[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13699 –
Herausforderungen in der Kinderbetreuung: freie Plätze, Personal,
Öffnungszeiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem
Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 und dem darin verankerten
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau eines
bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Das Bundesprogramm Kita-
Plus fördert seit 2016 zudem Kitas, die ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten
und damit Familien in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine
passgenaue Betreuung für ihre Kinder unterstützen. Zielgruppe sind
insbesondere Alleinerziehende, Schichtarbeitende, Selbstständige sowie
Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten liegen.
Der Bedarf an frühkindlicher Förderung und Betreuung ist trotz des Ausbaus
der Kinderbetreuung nicht gedeckt. In seiner Kinderbetreuungsstudie hat das
Deutsche Jugendinstitut (DJI) 2017 im Bundesdurchschnitt für unter
dreijährige Kinder eine Differenz von 11,9 Prozentpunkten zwischen
Inanspruchnahme (33,1 Prozent) und Betreuungsbedarf (45 Prozent) ermittelt. Der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren gilt
jedoch seit dem 1. August 2013.
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird erklärt,
die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu wollen und die Länder und Kommunen weiterhin
beim Ausbau des Angebots von Kinderbetreuungseinrichtungen zu
unterstützen. Das Bundesprogramm KitaPlus soll fortgesetzt und Eltern sollen bei den
Gebühren entlastet werden, sogar bis hin zur Gebührenfreiheit.
Fest steht nach Ansicht der Fragesteller, dass schon jetzt mehr Kita-Plätze
gebraucht werden, als in den letzten zehn Jahren geschaffen wurden.
Gleichzeitig herrscht ein massiver Fachkräftemangel, was verhindert, dass
vorhandene Kita- und Krippenplätze vergeben werden können.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14085
19. Wahlperiode 16.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 15. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele unter Dreijährige besuchten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2018 ein Angebot der Kindertagesbetreuung, und wie viele
Eltern von unter Dreijährigen brauchten im Jahr 2018 einen
Betreuungsplatz, für die der Rechtsanspruch gilt (bitte Angaben bundesweit sowie
für die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?
Tabelle 1: Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung zum
Stichtag 1. März 2018 nach Ländern (Anzahl und Anteil in Prozent
Land Anzahl Inanspruchnahme-quote
Baden-Württemberg 93 412 29,1
Bayern 103 194 27,5
Berlin 51 809 43,9
Brandenburg 36 063 56,4
Bremen 5 783 28,4
Hamburg 26 785 44,0
Hessen 55 523 30,6
Mecklenburg-Vorpommern 22 995 56,4
Niedersachsen 68 176 30,9
Nordrhein-Westfalen 139 784 27,2
Rheinland-Pfalz 34 877 30,9
Saarland 7 003 28,6
Sachsen 57 382 50,9
Sachsen-Anhalt 31 222 57,1
Schleswig-Holstein 25 648 33,7
Thüringen 29 903 54,0
Deutschland 789 559 33,6
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018
Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Eltern von unter
Dreijährigen, für die der Rechtsanspruch gilt, im Jahr 2018 einen
Betreuungsplatz brauchten.
2. Wie viele Drei- bis unter Sechsjährige besuchten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2018 ein Angebot der Kindertagesbetreuung,
und wie viele Eltern von unter Dreijährigen brauchten im Jahr 2018 einen
Betreuungsplatz (bitte Angaben bundesweit sowie für die einzelnen
Bundesländer aufschlüsseln)?
Tabelle 2: Kinder im Alter zwischen drei und unter sechs Jahren in
Kindertagesbetreuung zum Stichtag 1. März 2018 nach Ländern (Anzahl und Anteil in
Prozent)
Land Anzahl1 Inanspruchnahme-quote
Baden-Württemberg 284 363 94,7
Bayern 324 814 92,2
Berlin 99 385 92,4
Brandenburg 61 723 94,2
Bremen 16 139 88,4
Hamburg 47 986 89,5
Hessen 156 486 92,2
Mecklenburg-Vorpommern 39 005 94,9
Land Anzahl1 Inanspruchnahme-quote
Niedersachsen 195 405 92,8
Nordrhein-Westfalen 443 290 92,0
Rheinland-Pfalz 102 233 96,0
Saarland 21 432 92,8
Sachsen 105 719 95,2
Sachsen-Anhalt 50 966 93,0
Schleswig-Holstein 67 845 90,9
Thüringen 53 524 96,0
Deutschland 2 070 315 93,0
1 Inklusive Schulkinder.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018
Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Eltern von
Dreibis unter Sechsjährigen im Jahr 2018 einen Betreuungsplatz brauchten.
3. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung für die Umsetzung des
5. Investitionsprogramm zum Ausbau der Kita-Plätze über 2020 hinaus
bereits erarbeitet?
Mit dem aktuell laufenden 4. Investitionsprogramm (2017 bis 2020) sollen
weitere 100.000 Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt entstehen. Die Länder
haben aufgrund der herausfordernden Rahmenbedingungen (Auslastung des
Baugewerbes, Planungsverzögerungen, große administrative Hürden) die
Änderung der Fristen zu diesem 4. Investitionsprogramm erbeten. Der Bund prüft
derzeit das Anliegen zur Gesetzesänderung und die Verlängerung der
verankerten Fristen um jeweils ein Jahr. Bewilligungen für Ausbauprojekte könnten
dann noch bis zum 31. Dezember 2020 ausgesprochen und die Mittel bis Ende
2023 verausgabt werden. Eine Entscheidung hierzu soll zeitnah herbeigeführt
werden.
Ein neues Investitionsprogramm im Rahmen des Sondervermögens
„Kinderbetreuungsausbau“ wird nach Ablauf des aktuell laufenden
Investitionsprogramms im Lichte des notwendigen Bedarfs geprüft werden.
4. Wie verlief der Mittelabruf aus dem Programm „KitaPlus“ im Jahr 2018
(bitte nach Bundesländern, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und
Tagespflege, Kindern unter drei und ab drei Jahren und der Anzahl des
aufgestockten Betreuungsumfangs sowohl in Stunden als auch nach
betreuten Kindern aufschlüsseln)?
Den Mittelabfluss „KitaPlus“ im Jahr 2018 entnehmen Sie bitte folgenden
Tabellen.
Tabelle 3: Mittelabruf 2018 „KitaPlus“ nach Bundesländern:
Nach Bundesland der Einrichtung Summe der Mittelabrufein 2018
Baden-Württemberg 811.384,84 €
Bayern 1.148.134,64 €
Berlin 599.924,25 €
Brandenburg 437.259,71 €
Bremen 17.308,48 €
Nach Bundesland der Einrichtung Summe der Mittelabrufein 2018
Hamburg 508.434,85 €
Hessen 589.253,80 €
Mecklenburg-Vorpommern 560.308,45 €
Niedersachsen 246.244,05 €
Nordrhein-Westfalen 4.921.032,04 €
Rheinland-Pfalz 124.498,50 €
Saarland 150.172,00 €
Sachsen 179.536,84 €
Sachsen-Anhalt 674.553,29 €
Schleswig-Holstein 930.957,72 €
Thüringen 412.919,62 €
Gesamtergebnis 12.311.923,08 €
Tabelle 4: Mittelabrufe „KitaPlus“ 2018 nach Kategorien:
Nach Art der Betreuung und Umfang Summe der Mittelabrufein 2018
BIS_25 Stunden/Woche 6.769.073,20 €
HORT 147.858,92 €
KINDERTAGESEINRICHTUNG 6.545.456,29 €
KINDERTAGESPFLEGEPERSON 75.757,99 €
BIS_50 Stunden/Woche 2.179.476,88 €
KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.179.476,88 €
KINDERTAGESPFLEGE 727.079,63 €
GROSSTAGESPFLEGE 684.308,06 €
KINDERTAGESPFLEGEPERSON 42.771,57 €
MEHR_ALS_50 Stunden/Woche 2.636.293,37 €
HORT 135.529,94 €
KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.500.763,43 €
Gesamtergebnis 12.311.923,08 €
Eine Differenzierung des Mittelabflusses nach Kindern unter drei Jahren und ab
drei Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. Der Mittelabruf nach
Kommunen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die
durchschnittliche Erweiterung der Öffnungszeiten durch das Bundesprogramm
„KitaPlus“ in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
(bitte in Wochenstunden angeben)?
