Stand der Umsetzung des Programms „Polizei 2020“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits seit einigen Jahren bemühen sich das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Landeskriminalämter um die Modernisierung der Datenhaltung in der deutschen Polizei. Dem BKA kommt dabei in seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgabe als „Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen“ (§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – BKAG) eine besondere Bedeutung zu. In dem vom BKA veröffentlichten, von der Beratungsfirma „Partnerschaft Deutschland“ verfassten „White Paper Polizei 2020“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/polizei-2020-white-paper.pdf?__blob=publicationFile&v=1) wird beschrieben, wie die von der Herbst-Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) 2016 beschlossene Modernisierung und Vereinheitlichung des polizeilichen Informationsmanagements strategisch umgesetzt werden soll. Kern des Programms "Polizei 2020 ist dabei, die zahlreichen beim BKA geführten Zentral- und Verbunddateien in einen großen Datenbestand (data ware house) zu überführen und an die Polizeilichen Fall- und Vorgangsbearbeitungssysteme anzuschließen. Dadurch sollen Mehrfacheingaben und Mehrfachabfragen in unterschiedlichen Datenbanken und Informationssystemen vermieden und zugleich die rechtlichen Beschränkungen beim Datenzugriff durch ein „Rechte- und Rollenkonzept“ umgesetzt werden. Seinen Niederschlag fand das Programm in der Reform des BKAG 2017, das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Für die Umsetzung müssen etwa 81 vom BKA geführte Zentral- und Verbunddateien (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien auf Bundestagsdrucksache 17/14735, Frage 1, Anlage 1) in das neue Informationssystem überführt werden. Auch die im BKA verwirklichten Übergangs- und Zwischenlösungen zur Anlieferung der Daten aus den am polizeilichen Informationsverbund beteiligten Behörden müssen in eine einheitliche Lösung integriert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Funktionsweise des Informationsaustauschs zwischen Polizeibehörden in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 18/8533). Zur Beurteilung der Umsetzbarkeit des ganzen Programms ist schließlich zu fragen, welchen Status die im Programm Polizei 2020 integrierten Projekte Polizeilicher Informations- und Analyseverbund – PIAV – (in Planung seit 2006, in Umsetzung seit 2014), Einführung eines Polizeilichen Informationsmodells, Aufbau eines einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) und eventuell eines einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems (eVBS) derzeit haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim BKA geführt (bitte mit Bezeichnung der Datei bzw. Datenbank, Datum der Errichtungsanordnung, Datum der Errichtung, Rechtsgrundlage im BKAG-alt bzw. BKAG-neu, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Institutionen bzw. Gruppen bzw. Personenzusammenschlüsse aufführen)?
Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt, und wie viele betreffen laufende Strafverfahren, und wie viele abgeschlossene Strafverfahren?
Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu Zwecken der Straftatenverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt (bitte wie zu Frage 1 auflisten)?
Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte wie zu Frage 1 auflisten)?
Wie viele der in der Datei „Innere Sicherheit“ beim BKA gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen zugeordnet?
Wie viele Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten wurden im Jahr 2018 mit Bezug zu den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. gestellt (bitte nach Jahren auflisten)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden im Jahr 2018 Beanstandungen polizeilicher Datenbestände bzw. Datensammlungen, die von Bundesbehörden geführt werden oder an denen Bundesbehörden beteiligt sind, und falls ja, wie viele, und welche (bitte der jeweiligen Datei zuordnen), und wie viele Datensätze mussten infolge dieser Beanstandungen möglicherweise gelöscht werden?
Wie viele und welche personengebundenen Hinweise (PHW) werden im Informationssystem des BKA (Dateien bzw. Datenbanken, Vorgangsbearbeitungssysteme, Fallbearbeitungssysteme) vorgehalten?
Können in allen durch das BKA geführten Dateien bzw. Datenbanken dieselben PHW vergeben werden? Wie erklären sich ggf. voneinander abweichende PHW der einzelnen Erfassungssysteme?
