Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 – fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum Ende des Jahres 2025 haben sich 232 067 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 190 974 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2025 um über 11 000 Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 bzw. 13 auf Bundestagsdrucksachen 21/4403 bzw. 20/15103). Hierbei ist überdies zu berücksichtigen, dass 22 373 Personen ihren Status als Ausreisepflichtige im letzten Jahr nicht etwa durch Abschiebung, sondern infolge des Übergangs in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den verschiedenen Regelungen des Ende 2022 in Kraft getretenen Chancenaufenthaltsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/3717) verloren haben (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Fragen 15, 15a, und 15c auf Bundestagsdrucksache 21/1532 und zu Fragen 16, 16a und 16c auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Abgeschoben wurden im Jahr 2025 22 787 Personen (vgl. Antwort der Bundesregierung in Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/4403), was bezogen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn eine Abschiebequote von lediglich 10,32 Prozent bedeutet. Im ersten Quartal 2026 sind die Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahresquartal sogar um ca. 21 Prozent zurückgegangen (www.welt.de/vermischtes/article69f2bf18052adba8a89e4e85/im-ersten-quartal-2026-erstmals-rueckgang-bei-abschiebungen-diese-herkunftslaender-sind-am-staerksten-betroffen.html). Zudem scheitern nach wie vor weitaus mehr Abschiebungen, als dass sie gelingen: Im Jahr 2025 standen den ca. 23 000 erfolgreichen Abschiebungen über 34 000 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Fragen 19a/b auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Nach Einschätzung der Fragesteller belegen diese Zahlen, dass die von der Bundesregierung reklamierte „Migrationswende“ im Bereich der Rückführung Ausreisepflichtiger ausgeblieben ist.
Die Zahl der Abschiebungen hält überdies nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich im Jahr 2025 bei 310 930 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,90 Prozent auf 223 536 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration (BAMF) „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2025“, S. 11). Im laufenden Jahr bis einschließlich Juni wurden bei einer Gesamtschutzquote von 38,7 Prozent weitere 73 690 Asylanträge abschlägig beschieden (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Seit Jahren bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin‑III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013) eine maßgebliche Ursache für die Probleme beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen bis zum Ablauf der Überstellungsfrist gingen allein im Jahr 2025 über 30 000 Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es eigentlich gar nicht zuständig war (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Im laufenden Jahr gelangen bis einschließlich Juni erst 1 689 Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 7 591 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“, S. 10). Inzwischen übertreffen trotz der regelhaften Zuständigkeit des Landes der Ersteinreise für Asylverfahren gemäß Artikel 17 Dublin‑III‑VO die Überstellungen nach Deutschland sogar die Überstellungen aus Deutschland (vgl. BAMF ebd.). Als besonders unkooperativ erwiesen sich seit längerem Italien und Griechenland, wohin im gesamten Jahr 2025 in Relation zu jeweils mehr als 6 000 Übernahmeersuchen seitens Deutschlands nur eine bzw. 26 Überstellungen erfolgten (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Fragen 38 a/b auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Mit beiden Staaten wurde nunmehr vereinbart, dass diese das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der neuen Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO, Verordnung (EU) 2024/1351) ab Beginn der GEAS-Anwendung zum 12. Juni 2026 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/06/geas.html) wieder vollständig implementieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Fragen 39 bis 49 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Erste Berichte über die Praxis nach Inkrafttreten von GEAS kommen jedoch zu den Ergebnis, dass zumindest Italien weiterhin nicht kooperiert und Rücküberstellungen blockiert (www.welt.de/politik/ausland/article6a58eb5e7a35912eb9adc8e8/asylbewerber-zwoelf-von-zwoelf-migranten-abgelehnt-italien-unterlaeuft-neues-eu-asylsystem.html?icid=search.product.onsitesearch).
Ein weiteres Haupthindernis für Rückführungen ist die mangelnde Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer Staatsbürger. Hier Abhilfe zu schaffen ist nach Ansicht der Fragesteller originäre Aufgabe der für Außenbeziehungen zuständigen Bundesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag (Rn. 3026 ff.) bekennt sich die Regierungskoalition diesbezüglich zu einem kohärenten Ansatz, der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt. Am Beispiel Syriens, welches die Ausstellung von Reisepapieren systematisch verweigert und seit 2025 gerade einmal 4 Abschiebungen ermöglichte, zeigt sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch exemplarisch, dass es der Bundesregierung insoweit an Durchsetzungskraft fehlt (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diesem-detail-scheitern-seit-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html).
Ein weiterer Umstand, der Abschiebungen verzögert und erschwert, ist die lange Verfahrensdauer von Klagen gegen die Ablehnung eines Asylgesuchs, welche zuletzt im Bundesschnitt 14,7 Monate betrug (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 21/4403).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen56
Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin‑III‑VO bzw. der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung in andere europäische Staaten überführt worden?
Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden? Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, welche waren die Zielländer dieser Charterflüge?
Wie viele Charterflüge wurden in Kooperation mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder durch Frontex organisiert und an wie vielen Flügen hat sich Frontex finanziell beteiligt?
Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
Welche sind die zehn Nationalitäten, die im ersten Halbjahr 2026 am häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen mit anführen)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten Halbjahr 2026 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – aus Programmen der Länder erhalten?
Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung freiwillig Ausgereisten?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr?
Wie fällt ein Vergleich der durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung per Charter mit den Kosten einer nach REAG/GARP geförderten freiwilligen Ausreise eines Erwachsenen aus?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30. Juni 2026 in Deutschland aufgehalten? Wie viele davon sind geduldet und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?
Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt)?
Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer aufschlüsseln nach 0 bis 2 Jahre; 2 bis 4 Jahren; 4 bis 6 Jahren und mehr als 6 Jahren)?
a) Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten? Wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2026 erhalten? b) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 S. 4 AufenthG) erfolgt? Wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026? c) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 S. 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt? Wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026? d) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancenaufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt? Wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026?
Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2026 in Deutschland aufgehalten?
Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2026 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG? Welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils)?
Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2026 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
Welche der im Koalitionsvortrag vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe dafür, dass die Zahl der Abschiebungen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig war (vgl. Vorbemerkung)?
Wurde im letzten Halbjahr gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren? Falls ja: Um welche Länder handelt es sich?
Welche maximale Kapazität haben die drei Charterflüge, mit denen künftig monatlich Afghanen nach Afghanistan abgeschoben werden können (www.tagesschau.de/video/video-1601918.html)? Sollen hiermit neben afghanischen Straftätern und Gefährdern auch andere ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden?
Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
An welchen deutschen Flughäfen gibt es vom Bund genutzte Abschiebeterminals und welche Kapazität haben diese Terminals jeweils? An welchen deutschen Flughäfen sind solche Terminals in Bau bzw. geplant und für wann und mit welcher Kapazität ist deren Inbetriebnahme vorgesehen?
Welche Personengruppen werden über diese Abschiebeterminals abgeschoben?
Wie viele vom Bund betriebene Ausreisezentren gibt es, welche Kapazität haben diese jeweils und in welchen Bundesländern liegen sie?
Wie viele Sekundärmigrationszentren gibt es, welche Kapazität haben diese jeweils und in welchen Bundesländern liegen sie? Sind die schon länger bestehenden Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg nunmehr Sekundärmigrationszentren?
Hat der Bund die Zuständigkeit für Rückführungen gemäß der Dublinbzw. nunmehr der AMM‑VO vollständig übernommen, und wenn ja, haben sich daraus Fortschritte bei den Rückführungen ergeben?
In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im ersten Halbjahr 2026 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?
Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2026 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten Halbjahr 2026 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten Halbjahr 2026 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nr. 13 AufenthG ersucht und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?
Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2026 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß EURODAC-Verordnung erfasst? Wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im ersten Halbjahr 2026 abgelehnt wurde?
Sind seit Inkrafttreten der GEAS-Reform (vgl. Vorbemerkung) Änderungen bzw. Verbesserungen bei der Erfassung von Asylbewerbern durch die anderen EU-Staaten und insbesondere die Staaten an den Außengrenzen der EU zu verzeichnen?
In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2026 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO übergegangen?
Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand Ende Juni 2026 bekannt? Wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im ersten Halbjahr 2026 die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen?
In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im ersten Halbjahr 2026 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Überstellungen gemäß Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO gab es im Jahr 2026 im Verhältnis zu a) Italien, b) Griechenland, c) Spanien und d) Bulgarien?
Haben Italien und Griechenland ihre Zusage gegenüber der Bundesregierung, ab Inkrafttreten der GEAS-Reform Überstellungen von Asylbewerbern, für deren Verfahren sie zuständig sind, wieder zuzulassen (vgl. Vorbemerkung), eingehalten?
Wie viele Überstellungen nach Italien wurden seit Inkrafttreten der GEAS-Reform a) beantragt, b) bewilligt und c) durchgeführt?
Trifft es zu, dass Italien Rückführungen auch nach Inkrafttreten von GE-AS weiterhin unterläuft (vgl. Vorbemerkung)?
Wie viele Überstellungen nach Griechenland wurden seit Inkrafttreten der GEAS-Reform a) beantragt, b) bewilligt und c) durchgeführt?
Für wie viele Asylbewerber hat das BAMF im Jahr 2026 die Zuständigkeit gemäß Dublin‑III‑VO bzw. AMM‑VO von a) Italien und b) Griechenland festgestellt?
Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland Asyl beantragt, denen a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025 und im laufenden Jahr als unkooperativ gemeldet?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Ende 2025 ergriffen, um den von ihr angekündigten „kohärenten Ansatz“ (vgl. Vorbemerkung) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten umzusetzen? Gibt es insbesondere konkrete Überlegungen, unkooperativen Staaten Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen?
Wie hat sich hinsichtlich der Rücknahme ihrer aus Deutschland abzuschiebenden Staatsbürger die Kooperationsbereitschaft der Staaten entwickelt, denen gegenüber aktuell auf EU-Ebene der sog. Visahebel gemäß Artikel 25a Visakodex angewandt wird?
Gibt es ein Ergebnis oder einen neuen Stand der Trilog-Verhandlungen zur Reform der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen mit dem darin enthaltenen Vorschlag, Zollpräferenzen an die Rückübernahme eigener Staatsbürger zu binden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/4403)?
Wie lange war im ersten Halbjahr 2026 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens? Entspricht diese Dauer der von der Bundesregierung im Verbund mit den Ländern angestrebten sowie der im Rahmen der GEAS-Reform von der EU vorgegebenen Verfahrensdauer?
Wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
Wie viele Klagen gegen die Ablehnung eines Asylbegehrens wurden im ersten Halbjahr 2026 neu erhoben?
Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren? b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren? c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
Wie viele dieser (vgl. Vorfrage) Ausländer haben 2026 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?