Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu Messungen
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das aus dem Untergrund in Gebäude eindringen und sich in Innenräumen anreichern kann. Eine längerfristig erhöhte Exposition erhöht das Risiko für Lungenkrebs. Für die gesundheitspolitische Bewertung ist daher entscheidend, wie zuverlässig belastete Gebiete identifiziert werden, wie schnell und verständlich die Bevölkerung informiert wird und ob sensible Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wirksam geschützt werden.
Es sind nach Ansicht der Fragesteller Fortschritte im Bemühen um Strahlenschutz bezüglich Radon zu verzeichnen. Beispiele sind der gemeinsame internationale Fachworkshop des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im April 2025 sowie der Aktualisierung der Radonvorsorgegebiete im Oktober 2025 (www.bundesumweltministerium.de/meldung/bmuv-und-bfs-veranstalten-internationalen-fachworkshop-zu-radon; www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/boden.html). Trotz dieser Initiativen und des Abschlusses des europäischen Forschungsprojekts „Rado-Norm“, im August 2025, mit neuen Daten zu Risiken für Föten und vulnerable Gruppen, besteht nach Auffassung der Fragesteller weiterhin Klärungsbedarf (www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2025/011.html; www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/natuerlich-ion/stellungnahmen/radon-schwangerschaft.html).
Höher aufgelöste BfS-Karten zeigen Diskrepanzen zu den ausgewiesenen Vorsorgegebieten. Zudem beschreiben aktuelle BfS-Warnungen saisonal steigende Radonwerte in Gebäuden im Winter sowie Schätzungen von bis zu 2800 radonbedingten Lungenkrebs-Todesfällen pro Jahr und die Notwendigkeit der weiteren Beleuchtung der Thematik sowie gegebenenfalls eine konsequente Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen (www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2025/014.html; www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/natuerlich-ion/abgeschlossen/lungenkrebsfaelle-durch-radon.html).
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller in Erfahrung bringen, wie die Bundesregierung die gesundheitliche Schutzwirkung der bestehenden Regelungen beurteilt, wo sie Schutzlücken sieht und welche konkreten Verbesserungen sie bei Information, Messzugang, Bauvorsorge und Schutz sensibler Einrichtungen gegebenenfalls beabsichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Welche Maßnahmen des Bundes (des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit [BMUKN], BfS sowie gegebenenfalls weiterer Ressorts und Institutionen) dienen aktuell dem Schutz der Allgemeinbevölkerung gegenüber Radonexpositionen, und welche dieser Maßnahmen sind gegebenenfalls seit 2021 neu eingeführt, wesentlich geändert oder beendet worden (bitte jeweils mit Nennung der gesetzlichen Grundlage, dem jeweiligen Ziel mit messbaren Erfolgsindikatoren, der eindeutigen Zuständigkeit mit behördlicher Verantwortung, Start- und Beendigungsdatum, fester Laufzeit, jährlichem Budget in Euro mit Aufschlüsselung, sowie quantitativem Erreichungsgrad in Prozent, basierend auf empirischen Daten seit 2021)?
Liegen der Bundesregierung epidemiologische Studien zu Radon-Expositionen (ohne verzerrende Störgrößen – confounder-frei) in Haushalten vor, welche Stellung nehmen solche Studien in der Bewertung im Vergleich zu anderen Arbeiten (bitte deren Relevanz vergleichend ebenfalls benennen) ein, und wie leitet sie daraus gegebenenfalls Grenzwerte ab?
Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse darüber vor, inwieweit andere Noxen, also mutagene Chemikalien oder andere Alpha-Strahler wie Polonium, die auch und vor allem beim (Passiv-)Rauchen in den Körper gelangen, als Lungenkrebs-Ursache vorliegen und als solche in diesem Fall vollständig bei der Risikobewertung von Radon in den Studien abgetrennt werden müssen (mit der Bitte um die Nennung von möglichen Quellen)?
