[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Katharina Willkomm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/14314 –
Abschiebung von Kontaktpersonen des Anis Amri
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Februar 2017 wurde mit B. B. A. eine enge Kontaktperson des
Attentäters auf den Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, nach zwei Vernehmungen
durch das Bundeskriminalamt abgeschoben und an tunesische Behörden
übergeben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch Beschuldigter im
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts bezüglich des Terroranschlags war. Die
Abschiebung wurde schon früh durch die Leitungsebene des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat unterstützt (vgl.
www.morgenpost.de/berlin/ar
ticle216507363/Amris-Freund-stellte-IS-Hinrichtungen-nach.html). Die
Abschiebung einer weiteren Kontaktperson von Anis Amri, Karim H., wurde
ebenfalls aktiv durch die Bundesregierung vorangetrieben: „Eine BAMF-
Mitarbeiterin hatte am 14. Februar 2017 das Bundeskriminalamt eilig um
Informationen zu Montasser gebeten. Sie schrieb, Bundeskanzlerin Angela
Merkel wolle am Rande eines Treffens mit Vertretern Tunesiens diesen und andere
Abschiebefälle ansprechen“ (s.
www.sueddeutsche.de/politik/terrorismus-absc
hiebung-anis-amri-1.4599213).
Aus Sicht der Fragesteller besteht weiterhin Klärungsbedarf, ob die Rolle und
eine mögliche Einbindung, Beteiligung und Unterstützungsleistung B. B. A.
zum Anschlag des 19. Dezember 2016 durch die Ermittlungsbehörden in
ausreichendem Maße ermittelt wurde. Es ist daher geboten, den grundsätzlichen
Umgang der Bundesregierung sowie den ihr nachgeordneten Behörden mit
Kontaktpersonen des Anis Amri zu prüfen. Als Kontaktpersonen des Anis
Amri im Sinne dieser Anfrage sind die auf der im Rahmen des 1.
Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode konsentierten Liste vermerkten
Personen („123er-Liste“) zu werten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Sofern in den nachfolgenden Antworten auf einzelne Personen Bezug
genommen wird, erfolgt deren namentliche Nennung zum Schutz ihrer
Persönlichkeitsrechte lediglich in abgekürzter Form.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15327
19. Wahlperiode 20.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 19. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Gab es eine allgemeine Maßgabe nach dem 19. Dezember 2016,
Abschiebungen von Kontaktpersonen von Anis Amri beschleunigt durchzuführen
bzw. von Seiten der Bundesregierung aktiv zu unterstützen?
a) Falls ja, durch welche Stelle wurde diese Maßgabe angeordnet, und
welche Personen waren in die Entscheidungsfindung involviert?
b) Aus welchen Gründen wurde eine solche Maßgabe angeordnet?
Die Fragen 1 bis 1b werden im Zusammenhang beantwortet.
Einem Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) folgend wurde für den Zuständigkeitsbereich des Bundes festgehalten,
bei ausländischen Gefährdern durch den Generalbundesanwalt (GBA) und
andere Staatsanwaltschaften künftig frühzeitiger anzuregen, dass begleitend
geprüft wird, ob die Aussicht besteht, den Tatverdacht gegen diese Person so weit
zu erhärten, dass ein Haftbefehl erfolgreich beantragt werden könnte. Kommt
die jeweilige Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass diese Aussicht absehbar
nicht besteht, soll die Staatsanwaltschaft gebeten werden, in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden, ob sie die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs
zugunsten einer prioritären Abschiebung des Ausländers zurückstellt und die im
Strafverfahren bislang gewonnenen Erkenntnisse an die zuständige
Ausländerbehörde weitergibt. Dies entspricht der Praxis des GBA.
Die Umsetzung der Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes wurde
durch das BMI am 11. Januar 2017 an das Bundeskriminalamt (BKA)
kommuniziert und in der nächsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Statusrechtliche
Begleitmaßnahmen (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ) durch die teilnehmenden Vertreter des BMI angesprochen. Die Länder
wurden in diesem Zusammenhang um Prüfung gebeten, ob sie eine ähnliche
Vorgehensweise in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich anwenden wollen.
2. Welche der Kontaktpersonen von Anis Amri sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Stand zum 1. September 2019 aus der
Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden?
In welchen Fällen waren Bundesbehörden in die Abschiebung
eingebunden (bitte aufschlüsseln nach Personen, beteiligten Behörden und
Abschiebedatum aufschlüsseln)?
