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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zum völkerrechtlichen Status der Westsahara und Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien in Marokko und der Westsahara

Auswirkungen des derzeitigen völkerrechtlichen Status der Westsahara, Resolution des VN-Sicherheitsrats, Thematisierung der Menschen- und Grundrechte, Umgang mit Menschenrechtsaktivisten, gemeinsame Erklärung des EU-Marokko-Gipfels vom 7. März 2010, Fischereiabkommen, Projekte der GTZ und der KfW, Förderung erneuerbarer Energien, Bau von Wind- und Solarkraftwerken in der Westsahara, Wüstenstrom-Projekt DESERTEC, sicherheitspolitische Implikationen, NATO-Strategie, Energiesicherheit

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/132906. 04. 2010

Zum völkerrechtlichen Status der Westsahara und Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien in Marokko und der Westsahara

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Westsahara ist seit 1975 von Marokko besetzt, obwohl der Internationale Gerichtshof bereits im selben Jahr die marokkanischen Ansprüche auf dieses Territorium zurückwies. Die Widerstandsbewegung Frente Polisario erklärte daraufhin mit breiter Zustimmung der Bevölkerung im Jahr 1976 die Gründung der Demokratischen Arabischen Republik Sahara (SADR), die zwischenzeitlich von 80 Staaten und der Afrikanischen Union anerkannt wurde.

Vor den Küsten der Westsahara werden Erdölreserven vermutet, europäische Fischfangflotten sind dort bereits an der Ausbeutung der Fischgründe beteiligt. Bereits 2002 stellte der UN-Rechtsberater Hans Corell die Rechtswidrigkeit der EU-Fischereiabkommen mit Marokko fest. Trotzdem behauptete die Bundesregierung noch im Februar 2010 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/318 zur Westsahara, dass sie wie auch die EU darauf achten würde, einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht vorzugreifen, indem die unveräußerlichen Rechte der Völker der Gebiete ohne Selbstregierung auf ihre natürlichen Ressourcen durch die Abkommen gesichert und garantiert seien (Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/415). Dem widerspricht aber auch der Juristische Dienst des Europaparlaments in einem bis dato vertraulichen Rechtsgutachten, das Ende Februar 2010 öffentlich wurde. Dieser vertritt die Rechtsauffassung, dass der Fischfang im Rahmen eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko, weder in Konsultation mit der sahrauischen Bevölkerung der Westsahara stattfindet, noch die Bevölkerung die Einnahmen aus der Verwertung ihrer eigenen reichen Fischbestände erhält.

Wegen des Status der Westsahara als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung im Sinne des Artikels 73 der UN-Charta sind nach Auffassung des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments die europäischen Fischereiaktivitäten vor der Küste der Westsahara illegal. Der Juristische Dienst des Parlaments empfahl deshalb nachdrücklich, die Fischereiaktivitäten einzustellen, die Wünsche und Interessen der einheimischen sahrauischen Bevölkerung der Westsahara in den Konsultationen zwischen der EU und Marokko zu erörtern und das Abkommen mit Marokko entweder zu erweitern oder auszusetzen.

Seit 1991 führt die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Marokko Programme zur Förderung erneuerbarer Energien in Partnerschaft mit dem staatlichen marokkanischen Energieversoger ONE (Office National de l’Electricité) und privaten Unternehmen durch, die sich auch auf die Westsahara erstrecken. In den Berichten der GTZ kommt der völkerrechtliche Status der Westsahara nicht zur Sprache und wird als Teil Marokkos verstanden. So werden etwa die Städte Dakhla und Laâyoune von der GTZ unter den Gebieten Marokkos genannt, die ein „exzellentes Potential für die Gewinnung von Windenergie“ aufweisen.

