[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1532
17. Wahlperiode 27. 04. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Katja Keul,
Omid Nouripour, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1343 –
Ausbildung von Sicherheitskräften der somalischen Übergangsregierung durch
die Europäische Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2009 hat der Rat der EU-Außenminister ein
Krisenmanagementkonzept (CMC) für eine mögliche EU-Mission zur Ausbildung der
somalischen Sicherheitskräfte als Beitrag zur Unterstützung der somalischen
Übergangsregierung (TFG) mit dem Ziel der Stabilisierung des Landes gebilligt.
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ernannte daraufhin
Spanien als die federführende Nation für die weiterführenden Planungen. Am
25. Januar 2010 beschlossen die europäischen Außenminister, eine
entsprechende Militäroperation einzusetzen. Am 15. Februar 2010 folgte der
offizielle Beschluss der EU-Außenminister, die EU Somalia Training Mission
(EUTM-Somalia) zu entsenden. Am 31. März 2010 hat der Rat den Missions-
Beginn zum 7. April 2010 beschlossen. Im Rahmen der Operation sollen 2000
somalische Soldaten inklusive Ausbilder ausgebildet werden. Das
Hauptquartier der EUTM-Somalia soll in Uganda eingerichtet werden, wo bereits
somalische Sicherheitskräfte ausgebildet werden. Darüber hinaus ist die
Einrichtung eines Verbindungsbüros in Nairobi und eine Unterstützungszelle in
Brüssel vorgesehen. Sie soll Teil einer umfassenden Somalia-Politik der EU
sein und sich kohärent in die Zusammenarbeit mit anderen internationalen
Akteuren, insbesondere der Afrikanischen Union (AU), den Vereinten Nationen
und den USA einfügen. Eine besondere Rolle kommt hierbei der Operation
AMISOM der Afrikanischen Union in Somalia zu, die bereits somalische
Sicherheitskräfte ausbildet.
Im Hinblick auf die Umsetzung der EUTM-Somalia:
1. Wann genau beginnt die Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte durch
die EUTM-Somalia in Uganda?
Der Ausbildungsbeginn durch EUTM SOMALIA ist für Anfang Mai 2010
vorgesehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. April 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1532 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viel Personal, aus welchen EU-Mitgliedsländern und aus welchem
Sicherheitsbereich (Militär/Polizei/Gendarmerie) wird für die EUTM-
Somalia bereitgestellt?
Folgende Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind mit militärischem
Personal an EUTM SOMALIA beteiligt: Belgien (6), Deutschland (13), Estland
(3), Finnland (3), Frankreich (26), Griechenland (2), Großbritannien (2), Irland
(5), Italien (18), Malta (3), Portugal (16), Schweden (4), Spanien (35) und
Ungarn (4).
3. In welchem Umfang, mit welcher Art von Personal und Ausrüstung ist
eine deutsche Beteiligung vorgesehen?
Die Bundeswehr beteiligt sich voraussichtlich mit sieben Ausbildern im Bereich
Fernmeldewesen. Darüber hinaus kommen drei Soldaten bei der Ausbildung
von Unteroffizieren zum Einsatz. Drei weitere deutsche Soldaten sollen als
Stabs- und Unterstützungspersonal in Uganda eingesetzt werden. Zur
Ausrüstung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
4. Welche Art von Kosten, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung
für welchen Zeitraum zu übernehmen?
Die gemeinsamen Missionskosten der EU belaufen sich nach Billigung des
Missionshaushalts im ATHENA-Sonderausschuss vom 19. März 2010 auf rund
5 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2010, wovon Deutschland aus dem
Einzelplan 14 rund 1 Mio. Euro leisten wird. Des Weiteren sind einsatzbedingte
Zusatzausgaben in Höhe von rund 300 000 Euro für
Auslandsverwendungszuschläge, Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft eingeplant.
5. Welche Art an Waffen und Munition dürfen die Soldaten der EUTM-
Somalia mit sich führen, und zu welchem Zweck?
