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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Staatsbürger als Opfer türkischer Luftangriffe im Nordirak

(insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlrichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1435723.10.2019

Deutsche Staatsbürger als Opfer türkischer Luftangriffe im Nordirak

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die türkische Luftwaffe bombardiert regelmäßig Ziele im Nordirak, die als Rückzugsgebiete der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Unter den Opfern der Angriffe befinden sich auch mindestens zwei deutsche Staatsbürger, die sich der kurdischen Guerilla angeschlossen hatten. So wurden Michael Panser am 14. Dezember 2018 und Sarah Handelmann am 7. April 2019 bei türkischen Luftangriffen getötet (https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerillakaempferin-sarah-handelmann-bei-luftangriff-gefallen-12156; https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerillakaempfer-michael-panser-in-suedkurdistan-gefallen-13501). Durch die im Zuge der sogenannten Operation Kralle der türkischen Armee in der Region Xakurke seit Ende Mai 2019 weiter intensivierten Luft- und Artillerieangriffe wurden zudem mehrere Zivilisten getötet oder verwundet sowie zivile Infrastruktur zerstört (www.jungewelt.de/artikel/357999.t%C3%BCrkei-nordirak-ankara-plant-besatzung.html). Die irakische Regierung hat gegenüber Ankara wiederholt gegen diese türkischen Angriffe auf irakisches Territorium protestiert (www.kurdish24.net/en/news/f2e9b0ac-8dc3-42e4-bd04-5e42486cb1cd). Kurdische Oppositionelle, die die Kooperation der kurdischen Regionalregierung im Nordirak mit der Türkei kritisieren, und Journalisten, die über die Folgen der türkischen Luftangriffe berichten, sehen sich Repressalien durch Sicherheitskräfte der Kurdischen Regionalregierung ausgesetzt. So wurden der frühere Peschmerga I. S. M., der der oppositionellen Freiheitsbewegung (Tevgera Azadi) angehört, sowie die beiden Reporter der Nachrichtenagentur Rojnews, Z. H. B. und B. M., von (wessen?) Sicherheitskräften der Kurdischen Regionalregierung verschleppt und werden seit Monaten festgehalten (https://anfdeutsch.com/kurdistan/von-pdk-asayisch-festgenommene-journalisten-verschwunden-13522). Als Mitglied in der Anti-IS-Koalition (IS = Islamischer Staat) bekennt sich die Bundesregierung zur Post-IS-Stabilisierung in den betroffenen Regionen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/terrorismus-kriminalitaet/is-befreite-gebiete-stabilisierung/2151680).

Die türkischen Militäroperationen im Irak gefährden nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Stabilität in dieser fragilen Region. Die Türkei ist einer der größten Abnehmer von deutschen Rüstungsgütern, die teilweise auch in Lizenz in der Türkei produziert werden. Von daher trägt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Mitverantwortung für einen möglichen Einsatz deutscher Waffen durch das NATO-Partnerland bei grenzübergreifenden Militäroperationen im Nordirak (www.dw.com/de/t%C3%BCrkei-bleibt-wichtigster-abnehmer-deutscher-waffen/a-50863836).

Die Bundesregierung unterstützt seit Sommer 2014 die Kurdische Regionalregierung im Nordirak im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) mit einer Ausbildungsmission für die kurdischen Peschmerga-Einheiten sowie Waffen- und Ausrüstungslieferungen. Dazu kommen humanitäre Hilfeleistungen vor allem zur Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete (www.dw.com/de/deutschland-und-die-kurden/a-50760465). Da die Peschmerga nicht nur gegen den IS eingesetzt werden, sondern auch als innere Sicherheitskräfte agieren und infolge ihrer Anbindung an die in der Autonomieregion führenden kurdischen Parteien KDP und PUK auch gegen innerkurdische Konkurrenten eingesetzt wurden, sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ihren mit den Waffenlieferungen und der Ausbildungshilfe verbundenen Verantwortungen nachkommen und auf die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten durch die kurdischen Kräfte achten (www.spiegel.de/politik/deutschland/irak-kurden-miliz-kaempftoffenbar-mit-deutschen-waffen-gegen-jesiden-a-1137481.html).

