umsetzung), sowie Lieferung von
zwei Krankenwagen und einem Stromgenerator für das Bezirkskrankenhaus
Agadez
- Ausstattung von 16 im Rahmen des Projekts (aus-)gebauten Schulen und
Berufsbildungszentren mit Schulbüchern, Werkzeugen und Möbeln (in Umsetzung)
- Punktuelle Ausstattung von Kleinst- und Kleinunternehmern und -
unternehmerinnen mit Produktionsmitteln wie z. B. Werkzeuge und Kleinmaschinen
(in Umsetzung)
- IT- und Büroausstattung sowie Motorräder für unterstützte
Gemeindeverwaltungen
Support Programme
for Integrated Border
Management in Burkina
Faso
Transportmittel, Büroausstattung zur besseren Koordination/Abstimmung der
Grenzbeamten in Burkina Faso, Mali und Niger
d) In welchen dieser Projekte werden Maßnahmen zur legalen Migration
gefördert?
Die folgenden EUTF-Projekte fördern Maßnahmen zur legalen Migration:
• Better Migration Management
• Erasmus+ in West Africa
• Erasmus+ in West Africa and the Horn of Africa
• Facility on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in Support
of the Khartoum Process
• Sustainable Reintegration Support to Ethiopian Returnees from Europe
• Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour
Mobility in North Africa
• Towards Free Movement of Persons and Transhumance in the IGAD Region
e) In welchen Projekten wurde über die Situation in Libyen und auf den
Fluchtrouten aufgeklärt?
Die folgenden Projekte beinhalten Sensibilisierungskampagnen:
• Appui À La Protection Des Migrants Les Plus Vulnérables En Afrique De
L'Ouest
• Better Migration Management
• Building A Future – Make It In The Gambia
• Contributing to Strengthening Governance and Management of Migration
and Borders, and Facilitating the Protection, Return and Sustainable
Reintegration of Migrants in Mauritania
• Enhancing Somalia’s Responsiveness to the Management and Reintegration
of Mixed Migration Flows (RE-INTEG)
• Facility on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in Support
of the Khartoum Process
• Perennial Solutions for Host Populations, Refugees and the Most Vulnerable
Migrants in Djibouti
• Response and Resource Mechanism for Migrants
• Schutz und nachhaltige Lösungen für Migranten und Flüchtlinge entlang der
Zentralen-Mittelmeer-Route (Protection and sustainable solutions for
migrants and refugees along the Central Mediterranean route)
• Stability and Socio-economic Development for Vulnerable and Marginalised
Communities in the Tigray Region of Ethiopia
• Strengthening the Management and Governance of Migration and
Sustainable Return and Reintegration in Burkina Faso
• Strengthening the Management and Governance of Migration and
Sustainable Return and Reintegration in Cameroon
• Strengthening the Management and Governance of Migration and
Sustainable Reintegration of Returning Migrants in the Gambia
• Strengthening the Management and Governance of Migration and
Sustainable Reintegration Of Returning Migrants In Ivory Coast, Ghana, Guinea,
Guinea Bissau and Chad
• Strengthening the Management and Governance of Migration and
Sustainable Reintegration of Returning Migrants in Nigeria
• Strengthening the Management and Governance of Migration and the
Return and Sustainable Reintegration in Mali
• Strengthening the Management and Governance of Migration and the
Return and Sustainable Reintegration in Senegal and Support for Investments
by the Senegalese Diaspora
• Sustainable Reintegration Support to Ethiopian Returnees from Europe
• Sustainable Return from Niger (SURENI)
• Support to the Fight against Trafficking in the Gulf of Guinea Countries
f) In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit seiner Auflegung
finanzielle Mittel für den EUTF bereitgestellt?
In welche Projekte gingen diese Mittel?
Die Bundesregierung hat bislang bilaterale Beiträge in Höhe von 182,5 Mio.
Euro bereitgestellt (siehe auch
https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/
euetfa/files/table_i1_3.pdf). Ferner hat die Bundesregierung Beiträge zur
Kofinanzierung von gemeinschaftlich mit dem EUTF finanzierten und von der GIZ
umgesetzten Projekten in Höhe von derzeit rund 48 Mio. Euro bereitgestellt.