Mit Stand zum 1. September 2019 wurden 15 Personen, die auf der von den
Fragestellern in Bezug genommenen Liste aufgeführt sind, abgeschoben.
Zuständig für Abschiebungen sind die jeweiligen Landesbehörden. Soweit im
Einzelfall erforderlich, begleitet die Bundespolizei (BPOL) Abschiebungen auf
dem Luftweg, so dass die BPOL als grundsätzlich beteiligte Bundesbehörde im
Sinne der Anfrage zu verstehen ist.
Andere Bundesbehörden waren allenfalls insofern beteiligt, als sie an etwaigen
Erörterungen in der AG Status teilgenommen haben.
Im Einzelnen:
Kontaktperson Abschiebungsdatum Beteiligte Behörden
(im Rahmen der AG Status)
B.B.A. 01.02.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
H.S. 15.05.2014 BPOL
I.A. 12.06.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
K.A. 22.02.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
C.D.M. 10.05.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
S.S. 01.02.2016 BPOL
Kontaktperson Abschiebungsdatum Beteiligte Behörden
(im Rahmen der AG Status)
M.L. 16.08.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
A.A. 08.11.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
M.A.D. 27.06.2018 BAMF, BKA, BfV, BPOL
K.D. 20.09.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL
E.F. 26.08.2019 BAMF, BKA, BfV, BPOL
A.H. 10.04.2019 BAMF, BKA, BfV, BPOL
A.B. 23.04.2017 BPOL
H.H. 08.11.2017 BPOL
M.K. 28.02.2018 BAMF, BKA, BfV, BPOL
Die Person Y.M., die sich ebenfalls auf der von den Fragestellern angeführten
Liste befindet, wurde nicht abgeschoben. Sie reiste im bezüglichen Zeitraum
freiwillig aus.
3. Welche der abgeschobenen Kontaktpersonen wurden zu welchem
Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis als Zeuge oder Beschuldigter von
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner
Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 durch Bundesbehörden
vernommen?
Weshalb wurde ggf. auf solche Vernehmungen verzichtet (bitte
aufgeschlüsselt nach Kontaktpersonen beantworten)?
Im Rahmen der Ermittlungen zum Anschlagsgeschehen vom 19. Dezember
2016 wurden die nachstehenden abgeschobenen Personen zu den aufgeführten
Zeiten vernommen. Dabei hatte lediglich die Person B.B.A. den Status eines
Beschuldigten.
Im Einzelnen:
Kontaktperson Zeitpunkt der
Vernehmung(en)
Ergebnis/Begründung
B.B.A. 03.01.2017
19.01.2017
Aussage
H.S. 08.07.2017
26.07.2017
Vernehmung wurde ohne Einbindung deutscher Behörden
durch tunesische Sicherheitsbehörden durchgeführt. Eine
Übermittlung der Ergebnisse fand im Rahmen eines
Rechtshilfeersuchens statt.
I.A. 12.04.2017 Aussage
K.A. 03.01.2017
17.01.2017
18.01.2017
Aussage
C.D.M. 26.01.2017 Aussage
S.S. Keine Vernehmung Person wurde bereits am 04.02.2016 zurückgewiesen, insofern
erschien Vernehmung nicht Zielführend.
M.L. Keine Vernehmung Im Ergebnis der Ermittlungen zu der Person erschien eine
Vernehmung nicht zielführend.
A.A. 21.12.2016 Aussage
M.A.D. 17.03.2017 Aussage
K.D. 28.12.2016
06.01.2017
08.02.2017
23.02.2017
Aussage
Kontaktperson Zeitpunkt der
Vernehmung(en)
Ergebnis/Begründung
E.F. Keine Vernehmung Befand sich vom 16.01.2015 bis zum 26.08.2019 in Haft;
insofern erschien eine Vernehmung nicht zielführend.
A.H. 16.01.2017
15.02.2017
Aussage
A.B. Keine Vernehmung Person war nicht aussagebereit
H.H. 20.10.2017 Aussage
M.K. Keine Vernehmung Im Ergebnis der Ermittlungen zu der Person erschien eine
Vernehmung nicht zielführend.
Die durchgeführten Vernehmungen und sonstigen Ermittlungen erbrachten
keine Hinweise auf eine Einbindung der vernommenen Personen in AMRIs
Tatplanung und -ausführung.
4. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des
Bundeskanzleramts die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri
thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Bundeskanzleramts durch
welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
5. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Abschiebung von
Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Ministeriums durch
welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
6. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Abschiebung von
Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Ministeriums durch
welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
7. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Auswärtigen
Amtes die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri
thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Ministeriums durch
welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
8. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des
Bundeskriminalamts die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri
thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche
Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
9. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung von Kontaktpersonen von
Anis Amri thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche
Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
10. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesamtes
für Verfassungsschutz die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis
Amri thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche
Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
11. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des
Bundesnachrichtendienstes die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri
thematisiert?
In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche
Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der
Leitungsebene aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Fragesteller begehren Auskunft zu sämtlichen etwaigen internen
Besprechungen oder Gremiensitzungen in verschiedenen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung, in denen die Abschiebungen von Kontaktpersonen des Anis
Amri thematisiert wurden.
Die Bundesregierung weist erneut daraufhin, dass für Abschiebungen primär
die Länder zuständig sind und nicht einzelne Ressorts oder
Geschäftsbereichsbehörden des Bundes.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich das
parlamentarische Frage- und Auskunftsrecht des Bundestages gegenüber der
Bundesregierung auf Umstände, die nach der im Grundgesetz oder im
einfachen Gesetz geregelten Zuständigkeit auch in den Verantwortungsbereich des
Bundes fällt (BVerfGE 139, 194, 227).
Zudem dienen o. g. Besprechungen in Bundesressorts und
Geschäftsbereichsbehörden häufig der internen Meinungsbildung und der Vorbereitung der
Entscheidung der Exekutive. Aufzeichnungen solcher Besprechungen finden
häufig nicht statt. Es ist weder rechtlich noch inhaltlich geboten, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen oder
Termine) zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder
zu pflegen.
Sofern jedoch entsprechende interne Erörterungen im Vorfeld von geplanten
Gesprächskontakten zu ausländischen Stellen erfolgten, mündeten sie in der
Regel in einer schriftlichen Gesprächsvorbereitung. Insofern wird auf die
Antwort zu den Fragen 13, 14 und 18 verwiesen.
Sofern entsprechende Erörterungen zu Abschiebungen von Kontaktpersonen im
Rahmen der dafür zuständigen AG Status stattfanden, wird auf die Antwort zu
Frage 12 verwiesen.
12. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 in Arbeitsgruppensitzungen des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri
thematisiert (bitte nach Monaten/Jahren aufschlüsseln)?
Im Zeitraum 19. Dezember 2016 bis 1. September 2019 wurden in insgesamt
132 Fällen die Abschiebungen von Personen, die auf der von den Fragestellern
in Bezug genommenen Liste aufgeführt sind, in Arbeitsgruppen des GTAZ
thematisiert. Eine Thematisierung erfolgte in den Arbeitsgruppen Statusrechtliche
Begleitmaßnahmen, Operativer Informationsaustausch, Tägliche Lage und
Risikomanagement.
Im Einzelnen:
Jahr Monat AnzahlThematisierungen
2016 Dezember 0
2017
Januar 9
Februar 1
März 7
April 11
Mai 10
Juni 9
Juli 9
August 5
September 7
Oktober 8
November 4
Dezember 5
2018
Januar Keine Sitzung
Februar 2
März 7
April 1
Mai 2
Juni 3
Juli 1
August 0
September 2
Oktober 1
November 3
Dezember 5
2019
Januar 1
Februar 0
März 4
April 4
Mai 2
Juni 2
Juli 2
August 3
September 2
Eine Beteiligung durch die Leitungsebene des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) an Sitzungen der AG Status erfolgte in den Jahren 2017
bis 2019 insgesamt sechs Mal, wobei die Leitungsvertreter und -vertreterinnen
in den Sitzungen keine aktive Rolle zu Einzelfällen übernahmen.
13. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. bei
sonstigen bilateralen Kontakten von Mitgliedern der Bundesregierung die
Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte
nach Datum und Anlass aufschlüsseln)?
Mitglieder der Bundesregierung haben in dem betreffenden Zeitraum bei
Auslandsreisen und sonstigen bilateralen Kontakten verschiedene Gespräche
geführt, bei denen bei Gelegenheit auch die Abschiebung von Kontaktpersonen
von Anis Amri thematisiert wurde. Gegebenenfalls wurden auch Listen mit
Personennamen übergeben. Auch darüber hinaus standen sie in regelmäßiger,
auch telefonischer Korrespondenz mit den zuständigen Gesprächspartnern.
