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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Lage von Schutzsuchenden in Bosnien und Herzegowina

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1536221.11.2019

Die Lage von Schutzsuchenden in Bosnien und Herzegowina

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Nordwesten des Staates Bosnien und Herzegowina wurde von der Stadt Bihać ein illegales Lager für Schutzsuchende auf der ehemaligen Mülldeponie Vučjak errichtet. Nach Informationen der Fragesteller und Fragestellerinnen spitzt sich dort die Lage für die Bewohnerinnen und Bewohner zu. Um nach eigener Aussage Aufmerksamkeit für die Situation zu schaffen, hat der Bürgermeister von Bihać, Šuhret Fazlić, Mitte Oktober angekündigt, ab dem 21. Oktober 2019 die sowieso sehr spärliche Versorgung des Camps Vučjak mit Wasser und Nahrung komplett einzustellen. Er wolle „die Krise eskalieren lassen“, um die Regierung in Sarajevo zum Handeln zu zwingen (https://balkanstories.net/2019/10/16/vucjak-stadt-verweigert-fluechtlingen-nahrung/). Die humanitäre Lage für Schutzsuchende in Bosnien und Herzegowina hatte sich bereits in den letzten Wochen zunehmend verschlechtert. Die Europäische Kommission und die Vereinten Nationen (VN) halten Vučjak für „eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Migranten“ (http://gleft.de/3fK). Auch der VN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migranten, Felipe González Morales, erklärte Anfang Oktober 2019, der Standort sei „absolut unangemessen und für die Unterbringung von Menschen ungeeignet“ (http://gleft.de/3h8). Aktuell harren über 2.000 Menschen in dem seit über vier Monaten bestehenden Lager in menschenunwürdigen Bedingungen aus. Das Lager war auf Initiative der Stadt entstanden, um Schutzsuchende aus Bihać zu entfernen (http://gleft.de/3gp). Es befindet sich neben einem Minenfeld, das noch aus dem Bürgerkrieg der 1990er-Jahre stammt. Aufgrund von Methangasen unter der Oberfläche besteht die akute Gefahr von Bränden (http://gleft.de/3gq).

Die notdürftige medizinische Versorgung wurde in den letzten Monaten überwiegend durch ein ehrenamtliches Team um den deutschen Journalisten Dirk Planert aufrechterhalten. Dirk Planert spricht von 200 medizinischen Behandlungen pro Tag. Die Gesundheitsministerin des Kantons Una-Sana, Nermina Ćemalović, hat die Ambulanz vor drei Wochen geschlossen, die Helferinnen und Helfer mit einem Bußgeld von jeweils 150 Euro belegt und des Landes verwiesen (https://taz.de/Fluechtlingslager-bei-Bihac/!5630745/). Durch die nach Ansicht der Fragesteller erfolgte Kriminalisierung der Unterstützungsarbeit und die Bedrohung der Freiwilligen sind die Schutzsuchenden seitdem ohne ausreichende medizinische Versorgung (Stand: 21. Oktober 2019; http://gleft.de/3fB). Diese ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch dringend notwendig, denn viele der Schutzsuchenden erleiden laut Presseberichten beim Versuch, die EU-Außengrenze in Richtung Kroatien zu überqueren, teils schwere Verletzungen nicht zuletzt durch Übergriffe der kroatischen Grenzpolizei (https://taz.de/Gefluechtete-an-der-EU-Aussengrenze/!5626469/). Die EU weiß nach Ansicht der Fragesteller seit langem um diese systematische Gewaltanwendung gegenüber Schutzsuchenden und die zahlreichen illegalen Push-Backs aus Kroatien und Slowenien (www.borderviolence.eu/violence-reports/), hat sich dazu bisher jedoch nicht bzw. nur lobend zu der Politik Kroatiens an seinen EU-Außengrenzen geäußert (http://gleft.de/3hb). Amnesty International kritisierte bereits im März 2019, dass sich die europäischen Regierungen durch die Finanzierung der kroatischen Grenzkontrolle an den brutalen Angriffen sowie den systematischen und rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden mitschuldig machen (Amnesty-Bericht „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“, http://gleft.de/3h9).