Die Kofinanzierungsbeiträge gingen in die folgenden Projekte:
Projekttitel
Anteil der Bundesregierung (in
Mio. Euro) zur Kofinanzierung
von Gemeinschaftsmaßnahmen
Auf dem Weg zu einem ganzheitlichen Ansatz zur Steuerung der
Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität in Nordafrika 3,9
Better Migration Management 6,0
Collaboration in Cross-Border Areas of the Horn of Africa Region 3,8
Conflict Prevention, Peace, and Economic Opportunities for the Youth in
Kenya 0,4
Creation of Decent Jobs and Consolidation of Existing Employment for
Young and Potential Migrants in the Artisanal Fisheries Sector
(Mauretanien)
0,9
Employment Promotion and Resilience Building Project in Northern
Cameroon (Far North, North and Adamaoua) 3,0
Förderung der Umsetzung der nationalen Migrationsstrategie Tunesiens 0,6
Programm zur Steuerung der gemischten Migrationsströme in Libyen 3,0
Programme to Support the Socioeconomic Integration of Young People
(INTEGRA) 0,8
Project to Support Resilience and Peaceful Cohabitation in Chad (PRCPT) 2,3
Regional Development and Protection Programme (RDPP) Sudan:
Enhancing Alternatives To First And Secondary Movement From Sudan 2,0
Response to Increased Demand on Government Service and Creation of
Economic Opportunities in Uganda (RISE) 10,0
Strengthening the Ability of IGAD to Promote Resilience in the Horn of
Africa 0,7
Strengthening the Sustainable Management of the Consequences of
Migration Flows (Niger) 3,5
Support Programme for Integrated Border Management in Burkina Faso
(Programme Gestion Intégrée des Espaces Frontaliers au Burkina Faso
(ProGEF))
5,5
Süd-Süd-Zusammenarbeit im Migrationsbereich (regionales Vorhaben) 1,7
Insgesamt 48,1
g) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der EUTF-Projekte und
Partner?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 14 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7191
verwiesen.
h) Inwieweit wird geprüft ob die EUTF-Maßnahmen mit kurz- oder
langfristen Maßnahmen der deutschen oder europäischen
Entwicklungszusammenarbeit harmonisieren oder diesen zuwiderlaufen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 73 des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (Plenarprotokoll 19/91) sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10e der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13640 verwiesen.
i) Inwieweit liegen Erkenntnisse über die Ergebnisse der
Rückführungsprojekte vor?
Nach Angaben der Europäischen Kommission werden keine
Rückführungsprojekte durch den EUTF unterstützt.
21. Welche konkreten Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der
Evaluierung des EUTF durch den Europäischen Rechnungshof?
Soll der EUTF aus Sicht der Bundesregierung künftig fortgeführt werden,
und falls ja, mit welcher Begründung, und welche Maßgaben müsste der
EUTF künftig erfüllen?
Die Bundesregierung unterstützt die vier Empfehlungen des Berichts des
Europäischen Rechnungshofs von 2018 und sieht derzeit keinen weiteren
Handlungsbedarf. Zu Fragen der Weiterführung des EUTF befindet sich die
Bundesregierung derzeit im Abstimmungsprozess. Hierzu wird auch auf die Antwort
zu Frage 23 verwiesen.
22. Sieht die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit im Rahmen von
EUTF-Maßnahmen die Prinzipien „ownership und partnership“ aufseiten
der Partnerländer ausreichend berücksichtigt?
Und wie begründet sie ihre Haltung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 73 des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (Plenarprotokoll 19/91) sowie auf die Antwort zu
Frage 20g verwiesen.
23. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der EUTF in Zukunft
parlamentarischer Kontrolle unterliegt?
Hält sie den EUTF für integrierbar in das sich in Planung befindende EU-
Außenfinanzierungsinstrument Development and International
Cooperation Instrument (NDICI)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 des
Abgeordneten Ottmar von Holtz (Plenarprotokoll 19/100) verwiesen. Die
genauen Umsetzungsmodalitäten der Finanzierung von Aufgaben im Bereich
Flucht und Migration innerhalb des geplanten EU-
Außenfinanzierungsinstruments „Neighbourhood, Development and
International Cooperation Instrument“ (NDICI) befinden sich derzeit in Verhandlungen.
Vor Inkrafttreten müssen sowohl Rat als auch Europäisches Parlament einer
NDICI-Verordnung zustimmen.
24. Welche der Partnerländer des EUTF erachtet die Bundesregierung als
Herkunfts-, Aufnahme- oder Transitland?
Inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung die
migrationspolitischen Herausforderungen in den Herkunfts-,
Aufnahmeoder Transitländern?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die Partnerländer des EUTF in
unterschiedlichem Ausmaß gleichzeitig Herkunfts-, Transit und
Aufnahmeländer. Eine klare Abgrenzung ist daher nicht möglich.