Auf Grundlage der Daten aus der Monitoringerhebung (Stand: September
2018) zum Bundesprogramm „KitaPlus“ boten bundesweit im Jahr 2018 die
geförderten Kindertageseinrichtungen (Anzahl 205) eine Erweiterung ihrer
bisherigen Öffnungszeiten in Höhe von durchschnittlich 20,2 Stunden und die
geförderten Kindertagespflegepersonen (Anzahl 93) in Höhe von 17,5 Stunden
wöchentlich an.
6. In welchem Umfang steigerte sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2018 durch das Bundesprogramm „KitaPlus“ die durchschnittliche
Nachfrage der erweiterten Öffnungszeiten in den
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege?
Die Anzahl der betreuten Kinder in den durch das Bundesprogramm „KitaPlus“
geförderten erweiterten Öffnungszeiten stieg von Programmbeginn 2016 bis
Ende 2018 kontinuierlich an.
In den erweiterten Zeiten wurden laut Monitoring „KitaPlus“
• im Jahr 2016 von 168 Einrichtungen und 93 Kindertagespflegepersonen
insgesamt 1.574 Kinder (Durchschnitt 12,7 Kinder pro Einrichtung; 4 Kinder
pro Kindertagespflegeperson),
• im Jahr 2017 von 187 Einrichtungen und 87 Kindertagespflegepersonen
insgesamt 3.230 Kinder (Durchschnitt 18,97 Kinder pro Einrichtung; 4,4
Kinder pro Kindertagespflegeperson) und
• im Jahr 2018 von 205 Einrichtungen und 93 Kindertagespflegepersonen
insgesamt 4.184 Kinder (Stand: September 2018) (Durchschnitt 18,5 Kinder
pro Einrichtung; 4,2 Kinder pro Kindertagespflegeperson)
betreut.
7. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege im Jahr 2018 (bitte
nach Bundesländern, Kindern unter drei und ab drei Jahren,
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufschlüsseln)?
Kindertageseinrichtungen werden nicht differenziert nach verschiedenen
Altersgruppen ausgewiesen, da eine Vielzahl der Kindertageseinrichtungen nicht
nur für Kinder im Krippenalter oder im Kindergartenalter zuständig ist.
Vielmehr werden häufig Kinder mehrerer Altersgruppen in den Einrichtungen
betreut. Statistische Erhebungen über Öffnungszeiten in der Kindertagespflege
liegen nicht vor.
Tabelle 5: Öffnungszeitpunkte (kumulativ) von Kindertageseinrichtungen* zum
Stichtag 1. März 2018 nach Ländern
Länder
Insgesamt
davon mit einem Anteil, die … öffnen
vor
6.00
Uhr
vor
6.15
Uhr
vor
6.30
Uhr
vor
6.45
Uhr
vor
7.00
Uhr
vor
7.15
Uhr
vor
7.30
Uhr
7.30
Uhr
Anzahl Anteil in %
Baden-Württemberg 8.518 0,1 0,6 0,6 3,9 5,0 40,9 47,5 88,6
Bayern 8.495 0,1 0,6 0,8 4,6 7,1 58,7 68,5 93,8
Berlin 2.560 0,2 26,9 27,1 34,6 34,9 57,8 58,4 74,3
Brandenburg 1.513 5,2 69,0 71,1 87,4 87,9 95,2 95,4 97,4
Bremen 426 0,2 0,9 0,9 3,5 5,6 41,8 44,6 71,1
Hamburg 1.070 1,0 28,6 28,7 32,6 33,3 63,4 63,7 77,9
Hessen 4.049 0,1 0,4 0,5 1,3 2,1 44,1 50,9 89,5
Mecklenburg-Vorpommern 944 5,2 69,9 72,1 94,8 95,4 98,8 98,8 99,2
Niedersachsen 4.817 0,3 1,1 1,1 2,6 3,3 42,0 44,4 78,7
Nordrhein-Westfalen 10.007 0,1 0,7 0,8 1,5 2,6 46,5 59,6 84,9
Rheinland-Pfalz 2.428 0,2 0,5 0,5 1,5 2,8 46,7 69,5 93,0
Saarland 464 0,2 0,2 0,2 3,4 4,5 84,1 87,5 94,6
Sachsen 2.321 2,0 72,5 74,3 88,8 89,4 96,0 96,1 97,5
Länder
Insgesamt
davon mit einem Anteil, die … öffnen
vor
6.00
Uhr
vor
6.15
Uhr
vor
6.30
Uhr
vor
6.45
Uhr
vor
7.00
Uhr
vor
7.15
Uhr
vor
7.30
Uhr
7.30
Uhr
Anzahl Anteil in %
Sachsen-Anhalt 1.413 7,1 84,4 85,4 95,8 96,2 98,4 98,4 99,0
Schleswig-Holstein 1.740 0,9 3,2 3,2 7,2 9,0 62,5 64,7 87,6
Thüringen 1.320 2,3 70,4 74,3 93,7 95,2 99,3 99,3 99,8
Deutschland 52.085 0,8 13,1 13,5 18,0 19,2 56,0 63,2 88,4
* Ohne Horteinrichtungen.
