[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13689 –
Entwicklung des Krankenstandes in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland steigt seit Jahren an, wie die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN-
KE. auf Bundestagsdrucksache 19/4049 zeigt. Hauptursachen für
Krankschreibungen in den letzten Jahren waren Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes (Bundestagsdrucksache 19/10335) sowie
psychische Erkrankungen (Bundestagsdrucksache 19/8159).
Aus Sicht der Fragestellenden liegt es auf der Hand, dass der steigende
Krankenstand in einem Zusammenhang mit krankmachenden Arbeitsbedingungen
steht. Diese Auffassung wird von der aktuellen Entscheidung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstrichen, Burnout erstmals als Syndrom zu
definieren, das im Zusammenhang mit Belastungen bei der Arbeit steht (vgl.
SPON, 27. Mai 2019:
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/burn-out-
durcharbeitsbelastung-von-who-erstmals-als-syndrom-definiert-a-1269543.html).
Problematisch aus Sicht der Fragestellenden ist, dass sich der Staat immer
mehr aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zurückzieht. Derzeit wird im
Durchschnitt jeder Betrieb nur alle zwanzig Jahre von staatlichen
Arbeitsschutzkontrolleuren kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/6041).
Die Bundesregierung wird befragt, wie es um die Entwicklung des
Krankenstandes in Deutschland steht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage weist starke inhaltliche Überschneidungen zur
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4049 auf. Ergänzend zu den im
folgenden gegebenen Antworten wird daher auf die Antwort verwiesen, die die
Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage gegeben hat (Bundestagsdrucksache
19/4332).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14188
19. Wahlperiode 17.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
15. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Zahl
der Arbeitsunfähigkeitstage in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte in
Summe darstellen sowie gesondert für Bundesländer, Branchen,
Betriebsgrößen, Alter und Geschlecht ausweisen)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der
Arbeitsunfähigkeitsfälle in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte in Summe
darstellen sowie gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen,
Alter und Geschlecht ausweisen)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
durchschnittlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeitsfälle in den Jahren 2008 bis
2019 vor (bitte gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen,
Alter und Geschlecht ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ergebnisse lassen sich der Anlage 1 entnehmen.* Eine gesonderte
Ausweisung nach Bundesländern, Branchen und Betriebsgrößen ist nicht möglich. Die
Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 liegen noch nicht vor.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
durchschnittlichen Krankenstände in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte
gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen, Alter und
Geschlecht ausweisen)?
Die durchschnittlichen Krankenstände der Jahre 2008 bis 2018 lassen sich der
folgenden Tabelle entnehmen. Die Daten sind der vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) veröffentlichten amtlichen Statistik der Gesetzlichen
Krankenversicherung (KM1) entnommen. Eine gesonderte Ausweisung nach
Bundesländern, Branchen und Betriebsgrößen ist nicht möglich. Die Ergebnisse des
Jahres 2019 liegen noch nicht vor.
Tabelle 1:
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14188 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der GKV-
Versicherten, die sich aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig gemeldet
haben (Betroffenenquote) in den Jahren 2008 bis 2019 (bitte in Summe
sowie gesondert für pflicht- und freiwillig Versicherte Mitglieder,
Bundesländer, Branchen und Geschlecht ausweisen)?
Der Anteil der GKV-Versicherten, die sich auf Grund von Krankheit
arbeitsunfähig gemeldet haben, an den Versicherten insgesamt lassen sich der
nachfolgenden Tabelle entnehmen. Eine gesonderte Ausweisung für pflichtversicherte
und freiwillig versicherte Mitglieder sowie nach Bundesländern, Branchen und
Betriebsgrößen ist nicht möglich. Die Ergebnisse des Jahres 2019 liegen noch
nicht vor.
6. Auf welche Diagnosen lassen sich die Arbeitsunfähigkeitstage nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 anteilig
zurückführen (bitte in absoluten Zahlen und prozentual bezogen auf alle
Arbeitsunfähigkeitstage ausweisen, bitte nach Geschlecht und Alter
differenzieren)?
Die Diagnosen der Arbeitsunfähigkeitstage nach Geschlecht und Alter
differenziert lassen sich der Anlage zu Frage 6 entnehmen. Die Ergebnisse der Jahre
2018 und 2019 liegen noch nicht vor.*
7. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Pflichtmitglieder gibt es aktuell
nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie stellt sich dieser Wert für
die Jahre 2008 bis 2019 dar (bitte auch nach Geschlecht, Alter, Branchen
und Bundesländern differenzieren; bitte auch die AU-Tage je 100
Pflichtmitglieder differenziert nach Diagnosegruppen in absoluten Zahlen und
jeweils als Anteil an allen Diagnosen ausweisen)?
• Die Kennzahl „Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Pflichtmitglieder“ wurde nur
bis 2015 verwendet. Sie kann für die Jahre 2008–2015 für Geschlecht, Alter,
sechs Wirtschaftszweige und nach Diagnosen ausgewiesen werden. Nach
Bundesländern differenzierte Daten liegen nicht vor.
• Die Auswertungen können nicht auf die Pflichtmitglieder beschränkt
werden, so dass in den Auswertungen sowohl pflichtversicherte als auch
freiwillig versicherte GKV-Mitglieder mit Krankengeldanspruch berücksichtigt
werden.
• Die Quote „Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder“ wurde auf
Basis bereits gerundeter Werte berechnet und gibt daher keine exakten Werte
wieder.
• Daten zu Krankenständen liegen nicht vor. Für die Antwort zu Frage 8 sind
die in der Antwort zu Frage 7 bereits ausgewerteten Daten zu
Wirtschaftszweigen herangezogen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14188 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle 2:
Die Entwicklung der Kennzahl „Arbeitsunfähigkeitstage je 100
Pflichtmitglieder“ lässt sich den folgenden Tabellen entnehmen.