25. Welche Erfolge konnten nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Erreichung der fünf Ziele des Valletta-Aktionsplans jeweils erreicht werden
(
www.consilium.europa.eu/media/21839/action_plan_en.pdf)?
Der sogenannte Valletta-Aktionsplan wird durch den Rabat- und Khartum-
Prozess umgesetzt. Der EUTF finanziert Projekte zur Förderung der fünf Ziele
des Aktionsplans. Durch den EUTF wurden bislang in insgesamt 210 Projekten
in allen Bereichen des Valletta-Aktionsplanes Erfolge erzielt. So wurden nach
Angaben der Europäischen Kommission seit 2015 beispielsweise über 167.000
Beschäftigungsverhältnisse in den Partnerländern geschaffen, 2,3 Millionen
Menschen erhielten Nahrungsmittelhilfe und 74.000 Rückkehrerinnen und
Rückkehrer wurden bei der Reintegration unterstützt. Ein detaillierter
Überblick über alle Projekte findet sich auf folgender Webseite:
https://ec.europa.eu/
trustfundforafrica/index_en. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26
verwiesen.
a) Welche Projekte zum Punkt „Legal Migration and Mobility“ des
Aktionsplans führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu konkreten
Vereinbarungen und Verbesserungen?
Mit Bezug auf das Valletta-Ziel Legal Migration and Mobility werden durch
den EUTF Projekte und Vorhaben gefördert, die insbesondere Möglichkeiten
legaler Migration zwischen afrikanischen Partnerstaaten verbessern. Ein
Beispiel ist das Projekt Towards Free Movement and Transhumance in the IGAD
region, das unter anderem die Möglichkeiten legaler Arbeitsmigration
innerhalb der IGAD-Staaten (Sudan, Südsudan, Eritrea, Dschibuti, Somalia, Kenia
und Uganda) erweitert. Nähere Details zu diesem Projekt sind auf der
folgenden Webseite zu finden:
https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/horn-
africa/regional/towards-free-movement-and-transhumance-igad-region_en.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 20d verwiesen.
b) Welche Bilanz zieht die Bundesregierung für das bisherige
entwicklungspolitische Engagement im Rahmen des EUTF?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
26. Welche Erfolge sieht die Bundesregierung im Rahmen von EUTF-
Projekten bei der Erreichung des Ziels, die strukturellen Ursachen für
irreguläre Migration und für Vertreibungen zu mindern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2495 verwiesen. Die
Europäische Kommission hat im Rahmen der Monitoring & Learning Reports erste
Ergebnisse vorgelegt, die über
https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/
results-monitoring-and-evaluation_en verfügbar sind.
27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des EUTF und bei
den europäischen Partnern dafür ein, dass nachhaltige
Entwicklungsinteressen afrikanischer Partnerländer bei Projekten des EUTF ausreichend
berücksichtigt werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgeschlagen, um eine
langfristige Unterstützung von Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern
zu befördern?
Die Bundesregierung sieht die Interessen der afrikanischen Partnerländer durch
die formal vorgesehenen Abläufe zur Ausgestaltung von Vorhaben ausreichend
abgedeckt, vgl. hierzu Antwort zu Frage 20g und folgenden Link:
https://ec.eu
ropa.eu/trustfundforafrica/content/how-does-it-work_en. Erwägungsgrund 16
des Gründungsdokumentes des EUTF (Constitutive Agreement,
https://ec.euro
pa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/original_constitutive_agree
ment_en_with_signatures.pdf) erläutert das Subsidiaritäts- und
Komplementaritätsprinzip des EUTF gegenüber anderen EU-Instrumenten und Gebern im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, wonach der EUTF langfristige
Vorhaben, die mit anderen EU-Instrumenten durchgeführt werden können, nicht
abdeckt. Über die bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
unterstützt die Bundesregierung die nachhaltige Entwicklung in einer Reihe
afrikanischer Partnerländer. Hierzu gehören auch Herkunfts-, Transit- und
Aufnahmeländer.
28. Welche Maßnahmen zur strukturellen und operativen Optimierung
wurden seit der Auflegung des Instruments EUTF seitens der
Bundesregierung vorgeschlagen?