Lesebeispiel: 13,5 Prozent aller Kindertageseinrichtungen in Deutschland öffnen vor 6.30 Uhr.
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik
Tabelle 6: Schließzeitpunkte (kumulativ) von Kindertageseinrichtungen* zum
Stichtag 1. März 2018 nach Ländern
Länder
Insgesamt davon mit einem Anteil, die … noch geöffnet haben
vor
16.30
Uhr
vor
16.45
Uhr
vor
17.00
Uhr
vor
17.15
Uhr
vor
17.30
Uhr
vor
17.45
Uhr
vor
18.00
Uhr
vor
18.15
Uhr
vor
18.30
Uhr
Anzahl Anteil in %
Baden-Württemberg 8.518 45,4 32,8 32,0 7,6 6,9 3,5 3,4 0,6 0,6
Bayern 8.495 62,5 40,8 39,8 8,2 7,5 4,0 3,9 1,1 1,0
Berlin 2.560 85,5 72,9 72,1 34,6 34,4 22,3 22,1 1,9 1,9
Brandenburg 1.513 93,3 83,9 83,1 29,5 28,9 17,5 17,3 3,8 3,8
Bremen 426 39,9 25,8 24,6 3,8 3,5 2,3 2,3 0,0 0,0
Hamburg 1.070 76,3 72,7 72,7 52,6 52,3 44,3 44,2 5,8 5,7
Hessen 4.049 70,5 48,2 47,3 6,0 5,5 3,9 3,8 1,1 1,0
Mecklenburg-
Vorpommern 944 98,8 94,5 93,5 44,1 43,6 26,3 26,2 5,0 4,9
Niedersachsen 4.817 39,9 30,1 29,6 6,4 6,2 3,2 3,1 1,0 1,0
Nordrhein-Westfalen 10.007 61,1 20,2 17,9 3,6 3,2 2,3 2,3 0,8 0,7
Rheinland-Pfalz 2.428 62,0 29,2 26,9 3,4 3,0 1,5 1,4 0,5 0,5
Saarland 464 89,2 85,3 84,7 11,2 11,0 9,3 9,3 2,2 1,9
Sachsen 2.321 92,2 70,5 69,4 16,8 16,1 7,5 7,3 1,9 1,8
Sachsen-Anhalt 1.413 95,9 83,7 82,8 21,4 21,3 16,5 16,4 2,4 2,4
Schleswig-Holstein 1.740 41,0 37,2 37,0 8,2 7,9 4,3 4,3 1,5 1,5
Thüringen 1.320 95,8 76,2 73,7 15,9 15,4 7,0 6,8 1,0 1,0
Deutschland 52.085 63,3 42,6 41,4 11,1 10,6 6,5 6,4 1,3 1,2
* Ohne Horteinrichtungen.
Lesebeispiel: 58,6 Prozent aller Kindertageseinrichtungen in Deutschland schließen vor 17.00 Uhr.
