BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Visaerteilungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.11.2019

Aktualisiert

17.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1370702.10.2019

Visaerteilungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 erhöhte sich die Gesamtzahl der erteilten Visa von 2,1 Millionen im Jahr 2016 auf 2,2 Millionen. Zugleich hat Deutschland 2017 deutlich mehr Menschen ein Visum verwehrt als in den Jahren zuvor. Lag die Ablehnungsquote 2015 noch bei 6,1 und 2016 bei 6,7 Prozent, erhöhte sie sich 2017 auf 8,5 Prozent im Allgemeinen, bei nationalen Visa stieg die Ablehnungsquote sogar von 10,6 auf 13,55 Prozent im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/2035, Frage 1).

Wie aus Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksachen 18/11588 und 19/2035).

Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visumanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2016 weltweit 6,71 Prozent betrug, lag sie zum Beispiel in Afghanistan bei 28,4 Prozent (Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 1). In der Gesamt-Türkei betrug sie 7,1 Prozent, in Ankara 9,4 Prozent. Insbesondere in den subsaharischen afrikanischen Ländern sind die Ablehnungsquoten sehr hoch (z. B. Guinea: 48,8 Prozent, ebd.).

Die höchsten Ablehnungsquoten gab es auch 2017 in afrikanischen Ländern und Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen. So wurden knapp 46 Prozent der Anträge in Guinea, 43 Prozent in Nigeria und 40 Prozent in Angola negativ beschieden. Abgelehnt wurden auch gut ein Viertel (28 Prozent) der Visaanträge in Afghanistan und knapp 36 Prozent im Irak (Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 1).

In diesen Quoten sind allerdings Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher Anforderungen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht für eine Ablehnung eines Besuchsvisums nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und/oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen.

Die Fraktion DIE LINKE. hat in der Vergangenheit mehrfach zu lange Wartezeiten im Visumverfahren und den Einsatz externer Dienstleister (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/10022, 17/12476, 18/11588 und 19/2035) sowie die Prüfungen durch die EU-Kommission thematisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/57). Die Bundesregierung will langen Wartezeiten vor allem durch den Einsatz externer Dienstleister begegnen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221, 18/57, 18/11588 und 19/2035), doch diese Teilprivatisierung des Verfahrens ist für die Reisenden mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden und darf nach dem EU-Visakodex eigentlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Der Visakodex verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ein kundenfreundliches und qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot im Visumverfahren zu gewährleisten (Artikel 38 Absatz 1), und zwar unabhängig davon, ob private Dienstleister bei der Antragsannahme eingesetzt werden oder nicht.

Mit Wirkung zum 2. Februar 2020 wurde der Visakodex nach langjährigen Verhandlungen mit der Verordnung (EU) 2019/1155 vom 20. Juni 2019 geändert. Neben zahlreichen Änderungen im Detail sehen die Änderungen unter anderem eine Anhebung der Visagebühren auf 80 Euro und – auf Betreiben des damaligen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière (www.cdu.de/artikel/euplant-visa-hebel-nachtraeglicher-erfolg-fuer-thomas-de-maiziere) – die Einführung eines sogenannten „Visa-Hebels“ vor: Je nachdem, ob Herkunftsländer bei der Rückübernahme abgelehnter Asylsuchender kooperieren oder nicht, kann es Visumserleichterungen bzw. Restriktionen bei der Visumserteilung geben (z. B. höhere Gebühren, langsamere Bearbeitung). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies eine unzulässige Beschränkung der Reisefreiheit im Dienste der Abschiebungspolitik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 beantragten, zurückgezogenen, erteilten bzw. abgelehnten Visa (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 darstellen)?

2

Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach Ländern differenzieren, und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer Abweichung von über 25 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten)?

3

Wie viele Ausnahmevisa wurden 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?

4

Wie viele der im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 erteilten Schengenvisa waren Jahresvisa, 2-Jahresvisa, 3-Jahresvisa, 5-Jahresvisa bzw. insgesamt Jahresvisa bzw. Mehrjahresvisa (bitte nach Ländern differenziert darstellen)?