Über das Camp Vučjak berichten mehrere Quellen, dass Schutzsuchende durch Gewalt (unter anderem durch die bosnische Polizei) am Verlassen des Camps gehindert und dadurch faktisch inhaftiert werden (https://balkanstories.net/2019/10/16/vucjak-stadt-verweigert-fluechtlingen-nahrung/). Außerdem wurden am 16. Oktober 2019 weitere 1.700 Menschen von Bihać nach Vučjak zwangsumgesiedelt (www.hrw.org/news/2019/10/19/bosnia-should-immediately-close-inhumane-migrant-camp; http://gleft.de/3gb). Laut dem Journalisten Dirk Planert sind in der Region Bihać bisher 20 Schutzsuchende gestorben. Einige von ihnen, nachdem sie in einem geschlossenen Haus Feuer gemacht hätten, einige durch „äußere Gewalt“ (http://gleft.de/3fB). Dirk Planert befürchtet weitere Todesfälle, sollten die Bundesregierung und die EU nicht schnell im Sinne der Schutzsuchenden handeln (http://gleft.de/3gc). Nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen müssen das illegale Camp sofort geschlossen und den Schutzsuchenden alternative, menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Lager in Bihać und Velika Kladusa sind ebenfalls maximal ausgelastet, weshalb viele Menschen bei Nässe und Kälte unter freiem Himmel und in verlassenen Häusern schlafen müssen (http://gleft.de/3il). In Bosnien und Herzegowina werden menschenrechtliche Standards in den Unterkünften häufig nicht erfüllt. Die Lage für gestrandete Asylsuchende ist generell aussichtslos, da Bosnien und Herzegowina nach Ansicht der Fragesteller nicht über ein funktionierendes Asylsystem verfügt (Amnesty-Bericht „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“).

Die aktuelle Situation in Bihać und die systematische Misshandlung von Schutzsuchenden an der kroatischen Grenze sind nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen unmittelbare Folgen der EU-Abschottungspolitik. Durch die finanzielle und personelle Unterstützung kroatischer Grenzbehörden, das Schweigen zu Menschenrechtsverletzungen und den zunehmenden Aufbau Bosniens zum Türsteher Europas – unter anderem durch den bevorstehenden Frontex-Einsatz – tragen die Bundesregierung und die EU nach Ansicht der Fragesteller dazu bei, dass tausende Schutzsuchende in Bosnien und Herzegowina ohne Perspektive und Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren festsitzen. Die Fluchtwege in die EU sind nach Ansicht der Fragesteller mittlerweile nahezu hermetisch abgeschlossen. Die Bundesregierung lobt Kroatien für den guten Schutz seiner Außengrenzen, der ein entscheidendes Kriterium für die unmittelbar bevorstehende Schengen-Mitgliedschaft ist, und schweigt zu den gut dokumentierten völkerrechtswidrigen Zurückweisungen an der Grenze (http://gleft.de/3hi).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung momentan in dem Lager Vučjak und in der Nähe bzw. in der Stadt Bihać, und bei wie vielen von ihnen handelt es sich um Minderjährige bzw. unbegleitete Minderjährige?

2

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung angesichts der nach Ansicht der Fragesteller bestehenden humanitären Katastrophe an der bosnisch-kroatischen Grenze für die sofortige Schließung des Lagers Vučjak und für die Unterbringung der Schutzsuchenden in internationalen Menschenrechtsstandards entsprechenden Unterkünften, insbesondere angesichts des nahenden Winters und dessen gesundheitlichen Gefahren für die Bewohner des Camps (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 19/120)? Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung ggf. an?

3

Inwiefern zieht die Bundesregierung eine Aufnahme von Schutzsuchenden aus Bosnien und Herzegowina in Betracht, um eine Eskalation der Situation für Schutzsuchende zu verhindern und das Land zu entlasten?