Der Anteil geschlossener Kindertageseinrichtungen wird wie folgt berechnet: 100 % – Anteil geöffneter Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel
100 % – 41,4 % = 58,6 Prozent).
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik
8. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, inwieweit die
Kindertageseinrichtungen bei Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung auf den
Bedarf von Eltern eingehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wie gewährleistet die Bundesregierung, dem Bedarf von
Eltern bei den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen und
Ganztagsbetreuung zu entsprechen?
Bei den Kindern unter drei Jahren wünschten sich 2018 47,7 Prozent der Eltern
einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Bei einer Betreuungsquote von 33,6
Prozent bedeutet das, dass der institutionelle Ausbau der Kindertagesbetreuung
weiter fortgesetzt werden muss. Das gilt auch für die Kindertagesbetreuung der
Kinder von drei bis fünf Jahren. Hier äußerten im Jahr 2018 98,1 Prozent der
Eltern einen Betreuungsbedarf. Die Betreuungsquote von 93,3 lag um 4,8
Prozentpunkte niedriger. Die Differenz ist hier zwar wesentlich geringer als bei
den Kindern bis drei Jahre und der Bedarf an Plätzen nahezu gedeckt, dennoch
wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Plätzen in den kommenden Jahren
weiter anwachsen wird.*
Bei der Ganztagsbetreuung kann festgestellt werden, dass für etwa jedes zweite
Kind ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Ganztagsplatz
vertraglich vereinbart wurde. Dabei hatten 52,3 Prozent der Eltern von Kindern unter
drei Jahren und 50,2 Prozent der Eltern der Kinder von drei bis fünf einen
Ganztagsplatz vertraglich vereinbart.
Die tatsächlichen Wünsche der Eltern auf einen Ganztagsplatz liegen etwas
niedriger. 47,8 Prozent der Eltern von Kindern bis drei Jahre und 45,4 Prozent
der Eltern von Kindern von drei bis fünf Jahren wünschten sich 2018 einen
Ganztagsplatz.*
Der Ausbau der Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege ist gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen.
Der Bund beteiligt sich seit Jahren finanziell am Ausbau: Mit dem
Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ werden in vier Investitionsprogrammen
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ (2008–2013, 2013–2014, 2015–2018 und
2017–2020) insgesamt mehr als 4,4 Mrd. Euro investiert. Die ersten drei
Programme dienten gezielt dem Ausbau von Betreuungsplätzen für unter
dreijährige Kinder, mit dem vierten Investitionsprogramm sollen weitere 100.000
Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt geschaffen
werden. Seit 2015 stellt der Bund den Ländern dauerhaft jährlich im Wege der
Umsatzsteuerverteilung 845 Mio. Euro für Betriebskosten zur Verfügung, in den
Jahren 2017 sowie 2018 wurde dieser Betrag auf 945 Mio. Euro angehoben
(insgesamt 7,1 Mrd. Euro Betriebskostenzuschüsse von 2009 bis 2019).
* Kita Kompakt, Ausgabe 4 2019
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der vertraglich
vereinbarte Betreuungsumfang von Kindern in
Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2018 (bitte nach Bundesländern, Kindern unter drei und ab
drei Jahren, Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufschlüsseln)?