Waffen werden von den teilnehmenden Soldatinnen oder Soldaten von EUTM
SOMALIA nur zum Zwecke des Selbstschutzes und gegebenenfalls zu
Ausbildungszwecken getragen. Für das deutsche Kontingent ist die Ausstattung mit
der Pistole P8 (mit jeweils 30 Schuss Kaliber 9×19 mm) vorgesehen. Über die
Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten anderer Mitgliedstaaten mit
Handwaffen und Munition liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
6. Welche Art von somalischen Sicherheitskräften sollen im Rahmen der
EUTM-Somalia ausgebildet werden?
EUTM SOMALIA soll Soldaten der somalischen National Security Force
ausbilden.
7. Welche konkreten Ausbildungsinhalte sollen vermittelt werden, und
inwiefern wird dabei die Trennung von militärischen und polizeilichen Inhalten
gewährleistet?
Es ist vorgesehen, dass EUTM SOMALIA neben der allgemeinen militärischen
Ausbildung ein modulares Spezialtraining mit Schwerpunkt Unteroffizier- und
Offizieranwärterausbildung durchführt. Ausbildungsinhalte werden
insbesondere Minen- und Explosionskörperabwehr, Kampf in bebautem Gelände sowie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1532Sanitäts- und Fernmeldewesen sein. Eine polizeiliche Ausbildung ist nicht
vorgesehen.
8. Welche Inhalte, wie beispielsweise Menschenrechte und das humanitäre
Völkerrecht soll das Trainingsprogramm zu welchen Anteilen enthalten?
Das Trainingsprogramm sieht Ausbildungsinhalte dieser Art im Rahmen der
Unteroffizier- und Offizierausbildung vor. Der Anteil beträgt ca. 5 bis 10
Prozent der Gesamtausbildung. Vorgesehen sind unter anderem die Inhalte
humanitäres Völkerrecht, Rolle und Funktion des Roten Kreuzes und rechtmäßiges
Verhalten bei bewaffneten Auseinandersetzungen. Zudem wird das Thema
Menschenrechte in der Mission über die Ausbilder gemäß Missionsplan eingebracht.
9. Mit welchen Geldmitteln sollen die Gehälter der ausgebildeten
somalischen Soldaten zurück in Mogadischu finanziert werden?
Ist eine Finanzierung über das EU-Instrument der Peace Facility for
Africa geplant, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben zugesagt, die Besoldung der
ausgebildeten somalischen Soldaten zu übernehmen. Eine Besoldung aus Mitteln der
Afrikanischen Friedensfazilität ist nicht vorgesehen.
10. Ist im Rahmen der EUTM-Somalia auch die Ausrüstung der somalischen
Sicherheitskräfte mit Waffen und militärischem Material vorgesehen?
Wenn ja, mit welcher Art von Waffen und Ausrüstung, und zu welchem
Zweck?
Wenn nein, woher erhalten die somalischen Sicherheitskräfte dann ihre
Waffen und Ausrüstung?
Es ist vorgesehen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika den
auszubildenden somalischen Soldaten persönliche Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung
stellen. Die Bewaffnung der somalischen Soldaten mit Waffen des Typs AK 47
soll durch Uganda erfolgen.
11. Hält die Bundesregierung eine Beteiligung des Deutschen Bundestages
nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zur Entsendung deutscher
Sicherheitskräfte für erforderlich?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr an EUTM SOMALIA bedarf
nicht der Zustimmung des Deutschen Bundestages, da es sich bei dieser
nichtexekutiven Ausbildungsmission nicht um einen „Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte“ im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes handelt. Gemäß § 2
Absatz 1 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes liegt ein Einsatz bewaffneter
Streitkräfte vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete
Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete
Unternehmung zu erwarten ist. Dies ist bei der Beteiligung von Soldatinnen oder
Soldaten der Bundeswehr an EUTM SOMALIA nicht der Fall. Es besteht keine
konkrete militärische Gefahrenlage, die eine qualifizierte Erwartung einer
Einbeziehung in bewaffnete Auseinandersetzungen begründen würde. Waffen
werden von den teilnehmenden Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr nur zum
Zwecke des Selbstschutzes und gegebenenfalls zu Ausbildungszwecken
getragen. Die Ausbildung findet überdies außerhalb des späteren Einsatzgebietes der
Drucksache 17/1532 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesomalischen Sicherheitskräfte statt, und die Ausbilder sowie das Stabs- und
Unterstützungspersonal sind in keiner Weise in den späteren Einsatz der
Sicherheitskräfte selbst einbezogen.