4

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden von Bosnien und Herzegowina auf die Aufforderung der Europäischen Kommission und der Vereinten Nationen, die Zwangsumsiedlungen nach Vučjak einzustellen und die Schutzsuchenden unverzüglich von Camp in eine menschenwürdige Unterkunft mit angemessenen Bedingungen zu verlegen, reagiert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (http://gleft.de/3gd)?

5

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden von Bosnien und Herzegowina auf die Aufforderung der Europäischen Kommission, unverzüglich zusätzliche geeignete Einrichtungen zu ermitteln, reagiert, und inwieweit plant die Bundesregierung, diese finanziell, ggf. auch auf EU-Ebene, zu unterstützen bzw. das weitere Vorgehen Bosnien und Herzegowinas zu kontrollieren (http://europa.ba/?p=64769)?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Schutzsuchende durch Gewaltanwendung der bosnisch-herzegowinischen Sicherheitskräfte am Verlassen des Camps Vučjak gehindert wurden bzw. werden, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung allgemein zu dem gewaltsamen Vorgehen gegenüber Schutzsuchenden durch bosnisch-herzegowinische Sicherheitskräfte (http://gleft.de/3gg)?

7

Welche Rolle hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Bosnien und Herzegowina, und welche Aktivitäten führt sie dort aus? Trifft es nach neueren Kenntnissen der Bundesregierung zu, dass die IOM Fahrzeuge der bosnischen Polizei (zumindest teilweise) finanziert hat, mit denen Schutzsuchende nach Vučjak zwangsumgesiedelt wurden?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von rassistischen Übergriffen auf Schutzsuchende in Bosnien und Herzegowina, insbesondere in Bihać und Vučjak, und über die Bedrohung und Kriminalisierung von Freiwilligen und Menschenrechtsverteidigern, die Schutzsuchende in Bosnien unterstützen (http://gleft.de/3ge)?

9

Inwieweit geht die Bundesregierung gegen die nach Ansicht der Fragesteller erfolgte Kriminalisierung und Ausweisung der Freiwilligen um den deutschen Journalisten Dirk Planert durch bosnische Behörden vor?

10

Wie viele Schutzsuchende kamen nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich seit dem 1. Januar 2019 in Bosnien und Herzegowina an, und wie viele halten sich momentan dort auf?

11

Welche Unterstützungsprogramme bestehen oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Bosnien und Herzegowina gestrandeten Schutzsuchenden von Seiten der EU und/oder der Bundesregierung geplant?

a) Wofür sind insbesondere die 13 Mio. Euro, die zur „finanziellen Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich im Umgang mit Flüchtlingen und Migranten sowie irregulärer Migration“ in Bosnien und Herzegowina ergeben, vorgesehen (Bundestagsdrucksache 19/11950)?

b) Wofür wurden die 34 Mio. Euro, die Bosnien und Herzegowina von der EU zur „humanitären und operativen Unterstützung […] zur Bewältigung der Migrationssituation“ zur Verfügung gestellt bekommen hat, nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (http://gleft.de/3fK), und inwiefern lässt es sich nach Ansicht der Bundesregierung angesichts dieser Zahlungen erklären, dass den Menschen in Vučjak seit Monaten das Allernötigste fehlt?

c) Welche Unterstützung hat Bosnien und Herzegowina von Seiten der EU und/oder der Bundesregierung allgemein im Bereich Migration, Flucht und Grenzsicherung seit 2015 erhalten, und wie viel davon ist für den Bereich Grenzschutz bzw. humanitäre Hilfe vorgesehen?

d) Auf welche Weise wird die Verwendung der EU-Mittel überprüft?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden in Bosnien und Herzegowina (bitte Anzahl der Menschen der jeweiligen Unterkunft zuordnen und angeben, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind)? Wie viele Schutzsuchende leben nach Kenntnis der Bundesregierung in irregulären Lagern, in nicht winterfesten Aufnahmezentren oder sind ohne Obdach?