Ausbildungshilfe leistet die Bundeswehr auch für die Streitkräfte der irakischen Zentralregierung in Bagdad (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeskabinett-verlaengertanti-is-einsatz-107366). Die Fragestellerinnen und Fragesteller stehen dem militärischen Engagement der Bundesregierung im Irak und in der kurdischen Autonomieregion ablehnend gegenüber und sehen darin kein geeignetes Mittel zur Stabilisierung und Demokratisierung der Region. Gleichwohl sind sie der Auffassung, dass sich aus diesem Engagement auch Verpflichtungen der Bundesregierung bezüglich der Achtung von demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards durch die kurdischen und irakischen Partner ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Vorgehen der Türkei im Nordirak in den letzten fünf Jahren?

a) Welche Militäroperationen des türkischen Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann, und wo, und mit wie vielen und welchen Truppeneinheiten, und mit welchem Ziel durchgeführt?

b) Wie viele Angehörige der Arbeiterpartei Kurdistans PKK und ihr nahestehender Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo infolge der türkischen Angriffe im Nordirak getötet oder verwundet, und wie viele PKK-Ziele welcher Art wurden dabei angegriffen oder zerstört?

c) Wie viele türkische Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der türkischen Operationen im Nordirak getötet oder verwundet, und wie viele türkische Militärstützpunkte wurden durch die kurdische Guerilla angegriffen oder zerstört?

d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden wann und wo nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der türkischen Militäroperationen im Nordirak verwundet oder getötet, und welcher Schaden an ziviler Infrastruktur, Dörfern, landwirtschaftlichem Gebiet und Nutztieren entstand dabei?

2

Wie viele und welche deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen genauen Umständen wann und wo im Irak seit 2015 infolge militärischer Operationen der türkischen Armee verwundet oder getötet?

3

Welche Kenntnisse aus welchen Quellen hat die Bundesregierung über die genauen Umstände des Todes der deutschen Staatsbürgerin Sarah Handelmann im Irak, und was unternimmt sie konkret zur Erlangung weiterer diesbezüglicher Erkenntnisse?

4

Welche Kenntnisse aus welchen Quellen hat die Bundesregierung über die genauen Umstände des Todes des deutschen Staatsbürgers Michael Panser im Irak, und was unternimmt sie konkret zur Erlangung weiterer diesbezüglicher Erkenntnisse?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Orte, an denen Michael Panser und Sarah Handelmann beerdigt wurden? Wünschen Angehörige der Getöteten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überführung und Beisetzung in Deutschland, und wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung dabei behilflich?

6

Gab es von Seiten der Generalbundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen Michael Panser und Sarah Handelmann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs – StGB) und gegebenenfalls weiterer Straftatbestände, und wenn ja, seit wann wurden bzw. werden diese Verfahren jeweils geführt?

7

Wurden von Seiten der Generalbundesanwaltschaft bezüglich Michael Panser und Sarah Handelmann Ermittlungsverfahren wegen der Tötung von deutschen Staatsbürgern im Ausland eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

8

Inwieweit, wann, und zu welcher Gelegenheit wurde der Tod von Sarah Handelmann und Michael Panser von Seiten der Bundesregierung thematisiert gegenüber

a) der türkischen Regierung und den türkischen Behörden,

b) der Kurdischen Regionalregierung und den kurdischen Behörden im Nordirak,

c) der irakischen Regierung und den irakischen Behörden?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die türkische Luftwaffe für Angriffe auf vermeintliche PKK-Ziele im Nordirak Zieldaten auch von der Luft- und Satellitenaufklärung der NATO beziehungsweise von einzelnen NATO-Partnern wie den USA bekommt? Inwieweit sind Angehörige der Bundeswehr an der Luft- und Satellitenaufklärung über dem Nordirak beteiligt?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die türkische Armee bei ihren grenzüberschreitenden Operationen im Nordirak Waffen und Rüstungsgüter aus deutscher Lieferung einsetzt?

a) Wenn ja, welche Waffen und Rüstungsgüter aus deutscher Lieferung kommen zum Einsatz?

b) Welche Schlussfolgerungen bezüglich weiterer Rüstungslieferungen an die Türkei zieht die Bundesregierung aus den Militäroperationen der türkischen Armee im Nordirak, und hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Einsatz von Rüstungstechnik aus deutscher Lieferung in diesem Konflikt für möglich?