Tabelle 3: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder nach Alter und
Geschlecht
Jahr Gesamt jünger als45 Jahre
45 Jahre
und älter
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen
2008 1.287 1.295 1.275 985 1.003 960 1.830 1.816 1.849
2009 1.372 1.370 1.372 1.042 1.044 1.022 1.914 1.890 1.938
2010 1.388 1.388 1.376 1.016 1.027 1.012 1.965 1.958 1.978
2011 1.285 1.263 1.309 925 923 937 1.816 1.789 1.848
2012 1.430 1.413 1.441 1.027 1.024 1.035 1.997 1.969 2.032
2013 1.486 1.465 1.503 1.057 1.050 1.084 2.074 2.043 2.108
2014 1.495 1.457 1.518 1.051 1.026 1.071 2.095 2.050 2.132
2015 1.515 1.479 1.563 1.064 1.035 1.102 2.126 2.083 2.182
Quelle: SuGA 2008 – 2015; eigene Berechnungen der BAuA
Tabelle 4: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder nach
Wirtschafts-zweigen
Jahr
Land-,
Forstwirtschaft und
Fischerei
Produzierendes
Gewerbe
(ohne
Baugewerbe)
Baugewerbe
Handel,
Gastgewerbe
und Verkehr
Finanzierung,
Vermietung
und
Unternehmensdienstleister
Öffentliche
und Private
Dienstleistungen
2008 952 1476 1417 1176 990 1320
2009 1008 1464 1482 1236 1111 1430
2010 980 1536 1430 1212 1100 1441
2011 966 1496 1344 1111 990 1485
2012 990 1584 1456 1339 1144 1416
2013 1065 1740 1534 1356 1170 1386
2014 990 1692 1508 1430 1140 1476
015 1080 1836 1573 1392 1240 1430
Quelle: Arbeitswelt im Wandel 2010 – 2017; eigene Berechnungen der BAuA
Tabelle 5: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder nach
Diagnosegruppen – absolut (obere Zeile) und als Anteil an allen Diagnosegruppen
(untere Zeile)
Jahr
Psychische und
Verhaltensstörungen
Krankheiten
des
Kreislaufsystems
Krankheiten
des
Atmungssystems
Krankheiten
des
Verdauungssystems
Krankheiten
des Muskel-
Skelett-
Systems und des
Bindegewebes
Verletzungen,
Vergiftungen
und Unfälle
Übrige
Krankheiten
2008 143 99 213 102 391 216 4289 % 6 % 13 % 6 % 25 % 14 % 27 %
2009 160 107 251 103 405 224 4619 % 6 % 15 % 6 % 24 % 13 % 27 %
2010 181 115 220 102 441 244 50310 % 6 % 12 % 6 % 24 % 14 % 28 %
2011 191 124 227 102 416 236 56410 % 7 % 12 % 6 % 22 % 13 % 30 %
Jahr
Psychische und
Verhaltensstörungen
Krankheiten
des
Kreislaufsystems
Krankheiten
des
Atmungssystems
Krankheiten
des
Verdauungssystems
Krankheiten
des Muskel-
Skelett-
Systems und des
Bindegewebes
Verletzungen,
Vergiftungen
und Unfälle
Übrige
Krankheiten
2012 223 128 231 104 459 235 57811 % 7 % 12 % 5 % 23 % 12 % 30 %
2013 242 140 298 111 513 246 65011 % 6 % 14 % 5 % 23 % 11 % 30 %
2014 261 149 246 115 545 246 68212 % 7 % 11 % 5 % 24 % 11 % 31 %
2015 263 145 300 112 525 241 69212 % 6 % 13 % 5 % 23 % 11 % 30 %
Quelle: SuGA 2008 – 2015; eigene Berechnungen der BAuA
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
erkrankungsbedingte Fehlzeiten und Krankenstände in bestimmten Branchen
insbesondere in den Jahren von 2008 bis 2019 vor (bitte jeweils gesondert und
nach Bundesländern sowie Betriebsgrößen geordnet ausweisen)?
a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in bestimmten
Branchen im Vergleich die Krankenstände besonders hoch sind, und
welche sind das?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Betrachtet man die Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder (s. Tabelle
4), weisen das produzierende Gewerbe, das Baugewerbe sowie die öffentlichen
und privaten Dienstleistungen erhöhte Quoten auf.
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Krankenstände in bestimmten Branchen besonders stark ansteigen, und wenn
ja, in welchen?
Anstiege der Quoten sind im produzierenden Gewerbe, in den Sektoren
Handel, Gastgewerbe und Verkehr sowie Finanzierung, Vermietung und
Unternehmensdienstleister festzustellen.
c) Sind der Bundesregierung außer dem Fehlzeiten-Report 2017 der
AOK weitere Studien bekannt, die zeigen, dass die Krankenstände in
bestimmten Branchen wie Hochbau, Gesundheits- und Pflegeberufe
und Altenpflege besonders hoch sind?
Weitere Quellen sind beispielsweise der Gesundheitsreport 2019 der Techniker
Krankenkasse „Pflegefall Pflegebranche? So geht’s Deutschlands
Pflegekräften“ sowie der Pflegereport 2019 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
„Mehr Personal in der Langzeitpflege“.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Arbeitsunfähigkeitstage und des Krankenstandes von Beschäftigten in
Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden und Institute in
den Jahren von 2008 bis 2019 vor (bitte jeweils gesondert für
Bundesministerien, Behörden und Institute ausweisen; bitte nach Alter und
Geschlecht differenzieren)?
Die vorliegenden Daten beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2017. Die Daten
der Jahre 2018 und 2019 liegen noch nicht vor. Der Bundesregierung liegen nur
kumulierte Daten zu den Bundesressorts mit ihren nachgeordneten
Geschäftsbereichen vor. Eine Differenzierung nach einzelnen nachgeordneten Behörden
und Instituten ist daher nicht möglich.
Tabelle 6: Übersicht über die durchschnittlichen krankheitsbedingten
Fehlzeiten pro Beschäftigten in Tagen und in Prozent:
Jahr Krankheitsbedingte Fehltage proBeschäftigten AU-Prozent
2008 16,34 6,51 %
2009 17,71 7,08 %
2010 18,06 7,19 %
2011 19,03 7,58 %
2012 19,25 7,67 %
2013 19,75 7,87 %
2014 19,25 7,67 %
2015 20,25 8,07 %
2016 21,01 8,53 %
Tabelle 7: Krankheitsbedingte Fehlzeiten, differenziert zwischen obersten
Bundesbehörden und Geschäftsbereich
Jahr oberste Bundesbehörde Geschäftsbereich
2008 14,79 16,48
2009 14,70 18,05
2010 14,91 18,37
2011 15,68 19,36
2012 15,74 19,62
2013 15,94 20,12
2014 15,23 19,65
2015 16,24 20,67
2016 16,20 21,53
Tabelle 8: Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten 2008 bis 2017 nach
Geschlecht in Prozent (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2017)
Jahr Frauen Männer Insgesamt
2008 17,44 15,74 16,34
2009 18,97 17,08 17,76
2010 19,23 17,40 18,06
2011 20,36 18,37 19,03