Diese Gespräche werden jedoch nicht einzeln erfasst, sodass eine lückenlose
Auflistung nach Einzelterminen nicht gewährleistet werden kann. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten – einschließlich
Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben
erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener
Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig. Es ist auch nicht mehr nachvollziehbar, ob im Rahmen
der nachfolgend genannten Gespräche eine Abschiebung von Kontaktpersonen
von Anis Amri tatsächlich auch thematisiert wurde.
Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 fanden
folgende Gesprächskontakte statt, zu denen interne Vorbereitungen der Hausleitung
im Sinne der Anfrage erstellt wurden:
Datum Gespräch zwischen
14.02.2017 BM Dr. de Maizière mit dem Innenminister der
Republik Tunesien Herrn Majdoub in Berlin
15.02.2017 BM Dr. de Maizière mit dem Premierminister
der Republik Tunesien Herrn Chahed in Berlin
13.11.2017 BM Dr. de Maizière mit dem Innenminister der
Republik Tunesien Herrn Brahim in Bern
22.01.2018 BM Dr. de Maizière mit dem Innenminister der
Republik Tunesien Herrn Brahim in Berlin
Auch zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche wie auch der
Korrespondenz der Bundesregierung mit Vertretern ausländischer Regierungen macht
die Bundesregierung keine Angaben. Es handelt sich um Akte der
Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf
hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme
gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt –
dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die
Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher
Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf
persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen
Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und
Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich.
14. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundeskriminalamts bzw. bei
sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die Abschiebung von
Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und Anlass
aufschlüsseln)?
Das BKA hat grundsätzlich keine Zuständigkeit für die Abschiebung von
Personen aus der Bundesrepublik. Kontakte des BKA zu ausländischen Stellen im
Sinne der Anfrage finden lediglich anlassbezogen statt.
Im Januar 2017 erfolgte ein telefonischer Kontakt des BKA mit tunesischen
Stellen. Im Rahmen einer Dienstreise nach Marokko im Februar/März 2017
kam es zu Gesprächskontakten zwischen Vertretern des BKA und
marokkanischen Stellen.
15. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die
Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte
nach Datum und Anlass aufschlüsseln)
16. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundesamtes für
Verfassungsschutz bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die
Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte
nach Datum und Anlass aufschlüsseln)?
17. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September
2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundesnachrichtendienstes
bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die Abschiebung
von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und
Anlass aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 bis 17 werden zusammenhängend beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Wie oft und wann wurden zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem
1. September 2019 durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete
Behörden Gespräche mit diplomatischen Vertretungen ausländischer
Staaten in Deutschland hinsichtlich der Abschiebung von
Kontaktpersonen von Anis Amri geführt (bitte nach Ministerium/Behörde, Datum und
Anlass aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 fanden
folgende Gesprächskontakte statt, zu denen interne Vorbereitungen der jeweiligen
Hausleitung im Sinne der Anfrage erstellt wurden:
Datum Gespräch zwischen
25.01.2017 Vertreter BMI und Botschafter der
Republik Tunesien
07.02.2017 Vertreter BMI und Botschafter der
Republik Tunesien
Datum Gespräch zwischen
07.07.2017 Vertreter AA und Geschäftsträgerin der
tunesischen Botschaft
05.12.2017 Vertreter BMI und Botschafter der
Republik Tunesien
16.01.2018 Vertreter BMI und Botschafter der
Republik Tunesien
März 2018 Vertreter AA und Generalkonsulat der
Republik Tunesien
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
19. Wie oft und wann wurden zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem
1. September 2019 durch diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland Gespräche mit lokalen Regierungs- bzw.
Behördenvertretern hinsichtlich der Abschiebung von Kontaktpersonen von
Anis Amri geführt (bitte nach Auslandsvertretung, Datum und Anlass
aufschlüsseln)?
Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland stehen ihrem
Auftrag entsprechend in einem fortlaufenden Austausch mit Regierungs- und
Behördenvertretern ihres jeweiligen Gaststaates zu allen die bilateralen
Beziehungen betreffenden Themen. Die einzelnen Gespräche dieses Austausches werden
jedoch nicht einzeln erfasst, sodass eine Auflistung nach Einzelterminen nicht
erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher
Daten – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
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