Tabelle 7: Kinder in Tageseinrichtungen zum Stichtag 1. März 2018 nach
Betreuungsumfang, Altersgruppen und Ländern
Land
Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinder im Alter von 3 Jahren biszum Schuleintritt
Kinder in
Tageseinrichtungen
Davon mit einer
vertraglich vereinbarten
Betreuungszeit
in Stunden pro Woche
Kinder in
Tageseinrichtungen
Davon mit einer vertraglich
vereinbarten Betreuungszeit
in Stunden pro Woche
Bis zu
25
Stunden
wöchentlich
Mehr
als 25
bis zu
35
Stunden
wöchentlich
Mehr
als 35
Stunden
wöchentlich
Bis zu
25
Stunden
wöchentlich
Mehr als
25 bis zu
35
Stunden
wöchentlich
Mehr als
35
Stunden
wöchentlich
Anzahl in % Anzahl in %
Baden-Württemberg 79.807 13,5 48,7 37,8 326.953 1,4 71,4 27,2
Bayern 95.064 25,6 38,2 36,3 378.507 21,3 39,2 39,5
Berlin 47.557 6,9 22,4 70,6 112.970 2,0 32,1 65,9
Brandenburg 32.269 1,1 30,6 68,2 72.822 0,9 32,8 66,3
Bremen 4.860 13,6 27,1 59,4 18.978 6,6 50,0 43,4
Hamburg 24.428 30,3 11,4 58,4 52.688 34,0 11,5 54,5
Hessen 46.769 9,3 26,2 64,5 188.961 13,6 29,1 57,3
Mecklenburg-Vorpommern 19.187 0,9 23,3 75,7 48.029 1,2 25,5 73,3
Niedersachsen 53.082 23,2 31,5 45,3 221.776 35,8 29,5 34,7
Nordrhein-Westfalen 94.620 9,9 36,4 53,7 500.763 5,5 42,8 51,7
Rheinland-Pfalz 32.186 6,2 32,1 61,7 119.252 3,6 33,9 62,4
Saarland 6.425 2,8 13,8 83,3 26.281 2,0 41,6 56,5
Sachsen 50.203 3,2 12,9 83,8 132.053 2,2 11,1 86,7
Sachsen-Anhalt 30.516 9,1 9,2 81,7 62.886 5,5 7,7 86,8
Schleswig-Holstein 19.553 17,9 31,9 50,2 82.364 26,6 34,4 39,1
Thüringen 28.776 2,2 3,3 94,6 64.805 1,5 2,8 95,7
Deutschland 665.302 12,6 29,4 58,0 2.410.088 11,4 37,6 51,0
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich
geförderter Kindertagespflege, 2018; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Tabelle 8: Kinder in Tagespflege zum Stichtag 1. März 2018 nach
Betreuungsumfang, Altersgruppen und Ländern (Anteil in Prozent)
Land
Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinder im Alter von 3 Jahren biszum Schuleintritt
Kinder
in
Tagespflege
Davon mit einer vertraglich
vereinbarten Betreuungszeit
in Stunden pro Woche
Kinder
in
Tagespflege
Davon mit einer vertraglich
vereinbarten Betreuungszeit
in Stunden pro Woche
Bis zu
25
Stunden
wöchentlich
Mehr als
25 bis
zu
35
Stunden
wöchentlich
Mehr als
35
Stunden
wöchentlich
Bis zu
25
Stunden
wöchentlich
Mehr als
25 bis
zu
35
Stunden
wöchentlich
Mehr
als 35
Stunden
wöchentlich
Anzahl in % Anzahl in %
Baden-Württemberg 13.948 61,1 24,6 14,3 4.237 88,5 7,6 3,9
Bayern 8.236 41,9 33,8 24,4 2.460 60,1 22,2 17,7
Berlin 4.286 6,1 21,9 72,0 1.676 11,8 34,0 54,2
Brandenburg 3.799 1,0 29,1 69,9 465 4,9 26,9 68,2
Bremen 928 34,2 37,8 28,0 183 40,4 27,3 32,2
Hamburg 2.387 46,6 27,3 26,1 877 63,1 17,2 19,7
Hessen 8.804 39,0 33,6 27,4 1.020 62,8 17,6 19,5
Mecklenburg-Vorpommern 3.808 0,3 20,7 78,9 594 1,5 29,6 68,9
Niedersachsen 15.382 49,6 28,3 22,1 4.627 71,3 16,2 12,5
Nordrhein-Westfalen 45.429 33,8 39,4 26,8 6.381 46,7 28,4 24,9
Rheinland-Pfalz 2.887 50,2 33,7 16,1 864 84,1 9,8 6,0
Saarland 584 50,7 30,8 18,5 142 52,8 35,9 11,3
Sachsen 7.181 1,5 5,0 93,5 394 2,8 9,1 88,1
Sachsen-Anhalt 708 2,3 5,4 92,4 144 5,6 5,6 88,9
Schleswig-Holstein 6.125 46,9 31,4 21,7 1.462 52,4 27,8 19,8
Thüringen 1.130 5,2 8,4 86,4 27 70,4 0,0 29,6
Deutschland 125.622 35,8 30,9 33,3 25.553 57,2 20,6 22,2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich
geförderter Kindertagespflege, 2018; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
10. Welche Dauer betrug der durchschnittliche Zeitraum der Anfahrtszeit von
der elterlichen Wohnung zur Kinderbetreuungseinrichtung bzw.
Kindertagespflege im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach
Bundesländern, Kindern unter drei und ab drei Jahren sowie Wegezeiten
von unter einer Stunde pro Tag, ein bis zwei Stunden pro Tag und drei
und mehr Stunden pro Tag aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen Angaben zur Anfahrtszeit zwischen elterlicher
Wohnung und Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für das Jahr
2018 vor. Diese können der Anlage 2a (Eltern von Kindern unter drei Jahren)
und der Anlage 2b (Eltern von Kindern von drei bis unter sechs Jahren)
entnommen werden. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Daten über 60
Minuten Fahrzeit hinaus liegt nicht vor. Es hat sich mit der Befragung insgesamt
gezeigt, dass der Anteil der Eltern, die einen Anfahrtsweg zur Kinderbetreuung
über eine Stunde haben, in allen Bundesländern sehr gering ist.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an
Fachkräften für die Kinderbetreuung in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Jahren, nach Bundesländern, Kindern unter drei und ab drei
Jahren, Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufschlüsseln)?
12. Wie viele Fachkräfte fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Kinderbetreuung aktuell (bitte nach Bundesländern und
Kindertageseinrichtungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Bedarf an
Fachkräften für die Kindertagesbetreuung in den letzten zehn Jahren und auch
aktuell vor.
Aussagen bzw. Schätzungen zum zukünftigen Bedarf an Fachkräften sind stets
von verschiedenen Annahmen abhängig.
Eine Untersuchung der Prognos AG (Zukunftsszenarien – Fachkräfte in der
Frühen Bildung gewinnen und binden, 2018) kommt zu der Schätzung, dass die
Personallücke in der frühen Bildung bis zum Jahr 2025 bei bis zu 191.000
pädagogischen Fachkräften liegen könnte. Hierbei ist keine Aufschlüsselung nach
Bundesländern und Kindertageseinrichtungen möglich.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Methodik der
Fachkräfteengpassanalyse zur Identifizierung von Mangelberufen durch
die Bundesagentur für Arbeit ausschließlich die aktuelle Situation des
Fachkräftebedarfs nach Ansicht der Fragesteller nicht aber die für die
Zukunft prognostizierte Situation berücksichtigt, und hat die
Bundesregierung vor, dies im Rahmen ihrer Bestrebungen, dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken, zu ändern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fachkräfteengpassanalyse und ihre Methodik werden derzeit von der
Bundesagentur für Arbeit fortentwickelt. Die neue Engpassanalyse soll nach den
derzeitigen Planungen eine breitere Datengrundlage berücksichtigen und
künftig auch vorausschauende Indikatoren abbilden. Nach derzeitigem Stand soll
die neue Engpassanalyse mit einer fortentwickelten Methodik voraussichtlich
erstmals Mitte des nächsten Jahres veröffentlicht werden.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich der Mangel an
qualifiziertem Personal auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel in den
Kinderbetreuungseinrichtungen auswirkt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Auswirkungen des
Personalmangels in Kindertageseinrichtungen auf den Fachkraft-Kind-
Schlüssel vor. Die Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik weisen auf
eine insgesamt positive Entwicklung des Personalschlüssels auf Bundesebene in
den letzten Jahren hin.
15. Wie viele männliche Fachkräfte gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Kinderbetreuung (bitte nach Bundesländern, Kindern
unter drei und ab drei Jahren, Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
aufschlüsseln)?
Das Personal in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kann nicht
differenziert nach verschiedenen Altersgruppen der Kinder ausgewiesen
werden, da die Fachkräfte meist nicht nur für Kinder im Krippenalter oder im
Kindergartenalter zuständig sind, sondern für beide Altersgruppen.