2012 20,55 18,48 19,25
2013 21,07 18,98 19,75
2014 20,83 18,29 19,25
2015 21,27 19,62 20,25
2016 22,50 20,11 20,77
2017 21,99 19,65 20,55
Abwesenheitstage je oberster Bundesbehörde und Geschäftsbereich für die
Jahre 2008 bis 2017
Tabelle 9: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2008 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2008)
Ressort Oberste Bundesbehörde gesamt
BK 9,65
BMJ 11,39
BMAS 11,78
AA 11,92
BMI 12,10
BMZ 12,24
BMVBS 12,28
BMG 12,52
BVerfG 12,76
BKM 12,95
BMELV 13,11
BMWi 13,23
BR 13,68
BMF 13,90
BPrA 14,06
BRH 14,11
BMU 15,00
BMBF 15,76
BMFSFJ 16,36
BPA 16,39
BMVg 17,11
BT 26,25
Insgesamt 14,79
Tabelle 10: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereichsbehörden im
Jahr 2008 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2008)
Ressort Geschäftsbereichsbehörde insgesamt
AA 6,08
BMELV 10,72
BMU 12,13
BK 12,26
BMG 12,64
BMWi 13,05
BMJ 13,15
BMFSFJ 13,76
BMVBS 14,79
BMAS 14,88
BMVg 16,02
BMI 17,26
BRH 19,21
BMF 19,98
BKM 23,18
Insgesamt 16,48
Tabelle 11: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2009 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2009)
Ranking Ressort Fehltage 2009 Differenz zum Vorjahr
1 BK 10,94 +1,29
2 BMJ 11,65 +0,26
3 BVerfG 11,93 -0,83
4 BKM 12,32 -0,63
5 BMELV 12,66 -0,45
6 BMI 13,02 +0,92
7 BMAS 13,03 +1,25
8 BMZ 13,04 +0,80
9 BPrA 13,33 -0,73
10 BMVBS 13,57 +1,29
11 BMG 13,65 +1,13
12 AA 13,65 +1,73
13 BMWi 13,74 +0,51
14 BRH 14,17 +0,06
15 BMU 14,22 -0,78
16 BMF 14,61 +0,71
OB*gesamt 14,70 -0,09
17 BMBF 15,40 -0,36
18 BR 16,06 +2,38
19 BMVg 16,65 -0,46
20 BMFSFJ 17,45 +1,09
21 BPA 18,82 +2,43
22 BT** 19,82 -6,43
*OB = Oberste Bundesbehörden
Tabelle 12: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2009
(Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2009)
Ranking Ressort Fehltage 2009 Differenz zum Vorjahr
1 AA 5,46 -0,62
2 BMELV 11,91 +1,19
3 BMU 12,37 +0,24
4 BMJ 13,41 +0,26
5 BMAS 13,81 -1,07
6 BMG 14,82 +2,18
7 BMWi 14,96 +1,91
8 BMVBS 15,30 +0,51
9 BMFSFJ 15,51 +1,75
10 BMVg 17,20 +1,18
GB* gesamt 18,05 +1,57
11 BMI 19,37 +2,11
12 BHR 22,03 +2,82
13 BMF 22,14 +2,16
14 BKM 23,85 +0,67
*GB = Geschäftsbereich
Tabelle 13: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2010 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2010)
Ranking Ressort Fehltage 2010 Differenz zum Vorjahr
1 BK 10,80 -0,14
2 BMELV 11,93 -1,01
3 BMWi 13,28 +0,12
4 BMZ 13,29 +0,25
5 BMJ 13,38 +0,17
6 BMI 13,71 -0,97
7 BMVBS 13,83 +0,84
8 BMU 13,90 +0,48
9 BPrA 14,03 +0,70
10 BMAS 14,20 +0,52
11 BKM 14,25 -0,15
12 BMG 14,34 -0,60
13 AA 14,34 +3,71
14 BMFSFJ 14,66 +0,74
OB*gesamt 14,91 -2,65
15 BMBF 15,25 +0,04
16 BRH 15,33 -0,04
17 BVerfG 15,64 +0,3
18 BMF 16,07 -0,47
19 BT 17,17 +2,90
20 BPA 18,35 +0,71
21 BMVg 18,48 +0,27
22 BR 18,96 +0,60
*OB = Oberste Bundesbehörden
Tabelle 14: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2010
(Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2010)
Ranking Ressort Fehltage 2010 Differenz zum Vorjahr
1 AA 8,71 +3,25
2 BMELV 11,91 +1,12
3 BMU 12,66 +0,29
4 BMJ 13,33 -0,08
5 BMAS 13,80 -0,01
6 BMG 15,31 +0,49
7 BMWi 13,89 -1,07
8 BMVBS 16,07 +0,77
9 BMFSFJ 16,24 +0,73
10 BMVg 17,20 0
GB*gesamt 18,37 +0,32
12 BMI 20,07 +0,70
13 BRH 20,32 -1,71
14 BMF 22,34 +0,2
15 BKM 24,34 +0,49
*GB = Geschäftsbereich
Tabelle 15: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2011 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2011)
Ranking Ressort Fehltage 2010 Fehltage 2011 Differenz zum Vorjahr
1 BKM 14,25 9,73 -4,52
2 BK 10,80 11,47 +0,67
3 BMJ 13,38 11,88 -1,50
4 BPrA 14,03 12,16 -1,87
5 BMG 14,34 12,34 -2,00
6 BMELV 11,93 12,72 +0,79
7 BVerfG 15,64 13,36 -2,28
8 BMWi 13,28 13,58 +0,30
9 AA 14,34 14,71 +0,37
0 BRH 15,33 15,12 -0,21
11 BMZ 13,29 15,56 +2,27
12 BMFSFJ 14,66 15,57 +0,91
OB* gesamt 14,91 15,68 +0,77
13 BMAS 14,20 15,74 +1,54
14 BMU 13,90 15,80 +1,90
15 BMVBS 13,83 15,83 +2,00
16 BMI 13,71 15,99 +2,28
17 BMF 16,07 16,49 +0,42
18 BMBF 15,25 17,22 +1,97
19 BPA 18,35 17,60 -0,75
20 BT 17,17 18,06 +0,89
21 BR 18,96 18,40 -0,56
22 BMVg 18,48 20,81 +2,33
*OB = Oberste Bundesbehörden
Tabelle 16: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr
2011 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2011)
Ranking Ressort Fehltage 2010 Fehltage 2011 Differenz zum Vorjahr
1 AA 8,71 7,46 -1,25
2 BMELV 11,91 11,70 -0,21
3 BMWi 13,89 13,17 -0,72
4 BMU 12,66 13,41 +0,75
5 BMJ 13,33 13,71 +0,38
6 BMAS 13,80 14,21 +0,41
7 BMG 15,31 14,86 -0,45
8 BMVBS 16,07 16,71 +0,64
9 BMFSFJ 16,24 17,66 +1,42
10 BMVg 17,20 18,52 +1,32
GB* gesamt 18,37 19,36 +0,99
11 BRH 20,32 20,91 +0,59
12 BMI 20,07 21,22 +1,15
13 BMF 22,34 23,16 +0,82
14 BKM 24,34 24,85 +0,51
*GB = Geschäftsbereich
Tabelle 17: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2012 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2012)
Ranking Ressort Abwesenheitstage 2011
Abwesenheitstage
2012 Differenz zum Vorjahr
1 BKM 9,73 11,12 +1,39
2 BMELV 12,72 12,82 +0,10
3 BMJ 11,88 13,01 +1,13
4 BMZ 15,56 13,07 - 2,49
5 BMU 15,80 13,38 - 2,42
6 BMG 12,34 13,41 +1,07
7 BPrA 12,16 13,44 +1,28
8 BVerfG 13,36 13,44 +0,08
9 BMWi 13,58 13,89 +0,31
10 BK 11,47 14,16 +2,69
11 BRH 15,12 14,23 - 0,89
12 AA 14,71 14,85 +0,14
13 BMFSFJ 15,57 15,18 - 0,39
14 BMVBS 15,83 15,35 - 0,48
OB* gesamt 15,68 15,74 +0,06
15 BMF 16,49 15,89 - 0,60
16 BMI 15,99 16,44 +0,45
17 BPA 17,6 17,24 - 0,36
18 BMBF 17,22 17,25 +0,03
19 BT 18,06 17,71 - 0,35
20 BMAS 15,74 19,01 +3,27
21 BR 18,40 19,10 +0,70
22 BMVg 20,81 20,55 - 0,26
*OB = Oberste Bundesbehörden
Tabelle 18: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2012
(Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2012)
Ranking Ressort Abwesenheitstage 2011
Abwesenheitstage
2012 Differenz zum Vorjahr
1 AA 7,46 8,24 +0,78
2 BMELV 11,70 12,90 +1,20
3 BMJ 13,71 13,78 +0,07