Am 8. März 2010 stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, öffentlich finanzielle Förderung für das Wüstenstrom-Projekt DESERTEC in Aussicht. In dem Bundesministerium wurde inzwischen eine „Task Force“ zur Unterstützung des Projekts eingerichtet. Das DESERTEC-Konsortium hat den ehemaligen Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms und heutigen Direktor des Instituts für Klimawandel, Erdsystem und Nachhaltigkeit, Klaus Töpfer, im März 2010 als Berater engagiert und die „Münchener Rück“, einer der führenden Konzerne in dem Konsortium, im Februar 2010 die bisherige EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner als Aufsichtsratsmitglied angeworben. Auch der EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat das von einem mehrheitlich deutschen Konsortium getragene Projekt bereits als „großartige Chance“ bezeichnet und Unterstützung durch die EU signalisiert (Euractiv.de, 13. Juni 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Inwieweit ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung der Vorwurf der Gefährdung der territorialen Integrität Marokkos rechtlich haltbar, wenn sich dieser Vorwurf auf Aktivitäten von Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten hinsichtlich der Westsahara beziehen, also auf ein Gebiet, das völkerrechtlich als Gebiet ohne Selbstregierung gilt und besetzt ist?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten, die sich über die Lage in den sahrauischen Flüchtlingslagern informiert haben, wegen der „Gefährdung der territorialen Integrität Marokkos“ vor einem Militärgericht angeklagt werden, und wertet die Bundesregierung dies als Anzeichen?

3

Inwieweit hält die Bundesregierung die gemeinsame Erklärung beim EU-Marokko-Gipfel angesichts der Tatsache für angemessen, obwohl sie laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/1298 vom 31. März 2010 zum Zeitpunkt der Erstellung und Verabschiedung bereits informiert war, dass sieben Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten – von denen sich gegenwärtig mindestens fünf im Hungerstreik befinden – am 8. Oktober 2009 nach ihrer Einreise aus Algerien verhaftet wurden und seit dem auf ein Verfahren vor einem Militärgericht wegen der „Gefährdung der territorialen Integrität Marokkos“ warten?

4

In welcher Form hat die Bundesregierung den Fall der sieben am 8. Oktober 2009 verhafteten Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten gegenüber der marokkanischen Botschaft thematisiert, und wie waren die marokkanischen Reaktionen hierauf?

5

Welche konkreten Fragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/1298 bezüglich des Themas der Menschen- und Grundrechte, insbesondere in der Westsahara, auf dem Gipfel der EU mit Marokko am 7. März 2010 angesprochen?

6

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Freilassung der sahrauischen Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten, die seit dem 8. Oktober 2009 inhaftiert sind zu erreichen, bzw. welche konkreten Schritte unternimmt sie, um einen baldigen und fairen Prozess vor einem zivilen Gericht zu erreichen?

7

Würde die Bundesregierung im Falle eines Prozesses gegen die seit dem 8. Oktober 2009 Inhaftierten Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobachter entsenden, um sich über die (Nicht-)Rechtmäßigkeit des Prozesses aus erster Hand zu informieren?

8

Inwieweit steht nach Auffassung der Bundesregierung das Ergebnis des in der Vorbemerkung angeführten Rechtsgutachtens des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments, das die diesbezügliche seit 2002 der Bundesregierung bekannte Rechtsauffassung von Hans Corell, UNO-Untergeneralsekretär und Vorsitzender im Büro für Rechtsfragen der UN von März 1994 bis März 2004, bestätigt, im Gegensatz zu der von der Bundesregierung zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/415) geäußerten Position, in ihren bilateralen Beziehungen als auch durch die EU darauf zu achten, einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht vorzugreifen?

9

Sieht die Bundesregierung auch nach der Veröffentlichung des Gutachtens des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments keinen sofortigen Handlungsbedarf hinsichtlich des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass das Abkommen schnellstmöglich ausgesetzt und alle europäischen Fischereiaktivitäten vor der Küste der Westsahara augenblicklich eingestellt werden?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welche weiteren Schritte plant oder erwägt die Bundesregierung in der Frage des Fischereiabkommens auf bilateraler und/oder EU-Ebene?

12

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Fischereiabkommen nicht verlängert wird, wenn es am 27. Februar 2011 ausläuft?

Wenn nein, warum nicht?

