[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/15201 –
Position der Bundesregierung zur EU-Taxonomie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Technical Expert Group hat im Juni 2019 ihren Vorschlag für eine
einheitliche EU-Taxonomie veröffentlicht (
www.ec.europa.eu/info/sites/info/files/bu
siness_economy_euro/banking_and_finance/documents/190618-sustainable-fi
nance-teg-report-taxonomy_en.pdf). Darin schlägt sie einen Rahmen zur
Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten vor. Medienberichten zu Folge
geht es in der aktuellen Diskussion zwischen EU-Parlament und EU-
Kommission vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang die
vorliegende Taxonomie verpflichtend angewandt werden soll (
www.boersen-zei
tung.de/index.php?li=1&artid=2019179800).
1. Bewertet die Bundesregierung das Konzept einer binären Definition von
Nachhaltigkeit, und wenn ja, wie?
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Konzept der Bestimmung ökologisch
nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten, das Schattierungen der ökologischen
Nachhaltigkeit („shades of green“) zulässt, effektiver als ein binärer Ansatz und
damit vorzugswürdiger. Entsprechend hat sich die Bundesregierung auch in den
Verhandlungen im Rat und in den laufenden Trilogverhandlungen (siehe dazu
die Antwort zu Frage 3) positioniert.
2. Bewertet die Bundesregierung Ausschlusskriterien als Möglichkeit einer
Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, und wenn ja,
wie?
Der Abstimmungsprozess in der Bundesregierung zur Positionierung in dieser
Frage ist noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15635
19. Wahlperiode 02.12.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Auf welcher Ebene wird aktuell auf europäischer Ebene der Entwurf der
EU-Taxonomie diskutiert?
Die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission zur Schaffung einer Taxonomie befinden sich, nachdem sowohl die
Mitgliedstaaten im Rat als auch das Europäische Parlament ihre Positionen
bestimmt haben, im Stadium der sog. informellen Trilogverhandlungen zwischen
Europäischer Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat.
4. Welche Punkte sind nach Ansicht der Bundesregierung im aktuellen
Entwurf der EU-Taxonomie problematisch, bzw. bei welchen Punkten sieht
die Bundesregierung noch Diskussionsbedarf?
5. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Diskussionen um das
Thema Sustainable Finance bzw. EU-Taxonomie aktiv dafür eingesetzt, dass
Kernenergie nicht als nachhaltig bewertet werden soll?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf die im Rat
beschlossene Position bezieht. Die Mitgliedstaaten haben mehrheitlich die
Aufnahme der Trilogverhandlungen auf Basis des Kompromissvorschlages der
finnischen Ratspräsidentschaft beschlossen. Wesentlicher Konfliktpunkt war die
Frage der Kernenergie. Einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland,
kritisierten den Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft, da er nicht
ausschließt, dass Stromerzeugung aus Kernenergie als ökologisch nachhaltig
klassifiziert wird. Deutschland hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, den
Taxonomie-Entwurf entsprechend zu ändern, konnte sich damit aber im Rat
nicht durchsetzen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Kernenergie nicht von der
Taxonomie erfasst wird?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf die Arbeit der
technischen Expertengruppe der EU-Kommission zum nachhaltigen
Finanzwesen bezieht. Die technische Expertengruppe der EU-Kommission zum
nachhaltigen Finanzwesen (TEG) hat am 18. Juni 2019 ihren technischen Bericht zum
aktuellen Stand veröffentlicht, der unter
www.ec.europa.eu/info/files/190618-s
ustainable-finance-teg-report-taxonomy_en abrufbar ist. Der Bericht stellt die
gemeinsame Ansicht der Mitglieder der Expertengruppe dar. Auf den Seiten
234 f. werden die Erörterungen zur Nachhaltigkeit der Stromerzeugung aus
Kernenergie dargestellt. Im Ergebnis hat die Expertengruppe davon abgesehen,
in diesem Stadium Kernenergie in die Taxonomie aufzunehmen. Die
Bundesregierung begrüßt grundsätzlich diese Entscheidung. Gleichzeitig sieht es als
problematisch an, dass die TEG zu weiteren Untersuchungen der
Nachhaltigkeit von Kernenergie in noch einzurichtenden Gruppen auffordert. Die
Bundesregierung teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass eine
glaubwürdige Taxonomie bereits im Text der Verordnung eine mögliche Bewertung
von Kernenergie als nachhaltig ausschließen muss.
7. Sollte die Anwendung der vorgeschlagenen Taxonomie nach Auffassung
der Bundesregierung verpflichtend für Finanzmarktteilnehmer sein?
Die EU-Kommission hat in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass die
Offenlegungspflicht in Bezug auf Produkte gilt, die als ökologisch nachhaltige
Produkte angeboten werden. Im Ratskompromiss wurde diese Regelung
beibehalten. Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen im Rat für einen
complain or explain-Mechanismus ausgesprochen mit dem Argument, dass die
Anbieter ökologisch nachhaltiger Produkte gefördert und nicht zusätzlich
belastet werden sollten.
8. Für welche Produkte und Finanzmarktteilnehmer soll Taxonomie nach
Auffassung der Bundesregierung gelten?
Die Frage des Anwendungsbereichs der Taxonomie-Verordnung ist Gegenstand
der laufenden Trilogverhandlungen, da Rat und Europäisches Parlament hier
unterschiedliche Ansätze verfolgen. Der Abstimmungsprozess in der
Bundesregierung zur Positionierung im Trilog ist noch nicht abgeschlossen.
9. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Umsetzung des EU-Aktionsplans
aus?
a) Wann sollen die Gespräche zur Taxonomie zum Abschluss geführt
werden?
b) Ab wann soll die Taxonomie gelten?
c) Welche Übergangsregelungen sollen bei der Einführung der
Taxonomie gelten?
Die finnische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission streben einen
Abschluss der Trilogverhandlungen bis Ende 2019 an. Die Fragen des
Anwendungszeitpunktes und der Übergangsregelungen sind Gegenstand der laufenden
Trilogverhandlungen. Eine diesbezügliche vorläufige Einigung in den
Trilogverhandlungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erzielt.
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ISSN 0722-8333]