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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausbildung von Sicherheitskräften der somalischen Übergangsregierung durch die Europäische Union

EU Somalia Training Mission (EUTM) zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte: Zielsetzung, Abstimmung mit anderen Ausbildungsprogrammen, Personal, Ausstattung, Kostenübernahme, Mitwirkung deutscher Sicherheitskräfte und Beteiligung des Deutschen Bundestages; Ausrüstung, Bezahlung und Mentoring der bereits ausgebildeten Sicherheitskräfte Somalias; Bericht der Somalia Monitoring Group der Vereinten Nationen (VN); Gesamtkonzept zur Krisenbewältigung und Friedenssicherung; internationale Somalia-Konferenz im Rahmen der VN

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/134309. 04. 2010

Ausbildung von Sicherheitskräften der somalischen Übergangsregierung durch die Europäische Union

der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Katja Keul, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im November 2009 hat der Rat der EU-Außenminister ein Krisenmanagementkonzept (CMC) für eine mögliche EU-Mission zur Ausbildung der somalischen Sicherheitskräfte als Beitrag zur Unterstützung der somalischen Übergangsregierung (TFG) mit dem Ziel der Stabilisierung des Landes gebilligt. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ernannte daraufhin Spanien als die federführende Nation für die weiterführenden Planungen. Am 25. Januar 2010 beschlossen die europäischen Außenminister, eine entsprechende Militäroperation einzusetzen. Am 15. Februar 2010 folgte der offizielle Beschluss der EU-Außenminister, die EU Somalia Training Mission (EUTM-Somalia) zu entsenden. Am 31. März 2010 hat der Rat den Missions-Beginn zum 7. April 2010 beschlossen. Im Rahmen der Operation sollen 2000 somalische Soldaten inklusive Ausbilder ausgebildet werden. Das Hauptquartier der EUTM-Somalia soll in Uganda eingerichtet werden, wo bereits somalische Sicherheitskräfte ausgebildet werden. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Verbindungsbüros in Nairobi und eine Unterstützungszelle in Brüssel vorgesehen. Sie soll Teil einer umfassenden Somalia-Politik der EU sein und sich kohärent in die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren, insbesondere der Afrikanischen Union (AU), den Vereinten Nationen und den USA einfügen. Eine besondere Rolle kommt hierbei der Operation AMISOM der Afrikanischen Union in Somalia zu, die bereits somalische Sicherheitskräfte ausbildet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Im Hinblick auf die Umsetzung der EUTM-Somalia:

Fragen35

1

Wann genau beginnt die Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte durch die EUTM-Somalia in Uganda?

2

Wie viel Personal, aus welchen EU-Mitgliedsländern und aus welchem Sicherheitsbereich (Militär/Polizei/Gendarmerie) wird für die EUTM-Somalia bereitgestellt?

3

In welchem Umfang, mit welcher Art von Personal und Ausrüstung ist eine deutsche Beteiligung vorgesehen?

4

Welche Art von Kosten, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung für welchen Zeitraum zu übernehmen?

5

Welche Art an Waffen und Munition dürfen die Soldaten der EUTM-Somalia mit sich führen, und zu welchem Zweck?

6

Welche Art von somalischen Sicherheitskräften sollen im Rahmen der EUTM-Somalia ausgebildet werden?

7

Welche konkreten Ausbildungsinhalte sollen vermittelt werden, und inwiefern wird dabei die Trennung von militärischen und polizeilichen Inhalten gewährleistet?

8

Welche Inhalte, wie beispielsweise Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht soll das Trainingsprogramm zu welchen Anteilen enthalten?

9

Mit welchen Geldmitteln sollen die Gehälter der ausgebildeten somalischen Soldaten zurück in Mogadischu finanziert werden?

Ist eine Finanzierung über das EU-Instrument der Peace Facility for Africa geplant, und wenn ja, in welchem Umfang?

10

Ist im Rahmen der EUTM-Somalia auch die Ausrüstung der somalischen Sicherheitskräfte mit Waffen und militärischem Material vorgesehen?

Wenn ja, mit welcher Art von Waffen und Ausrüstung, und zu welchem Zweck?

Wenn nein, woher erhalten die somalischen Sicherheitskräfte dann ihre Waffen und Ausrüstung?

11

Hält die Bundesregierung eine Beteiligung des Deutschen Bundestages nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zur Entsendung deutscher Sicherheitskräfte für erforderlich?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Deutschen Bundestag ausreichend an dem Entscheidungsprozess über einen deutschen Beitrag an der EUTM-Somalia beteiligt hat?

Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Beteiligung des Deutschen Bundestages nach Ansicht der Bundesregierung Genüge getan?

13

Welchen Mehrwert für den Staatsaufbau Somalias verspricht sich die Bundesregierung durch die EUTM-Somalia?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht der Somalia Monitoring Group der Vereinten Nationen (VN) vom 10. März 2010?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der EUTM-Somalia vor dem Hintergrund des Berichts der Somalia Monitoring Group der VN vom 10. März 2010 ein, welcher es für ausgeschlossen hält, dass die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung auf absehbare Zeit die Oberhand über die Milizen gewinnen könnten und sie trotz ausländischer Trainingsprogramme ineffektiv, unorganisiert und auf allen Ebenen korrupt seien?

16

Wie will die EU verhindern, dass die Krise nicht durch den möglichen Verkauf von Waffen durch die ausgebildeten somalischen Sicherheitskräfte, wie er nach dem Bericht der Somalia Monitoring Group der VN vom 10. März 2010 üblich ist, verstärkt wird, und inwiefern berücksichtigt die EU hierbei das VN-Waffenembargo (UNSCR 733 (1992), 1356 (2001) und 1425 (2002)) gegen Somalia, auf die sich die EU in ihrem Gemeinsamen Standpunkt 2002/960/GASP bezieht?