5

Wie viele Visa wurden im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 nach Artikel 25 Absatz 1 Visakodex mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den 20 wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren)?

6

Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der Visumprüfung bzw. Visumserteilung durch Erlasse oder Anweisungen des Auswärtigen Amts hat es seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2035 gegeben (bitte darstellen)?

7

In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 Veränderungen in Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, in welchen Ländern wurden aus welchen Gründen externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte differenziert beantworten)?

8

Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/2035?

9

In welchen Ländern ist bis dato kein kostenfreies elektronisches Terminbuchungssystem verfügbar (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 8)?

10

In welchen Ländern ist bis dato noch kein kostenpflichtiger externer Dienstleister mit der Terminvergabe beauftragt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 8)?

11

Unter welchen genauen Bedingungen ist in Ländern, in denen es eine Terminvergabe durch kostenpflichtige externe Dienstleister gibt, eine kostenlose Beantragung eines Visums möglich (bitte Ausführungen zu den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen, insbesondere zu den Fragen: Wo muss dann der Antrag gestellt werden, wie sind die Öffnungs- bzw. Wartezeiten und welches Terminvergabesystem gibt es diesbezüglich, oder ist eine direkte Vorsprache möglich usw.)?

12

Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019, differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen-Visa bzw. nationalen Visa (bitte wie in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 antworten)?

13

Wie hoch waren im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 im Visabereich bzw. in den Visastellen die Personalkosten, wie viele MAK (statistisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, und wie viele Fälle pro MAK wurden in den jeweiligen Zeiträumen bearbeitet (bitte auch nach Kontinenten und den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nennen; bitte wie in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 darstellen, aber zusätzlich danach differenzieren, wie viel Personal davon in den jeweiligen Visastellen der Länder bzw. in welchen Abteilungen in Deutschland, etwa für Remonstrations- und Klageverfahren, eingesetzt wurden), und wie werden entsprechende Veränderungen begründet?

14

Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen ablehnende Visumbescheide im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 im Bereich der Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben, und Vergleichswerte des Vorjahres nennen), und in welchem Umfang wurden 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 nach einer Klageerhebung Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden)?

15

Wie viele Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug (bitte differenzieren, auch im Folgenden) wurden im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 erteilt, und wie hoch war dabei jeweils die Ablehnungsquote (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen)?

16

In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig erachtet bzw. bezüglich welcher Länder hat es seit der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 Verbesserungen gegeben (bitte mit kurzer Begründung)?

17

Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass dadurch, dass Wartezeiten bei der Visumsbeantragung nicht mehr systematisch (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 24) und auch Bearbeitungszeiten nicht erfasst werden, aus Sicht der Fragesteller eine (auch parlamentarische) Kontrolle, ob die Auslandsvertretungen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem Visakodex maximal zulässigen Bearbeitungszeiten (vgl. Artikel 23 Visakodex) bzw. der maximal zulässigen Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache (in der Regel längstens zwei Wochen, Artikel 9 Visakodex) nachkommen, zumindest erschwert, wenn nicht gar verhindert wird, und in Bezug auf welche Auslandsvertretungen kam es in den letzten drei Jahren über welche Zeiträume hinweg zu Überschreitungen der nach Artikel 9 bzw. Artikel 23 des Visakodex vorgesehenen Fristen zu maximal zulässigen Warte- bzw. Bearbeitungszeiten, und wie wurde diesen Verstößen jeweils entgegengewirkt (bitte ausführen)?