13

Sind die Städte Dakhla und Laâyoune aus Sicht der Bundesregierung Teil des Königreiches Marokko wie von der GTZ behauptet oder gehören sie zur Westsahara und damit zu einem Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung im Sinne des Artikels 73 der UN-Charta?

14

Welche Projekte der GTZ und der KfW Bankengruppe sind der Bundesregierung in Marokko bekannt?

15

Hat die Bundesregierung die GTZ bezogen auf ihre Projekte in Marokko darauf hingewiesen, dass die Westsahara nicht Teil des Königreiches Marokko ist und dass die Bundesregierung keine Aktivitäten unterstützt, die einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara vorgreifen?

16

Inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung durch die Zusammenarbeit der GTZ mit dem Marokkanischen Zentrum für Erneuerbare Energien (CDER) im Rahmen ihres TERNA-Programmes (Technical Expertise for Renewable Energy Application) bei gemeinsamen Messungen der Windstärken in Gebieten der Westsahara zur entsprechenden Vorbereitung der Nutzung der Windkraft und des Baus einer Hochspannungs-Stromleitung nach Westeuropa dem völkerrechtlichen Status der Westsahara vorgegriffen?

17

Befürwortet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der GTZ mit CDER und ONE, obwohl diese auch den Bau von Kraftwerken in der Westsahara koordinieren?

18

Widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Zusammenarbeit der GTZ mit CDER und ONE ihrem Ziel, dass es keine Aktivitäten in der Westsahara geben darf, die einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara vorgreifen, wenn durch diese Zusammenarbeit auch den Bau von Kraftwerken in der Westsahara unterstützt und durch die GTZ koordiniert wird?

Wenn nein, warum nicht?

19

Befürwortet die Bundesregierung die Liberalisierung des marokkanischen Energiemarktes?

Wenn ja, warum?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die GTZ auch an der Ausarbeitung eines marokkanischen Gesetztes für erneuerbare Energien und an der Privatisierung des marokkanischen Energiesektors beteiligt war (www2.gtz.de/dokumente/bib/04-0110.pdf)?

21

Wie ist die gegenwärtige Position der Bundesregierung zum DESERTEC-Projekt?

22

Sind bereits Vertreter der DESERTEC Industrial Initiative an die Bundesregierung herangetreten, oder haben bereits Gespräche der Bundesregierung mit Vertreterinnen/Vertretern des DESERTEC-Konsortiums über das Projekt stattgefunden?

Wenn ja, was war der Inhalt dieser Gespräche?

23

Würde eine Subventionierung des DESERTEC-Projektes nach Auffassung der Bundesregierung zu Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien durch kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland gehen?

Wenn nein, warum nicht?

24

Hat die Bundesregierung angesichts der Planungen, Strom aus Nordafrika zu importieren, bereits die sicherheitspolitischen Implikationen eines solchen Stromnetzes geprüft, eine solche Prüfung in Auftrag gegeben oder sind ihr entsprechende Studien bekannt?

25

Herrscht nach Auffassung der Bundesregierung in allen Staaten Nordafrikas einschließlich Mauretaniens, Mali, Niger, Tschad, Sudan und Ägypten die notwendige politische Stabilität, um kontinuierliche Stromlieferungen aus diesen Ländern nach Deutschland zu gewährleisten?

26

Welche Planungen über Europäische Militärmissionen zur Reform des Sicherheitssektors in Mali und Mauretanien sind der Bundesregierung bekannt?

27

Befürwortet die Bundesregierung eine neue NATO-Strategie, welche auch den Aspekt der Energiesicherheit beinhaltet und zum Gegenstand militärischer Planungen macht?

Wenn ja, warum?

28

Befürwortet die Bundesregierung eine neue NATO-Strategie, die Militärmissionen für die Fälle ermöglicht, in denen die Energiezufuhr per Pipelines oder Stromnetze unterbrochen wird?

Würde sie eine solche Strategie mittragen?