Sind die PHW mit den angeschlossenen Informationssystemen (Dateien bzw. Datenbanken, FBS, VBS, Meldedienste) der Landespolizeibehörden, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt harmonisiert, können also überall nur dieselben PHW vergeben werden?
a) Falls nein, wie viele neben den beim BKA vorgesehenen PHW existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in den anderen genannten Behörden?
b) Wie wird im Rahmen des Programms Polizei 2020 mit den „überschüssigen“ PHW verfahren werden?
Wie weit ist die Umstellung der PHW auf „ermittlungsunterstützende Hinweise“ (EHW, Bundestagsdrucksache 18/13653, Antwort zu Frage 25), die bis Ende 2019 erfolgen soll, mittlerweile gediehen?
a) Welche PHW werden dabei durch welche EHW ersetzt, bzw. welche EHW wird es geben?
b) Wird die Umstellung von PHW auf EHW auch in allen angeschlossenen Informationssystemen nachvollzogen, und falls nein, wie wird sich eine ausbleibende Harmonisierung im Programm Polizei 2020 voraussichtlich auswirken?
c) Wie sind PHW bzw. EHW im Informationsmodell Polizei (IMP) berücksichtigt?
Wie weit ist die Umsetzung des Informationsmodells Polizei beim BKA und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Landespolizeien gediehen?
a) Erfolgt eine Umsetzung bereits in den aktuell vorhandenen und benutzten Datenbanken bzw. Dateien bzw. Informationssystemen, und wenn ja, in welchen?
b) Wird das IMP bei allen laufenden Projekten zur Neugestaltung des Polizeilichen Informationssystems von Bund und Ländern ohne Einschränkungen berücksichtigt?
c) Falls nein, wie werden Abweichungen vom IMP begründet?
Wie ist der aktuelle Sachstand beim Aufbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes?
a) Zu welchen Kriminalitätsbereichen ist PIAV-Operativ mittlerweile einsatzbereit und in der Lage, in vollem Umfang die bislang über die Datenbanken/Falldateien in INPOL-Fall sowie die Meldedienste generierbaren analytischen Erkenntnisse, statistischen Aussagen etc. zu liefern (vgl. Majchrazk/Unbehaun, Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV), in: der kriminalist, 11/2017, S. 31 ff.; zu den einzelnen Kriminalitätsbereichen vgl. Bundestagsdrucksache 18/8533, Antwort zu Frage 11)?
b) Wurden der Sondermeldedienst Waffen-/Sprengstoffkriminalität und die Falldatei Bundeskriminalamt-Waffen vollständig im Mai 2016 durch PIAV-Operativ abgelöst oder werden sie parallel weiterbetrieben, um alle noch nicht in PIAV-Operativ abgebildeten oder abbildbaren Informationen vorhalten zu können?
c) Wie weit ist das Ziel des PIAV, umfassend Tat-Tat-, Tat-Täter- und Täter-Täter-Zusammenhänge durch Datenauswertung erkennen und analysieren zu können im PIAV-Operativ Bereich Waffenkriminalität erreicht worden?
d) Wann ist der Wirkbetrieb für weitere Bereiche und welche Bereiche von PIAV-Operativ vorgesehen?
e) Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, um Phänomenbereichübergreifende Komplexrecherchen in PIAV und seinen Teilsystemen durchführen zu können, und wie ist der Stand der Umsetzung?
f) Wann ist derzeit der Wirkbetrieb von PIAV-Strategisch geplant und vorgesehen?
g) Welche bzw. wie viele Landeskriminalämter können nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar aus ihren eigenen Fallbearbeitungssystemen verbundrelevante Daten für PIAV-Zentral oder PIAV-Operativ freigeben, und welche oder wie viele müssen hierfür eine Schnittstelle nutzen, und welche oder wie viele müssen die Eingaben im PIAV händisch zusätzlich zur Eingabe in den landeseigenen FBS vornehmen?
Ist der Prozess, gemeinsam mit den Ländern Kriterien für die Bewertung der Relevanz einer Information für den PIAV (Verbundrelevanz) zu vereinbaren, mittlerweile abgeschlossen?