Welche sechs Indikatoren wurden exakt zur Vorbereitung der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Radonmaßnahmenplans festgelegt (bitte die Indikatoren zitieren), und welche vollständigen Daten liegen der Bundesregierung zu jedem Indikator seit 2021 vor (mit der Bitte um Nennung: je Indikator die Messmethode mit Protokoll, repräsentative Stichprobe mit Größe und Auswahlkriterien, Erhebungsfrequenz, jährliche Ergebnisse als Rohdaten-Tabelle, quantifizierte Unsicherheiten in Prozent, sowie evidenzbasierte Interpretation mit Referenz zu Studien)?
Welche konkreten Schritte mit festen Terminen und verantwortlichen Personen sind bis zum gesetzlich vorgesehenen Bericht über Entwicklung, Wirksamkeit und Kosten der Schutzmaßnahmen gegenüber Radonexpositionen vorgesehen, und welche Zwischenberichte oder Evaluationsprodukte liegen bereits vor (Mit der Bitte, zu jeder Maßnahme Datum, Veröffentlichungspfad inklusive URL und kompakter Inhaltszusammenfassung zu nennen)?
Welcher Radon-Dosiskoeffizient („Dose Conversion Factor“/ Dosiskonversionsfaktor) wird derzeit in Deutschland im Kontext des beruflichen Strahlenschutzes angewendet? Werden Anpassungen in Beratungs- und Entscheidungsgremien (insbesondere der Strahlenschutzkommission, SSK) vorbereitet, und welchen aktuellen Status haben diese (mit der Bitte um Protokollverweise) und falls Anpassungen vorbereitet werden, welches geplantes Datum des Inkrafttretens haben diese, welche Größenordnung der Änderung (in Prozent) sind vorgesehen, und wie werden diese begründet, basierend auf spezifische Studien?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der in der geltenden Strahlenschutzregelung verwendete Risikoansatz (LEAR) im unteren Bereich publizierter Werte liegt, und wie wird dies bei der gesundheitspolitischen Vorsorge der Allgemeinbevölkerung bewertet (mit der Bitte um eine quantitative Vergleichstabelle zu mindestens fünf publizierten Werten)? Wird ein vorsorgebetonter Ansatz verpflichtend umgesetzt, besteht dafür ein Zeitplan, und wie kann die Bundesregierung ihr Vorgehen hierzu begründen und falls dies nicht der Fall sein sollte, warum wird der vorsorgebetonte Ansatz verworfen (mit der Bitte um eine Kosten-Nutzen-Analyse beziehungswese Vergleich in Euro)?
Worauf basiert nach Kenntnis der Bundesregierung der Grenzwert von 300 Bq/m³ (bitte detailliert erläutern unter Einbeziehung von Dosiskonversionsfaktoren) und legt die aktuelle Datenlage gegebenenfalls eine Anpassung nahe (bitte gegebenenfalls Änderung quantitativ erläutern und Quellen zur Datenlage benennen) und welche Maßnahmen werden dadurch gegebenenfalls notwendig (mögliche Maßnahmen bitte im Einzelnen benennen)?
Hat sich die Bundesregierung zur Frage, ob biokinetisch-dosimetrische Modelle gegenüber epidemiologischen Daten zu einer Über- oder Unterschätzung der effektiven Dosis führen können eine eigene Positionierung erarbeitet und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls mit quantitativer Analyse zu mindestens drei Modellen), welche konkreten Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls daraus für die nationale Risikokommunikation (mit Textvorschlägen) und für Grenz- bzw. Handlungswerte (mit vorgeschlagenen Anpassungen und Datum des Inkrafttretens)?
Wie bewertet die Bundesregierung medizinisch und gesundheitspolitisch die Differenz zwischen dem deutschen Referenzwertansatz (300 Bq/m³ als Referenzwert im Jahresmittel) und Bewertungen, die bereits bei niedrigeren Radonkonzentrationen von messbarer Risikoerhöhung ausgehen – beispielsweise Grenzwerte von 100 Bq/m³ in Dänemark, 200 Bq/m³ in Irland, Schweden, Norwegen und Kanada und 148 Bq/m³ (4 pCi/L) in den USA (vgl. www.canada.ca/en/health-canada/services/health-risks-safety/radiation/radon/government-canada-radon-guideline.html; www.epa.ie/environment-and-you/radon/householders/; www.epa.gov/radon/health-risk-radon; https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/47a93281-8a11-476f-aa7d-5488014ae433/content)?