Seitdem der EUTF im November 2015 aufgelegt wurde, begleitet die
Bundesregierung die inhaltliche sowie strukturelle Ausrichtung und Verwaltung des
EUTF im Aufsichtsrat (Strategic Board), in den drei Fenster-Komitees
(Operational Committees) sowie in den Sitzungen zu den EU-
Finanzierungsinstrumenten aktiv. Die Eingaben der Bundesregierung sind den
jeweiligen Protokollen der Board Sitzungen zu entnehmen (
https://ec.euro
pa.eu/trustfundforafrica/content/about_en). Darüber hinaus hat die
Bundesregierung seit Oktober 2016, teilweise zusammen mit anderen europäischen
Mitgliedstaaten, darauf hingewirkt, dass die Europäische Kommission
strukturelle und administrative Änderungen in der Verwaltung des EUTF vornimmt.
Hierbei handelt es sich um eine klarere Prioritätensetzung, Straffung der
Abläufe, kohärente Abstimmung mit anderen Vorhaben, die EU-seitig und bilateral
finanziert werden, sowie um die stärkere Unterstützung von Partnerländern,
denen an der Zusammenarbeit mit der EU besonders gelegen ist. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
29. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die im Rahmen des
EUTF möglichen Sanktionsmechanismen gegenüber den Partnerländern
angedroht oder umgesetzt?
Wenn ja, in welchen Fällen, und aufgrund welcher konkreten Umstände
ist dies erfolgt?
Der EUTF sieht keine Sanktionsmechanismen vor. Gemäß Artikel 18 des
Gründungsdokumentes des EUTF (Constitutive Agreement,
https://ec.europa.eu/
t rus t fundforafr ica /s i tes /euetfa / f i les /or ig inal_const i tu t ive_agree
ment_en_with_signatures.pdf) besteht die Möglichkeit, Maßnahmen
auszusetzen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde diese Möglichkeit bislang
nicht genutzt.
30. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für weitere
Migrationspartnerschaften der EU ein?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Planungen weitere
Migrationspartnerschaften abzuschließen?
Wenn ja, welche?
Der EU-Migrationspartnerschaftsrahmen wurde 2016 zwischen der EU und
fünf Partnerstaaten (Äthiopien, Mali, Niger, Nigeria und Senegal) eingeführt.
Der Europäische Auswärtige Dienst ist für die weitere Ausgestaltung der
Kooperationsvereinbarung verantwortlich. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist
eine Ausweitung auf weitere Staaten derzeit nicht geplant.
31. Wie viele Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR
MED an Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen teilgenommen?
Wie viele dieser Personen sind weiterhin Teil der libyschen
Küstenwache?
Wie viele Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Ausbildungsmaßnahmen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang 505 Angehörige der
libyschen Küstenwache und Marine ausgebildet (Stand: 27. September 2019).
Aktuell befinden sich keine weiteren Personen in der Ausbildung, da die Kurse
mit Ablauf des früheren EU-Mandats bis zum 30. September 2019
abgeschlossen sein mussten. Für den aktuellen Mandatszeitraum bis 31. März 2020 ist
noch keine Ausbildungsplanung erfolgt. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
a) Was waren seit Beginn der Mission Bestandteile der Ausbildung?
Welche Ausbildungsinhalte wurden durch deutsche Ausbilderinnen
und Ausbilder durchgeführt?
Welchen Anteil haben Inhalte über menschenrechtliche
Gewährleistungen an den Ausbildungen?
In Bezug auf die Frage nach den Ausbildungsinhalten sowie auf
menschenrechtliche Gewährleistungen seit Beginn der Operation wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/996 verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13153 verwiesen.
b) Welche Akteure waren für die Auswahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer für die Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen der EU im
Rahmen der Mission EUNAVFOR MED zuständig?
c) Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
ausgewählt, und wie, und von wem wird die Einhaltung dieser
Kriterien überprüft?
Die Fragen 31b und 31c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/996 verwiesen.
d) Kam es im Zuge des Auswahlprozesses nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu, dass mögliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer
abgelehnt wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5804 verwiesen.
32. Welche konkreten Maßnahmen werden in Libyen im Rahmen der
„Verbesserung des Migrationsmanagements“ (Haushaltstitel 0501 687 34) und
der „Förderung des politischen Prozesses“ (Haushaltstitel 0501 687 34)
aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts finanziert (vgl. Antwort zu
Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/10686; bitte einzeln nach
Maßnahmen, Höhe der jeweiligen Mittel, Empfänger der Mittel und konkreter
Unterstützungsleistung aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Übersicht der aktuell laufenden aus
Haushaltstitel 050168734 geförderten Maßnahmen zur Verbesserung des
Migrationsmanagements in Anlage 1 und auf die Tabelle mit der Übersicht zur
Förderung des politischen Prozesses in Libyen in Anlage 9 verwiesen.
Drucksache 19/14665 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14665 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]