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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unterstützungsleistungen deutscher Behörden beim Vorgehen dänischer Polizeikräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten anlässlich des Klimagipfels in Kopenhagen und Einsatz von Gefangenenkäfigen (mobile Verwahrräume)

Entsendung von Vertretern des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach Kopenhagen, Kontakte mit dänischen Behörden im Vorfeld des Klimagipfels, Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Staatsbürger, Festnahmen und Verhaftungen aufgrund dieser Daten, Einsatz mobiler Verwahrräume aus deutschen Polizeibeständen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/128426. 03. 2010

Unterstützungsleistungen deutscher Behörden beim Vorgehen dänischer Polizeikräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten anlässlich des Klimagipfels in Kopenhagen und Einsatz von Gefangenenkäfigen (mobile Verwahrräume)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Katja Kipping, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während des Klimagipfels in Kopenhagen vom 7. bis 18. Dezember 2009 wurden über 1 900 Klimaaktivistinnen und -aktivisten bei unterschiedlichen Demonstrationen festgenommen und zu einem großen Teil in mobile Verwahrräume verbracht. Laut Medienberichten handelt es sich bei diesen um dieselben Käfige, die beim G8-Gipfel in Heiligendamm zum Einsatz kamen (vgl. die tageszeitung vom 15. Dezember 2009, Neues Deutschland vom 17. Dezember 2009).

Deutsche Behörden haben auch bei diesem Gipfeltreffen bzw. anlässlich der Demonstrationen Repressionsbeihilfe geleistet. Der dänischen Polizei wurden ausweislich eines Berichts des Bundesministers des Innern zwei Wasserwerfer nebst acht Beamten sowie fünfzig „Halbgruppenfahrzeuge“ zur Verfügung gestellt. Die Wasserwerfer sollen dabei nicht zum Einsatz gekommen sein.

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatten Verbindungskräfte in Dänemark stationiert, das BfV hat zudem Lageberichte übersandt und Auskunftsersuchen beantwortet. Zudem wurden den dänischen Behörden Datensätze über 240 Personen übersandt, die in der BKA-geführten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt) gespeichert sind. Entgegen der Dateibezeichnung handelt es sich bei den gespeicherten Personen allenfalls um Verdächtige. Die Bundesregierung hat bereits auf frühere Anfragen der Fraktion DIE LINKE. eingeräumt, dass sie keine Angaben darüber machen kann, ob bzw. wie viele der in der Datei IgaSt gespeicherten Personen tatsächlich wegen einer Gewalttat rechtskräftig verurteilt worden sind (Bundestagsdrucksache 16/13563). Diese Dateien sind vielmehr politisch motivierte Verdachtsdateien.

Angesichts der massiven Repressionen, mit denen dänische Behörden gegen Personen vorgegangen sind, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollten, halten die Fragesteller die Beihilfe deutscher Behörden hierzu für unverantwortlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Zu welcher Abteilung/welchem Referat gehört der vom 7. bis 19. Dezember 2009 nach Kopenhagen entsandte Vertreter des Bundeskriminalamtes, und wo genau war er in Dänemark angesiedelt (bitte auch hier das Gremium sowie die Abteilung/das Referat benennen)?

2

Sofern die BKA-Verbindungskraft in einem Gremium vertreten war, in dem auch weitere ausländische Sicherheitskräfte vertreten waren, um welche Sicherheitskräfte handelte es sich dabei, und aus welchen Ländern wurden diese entsandt?

3

Mit welchen Behörden und/oder Gremien hatte das BKA im Vorfeld des Gipfels in Kopenhagen Besprechungen geführt (bitte möglichst die kontaktierten Dienststellen/Abteilungen/Referate benennen und angeben, wann die Besprechungen stattfanden und was ihr Gegenstand war)?

4

Inwiefern waren Aktivitäten globalisierungskritischer bzw. klimapolitischer Bündnisse, Gruppen oder Einzelpersonen Gegenstand der Gespräche?