Hält die Bundesregierung den deutschen Referenzwert von 300 Bq/m³ angesichts der niedrigeren Grenzwerte anderer Länder und des steigenden Lungenkrebsrisikos schon ab 100 bis 200 Bq/m³ für ausreichend schützend, und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage, und ist gegebenenfalls eine Anpassung des deutschen Referenzwertes vorgesehen (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/referenzwert.html)?
Welche verbindlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des RadoNorm-Projekts zu Radonrisiken bei Föten und vulnerablen Gruppen, und plant sie demgemäß Maßnahmen umzusetzen; welcher Zeitrahmen ist hierfür gegebenenfalls vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu nichtonkologischen Gesundheitsfolgen im Kontext strahleninduzierter Entwicklungsstörungen und zu entsprechenden Adverse-Outcome-Pathway-Ansätzen (bitte mit evidenzbasierten Risikoschätzungen), und wie genau werden diese Aspekte in der Risikokommunikation gegebenenfalls berücksichtigt (bitte gegebenenfalls mit Textbeispielen und Verbreitungsplan)?
Hält die Bundesregierung die räumliche Auflösung der derzeit vom BfS bereitgestellten Radonkarten für ausreichend, um den gesetzlichen Schutzauftrag zu erfüllen, und plant sie eine Verbesserung der Karteninfrastruktur – mit welchem Zeitplan und Budget (vgl. Vorbemerkung sowie www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/boden.html)?
Welche Diskrepanzen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den zuletzt festgelegten Radonvorsorgegebieten der Länder und der aktuellen, höher aufgelösten BfS-Kartierung (bitte gegebenenfalls betroffene Landkreise bzw. Gemeinden mit Namen, Flächenanteile in Quadratkilometern, Einwohnerzahlen, Zahl der Arbeitsplätze in Innenräumen nennen, des Weiteren eine vollständige Liste der Fälle, in denen nach BfS-Karte erhöhte Werte zu erwarten sind, ohne dass ein Vorsorgegebiet festgelegt ist, mit Begründung pro Fall)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur fachlichen Einschätzung, dass das gesetzlich verankerte Flächenkriterium (‚mindestens 75 Prozent‘ der auszuweisenden Fläche) bei deutlich höherer Kartenauflösung für die Gefährdungsabschätzung fachlich nicht mehr notwendig ist, und wenn ja, welche konkrete Änderung von Gesetz oder Verordnung wird mit welchem Datum des Inkrafttretens gegebenenfalls angestrebt? Wenn sich die Bundesregierung zu der Einschätzung eine ablehnende Positionierung erarbeitete, welche wissenschaftlichen Studien (mit DOI) werden hierfür gegebenenfalls herangezogen und warum wird keine Anpassung vorgenommen (vgl. Eric Petermann& Bernd Hoffmann: „Das geogene Radonpotenzial –Aktualisierung der Prognose“, BfS; StrahlenschutzGesprächRadon 2025, Berlin, 19. November 2025)?
Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Gemeinden mit heterogenem Radonpotenzial innerhalb einer Verwaltungseinheit nicht durch pauschale Gebietskriterien untererfasst werden (bitte gegebenenfalls mit detailliertem Protokoll und Überwachungsmechanismen), und welche Alternativen (z. B. feinräumige Teilgebiete, objektspezifische Pflichten, risikobasierte Priorisierung) werden mit welchem Zeitplan und Budget gegebenenfalls umgesetzt?