4 BMU 13,41 13,80 +0,39
5 BMWi 13,17 13,83 +0,66
6 BMAS 14,21 14,24 +0,03
7 BMFSFJ 17,66 16,73 - 0,93
8 BMVBS 16,71 16,78 +0,07
9 BMG 14,86 16,98 +2,12
10 BMVg 18,52 18,75 +0,23
GB* gesamt 19,36 19,62 +0,26
11 BRH 20,91 21,46 +0,55
12 BMI 21,22 21,48 +0,26
13 BMF 23,16 23,06 - 0,10
14 BKM 24,85 24,07 - 0,78
*GB = Geschäftsbereich
Tabelle 19: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2013 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2013)
Ranking oberste Bundes-behörde
Abwesenheitstage
2012
Abwesenheitstage
2013 Differenz zum Vorjahr
1 BVerfG 13,44 10,86 - 2,58
2 BMJ 13,01 12,02 - 0,99
3 BKM 11,12 12,14 +1,02
4 BMZ 13,07 12,89 - 0,18
5 BPrA 13,44 13,36 - 0,08
6 BMG 13,41 13,69 +0,28
7 BMELV 12,82 13,90 +1,08
8 AA 14,85 14,14 - 0,71
9 BMF 15,89 14,73 - 1,16
10 BMVBS 15,35 14,94 - 0,41
11 BMU 13,38 14,96 +1,58
12 BK 14,16 15,00 +0,84
13 BMAS 19,01 15,59 - 3,42
14 BMFSFJ 15,18 15,92 +0,74
OB* gesamt 15,74 15,94 +0,20
15 BMWi 13,89 16,75 +2,86
16 BRH 14,23 17,57 +3,34
17 BT 17,71 17,87 +0,16
18 BMI 16,44 18,11 +1,67
19 BPA 17,24 18,57 +1,33
20 BMVg 20,55 19,44 - 1,11
21 BMBF 17,25 19,85 +2,60
22 BR 19,10 21,94 +2,84
*OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden
Tabelle 20: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste
Bundesbehörde) im Jahr 2013 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2013)
Ranking oberste Bundes-behörde
Abwesenheitstage
2012
Abwesenheitstage
2013 Differenz zum Vorjahr
1 AA 8,24 4,97 - 3,27
2 BMELV 12,90 12,94 +0,04
3 BMAS 14,24 13,67 - 0,57
4 BMWi 13,83 13,84 +0,01
5 BMJ 13,78 15,67 +1,89
6 BMG 16,98 15,85 - 1,13
7 BMU 13,80 16,68 +2,88
8 BMVBS 16,78 17,74 +0,96
9 BMFSFJ 16,73 18,78 +2,05
GB* gesamt 19,62 20,12 +0,50
10 BMVg 18,75 20,43 +1,68
11 BMI 21,48 21,12 - 0,36
12 BMF 23,06 22,80 - 0,26
13 BKM 24,07 23,39 - 0,68
14 BRH 21,46 24,11 +2,65
*GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne
Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt.
Tabelle 21: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2014 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2014)
Ranking ObersteBundesbehörde
Abwesenheitstage
2013
Abwesenheitstage
2014 Differenz zum Vorjahr
1 BVerfG 10,86 10,45 -0,41
2 BPrA 13,36 11,44 -1,92
3 BKM 12,14 11,56 -0,58
4 BK 15,00 11,67 -3,33
5 BMJV 12,02 12,31 0,29
6 BMG 13,69 12,37 -1,32
7 BMEL 13,90 12,79 -1,11
8 BMUB 14,96 13,19 -1,77
9 AA 14,14 13,23 -0,91
10 BMVI 14,94 13,76 -1,18
11 BMFSFJ 15,92 14,39 -1,53
12 BMAS 15,59 14,69 -0,90
13 BMZ 12,89 14,75 1,86
14 BMF 14,73 14,76 0,03
15 BPA 18,57 14,87 -3,70
16 BMWi 16,75 15,17 -1,58
OB* insgesamt 15,94 15,23 -0,71
17 BRH 17,57 16,96 -0,61
18 BMBF 19,85 17,49 -2,36
19 BMI 18,11 17,73 -0,38
20 BT 17,87 18,75 0,88
21 BR 21,94 19,44 -2,50
22 BMVg 19,44 20,06 0,62
*OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden
Tabelle 22: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste
Bundesbehörde) im Jahr 2014 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2014)
Ranking
Oberste
Bundesbehörde, nur
Geschäftsbereich
Abwesenheitstage
2013
Abwesenheitstage
2014 Differenz zum Vorjahr
1 AA 4,97 6,12 1,15
2 BMEL 12,94 12,72 -0,22
3 BMWi 13,84 13,84 0,00
4 BMAS 13,67 14,37 0,70
5 BMVI 17,74 14,92 -2,82
6 BMJV 15,67 15,52 -0,15
7 BMG 15,85 16,18 0,33
8 BMUB 16,68 16,34 -0,34
9 BMFSFJ 18,78 19,34 0,56
GB* gesamt 20,12 19,65 -0,47
10 BMVg 20,43 20,21 -0,22
11 BMI 21,12 21,00 -0,12
12 BMF 22,80 21,88 -0,92
13 BRH 24,11 21,91 -2,20
14 BKM 23,39 25,65 2,26
*GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne
Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt.
Tabelle 23: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2015 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2015)
Ranking ObersteBundesbehörde
Abwesenheitstage
2014
Abwesenheitstage
2015 Differenz zum Vorjahr
1 BMEL 12,79 13,45 0,66
2 BMG 12,37 13,58 1,21
3 AA 13,23 13,77 0,54
4 BMZ 14,75 13,82 -0,93
5 BPrA 11,44 13,83 2,39
6 BVerfG 10,45 13,98 3,53
7 BMJV 12,31 14,11 1,80
8 BK 11,67 14,34 2,67
9 BMVI 13,76 14,71 0,95
10 BKM 11,56 14,73 3,18
11 BMUB 13,19 15,42 2,23
12 BMAS 14,69 15,54 0,84
13 BMF 14,76 15,71 0,95
14 BMFSFJ 14,39 15,79 1,40
OB* insgesamt 15,23 16,24 1,01
15 BMWi 15,17 16,28 1,11
16 BMBF 17,49 17,05 -0,44
17 BPA 14,87 17,56 2,68
18 BMI 17,73 18,16 0,42
19 BRH 16,96 18,34 1,38
20 BMVg 20,06 19,25 -0,81
21 BR 19,44 19,92 0,48
22 BT 18,75 21,15 2,40
*OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden
Tabelle 24: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste
Bundesbehörde) im Jahr 2015 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2015)
Ranking
Oberste
Bundesbehörde, nur
Geschäftsbereich
Abwesenheitstage
2014
Abwesenheitstage
2015 Differenz zum Vorjahr
1 AA 6,12 7,40 1,28
2 BMEL 12,72 13,72 1,00
3 BMWi 13,84 14,97 1,13
4 BMAS 14,37 15,73 1,37
5 BMUB 16,34 16,07 -0,27
6 BMJV 15,52 16,43 0,91
7 BMG 16,18 16,96 0,78
8 BMVI 14,92 18,71 3,80
9 BMF 21,88 18,81 -3,07
10 BMFSFJ 19,34 19,34 0,00
GB* gesamt 19,65 20,67 1,02
11 BRH 21,91 21,91 0,00
12 BMVg 20,21 21,99 1,78
13 BMI 21,00 23,37 2,37
14 BKM 25,65 25,77 0,12
*GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne
Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt.
Tabelle 25: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) im Jahr 2016 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2016)
* OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden
** Die Abweichung der AU-Tage im Jahr 2015 zu den AU-Tagen 2014 und 2016 wird auf eine
IT-Umstellung in der Bundesfinanzverwaltung zurückgeführt.
Tabelle 26: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste
Bundesbehörde) im Jahr 2016 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2016)
*GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne
Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt.
