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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzbarkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - SDG 1 - Armut in jeder Form und überall beenden
(insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
22.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1364727.09.2019
Umsetzbarkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - SDG 1 - Armut in jeder Form und überall beenden
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD
Umsetzbarkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – SDG 1 –
Armut in jeder Form und überall beenden
Die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, auf Englisch:
„Sustainable Development Goals“, kurz SDGs genannt, sind politische
Zielsetzungen der Vereinten Nationen (nachfolgend VN genannt), die der Sicherung
einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer
Ebene dienen sollen. Wer sich mit Nachhaltigkeit befasst, kommt nach Ansicht
der Fragesteller kaum mehr an ihnen vorbei. Bis 2030 laufen die SDGs und
gelten für alle Staaten (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/index/
html). Nach Ansicht der Fragesteller ist die Bandbreite groß und die Messlatte
bezüglich der Erreichung ambitioniert. Es geht schließlich gerade nicht um
simple Herausforderungen: Die SDGs wollen Armut beenden, sie fordern
nachhaltige Energie und Bildung für alle, die Bekämpfung des Klimawandels, aber
auch Frieden, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle sowie die Gleichstellung
von Mann und Frau. Auch menschenwürdiges Wirtschaftswachstum, der
Schutz des Lebens unter Wasser sowie das Ende des Hungers stehen auf dem
Plan (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/index.html).
Wohlgemerkt in den nächsten elf Jahren.
Die Bundesregierung hat die Verhandlungen intensiv begleitet. Als die Agenda
von den VN beschlossen wurde, sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in
einer Regierungserklärung im September 2015: „Die Weltgemeinschaft hat sich
mit der Agenda 2030 für die kommenden 15 Jahre viel vorgenommen“. Die
Bundesregierung verpflichte sich zu einer ehrgeizigen Umsetzung dieser
Agenda. Für die Bundesregierung stehen alle in der Verantwortung, nachhaltige
Entwicklung durch den grundlegenden Umbau von Strukturen, Prozessen sowie
Denk- und Verhaltensweisen in den nächsten Jahren entscheidend
voranzubringen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/
zielefuer-eine-nachhaltige-entwicklung-weltweit-355966).
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) unterstützt seine Partnerländer dabei, Verantwortung für die nationale
Umsetzung der Agenda 2030 zu übernehmen und hat dafür das
Initiativprogramm Agenda 2030 ins Leben gerufen. Durch das Initiativprogramm hat das
BMZ Mittel bereitgestellt, um die nachhaltige Entwicklung der Partnerländer
im Sinne der Agenda 2030 zu fördern. 43,3 Mio. Euro wurden allein 2016 und
2017 für das Initiativprogramm bereitgestellt. Damit wurden 21 Maßnahmen in
18 Ländern und bei drei Regionalorganisationen durchgeführt. Bislang
konzentriert sich das Programm auf Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien,
Georgien, Ghana, Guatemala, Honduras, Indonesien, Kenia, Kirgisistan, Mexiko,
Moldau, Myanmar, Namibia, Pakistan, Serbien und Vietnam (www.bmz.de/de/
ministerium/ziele/2030_agenda/deutscher_beitrag/partnerlaender/index.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13647
19. Wahlperiode 27.09.2019
Nach Ansicht der Fragesteller gibt es keine Indikatoren für erzielte bzw.
verfehlte Fortschritte. Ebenso ist die Agenda 2030 nach Ansicht der Fragesteller
voll von unbestimmten Absichtserklärungen. Kosten und
Finanzierungsangaben existieren nicht, und die Agenda 2030 ist nach Ansicht der Fragesteller
völkerrechtlich nicht bindend.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien definiert die Bundesregierung
den Begriff „Armut“
a) auf nationaler Ebene,
b) auf internationaler Ebene?
2. Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung der in Frage 1 definierte
Begriff „Armut“ sowie dessen Bekämpfung:
a) auf nationaler Ebene,
b) und internationaler Ebene
erreicht im Sinne der Zielsetzung des SDG 1 – Armut in jeder Form und
überall beenden?
3. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die
im Zusammenhang mit der Umsetzung des SDG 1 – Armut in jeder Form
und überall beenden – bis zum Jahr 2030 entstehen
a) auf nationaler Ebene,
b) und internationaler Ebene?
4. Wie realistisch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zielerreichung in
Hinsicht auf die Umsetzung und Umsetzbarkeit des SDG 1 – Armut in
jeder Form und überall beenden
a) auf nationaler Ebene,
b) und internationaler Ebene?
5. Welche Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des SDG 1 –
Armut in jeder Form und überall beenden – werden (bitte nach Projekt,
Durchführungsorganisation und Kosten aufschlüsseln)
a) auf nationaler Ebene gefördert, geplant und derzeit umgesetzt,
b) auf internationaler Ebene gefördert, geplant und derzeit umgesetzt?
6. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung an der
Umsetzung und der Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall
beenden
a) auf nationaler Ebene,
b) auf internationaler Ebene zusammen?
7. Welche Bundesministerien sind an der Umsetzung des SDG 1 – Armut in
jeder Form und überall beenden – der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung beteiligt?
8. Welche zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung und der
nachgeordneten Behörden koordiniert die Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1
– Armut in jeder Form und überall beenden
a) auf nationaler Ebene,
b) auf internationaler Ebene?
9. Nach welchen Kriterien werden sowohl Partnerländer als auch
Durchführungsorganisationen, welche die Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1
– Armut in jeder Form und überall beenden – unterstützen, ausgewählt?
10. Welche Organisationen werden mit der Evaluierung der Maßnahmen,
welche im Zusammenhang mit der Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1
– Armut in jeder Form und überall beenden – durch die Bundesregierung
beauftragt?
11. Mit welchen Evaluationsmethoden, und nach welchen wissenschaftlichen
Kriterien werden Projekte, welche durch die Bundesregierung beauftragt
und begleitet werden, in Bezug auf die Umsetzung und Zielerreichung des
SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden
a) auf nationaler Ebene,
b) und internationaler Ebene evaluiert und hinsichtlich der Zielerreichung
des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden, beurteilt?
Berlin, den 2. September 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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