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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bagatellsteuern (Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8488)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1371002.10.2019

Bagatellsteuern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8488)

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Franziska Gminder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Einnahmen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den folgenden Steuern in Euro seit Einführung der jeweiligen Steuer bis heute

a) Feuerschutzsteuer,

b) Gaststättenerlaubnissteuer,

c) Hundesteuer,

d) Jagdsteuer,

e) Spielbankabgabe,

f) Vergnügungssteuer,

g) Zweitwohnsitzsteuer,

h) Schaumweinsteuer,

i) Schankerlaubnissteuer,

j) Spielautomatensteuer und

k) Spielvergnügungssteuer

(bitte nach Jahren tabellarisch aufschlüsseln und jeweils benennen, ob es sich um eine Gemeindesteuer, Landessteuer oder Bundessteuer handelt)?

2

Welcher Verwaltungsaufstand liegt beim Einzug der in der Frage 1, Buchstaben a bis k, genannten Steuern zugrunde (bitte die Kosten des Aufwands nennen)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die in den Buchstaben a bis k der Frage 1 genannten Steuern?

4

Gibt es seitens der Bundesregierung Konzepte, die in Frage 1, Buchstaben a bis k, genannten Steuern abzuschaffen?

5

Warum wurden beispielsweise die Getränkesteuer, Leuchtmittelsteuer, Teesteuer, Zuckersteuer und Zündwarensteuer abgeschafft (bitte tabellarisch nach Jahr der Abschaffung sortieren und die Gründe der Abschaffung benennen)?

Berlin, den 12. September 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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