** Die Abweichung der AU-Tage im Jahr 2015 zu den AU-Tagen 2014 und 2016 wird auf eine IT-
Umstellung in der Bundesfinanzverwaltung zurückgeführt.“
Tabelle 27: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne
Geschäftsbereich) (absolut) im Jahr 2017 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2017)
Ranking Oberste Bundesbehörde
Abwesenheitstage
2016
Abwesenheitstage
2017
Differenz
zum Vorjahr
1 BVerfG 13,59 12,06 -1,53
2 BPrA 18,24 12,68 -5,56
3 BMZ 14,57 13,72 -0,85
4 BMG 14,07 13,74 -0,32
5 BMEL 14,11 13,78 -0,33
6 AA 13,16 13,87 0,71
7 BMUB 11,83 13,93 2,10
8 BKM 13,06 14,42 1,36
9 BMJV 14,18 14,68 0,50
10 BK 14,42 15,00 0,58
11 BMBF 16,15 15,75 -0,40
12 BMFSFJ 14,55 15,87 1,31
13 BMVg 19,42 16,08 -3,34
14 BMVI 16,39 16,28 -0,11
15 BMWi 16,92 16,39 -0,53
OB* insgesamt 16,20 16,50 0,29
16 BPA 15,60 16,61 1,01
17 BMF 16,57 16,92 0,36
18 BfDI (OB seit 01.01.2016) 12,87 17,09 4,22
19 BRH 18,05 17,50 -0,55
20 BMI 17,48 18,21 0,73
21 BMAS 16,47 19,46 2,99
22 BT 22,11 22,15 0,04
23 BR 19,12 25,24 6,12
* OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden
Tabelle 28: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste
Bundesbehörde) (absolut) im Jahr 2017 * (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2017)
Ranking
Oberste Bundesbehörde
Geschäftsbereich
Abwesenheitstage
2016
Abwesenheitstage
2017
Differenz
zum Vorjahr
1 AA 8,15 9,34 1,19
2 BMEL 14,09 13,72 -0,36
3 BMWi 15,02 15,52 0,50
4 BMJV 15,82 15,67 -0,15
5 BMAS 15,64 16,57 0,93
6 BMUB 16,09 16,74 0,65
7 BMG 17,84 16,96 -0,87
8 BMFSFJ 19,18 19,12 -0,06
9 BMVI 19,15 19,77 0,62
10 BMI 22,68 20,78 -1,89
GB* gesamt 21,53 20,99 -0,54
11 BMF 23,21 22,36 -0,85
12 BMVg 22,35 22,57 0,22
13 BKM 26,58 27,53 0,95
*GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne
Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt.
Tabelle 29: Abwesenheitsbedingte Fehlzeiten nach Geschlecht
Jahr Frauen Männer
2008 17,44 15,74
2009 18,97 17,08
2010 19,23 17,40
2011 20,36 18,27
2012 20,50 18,48
2013 21,07 18,98
2014 20,83 18,29
2015 21,27 19,62
2016 22,50 20,11
2017 21,99 20,55
*Für das Jahr 1997 liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Tabelle 30: Durchschnittliche Abwesenheit je Beschäftigtem nach
Altersgruppen in der unmittelbaren Verwaltung in den Jahren 2008 bis 2017
Tabelle 30 a)
Jahr 2008 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 9,12 6,82 7,88
25-29 12,68 9,74 11,09
30-34 16,27 13,04 14,35
35-39 17,19 15,26 15,94
40-44 18,31 15,54 16,52
45-49 19,31 16,40 17,37
50-54 21,22 17,78 18,84
55-59 25,09 21,16 22,36
≥ 60 21,37 19,48 20,00
Insg. 17,96 15,92 16,64
Tabelle 30 b)
Jahr 2009 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 10,64 8,02 9,22
25-29 13,14 9,97 11,45
30-34 16,93 13,92 15,20
35-39 18,20 16,04 16,84
40-44 19,27 16,90 17,75
45-49 20,75 17,80 18,82
50-54 22,93 19,69 20,71
55-59 25,78 23,11 23,94
≥ 60 22,38 22,30 22,32
Insg. 19,13 17,41 18,03
Tabelle 30 c)
Jahr 2010 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 10,64 8,02 9,22
25-29 13,14 9,97 11,45
30-34 16,93 13,92 15,20
35-39 18,20 16,04 16,84
40-44 19,27 16,90 17,75
45-49 20,75 17,80 18,82
50-54 22,93 19,69 20,71
55-59 25,78 23,11 23,94
≥ 60 22,38 22,30 22,32
Insg. 19,13 17,41 18,03
Tabelle 30 d)
Jahr 2011 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 10,91 8,75 9,74
25-29 13,66 10,10 11,75
30-34 17,03 13,47 15,02
35-39 20,06 16,93 18,13
40-44 21,49 18,26 19,42
45-49 21,06 19,60 20,11
50-54 24,04 20,60 21,70
55-59 25,47 24,26 24,63
≥ 60 25,59 23,87 24,40
Insg. 20,36 18,27 19,03
Tabelle 30 e)
Jahr 2012 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 11,12 8,38 9,59
25-29 13,07 10,56 11,72
30-34 16,90 12,94 14,68
35-39 20,08 16,62 17,99
40-44 21,23 18,49 19,49
45-49 21,53 19,54 20,25
50-54 24,20 20,58 21,77
55-59 26,35 24,19 24,85
≥ 60 26,63 25,25 25,67
Insg. 20,55 18,48 19,25
Tabelle 30 f)
Jahr 2013 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 12,02 9,60 10,58
25-29 12,93 10,14 11,40
30-34 15,91 11,52 13,45
35-39 19,06 15,51 16,94
40-44 19,88 17,89 18,64
45-49 21,05 18,90 19,71
50-54 24,43 21,05 22,22
55-59 28,33 24,48 25,67
≥ 60 28,89 25,19 26,21
Insg. 21,07 18,98 19,75
Tabelle 30 g)
Jahr 2014 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 11,78 9,96 10,67
25-29 13,24 10,21 11,56
30-34 14,97 10,77 12,62
35-39 18,49 14,23 15,98
40-44 19,82 16,96 18,06
45-49 20,80 18,02 19,09
50-54 23,88 19,89 21,31
55-59 27,88 23,95 25,20
≥ 60 28,46 25,26 26,20
Insg. 20,83 18,29 19,25
Tabelle 30 h)
Jahr 2015 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 11,80 9,99 10,68
25-29 13,19 11,40 12,19
30-34 14,56 11,76 12,97
35-39 18,49 14,81 16,25
40-44 19,54 18,25 18,75
45-49 20,80 19,46 20,09
50-54 23,89 21,49 22,37
55-59 28,94 25,25 26,45
≥ 60 31,14 27,49 28,58
Insg. 21,27 19,62 20,25
Tabelle 30 i)
Jahr 2016 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 11,65 10,25 10,78
25-29 14,63 11,66 12,94
30-34 15,29 12,01 13,42
35-39 19,72 14,97 16,97
40-44 21,23 18,26 19,44
45-49 23,22 20,33 21,46
50-54 25,83 22,26 23,58
55-59 29,70 26,47 27,53
≥ 60 32,73 28,83 30,03
Insg. 22,50 20,11 21,01
Tabelle 30 j)
Jahr 2017 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt
< 25 10,55 9,74 10,04
25-29 13,87 11,42 12,51
30-34 15,61 11,76 13,43
35-39 18,06 13,48 15,42
40-44 20,78 17,50 18,85
45-49 22,57 19,66 20,82
50-54 25,49 21,95 23,31
55-59 29,09 26,13 27,14
≥ 60 33,40 29,22 30,51
Insg. 21,99 19,65 20,55
10. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den gesetzlich Krankenversicherten in den Jahren 2008 bis 2019
nach dem ICD-Code Z73: „Probleme im Bezug auf Schwierigkeiten bei
der Lebensbewältigung“, dem ICD-Code R53 „Unwohlsein und
Ermüdung“, sowie dem ICD-Code F43 „Akute Belastungsreaktion“ (bitte
gesondert ausweisen und in Summe sowie nach Bundesländern, Branchen,
Betriebsgrößen, Alter und Geschlecht geordnet ausweisen)?
Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage bei den gesetzlich Krankenversicherten
in den Jahren 2008 bis 2017 nach dem ICD-Code Z73: „Probleme in Bezug auf
Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“, dem ICD-Code R53
„Unwohlsein und Ermüdung“, sowie dem ICD-Code F43 „Akute Belastungsreaktion“
lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen, die auf der Basis der
amtlichen Statistik KG8 erstellt wurde. Die Ergebnisse des Jahres 2018 liegt noch
nicht vor. Eine gesonderte Ausweisung nach Bundesländern, Branchen,
Be-triebsgrößen und Alter ist nicht möglich.
Tabelle 31:
11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das neue
internationale Klassifikationssystem der WHO ICD-11 in Deutschland umgesetzt
(vgl. WHO:
www.who.int/news-room/detail/25-05-2019-world-
healthassembly-update)?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der WHO, dass Burnout
auf „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich
verarbeitet wird,“ zurückgeht, und welche Schlussfolgerungen leitet die
Bundesregierung daraus ab?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Burnout gilt gemäß der Klassifizierung nach der elften Revision der
internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) auch weiterhin
nicht als Krankheit. Wie schon in der ICD-10 wird auch in der ICD-11 Burnout
als „Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst“, gelistet – nicht als
Krankheit. Die Definition und Abgrenzung von Krankheiten, Krankheitsursachen und
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, ist nicht Aufgabe der
Bundesregierung, sondern obliegt allein der medizinisch-wissenschaftlichen
Fachwelt.
b) Ab wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der ICD-11-
Katalog in Deutschland angewendet?
Die ICD-11 soll entsprechend der Resolution der World Health Assembly
(WHA) vom 25. Mai 2019 am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Erst nach einer
Übergangszeit von fünf Jahren sollen Todesursachen ausschließlich mit der
ICD-11 kodiert werden. Der zukünftige Einsatz der ICD-11 in Deutschland zur
Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüsselung ist Gegenstand von Beratungen
mehrerer Arbeitsgruppen. Wegen der vielfältigen Verwendung der deutschen
Fassung der zehnten Revision der ICD (ICD-10-GM) im deutschen
Gesundheitswesen ist sehr sorgfältig zu evaluieren, wie sich ein Umstieg auswirkt und
welche Anforderungen an eine deutsche Fassung der ICD-11 bestehen, bevor
die endgültige Festlegung des Umstieges sowie des dazugehörigem Zeitplans
erfolgen kann.
c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zukünftig im
Zusammenhang mit dem ICD-11-Katalog Krankschreibungen wegen
Burnout aufgrund arbeitsbedingtem Stress in Deutschland möglich
werden?
In der Frage wird mit dem Begriff „Krankschreibungen“ die ärztliche
Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit angesprochen. Das Nähere
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur
stufenweisen Wiedereingliederung hat gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V
der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-
RL) beschlossen. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte
aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte
Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung
ausführen können (§ 2 Absatz 1 Satz 1 AU-RL). Für arbeitslose Versicherte
und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen, gelten eigene Maßstäbe (vgl. § 2
Absatz 3 und 3a AU-RL). Insoweit kann eine vorliegende Erkrankung, die nach
der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme (ICD) klassifizierbar ist, nicht zwangsläufig mit einer
Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt werden.
d) Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Notwendigkeit einer „Anti-Stress-Verordnung“, wie sie die Gewerkschaften (vgl.
DGB:
www.dgb .de / themen/++co++54f15826-ae10-11e9-
a996-52540088cadaund) schon lange fordern, und wenn nein, warum
nicht?
Die Erkenntnisse des von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA)durchgeführten Forschungsprojekts „Psychische Gesundheit in
der Arbeitswelt“ werfen die Frage auf, ob ein rechtsetzender
Interventionsansatz möglicherweise tariflichen oder betrieblichen Regulierungen unterlegen
sein könnte. Für die Mehrheit der untersuchten Arbeitsbedingungsfaktoren
konnten keine allgemeingültigen Gestaltungsanforderungen identifiziert
werden. Psychische Belastungen bei der Arbeit haben in der Regel multifaktorielle
Ursachen. Es müssen sowohl verschiedene Belastungsfaktoren – auch in ihrem
Zusammenwirken – als auch Ressourcen berücksichtigt werden. Dies macht die
Ableitung verallgemeinerbarer Gestaltungsanforderungen an einzelne
Arbeitsbedingungsfaktoren schwierig. Deshalb müssen die Möglichkeiten intensiviert
werden, Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene
Arbeitsschutzinstrumentarium, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, zu nutzen, um
Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und
ihnen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen. Das
Arbeitsprogramm „Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA) sowie die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) leisten hierzu
wichtige Beiträge.
12. In wie vielen der Fälle, für die gesetzlich ein solches vorgeschrieben ist,
wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich ein
betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in den Jahren 2008 bis 2019
durchgeführt (bitte jeweils gesondert und nach Bundesländern sowie
Branchen ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von
BEM aufgrund psychischer Erkrankungen im Verhältnis zu allen
BEM?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bezüglich der
Umsetzung von BEM keine Daten erhoben werden, und wenn ja,
warum werden dazu keine Daten erhoben?
Zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist
die Erhebung von Daten unerlässlich, wie etwa die Erhebung bestimmter
gesundheitsbezogener Daten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Diese sind zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
Ansonsten besteht keine gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder
anderer Stellen zur Datenerhebung, etwa über die Anzahl der durchgeführten
BEM-Verfahren.
c) Inwiefern liegen der Bundesregierung Studien oder sonstige
verallgemeinerbare Erkenntnisse darüber vor, inwiefern BEM in Unternehmen
und Organisationen in Deutschland umgesetzt wird?
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im
Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2018 geförderten
Projekts „Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche
Eingliederungsmanagement – Analyse der BEM-Einflussfaktoren und Erprobung eines modellhaften
BEM-Ansatzes (RE-BEM)“, durchgeführt vom DGB-Bildungswerk, wurde
eine bundesweite, branchenübergreifende Online-Befragung zur Umsetzung des
BEM in Unternehmen durchgeführt, an der sich insgesamt 2151 Betriebe
beteiligten. Die Ergebnisse des Projekts sind auf der Internetseite
http://re-bem.de
veröffentlicht.
d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Arbeitgeber
verpflichtet sind, unter bestimmten Voraussetzungen BEM
durchzuführen, und welche sind das im Einzelnen?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind unter den Voraussetzungen des § 167
Absatz 2 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) verpflichtet, Beschäftigten
die Durchführung eines BEM anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Es besteht keine Annahmepflicht seitens der Beschäftigten. Lehnen diese das
Angebot ab, besteht keine arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Durchführung
eines BEM.
e) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, dass
Arbeitgeber der Verpflichtung zum BEM nachkommen, und wer ist
für diese Kontrollen zuständig?