Welche zusätzlichen Faktoren, die das Radonverhalten im Innenraum beeinflussen (Gebäudebeschaffenheit, Hanglage, Boden/Relief/Klima, Bevölkerungsverteilung), werden in der Gefährdungsbewertung gegebenenfalls berücksichtigt (bitte mit Gewichtung pro Faktor), und welche konkreten Schritte mit Terminen sind gegebenenfalls vorgesehen, um diese Faktoren systematisch zu integrieren (bitte mit Nennung von Datenquellen und Validierungsverfahren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu spezifischen Einflussfaktoren im urbanen Raum vor, insbesondere zu anthropogenen Überprägungen wie Bodenversiegelung, Auffüllungen, unterirdischer Infrastruktur und Grundwasserstandsänderungen (bitte gegebenenfalls mit quantitativen Auswirkungen aus Studien), und wie werden diese Faktoren gegebenenfalls in Messstrategie, Modellierung und Vorsorge berücksichtigt?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsfluss zu radonbezogenen Risiken und zu lokalen Belastungsindikatoren zwischen Bund (BfS, BMUKN, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, BIÖG u. a.), Ländern, Landkreisen und Gemeinden rechtlich und organisatorisch ausgestaltet (bitte mit Zuständigkeiten, Fristen in Tagen, Kommunikationswegen gegebenenfalls inklusive Protokolle, Formaten und personeller Verantwortungszuweisung)?
Erhalten Gemeinden bzw. Bürgermeister nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Mitteilungen zu radonbezogenen Belastungsindikatoren ihrer Gemeinde (Bringschuld), oder müssen sie diese Informationen selbst abrufen (Holschuld), und welche Rechtsgrundlagen (bitte mit Nennung von relevanten Gesetzen) und Standardprozesse (mit Schritten) gelten hierbei (bitte nach Möglichkeit mit der Nennung von Beispielen aus den letzten zwei Jahren)?
Plant die Bundesregierung eine verbindliche kommunale Informationspflicht einzuführen, wenn in einer Gemeinde ein vom BfS ausgewiesener Belastungsindikator einen Schwellenwert von 99 Bq/m³ überschreitet, und falls ja, in welcher Form (exakte Mindestinhalte, Kanäle, Fristen in Tagen, Dokumentationspflicht) und auf welcher Rechtsgrundlage mit Datum des Inkrafttretens, falls nein, welche Alternativen mit festen Budgets und Terminen sieht sie, um Bürger auch ohne regelmäßige Internet-Nutzung zuverlässig zu erreichen?
Welche proaktiven, bundesweiten, wiederkehrenden Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über Radon (Risiken, Eigenmessung, Interpretation der Ergebnisse, Verhaltensempfehlungen, Sanierungsoptionen) sind – zusätzlich zu den bestehenden Online-Informationen und Broschüren des BMUKN bzw. BfS – gegebenenfalls geplant oder umgesetzt (mit der Bitte um Nennung von Zielgruppen – inklusive Zahlen – jährlichem Budget in Euro, detailliertem Evaluationskonzept mit Metriken für „Informationsstand“ und „Verhaltensänderung“ basierend auf Umfragedaten)?
Plant die Bundesregierung – ähnlich wie auf Landesebene in Baden-Württemberg, NRW, Sachsen-Anhalt oder Sachsen (vergl. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie/strahlenschutz/schutz-vor-radon/radon-messprogramm/ablauf-des-messprogramms; https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/umweltministerium-legt-erneut-programm-zur-radonmessung-fuer-privatwohnungen-auf-jetzt-kostenlose-messboxenanfordern; www.strahlenschutz.sachsen.de/messprogramme-des-freistaates-31286.html) – ein bundesweites Programm zum kostenfreien Ausleihen von Radonmessgeräten (insbesondere passiven Langzeit-Detektoren) und falls ja,
a) welche Trägerstruktur (Bund, Länder, Kommunen mit Anteilen),
b) welcher Starttermin,
c) welches jährliche Finanzvolumen in Euro,
d) welche Zielgröße an Messungen pro Jahr mit Verteilung, und
e) welche Qualitätssicherung (Standardisierung, QA/QC-Protokoll, Auswertung durch anerkannte zu benennende Stellen) sind hierfür vorgesehen?
Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeiten, vorhandene digitale Prozesse und Schnittstellen zur Datenübermittlung (z. B. bestehende BfS-Web-Anwendungen/Webservices in anderen Strahlenschutzbereichen) für ein bürgernahes Mess- und Rückmeldesystem zu nutzen, und welche Umsetzungsschritte mit Terminen hält die Bundesregierung für erforderlich (bitte inklusive der Nennung von Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept mit Standards und den verantwortlichen Stellen)?
Welche Mindestanforderungen an Rückmeldung und Ergebnisinterpretation hält die Bundesregierung für erforderlich, damit Messprogramme nicht in der bloßen Datenerhebung stehen bleiben – z. B. verständliche Risikoeinordnung mit Skalen, Handlungsempfehlungen mit Kosten, Verweis auf Förder- und Sanierungsangebote – und wie soll eine flächendeckend einheitliche Qualität gegebenenfalls sichergestellt werden (bitte mit Überwachungsmechanismen und Sanktionen)?
Hält die Bundesregierung bundeseinheitliche Mindeststandards für die Information von Bauherren und Eigentümern über Radonrisiken für erforderlich, insbesondere bei luftdichter Bauweise, Passivhäusern und kontrollierter Wohnraumlüftung, bei denen ein verringerter Luftaustausch die Radonkonzentration erhöhen kann, wenn ja, mit welchem Zeitplan, und falls nein, mit welcher Begründung?
Welche bundesrechtlichen Anforderungen, technische Regeln und Förderbedingungen des Bundes regeln derzeit radonmindernde Maßnahmen an Gebäuden, etwa die Abdichtung gegen das Erdreich, radondichte Durchführungen und Saugsysteme unter der Bodenplatte (bitte mit Fundstelle und Stand)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob und unter welchen Bedingungen, die in Passivhäusern und vergleichbar luftdichten Gebäuden vorgesehenen Lüftungskonzepte zur Vermeidung radonbedingter Innenraumkonzentrationen ausreichen (bitte mit Messdaten aus Studien), und welche verpflichtenden Anforderungen an Planung, Betrieb, Wartung und Nutzerinformation hält sie bei derartigen Gebäuden gegebenenfalls für notwendig (mit Fristen und Verantwortlichen)?
Welche Vorsorgemaßnahmen werden bei Neubauten ohne Keller aus Sicht der Bundesregierung für erforderlich gehalten, um Radoneintritt in das Erdgeschoss zu vermeiden (z. B. radondichte Abdichtungen, Durchdringungsmanagement, Unterdruck-/Sub-Slab-Systeme)?
Plant die Bundesregierung, Radonschutz als bundesrechtliche Anforderung in Förderinstrumenten des Bundes (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) zu verankern, damit Radonvorsorge bei Neubauten eine Förderbedingung wird, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Welche Informationspflichten sieht die Bundesregierung im Rahmen energetischer Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Luftdichtheitserhöhung) gegebenenfalls vor, um auf ein in der Folge mögliches Ansteigen von Innenraum-Radonkonzentrationen hinzuweisen?
a) Wer bzw. welche Stelle ist gegebenenfalls hierfür jeweils verantwortlich (beispielsweise Energieberater, ausführende Unternehmen, Förderstellen)?
b) Welche Regelungen bezüglich Sanktionen bei Nichteinhaltung gegebenenfalls bestehenden Informationspflichten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wo wird für diese Fälle eine Regelung getroffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, radonbezogene Hinweise und gegebenenfalls Mess- oder Nachweispflichten als Bestandteil von Förderprogrammen und Beratungspflichten der energetischen Sanierung zu verankern, und falls ja, mit welchem festen Zeitplan und Budget, falls nein, aus welchen evidenzbasierten Gründen mit Alternativen?
Welche bundesrechtlichen Vorgaben (insbesondere nach StrlSchG und StrlSchV) gelten für Radonmessungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (u. a. Schulen, Kindergärten, Kliniken sowie Pflege- und Seniorenheimen), und wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung dieser Vorgaben durch die Länder auf Basis der ihr vorliegenden Berichte?