Die Anzahl sowie der Anteil der männlichen Fachkräfte an allen Fachkräften
können nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Tabelle 9: Anzahl der Männer und ihr Anteil am gesamten Pädagogischen,
Leitungs- und Verwaltungspersonal in Kindertageseinrichtungen zum Stichtag
1. März 2018 nach Ländern
Land Anzahl Anteil
Baden-Württemberg 4.631 5,0
Bayern 4.557 4,6
Berlin 3.484 11,2
Brandenburg 1.690 8,0
Bremen 478 9,6
Hamburg 1.851 11,8
Hessen 4.102 8,1
Mecklenburg-Vorpommern 801 6,3
Niedersachsen 3.403 6,0
Nordrhein-Westfalen 5.750 5,0
Rheinland-Pfalz 1.646 5,2
Saarland 336 5,1
Sachsen 2.795 8,0
Sachsen-Anhalt 1.056 5,6
Schleswig-Holstein 1.746 8,6
Thüringen 792 5,2
Deutschland 39.118 6,2
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018; Berechnungen der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Tabelle 10: Anzahl der Männer und ihr Anteil in der Kindertagespflege zum
Stichtag 1. März 2018
Land Anzahl Anteil
Baden-Württemberg 181 2,8
Bayern 86 2,5
Berlin 112 6,9
Brandenburg 64 6,1
Bremen 14 4,7
Hamburg 42 4,6
Hessen 82 2,9
Mecklenburg-Vorpommern 37 3,4
Niedersachsen 236 3,9
Nordrhein-Westfalen 567 3,9
Rheinland-Pfalz 44 2,9
Saarland 10 4,2
Sachsen 118 6,9
Sachsen-Anhalt 11 5,8
Land Anzahl Anteil
Schleswig-Holstein 63 3,7
Thüringen 4 1,3
Deutschland 1.671 3,8
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018; Berechnungen der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittsalter
des Personals in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2018 (bitte nach
Bundesländern, Kindern unter drei und ab drei Jahren,
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufschlüsseln)?
Das Durchschnittsalter des Personals in Kindertageseinrichtungen kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hinsichtlich der Differenzierung
des Personals nach Altersgruppen der Kinder wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen. Für die Kindertagespflege liegen keine entsprechenden
Informationen vor.
Tabelle 11: Durchschnittliches Alter des Personals in Kindertageseinrichtungen
zum Stichtag 1. März 2018 nach Ländern
Land Durchschnittsalter
Baden-Württemberg 40
Bayern 38,9
Berlin 41,4
Brandenburg 43,4
Bremen 41,1
Hamburg 39,6
Hessen 40,9
Mecklenburg-Vorpommern 43,8
Niedersachsen 41,1
Nordrhein-Westfalen 40,9
Rheinland-Pfalz 41,2
Saarland 40,2
Sachsen 43,2
Sachsen-Anhalt 44,1
Schleswig-Holstein 41,5
Thüringen 43,1
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018
17. Wie viele in der Kinderbetreuung pädagogisch tätige Personen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Alter von 60 Jahren und älter (bitte
nach Bundesländern, Kindern unter drei und ab drei Jahren,
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Differenzierung des Personals nach Altersgruppen der Kinder
wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Die Anzahl des Pädagogischen,
Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie der Kindertagespflegepersonen im
Alter von 60 Jahren und älter kann nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Tabelle 12: Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie
Kindertagespflegepersonen im Alter von 60 Jahren und älter zum Stichtag 1. März
2018 nach Ländern (Anzahl)
Land
Kindertageseinrichtungen
Kindertagespflege
Baden-Württemberg 5.580 965
Bayern 5.481 406
Berlin 2.019 321
Brandenburg 1.935 133
Bremen 396 38
Hamburg 990 145
Hessen 3.386 383
Mecklenburg-Vorpommern 1.366 149
Niedersachsen 3.749 809
Nordrhein-Westfalen 7.942 1.565
Rheinland-Pfalz 2.064 231
Saarland 443 32
Sachsen 3.196 132
Sachsen-Anhalt 2.081 17
Schleswig-Holstein 1.277 161
Thüringen 1.449 39
Deutschland 43.354 5.526
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018
Drucksache 19/14085 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Drucksache 19/14085 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14085 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2a
Anlage 2b
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ISSN 0722-8333]