a) Wie lange halten sich Schutzsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in Bosnien und Herzegowina auf?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären Bedingungen in bosnischen Aufnahmeeinrichtungen, und inwiefern lässt sich hier von einer „Verbesserung der Bedingungen“ sprechen (http://gleft.de/3fK), insbesondere vor dem Hintergrund, dass Amnesty International den Flüchtlingslagern schlechte Lebensbedingungen und mangelnde Sicherheit bescheinigt (Amnesty-Bericht „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“) und die Bedingungen laut Pro Asyl selbst in den IOM-Camps internationalen Standards widersprechen (http://gleft.de/3gg)?

c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitarbeiter der IOM in dem von der IOM betriebenen Miral Camp arabischsprachigen Menschen regelmäßig keinen Zugang gewähren (Border Violence Monitoring Network: http://gleft.de/3gh)?

d) Welche Aufnahmeeinrichtungen für Schutzsuchende werden in Bosnien und Herzegowina von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) betrieben? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation in diesen Einrichtungen, welche Missstände sind der Bundesregierung ggf. bekannt, und setzt sich die Bundesregierung ggf. auch auf EU-Ebene für eine Evaluation der IOM-Camps ein?

e) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass aufgrund der erreichten Aufnahmekapazität in den Zentren in Bihać und Velika Kladusa zahlreiche Schutzsuchende vor Ort ohne Obdach sind (http://gleft.de/3il), und inwiefern unterstützt die Bundesregierung angesichts dessen die angekündigte Schließung der beiden Lager (http://gleft.de/3in)? Wo sollen die dortigen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Zukunft untergebracht werden?

f) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die medizinische und psychologische Versorgung von Asylsuchenden in Bosnien und Herzegowina sichergestellt, nachdem sie zu Beginn dieses Jahres nach einem Bericht von Amnesty International mangelhaft war (Amnesty-Bericht „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“)?

g) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die medizinische und psychologische Versorgung von Asylsuchenden in Bosnien und Herzegowina sichergestellt angesichts der Tatsache, dass z. B. die vom Kanton eingerichtete Ambulanz im Dorf Zavalje nur ca. 60 Patienten in der Woche behandeln kann, während das Team um den Journalisten Dirk Planert nach eigenen Angaben vor seiner Ausweisung rund 1.400 Behandlungen in einer Woche durchgeführt hat (http://gleft.de/3fB), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

h) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern in den bosnischen Aufnahmeeinrichtungen berücksichtigt und diese insbesondere vor sexualisierter Gewalt geschützt (bitte differenzieren zwischen von der IOM betriebenen Lagern, Lagern der bosnischen Behörden und Lagern, die ggf. durch Hilfsorganisationen betrieben werden)?

i) Inwieweit haben EU und VN nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu welchen bosnischen Lagern, in denen Schutzsuchende untergebracht sind?

j) Welche anderen Hilfsorganisationen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmeeinrichtungen in Bosnien (dpa-Meldung vom 13. September, „Bosniens Rotes Kreuz sieht sich mit Migranten im Stich gelassen“)?

k) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Schutzsuchende in Bihać unter freiem Himmel schlafen (Stand: September 2019, Border Violence Monitoring Network: http://gleft.de/3gh)?

l) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für die Aufnahme von Schutzsuchenden in Bosnien genutzt, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Möglichkeit in Bosnien als Alternative zum Lagersystem auszubauen?

13

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher EU- oder VN-Institutionen bzw. Agenturen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgaben im Kontext von Flucht und Migration in Bosnien und Herzegowina eingesetzt, wie viele davon kommen aus Deutschland, und welchen Aufgaben gehen sie nach?