Welche Daten liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, in welchem Umfang in den in Frage 34 genannten Einrichtungen Messungen durchgeführt, welche Messmethoden verwendet und welche Überschreitungsraten hierbei festgestellt wurden (bitte gegebenenfalls nach Bundesland und Einrichtungstyp, jeweils mit Fallzahlen, Messzeitraum und Rohdaten-Tabellen), und falls der Bundesregierung keine Daten vorliegen, wo werden diese gegebenenfalls erfasst?
Beabsichtigt die Bundesregierung, für die in Frage 34 genannten Einrichtungen einen gesonderten verpflichtenden Handlungswert (bitte gegebenenfalls angeben) einzuführen, und falls ja, welche Rechtsgrundlage und welcher Umsetzungsfahrplan ist vorgesehen (bitte inklusive Finanzierungsbeträge, Zuständigkeit, Übergangsfristen und Nachweisführung)?
Wenn ein solcher verpflichtender Handlungswert (vgl. Frage 36) nicht vorgesehen ist, welche medizinisch begründete Schutzlogik legt die Bundesregierung gegebenenfalls zugrunde, um vulnerable Gruppen in den in Frage 34 genannten Einrichtungen wirksam zu schützen (bitte mit Bezug auf altersabhängige Dosisaspekte, Präventionsprinzip und quantitativen Risikoreduktionen basierend auf Studien)?
Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Durchführung und Qualität von Messungen sowie die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen in den genannten Einrichtungen überwachen (z. B. Gesundheitsämter, Arbeitsschutzbehörden, Schulträgeraufsicht mit namentlichen Verantwortlichen), und welche Sanktions- oder Durchsetzungsinstrumente hält die Bundesregierung hierfür für erforderlich (bitte mit Bußgeldhöhen und Verfahrensregeln)?
Plant die Bundesregierung spezifische Finanzierungs- oder Förderinstrumente für Messungen und Sanierungen in sensiblen Einrichtungen (Bundesprogramme, Kofinanzierung, Sonderfonds), falls ja, in welcher exakten Größenordnung in Euro pro Jahr und nach welchen Vergabekriterien mit Priorisierungsalgorithmus?
Erhebt die Bundesregierung im Rahmen ihres Evaluationsberichts (§ 123 StrlSchG) Daten über den Vollzug der Länder bezüglich Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Pflichten zur Radonmessung sowie zur Durchführung von Maßnahmen und falls nein, ob sie dies?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den ihr vorliegenden Länderberichten über den Vollzug des Radonschutzes an Arbeitsplätzen nach § 130 ff. StrlSchG, und hält sie eine bundesweit einheitlichere Vollzugsstruktur für erforderlich, falls nicht, wie wird dies begründet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu systematischen Unterschieden der Radonkonzentrationen in Innenräumen nach Baualtersklassen vor, insbesondere für Gebäude vor 1948 im Vergleich zu Gebäuden ab 2010 (bitte mit Nennung von: Median, 75.- und 95.- Perzentil sowie Anteil über 100 und über 300 Bq/m³ in Prozent, jeweils nach Baualtersklasse und nach Keller/ohne Keller mit Datenquellen)?
Erhebt das BfS bundesweit Daten, die eine Unterschätzung der Radonexposition in Altbauten (Baujahr vor 1948) verhindern, und wenn nein, plant es entsprechende Erhebungen (bitt gegebenenfalls mit Zeitplan und Budget)?
Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Radonschutz (Messmethoden, Modellierung, Sanierung, Risikokommunikation) fördert oder koordiniert die Bundesregierung derzeit gegebenenfalls, und wie werden mögliche Ergebnisse in verbindliche Empfehlungen oder Regelwerke überführt (bitte mit vollständiger Projektliste, Laufzeit, Budget in Euro, Publikationen/Deliverables mit DOI)?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Risikokommunikation zu Radon in verständlicher, bürgernaher Form zu verbessern, einschließlich der Nutzung von Bürgerprojekten und standardisierten Schulungsangeboten (bitte mit Schritten, gegebenenfalls konkreten Projekten und Budgets), und wie soll die Wirksamkeit dieser Schritte evaluiert werden (mit Metriken und Evaluationszeitplan)?