5

In welches Gremium wurden die vier Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach Kopenhagen entsandt, und wer war dort außerdem vertreten?

6

Was war die Aufgabe dieses Gremiums?

7

Welchen Behörden (möglichst unter Angabe der Abteilung/des Referates) hat das BfV im Vorfeld des Gipfels Lageberichte übersandt?

a) Welcher Art waren diese Lageberichte?

b) Was war ihr wesentlicher Inhalt?

8

Mit welchen dänischen Behörden (bitte Abteilung/Referat angeben) hat das BfV im Vorfeld des Gipfels koordinierende Besprechungen durchgeführt?

9

Hat das BfV anderen in- oder ausländischen Behörden personenbezogene Daten deutscher Staatsbürger übermittelt, und wenn ja, in welchem Umfang, um Daten welcher Art handelt es sich, auf welcher Rechtsgrundlage basierte das Vorgehen und welchen Zweck verfolgte es?

10

Inwiefern war die Beobachtung globalisierungskritischer bzw. klimapolitischer Bündnisse, Gruppen bzw. Personen im Zusammenhang mit dem Klimagipfel Gegenstand der Arbeit des BfV?

11

Haben deutsche Sicherheitsbehörden Fragebögen erhalten, wie sie im Handbuch EU-SEC vorgesehen sind, und wenn ja,

a) was war Inhalt dieser Fragebögen,

b) welche Dienststellen haben die Fragen beantwortet,

c) welchen Wortlaut hatten die Antworten?

12

Waren Vertreter der Bundesregierung bzw. deutscher diplomatischer Vertretungen in Dänemark beim Haftprüfungstermin des deutschen Staatsbürgers T. M. am 19. Dezember 2009 in Kopenhagen zugegen? Waren sie bei Haftprüfungsterminen anderer (wenn ja, wie vieler) deutscher Staatsbürger zugegen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Personen, über die im Vorfeld oder während des Gipfels Informationen von deutschen an dänische Sicherheitsbehörden übermittelt worden sind, in Dänemark in Gewahrsam genommen oder festgenommen worden sind, und wenn ja, wie viele Personen betrifft dies?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele in Deutschland wohnhafte Personen in Zusammenhang mit dem Klimagipfel bzw. den Demonstrationen von den dänischen Sicherheitsbehörden festgenommen worden sind (wenn ja, bitte angeben und ausführen, wie lange die Freiheitsentziehung dauerte bzw. ob sie noch andauert)?

15

Wie viele angebliche Gewalttäter waren zum Zeitpunkt der Übermittlung an die dänischen Behörden insgesamt in der Datei IgaSt gespeichert?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die dänischen Sicherheitsbehörden Käfige (mobile Verwahrräume), wie sie während des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm eingesetzt worden waren, von deutschen Länderpolizeien oder der Bundespolizei erhalten haben (bitte ggf. ausführen)?

17

Verfügt die Bundespolizei über derartige oder ähnliche Käfige und wenn ja, wie viele und für wie viele Personen sind sie ausgelegt?

18

Hat die Bundespolizei in der Vergangenheit diese oder ähnliche Käfige eingesetzt (aus eigenem Bestand oder von Länderpolizeien überlassen), und wenn ja,

a) bei welcher Gelegenheit (bitte ab Juli 2007 auflisten) und

b) gibt es hierfür spezielle Einsatzrichtlinien (bitte ggf. als Anlage beifügen)?

19

Hat die Bundespolizei solche Käfige in der Vergangenheit an Länderpolizeien oder ausländische Sicherheitskräfte ausgeliehen (bitte ggf. Anlässe seit Juli 2007 nennen), und wenn ja, zu welchen Miet- bzw. Verleihkonditionen?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bzw. bei welchen Gelegenheiten Länderpolizeien solche Verwahrräume an ausländische Sicherheitskräfte ausgeliehen haben?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Einsatzes solcher Käfige mit den Grundrechten der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit?

Berlin, den 26. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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