29

Würde die Bundesregierung Ausrüstungs- und Ausstattungshilfe an einen Staat leisten oder eine EU-Mission zur Sicherheitssektorreform unterstützen, die in einem Staat stattfindet, in dem Energie für den europäischen Markt gewonnen wird, die entsprechenden Infrastrukturen aber durch interne Konflikte gefährdet sind?

30

Hat die Bundesregierung das DESERTEC-Konsortium bereits darauf hingewiesen, dass sie den Bau von Kraftwerken in der Westsahara ablehnt, um einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht vorzugreifen, oder plant sie entsprechende Schritte?

Wenn nein, warum nicht?

31

Inwieweit sind der Bundesregierung Kritiken bekannt, wonach sich DESERTEC als große „Subventionsruine“ für die beteiligten Großkonzerne erweisen könne?

32

Inwieweit sind der Bundesregierungen Kritiken bekannt, wonach für die Länder, in denen die Solarenergie gewonnen werden soll, die riesigen Wind- und Solarkraftwerke und die in diesen teilweise benötigten chemischen Giftstoffe erhebliche Nachteile, Beschränkungen der nationalen Souveränität und Anlass für Konflikte bringen könnten (www.linksnet.de/de/artikel/24873)?

33

Teilt die Bundesregierung die Vermutung, dass, nachdem der DESERTEC-Geschäftsführer Paul van Son am 16. Februar 2010 erklärte, das erste Projekt von DESERTEC werde voraussichtlich in Marokko realisiert (www.euractiv.de, 17. Februar 2010) und dass die ersten Anlagen in Küstennähe geplant seien (www.euractiv.de, 18. Februar 2010), dass der Bau dieser Anlagen in der Westsahara stattfinden sollen, wie es auch erste schematische Karten des DESERTEC-Konsortiums nahe legen (www.desertec.org/en/concept)?

Würde dies aus Sicht der Bundesregierung ihrem Ziel entgegenstehen, einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht vorzugreifen?

34

War der Bundesregierung die gemeinsame Erklärung des EU-Marokko-Gipfels im März 2010 vor Verabschiedung bekannt, und hat sie an dessen Abfassung mitgewirkt?

35

Wie bewertet die Bundesregierung diese Erklärung im Hinblick auf den Westsahara-Konflikt?

Teilt sie die Auffassung, dass die Europäische Union und Marokko hiermit einen gemeinsamen Standpunkt hinsichtlich des Westsahara-Konfliktes zum Ausdruck brachten?

36

Hat sich die Bundesregierung über die Aktivitäten der Chemischen Fabrik Budenheim KG in Marokko und der Westsahara erkundigt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gelangt?

37

Wenn Frage 36 mit nein beantwortet wird, warum hat sie sich nicht über die Aktivitäten der Chemischen Fabrik Budenheim KG in Marokko und der Westsahara informiert, obwohl diese möglicherweise dem Bestreben der Bundesregierung entgegenstehen, Aktivitäten zu vermeiden, die einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara vorgreifen könnten?

38

In welcher Form ist die Bundesregierung den Hinweisen nachgegangen, wonach Schiffe deutscher Reedereien am Abtransport von Phosphor/ Phosphorsäure aus den besetzten Gebieten beteiligt sind oder waren, und zu welchen Ergebnissen ist sie gelangt?

39

Sieht die Bundesregierung in der gemeinsamen Erklärung anlässlich des EU-Marokko-Gipfels vom 7. März 2010, in der sich beide Parteien ihrer „herausragenden“ Beziehungen und ihrer „volle Unterstützung für die Bemühungen [versicherten] … um eine endgültige, dauerhafte und für beide Seiten akzeptable Lösung“ zu erreichen (Joint statement European Union-Morocco Summit Granada), eine Bestärkung Marokkos, das im Beschluss des UN-Sicherheitsrates 1754 erneut eingeforderte Referendum über die Unabhängigkeit der Westsahara weiter zu blockieren?

40

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Ende April 2010 anstehenden Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Westsahara und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Blockadehaltung Marokkos hinsichtlich eines Referendums scharf verurteilt wird?

Berlin, den 6. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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