Welche Monitoring-, (Peer-)Review- oder Feedback-Verfahren sind vereinbart worden, um eine tatsächlich einheitliche Anwendung der Relevanzkriterien bei den beteiligten Behörden sicherzustellen?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Probleme durch unterschiedliche rechtliche Grundlagen der Datenerfassung und Datenverarbeitung in den polizeilichen Informationssystemen von Bund und Ländern, die allein durch eine gemeinsame IT nicht lösbar sind (vgl. Majchrzak, Stefan/ Unbehaun, Christoph: „Polizeilicher Informations- und Analyseverbund“, in: der kriminalist 11/2017, S. 33)?
Welche konkreten Planungen existieren, bis zu welchem Zeitpunkt INPOL-Fall bzw. der INPOL-Verbund weiter modernisiert werden soll, und ist es richtig, dass INPOL-Fall und der INPOL-Verbund vollständig durch das PIAV-Zentralsystem abgelöst werden sollen (vgl. „White Paper Polizei 2020“, S. 6)?
Welche der in den Fragen 1 bis 4 genannten Verbund- und Zentraldateien sind mittlerweile in ein Verbundsystem nach § 29 Absatz 1 Satz 2 BKAG überführt worden, und in welchem Umfang wurde dabei eine Prüfung der Personendatensätze hinsichtlich der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung vorgenommen?
a) Wie viele Personendatensätze wurden dabei überführt?
b) Wie viele Personendatensätze wurden gelöscht, weil ihre weitere Speicherung im Verbundsystem als nicht mehr erforderlich oder nicht relevant angesehen wurde?
Wie wird derzeit und wie wird im zukünftigen Verbundsystem bei Personendatensätzen verfahren, bei denen die speichernde Stelle eine Löschung vornehmen will, das BKA aber den betroffenen Personendatensatz weiter gespeichert haben will?
Wie wird derzeit in den Verbund- und Zentraldateien der Grundsatz der hypothetischen Datenerhebung berücksichtigt, und
a) wurden hierfür die Errichtungsanordnungen aktualisiert,
b) wie soll dieser im BKAG festgeschriebene Grundsatz im zukünftigen einheitlichen Verbundsystem technisch und ablauforganisatorisch umgesetzt werden?
Wie ist der im § 29 Absatz 6 BKAG vorgesehene automatisierte Abruf von Fahndungsausschreibungen aus dem Verbundsystem durch das Auswärtige Amt und von Ausschreibungen im Schengener Informationssystem durch die Staatsanwaltschaften tatsächlich umgesetzt?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Einführung von MESTA (Datenverarbeitung in der Justiz durch Mehrländer-Staatsanwaltschaft-Automation), und wie ist die Anbindung an PIAV, an die weiter bestehenden Verbunddateien bzw. das zukünftige Verbundsystem nach Umsetzung des Programms Polizei 2020 vorgesehen (https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation)?
Wie wird die Anbindung des zukünftigen Verbundsystems nach Umsetzung des Programms Polizei 2020 an gemeinsame Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten gestaltet sein?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Umsetzung des „einheitlichen Fallbearbeitungssystems“ (vgl. „White Paper Polizei 2020“)?
a) Ist hierfür eine von allen Teilnehmersystemen am Verbundsystem genutzte Anwendung erforderlich und geplant, so dass zukünftig die Notwendigkeit von Schnittstellen entfällt?
b) Wird den Ländern hierfür eine zentral vom BKA erstellte Anwendung zur Verfügung gestellt, und wenn ja, um welche Anwendung oder welches System handelt es sich (auch Planungsstand angeben)?
c) Wie wird die Erstellung einer entsprechenden Anwendung von den Teilnehmern des Verbundsystems gesteuert, und welche Lenkungsgremien existierten dazu?
Hält das BKA bzw. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an dem Ziel fest, ebenfalls ein „einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem“ schaffen zu wollen?
a) Was sind die Vorteile eines eVBS?
b) Welche Priorität hat in der aktuellen Steuerung des Programms Polizei 2020 das Ziel der Schaffung eines eVBS?
Hält die Bundesregierung die Einführung des Projekts Polizei 2020 bis zum Jahr 2020 noch für realistisch, oder schließt sie sich der Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an, die Einführung bis 2020 sei „aus heutiger Sicht kaum zu erwarten“ und es noch „derzeit noch offen“, bis wann die neue IT-Landschaft eingeführt werde (vgl. Tätigkeitsbericht des BfDI für die Jahre 2017 und 2018, S. 77)?