11

Welche Haltung nimmt die kurdische Regionalregierung im Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Unterstützung der Kurdischen Regionalregierung im Nordirak (vgl. Vorbemerkung) zu den Angriffen der türkischen Armee auf Ziele im Nordirak ein?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung von Peschmerga der Kurdischen Regionalregierung an Operationen der türkischen Armee im Nordirak?

a) Inwieweit kommen auf Seiten der Peschmerga Waffen oder Ausrüstung zum Einsatz, die die kurdischen Streitkräfte im Rahmen des Kampfes gegen den Islamischen Staat (IS) von der Bundeswehr erhalten haben?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus einem Einsatz von Waffen aus Deutschland auf Seiten der Peschmerga bei nicht gegen den IS gerichteten Operationen?

13

Welche Haltung nimmt die irakische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Angriffe der türkischen Armee auf Ziele im Nordirak ein?

14

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die völkerrechtliche Einordnung der türkischen Angriffe auf irakisches Territorium, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

15

Inwieweit, wann, und zu welcher Gelegenheit war das türkische militärische Vorgehen im Irak Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit

a) der türkischen Regierung,

b) der Kurdischen Regionalregierung im Nordirak,

c) der irakischen Regierung?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Ingewahrsamnahme bzw. Inhaftierung des früheren Peschmerga und heutigen Oppositionspolitikers der Freiheitsbewegung Tevgera Azadi, I. S. M.?

a) Wo und unter welchen Umständen wird der Oppositionspolitiker nach Kenntnis der Bundesregierung festgehalten?

b) Was wird ihm nach Kenntnis der Bundesregierung konkret vorgeworfen, und inwieweit erfolgte eine Anklage?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Ingewahrsamnahme bzw. Inhaftierung der Journalisten der Nachrichtenagentur Rojnews, Z. H. B. und B. M., durch Sicherheitskräfte der Kurdischen Regionalregierung im Nordirak?

a) Wo, und unter welchen Umständen werden die beiden Journalisten nach Kenntnis der Bundesregierung festgehalten?

b) Was wird ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret vorgeworfen, und inwieweit erfolgte eine Anklage?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Lage der Pressefreiheit in der Region Kurdistan-Irak?

a) Inwieweit kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Behinderungen und Beeinträchtigungen journalistischer Betätigung durch staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Kräfte?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Inhaftierungen von Journalistinnen und Journalisten in der Region Kurdistan-Irak?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Tötungsdelikten gegen Journalistinnen und Journalisten in der Region Kurdistan-Irak, inwieweit waren staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Kräfte in solche Tötungsdelikte verwickelt, und inwieweit und gegebenenfalls durch wen wurden die Täter ermittelt, gefasst und juristisch belangt (vgl. www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/herkunftslaender/asien-nahost/irq/IRQ-lage-kurdische-gebiete-d.pdf S. 9; www.jungewelt.de/artikel/292038.mord-an-journalisten-im-irak.html)?

d) Inwieweit sind die staatlichen Strukturen in der Region Kurdistan-Irak nach Kenntnis der Bundesregierung willens und in der Lage, die Tätigkeit von Journalistinnen und Journalisten zu schützen sowie die Pressefreiheit zu garantieren?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der generellen Situation oppositioneller Gruppierungen und Persönlichkeiten in der Region Kurdistan-Irak, und inwieweit sind ihr Repressalien durch staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Kräfte bekannt?

Berlin, den 22. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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