14

Welche Unterstützung leisten Behörden des Bundes oder der Europäischen Union oder Nicht-EU-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unterstützung der Grenzsicherung Kroatiens (seit Bundestagsdrucksache 19/7530), und wie viele Beamte kommen hier ggf. zum Einsatz?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Verletzungen internationalen Rechts und exzessiver Gewaltanwendung gegenüber Schutzsuchenden auf der sogenannten Balkanroute in Kroatien, insbesondere durch kroatische Sicherheitskräfte, die nach Ansicht der Fragesteller regelmäßig mit völkerrechtswidrigen Push-Backs einhergehen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (http://gleft.de/3gj)?

b) Welche neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass kroatische Polizeibeamte Schutzsuchenden regelmäßig Handys, Geld, Dokumente sowie ihre Kleidung abnehmen bzw. diese zerstören, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (http://gleft.de/3gk/)?

c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es regelmäßig zu kollektiven Kettenabschiebungen von in Slowenien und Italien aufgegriffenen Schutzsuchenden nach Bosnien und Herzegowina kommt, bei denen die Asylbegehren der Schutzsuchenden in den jeweiligen Ländern ignoriert werden (Amnesty-Bericht „Pushed to the edge: Violence and abuse against refugees and migrants along the Balkan Route“; www.nonamekitchen.org/en/violence-reports/)? Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um gegen diese Verstöße gegen das völkerrechtlich verankerte Refoulement-Verbot sowie gegen EU-Recht vorzugehen, und inwieweit plant sie, auch auf EU-Ebene gegen diese Rechtsverstöße vorzugehen?

d) Inwieweit plant die Bundesregierung, unabhängiges Monitoring der bosnisch-kroatischen Grenze finanziell oder durch die Entsendung von „Menschenrechtsbeobachtern“ zu unterstützen, um Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und vorzubeugen?

e) Inwieweit hat die Bundesregierung die dokumentierte illegale Zurückweisung von über 300 Schutzsuchenden an der kroatisch-bosnischen Grenze im September/Oktober 2018 gegenüber der kroatischen Regierung kritisiert, und welche Konsequenzen hatte dies (https://taz.de/Kroatien-betreibt-illegale-Push-backs/!5556569/)?

f) Welche Untersuchungen, Ermittlungen bzw. Strafverfahren sind in diesem Kontext nach Kenntnis der Bundesregierung gegen kroatische Behörden bzw. einzelne Beamte mit welchem Ergebnis durchgeführt worden bzw. aktuell anhängig?

g) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Äußerung der kroatischen Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarović, die Grenzpolizei verwende nur „a little bit of force when doing push-backs“ (http://gleft.de/3gl)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Abschiebungen bzw. Zurückweisungen und Push-Backs seit Beginn 2019 von auf der sogenannten Balkanroute reisenden Geflüchteten durch bosnisch-herzegowinische Behörden in welche Länder?

16

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Polizeigewalt und willkürliches Verhalten von Behörden in Bosnien und Herzegowina gegenüber Geflüchteten (www.proasyl.de/news/perspektivlos-entrechtet-in-bosnien-die-folgen-der-abschottungspolitik/)?

17

Über welchen Rechtsstatus verfügen Schutzsuchende in Bosnien und Herzegowina nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwieweit ist ihre Bewegungsfreiheit gewährleistet (http://gleft.de/3hc)?

18

Inwieweit trägt die Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina finanziell bzw. personell ggf. auch im Rahmen der EU oder VN zu Beratungen über die Möglichkeit der „freiwilligen“ Rückkehr bei (Bundestagsdrucksache 19/6990), und wie viele Schutzsuchende sind im Jahr 2019 bisher wohin „freiwillig“ ausgereist?

19

Welche legalen Einreisemöglichkeiten in die EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Schutzsuchenden in Bosnien und Herzegowina, und auf welche Weise werden die Schutzsuchenden durch wen über ihre weiteren Möglichkeiten informiert?

20

In wie vielen Fällen wurden seit Beginn 2018 besonders schutzbedürftige Personen aus Bosnien und Herzegowina in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat im Rahmen welcher Programme aufgenommen, und inwieweit wurden dabei persönliche Bindungen berücksichtigt?