Die zuständigen Interessenvertretungen nach § 176 SGB IX sowie die
Schwerbehindertenvertretungen wachen darüber, dass Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach § 167 Absatz 2 SGB IX
erfüllen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die zuständige
Interessenvertretung bzw. die Schwerbehindertenvertretung darüber zu informieren, für
welche Beschäftigten die Voraussetzungen des BEM vorliegen, damit diese
Vertretungen ihrer Überwachungsfunktion effektiv nachkommen können.
f) Verfolgt die Bundesregierung das Ziel weiter, beim BEM mehr
Verbindlichkeit zu erreichen, das die alte Bundesregierung im letzten
Koalitionsvertrag vom 13. Dezember 2013 festgehalten hat (wenn ja, wie
will sie das Ziel erreichen, wenn nein, wieso hat sie davon Abstand
genommen)?
Die Bundesregierung verfolgt dieses Ziel weiter. Sowohl in der letzten als auch
in der laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung darauf
konzentriert, die operative Umsetzung des BEM zu verbessern. In diesem
Zusammenhang wurde auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) die Gemeinsame Empfehlung „Prävention“ am 1. Januar 2018 in Kraft
gesetzt. Diese konkretisiert die Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur
Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im BEM (§§ 3, 167
SGB XII). Weiterhin bietet das neue Angebot „BEM-Kompass“ der BAR
kompakte und übersichtliche Informationen, benennt Ansprechpartner und
enthält verschiedene Mustervordrucke für Unterlagen, die für das BEM benötigt
werden. Eine Besonderheit des Angebots ist, dass es ganz gezielt das
Informationsbedürfnis kleiner und mittlerer Unternehmen, aber auch das
Informationsbedürfnis von Beschäftigten aufgreift.
g) Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten haben Betriebs- und
Personalräte nach Kenntnis der Bundesregierung beim BEM, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
zwingende Mitbestimmung hier ausgebaut werden muss (wenn ja, wie
sollen sie ausgebaut werden; wenn nein, bitte begründen)?
In Bezug auf einzelne Bestandteile des BEM-Verfahrens bestehen
Mitbestimmungsrechte aus § 87 Absatz 1 Nummer 1, 6, 7 des
Betriebsverfassungsgesetzes. Die Reichweite der Mitbestimmungsrechte hat das Bundesarbeitsgericht in
verschiedenen Entscheidungen konkretisiert.
Die Bundesregierung hält die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats für
ausreichend und sieht derzeit keinen Anlass, die zwingende Mitbestimmung im
Bereich des BEM zu erweitern.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der
Anzahl der Fälle in denen Plicht- und freiwillig versicherten Mitgliedern der
GKV Krankengeld ausgezahlt wurde, in den Jahren 2008 bis 2019 (bitte
prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten und in Summe
sowie gesondert nach Pflicht- und freiwillig versicherten Mitgliedern
Bundesländern sowie Branchen ausweisen)?
Die Anzahl der Fälle, in denen pflichtversicherte und freiwillig versicherten
GKV-Mitgliedern Krankengeld ausgezahlt wurde, lässt sich den nachfolgenden
Tabellen entnehmen ebenso wie der Anteil an den Versicherten insgesamt. Eine
gesonderte Ausweisung nach Bundesländern und Branchen ist nicht möglich.
Die Ergebnisse des Jahres 2019 liegt noch nicht vor.
Tabelle 32:
Tabelle 33:
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeitstage entstehen, und
wie haben sich diese Kosten seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte jährlich
angeben)?
In den jährlichen Berichten zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit“ werden Schätzungen der volkswirtschaftlichen Kosten im Sinne des
Produktionsausfalls durch Arbeitsunfähigkeit vorgenommen. Zu darüber
hinausgehenden gesamtgesellschaftlichen Kosten liegen keine Informationen vor.
Die Schätzungen basieren auf Daten der gesetzlichen Krankenkassen und
werden auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hochgerechnet. Details sind
zu finden in den Berichten der jeweiligen Jahre unter
www.baua.de/suga.
Tabelle 34: Produktionsausfall in Milliarden Euro 2008–2017
Jahr
Anzahl
Arbeitnehmer/
-innen in
Millionen
Durchschnittliches
Arbeitnehmerentgelt
in €
Ausfalltage
in Millionen
Produktionsausfall
in Mrd. €
Anteil am
Bruttonationaleinkommen
in Prozent
2008 35,8 34.100 456,8 43 1,7 %
2009 35,8 34.200 459,2 43 1,8 %
2010 36,1 35.000 408,9 39 1,6 %
2011 36,6 36.200 460,6 46 1,8 %
2012 37,1 37.100 521,6 53 1,9 %
2013 37,8 37.700 567,7 59 2,0 %
2014 37,7 38.500 543,4 57 2,0 %
2015 38,7 39.700 587,4 64 2,1 %
2016 39,3 40.700 674,5 75 2,4 %
2017 40,0 41.700 668,6 76 2,3 %
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum sogenannten
Präsentismus (Beschäftigte, die zur Arbeit gehen, obwohl sie krank sind)
vor?
a) Inwiefern sind der Bundesregierung Studien über Präsentismus
bekannt, und worauf wird darin Präsentismus zurückgeführt?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Studien über Präsentismus sind der Bundesregierung bekannt. So wurde bereits
im Jahr 2011 ein internationales Review zur Aufarbeitung des Wissensstandes
zu Präsentismus im Auftrag der BAuA erstellt, welches einen fundierten
Überblick über dieses Phänomen gibt (Steinke & Badura, 2011). Darüber hinaus
wurde Präsentismus im Rahmen der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung
(Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in
Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))
im Jahr 2012 erfasst. Die Ergebnisse wurden im Stressreport 2012 beschrieben.
Das Phänomen Präsentismus hat seitdem weiterhin an Aufmerksamkeit
gewonnen und es gibt aktuelle Überblicksarbeiten (z. B. Lohaus & Habermann, 2018,
Lohaus & Habermann, 2019; Skagen & Collins, 2016), und zwei Meta-
Analysen (Miraglia & Johns, 2016, McGregor et al., 2018), die die Literatur
gebündelt zusammenfassen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Präsentismus ein multikausales
Konstrukt ist, welches durch das Zusammenspiel gesellschaftlicher, arbeits- und
personenbezogener Faktoren beeinflusst wird.
Die Studien zum Präsentismus beruhen größtenteils auf Querschnittsanalysen,
die keine kausalen Rückschlüsse ermöglichen. Außerdem ist zu beachten, dass
Präsentismus sowohl funktional wie dysfunktional sein kann. Unterbindet
Präsentismus die Erholung, kann dieser langfristig zu einer Verschlechterung der
Gesundheit und längeren Ausfallzeiten führen. Andererseits hat Arbeit immer
auch eine salutogene Funktion und kann als Ressource betrachtet werden.
Präsentismus kann daher unter bestimmten Umständen gesundheitsförderlich sein.
b) In welchen Branchen und Berufsgruppen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung Präsentismus besonders verbreitet?
Im Rahmen der BIBB/BAuA Beschäftigtenbefragung 2012 zeigten sich
erhöhte Präsentismusangaben bei den Gesundheitsberufen, den Sozial- und
Erziehungsberufen, aber auch den Berufen in der Landwirtschaft und Bauberufen.
Vergleichbare Ergebnisse zeigen auch die Auswertungen der fünften Welle des
European Working Conditions Survey.
c) Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass die wirtschaftlichen
Folgekosten von Präsentismus im Durchschnitt höher ausfallen als die
von Fehlzeiten (vgl.
www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Be
richte/Gd60.pdf?__blob=publicationFile)?
