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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Feiertagsfahrverbote für Lkws

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

01.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1423618.10.2019

Feiertagsfahrverbote für Lkws

der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Feiertagsfahrverbot im Paragraph 30 geregelt. Bislang gibt es für bundesuneinheitliche Feiertage drei regionale Lkw-Fahrverbote. Aufgrund des Beschlusses der Landtage von Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzustufen, wird ein weiteres regionales Lkw-Fahrverbot zu erwarten sein.

Für den Güterverkehr bedeuten die regionalen Fahrverbote aus Sicht der Fragesteller eine Erschwernis, insbesondere hinsichtlich der Lieferkette sowie eine Erhöhung der Kosten. Für die Fahrer selbst bedeuten die regionalen Fahrverbote, dass diese mehr Zeit auf Parkplätzen verbringen als unbedingt notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist vonseiten der Bundesregierung eine Novelle des Paragraphen 30 Absatz 3 geplant, um somit die Möglichkeit einzuräumen, keine regionalen Fahrverbote bei bundesuneinheitlichen Feiertagen anzuordnen?

2

Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftlichen Kosten, welche durch die Verzögerung in der Lieferkette den Unternehmen entstehen?

3

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Vereinheitlichung von Feiertagen und Fahrverboten auf Bundesebene?

Ist hier aus Sicht der Bundesregierung nicht mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung und der Arbeitsbedingungen bei den Fahrern zu rechnen?

4

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Lkw-Stellplätze an Bundesfernstraßen in den Ländern und den angrenzenden Ländern, welche von regionalen Lkw-Fahrverboten betroffen sind, ausreichend?

5

Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Führen eines Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den einzelnen regionalen Feiertagen in den betreffenden Bundesländern erteilt (bitte detailliert nach Feiertagen und Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Nach welchen Kriterien beurteilt der Verordnungsgeber, in Bezug auf das Lkw-Fahrverbot, die Schutzwürdigkeit eines Feiertags?

Berlin, den 9. Oktober 2019

Christian Lindner und Fraktion

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