21

Inwieweit haben Asylsuchende in Bosnien und Herzegowina nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu einem rechtsstaatlichen, fairen Asylverfahren, bei dem ihre Asylgründe individuell geprüft werden?

a) Inwieweit haben Asylsuchende in Bosnien und Herzegowina Zugang zu unabhängiger Rechts- und Verfahrensberatung, und inwieweit stehen ihnen Rechtsmittel zur Verfügung (bitte ausführlich darstellen)?

b) Welche Beratungsangebote, die über die reine Asylverfahrensberatung hinausgehen, stehen den in Bosnien und Herzegowina gestrandeten Schutzsuchenden an welchen Orten wie häufig zur Verfügung?

c) Wie viele Schutzsuchende haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2019 bisher Asyl beantragt (bitte die zehn wichtigsten Herkunftsländer angeben und wenn möglich spezifizieren, ob es sich um einen Erstantrag handelt), und in wie vielen Fällen wurde ein Schutzstatus gewährt (bitte zwischen Flüchtlingsstatus, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten differenzieren und die zehn wichtigsten Herkunftsländer angeben)?

d) Wie viele Asylsuchende haben 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen ablehnenden Bescheid der Asylbehörde in Bosnien und Herzegowina Rechtsmittel eingelegt, und in wie vielen Fällen wurde ihnen durch ein Gericht doch noch ein Schutzstatus zugesprochen?

e) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung momentan im Schnitt ein Asylverfahren in Bosnien und Herzegowina?

f) Wie viele Visa zur Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten wurden in der deutschen Botschaft in Sarajewo 2018 und 2019 beantragt, zurückgezogen, erteilt und abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Angaben zu den wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Stammberechtigten machen)?

g) Welche Mängel bestehen nach Ansicht der Bundesregierung in der „Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ für die Durchführung von Asylverfahren in Bosnien und Herzegowina (Bundestagsdrucksache 19/7700), und inwieweit plant die Bundesregierung, ggf. auch auf EU-Ebene, Bosnien in der tatsächlichen Umsetzung rechtsstaatlicher Asylverfahren zu unterstützen?

h) Inwieweit hält die Bundesregierung Bosnien und Herzegowina für ein Land mit einem funktionierenden Asylsystem angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2018 bei 1.567 gestellten Asylanträgen in keinem einzigen Fall Asyl und nur in 16 Fällen subsidiärer Schutz gewährt wurde (Bundestagsdrucksache 19/7700)?

i) Was ist der Bundesregierung über die Rechte anerkannter Flüchtlinge in Bosnien und Herzegowina bekannt? Inwieweit haben sie Zugang zum Arbeitsmarkt, zu medizinischer Versorgung, Bildung, Sprachkursen und sozialen Transferleistungen?

22

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beamte von EU-Behörden im migrationspolitischen Rahmen in Bosnien und Herzegowina eingesetzt, falls ja, aus welchen Staaten, wo, und mit welcher Aufgabe?

23

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG, ehemals Frontex) aus welchen europäischen Ländern sind an der EU-Außengrenze in Kroatien im Einsatz, und inwiefern haben diese über die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rechtsverletzungen und Übergriffe auf Schutzsuchende auf der Balkanroute in Kroatien berichtet? Zu welchen Ergebnissen kamen die Grundrechtsbeauftragten der Agentur in der Untersuchung der Vorfälle (www.heise.de/tp/features/Hilft-Frontex-bei-illegalen-Push-Backs-4542820.html)?

24

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EBCG aus welchen europäischen Ländern werden an der EU-Außengrenze in Bosnien und Herzegowina zu welchem Zeitpunkt welche Aufgaben übernehmen (http://gleft.de/3gm; http://gleft.de/3gh)?

25

In wie vielen Fällen wurden Schutzsuchende von der EBCG im Jahr 2019 an der bosnisch-kroatischen Grenze bei dem Versuch gesichtet, die Grenze zu überqueren, und inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass die durch die EBCG an kroatische Behörden weitergegebenen Informationen zur Durchführung illegaler Push-Backs genutzt werden (http://gleft.de/3gn)?

Berlin, den 8. November 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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