17

Welche Vorkehrungen wurden seitens der EU konkret getroffen, damit sichergestellt ist, dass die ausgebildeten und ausgerüsteten somalischen Sicherheitskräfte nicht zu Warlords, islamistischen Milizen wie al-Shabaab, Hizbul Islam oder Piraten überlaufen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Somalia Monitoring Group der VN in ihrem jüngsten Bericht davon ausgeht, dass die somalischen Sicherheitskräfte nicht der somalischen Übergangsregierung, sondern nur einzelnen Mitgliedern gegenüber loyal seien?

18

Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und der EU ergriffen, so dass – wie in dem Ratsbeschluss vom 25. Januar 2010 und der Ratsentscheidung vom 15. Februar 2010 (2010/96/GASP) ausgeführt – sichergestellt ist, dass

– die Ausbildung Teil eines breiteren internationalen Engagements ist,

– ein transparentes Überprüfungsverfahren der Auszubildenden gewährleistet ist,

– das Monitoring und Mentoring der zurückgekehrten somalischen Sicherheitskräfte in Mogadischu gewährleistet ist,

– die Finanzierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen und des Soldes der Soldaten im Speziellen gewährleistet ist und

– die Sicherheitskräfte dauerhaft rechtsstaatlichen Prinzipien und internationalen Menschenrechtsstandards folgen?

19

Wie genau soll die Bezahlung der somalischen Sicherheitskräfte in Uganda und zurück in Mogadischu technisch sichergestellt und überwacht werden?

20

Wer soll das Monitoring und Mentoring der Sicherheitskräfte, die nach Mogadischu zurückgekehrt sind, durchführen?

Wo und wie soll dies mit welchem Personal geschehen?

21

Ist der Aufenthalt von Sicherheitskräften der EUTM-Somalia in Somalia/ Mogadischu selbst geplant?

Wenn ja, wer soll für deren Sicherheit sorgen, und wo genau in Somalia sollen diese Sicherheitskräfte sich aufhalten, und wären auch deutsche Soldaten betroffen?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer erfolgreichen Ausbildung von somalischen Sicherheitskräften durch französische Sicherheitskräfte in Djibuti vor?

23

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass bisher ausgebildete Sicherheitskräfte der somalischen Übergangsregierung zu gegnerischen Kräften übergelaufen sind?

24

Welche Initiativen zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte gibt es derzeit seitens der Bundesregierung sowie der EU und deren Mitgliedstaaten insgesamt?

25

Wie wird die koordinierte und kohärente Abstimmung der EUTM-Somalia mit anderen Ausbildungsprogrammen für somalische Sicherheitskräfte sichergestellt, um die von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton beschriebene Gefahr einer Duplizierung von Initiativen zu verhindern?

26

Wie und mit welchem Ergebnis hat sich die EU mit der AU und AMISOM abgesprochen, auch um den Eindruck eines europäischen Alleingangs auszuräumen?

27

Warum entsendet die EU eine eigene Ausbildungsmission und unterstützt und stärkt nicht ausschließlich die bestehenden Ausbildungsprogramme der AMISOM?

28

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Programme der äthiopischen Regierung zur Ausbildung somalischer Polizisten?

29

Warum unterstützt die Bundesregierung die äthiopische Ausbildungsmission, obwohl sie nach Aussage von VN-Mitarbeitern nicht den VN-Standards entspricht und Äthiopien zudem nach dem Bericht der Somalia Monitoring Group der VN vom 10. März 2010 Konfliktpartei und Waffenlieferant in der Somalia-Krise ist?

30

Inwieweit ergänzt die EUTM-Somalia andere Initiativen zum Aufbau somalischer Sicherheitskräfte und schafft so einen Mehrwert?

31

Wie sieht das Gesamtkonzept der EU für eine nachhaltige Befriedung Somalias konkret aus, in das die EUTM-Somalia eingebettet sein soll, und inwieweit findet dabei das EU-Konzept für die Region rund um das Horn von Afrika vom Dezember 2009 Berücksichtigung?

32

Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung für eine nachhaltige Befriedung Somalias, und welche weiterführenden Maßnahmen über die EUTM-Somalia hinaus plant die Bundesregierung, und inwieweit fügen sich solche Maßnahmen ergänzend in das politische Gesamtkonzept der EU ein?

33

Wie schätzt die Bundesregierung die Stabilität der somalischen Übergangsregierung angesichts der Tatsache ein, dass ihre Staatsgewalt sich auf wenige Stadtteile Mogadischus beschränkt, Regierungsmitglieder häufig Opfer von Attentaten werden, sie von Seiten der AU-Mission AMISOM nicht wirksam geschützt werden kann und die gegnerischen Kräfte immer stärker werden?

34

Welche konkreten Maßnahmen verfolgen die Bundesregierung und die EU, um die Friedensverhandlungen zwischen der Übergangsregierung und oppositionellen Gruppen, sowie den Aufbau von Rechtsstaats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen zu fördern?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des spanischen Außenministers Miguel Ángel Moratinos, eine internationale Somalia-Konferenz im Rahmen der VN einzuberufen, die von der EU proaktiv begleitet und umgesetzt werden soll?

Was sollte eine solche Initiative nach Auffassung der Bundesregierung konkret beinhalten?

Berlin, den 9. April 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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