Die bisher vorliegenden Studien machen aus Sicht der Bundesregierung
deutlich, dass noch methodische Fragen zur Beurteilung des Präsentismus offen
sind und es weiterer Forschungsarbeiten zu diesem Thema bedarf.
d) Was tun die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Institutionen,
um mehr Erkenntnisse über Präsentismus zu erlangen und diesen im
Arbeitsleben einzudämmen?
Zum einen werden Präsentismus und die damit einhergehenden Ursachen und
Folgen weitergehend untersucht. So wird sowohl in der aktuell laufenden
dritten Befragungswelle der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 als auch im
Rahmen einer Mehrebenenbefragung im BAuA-Forschungsprojekt „Führung und
Organisation im Wandel“ Präsentismus miterfasst. Hierbei scheint es von
besonderer Relevanz, Präsentismus vor dem Hintergrund der veränderten
Arbeitswelt weiterhin im Blick zu behalten.
Die Bunderegierung verfolgt mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und
den Unfallversicherungsträgern insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) einen umfassenden Ansatz zur
Gewährleistung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
16. Welche arbeitsbedingten Ursachen für Arbeitsunfähigkeiten gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung, und welche dieser Ursachen sind
hinsichtlich der Zahl sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeiten von besonderer
Relevanz?
a) Inwiefern sind der Bundesregierung hierzu aktuelle Studien bekannt?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein sozialversicherungs- bzw. arbeitsrechtlicher
Begriff. Sie liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt
ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der
Erkrankung ausführen können. Die individuellen Gründe für das Auftreten von
AU, den Verbleib in AU sowie die Rückkehr an den Arbeitsplatz sind komplex.
Relevante Faktoren sind dabei u. a. die individuelle Disposition, Konstitution,
Erfahrungen, Kenntnisse, Persönlichkeitsmerkmale und der sozioökonomische
Status, vorausgehende Expositionen im Beruf oder aus der Umwelt sowie
rechtliche Aspekte und Aspekte des medizinischen Versorgungssystems.
Die Ursachen für die genannten Krankheiten sind vielfältig und können
arbeitsbedingt sein. Arbeitsbedingte Erkrankungen umfassen Gesundheitsstörungen,
die ganz oder teilweise durch die Umstände bei der Arbeit verursacht werden.
Davon abzugrenzen sind Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, die ihre
Ursache außerhalb der Arbeitswelt haben, aber in ihrem Verlauf bzw. ihrer
Ausprägung durch arbeitsbezogene Faktoren negativ beeinflusst werden. Die
Schnittmenge zwischen Volkskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen
umfasst nicht-übertragbare, chronische Erkrankungen, die im Erwerbsalter
häufig auftreten.
Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung (2017)“ der GDA listet im Anhang 2
eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren für die Gefährdungsbeurteilung auf. Für
die hier gennannten „Volkskrankheiten“ sind v. a. Gefahrstoffe (Krebs, COPD
und Asthma), biologische Arbeitsstoffe (Asthma), Gefährdungen durch
spezielle physikalische Einwirkungen und physische Belastungen/Arbeitsschwere
(Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie bezogen auf ionisierende Strahlung
Krebs) verantwortlich. Arbeitsbedingte psychische Faktoren können eine
Teilursache in der multikausalen Genese von Herz-Kreislauf und Stoffwechsel-
Erkrankungen sein. Unfälle können verschiedene Ursachen haben, v. a.
mechanische Gefährdungen und Gefährdungen durch
Arbeitsumgebungsbedingungen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit Ausnahme seltener
Erkrankungen, die mehr oder weniger ausschließlich durch eine arbeitsbedingte
Exposition verursachte werden (z. B. Mesotheliom, Pneumokoniose), der
arbeitsbedingte Anteil meist deutlich niedriger liegt. Dies gilt für weitverbreitet
Krankheiten wie Krebs- und Muskel-Skelett und Herz-Kreislaufdiagnosen sowie
chronische Lungenerkrankungen (COPD und Asthma).
b) Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung und ihr nachgeordnete
Institutionen selbst um Erkenntnisgewinne zu diesem Thema?
Die BAuA trägt mit der strategischen Ausrichtung ihrer Arbeits- und
Forschungsprogramme zum Erkenntnisgewinn zu arbeitsbedingten Ursachen für
Gesundheitsrisiken (u. a. Arbeitsunfähigkeiten) bei. Aufbauend auf den in den
vorhergehenden Arbeitsprogrammen erarbeiteten Erkenntnissen und
identifizierten Erkenntnisdefiziten konzentriert sich die Forschung und Entwicklung in
ihrem aktuellen Arbeitsprogramm (BAuA 2018-21) im strategischen
Handlungsfeld „Arbeit im Betrieb menschengerecht gestalten“ auf die in der
Antwort zu den Fragen 16 und 16a genannten physikalischen Faktoren,
biologischen und chemischen Gefährdungen sowie psychische und physische
Arbeitsbelastung, für deren wissenschaftliche Bewertung der Erkenntnisstand nicht
hinreichend ist.
In abgeschlossenen Forschungsprojekten der BAuA wurden u. a.
berufsspezifische Risiken für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeit durch Muskel-Skelett-
Erkrankungen und Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems dargestellt (Liebers
et al. 2016, F 2255) und attributable Risiken für ausgesuchte berufliche
Belastungen und Erkrankungen abgeschätzt.
Im strategischen Handlungsfeld „Arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden –
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit fördern“ werden zum einen Aktivitäten
fortgesetzt, die darauf ausgerichtet sind, die Genese arbeitsbedingter Erkrankungen,
insbesondere des Muskel-Skelett- und des Herz-Kreislauf-Systems, aufzuklären
und darauf aufbauend Präventionsansätze zur Verbesserung der
menschengerechten Arbeit zu entwickeln und umzusetzen (BAuA 2018-21).
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr
bekannten Studien?
Die GDA ist eine Plattform von Bund, Ländern und
Unfallversicherungsträgern. Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland
entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und
Betriebe dabei zu unterstützen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
weiter zu stärken.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der BAuA eine
Ressortforschungseinrichtung, die Forschung und Entwicklung mit dem Ziel der Verbesserung von
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit betreibt, initiiert und koordiniert. Das
breite Spektrum der wissenschaftlichen Aktivitäten sowie der
Umsetzungsaktivitäten basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen ist in den
aktuellen und zurückliegenden Arbeitsprogrammen und
Forschungsprogrammen der BAuA dokumentiert.
17. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den
rückläufigen Arbeitsschutzkontrollen und der Entwicklung des
Krankenstandes in Deutschland?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
durch flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen krankmachende
Arbeitsbedingungen eingedämmt werden könnten?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist überzeugt davon, dass Arbeitsschutzkontrollen auf
einem hohen quantitativen und qualitativen Niveau ein wichtiger Faktor für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darstellen, um den Arbeitsschutz in den
Betrieben zu verbessern und arbeitsbedingten Erkrankungen wirksam
vorzubeugen.
b) Was tut die Bundesregierung dafür, um wieder für flächendeckende
Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland zu sorgen?
Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit leistet die GDA, an der neben dem BMAS die Länder sowie die
Unfallversicherungsträger mitwirken. Darüber hinaus steht die
Bundesregierung in intensiven bilateralen Gesprächen mit den Ländern und den
Unfallversicherungsträger.
Anlage 1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14188
Anlage 1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/14188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 91 – Drucksache 19/14188
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ISSN 0722-8333]