12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Deutschen
Bundestag ausreichend an dem Entscheidungsprozess über einen deutschen
Beitrag an der EUTM-Somalia beteiligt hat?
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Beteiligung des
Deutschen Bundestages nach Ansicht der Bundesregierung Genüge
getan?
Der Deutsche Bundestag wurde gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Zeitpunkt über den diesbezüglichen
Rechtsaktentwurf unterrichtet, als für die Bundesregierung eine anstehende
Ratsbefassung hinreichend klar absehbar wurde. Diese Unterrichtung wurde am
15. Februar 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/720 als EuBReg 71/2010 zur
Beratung an die Ausschüsse des Deutschen Bundestages überwiesen. Im Laufe
des Monats März standen diese Unterrichtung und die zwischenzeitlich
eingegangenen EU-Folgedokumente auf den Tagesordnungen des federführenden
Auswärtigen Ausschusses (Behandlung am 24. März 2010 ohne Aussprache
vertagt) sowie der mitberatenden Ausschüsse (jeweils Kenntnisnahme).
Zusätzlich hatte die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben der
Staatssekretäre Dr. Wolf-Ruthart Born und Rüdiger Wolf vom 10. Februar 2010
an die Obleute der Fraktionen im Auswärtigen Ausschuss und im
Verteidigungsausschuss den aktuellen Planungsstand, die Ziele, den voraussichtlichen Ablauf
und die Rahmenbedingungen der Mission erläutert und dabei auch auf die
laufende Prüfung von Art und Umfang einer deutschen Beteiligung an EUTM
SOMALIA hingewiesen.
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit EUTM-Somalia für Frieden und Stabilität
in Somalia:
13. Welchen Mehrwert für den Staatsaufbau Somalias verspricht sich die
Bundesregierung durch die EUTM-Somalia?
Mit dem Dschibuti-Friedensabkommen von August 2008 bietet sich eine
Chance auf eine tragfähige Lösung des seit 1991 andauernden Konflikts in
Somalia unter Einbeziehung aller politischen Kräfte. Aus dem Abkommen ist
die Übergangs-Bundesregierung hervorgegangen, die von der internationalen
Gemeinschaft und insbesondere den Vereinten Nationen unterstützt wird. Der
Aufbau des Sicherheitssektors ist vorrangig für die Perspektive einer
Stabilisierung Somalias, damit die somalische Regierung grundlegende Funktionen
ausüben und ein Mindestmaß an staatlicher Ordnung wiederherstellen kann. Eine
Verbesserung der Sicherheitslage ist Voraussetzung für weitere,
friedensstabilisierende Maßnahmen. Auch eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit ist
ohne Sicherheit nicht möglich.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht der Somalia Monitoring
Group der Vereinten Nationen (VN) vom 10. März 2010?
Die Bundesregierung begrüßt die Arbeit der Überwachungsgruppe und ist der
Auffassung, dass diese ihren Pflichten aus Absatz 3 (j) der VN-
Sicherheitsratsresolution 1853 (2008) mit ihrem Bericht zur Vorlage an den Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen vom 10. März 2010 umfassend nachgekommen ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/153215. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der EUTM-
Somalia vor dem Hintergrund des Berichts der Somalia Monitoring
Group der VN vom 10. März 2010 ein, welcher es für ausgeschlossen
hält, dass die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung auf absehbare
Zeit die Oberhand über die Milizen gewinnen könnten und sie trotz
ausländischer Trainingsprogramme ineffektiv, unorganisiert und auf allen
Ebenen korrupt seien?
Die Bundesregierung beurteilt die Erfolgsaussichten der EUTM vor dem
Hintergrund aller relevanten Umstände und Informationen. Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten der EU, den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union ist sie
davon überzeugt, dass die Ausbildung von Sicherheitskräften ein wirksamer
Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage und zur weiteren Stabilisierung ist.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat zuletzt in Resolution 1910 (2010)
vom 28. Januar 2010 die internationale Gemeinschaft aufgerufen, die
somalische Übergangs-Bundesregierung auch durch Ausbildungsmaßnahmen für
Sicherheitskräfte zu unterstützen. Durch EUTM entsprechen die
Bundesregierung und ihre europäischen Partner diesem Aufruf.
16. Wie will die EU verhindern, dass die Krise nicht durch den möglichen
Verkauf von Waffen durch die ausgebildeten somalischen
Sicherheitskräfte, wie er nach dem Bericht der Somalia Monitoring Group der VN
vom 10. März 2010 üblich ist, verstärkt wird, und inwiefern
berücksichtigt die EU hierbei das VN-Waffenembargo (UNSCR 733 (1992), 1356
(2001) und 1425 (2002)) gegen Somalia, auf die sich die EU in ihrem
Gemeinsamen Standpunkt 2002/960/GASP bezieht?
Die Europäische Union hat gemeinsam mit der Afrikanischen Union und
internationalen Partnern Absprachen getroffen, um die ausgebildeten somalischen
Soldaten nach Rückkehr in funktionierende Befehls- und Kommandostrukturen
einzubinden. Dabei wird der Friedenstruppe der Afrikanischen Union für
Somalia, AMISOM, eine zentrale Rolle zukommen. Damit und durch die nachhaltige
Besoldung soll sichergestellt werden, dass sich die von EUTM SOMALIA
ausgebildeten somalischen Soldaten loyal zur Übergangs-Bundesregierung
verhalten. Im Übrigen wurde EUTM SOMALIA gemäß Absatz 12 der VN-
Sicherheitsratsresolution 1772 (2007) formell gegenüber dem zuständigen
Sanktionsausschuss notifiziert.
17. Welche Vorkehrungen wurden seitens der EU konkret getroffen, damit
sichergestellt ist, dass die ausgebildeten und ausgerüsteten somalischen
Sicherheitskräfte nicht zu Warlords, islamistischen Milizen wie
al- Shabaab, Hizbul Islam oder Piraten überlaufen, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Somalia Monitoring Group der VN in ihrem
jüngsten Bericht davon ausgeht, dass die somalischen Sicherheitskräfte nicht
der somalischen Übergangsregierung, sondern nur einzelnen Mitgliedern
gegenüber loyal seien?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und der EU
ergriffen, so dass – wie in dem Ratsbeschluss vom 25. Januar 2010 und der
Ratsentscheidung vom 15. Februar 2010 (2010/96/GASP) ausgeführt –
sichergestellt ist, dass
– die Ausbildung Teil eines breiteren internationalen Engagements ist,
– ein transparentes Überprüfungsverfahren der Auszubildenden
gewährleistet ist,
Drucksache 17/1532 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– das Monitoring und Mentoring der zurückgekehrten somalischen
Sicherheitskräfte in Mogadischu gewährleistet ist,
– die Finanzierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen und des
Soldes der Soldaten im Speziellen gewährleistet ist und
– die Sicherheitskräfte dauerhaft rechtsstaatlichen Prinzipien und
internationalen Menschenrechtsstandards folgen?
Die Europäische Union folgt mit EUTM SOMALIA der zuletzt in Resolution
1910 (2010) bekräftigten Aufforderung des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen, die somalische Übergangs-Bundesregierung auch durch
Ausbildungsmaßnahmen für somalische Sicherheitskräfte zu unterstützen. Auswahl und
Wiedereingliederung der auszubildenden somalischen Sicherheitskräfte erfolgen in
enger Abstimmung mit der Afrikanischen Friedenstruppe AMISOM und der
somalischen Übergangs-Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
19. Wie genau soll die Bezahlung der somalischen Sicherheitskräfte in
Uganda und zurück in Mogadischu technisch sichergestellt und
überwacht werden?
Es ist vorgesehen, dass die Überweisung und Auszahlung des von den
Vereinigten Staaten von Amerika bereitgestellten Solds über einen privatwirtschaftlichen
Zahlungsmechanismus durchgeführt wird, den internationale Partner Somalias
bereits in der Vergangenheit genutzt haben. Die Auszahlung vor Ort erfolgt
dabei durch Mitarbeiter des Unternehmens PricewaterhouseCoopers in enger
Zusammenarbeit mit der somalischen Übergangs-Bundesregierung.
20. Wer soll das Monitoring und Mentoring der Sicherheitskräfte, die nach
Mogadischu zurückgekehrt sind, durchführen?
Wo und wie soll dies mit welchem Personal geschehen?
Es ist vorgesehen, dass die Überwachung und Anleitung der somalischen
Sicherheitskräfte nach Rückkehr maßgeblich durch Personal von AMISOM
durchgeführt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
21. Ist der Aufenthalt von Sicherheitskräften der EUTM-Somalia in Somalia/
Mogadischu selbst geplant?
Wenn ja, wer soll für deren Sicherheit sorgen, und wo genau in Somalia
sollen diese Sicherheitskräfte sich aufhalten, und wären auch deutsche
Soldaten betroffen?
Nein
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer
erfolgreichen Ausbildung von somalischen Sicherheitskräften durch
französische Sicherheitskräfte in Djibuti vor?
Frankreich hatte seine Ausbildungsinitiative im Rat für Allgemeine und
Auswärtige Angelegenheiten am 18. Mai 2009 vorgestellt. Insgesamt sollten 500
somalische Sicherheitskräfte im französischen Ausbildungslager in Arta-Plage in
Dschibuti ausgebildet werden. Der erste Durchgang mit 150 somalischen
Teilnehmern begann am 29. Juli 2009 und endete am 10. September 2009. Der
zweite Durchgang mit 350 somalischen Teilnehmern begann am 26. September
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/15322009. Die bilaterale Ausbildungsinitiative wurde am 15. November 2009
beendet. Frankreich hat die EU-Mitgliedstaaten in unregelmäßigen Abständen im
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und im EU-Militärausschuss
über den Fortgang der Ausbildung unterrichtet. Nach französischen Angaben
wurde die Ausbildung mit Erfolg beendet.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass bisher
ausgebildete Sicherheitskräfte der somalischen Übergangsregierung zu
gegnerischen Kräften übergelaufen sind?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Angaben
Dritter zu diesem Thema variieren und sind nicht überprüfbar.
24. Welche Initiativen zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte gibt es
derzeit seitens der Bundesregierung sowie der EU und deren
Mitgliedstaaten insgesamt?
Die Ausbildung durch EUTM SOMALIA soll im Mai 2010 beginnen. In
Absprache mit der somalischen Übergangsregierung unterstützte die
Bundesregierung außerdem einen Kurs für 925 somalische Polizisten in Äthiopien. Daneben
engagiert sie sich bei der Ausbildung von Angehörigen der zivilen Komponente
der Friedensmission der Afrikanischen Union, AMISOM, am Kofi Annan
Peacekeeping Training Centre in Accra/Ghana. Es gab und gibt weitere
Initiativen von EU-Mitgliedstaaten. So hat Frankreich 2009 500 somalische Soldaten
in Dschibuti ausgebildet. Großbritannien und Italien sind im Bereich
Polizeiausbildung engagiert.
25. Wie wird die koordinierte und kohärente Abstimmung der EUTM-
Somalia mit anderen Ausbildungsprogrammen für somalische
Sicherheitskräfte sichergestellt, um die von der Hohen Vertreterin der EU für Außen-
und Sicherheitspolitik Catherine Ashton beschriebene Gefahr einer
Duplizierung von Initiativen zu verhindern?
Die Ausbildung durch EUTM SOMALIA erfolgt parallel zur Ausbildung
somalischer Soldaten durch die ugandische Armee im ugandischen Ausbildungslager
Bihanga. Dabei bietet EUTM SOMALIA Ausbildungsmodule in verschiedenen
Spezialgebieten an, die auf das ugandische Ausbildungsprogramm abgestimmt
sind. Im Übrigen ist die Planung von EUTM SOMALIA in Abstimmung mit
der somalischen Übergangs-Bundesregierung, der Afrikanischen Union und
AMISOM, den Einrichtungen der Vereinten Nationen für Somalia sowie den
Ländern der Region erfolgt, um Kohärenz und Mehrwert der Ausbildung durch
EUTM SOMALIA sicherzustellen.
26. Wie und mit welchem Ergebnis hat sich die EU mit der AU und
AMISOM abgesprochen, auch um den Eindruck eines europäischen
Alleingangs auszuräumen?
Die Europäische Union hat in Nairobi und Kampala mehrfach Gespräche mit der
Afrikanischen Union und der Friedenstruppe AMISOM, deren maßgeblicher
Truppensteller Uganda ist, geführt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 18 und 25 verwiesen.
Drucksache 17/1532 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Warum entsendet die EU eine eigene Ausbildungsmission und unterstützt
und stärkt nicht ausschließlich die bestehenden Ausbildungsprogramme
der AMISOM?
Die Europäische Union folgt mit EUTM SOMALIA der zuletzt in Resolution
1910 (2010) bekräftigten Aufforderung des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen, die somalische Übergangs-Bundesregierung auch durch
Ausbildungsmaßnahmen für somalische Sicherheitskräfte zu unterstützen. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 18, 25 und 26 verwiesen.
28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Programme der äthiopischen
Regierung zur Ausbildung somalischer Polizisten?
Die Bundesregierung fördert in Abstimmung mit der international anerkannten
somalischen Übergangs-Bundesregierung die Ausbildung von somalischen
Polizisten in Äthiopien mit bislang 600 000 Euro. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 24 verwiesen.
29. Warum unterstützt die Bundesregierung die äthiopische
Ausbildungsmission, obwohl sie nach Aussage von VN-Mitarbeitern nicht den VN-
Standards entspricht und Äthiopien zudem nach dem Bericht der Somalia
Monitoring Group der VN vom 10. März 2010 Konfliktpartei und
Waffenlieferant in der Somalia-Krise ist?
Die somalische Übergangs-Bundesregierung hat versichert, dass die
Unterstützung Äthiopiens bei der Ausbildung somalischer Polizisten in ihrem Interesse
liege, und dass die so ausgebildeten Polizisten in die regulären Polizeieinheiten
des Landes aufgenommen werden sollen. Die Bundesregierung strebt
gemeinsam mit den Vereinten Nationen zur langfristigen Sicherung des Erfolgs der
Maßnahme eine Einbeziehung der ausgebildeten Polizisten in das Rule of Law
Programm des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen an.
30. Inwieweit ergänzt die EUTM-Somalia andere Initiativen zum Aufbau
somalischer Sicherheitskräfte und schafft so einen Mehrwert?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
Im Hinblick auf ein politisches Gesamtkonzept für Somalia:
31. Wie sieht das Gesamtkonzept der EU für eine nachhaltige Befriedung
Somalias konkret aus, in das die EUTM-Somalia eingebettet sein soll,
und inwieweit findet dabei das EU-Konzept für die Region rund um das
Horn von Afrika vom Dezember 2009 Berücksichtigung?
Die Europäische Union verfolgt in Somalia einen integrierten Ansatz, der
Sicherheit, Entwicklung sowie Beachtung der Menschenrechte und
Geschlechtergleichstellung sowie humanitäre Hilfe zusammenführt. Dabei sind
Maßnahmen von Vorrang, die auf Stabilisierung und Wiederaufbau abzielen. Die
Anstrengungen der EU werden eng mit denen anderer Akteure koordiniert. Das
Engagement der Europäischen Union zu Somalia ist eingebettet in das politische
Konzept der EU für das Horn von Afrika, wie es der Rat der Europäischen Union
im Dezember 2009 angenommen hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/153232. Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung für eine
nachhaltige Befriedung Somalias, und welche weiterführenden Maßnahmen über
die EUTM-Somalia hinaus plant die Bundesregierung, und inwieweit
fügen sich solche Maßnahmen ergänzend in das politische Gesamtkonzept
der EU ein?
Die Bundesregierung führt gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen
Union und in Abstimmung mit den Vereinten Nationen sowie internationalen
Partnern eine Vielzahl von Maßnahmen durch, die auf drei grundlegende Phasen
abzielen: Zunächst Stabilisierung der Sicherheitslage, dann Ausbau staatlicher
Kapazitäten und Wiederaufbauhilfe, langfristige Entwicklung.
Bereits jetzt ist die Bundesregierung mit einer Vielzahl von Maßnahmen
engagiert. So finanziert sie humanitäre sowie entwicklungsorientierte Not- und
Übergangshilfe für Somalia über die wenigen noch vor Ort aktiven
Hilfsorganisationen. Hierzu zählen unter anderem das Internationale Komitee des Roten
Kreuzes, World Vision, CARE sowie lokale Partner der Diakonie. Sie unterstützt
durch Beteiligung an der Anti-Piraterie Operation EUNAVFOR ATALANTA
den Schutz von Hilfsgütern des Welternährungsprogramms und Ausrüstung von
AMISOM gegen seeräuberische Überfälle auf dem Weg nach Somalia. Mit
Mitteln des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung haben internationale sowie deutsche
Hilfsorganisationen im Jahr 2009 insgesamt Projekte im Werte von 12,5 Mio. Euro
durchgeführt. 2010 sind Vorhaben in einem ähnlichen Volumen geplant. Etwa
200 somalische Flüchtlinge erhalten aus deutschen Mitteln über UNESCO
Stipendien für ein Studium in Drittstaaten (zumeist in Äthiopien, Kenia, Jemen).
Mit Blick auf den Ausbau staatlicher Kapazitäten unterstützt Deutschland die
Arbeiten an einer neuen somalischen Verfassung. Impulse für wirtschaftliche
Entwicklung sollen von einer internationalen Konferenz zu Wiederaufbau und
Entwicklung in Somalia ausgehen, die vom 21. bis 23. Mai 2010 in Istanbul
stattfinden soll.
33. Wie schätzt die Bundesregierung die Stabilität der somalischen
Übergangsregierung angesichts der Tatsache ein, dass ihre Staatsgewalt sich
auf wenige Stadtteile Mogadischus beschränkt, Regierungsmitglieder
häufig Opfer von Attentaten werden, sie von Seiten der AU-Mission
AMISOM nicht wirksam geschützt werden kann und die gegnerischen
Kräfte immer stärker werden?
Die somalische Übergangsregierung ist Anfang 2009 auf Grundlage des
Dschibuti-Abkommens gebildet worden. Dieses Abkommen hält trotz schwierigster
Umstände nunmehr seit anderthalb Jahren. Es hat den zahllosen,
unübersichtlichen Kämpfen einzelner Milizen ein Ende gesetzt. Nur islamistische
Extremisten bekämpfen weiterhin aktiv die Regierung, die bislang auf internationale
Unterstützung vor allem durch AMISOM angewiesen ist. Nach fast zwanzig Jahren
Bürgerkrieg sind die staatlichen Institutionen in Somalia heute in schlechtem
Zustand. Nach Auffassung des Sondergesandten der Vereinten Nationen für
Somalia ist das Land jedoch auf dem Weg von einem gescheiterten Staat zu
einem fragilen Staat. Angesichts dieser Umstände und der breiten internationalen
Unterstützung für die föderale Übergangs-Bundesregierung, die nur von Eritrea
nicht geteilt wird, sieht die Bundesregierung Aussichten auf eine weitere
Stabilisierung.
Drucksache 17/1532 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Welche konkreten Maßnahmen verfolgen die Bundesregierung und die
EU, um die Friedensverhandlungen zwischen der Übergangsregierung
und oppositionellen Gruppen, sowie den Aufbau von Rechtsstaats-,
Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen zu fördern?
Die Bundesregierung betont sowohl bilateral als auch in internationalen
Gremien, dass der politische Prozess in Somalia offen bleiben muss für jene, die
derzeit noch abseits stehen. Der somalische Präsident Sheikh Sharif Sheikh
Ahmed hat im Gespräch mit Vertretern der Bundesregierung am Rande der
VN-Generalversammlung in New York am 25. September 2009 zugesichert, den
Kurs der Offenheit und der Aussöhnung fortsetzen zu wollen. Zu Maßnahmen
mit Blick auf den Staatsaufbau wird auch auf die Antwort zu Frage 32
verwiesen.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des spanischen
Außenministers Miguel Ángel Moratinos, eine internationale Somalia-
Konferenz im Rahmen der VN einzuberufen, die von der EU proaktiv begleitet
und umgesetzt werden soll?
Was sollte eine solche Initiative nach Auffassung der Bundesregierung
konkret beinhalten?
Der Bundesregierung ist der Vorschlag des spanischen Außenministers, eine
internationale Somalia-Konferenz im Rahmen der Vereinten Nationen
einzuberufen, bekannt. Konkrete Planungen, auch über Inhalte, liegen bislang nicht vor.
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