19

Welche Angaben zu Wartezeiten im Visumsverfahren zu welchen Ländern (vermutlich zumindest zu Ländern mit Terminlisten) kann die Bundesregierung ungeachtet des Umstands machen, dass keine systematische Erfassung von Wartezeiten mehr erfolgt, vor dem Hintergrund, dass ihr zumindest zu den sechs Westbalkanländern umfangreiche und differenzierte Angaben jedenfalls zur Wartezeit zwischen der Terminanfrage und der Antragstellung machen konnte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8229, Antwort zu Frage 8; bitte die Wartezeit in Wochen angeben und nach Ländern und Visakategorien differenzieren), für welche Länder oder Regionen sind derzeit etwa oder sogar über einjährige Wartezeiten feststellbar, und welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser überlangen Wartezeiten plant oder unternimmt die Bundesregierung (bitte ausführen)?

20

Wie viele „verfälschte“ bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa (hilfsweise: Aufenthaltstitel) wurden im Jahr 2017 und 2018 entdeckt (bitte getrennt auch nach Hauptherkunftsländern differenzieren, vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 19)?

21

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer wurden im Jahr 2018 wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels oder Visums durch die Bundespolizei und die beauftragten Behörden der Ländern angezeigt (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele entsprechende Anzeigen gab es durch welche anderen Behörden in 2018 (bitte ebenfalls nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

In welchem Umfang haben a) das Bundeskriminalamt (BKA, b) die Bundespolizei, c) der Bundesnachrichtendienst (BND), d) das Zollkriminalamt (ZKA), e) der Militärischer Abschirmdienst (MAD), f) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), g) die Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie h) die Polizeibehörden der Länder in den Jahren 2017 und 2018 auf das Visainformationssystem (VIS) zugegriffen (Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 22)?

23

In welchem Umfang haben a) das Bundeskriminalamt (BKA, b) die Bundespolizei, c) der Bundesnachrichtendienst (BND), d) das Zollkriminalamt (ZKA), e) der Militärischer Abschirmdienst (MAD), f) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), g) die Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie h) die Polizeibehörden der Länder in den Jahren 2017 und 2018 auf Datensätze (in Bezug auf Personen oder Organisationen) bei insgesamt wie vielen gespeicherten Sachverhalten (Speicheranlässe gemäß § 2 des Visa-Warndateigesetzes (VWDG)) der Visawarndatei zugegriffen (Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 22)?

24

Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019?

25

In welchen Auslandsvertretungen kommt das Terminregistrierungssystem derzeit zum Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/2035), welche weiteren praktischen oder technischen Erfahrungen liegen damit vor (bitte ausführen), kommt es in diesen Ländern insbesondere noch zu Beschwerden wegen sogenannter „Visabüros“, oder konnten diese mit dem Terminregistrierungssystem weitgehend zurückgedrängt werden (bitte ausführen)?

26

Wie viele Terminregistrierungen gab es zuletzt in Ländern mit einem Terminregistrierungssystem (Terminlisten; bitte nach Ländern/ Auslandsvertretungen auflisten), wie viele Termine im Jahr können dort jeweils jährlich bearbeitet werden, und welcher zusätzliche Personalbedarf wird diesbezüglich gesehen (bitte ebenfalls nach Auslandsvertretungen auflisten)?

27

Bezüglich welcher Auslandsvertretungen gibt es derzeit Beschwerden wegen sogenannter „Visabüros“ oder Hinweise auf mögliche Korruption oder Mängel bei der Visavergaben, bezüglich welcher Auslandsvertretungen konnten in den letzten fünf Jahre entsprechende Mängel und Probleme auf welche Weise behoben werden (bitte darstellen)?

28

Bezüglich welcher Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung derzeit Probleme wegen langer Warte- und/oder Bearbeitungszeiten, was sind die Gründe hierfür, und welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme wurden jeweils ergriffen oder sind geplant (bitte darstellen)?

29

Welche wesentlichen Änderungen folgen aus Sicht der Bundesregierung aus der zum 2. Februar 2020 wirksam werdenden Änderung des EU-Visakodex, inwieweit gibt es diesbezüglich rechtlichen oder praktischen Änderungsbedarf, und welche Schwierigkeiten für die praktische oder technische Umsetzung sieht die Bundesregierung gegebenenfalls (bitte so detailliert wie möglich darstellen)?

Berlin, den 13. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen